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Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".  An der Situation selbst

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unte

War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang?

 

Zum Glück nutze ich eine Spiegelreflexkamera und die ist erlaubt.

Du bist ein Held. Und Du solltest in solchen Fällen unbedingt versuchen, die Angehörigen des Toten ausfindig zu machen. Die werden sich über letzte Erinnerungsfotos sicherlich freuen.

 

Ahm man es bezog sich doch auf die Blitzer. Bei den Unfällen sieht man in der Regel eh nichts, da meist die Einsatzfahrzeuge davorstehen.

 

Und warum sollte ich eine Anzeige schreiben. Ich bin ja nicht einmal betroffen.

 

Hallo, Gast225,

Irgendwie müssen die Verhältnisse auch gewahrt werden.

stimmt.

 

Ich bin bekennender Verfechter eines Fahrverbotes für die, die während der Fahrt das Handy nutzen.

 

Um hier mal die Verhältnisse darzustellen:

 

Ein Fahrzeuglenker, der auf einer wenig befahrenen dreispurigen Autobahn mit einem Tempolimit aufgrund von Lärmschutzgründen mit einer Überschreitung von 41 km/h oder mehr erwischt wird, muss ein hohes Bußgeld zahlen und bekommt ein Fahrverbot.

 

Ein Fahrzeuglenker, der im dichten Verkehr, der jede Aufmerksamkeit fordert, mit dem Handy herumhantiert, kommt mit einem kleinen Bußgeld davon.

 

Welches Fahrverhalten würdest Du hier als gefährlicher einschätzen?

 

Das soll jetzt kein Statement werden, mit dem ein Herabsetzen der Strafen für Geschwindigkeitsüberschreiten gefordert werden soll, auf keinen Fall, denn die sind berechtigt.

 

Nicht berechtigt ist, dass so etwas Bescheuertes, wie das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung nur so niedrig sanktioniert wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Deswegen bin ich ja auch eher dafür die Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen prozentual abzustufen oder wie beim Abstand verschiedene Gruppen zu bilden, denn 10 km/h bei erlaubten 30 km/h sind nun einmal verwerflicher als bei erlaubten 100 km/h.
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Ich denke, dass es notwenig ist ^gaffen^ als eigenen Tatbestand zu setzen.

Dann mach doch mal einen Vorschlag, wie Du den Tatbestand rechtssicher beschreiben willst.

 

Ahm man es bezog sich doch auf die Blitzer.

Das war mir in Zusammenhang mit diesem Thema nicht klar.

 

 

Ganz allgemein, aber natürlich besonders für eine Bestrafung von gaffen: das Problem wird durch höhere Strafen solange nicht gelöst, wie schlicht und ergreifend zu wenig bzw. kein Personal für Kontrollen da ist. Lässt sich jeden Tag z.B. in Autobahnbaustellen, auf LKW-Überholverbotsstrecken und bei völlig unzureichenden Abständen beobachten.

 

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Deswegen bin ich ja auch eher dafür die Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen prozentual abzustufen oder wie beim Abstand verschiedene Gruppen zu bilden, denn 10 km/h bei erlaubten 30 km/h sind nun einmal verwerflicher als bei erlaubten 100 km/h.

Naja. Wenn ich mir überlege, wo man heutzutage überall :30: anordnet, so glaube ich nicht, daß dort 10 km/h mehr pauschal gefährlicher sind als die +41 km/h bei Deinem Autobahnbeispiel. Das Problem ist halt, daß man nicht für alle Eventualitäten und Nuancen unterschiedliche bzw. eigene Tatbestände kreieren kann. Das würde eine Liste, die wohl sämtliche Dimensionen sprengen würde.

 

 

Ganz allgemein, aber natürlich besonders für eine Bestrafung von gaffen: das Problem wird durch höhere Strafen solange nicht gelöst, wie schlicht und ergreifend zu wenig bzw. kein Personal für Kontrollen da ist. Lässt sich jeden Tag z.B. in Autobahnbaustellen, auf LKW-Überholverbotsstrecken und bei völlig unzureichenden Abständen beobachten.

Nunja, man bräuchte - zumindest bei gewissen Owien - nicht zwingend mehr Personal, sondern müßte lediglich die bereits vorhandene Technik umfassender einsetzen (Stichwort: Abstandskontrollen auf Autobahnen). :abwarten:;)

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Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Nordrhein-Westfalen, Erich Rettinghaus, fordert deshalb, dass Gaffen bei Unfällen zu einem eigenen Straftatbestand werden soll. Unterstützung erfährt diese Forderung durch den CDU-Rechtsexperten Peter Biesenbach, der das wachsende Gaffer-Phänomen auf eine zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft zurückführt. Hoffen wir, dass dieses Gesetz kommt. Zeit wärs.

 

 

 

@biber

 

Warum soll ich den Tatbestand formulieren ?

 

 

Eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers

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na Owi. Straftat passt nicht

Kann man auch ins StGB schreiben. Dann passt es auch. Dann wäre auch die Polizei zuständig. Als Ordnungswidrigkeit müsste erst die originäre zuständige Behörde tätig werden, was je nach Bundesland dann nicht die Polizei ist, sondern die örtlich und fachlich zuständige Polizeibehörde.

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Hallo, Bluey,

 

unsere Spezialisten für Abstandsmessungen klagen regelmäßig darüber, dass sie wesentlich mehr Messungen durchführen könnten, wenn mehr Personal vorhanden wäre, um diese Messungen auszuwerten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (...)

 

Fein. Die üblichen Vedächtigen versuchen, sich zu profilieren. Wäre schön, wenn sie sagen würden, wie das, was sie fordern, denn gehen soll.

 

Warum soll ich den Tatbestand formulieren ?

Sollst Du nicht. Du sollst einen Vorschlag machen. Als Diskussionsgrundlage. Wenn Du einen neuen Tatbestand forderst, wirst Du doch wohl in der Lage sein, wenigstens eine Idee zu liefern, wie dieser Tatbestand aussehen soll.

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Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (...)

 

Fein. Die üblichen Vedächtigen versuchen, sich zu profilieren. Wäre schön, wenn sie sagen würden, wie das, was sie fordern, denn gehen soll.

 

Warum soll ich den Tatbestand formulieren ?

 

Sollst Du nicht. Du sollst einen Vorschlag machen. Als Diskussionsgrundlage. Wenn Du einen neuen Tatbestand forderst, wirst Du doch wohl in der Lage sein, wenigstens eine Idee zu liefern, wie dieser Tatbestand aussehen soll.
Natürlich könnte ich das machen. Da ich aber weiß, was du dann mit meinem Beitrag machst, spare ich mir das.
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Hallo, Bluey,

Dann gäbe es immer noch eine mögliche Alternative: mehr Qualität, weniger Quantität!

sorry, diesen Kommentar verstehe ich nicht so recht. :think:

 

Was hat fehlendes Personal mit der Qualität der Messungen zu tun?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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sorry, diesen Kommentar verstehe ich nicht so recht. :think:

 

Was hat fehlendes Personal mit der Qualität der Messungen zu tun?

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unteren. Ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen, wie man auf einer BAB (und auch allgemein) schon ab +11 km/h (bzw. +6 km/h) netto messen kann. Mir persönlich ist das zu kleinlich. Sorgt sicherlich für Quantität, also sehr viele Messungen. Aber das sind doch keine Raser! Und sicherlich auch nicht die, die man/wir wirklich erwischen wollen.

 

Fehlt einem also das Personal zur Auswertung, muß man sich meßtechnisch halt mehr im oberen Geschwindigkeitsbereich bewegen. Da hat man sicherlich weniger Messungen, dafür aber eben solche, für die es sich sicherlich lohnt, hier oder dort zu stehen.

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So wie vor Jahren hier in der Gegend ein Lasertrupp. Aus Kapazitätsgründen hatten Die nur noch ab Fahrverbot rausgezogen und das auf einer zweispurigen Bundesstraße. Die allerdings dort relativ breit ist, ein recht langes gerade Stück aufweist aber eine etwas gemeine Kuppe eben auch wo sich dahinter ein LKW verstecken kann. Das es dort nicht öfters scheppert liegt wohl nur an der Breite, bei zwei LKW passt ein PKW noch in der Mitte durch und das man bei gemütlichen 130 auf der Uhr noch mit deutlichem Überschuß überholt wird kommt gerne mal vor. Eben weil Breit, Gerade und einer vermeindlichen Übersichtlichkeit wenn man die Kuppe nicht kennt oder ignoriert.

Dafür blitzen Sie auf der "Stadtautobahn" in Ulm / Neu-Ulm schon sehr früh. Kollege hat aus Ulm schon einen Brief mit Netto 2km/h bekommen und Ich von den bayrischen Eintreibern mit Plus 3km/h netto.

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Natürlich könnte ich das machen.

Es freut mich, daß wenigstens Du Dir das zutraust. Noch mehr würde es mich freuen, wenn Du es auch tätest.

 

Ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen (...)

Es ging nicht um Geschwindigkeitsmessungen:

unsere Spezialisten für Abstandsmessungen

Die Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen dürfte wohl kaum besonders herausfordernd sein. Wenn ich mir die (auch hier) veröffentlichten Blitzerbilder so ansehe, sollte es eigentlich nach relativ kurzer Eingewöhnungsphase gelingen, die für die Anzeige wesentlichen Informationen schnell zu erfassen und dann in das System einzugeben.

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@Biber

 

Bei der Auswertung der Geschwindigkeitskontrollen geht heute meist automatisch.

Man muss nur die Daten prüfen und einen kurzen Blick auf das Bild werfen.

 

Wie du aber erkannt und Bluey darauf hingewiesen hast, ging es ja um Abstandsmessungen und das ist unglaublich schwieriger.

 

@Bluey

Und das System legt ja automatisch Verdachtsfälle an. Viele Chancen die Zahlen zu reduzieren hast du da nicht.

http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Thueringen/Verkehrssicherheitstag/Verkehrssicherheitstag_Hermsdorf_2015/20312_1.html (runter scrollen)

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Hallo, Bluey,

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote.

Du bringst hier die Geschwindigkeitsmessungen mit rein, um die es gar nicht ging.

 

Mein Kommentar bezog sich auf die Abstandsmessungen, die allein für sich schon bei der Auswertung aufwendig genug sind und die sind bei uns generell nur im Fahrverbotsbereich sanktioniert.

 

Zu den Geschwindigkeitsmessungen ab 6 km/h:

 

Diese Anordnung kommt aus dem Verkehrsministerium und ist nicht auf dem Mist der Polizei gewachsen.

 

Soweit ich informiert bin, ist die Auswertung hier um einiges einfacher und erfolgt zum Großteil sogar schon elektronisch (ist aber gefährliches Halbwissen, da ich damit nichts zu tun hatte/habe).

 

Geschwindigkeitsverstöße mit dem Lasergerät habe ich in aller Regel (bis auf wenige Ausnahmen) nur im eindeutigen FV - Bereich durchgeführt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Du bringst hier die Geschwindigkeitsmessungen mit rein, um die es gar nicht ging.

Stimmt. Aber analog betrachtet kann man auch bei Abstandsmessungen die Einschreitschwelle unterschiedlich festlegen.

 

Mein Kommentar bezog sich auf die Abstandsmessungen, die allein für sich schon bei der Auswertung aufwendig genug sind und die sind bei uns generell nur im Fahrverbotsbereich sanktioniert.

Wow. Hätte ich jetzt nicht gedacht.

 

Zu den Geschwindigkeitsmessungen ab 6 km/h:

 

Diese Anordnung kommt aus dem Verkehrsministerium und ist nicht auf dem Mist der Polizei gewachsen.

Selbst wenn..... so könnte man trotzdem relativ individuell agieren, denke ich.... wenn man wollte.
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Mein Kommentar bezog sich auf die Abstandsmessungen, die allein für sich schon bei der Auswertung aufwendig genug sind und die sind bei uns generell nur im Fahrverbotsbereich sanktioniert.

@nachteule: Du kennst aber schon die Geschichte der eingeführten 3/10-FV-Massenabzocke? "Masse" bedeutet bekannterweise Quantität. Unabhängig ob die Abstandstheorie nun stimmt oder nicht, "Qualität" wäre nur 1/10 und 2/10 zu bearbeiten. Deine Kollegen auf der Brücke brauchen da nicht rumzujammern, sie wissen genau was sie machen.

 

 

Zu den Geschwindigkeitsmessungen ab 6 km/h:

Diese Anordnung kommt aus dem Verkehrsministerium und ist nicht auf dem Mist der Polizei gewachsen.

 

 

Stimmt! Zur Zeit von Hr. Rech, meines Wissens aber mit dem Segen der Polizei. Mistanordnungen kann man auch wieder aufheben, inbesondere bei Unwirksamkeit. Gerade die Polizeispitze darf halt nicht nur aus Ja-Sager und Abnicker bestehen. Klar, auch ein Unwirksamkeitsnachweis auf die Unfallzahlen wird von fiskalischer Seite übertrumpft :whistle: .
:nolimit:
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Hallo, Bluey,

 

es kommt darauf an, wer meckert und welche Anordnungen dann folgen.

 

Mag ja sein, dass Du Dich so einer Anordnung widersetzen und erst ab höheren Überschreitungen messen würdest.

 

Ich glaube allerdings nicht, dass Du das mehrfach machst, wenn Du zuerst von Deinem Dienststellenleiter und danach vom PD bzw. vom PP die Anordnung bekommst, die Geräte auf eine Nettoüberschreitung von 6 km/h einzustellen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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es kommt darauf an, wer meckert und welche Anordnungen dann folgen.

Wo ein Wille, da ein Weg. Glaub mir, ich würde. Alternativ würde ich schauen, daß ich in einen anderen Aufgabenbereich käme. Bislang aber konnte ich (meine Kollegen übrigens auch) immer noch selbst entscheiden, ab welchem Wert gemessen wird. Man kann es sich aber auch einfach machen und sagen: "Die da oben haben das angeordnet!".
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