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Notirische Gehwegparker, Behörde Reagiert Doch Noch!


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Bei uns in der Nachbarschaft mit einer recht breiten Siedlungstraße, > 6m, ein 3m-LKW kommt auch an parkenden Normal-LKW vorbei, parkten Besucher, Mitarbeiter oder Kunden eines kleinen Handwerksbetriebes regelmäßig ( !!! ) zu 80% auf dem Gehweg mit 2 Rädern.

 

Darauf angesprochen: "Fußgänger kommen vorbei, wir wollen den KFZ-Verkehr nicht behindern..."!

 

Nach Photos per e-mail an die Stadt und Führerscheinstelle waren vorgestern an 4 Fahrzeugen 20€-Knölllchen. Der Ausflug in die "Unterstadt" lohnte sich für die komunalen Verkehrsüberwacher.

 

Heute wurde ordentlich geparkt, auf dem Betriebsgelände und/oder STVO-konform auf der Fahrbahn am rechten Rand.

 

Es geht doch.....

 

Aber warum nicht schon nach wirklich freundlicher Bürgeransprache?

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Hallo,

sie haben ihre Chance gehabt, die Leute wurden wirklich! freundlich gebeten nicht auf dem Gehweg zu parken.

Polizei meinte auf Telephonkontakt "das ist ruhender Verkehr" ...

 

 

Allgemein, es wird zuviel mit KFZ gefahren, als Fußgänger und Radfahrer ist man gehalten den Restverkehrsraum zu verteidigen.

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Allgemein, es wird zuviel mit KFZ gefahren...

Das ist nichts weiter als Deine Meinung.

 

.. als Fußgänger und Radfahrer ist man gehalten den Restverkehrsraum zu verteidigen.

Wenn Du den Straßenverkehr als gleichsam kriegerische Auseinandersetzung siehst, könnte man auf die Idee kommen, Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zum Führen....
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Wenn Du den Straßenverkehr als gleichsam kriegerische Auseinandersetzung siehst, könnte man auf die Idee kommen, Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zum Führen....

 

 

Halo,

ich sehe es nicht als kriegerischen Akt Rad- und Gehwege frei von Falschparkern mithilfe de rVerwaltung zu bekommen.

 

Und selbst z.B. auf einer engen Straße von etwa 2,5m Breite NICHT ganz rechts zu fahren mit dem Fahrrad, so ca. 10cm vom Bordstein entfernt.

 

Dabei steigt nämlich die Sturzgefahr erheblich, bei einem mittleren Abstand von 50 - 80cm der Fahrspur belibt Reserve für leichte Schlenker, Ausweichen vor losen Schachtdecklen usw.. Auch dann wenn das die Folge hat daß KFZ auf dieser schmalen straße nicht überholen können, dann ist das eben so und aktive Verteidigzng des gemeinsamen Verkehrsraum.

 

Wer zuweit rechts fährt wird auch dann überholt wenn die von der Rechtsprechung geforderten Abstände zum Radfahrer von 150cm oder 200cm nicht einhaltbar sind. Gefährdungen durch angepasstes Verhalten zu vermeiden ist zulässig.

 

 

PS.:

 

Auch im akademischen Bereich werden Doktor- und Examensarbeiten "verteidigt"....

 

 

 

 

 

Doch, passt mir beides, nur sollte der rollende und stehende KFZ-Verkehr die STVO IMMER einhalten, ich mach das weitestgehend immer.

 

Ein Knöllchen mit + 11km/h in 20 Jahren, keines für Falschparken. Und mit mit dem Fahrrad NIE auf dem Gehweg, entgegen Einbahnstraßen und immer mit funktionierender Komplett-STVO-Ausrüstung.

 

Auch meinMTB daß ja im praktisch nur im öffentlichen Verkehrsraum eingesetz wird hat STVO-konform Nabendynamo-Licht.

 

Öffentlicher Raum: ist z.B. auch die Brockenstraße von Schierke hoch oder Zwiesel zum Arbergipfel oder von Klais über Elmau zum Schloß Schachen. Von Hameln zum Süntelturm usw. usw.

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Hat denn nun jemand eine Erklärung, warum die betreffenden Fahrer zum einen überhaupt auf dem Gehweg parken und zum anderen auf Nachfragen schlicht nicht reagieren? Das erlebt schließlich nicht nur Kolbenfeder - rücksichtsloses Parken auf Geh- und Radwegen ist doch mittlerweile gang und gäbe.

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Die parken auf dem Gehweg weil sie Angst haben das ihr Spiegel abgefahren wird. Irgend jemand hat gelernt aus Selbstschutz weiter rechts zu parken als die anderen und die anderen haben das Verhalten evolutionär bedingt unterbewusst nachgeahmt. Das man den Autoverkehr nicht behindern will ist eine fadenscheinige Ausrede, bei der genannten Durchfahrtsbreite.

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ich sehe es nicht als kriegerischen Akt Rad- und Gehwege frei von Falschparkern mithilfe de rVerwaltung zu bekommen.

Aber Du siehst Falschparken offenbar als Anfgiff an, den Du abwehren musst.

Hat sich durch die anderthalb Meter Zugewinn an Gehwegbreite etwas zum Besseren verändert? Oder ist nur die heilige Ordnung wiederhergestellt?

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...Hat sich durch die anderthalb Meter Zugewinn an Gehwegbreite etwas zum Besseren verändert? Oder ist nur die heilige Ordnung wiederhergestellt?

 

Natürlich, der Radfahrer wird gezwungen statt des Gehweges die Fahrbahn zu benutzen. Und das ist gefährlich! :closedeyes:

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Ja,

richtig, die Ordnung ist wiederhergestellt und dazu der Gehweg ungehindert für Fußgänger inkl. spielender Kinder in der Siedlugnsstraße verfügbar.

 

 

Ein Motiv haben dier leute natürlich nochnzusätzlich, wenn beidseitig je halb auf den Gehwegen geparkt wird bleiben auch noch mehr als 3m Platz, sonst könnte ja nur einer in dem Bereich parken, der 2. müsste wenden. ( Was sowieso fast immer nötig ist, entweder eben beim Kommen oder zum Wegfahren )

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Aber Du siehst Falschparken offenbar als Anfgiff an, den Du abwehren musst.

Hat sich durch die anderthalb Meter Zugewinn an Gehwegbreite etwas zum Besseren verändert? Oder ist nur die heilige Ordnung wiederhergestellt?

 

Hallo, dazu kommt noch "wehret den Anfängen", sonst ist nämlich bald alles zugeparkt.

 

Z.B. München, die Senefelderstraße ( Weg vom HBF zu den Electronic-Läden in der Schillerstraße ) kann man als Fußgänger nur passieren in dem man einige Rückspiegel weggklappt oder dabei auch mal abbricht. Dort werden leider nicht sofort und gnadenlos alle Gehwegparker sofort abgeschleppt.

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...Z.B. München, die Senefelderstraße ( Weg vom HBF zu den Electronic-Läden in der Schillerstraße ) kann man als Fußgänger nur passieren in dem man einige Rückspiegel weggklappt oder dabei auch mal abbricht.

 

Du begehst also weil du dich über die OWi eines Anderen geärgert hast eine Straftat.

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Moin Moin

 

 

 

 

Du begehst also weil du dich über die OWi eines Anderen geärgert hast eine Straftat.

 

Da müßte aber Absicht unterstellt werden. :whistle:

 

Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es ja nicht (da wäre ja jeder Unfallverursacher ein Straftäter. Das will der Gesetzgeber aber nicht).

 

 

gruß

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Moin Moin

 

 

 

 

Du begehst also weil du dich über die OWi eines Anderen geärgert hast eine Straftat.

 

Da müßte aber Absicht unterstellt werden. :whistle:

 

Abbrechen eines Spiegels geht nicht im Vorbeigehen aus Versehen.Nur mit Absicht!

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Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es ja nicht (da wäre ja jeder Unfallverursacher ein Straftäter. Das will der Gesetzgeber aber nicht).

 

Genau genommen gibt es natürlich fahrlässige Sachbeschädigungen schon, nur stellen diese aktuell keine Straftat dar.

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Weshalb sie überhaupt auf dem Gehweg geparkt haben, hatten die Fahrer dem Anwohner ja schon erklärt gehabt.

Ach ja, dieses dämliche Ich will den fließenden Verkehr nicht behindern ist tatsächlich immer wieder zu hören. Fußgänger werden natürlich nicht behindert - die können ja ausweichen oder eben warten (bei Begnung) oder hintereinander gehen (bei mehreren in eine Richtung), wenn sie nicht gleichzeitig an dem geparkten Auto vorbeipassen. Und Radfahrern wird gern empfohlen, doch einfach auf den Gehweg oder die Straße zu wechseln. Erstaunlich, wie kreativ manche Leute sind, oder?

 

Hat sich durch die anderthalb Meter Zugewinn an Gehwegbreite etwas zum Besseren verändert? Oder ist nur die heilige Ordnung wiederhergestellt?

Warum muß der berechtigte Nutzer erklären, weshalb er sich gegen die unebrechtigte Nutzung durch andere wehrt? Autofahrer haben auf Geh- und Radwegen generell nichts zu suchen - Punkt. Was ist daran so schwierig?

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...Warum muß der berechtigte Nutzer erklären, weshalb er sich gegen die unebrechtigte Nutzung durch andere wehrt? Autofahrer haben auf Geh- und Radwegen generell nichts zu suchen - Punkt. Was ist daran so schwierig?

Sehr richtig; nur Spiegel abbrechen ist auch verboten. Ist "Selbstjustiz"!

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Warum muß der berechtigte Nutzer erklären, weshalb er sich gegen die unebrechtigte Nutzung durch andere wehrt?

Muss er nicht. Ich finde es nur albern, wenn man sich über einen Zustand aufregt, der kein Aufregen über die bloße Anwesenheit einer Ordnungswidrigkeit hinaus nötig macht

Wird durch eine OWI jemand behindert - der Fußweg bspw. so verengt, dass Fußgänger nicht mehr passieren können - bin ich Deiner Meinung.

Wir haben hier in Berlin Bürgersteige von teilweise 20m Breite und da stört mich ein Auto nicht, wenn es zu Hälfte drauf steht. Bei 3m Breite sieht das anders aus.

 

Autofahrer haben auf Geh- und Radwegen generell nichts zu suchen - Punkt. Was ist daran so schwierig?

Darüber werden wir, genauso über die obligatorische Abwesenheit von erwachsenen Radfahrer auf Bürgersteigen, und besonders in dieser Absolutheit, geteilter Meinung bleiben.
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ACHTUNG! Überspitzung!

 

Es sind aber dieselben Autofahrer, die halb auf dem Gehweg parken (um den Autoverkehr nicht zu behindern), die versuchen, Radfahrer auf den nicht vorhandenen (weil es eigentlich nur ein Gehweg ist) Radweg zu hupen (damit die den Autoverkehr nicht behindern).

 

"Aller Platz den Autos" ist aber eine etwas egoistische Sicht der Dinge!

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Moin Moin

 

 

 

Abbrechen eines Spiegels geht nicht im Vorbeigehen aus Versehen.Nur mit Absicht!

 

Die Ironie nicht gefunden?

Dabei hatte ich doch als Findehilfe den Flötemann dazugestellt.

 

 

 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wäre denkbar. Aber das würde der TE sicherlich nie nicht tun. Das StGB ist ihm bestimmt genauso heilig wie die StVO.

Dabei wäre aber nicht das unfallbedingte Abbrechen des Spiegels strafbar, sondern das sich Entfernen.

 

 

Gruß

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Abbrechen eines Spiegels geht nicht im Vorbeigehen aus Versehen.Nur mit Absicht!

 

Die Ironie nicht gefunden?

Dabei hatte ich doch als Findehilfe den Flötemann dazugestellt.

 

Leider nein! :(

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Moin Moin

 

 

 

Leider nein! :(

 

Ehrliches und nicht ironisches sorry - ich dachte das wär eindeutig.

 

Gib mir noch einen Versuch ja?

 

<Ironie>

Da müßte aber Absicht unterstellt werden.

</Ironie>

 

Besser kann ich nicht.

 

Gruß

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Sehr richtig; nur Spiegel abbrechen ist auch verboten. Ist "Selbstjustiz"!

Ja. Und? Ist das eine Begründung für das Parken auf Geh- und Radwegen? Im übrigen: Polizei rufen ist zwecklos, O-Amt anrufen bzw. selbst anzeigen ist böse, Spiegel abbrechen ist Selbstjustiz - was bitte also soll bzw. darf der betroffene Fußgänger bzw. Radfahrer tun?

 

Muss er nicht.

Warum fragst Du dann

Hat sich durch die anderthalb Meter Zugewinn an Gehwegbreite etwas zum Besseren verändert? Oder ist nur die heilige Ordnung wiederhergestellt?

 

Ich finde es nur albern, wenn man sich über einen Zustand aufregt, der kein Aufregen über die bloße Anwesenheit einer Ordnungswidrigkeit hinaus nötig macht

Den Satz verstehe ich nicht. Sollen Fußgänger und Radfahrer Deiner Meinung nach sagen Ah, eine bloße Ordnunsgwidrigkeit! und freundlich nickend weitergehen bzw. -fahren (Radfahrer dann gern unter Begehung einer Owi)?

 

Wird durch eine OWI jemand behindert - der Fußweg bspw. so verengt, dass Fußgänger nicht mehr passieren können - bin ich Deiner Meinung.

Dieser Tatbestand wird in der StVO als erschwerend angesehen, nicht aber als Grundvoraussetzung. Im übrigen: warum sollten z.B. zwei Fußgänger, die nebeneinander gehen, wegen eines falsch geparkten PKW vorübergehend hintereinander gehen? Und, die immer noch unbeantwortete Kardinalfrage: warum glauben Autofahrer, sie dürften machen, was sie wollen?

 

Wir haben hier in Berlin Bürgersteige von teilweise 20m Breite und da stört mich ein Auto nicht, wenn es zu Hälfte drauf steht. Bei 3m Breite sieht das anders aus.

Ich kenne keine 20 Meter breiten Bürgersteige. Wenn es die in Berlin gibt, wird es sicherlich einen Grund dafür geben. Über solche extremen Ausnahmefälle reden wir aber nicht.

 

Darüber werden wir, genauso über die obligatorische Abwesenheit von erwachsenen Radfahrer auf Bürgersteigen, und besonders in dieser Absolutheit, geteilter Meinung bleiben.

Du redest in Rätseln. Was haben erwachsene Radfahrer auf Gehwegen mit falsch parkenden Kfz auf Geh- und Radwegen zu tun? Wie kommst Du drauf, daß Autofahrer generell was auf Geh- und Radwegen zu suchen haben könnten?

 

Die parken nur auf dem Gehweg, damit die Radfahrer im Gegenverkehr Platz haben, und nicht auf den Gehweg ausweichen müssen.

Zu viel vom (hoffentlich guten) Roten?

 

Gar keine Anarchie ist aber auch keine Lösung.

Bräsigkeit, (Dumm-)Dreistiigkeit bzw. Rücksichtslosigkeit im Glauben Mir wird keiner was hat exakt nichts mit Anarchie zu tun.

 

 

 

 

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Bräsigkeit, (Dumm-)Dreistigkeit bzw. Rücksichtslosigkeit im Glauben Mir wird keiner was hat exakt nichts mit Anarchie zu tun.

Vielleicht reden wir aneinander vorbei: Ich schaffe es einfach nicht, mich über ein dusselig geparktes Auto (bzw. den dafür Verantwortlichen) zu ärgern.

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Wahrscheinlich habe ich nicht verstanden, was das alles mit Anarchie zu tun haben soll.

 

An mir geht Rücksichtslosigkeit zumindest gelegentlich nicht spurlos vorbei. Liegt wohl auch daran, daß ich vom immer mehr um sich greifenden Egoismus nicht so recht begeistert bin.

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An mir geht Rücksichtslosigkeit zumindest gelegentlich nicht spurlos vorbei. Liegt wohl auch daran, daß ich vom immer mehr um sich greifenden Egoismus nicht so recht begeistert bin.

Geht mir so ähnlich. Aber um ein dumm geparktes Auto latsche ich einfach herum - und gut ist. (Ja, ich weiß - Rollator, Kinderwagen, Kriegsversehrte etc. ;))

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Sehr richtig; nur Spiegel abbrechen ist auch verboten. Ist "Selbstjustiz"!

Ja. Und? Ist das eine Begründung für das Parken auf Geh- und Radwegen? Im übrigen: Polizei rufen ist zwecklos, O-Amt anrufen bzw. selbst anzeigen ist böse, Spiegel abbrechen ist Selbstjustiz - was bitte also soll bzw. darf der betroffene Fußgänger bzw. Radfahrer tun?

Wenn ich mich wirklich über ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig ärgere kann ich Anzeige erstatten. Punkt.

Wenn ich das Fahrzeug beschädige mache ich mich strafbar.

Der Fehler eines Anderen ist keine Rechtfertigung meinerseits mich über Vorschriften hinweg zu setzen.

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Moin Moin

 

 

 

warum sollten z.B. zwei Fußgänger, die nebeneinander gehen, wegen eines falsch geparkten PKW vorübergehend hintereinander gehen?

 

Mir fallen da ad hoc einige Gründe ein:

 

- Weil der Eine möglicherweise vor dem Auto stehenbleiben müßte, bis das Auto wegfährt

- Weil der, der gegen das Auto läuft, sich evtl. wehtut

- Weil es mit Umständen verbunden ist über das Auto hinweg zu laufen

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

warum sollten z.B. zwei Fußgänger, die nebeneinander gehen, wegen eines falsch geparkten PKW vorübergehend hintereinander gehen?

 

Mir fallen da ad hoc einige Gründe ein:

- Weil der Eine möglicherweise vor dem Auto stehenbleiben müßte, bis das Auto wegfährt

- Weil der, der gegen das Auto läuft, sich evtl. wehtut

- Weil es mit Umständen verbunden ist über das Auto hinweg zu laufen

Gruß

Bibers Intention der Frage war eine andere. Der eine Weg des Fußgängers wird durch den Falschparker behindert. Warum darf der Falschparker, den frei wählbaren Weg des Fußgängers auf dem Gehweg behindern. Der frei wählbare Weg wäre hier ein nebeneinander Laufen.

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Du begehst also weil du dich über die OWi eines Anderen geärgert hast eine Straftat.

 

 

Nö, keine Straftat, kein Vorsatz meinerseits.

 

Wenn der Kfz-Fahrer seinen Wagen so stellt daß nur 40cm zwischen Spiegel und Hauswand Platz ist, also meint daß ich als Fußgänger mit dem schmalen Restweg auskomme, dann nehme ich sein Angebt dort zu passieren an.

 

Etwas Extremer, gefiel mir aber:

 

Es gab da einen der lief einfach über die PKW weg die auf dem Gehweg standen.

 

Analogie:

 

Wer währenddes Umzug einen Teppich-Läufer auf auf den Gehweg legt wird auch zu akzeptieren haben daß Leute einfach darüber weglaufen, der "will das dann so"!

 

Virtuelles Friedensangobt:

 

Parkt nie auf Fuß- und Radwegen, dann geht die Zahl der Beschädigungen deutlich zurück. Es ist sehr selten daß Fußgänger extra auf Parkplätze gehen um Spiegel abzuklappen.

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Moin Moin

 

 

Nö, keine Straftat, kein Vorsatz meinerseits.

Straftat möglicherweise nicht.

 

Du bleibst aber Schadenersatzpflichtig.

Und Außenspiegel heutzutage (Heizung, elektrisch verstellbar, Blinker usw) kosten mehr als ne packung Kaugummi.

 

 

Gruß

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Du begehst also weil du dich über die OWi eines Anderen geärgert hast eine Straftat.

 

 

Nö, keine Straftat, kein Vorsatz meinerseits.

 

Spiegel sind stabil. Sie können von einem Fußgänger nur mit voller Absicht abgebrochen (in der Regel "abgetreten) werden.

Wegklappen geht natürlich "ohne Absicht!"

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Kolbenfeder, du solltest dringend mit deinem Therapeuten reden...

Individuuen wie Kolbenfeder konsultieren keinen Therapeuten, weil sie der Überzeugung sind, dass nicht sie selbst, sondern alle anderen therapeutische Begleitung benötigen. Im Übrigen tut er mir leid, unser Forenkasper, weil bei ihm scheint in den Phasen der Sozialisierung einiges schiefgelaufen zu sein.

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Im Übrigen tut er mir leid, unser Forenkasper, weil bei ihm scheint in den Phasen der Sozialisierung einiges schiefgelaufen zu sein.

Bei der Ernährung scheint auch etwas schiefzulaufen:

 

... nur 40cm zwischen Spiegel und Hauswand ...

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Im Übrigen tut er mir leid, unser Forenkasper, weil bei ihm scheint in den Phasen der Sozialisierung einiges schiefgelaufen zu sein.

Bei der Ernährung scheint auch etwas schiefzulaufen:

 

... nur 40cm zwischen Spiegel und Hauswand ...

 

Er hat eine 1 vergessen: 140 passt deutlich besser, zumindest auf dem letzten Foto.... Und wenn Du noch eine grausliche graublaue Strickjacke hinzuassoziierst, dann hast Du ein passendes Bild von meinem lieben Grünbraunen.

 

Ich steige jetzt hier aus diesem Thread (vorläufig) aus, auch, um mich nicht dem Vorwurf des Mobbings auszusetzen.

 

Ach ja, spiegelneuronale Defizite bei Kolbenfeder sind ebenfalls ein plausibler Erklärungsansatz für das, was er hier kommuniziert

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Ach ja, spiegelneuronale Defizite bei Kolbenfeder sind ebenfalls ein plausibler Erklärungsansatz für das, was er hier kommuniziert

Ohne jetzt zu sehr vom Thema abschweifen zu wollen und das Wissen eines lange abgeschlossenen Studiums reaktivieren zu müssen, deutet es auch auf mangelnde Empathiefähigkeit hin, wobei mich der Verdacht des Asperger-Syndroms beschleicht.

Nach der "Theory of mind" sind Spiegelneuronen jedoch bei Asperger minimiert...

 

Wir werden sehen (und lesen).

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