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Geblitzt Worden Fahrer Unbekannt


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Tag zusammen,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Heute bekam ich Post 22 km/h zu schenll in einer 50er Zone Innerorts, geblitzt wurde jemand der eine Probefahrt mit meinem Motorrad gemacht hat.

 

Ich selber habe kein Füherschein aber hatte mir ein Motorrad vorab gekauft bin aber leider nicht durch die prüfung gekommen da ich es nicht nochmal versuchen wollte hatte ich mich dazu entschlossen das motorrad zu verkaufen.

 

Ich weiß jetzt nicht was sich machen soll ?

 

Das Probem an der ganzen sache ist das ich der halter bin was ist wenn ich das jetzt bezahle dann bekomme ich ja ein Fahrverbot obwohl ich garkein Füherschein habe würde das zur einer straftat werden weil mir dann vorgeworfen wird das ich ohne füherschein gefahren bin (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr :-() ?

 

Ich habe noch die Handynummer von den jenigen der probegefahren ist möchte ihn obwohl er mich grafe in schwirgkeiten bringt nicht unbedingt anzeigen.

 

Was passiert wenn ich die strafe einfach bezahle (Klar Geldverlus, 1 Monat fahrverbot, ...... ?) wer es damit vorbei oder sehen die das das ich garkein Füherschein habe und dann gehts erst richtig los ?

 

Ach das blitzerfoto hat nicht das gesicht getroffen da der fahrer woanderes hingeguckt hat

 

 

Freue mich über hilfreiche antworten

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.........

Ich habe noch die Handynummer von den jenigen der probegefahren ist möchte ihn obwohl er mich grafe in schwirgkeiten bringt nicht unbedingt anzeigen...........

 

Und warum nicht? Warum willst du die Strafe für einen dir Fremden auf dich nehmen? :abwarten:

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Weil ich kein Vogel bin der gerne zwitchert

 

Sollte es bei dem Monat fahrverbot bleiben würde ich es so belassen und versuchen die paar kröten von dem mann wiederzubekommen ansonsten nicht

 

Wie kommst du auf ein Fahrverbot? Das gibt es erst ab +31 innerorts!

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Was ist den wenn ich garnichts bezahle weil ich es nicht war und keine angaben mache ? grade gelsen das ich keine aussage machen muss ?

 

[ironie ein] Ja klar, das machen alle so. Dann stellt der Sachbearbeiter das Verfahren ein und alles ist gut. [ironie aus]

 

 

Wie naiv bist du denn?

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Die Geschichte riecht ziemlich streng, so freundlich, wie Du Dich um den Probefahrtfahrer sorgst. Und egal, was Du im Anhörungs- / Zeugenfragebogen schreibst: bei dieser Kiste wird der zuständige Sachbearbeiter mit ziemlicher Sicherheit sehr genau hingucken, ob er nicht doch eine Chance sieht, den Fahrer anhand des Fotos zu identifizieren. Anfangen wird er bei Dir.

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Das die weiter ermitteln ist klar nur ich wars nicht da sits klar zu erkennen so wie ich es gelesen habe wird mir dann eventuell ein fahrtenbuch auferlegt damit könnte ich leben da ich eh kein Fe habe

Soweit ich diese Buchstabenfolge richtig interpretiere (hoffentlich ist deutsch nicht Deine Muttersprache), liegst Du ein klein wenig falsch.

Da ein Bussgeldbescheid erst erlassen wird, wenn der Übeltäter hinteichend identifiziert wurde, werden weitere Ermittlungen unternommen werden. Diese führen zuerst zu Dir. Sollte jemand vermuten, dass Du der Fahrer gewesen sein könntest, darfst Du auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Nachbarn werden befragt, Arbeitskollegen usw.

Wenn Du glaubst, den SB an der Nase herum führen zu können, wird er Dir zeigen, wer am längeren Hebel sitzt.

Entweder es findet sich "ein" Fahrer, oder bei Dir wird die Luft dünn. Meine Meinung...

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Und vielleicht noch die Verkaufsanzeige beifügen.

 

Nach drei Monaten kannst du ja noch zufällig die Telefonnummer bei der Behörde einreichen, die du dann zufällig noch beim Aufräumen gefunden hast.

 

Solltest Du der Fahrer gewesen sein, so sei darauf verwiesen, dass dies eine Straftat dargestellt hat und die Verjährungsfristen ziemlich lang sind.

Dann sollte man aber auch dazu stehen und nicht noch Dritte in das Spiel einbeziehen, denn derjenige macht sich dann ebenso strafbar.

Und Auffliegen wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit, spätestens wenn die Polizei einen Verdacht hat.

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Einfach ansagen, dass man selbst keine FE hat und ein Interessent das zum Verkauf stehende Motorrad zur Probe gefahren hat - fertisch!

 

So einfach ist das in dieser Konstellation nicht.

 

Da FoFE im Raum steht wird man dem TE nicht so sehr die Strory von einem unbekannten Fahrer, dem er ohne Nachweis der Identität ein teures Fahrzeug alleine überlassen hat, glauben und ganz anders ermitteln als wenn der Halter eine FE hat.

 

Dazu gehört auch, dass man sich überlegt, wie der TE das Motorrad vom Verkäufer nach Hause bekommen kann. Wenn da auch wieder ein "Unbekannter" geholfen hat, wird es langsam lächerlich...

 

Und wie gesagt, mit dem Computer kann man Blitzerbilder (auch unterm Helm) mittlerweile sehr gut bearbeiten um den Fahrer zu identifizieren..

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So einfach ist das in dieser Konstellation nicht.

 

Da FoFE im Raum steht wird man dem TE nicht so sehr die Strory von einem unbekannten Fahrer, dem er ohne Nachweis der Identität ein teures Fahrzeug alleine überlassen hat, glauben und ganz anders ermitteln als wenn der Halter eine FE hat.

 

FoFE steht mitnichten im Raum, dort steht einzig und allein, dass das Motorrad zu einer gewissen Zeit an einem bestimmten Ort zu schnell bewegt wurde. Der SB wird sich wohl hueten, eine solche Anschuldigung in den Raum zu stellen.....

 

Notfalls gibt man eben noch die Mobilenummer des Kaufinteressenten an, wenn das vonnoeten ist. Ich glaube kaum, dass man Namen und Anschrift des Interessenten wissen muss. Es reicht, wenn man seine Papiere vor der Probefahrt kurz anschaut und vielleicht den Personalausweis waehrend der Probefahrt in Verwahrung. Dokumentation ist gatantiert nicht gefordert.....

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@HarryB: Was würdest Du machen, wenn Du der SB wärst? Ein Halter erzählt Dir einen vom Pferd und Du stellst ein, ohne vorherige Ermittlung? Ich kann bestätigen, dass selbst bei Tunnelüberwachungskameras Speisereste zwischen den Zähnen des Fahrzeugführers erkennbar sind. Sollten leiseste Zweifel an der Version des TE aufkommen, beginnt die Maschinerie zu laufen.

OK, ein FoFE steht "noch" nicht im Raum. Selbst wenn das vom Tisch ist, kann ein Fahrtenbuch dennoch -kostenpflichtig- auferlegt werden.

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@HarryB: Was würdest Du machen, wenn Du der SB wärst? Ein Halter erzählt Dir einen vom Pferd und Du stellst ein, ohne vorherige Ermittlung? Ich kann bestätigen, dass selbst bei Tunnelüberwachungskameras Speisereste zwischen den Zähnen des Fahrzeugführers erkennbar sind. Sollten leiseste Zweifel an der Version des TE aufkommen, beginnt die Maschinerie zu laufen.

OK, ein FoFE steht "noch" nicht im Raum. Selbst wenn das vom Tisch ist, kann ein Fahrtenbuch dennoch -kostenpflichtig- auferlegt werden.

 

Ich gehe davon aus, dass die Story des TE stimmt. Die Argumentation jedenfalls ist schluessig und da koennte ich als SB machen, was ich wollte. Wenn ich ihn auf dem Foto nicht 100 %ig erkenne, wird das Ding eingestellt, bevor ich ein Verfahren gegen jemanden eroeffne, in dem ich nichts beweisen kann.

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Die Sache ist in meinen Augen dann schlüssig, wenn man beweisen kann, dass das Fahrzeug zum Verkauf ausgeschrieben war.

Wenn dem nicht so ist, liegt der Verdacht nahe, dass entweder der Halter oder ein Freund gefahren ist.

 

Ich vermute, dass der SB so oder ähnlich denken wird. wie gesagt, ich vermute das. Nicht mehr und nicht weniger.

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http://www.iww.de/quellenmaterial/id/86842

Zur Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung und Beschlagnahme im verkehrsordnungswidrigkeitrechtlichen Bußgeldverfahren.

Geschäftsnummer: 1 Qs 248/11 OWi
Landgericht Tübingen
1. Große Strafkammer
Beschluss vom 29. Dezember 2011

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 28. Oktober 2011 wird aus den zutreffenden, auch durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräfteten Gründen der angefochtenen Entscheidung kostenpflichtig als unbegründet verworfen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Wohnungsdurchsuchung vorliegend keineswegs ungeeignet war, eine Identifizierung des Fahrers zu ermöglichen. Zumindest bildet das Auffinden der Motorradbekleidung beim Betroffenen ein wichtiges Indiz in der Beweiskette gegen den Betroffenen.
Die Maßnahme war auch verhältnismäßig. Die angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme ist auch im Hinblick darauf, dass es sich bei der Tat lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, angemessen im Verhältnis zur Schwere der Tat. Die begangene Ordnungs-widrigkeit, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h außerorts, ist mit einer Buße von 120,00 € belegt. Zusätzlich werden dem Fahrer drei Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Auch wenn ein Fahrverbot für den Betroffenen nicht sogleich anzuordnen war, so ist es doch möglich, dass das Erreichen eines bestimmten Punktestandes zum Fahrverbot führt (LG Mühlhausen, Beschluss vom 24. September 2008, 3 Qs 153/08).

edit: Beschlußdatum korrigiert

Edited by BamBam
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Danke für das aufschlußreiche Urteil, @BamBam.

 

Handelt es sich hierbei um einen Einzelfall, oder ist so etwas gängige Praxis? Ich meine, wegen einer OWI (auf einen direkten oder indirekten Zusammehang mit einer möglichen Straftat kann ich beim Lesen des Urteils keinen Hinweis entdecken) eine solche Aktion zu initiieren, ..... Hui! Man denke nur einmal an die Reputation des "rasenden Verbrechers", wenn die Nachbarschaft mitbekäme, dass Herr X Besuch von der Polizei erhält und diese seine Wohnung/sein Haus durchsucht. Wer würde denn glauben, dass dies "nur" wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geschehen wäre?

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Moin Moin

 

 

Heute bekam ich Post ...

Was war das denn für Post?

Anhörungsbogen oder Zeugenbogen?

 

 

Ich selber habe kein Füherschein aber hatte mir ein Motorrad vorab gekauft bin aber leider nicht durch die prüfung gekommen da ich es nicht nochmal versuchen wollte hatte ich mich dazu entschlossen das motorrad zu verkaufen.

 

Ich habe noch die Handynummer von den jenigen der probegefahren ist möchte ihn obwohl er mich grafe in schwirgkeiten bringt nicht unbedingt anzeigen.

Mal ehrlich, wenn du dir selber diese Story erzählen würdest, würdest du dir glauben?

 

 

 

Das Probem an der ganzen sache ist das ich...

... selber gefahren bin und jetzt nicht weiß wie ich das drohende Fahren ohne von der Backe kriege.

 

 

 

grade gelsen das ich keine aussage machen muss ?

Wo hast du das gelesen? Gib mal den Link.

Hast du auch sicher alles gelesen? und verstanden?

 

 

Ich gehe davon aus, dass die Story des TE stimmt.

Entweder hast du blaue Augen oder du ziehst deine Hose mit der Zange an.

Der SB kann das glauben, muß er aber nicht und wird es auch hoffentlich nicht.

 

 

Der SB wird sich wohl hueten, eine solche Anschuldigung in den Raum zu stellen....

Warum sollte er sich hüten? Der wird dafür bezahlt Anschuldigungen in den Raum zu stellen.

So ein Ding wird ohne weitere Ermittlungen nicht eingestellt.

 

 

Freue mich über hilfreiche antworten

Das glaub ich dir sehr gerne.

Aber ob das der Forenbetreiber gerne sieht, daß man dir bei Straftatverdacht hilft?

 

 

Gruß

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Ich gehe davon aus, dass die Story des TE stimmt.

Entweder hast du blaue Augen oder du ziehst deine Hose mit der Zange an.

Der SB kann das glauben, muß er aber nicht und wird es auch hoffentlich nicht.

 

 

Ich habe blaue Augen - eine Tatsache, die hier immer wieder bestaunt wird - und ich ziehe meine Hosen nicht mit der Kneifzange an, was ich wiederum der Tatsache, gut abgenommen zu haben, zu verdanken habe.

Kein Mensch sagt, dass der SB das glauben muss. Tut er es nicht, muss er eben beweisen koennen, dass es anders war.

 

 

 

Der SB wird sich wohl hueten, eine solche Anschuldigung in den Raum zu stellen....

Warum sollte er sich hüten? Der wird dafür bezahlt Anschuldigungen in den Raum zu stellen.

So ein Ding wird ohne weitere Ermittlungen nicht eingestellt.

 

FoFE ist eine Straftat, in einem anderen Thread wurde ausfuehrlich diskutiert, wie das ist, wenn einer eine falsche Beschuldigung aufstellt und ein Verfahren einleitet.

Klar wird der SB ermitteln, aber was bleibt ihm, wenn er kein eindeutiges Foto hat? Der Verdacht wegen FoFE mag gegeben sein, allein mit der Beweisfuehrung wird es sehr schwierig......

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Der SB wird ermitteln, richtig. Gegen wen zuerst? Den TE, auch richtig. Er hört eine Story und glaubt sie nicht, beauftragt die Beamten mit der Fahrerfeststellung. Das wird mit Sicherheit passieren. Nachbarn fragen: Fährt Person X gelegentlich Moped? Welche Farbe hat die Kombi? Arbeitskollegen werden gefragt, ob Herr X schon von seinem Moped erzählt hat.

Wenn der SB keine eindeutigen Beweise für die Fahrereigenschaft hat, wird er einstellen müssen, klar.

Und ein Fahrtenbuch kostenpflichtig anordnen. Das kann passieren, muss nicht.

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Wenn der SB keine eindeutigen Beweise für die Fahrereigenschaft hat, wird er einstellen müssen, klar.

Ich denke der SB wird das ans Gericht abgeben und dort wird ggf. noch ein Sachverständiger angehört.

Übrigends: Wenn der Richter überzeugt ist - warum auch immer - das der TE gefahren ist, wird der TE verknackt.

"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"

 

Gruß,

AnReRa

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