Bonnerjung82 0 Posted March 18, 2015 Report Share Posted March 18, 2015 Hallo zusammen, Ich wurde leider mit mehr als 30 zu schnell innerorts geblitzt. War blöd, weiß ich selbst, aber bevor jetzt irgendwer mit der Moralkeule kommt... das ist eine 3-Spurige Hauptstraße auf der bis vor ein paar Wochen noch 70 (statt jetzt 50) erlaubt war. Was wäre eurer Meinung nach die beste Strategie um das Fahrverbot zu vermeiden? Ich hab mal gehört, man kann irgendwie angeben, dass man selber es nicht war, aber keine Aussage machen möchte, da es sich um einen Verwandten handelt. Stimmt das? Bisher soll ich angaben zur Person machen und ankreuzen ob ich es war und ob ich den Verstoß zugebe. Danke für Eure Hilfe im Voraus! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 18, 2015 Report Share Posted March 18, 2015 hast du denn schon post bekommen? und was steht da drauf? zb Zeugenbefragungsbogen oder Anhörung?bist du selber der halter? Quote Link to post Share on other sites
Bonnerjung82 0 Posted March 18, 2015 Author Report Share Posted March 18, 2015 Da steht "Anhörung im Bußgeldverfahren" und ja, ich bin Halter des Fahrzeugs... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted March 18, 2015 Report Share Posted March 18, 2015 Da steht "Anhörung im Bußgeldverfahren" und ja, ich bin Halter des Fahrzeugs...Dann dürfte der Drops gelutscht sein. Verjährung ist unterbrochen, der SB kann jederzeit das Foto mit deinem Bild im Einwohnerverzeichnis vergleichen. Wenn du in Flensburg 0 Punkte hast kannst du mit dem SB verhanden. Führerschein wird dringend benötigt (Nachweis erforderlich), kurzfristige Limitänderung. -> Verdoppelung des Bussgeldes. In den FAQ gibts ein Beispiel. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 18, 2015 Report Share Posted March 18, 2015 Ich hab mal gehört, man kann irgendwie angeben, dass man selber es nicht war, aber keine Aussage machen möchte, da es sich um einen Verwandten handelt. Stimmt das?Schlecht zugehört... Wenn ein enger Verwandter gefahren ist hast Du ein Zeugnisverweigerungsrecht. Du bist aber selbst gefahren, darfst aber schweigen um Dich nicht selbst zu belasten. Du kannst hier ja mal ein bisschen mehr lesen, bist immerhin seit knapp einem Jahr hier angemeldet, dann liest Du was Du theoretisch noch für Möglichkeiten hast. Praktisch denke ich dass der Drops gelutscht ist.. Wenn du in Flensburg 0 Punkte hastDazu müsste man wissen was aus dieser Sache http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48920-androhung-fahrtenbuch/ geworden ist... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 18, 2015 Report Share Posted March 18, 2015 Das sehe ich ähnlich. Was ist denn aus dem Ding im Juli geworden? Quote Link to post Share on other sites
Bonnerjung82 0 Posted March 18, 2015 Author Report Share Posted March 18, 2015 Ok, danke für die Infos. Die Sache im Juli ist im Sande verlaufen. Hatte denen geschrieben, dass ich nicht weiß, wer gefahren ist und es anhand des komplett schwarzen Fotos auch nicht sagen kann. Darauf kam nichts mehr... Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted March 18, 2015 Report Share Posted March 18, 2015 Dazu müsste man wissen was aus dieser Sache http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48920-androhung-fahrtenbuch/ geworden ist... Wenn das rechtskräftig wurde, dann steht wohl jetzt 1 Monat ÖPNV im Raum (2x > +26 km/H / innerhalb 1 Jahres). Edit: Beitrag # 7 jetzt erst gelesen :-) Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Unabhängig davon, ob der TE noch mitliest: Er könnte IMO bei der Konstellation argumentieren, dass ihm keine grobe Pflichtverletzung vorgehalten werden könne. Quote Link to post Share on other sites
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