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Voller Erfog bei der Bekämpfung von Gaffern. Von den mehreren hundert Gaffern werden nur die 30 bestraft, die mutmaßlich ein Handy in der Hand gehabt haben.

 

Wie bei der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden nur die paar bestraft, die auch mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs waren.

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Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".  An der Situation selbst

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unte

War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang?

Find ich auch gut, wenn man nur für das Gaffen bestraft werden darf. Dann kann man endlich die Schleicher die mit 20@100 an einem Blitzer vorbeifahren und den begaffen verfogen. Das eröffnet ganz neue Einnahmequellen für die klammen Kommunen.

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Das überlasse ich dann lieber dem Gesetzgeber. (was gemeint ist (mit Gaffen) wissen wir, daß reicht dann für die Diskussion).

Nein. Das käme vielleicht Deinem "claim and duck"-Stil entgegen, ist aber einer gedeihlichen Diskussion eher abträglich.

 

Wenn man sich darüber austauschen will, wie "Gaffen" verfolgt werden könnte, muss man den Tatbestand schon definieren. Für mich z.B. beginnt "Gaffen", wenn jemand nicht verkehrsbedingt und aus Schaulust langsamer fährt als möglich und erlaubt. Aber wie will man so etwas belegen?

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Das überlasse ich dann lieber dem Gesetzgeber. (was gemeint ist (mit Gaffen) wissen wir, daß reicht dann für die Diskussion).

Nein. Das käme vielleicht Deinem "claim and duck"-Stil entgegen, ist aber einer gedeihlichen Diskussion eher abträglich.

 

Wenn man sich darüber austauschen will, wie "Gaffen" verfolgt werden könnte, muss man den Tatbestand schon definieren. Für mich z.B. beginnt "Gaffen", wenn jemand nicht verkehrsbedingt und aus Schaulust langsamer fährt als möglich und erlaubt. Aber wie will man so etwas belegen?

 

Hallo Pedro, ich verstehe dich nicht! Da schreibt er endlich etwas Sinnvolles, da bist du immer noch nicht zufrieden.

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Ich bin dafür, Gafferei zu sanktionieren. Ich bin auch für die Einführung von IQ-Minima bei Staatsbediensteten und Wahlberechtigten. Als Realist weiß ich aber, dass die Umsetzung dieser Wünsche sehr schwierig bis unmöglich ist.

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Siehste. Dann sind wir zwei schon mal dafür. Und die GDP auch

Einige Cops gehen gegen Gaffer schon vor; sanktionieren über Begleitowien. Besser wenn der Gesetzgeber das 'richtige Schwert' gibt.

Auch wenn Nachteule und du noch nicht wissen, wie die Cops dann sanktionieren sollen, denke ich dass das schon wird.

der Rest sind 'ungelegte Eier'.

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Lächerliche Begleitowis die ein geeigneter Anwalt niederbügeln wird. Wäre es nicht besser das Problem als Straftat zu verfolgen? Es besteht ja die Möglichkeit das neben der Polizei auch die Rettungsdienste und Feuerwehren bei der (Fahrt zur) Arbeit behindert wird (Shelby #35). Mal ganz von den im Raum stehenden unterlassene Hilfeleistung abgesehen.

Der eine Stau mehr oder weniger, aus welchen Gründen auch immer, ist ja Pillepalle.

 

Diejenigen die einem Gaffer hinten drauf fahren sind selber Schuld, weil der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde und man nicht in der Lage war, sich in den Gaffer der vor einem fuhr zu versetzen. Die (beide!) haben es dann aber (hoffentlich) gelernt, Prioritäten im Straßenverkehr zu setzen.

 

Was man bewirken wird, ist das anstatt mit einem Handy nun mit einem Fotoapparat (Duden; Apparat = aus mehreren Bauelementen zusammengesetztes technisches Gerät, das bestimmte Funktionen erfüllt) filmen wird.

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Blaulicht,

 

Siehste. Dann sind wir zwei schon mal dafür. Und die GDP auch
Einige Cops gehen gegen Gaffer schon vor; sanktionieren über Begleitowien. Besser wenn der Gesetzgeber das 'richtige Schwert' gibt.
Auch wenn Nachteule und du noch nicht wissen, wie die Cops dann sanktionieren sollen, denke ich dass das schon wird.
der Rest sind 'ungelegte Eier'.

auch auf die Gefahr, mir eine gelbe Karte einzuhandeln: Du bist wirklich zu blöd, um zu verstehen, was andere schreiben und windest Dich dann auch noch wie ein Aal, wenn Du doch mal merkst, was für einen Unsinn Du geschrieben hast.

 

Ein Gewerkschaftsfunktionär allein ist noch lange nicht "die GdP", und wenn dieser Funktionär Allgemeinplätze an die Presse verteilt, heißt das noch lange nicht, dass dies umsetzbar ist, aber das ist etwas, was Du ja nicht verstehen kannst oder willst.

 

Wenn Polizeibeamte jemanden zur Anzeige bringen, weil er während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt hat, dann deshalb, weil er das Mobiltelefon benutzt hat und nicht, weil er gegafft hat, und nichts anderes.

 

Nehmen wir doch einfach mal an, man würde tatsächlich einen eigenen Tatbestand kreieren, in dem das Gaffen explizit sanktioniert wird und setzt als Bußgeld 200.- € fest.

 

Hast Du auch nur einen einzigen wirklich brauchbaren und umsetzbaren Vorschlag, wie man dieses Gaffen dann effektiv und gerichtsfest verfolgen und beweisen kann?

 

Bis jetzt bist Du nur auf die Idee gekommen, die auch dem Zeitungsartikel zugrunde liegt, nämlich Handyverstöße zur Anzeige zu bringen.

 

Du willst doch nicht im Ernst behaupten, dass man das dann ehrlich als Kampf gegen Gaffer bezeichnen kann, oder?

 

Das Problem bei Dir ist, dass Du von der praktischen Arbeit eines Streifenbeamten und erst recht von der der Autobahnpolizei ungefähr so viel Ahnung hast, wie eine Kuh vom Eierlegen, aber trotzdem immer wieder mitgackerst und Deinen Senf dazu gibst, ohne etwas dazuzulernen.

 

 

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Besser wenn der Gesetzgeber das 'richtige Schwert' gibt.

 

Ähm, nein. Auch wenn mich die Gaffer extrem stören bin ich absolut dagegen "euch" weitere "Schwerter" jedwelcher Art zu geben. Der Normalbürger realisiert zwar noch immer nicht wie viel unserer Bürgerrechte inzwischen der "Sicherheit" geopfert wurden, für mich, und einige wenige Andere, ist es aber einfach einmal genug, wenn nicht schon viel zu viel.

 

Nur mal so als Beispiel das "Schwert" "An einem illegalen Kfz-Rennen teilgenommen", das zwischenzeitlich problemlos bei zügigem Ampelstart durchgeht, was nie Zielrichtung des Gesetzgebers war.

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Siehste. Dann sind wir zwei schon mal dafür. Und die GDP auch

Einige Cops gehen gegen Gaffer schon vor; sanktionieren über Begleitowien. Besser wenn der Gesetzgeber das 'richtige Schwert' gibt.

Auch wenn Nachteule und du noch nicht wissen, wie die Cops dann sanktionieren sollen, denke ich dass das schon wird.

der Rest sind 'ungelegte Eier'.

 

Du koenntest aber nichtsdestotrotz deine Vorstellungen, wie man das verfolgen sollte, einbringen, oder meinst du nicht? Sonst gibst du doch auch immer deinen Senf dazu.

Du koenntest aber auch sagen, dass du zwar gerne moechtest, dass das verfolgt wird, aber weisst leider nicht, wie. Aber du wirst wahrscheinlich nicht zugeben koennen/wollen, dass du etwas nicht weisst, stattdessen aber gerne am BlaBla beteiligt bist.....

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@Harry, genauso wie man Geschwindigkeit, Gurt, Handy, Abstand, Standspurfahren verfolgt

Das ist doch nun wirklich lächerlich.

 

In UK fällt den Cops auch nichts besseres ein, als die Mobile-Nutzung zu verfolgen. Gar nicht so dumm finde ich aber: Motorway screens bid to stop rubbernecking by motorists. Dann gibt's halt nichts zu gaffen. "Rubbernecking" ist übrigens IMO ein netter Ausdruck :D.

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Wobei irgendwie können die Cops die Handynutzunhg ja verfolgen... @Nachteule, wenn das geht.... warum siehst du dich nicht in der Lage eine Owi 'Gaffen' zu verfolgen? Warum dürfte nicht mit Wegerechten angefahren werden? Warum denkst du gibt es Gaffen nur auf der Autobahn?

@Perdro'

ich halte es für ungut, wenn man das Gaffen strafen will sich auf Begleittaten zu stützen. Der Bankräuber soll ja auch wegen Bankraub bestraft werden und nicht wegen unerlaubten Waffenbesitz und parken im Parkverbot und unnötiges Laufenlassen des Motors.

Klar, Gaffer behindern den Verkehr, filmen unerlaubt mit dem Handy am Steuer. Meiner Ansicht nach: Handystrafe ok, behindern Strafe ok - wenn es die Tat für sich ist. Ist es als Gaffen, dann sollten das deutlich teurer sein. Darum Tatbestand: Gaffen.

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@Harry, genauso wie man Geschwindigkeit, Gurt, Handy, Abstand, Standspurfahren verfolgt

 

Warum muss ich gerade am das aktuelle Buch denken, das ich lese (Jussi Adler-Ohlsen, The Alphabet House) denken? Ach ja, die Hauptfigur muss sich im WK II blöd stellen, um zu überleben. Das bringt mich zur Frage: Wer trachtet dir nach dem Leben, 'Blaulicht'?

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@Harry, genauso wie man Geschwindigkeit, Gurt, Handy, Abstand, Standspurfahren verfolgt

Quatsch!! Ich würde auch sehr gern mal erfahren, wie man einen "Gaffer" auf der BAB dingfest machen will. Wie willst Du insbes. den Fahrzeugführer feststellen? Über eine Halteranzeige???
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Aktueller Fall vom Mittwoch auf der A1:

http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/anzeigen-gegen-gaffer-nach-autobahnunfall-hamm-4834203.html

Den Euros und dem Punkt nach zu urteilen, geht es dabei aber wohl "nur" um die Nutzung des Handys durch den Fahrer.

 

Mein eigener Fall: Vollsperrung auf der A1 bei Bremen, alle stehen, Motoren sind aus. Da kommt der Rettungshubschrauber mit dem Notarzt und landet keine 20 Meter von mir entfernt. Da habe ich natürlich den Fotoapparat aus dem Koffer geholt, der vor dem Beifahrersitz stand, und habe die Landung fotografiert. Der sichernde Polizist hatte sich wegen des Rotorenwindes sogar in meine Richtung gedreht, aber nichts ließ darauf schließen, dass er mein Fotografieren unangemessen fand. Als der Verkehr dann wieder loslief, war der Fotoapparat schon längst wieder im Koffer. Das halte ich jetzt definitiv nicht für einen Fall von Gaffen! Obwohl ich fotografiert habe.

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Blaulicht,

 

Du begreifst es immer noch nicht und eierst wieder nur herum.

Wobei irgendwie können die Cops die Handynutzunhg ja verfolgen...

Verfolgen können sie es, aber was im Endeffekt dabei herauskommt, steht auf einem anderen Blatt.

 

So etwas wird in aller Regel nur von Vorgesetzten angeordnet, die eine gute Presse haben wollen, weil sich solche Kontrollen ja gut nach außen verkaufen lassen und niemand nachfragt, wie es dann weitergegangen ist.

 

@Nachteule, wenn das geht.... warum siehst du dich nicht in der Lage eine Owi 'Gaffen' zu verfolgen?

Ich habe nie behauptet, dass ich das Gaffen gar nicht verfolgen kann, sondern nur, dass spezielle Gafferkontrollen auf der Autobahn völlig ins Leere laufen würden und gar nicht machbar werden.

 

Im Einzelfall kann es schon mal sein, dass man einen Gaffer sanktionieren kann.

Warum dürfte nicht mit Wegerechten angefahren werden?

Ich befürchte, die Frage ist tatsächlich ernst gemeint. :wand::wand::wand:

 

Erklär doch mal, wie Du einem BeDo - Trupp für die Anfahrt durch den Stau zur Gafferkontrolle Wegerechte zusprechen willst.

ich halte es für ungut, wenn man das Gaffen strafen will sich auf Begleittaten zu stützen.

Einige Cops gehen gegen Gaffer schon vor; sanktionieren über Begleitowien.

Kann es sein, dass Du Dir da ein klein wenig widersprichst? :whistling:

 

@Harry, genauso wie man Geschwindigkeit, Gurt, Handy, Abstand, Standspurfahren verfolgt

Völliger Unsinn.

 

Hast Du Dir schon mal zwei Minuten lang Gedanken darüber gemacht, wie diese Delikte verfolgt werden?

Warum denkst du gibt es Gaffen nur auf der Autobahn?

Wo habe ich etwas derartiges behauptet?

 

Wenn Du nicht diese drei Probleme (lesen, nachdenken, verstehen) hättest, wäre Dir aufgefallen, dass es sich lediglich um ein Beispiel handelt, bei dem sich das Gaffen extrem auswirken kann.

 

Natürlich kann man auch an anderen Einsatzorten Gaffer finden, aber dort dürfte es genauso schwierig werden, das Gaffen an sich zu beweisen und zu sanktionieren.

 

Hier kann man sich genauso behelfen, indem man Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung schreibt (natürlich mit sofortiger Personalienfeststellung vor Ort) oder dass man, wenn es die Personalstärke vor Ort erlaubt, einen Platzverweis ausspricht.

 

Wie willst Du aber jemanden sanktionieren, der an der Einsatzstelle niemanden behindert, der nicht helfend eingreifen kann, weil bereits Profis vor Ort sind, die durch die Laien nur gestört wurden und wenn sich der Gaffer einfach nur irgendwo am Straßenrand oder auf dem Bürgersteig hinstellt und gafft?

 

Ist so etwas Deiner Ansicht nach dann strafbar?

 

Du hast bislang noch nicht einen einzigen wirklich brauchbaren Vorschlag gemacht.

 

Kannst Du es überhaupt?

 

Hallo, Kasperle,

 

wie schon geschrieben:

 

Wenn man niemanden gefährdet oder behindert und wenn das Auto so steht, dass die Gasse frei ist, sagt niemand etwas dagegen, wenn man bei eindeutig stehendem Verkehr mal aussteigt.

 

Macht man dann ein paar Bilder vom Hubschrauber oder von den Einsatzfahrzeugen, schadet und stört es auch niemanden.

 

Schlimm sind die, die extra zur Unfallstelle vorlaufen, stören, gaffen und Bilder machen.

 

Die dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sie mal ein paar weniger freundliche und vor allem klare Worte zu hören bekommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Da wurden auch 12 Lkw-Fahrer beanzeigt und deren Fahrereigenschaft lässt sich leicht nachweisen. Wie man nun z.B. einen iPod nano von einem Smartfone -beobachtend von der Leitplanke- unterscheiden kann, ist mir nach wie vor ein Rätsel.

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Das Gaffer-Problem wird sich durch Anzeigen nicht lösen lassen. Das Verhalten ist nunmal allzu menschlich und tritt mit Sicherheit nicht erst jetzt auf.

@biber: Richtig! Eine Verhaltensänderung aller VT, dass sie unbeeindruckt vorbeifahren, wird es nie geben, da kann @blaulicht noch so viel Wunschschwerter haben wie er will. Ein Problem sinnvoll anzupacken ist wie immer an der Wurzel. Theoretisch müßten einfach nur hohe Sichtschutzwände schnell aufgebaut werden.

:nolimit:

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@pedrok: Danke, das habe ich echt übersehen :blush: und nicht gewußt :blush: . Es aber schön, daß der gesunde, klare Menschenverstand auf logische Lösungen kommt und daß man das Rad nicht immer neu erfinden muß...

:nolimit:

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Das war blaulichtisch.

Nein. Das war einfach nur dämlich. Aber immerhin schön, wie er wieder mal den Unterschied zwischen IQ und Temperaturen beweist.

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[mod]
Ich denke mal, daß es hier der persönlichen Anfeindungen genug ist und man wieder zur Sachlichkeit zurückkehren sollte. Falls nicht, mache ich hier dicht.
[/mod]

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Hallo, Bluey,

 

sorry, dass ich ein wenig dazu beigetragen habe, dass der Thread ausgeufert ist.

 

Nichtsdestotrotz erwarte ich von Blaulicht, dass er entweder konkrete und brauchbare Lösungsvorschläge bringt oder dass er einfach zugibt, dass er keine Lösungen hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Solange jeder Gaffer einen Vordermann vor sich hat, der ihn am schnelleren Fahren hindert, ...

Das trifft auf jeden Vorbeifahrenden zu, ob er Gaffer ist oder nicht. Es macht dabei keinen Unterschied, ob er sich an dem makabren Anblick der Unfallstelle erbaut oder ob er lediglich checkt, daß keine Personen oder Gegenstände von dort auf seine Fahrbahn geraten.

Schädlich wird erst, wer den Abstand zu seinem Vordermann merkbar vergrößert oder wer ohne Vordermann seine Geschwindigkeit verringert und damit womöglich einen Stau erzeugt.

Könnte man solche Gaffer nicht ermitteln, indem man aus einem Polizeiauto eine Kamera auf den durchfließenden Verkehr richtet? Die Filmkamera braucht, während die :cop01: s die Unfallstelle bearbeiten, nicht bedient zu werden, der Film kann später, wenn nichts dringendes zu erledigen ist, ausgewertet werden.

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Warum ist körperliche Züchtigung von Kindern überhaupt strafbar?

Mal blöd gefragt, weil ich es tatsächlich nicht weiß: Ist es das überhaupt grundsätzlich und für alle - also mit eigenem Tatbestand oder fällt das auch einfach nur unter Körperverletzung.

Gut, ich weiß, das Leherer, Erzieher udgl. nicht mehr mit dem Rohrstock unterrichten dürfen, aber mir wäre neu, dass der berühmte Klapps auf den Gluteus Maximus für Eltern wirklich auch explizit verboten wäre.

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Schädlich wird erst, wer den Abstand zu seinem Vordermann merkbar vergrößert oder wer ohne Vordermann seine Geschwindigkeit verringert und damit womöglich einen Stau erzeugt.

 

 

 

Ich weiß, was Du meinst. Aber ein Anwalt wird auch das zerlegen. "Natürlich hat mein Mandant die Geschwindigkeit verringert. Der Unfall war zwar augenscheinlich auf der Gegenfahrbahn, es war aber nicht auszuschließen, daß Personen über die Mittelleitplanke steigen oder Gegenständer auf der eigenen Fahrbahn liegen, zudem war die Situation sehr unübersichtlich..." Dazu ein paar §§ und Fachausdrücke etc., und die Sache dürfte vom Tisch sein. Im besten Fall ist bleibt dann möglicherweise nur noch die Handynutzung ahndenswert.

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Warum ist körperliche Züchtigung von Kindern überhaupt strafbar?

Mal blöd gefragt, weil ich es tatsächlich nicht weiß: Ist es das überhaupt grundsätzlich und für alle - also mit eigenem Tatbestand oder fällt das auch einfach nur unter Körperverletzung.

Gut, ich weiß, das Leherer, Erzieher udgl. nicht mehr mit dem Rohrstock unterrichten dürfen, aber mir wäre neu, dass der berühmte Klapps auf den Gluteus Maximus für Eltern wirklich auch explizit verboten wäre.

Ja, körperliche Züchtigung ist in Deutschland verboten.

Ist "Körperverletzung". Strafverfolgung aber nur auf Antrag des Betroffenen oder bei "Öffentlichem Interesse", praktisch also sogut wie nie.

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Hallo, Gerre,

Solange jeder Gaffer einen Vordermann vor sich hat, der ihn am schnelleren Fahren hindert, ...

Das trifft auf jeden Vorbeifahrenden zu, ob er Gaffer ist oder nicht. Es macht dabei keinen Unterschied, ob er sich an dem makabren Anblick der Unfallstelle erbaut oder ob er lediglich checkt, daß keine Personen oder Gegenstände von dort auf seine Fahrbahn geraten.

das stimmt nur zum Teil.

 

Wenn jemand, insbesondere in der Nacht, seine Geschwindigkeit moderat verringert, vielleicht sogar noch den Warnblinker einschaltet, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen und dann mit angepasster Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifährt, wird von unserer Seite aus vermutlich kaum jemand etwas sagen, im Gegenteil.

 

Fahrer, die vorsichtig vorbei fahren und abchecken, ob noch Teile auf der Fahrbahn liegen, sind uns wesentlich lieber als die, die mit über 200 km/h an der Unfallstelle vorbeibrausen.

 

Wenn man dann mal einen Blick auf die Unfallstelle wirft, ist es auch völlig verständlich und legitim.

 

Zum Problem wird es dann, wenn man deutlich erkennt, dass der Fahrer einzig und allein langsamer geworden ist, um ein Video oder Bilder aufzunehmen (das kann man so manches Mal deutlich erkennen, auch in der Nacht) und wenn man so einen Fahrer gleich vor Ort anhalten könnte, wäre es natürlich nicht schlecht.

 

Leider ist das aus den schon zuvor genannten Gründen nicht möglich.

 

Zum Einsatz der Videokamera aus dem Streifenwagen:

 

Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben.

 

Es ist in Deutschland nicht erlaubt, durchgehend Videos aufzunehmen mit dem Ziel, diese nachher auszuwerten und aufgenommene Verkehrsverstöße zu ahnden.

 

Hallo, rth,,

 

ganz so duster sieht es m. W. nicht aus.

 

In aller Regel übernimmt der Erziehungsberechtigte die Stellung eines Strafantrags für ein Kind.

 

Da das bei der Züchtigung natürlich ins Leere laufen würde, übernimmt dies m. W. das zuständige Jugendamt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ist "Körperverletzung". Strafverfolgung aber nur auf Antrag des Betroffenen oder bei "Öffentlichem Interesse", praktisch also sogut wie nie.

Der einschlägige § spricht nicht von Körperverletzung. Und woher hast Du das mit der Strafverfolgung?

 

Unabhängig davon kannst Du ja mal versuchen, ein Kind mit (komischen) blauen Flecken o.ä. bei einem Kinderarzt oder in einem Krankenhaus vorzustellen und hoffen, ohne kritische Fragen davonzukommen - erfreulicherweise.

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Ist "Körperverletzung". Strafverfolgung aber nur auf Antrag des Betroffenen oder bei "Öffentlichem Interesse", praktisch also sogut wie nie.

Der einschlägige § spricht nicht von Körperverletzung. Und woher hast Du das mit der Strafverfolgung?

 

Unabhängig davon kannst Du ja mal versuchen, ein Kind mit (komischen) blauen Flecken o.ä. bei einem Kinderarzt oder in einem Krankenhaus vorzustellen und hoffen, ohne kritische Fragen davonzukommen - erfreulicherweise.

 

Hallo Biber, der von dir - richtigerweise - zitierte Paragraf ist nicht strafbewehrt. Ersatzweise greift dann nur Körperverletzung. Kinderärzte und KKH sind heute aufmerksam, sehr gut. Nachbarn werden auch immer öfter neugierig!

 

Hallo Nachteule, das Jugendamt benötigt einen Auftrag des Gerichtes. Wenn ein Arzt entsprechende Hinweise gibt ...!

In Duisburg ist ein Kinderarzt angezeigt worden, der eine Datei für "komische blaue Flecken" unter den Kinderärzten angelegt hatte.

Das Bewustsein steigt.

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Heute ist bedauerlicher Weise ein deutsches Flugzeug in Frankreich abgestürzt. Aus welchem guten Grund fliegen nun das Kanzlerin und andere sensationslustige Regierungsmitglieder da hin?

 

Der Flug kostet Steuergelder.

Helfen tut es niemanden, wenn da ein Rudel Politiker vor Ort rumschwafelt, wie schlimm die Geschichte ist. Es ist sehr schlimm, aber niemand benötigt die Leute da. (Wenn man sich in die Lage versetzt, einen Menschen zu verlieren, dann helfen Worte eigentlich fast nichts. Worte von Dritten (und in dem Falle sind Politiker nur Dritte), trösten doch Angehörige auch nicht.

Letzendlich fliegt auch kein Politiker zum Unglücksort, um zu helfen!

Sicherlich bekommen die noch einen Flug mit einem Helikopter über die Unglückstelle, um sich einen Überblick zu verschaffen.

 

Die Leute machen keinen Finger krumm (außer, wenn die Merkel die Hände faltet und ihre Daumen umeinander dreht), Beileidsbekundungen könnten die auch aus Berlin senden.

 

Dennoch, wenn hier berechtigt über Gaffer hergezogen wird, möchte ich anhand dieses tagesaktuellen Beispiels die berechtigte Frage stellen, über was hier eigentlich diskutiert wird und ob man unseren Politikern an dieser Stelle auch Sensationslust unterstellen kann?

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Helfen tut es niemanden, wenn da ein Rudel Politiker vor Ort rumschwafelt, wie schlimm die Geschichte ist.

Jep, ich dachte ebendas, als ich von dem Katastrophen-Tourismus hörte. Wenn überhaupt, dann sollte sich die Bande nach D'dorf (oder BCN) aufmachen und alles tun, um den Angehörigen zu helfen (was von Berlin aus vermutlich effektiver zu steuern ist). Trümmer-Gaffen ist IMO absolut kontraproduktiv.

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Hallo, mic,

 

im Grunde genommen gebe ich Dir recht und die gleiche Frage hat sich mir ebenfalls gestellt.

 

Das Problem solch hochrangiger Politiker ist allerdings, dass sie immer einen Spagat machen zwischen den Meinungen der Wähler.

 

Die einen halten es für überflüssig, wenn die Kanzlerin an so einen Unglücksort fliegt, die anderen sehen es als ihre Pflicht an, dass die den Angehörigen vor Ort ihr Mitgefühl ausspricht.

 

Wie man es macht, man kann es nur verkehr machen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die einen halten es für überflüssig, wenn die Kanzlerin an so einen Unglücksort fliegt, die anderen sehen es als ihre Pflicht an, dass die den Angehörigen vor Ort ihr Mitgefühl ausspricht.

Wo sind denn die Angehörigen? Siehe oben.

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Es würde doch reichen, wenn die in einer öffentlichen Ansprache ihr Beileid bekunden und effektive und schnelle Hilfe zusichern.

 

Den wirklich unangenehmen Teil haben doch die Helfer vor Ort und auch die Fluggesellschaft als verantwortliches Beförderungsunternehmen.

 

Aber wirklich niemand braucht den politischen Katastophentourismus und wenn die das nur/ auch mit tun, um beim Wähler zu punkten, dann ist das Wahlwerbung unterste Schublade.

Intelligente Wähler sollten sich dessen bewusst sein.

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