Hella 1 Posted April 9, 2015 Report Share Posted April 9, 2015 Hallo, ich habe mich hier neu angemeldet. Habe schon ein paar Tage mitgelesen und finde Eure Ratschläge sehr hilfreich. Jedoch finde ich keinen Fall, der wie meiner ist. Deshalb möchte ich nochmals um Eure Einschätzung bitten, bevor ich einen Fehler begehe. Ich habe als Halterin AHB erhalten. Mir wird vorgeworfen 47 km/h zu schnell gefahren zu sein. Außerhalb geschlossener Ortschaft. Erlaubt (aufgrund von Lärmschutz 22-6 Uhr) 60 km/h. Bei 107 km/h geblitzt - natürlich nach 22 Uhr. Neben mir sitzt meine Freundin. Auf dem AHB war ein Foto abgebildet, dass komplett von der Seite aufgenommen wurde. Ich bin also von der Seite drauf zu erkennen. Freundin auf Beifahrersitz ist auch drauf. Allerdings unkenntlich gemacht. Ich bin gut im Profil zu erkennen. Was mich stutzig macht, ist dass die Aufnahme seitlich ist. Sonst kenne ich nur Frontalaufnahmen, und daraus wird dann ein Zoom vom Fahrer rausgeschnitten und das Kennzeichen. Aus meiner mir jetzt mitgeschickten Aufnähme kann das Kennzeichen unmöglich drauf sein. Es wurde auch nein Bild davon mitgeschickt. Mir ist klar, dass sie mein Kennzeichen haben, sonst hätten sie mich nicht als Halter ausfindig machen können. Aber kann es sein, dass es kein Foto von Fahrzeug, Kennzeichen und Fahrer als Gesamtbild gibt und man mich deshalb nicht belangen kann? Ansonsten würde ich gerne die ErSaFa-Methode anwenden. Freundin, die als Beifahrerin neben mir gesessen hat, würde Schuld auf sich nehmen. Würde so vorgehen: Freundin füllt AHB aus und gibt an der Fahrer gewesen zu sein. Ihr geht somit ein neuer AHB zu oder erhält sie direkt den BGB? Können die misstrauisch werden, da wir unter einer Adresse gemeldet sind und der BGB somit an die gleiche Adresse geht? Kann man in meiner Akte nicht Fotos aus früheren Blitzaktionen sehen und erkennt direkt, dass ich der Fahrer bin? Was gibt es für Konsequenzen für mich und ErSaFa, wenn's auffliegt? Ich danke euch jetzt schon für eure Unterstützung. VGHella Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 9, 2015 Report Share Posted April 9, 2015 Hallo Hella,herzlich willkommen im RF. Wenn sich der SB die Hose mit der Kneifzange anzieht könnte es klappen; Verjährung ist durch die Anordnung der Anhörung unterbrochen, im Ernst deine Chancen sind - sehr - gering.Aber was soll es, der Einsatz sind 0,62 €. Wichtig ist die Freundin muss sich selbst eintragen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 9, 2015 Report Share Posted April 9, 2015 Hiheute wird mehrfach beblitzt - daher geh mal davon aus, dass die auch ein Frontfoto vorliegen haben.Dann: es wird keine personenbezogene Bußgeldakte geführt - jeder Fall ist eine eigene Akte. Ausnahme ist aber, wenn du bei der Behörde schon mehrfach aufgefallen bist - dann ist es durchaus möglich, dass die sich die anderen Akten ziehen und dann foto vergleichen.Ob ich für einen Freund die Sache auf mich nehmen würde, wage ich bei nem drohenden Fahrverbot zu bezweifeln...Der Rest steht x-fach im Forum. GrußHaWeThie ach ja: willkommen im Forum Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 9, 2015 Report Share Posted April 9, 2015 geh mal davon aus, dass die auch ein Frontfoto vorliegen haben.Da wette ich gegen. Bestimmt ESO 3.0 ,mit Seiten und Heckaufnahme Quote Link to post Share on other sites
Hella 1 Posted April 10, 2015 Author Report Share Posted April 10, 2015 Guten Morgen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Allerdings bin ich jetzt etwas irritiert. Warum sind meine Chancen sehr gering?Erstmal würden wir ErSaFa-Methode anwenden und wenn die Zeit für uns spielt, könnte man über Einspruch des ErSaFa nachdenken. Im schlimmsten Fall übernähm ErSaFa tatsächlich Punkte und Fahrverbot, da sie, im Gegensatz zu mir, nicht zwingend auf ein Auto angewiesen ist bzw. notfalls 4 Wochen darauf verzichten kann. Wenn das die "Höchststrafe" ist, die sie bekommen kann, nimmt sie das auf sich. Sind meine Chancen schlecht, weil ich gut auf dem Foto drauf bin? Oder meint Ihr lediglich in Bezug auf die Verjährung, damit der ErSaFa Einspruch einlegen kann? Beweismittel ist: ESO Einseitensensor. Brauchen die denn ein Gesamtfoto oder reicht seitlich und von hinten? Soll ich erstmal ein Komplettfoto anfordern oder direkt ErSaFa? Ich danke Euch. Sonnigen Tag.Hella 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 geh mal davon aus, dass die auch ein Frontfoto vorliegen haben.Da wette ich gegen. Bestimmt ESO 3.0 ,mit Seiten und Heckaufnahme touchéBrauchen die denn ein Gesamtfoto oder reicht seitlich und von hinten?seitlich reicht für die Fahreridentifikation und das Heckfoto für das Kennzeichen notfalls 4 Wochennö - ein MonatSoll ich erstmal ein Komplettfoto anfordern oder direkt ErSaFa?ein bisschen was solltet ihr auch selbst entscheiden können Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 Soll ich erstmal ein Komplettfoto anfordern oder direkt ErSaFa? Was immer ihr macht, seid euch dessen gewiss, dass die Verjaehrungsfrist gegen dich drei Monate betraegt! Der Sachbearbeiter hat massig Zeit, sich das durch den Kopf gehen zu lassen.... Er koennte z. Bsp. das EMA-Foto der ErSaFain mit dem Blitzfoto vergleichen und fest stellen, dass selbige auf dem Beifahrersitz sitzt...... Sonnigen Tag. Danke - den habe ich bei ca. 32 Grad...... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 .. Er koennte z. Bsp. das EMA-Foto der ErSaFain mit dem Blitzfoto vergleichen und fest stellen, dass selbige auf dem Beifahrersitz sitzt......Der SB wird das EMA- Foto des Halters mit dem Blitzfoto vergleichen: -> Halter = Fahrer! Bingo. Treffer, versenkt. Quote Link to post Share on other sites
Hella 1 Posted April 10, 2015 Author Report Share Posted April 10, 2015 Aber warum kommen denn bspw. andere mit ErSaFa durch, auch wenn zwischen Fahrer und Halter Jahre Altersunterschied liegen. So hab ich es zumindest im Forum hier gelesen. Ist der Abgleich mit EMA-Foto denn so wahrscheinlich?Zumindest vom Alter und Geschlecht würde es bei Halter und ErSaFa passen. Aber wenn es einen Fotoabgleich gibt, ......, kann ich das ja direkt vergessen. Hat jemand Erfahrung damit, dass nicht so genau hingeschaut wurde?Aber warum kommen denn bspw. andere mit ErSaFa durch, auch wenn zwischen Fahrer und Halter Jahre Altersunterschied liegen. So hab ich es zumindest im Forum hier gelesen. Ist der Abgleich mit EMA-Foto denn so wahrscheinlich?Zumindest vom Alter und Geschlecht würde es bei Halter und ErSaFa passen. Aber wenn es einen Fotoabgleich gibt, ......, kann ich das ja direkt vergessen. Hat jemand Erfahrung damit, dass nicht so genau hingeschaut wurde? Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 Es gibt auch hier einige die von der ErSaFa-Methode nicht viel halten,die schätzen dann auch die Erfolgsaussicht als schlecht ein.Ich habe solche Manöver bereits mehrfach gemacht - bisher immermit Erfolg. In deinem Fall sehe ich durchaus sehr gute Chancen.Solange das für den Sachbearbeiter wie ein Routine-Fall aussieht wirder auch nichts weiteres veranlassen. Also keine Experimente machen;wenn der wach wird klappt es nicht mehr.Versuche es einfach. Viel Glück. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 Jede Behörde - sogar jeder Sachbearbeiter - ist halt frei in Art und Umfang seiner Ermittlungen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 .... In deinem Fall sehe ich durchaus sehr gute Chancen.Solange das für den Sachbearbeiter wie ein Routine-Fall aussieht wirder auch nichts weiteres veranlassen. Also keine Experimente machen;wenn der wach wird klappt es nicht mehr.Versuche es einfach. Viel Glück. Ich sehe die Chancen im Gegensatz zu Daniel als gering an, aber wie bereits in Pos. 2 geschrieben beträgt dein Einsatz 0,62 Euro Porto. Mehr nicht. Wenn deine Freundin sich selbst einträgt ist es ein straffreier Irrtum. Gleiche Anschrift erhöht die Chance, das es im Massengeschäft unter geht.Wenn die Verjährung für dich gelaufen ist, Achtung es gilt ab Anordnung AHB, nicht mehr Tattag, kann sie ja den Irrtum bemerken. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 Am einfachsten ist es einfach, wenn man den Mist gemacht hat, dass man seinen Mann steht - auch als Frau - und seine Strafe trägt. ErsFa kann funktionieren.. Kann auch nicht funktionieren. Ist wie ein Wettkampf.. Ick drück mal dem Sachbearbeiter die Daumen... _ so manch ErsFa-Versuch hat mit einem Strafverfahren geendet; diesen Stolperstein hast du jedoch erkannt... aber es gibt noch weitere Stolpersteinchen... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 ...Ein typischer Blauchlicht-Beitrag. Mehr nicht. Investiere das Porto und gut. Die Höhe der Überschreitung könnte den SB veranlassen, sich genauer mit dem Fall zu befassen als in anderen Fällen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 Aber warum kommen denn bspw. andere mit ErSaFa durch, auch wenn zwischen Fahrer und Halter Jahre Altersunterschied liegen. So hab ich es zumindest im Forum hier gelesen.Glückssache. Und auch hier im Forum ist nicht zwingend alles wirklich so, wie es behauptet wird. Ist der Abgleich mit EMA-Foto denn so wahrscheinlich?Hier wird häufig die Ansicht vertreten, daß die Wahrscheinlichkeit des genaueren Hinsehens stark abhängig ist von der Übertretung (und damit der zu erwartenden Strafe) in Verbindung mit dem Auftauchen einer Person, die nicht der Halter ist bzw. nicht erkennbar aus dem näheren Lebensumfeld des Halters stammt.Soll heißen: 47 km/h drüber und eine Fahrerin, die nicht die Ehefrau / Tochter / LAB der Halterin ist - da steigt die Chance, daß der Sachbearbeiter misstrauisch wird. Zumindest vom Alter und Geschlecht würde es bei Halter und ErSaFa passen.Das ist schon mal ein Pluspunkt. Aber wenn es einen Fotoabgleich gibt, ......, kann ich das ja direkt vergessen. Hat jemand Erfahrung damit, dass nicht so genau hingeschaut wurde?Warum sollte dann nicht so genau hingesehen werden? Ach, und bitte tu Dir selbst den Gefallen und ignoriere Blaulicht. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 10, 2015 Report Share Posted April 10, 2015 Ach, und bitte tu Dir selbst den Gefallen und ignoriere Blaulicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 11, 2015 Report Share Posted April 11, 2015 Moin Moin Aber warum kommen denn bspw. andere mit ErSaFa durch, auch wenn zwischen Fahrer und Halter Jahre Altersunterschied liegen.Es gibt günstige und ungünstige Konstellationen.Deine ist eher ungünstig.Du bist Halterin und die Fahrerin bei der Raserfahrt und hast den AHB bekommen.Den AHB bekommen Betroffene (also der Tat bezichtigte) um rechtl. Gehör zu verschaffen.Die Haltereigenschaft allein reicht aber nicht aus, um dich "der Tat zu bezichtigen", also zur Betroffenen zu machen.Du kannst also getrost davon ausgehen, daß ein Paßbildabgleich bereits stattgefunden hat und du positiv identifiziert bist.Beides zusammen (Halter und Bildabgleich) rechtfertigt sehr wohl dich zur Betroffenen zu machen. Wärest du nicht gefahren, wäre ein Bildabgleich negativ verlaufen, du also als Betroffene ausgeschieden. Du hättest dann einen Zeugenfragebogen erhalten, mit der Aufforderung den Fahrer zu nennen. ist es ein straffreier Irrtum. Aber sie irrt ja nicht.Sie sagt bewußt die Unwahrheit. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 11, 2015 Report Share Posted April 11, 2015 ist es ein straffreier Irrtum. Aber sie irrt ja nicht.Sie sagt bewußt die Unwahrheit. Gruß @ Sobbel: Wie dir bekannt ist, auch dies ist im Bereich einer Ordnungswidrigkeit nicht mit Strafe bedroht. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted April 11, 2015 Report Share Posted April 11, 2015 Sie sagt bewußt die Unwahrheit. Na und? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Moin Moin Ich wollte nur klarstellen, daß hier zum lügen animiert wird. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Ach. Du weißt aber schon, daß das hier das Radarforum ist? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Ich finde Lügen nicht richtig. Auch wenn es in manchen Fällen im Straf-/Ordnungswidrigkeitrecht nicht strafbar ist. Ich selber hätte im Straf-/Verwaltungsrecht auch straffrei lügen dürfen - hab ich aber nicht! Weil es zu einem ordentlichen Polizisten dazu gehört, dass man sich den Verfahren / Überprüfungen stellt. Das Anregen, dass man nur wegen eines Verfahrens lügen soll ist nicht richtig, auch dann nicht wenn es straffrei ist. Straffreiheit heißt nicht, dass es dann erlaubt oder gar richtig wäre. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Ich wollte nur klarstellen, daß hier zum lügen animiert wird. Mal unabhängig vom hier diskutierten Fall: Meinst Du, dass das Argument "Verkehrssicherheit" mancher OA-Messdiener von einem ausgesprochen liebevollen Verhältnis zur Wahrheit zeugt? Das Anregen, dass man nur wegen eines Verfahrens lügen soll ist nicht richtig, auch dann nicht wenn es straffrei ist. Straffreiheit heißt nicht, dass es dann erlaubt oder gar richtig wäre. Du hast IMO entscheidende Grundlagen (in Bezug auf die Teleologie) unseres Rechtssystems einfach nicht verstanden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Teleologie: Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Teleologie: Jep. Die Kodifizierung des Rechts folgt doch einer bestimmten Absicht bzw. hat einen bestimmten Tenor oder eine generelle Zielrichtung. Die wird IMO manchmal verkannt. Quote Link to post Share on other sites
nick28 0 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Hallo, wenn Deine Freundin die Punkte und das Fahrverbot auf sich nehmen möchte, dann sei doch so freundlich und weise sie darauf hin, dass bei einer eigenen Messung von ihr mit Punkt, aber ohne Fahrverbot, innerhalb eines Jahres, weiteres Ungemach droht. Dann kann schnell der FS für ein Jahr entzogen werden. Ob sie unter diesen Umständen auch noch mitmacht? Deutlich: Zweimal innerhalb eines Zeitjahres Geschwindigkeitsowi, auch ohne FV, gleich FS weg.Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Hallo, wenn Deine Freundin die Punkte und das Fahrverbot auf sich nehmen möchte, dann sei doch so freundlich und weise sie darauf hin, dass bei einer eigenen Messung von ihr mit Punkt, aber ohne Fahrverbot, innerhalb eines Jahres, weiteres Ungemach droht. Dann kann schnell der FS für ein Jahr entzogen werden. Ob sie unter diesen Umständen auch noch mitmacht? Deutlich: Zweimal innerhalb eines Zeitjahres Geschwindigkeitsowi, auch ohne FV, gleich FS weg.GrußWoher hast du den diese Weisheit? Wenn die Freundin binnen eines Jahres erneut mit +25 geblitzt wird geht sie einen Monat zu Fuss. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 ...Diesen Unsinn kannst Du freundlich ignorieren.Einzig und allein eine Entziehung könnte drohen, wenn (innerhalb von zwei Jahren) mehr als zwei Verstösse mit mehr als 20km/h festgestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 ...Diesen Unsinn kannst Du freundlich ignorieren.Einzig und allein eine Entziehung könnte drohen, wenn (innerhalb von zwei Jahren) mehr als zwei Verstösse mit mehr als 20km/h festgestellt werden. ??? Bin ratlos. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Warum ratlos? 2x über 25km/h innerhalb eines Jahres -> zwingend Fahrverbot.3x über 20km/h innerhalb von zwei Jahren -> kann Fahrverbot zur Folge haben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Fahrverbot ja, aber keine Entziehung der Fahrerlaubnis. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 @u1425: Dein Pos. 28 ist für mich wiedersprüchlich bzw. falsch. Pos. 30 ist klar und eindeutig. Es fehlt auch hier Fahrverbot 1 Monat. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 12, 2015 Report Share Posted April 12, 2015 Stimmt, danke Euch beiden! Quote Link to post Share on other sites
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