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Hallo, Pedro K.,

 

wie schon geschrieben: Einen Tatbestand, über den das Gaffen explizit sanktioniert werden könnte, könnte man sicher gut gebrauchen.

 

Dies weniger im fließenden Verkehr (die Gründe, warum man es dort kaum verfolgen kann, hat bis auf Blaulicht vermutlich fast jeder begriffen), sondern eher bei denen, die direkt an der Unfallstelle herumstehen und die Rettungskräfte behindern.

 

Bislang muss man sich ja meistens mit dem Platzverweis behelfen, ohne, dass man diese Störer in irgendeiner Form zur Rechenschaft ziehen kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hi Nachteule,

 

ich stimme Dir weitestgehend zu. Das "Gaffen" selbst wird man IMO jedoch nicht sanktionieren können. Du schreibst ja richtigerweise, dass man niemandem verbieten kann, seinen Blick irgendwohin zu richten.

 

Die Idioten, die herumstehen und Rettungskräfte behindern, kann man aber drankriegen. Ich zitiere mal aus dem RLP-"Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz":

 

§ 29 Verhalten der Bevölkerung bei Hilfsmaßnahmen oder Übungen

 

Personen, die an den Hilfsmaßnahmen oder Übungen nicht beteiligt sind, dürfen den Einsatz nicht behindern. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen des Einsatzleiters, der Polizei oder in den Fällen des § 25 Abs. 3 der Feuerwehrangehörigen, der Leitenden Notärzte, der Organisatorischen Leiter und der Helfer der anderen Hilfsorganisationen, der im Rettungsdienst eingesetzten Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte zu befolgen.

Und dann:

§ 37 Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

[...]

3. entgegen § 29, ohne an den Hilfsmaßnahmen beteiligt zu sein, den Einsatz behindert oder den Anweisungen des Einsatzleiters, der Polizei, der Feuerwehrangehörigen oder der Helfer der anderen Hilfsorganisationen nicht nachkommt,

[...]

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden.

Das ist doch mal eine knackige Ansage ;).

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Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".  An der Situation selbst

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unte

War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang?

 

Wann, wo und bei welchen Unfällen würdest Du diese auf der Autobahn aufstellen?

 

Wer soll die Wände zur Unfallstelle bringen und wer soll diese dann aufstellen bzw. wieder abbauen?

 

Wer will die Verantwortung dafür tragen, wenn sich die Räumung der Unfallstelle verzögert, weil dort noch die Wände abgebaut und verkehrssicher verstaut werden müssen?

 

Unbestritten:

 

Es mag vielleicht mal den ein oder anderen Unfall geben, bei denen man diese Hilfsmittel brauchen kann, aber diese dürften sich auf höchstens eine Handvoll im Jahr beschränken und da sind Kosten und Nutzen sicher nicht in Relation.

 

@nachteule: Ist doch schon in NRW per Versuch erprobt worden. Man könnt sich auch vorstellen, dass nicht die "Orangen" den Gafferzaun aufstellen, sondern es bei Autobahnpolizei eine schnelle Eingreiftruppe "Gafferzaun" gibt, sprich ein grüner Transport- und Aufstelltrupp fährt bei einer Unfallmeldung gleich mit bzw. hinterher oder bei Meldung vom Erststreifenwagen, welcher entscheidet "wird benötigt".

 

Die Abbauzeit ist doch keine Unbekannte, also kann doch der Abbau einigermaßen richtig getimt werden, so dass der Abbau selbst keine unnötige Stauzeit bringt.

 

Und man sollte keine Kosten scheuen, unsere Lebensadern freizuhalten! Und weißt Du doch selbst, jeder Stau, von was auch immer verursacht, ist nicht nur ein volkswirtschaftlicher Schaden, sondern auch ein fataler Unfallproduzent!

 

Gaffer zu sanktionieren wird nie funktionieren, wie auch? Diese menschliche Schwäche wird man nur durch ein Training rauskriegen. Kann jeder mal selbst trainieren. Ist ja ähnlich mit dem Tier auf der Fahrbahn und dann das Blickrichtung-Training...

:nolimit:

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Gaffer zu sanktionieren wird nie funktionieren, wie auch? Diese menschliche Schwäche wird man nur durch ein Training rauskriegen. Kann jeder mal selbst trainieren. Ist ja ähnlich mit dem Tier auf der Fahrbahn und dann das Blickrichtung-Training...

:lol: Jetzt weiß ich auch, warum Du nichts zum Abschluß bringst!!! :abwarten:

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Hallo, m3,

Man könnt sich auch vorstellen, dass nicht die "Orangen" den Gafferzaun aufstellen, sondern es bei Autobahnpolizei eine schnelle Eingreiftruppe "Gafferzaun" gibt, sprich ein grüner Transport- und Aufstelltrupp fährt bei einer Unfallmeldung gleich mit bzw. hinterher oder bei Meldung vom Erststreifenwagen, welcher entscheidet "wird benötigt".

super Idee. :abwarten:

 

Jede Streifenbesatzung bekommt somit ein zusätzliches Begleitfahrzeug inklusive Fahrer/Beifahrer.

 

Woher willst Du dieses zusätzliche Personal nehmen?

 

In BW ist es ja noch nicht einmal gelungen, durch die Polizeireform die versprochenen zusätzlichen zwei Mann pro Revier zusammen zu bekommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

 

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@nachteule: Es wird in soviel sinnlosen Schrott investiert wie Blitzer auf BAB, von den Kosten eines sinnlosen Bitzmarathons will ich erst gar nicht anfangen, erst recht nicht von Griechenland, Wirtschaftsflüchtlingen, usw.. Der steuerzahlende Bundesbürger/VT hat ein Recht auf wirklich mal sinnvolle Investitionen, damit die Lebensader laufen. Also müssen einfach solche Planstellen "schnelle Eingreiftruppe" mal generiert werden.

 

@bluey: Heute wurden bei uns in der Tat "Gaffer" sanktioniert:

 

Zur Vermeidung weiterer Gefährdungen oder gar Unfälle halten Beamte der VPI Feucht Kraftfahrer, die mit ihren Mobiltelefonen Aufnahmen von der Unfallstelle machen und deshalb verbotswidrig abbremsen, an und leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Auch auf der Gegenfahrbahn mussten bisher einige Kraftfahrer diesbezüglich beanstandet werden. Von ausländischen Kraftfahrern wurden teilweise Sicherheitsleistungen einbehalten.

Aus Pressebericht Polizei-Präsidium Mittelfranken, 12.05.2015, www.polizei.bayern.de

 

Wie es exakt ablief und welche Paragraphen vorgeworfen wurden, weiß ich wirklich nicht. Wenn ich Gaffer wäre, würde ich sagen bzw. vor Gericht gehen, darf ich im öffentlichen Verkehr nicht fotografieren was ich will und darf ich nicht mit "angepasster" Geschwindigkeit fahren? Letztendlich bleibt nur der schwammige § "sie fuhren unnötig langsam" und Handy-Nutzung. Was soll "verbotswidriges Abbremsen" sein und wie wird das nachgewiesen? Hilf mir auf die Sprünge, dass ich zu Abschlüssen komme.

:nolimit:

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Wie es exakt ablief...weiß ich wirklich nicht

Alles andere wäre auch eine Sensation gewesen. Aber schön, daß Du es endlich einräumst und ausnahmsweise mal nicht rumschwurbelst.

 

Wenn ich Gaffer wäre, würde ich sagen bzw. vor Gericht gehen

Darfst Du gern..... und Lehrgeld zahlen. :D

 

darf ich im öffentlichen Verkehr nicht fotografieren was ich will und darf ich nicht mit "angepasster" Geschwindigkeit fahren?

1. darfst Du grundsätzlich

2. "angepaßte Geschwindigkeit" dürfte für Dich wohl kaum eine solche sein, die durch diesen Begriff quasi vorgegeben wird.

 

Letztendlich bleibt nur der schwammige § "sie fuhren unnötig langsam" und Handy-Nutzung.

Bist Du es nicht immer, der sich über auf der BAB langsamfahrende Fahrzeuge beklagt? Solltest Du da nicht "Vorbild" sein und ebensolches unterlassen?

 

Fotografieren darfst Du (s.o.), aber eben nicht mit dem Handy. :P

 

Was soll "verbotswidriges Abbremsen" sein und wie wird das nachgewiesen?

Unnötiges, grundloses Abbremsen beispielsweise. Und man weist das nach, indem man den Sachverhalt schildert und bezeugt.

 

Hilf mir auf die Sprünge, dass ich zu Abschlüssen komme.

Würde ich ja gern und habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder versucht. Nur: es mangelt Dir schlicht und ergreifend an der Fähigkeit, über Deinen schmalen Tellerrand hinauszuschauen. Du bist leider absolut beratungsresistent.
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  • 10 months later...

....

In einer kurzen Bergungspause hatten zwei Beamte der Erlanger Verkehrspolizei sich mit Block und Stift bewaffnet die Kennzeichen notiert.
....
Der Verstoß der Handybenutzung wird üblicherweise mit einer Geldbuße von 60 Euro geahndet. Aufgrund des offensichtlichen direkten Vorsatzes, mit dem die Aufnahmen getätigt wurden, wird der Bußgeldbetrag verdoppelt.
...

 

Aus "Darum zahlen Gaffer des Salatöl-Unfalls auf der A3 doppelt", www.nordbayern.de; 12.04.16; http://www.nordbayern.de/region/hoechstadt/darum-zahlen-gaffer-des-salatol-unfalls-auf-der-a3-doppelt-1.5123123

:nolimit:
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So widerlich das auch ist.

 

1. keine Halterhaftung - Zettel und Stift 7x - mit identifizierbarer Beschreibung des Fahrers?

2. Handybenutzung ist bereits Vorsatz (hatten wir hier schonmal Diskussionen ob nicht doch fahrlässig und ob man nicht Verwarnen könnte...)

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Hallo, Andicorsa,

 

man sollte eigentlich davon ausgehen, dass die Kollegen auch Notizen bzgl des Fahrers gemacht haben und zumindest meine eigene Erfahrung zeigt, dass das Bußgeld gezahlt wird.

 

Punkt zwei in dem Artikel ist m. E. blanker Unsinn.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich finde es gut, dass die Gaffer zur Kasse gebeten werden. Wie immer wird es welche geben, die trotz Tat raus kommen. Und es wird Cops geben die solches Verhalten verfolgen und welche, die das nicht mögen (nicht machen) und es wird Situationen geben, da kann man und manche da kann man nicht verfolgen.

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Schämt Euch, ihr Gaffer vom Hauptbahnhof!

Hey ihr Gaffer vom Hauptbahnhof,

wie ihr ja bereits durch Eure grenzenlose Neugier wisst, ist heute Nachmittag - in unmittelbarer Nähe zum Hagener Hauptbahnhof - ein kleines Mädchen von einem Auto angefahren worden, als es bei Rot über die Straße lief. Dabei verletzte es sich schwer und musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.

Ihr solltet Euch was schämen, dass mehrere hundert von Euch mit dem Smartphone in der Hand die Rettungsarbeiten massiv behindert haben. Euch ging es nur darum, das verletzte Kind und die Landung des Hubschraubers zu filmen. Sogar mehrere Streifenwagen waren notwendig, um den Rettungskräften den nötigen Platz zu verschaffen. Polizisten in der Absperrung habt ihr gefragt, ob sie mal an die Seite gehen können, damit ihr besser filmen könnt. Unfassbar!

Um das Mädchen in Ruhe behandeln zu können, hat es die Feuerwehr mit weissen Tüchern verdeckt. Aber selbst das hat Euch nicht daran gehindert, mit Euren Smartphones in der Hand angelaufen zu kommen und über die Tücher zu gaffen. Das ist wirklich der Gipfel der Skrupellosigkeit.

Merkt Euch für die Zukunft eins: Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind da um Leben zu retten und nicht um durch Euch Gaffer in ihrer Arbeit behindert zu werden. Jeder von uns könnte der Nächste sein und bei der Menschenrettung zählt jede Sekunde. Wir haben im Einsatz echt was Besseres zu tun, als uns auch noch um Euch zu kümmern. Lasst zukünftig die Smartphones in der Tasche und geht einfach weiter.

Die Polizei Hagen

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Hallo, Andicorsa,

 

man sollte eigentlich davon ausgehen, dass die Kollegen auch Notizen bzgl des Fahrers gemacht haben und zumindest meine eigene Erfahrung zeigt, dass das Bußgeld gezahlt wird.

 

 

 

Ohne dir nahetreten zu wollen, wie ist das gemeint?

 

 

Es ist doch schon ein Aufwand 7 Fahrer - neben Kennzeichen aufschreiben - noch auf die Schnelle so extrem gut zu beschreiben (ok, das Geschlecht wurde vermutlich erkannt), daß die Bußgeldstelle sicher sagen kann "ja der Halter wars".

 

 

Wenn nicht, dann müßte zuerst ein Zeugenbefragebogen kommen.

 

 

 

Oder wird mal wieder pauschal ein Bußgeldbescheid an den Halter rausgeschickt? ;)

Wir sind hier nicht mehr im Verwarngeldbereich...

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@andi

 

ich traue den PVB auf der Straße schon zu, dann wenn sie einen Fahrer erkennen und sich die notwendigen Notizen machen müssen, dass sie das schon können. Und wenn sie nicht sieben auf einmal können, wie das tapfere Schneiderlein, dann machen sie einen nach dem anderen.

wenn sie gar nichts verfolgen können - weil Absperren, Retten, Sonstiges wichtiger ist - dann gar nichts, wenn sie die Fahrer Gaffer anhalten können, dann anhalten.

 

Meistens können die Polizisten ihren Job ja.

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Hallo, Andicorsa,

 

sorry, das war die Kurzform.

 

Anzeige -> Rückmeldung auf Anfrage des neugierigen Beamten :abwarten: , ob das Bußgeld bei diesen Anzeigen vom jeweiligen Fahrer bezahlt wurde -> positiv

 

Ab und ist es eben vorgekommen, dass ich mal nachgefragt habe

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die Fahrer oder die pauschal bußgeldisierten Halter die aufgrund des geächteten widerlichen Verstoßes lieber zahlen als vor einen Richter/an die Öffentlichkeit zu gehen? ;)

 

Aber nunja.

Ist eben immer das Problem mit dem Halter vs. Fahrer, das hier ist nicht Österreich in dem es Strafe für nicht wissen wollen gibt,

pauschale Strafe für nicht pusten wollen und das heißbegehrte,

in Deutschland aber nur "gefühlte" Wegerecht mit Blaulicht allein.

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Ich verstehe nicht was du meinst?

Ist doch gar nicht so schwer: Senfspender war leer (= Du eher ruhig), jetzt isser wieder voll.

 

Vielleicht sollte man Streifenwagen mit (Film-)Kameras bestücken. Dann könnte man einen Beamten abstellen, der sich mit einer gewissen Effiziemz nur um die vorbeifahrenden bzw. fotografierenden kümmert.

 

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Hallo, Biber,

 

ich habe vor einiger Zeit, als ich mir noch die Blaulichterei angetan habe, schon versucht, ihm klarzumachen, dass solche Kontrollen und Anzeigen oft gar nicht möglich sind, weil man kaum die Zeit und das Personal dafür hat.

 

Man kann es vielleicht machen, wenn sich das Räumen der Unfallstelle ewig hinzieht und man selber als Polizeibeamter gerade nichts anderes machen kann und dann wird es auch recht oft praktiziert, aber ohne, dass man es gleich öffentlichkeitswirksam vermarktet.

 

Im Normalfall sieht man aber zu, dass man die Unfallstelle möglichst schnell räumt, um die Störung so gering wie möglich zu halten und dann wartet schon der nächste Auftrag.

 

Unser allwissender und alleskönnender Kollege scheint das aber nicht zu verstehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Weil Nachteule etwas nicht kann, heißt es nicht, dass andere Polizisten es nicht können.

 

 

Chef:" Nachteule, ich möchte dass Sie künftig bei Unfällen das Problem der Gafferei angehen. Ich stelle mir vor, dass, soweit dringlichere Aufgaben dem nicht entgegenstehen, dort künftig sanktioniert wird."

Wie wird Nachteule sich verhalten? Wie andere Cops? Werden es Cops schaffen und Sanktionen (Bußgelder) erlassen können? Wird das Problem Gafferei angegangen? Welche Folgen wird es für Nachteule haben wenn er das nicht kann, andere aber sehr wohl?

 

Naja, jeder ist für sich selber schlau.

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Hallo, Sobbel,

NRW Streifenwagen sind schon längere Zeit bestückt.

vielleicht solltest Du darauf hinweisen, dass diese Kameras nicht dazu da sind, an der Unfallstelle einfach die vorbeifahrenden Gaffer zu filmen und dann später auszuwerten, wer von denen ein Handy in der Hand hatte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Blaulicht,

 

das alte Leiden bei Dir: erst lesen, dann denken, dann genau überlegen, was geschrieben wurde und erst dann antworten.

 

Vielleicht kommt dann mal etwas brauchbares von Dir.

 

Du hast vermutlich noch keinen einzigen Unfall aufgenommen, erst recht nicht auf der Autobahn, erdreistest Dich aber, unsinnige Kommentare dazu abzugeben.

 

Im Gegensatz zu Dir ist mein Dienstvorgesetzter ein Praktiker, der das Autobahngeschäft von der Pike auf kennt und ganz genau weiß, was dort abläuft.

 

Er würde gar nicht erst auf die dumme Idee kommen, mir oder einem anderen Kollegen vorzuschreiben, dass wir uns um die Gaffer kümmern, denn er weiß ganz genau, dass das, wie schon beschrieben, kaum möglich wäre.

 

Im Gegenteil: Würden Kollegen so etwas machen, würde er erst einmal fragen, ob sie an der Unfallstelle nichts anderes zu tun hatten und warum sie nicht dafür gesorgt haben, dass die Unfallstelle möglichst schnell geräumt und die Fahrbahn wieder frei gegeben wird.

 

Wir haben auch nicht genug Kollegen, um mal eben jemanden zu einer Unfallstelle mit einem Stau zu schicken, damit er sich dort hinstellt und die Gaffer beobachtet.

 

Wie Du vielleicht gelesen,aber immer noch nicht verstanden hast, wird dieses Gaffen dann verfolgt, wenn es möglich ist und wenn man nicht mit anderen Dingen beschäftigt ist und dann auch mit Erfolg.

 

Werden es Cops schaffen und Sanktionen (Bußgelder) erlassen können?

Nö, ganz bestimmt nicht (aber das wirst Du wohl nicht verstehen).

 

 

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Siehe nachteule:

Man kann es vielleicht machen, wenn sich das Räumen der Unfallstelle ewig hinzieht und man selber als Polizeibeamter gerade nichts anderes machen kann und dann wird es auch recht oft praktiziert, aber ohne, dass man es gleich öffentlichkeitswirksam vermarktet.

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Nachteule, ich gebe dir recht, aber trotzdem ist es doch traurig, wenn man weiß, dass in Deutschland nicht genug Polizisten da sind um sich um Gaffer und andere "weniger wichitge Fälle" zu kümmern. In vielen Fällen stehen die Gaffer ja nun mal auch im Weg rum und behindern die Einsatzkräfte.Da sollten doch wirklich härtere Strafen gelten.

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Hallo, Dustinb,

 

volle Zustimmung in allen Punkten.

 

Fakt ist, dass in nahezu allen Bundesländern in den letzten Jahren massiv Polizeistellen abgebaut wurden und selbst, wenn jetzt großmundig behauptet wird, man würde, sagen wir einfach mal eine Zahl, 10 % mehr Beamte einstellen als im letzten Jahr, heißt das nur, dass man sich langsam den Zahllen von vor einigen Jahren nähert.

 

Die Aufgabenfülle hat aber in dieser Zeit erheblich stärker zugenommen.

 

Zu den Gaffern: Solange das Einstellen und Verbreiten dieser Videos nicht verboten ist (Personlichkeitsrechte), wird es solche Gaffer immer geben und sie werden immer dreister.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Weil Nachteule etwas nicht kann, heißt es nicht, dass andere Polizisten es nicht können.

Wow. Was für ein wunderbarer Dienststellenküchenabreißkalenderspruch. Wenn Du jetzt noch erklären würdest, was genau nachteule nicht kann?

 

Chef:" Nachteule, ich möchte dass Sie künftig bei Unfällen das Problem der Gafferei angehen. Ich stelle mir vor, dass, soweit dringlichere Aufgaben dem nicht entgegenstehen, dort künftig sanktioniert wird."

Du glaubst wahrscheinlich wirklich, daß ein Revierleiter so mit einem seiner Beamten spricht, woll? Naja, woher solltest Du es auch besser wissen. Aber unabhängig davon: wenn Du gelesen und verstanden hättest, wüßtest Du doch, daß es so einer Aufforderung gar nicht bedarf.

 

Wie wird Nachteule sich verhalten? Wie andere Cops? Werden es Cops schaffen und Sanktionen (Bußgelder) erlassen können? Wird das Problem Gafferei angegangen? Welche Folgen wird es für Nachteule haben wenn er das nicht kann, andere aber sehr wohl?

Du hast wieder die halbe Nacht hindurch irgendwelche komischen Serien auf irgendwelchen zweifelhaften Privatsendern gesehen und wolltest jetzt auch mal so einen richtig schicken Cliffhanger zusammenbasteln, woll? Netter Versuch, aber doch noch massiv verbesserungsfähig.

 

Übrigens: bloß weil Blaulicht glaubt, Polizisten könnten Bußgelder erlassen, heißt das nicht, das irgendein Polizist das kann.

 

Naja, jeder ist für sich selber schlau.

Nuuuun - man könnte durchaus dem Gedanken nahetreten, Du hättest gerade (mal wieder) das Gegenteil bewiesen. Und wenn man dann das

... dann verstehe ich nicht, wie es andere Polizisten auf Autobahnen geschafft haben gegen Gaffer vorzugehen.

liest, nähert sich dieser Gedanke immer mehr der Gewissheit an.

 

Nachteule, ich gebe dir recht, aber trotzdem ist es doch traurig, wenn man weiß, dass in Deutschland nicht genug Polizisten da sind um sich um Gaffer und andere "weniger wichitge Fälle" zu kümmern.

Wohl wahr. Ich nehme allerdings an, insbes. die Herrschaften aus der für-uns-gelten-keine-Geschwindigkeitsregeln-Fraktion wären nicht so richtig erfreut, wenn es tatsächlich mehr Polizisten auf den Straßen gäbe. Die müssten sich ja schließlich zwischen den Unfällen auch irgendwie beschäftigen.

 

Da sollten doch wirklich härtere Strafen gelten.

Das Problem ist aktuell sicher nicht die Strafhöhe.

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  • 1 month later...
OL-PPMZ: Sonntag, 22.05.2016, 18:10 Uhr, Ingelheim, Unfall mit Schwerverletztem -Gaffer-

 

 

Es bestand abermals ein erhebliches Aufkommen von Schaulustigen, die auf Grund Kräftemangels nicht aus dem Unfallbereich herausgehalten werden konnten. In einem Fall hielt ein Vater seine 3 Jährige Tochter über den am Boden liegend, blutenden Schwerverletzten, währen dieser notärztlich behandelt wurde. Der 35 jährige Familienvater wurde von den eingesetzten Beamten auf sein Verhalten hingewiesen, war völlig uneinsichtig und unflätig.

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3333214

 

 

In Hilgenroth (Kreis Altenkirchen) störten die Schaulustigen am Sonntag einen Rettungseinsatz für einen verunglückten Radfahrer.

 

 

Demnach "ließen sich Personen mit Kindern in unmittelbarer Nähe in der Böschung nieder, um den Reanimationsmaßnahmen beizuwohnen". Anwohner hätten teils sogar beleidigende Diskussionen mit Einsatzkräften geführt, weil sie ihnen nicht den Namen des Verunglückten verrieten.

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/radfahrer-in-hilgenroth-gestorben-gaffer-beleidigen-einsatzkraefte/-/id=1682/did=17474334/nid=1682/1c4c5r3/index.html

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Ich zitiere mal aus dem RLP-"Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz":

 

§ 29 Verhalten der Bevölkerung bei Hilfsmaßnahmen oder Übungen

 

Personen, die an den Hilfsmaßnahmen oder Übungen nicht beteiligt sind, dürfen den Einsatz nicht behindern. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen des Einsatzleiters, der Polizei oder in den Fällen des § 25 Abs. 3 der Feuerwehrangehörigen, der Leitenden Notärzte, der Organisatorischen Leiter und der Helfer der anderen Hilfsorganisationen, der im Rettungsdienst eingesetzten Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte zu befolgen.

Und dann:

§ 37 Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

[...]

3. entgegen § 29, ohne an den Hilfsmaßnahmen beteiligt zu sein, den Einsatz behindert oder den Anweisungen des Einsatzleiters, der Polizei, der Feuerwehrangehörigen oder der Helfer der anderen Hilfsorganisationen nicht nachkommt,

[...]

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden.

Das ist doch mal eine knackige Ansage ;).

 

 

Die Brand- und Katastrophenschutzgesetze sind landesrechtliche Regelungen. Sie sind deshalb im Straßenverkehr nicht anwendbar: Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer regelt ausschließlich die StVO. Diese steht insoweit über allen landesrechtlichen Vorschriften (Art. 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht.") Aus diesem Grund haben Feuerwehrleute Verkehrsteilnehmern auch keine Weisungen zu erteilen. Dies ist ausschließlich Sache der Polizei (§ 36 StVO)..

 

Interpretations- und Diskussionsspielräume bleiben insoweit allenfalls noch bei der Frage, wo (räumlich gesehen) der Verkehrsraum (Geltungsbereich der StVO) endet und die Einsatzstelle beginnt. Wird der Verkehr, beispielsweise durch Leitkegel, § 45 Abs. 7a StVO, an einer Einsatzstelle vorbeigeführt, und es wird aus dem Verkehr heraus gegafft, betrifft dies ausschließlich den Regelungsbereich der StVO.

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Blaulicht,

 

hast Du diesen interessanten Satz

 

Es bestand abermals ein erhebliches Aufkommen von Schaulustigen, die auf Grund Kräftemangels nicht aus dem Unfallbereich herausgehalten werden konnten

aus Deinem ersten Link gelesen?

 

Würdest Du auch hier behaupten, dass die Kollegen unfähig oder unwillig waren?

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Sie sind deshalb im Straßenverkehr nicht anwendbar

Wo hast Du das her? Und weiß das der Gesetzgeber schon (also nicht, wo Du das her hast, sondern daß diese Gesetze nicht anwendbar sind)?

 

Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer regelt ausschließlich die StVO.

Woher hast Du das ausschließlich?

 

Diese steht insoweit über allen landesrechtlichen Vorschriften (Art. 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht.")

Ja. Und? Das wird erst dann relevant, wenn sich die Gesetze widersprechen. Was ich in diesem Fall nicht erkennen kann.

 

Dies ist ausschließlich Sache der Polizei (§ 36 StVO).

Woher hast Du das ausschließlich?

 

Interpretations- und Diskussionsspielräume bleiben insoweit allenfalls noch bei der Frage, wo (räumlich gesehen) der Verkehrsraum (Geltungsbereich der StVO) endet und die Einsatzstelle beginnt. Wird der Verkehr, beispielsweise durch Leitkegel, § 45 Abs. 7a StVO, an einer Einsatzstelle vorbeigeführt, und es wird aus dem Verkehr heraus gegafft, betrifft dies ausschließlich den Regelungsbereich der StVO.

Du scheinst hier einiges zu vermischen, aber das spielt eigentlich keine Rolle: das in dem RLP-Gesetz sanktionierte Verhalten ist in der StVO nicht anders bzw. gar nicht geregelt, insofern dürfte es keine Probleme geben.

 

Würdest Du auch hier behaupten, dass die Kollegen unfähig oder unwillig waren?

Aber klar doch. Die hätten vorher einfach mehr Sport machen müssen, dann hätten sie auch nicht unter Kräftemangel gelitten!

 

Vielleicht wäre es ja hilfreich, bei derartigen Lagen auch immer gleich ein TLF an den Unfallort zu beordern. Möglicherweise bewegt die Gaffer ja eine dezente Dusche aus einem C-Rohr zum Abzug bzw. hält sie - und sei es auch nur aus Sorge um ihr wertvolles Schmartfon - vom fotografieren ab.

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Jaja... Du willst und wolltest es nicht verstehen. Erstens habe ich nicht den Polizisten Unfähigkeit vorgeworfen, sondern nur dir, da du sagtest, dass du etwas nicht kannst, was vielen anderen Polizisten gelingt. Außerdem habe ich gesagt, wenn der Chef das fordert, dann kann das noch mehr verfolgt werden. Was nun mal so ist. Und letzter Punkt: ich habe nicht gesagt, dass das Gaffer verfolgen an einer VU-Stelle das wichtigste ist.

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Mach Dir keine Sorgen. Der Herr erfüllt keine Wünsche, als deren Ergebnis andere Menschen Schaden erleiden könnten.

 

 

Bedauerlicherweise erfüllt er den Wunsch mit dem Hirn auch nicht immer.

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Blaulicht,

 

schau Dir mal das Foto in dem von Aka verlinkten Artikel an und lies dann noch mal den Text.

 

Hier handelte es sich nicht um eine Unfallstelle, die schnell geräumt werden kann und muss, denn die Bergung solcher Großgeräte dauert nun mal seine Zeit und ist recht aufwendig.

 

Wenn dann während der Bergung jemand die Absperrung durchfährt, um zu Gaffen, ist es kein Problem, sich diesen Menschen vorzuknöpfen, denn mit der eigentlichen Bergung hat man als Polizeibeamter wenig zu tun.

 

Dein Problem ist, dass Du mangels Fachwissen einfach nicht kapierst, dass die meisten Unfälle auf der Autobahn anders gelagert sind als dieser hier.

 

Stehen die Unfallfahrzeuge z. B. auf dem linken Fahrstreifen, ist eine der dringendsten Maßnahmen die möglichst schnelle Räumung der Fahrbahn.

 

Es müssen also Abschleppdienste organisiert werden, es müssen Vernehmungen und Belehrungen durchgeführt werden, die Unfallstelle und die Fahrzeuge müssen fotografiert und ggf. ausgemessen werden usw., und das alles in den meisten Fällen mit zwei Polizeibeamten.

 

Hier verbietet es sich schon von selber, dass sich dann einer der beiden hinstellt und sich um Gaffer und nicht um die Unfallaufnahme kümmert.

 

Ich habe Dir schon oft genug geschrieben, dass man sich um die Gaffer kümmern kann, wenn die wichtigen Maßnahmen beendet sind und man nichts anderes mehr zu tun hat, als auf den Abschlepper zu warten und in solchen Fällen habe auch ich schon etliche Gaffer sanktioniert, aber diese Erklärungen hast Du wohlweislich nicht kapiert oder Du hast sie ausgeblendet.

 

Bei uns wird so etwas aber nebenbei und nicht für die Presse gemacht.

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Dir ist schon klar, das er nur für bzw. mit der Presse dahin gefahren ist und eigentlich dort nichts zu tun hatte?

Das Anhalten auf der linken Spur ist auch nicht besonders intelligent gewesen.

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