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Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".  An der Situation selbst

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unte

War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang?

Wie bei allen nicht automatisiert verfolgbaren Vergehen, die nervig bis gefährlich sind, wird es beim Wollen bleiben. Welche Dienststelle schickt denn zu einem Unfall auch noch ein Gafferabkassierkommando raus. Die Beamten sind da doch an wichtigeren Stellen gefragt.

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@Toxic Waste,

.

es wird vorkommen, dass Gaffer beanzeigt werden. Wichtiger ist jedoch - denke ich - das Signal was durch eine Tatbestand "Gaffen" ausgesendet würde. Ich meine, dass 20 Euro ein falsches Signal sind; "Gaffen" als Straftat sehe ich auch nicht. Angemessen wäre ein Wortlaut "... mit einem Ordnungsgeld .. bis 1.000 Euro..."

.

Damit könnte man schon etwas bewirken.

.

Und, nach den ersten wichtigsten Maßnahmen, kann man sicherlich ein Cop abstellen in der Fahndung nach Gaffern.

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Hallo, Gast225,

ist hat Behördensprech

nö, so etwas sagt kaum jemand (zumindest kenne ich nicht einen einzigen Kollegen, der so etwas mal gesagt hat).

 

Hallo, Blaulicht,

Und, nach den ersten wichtigsten Maßnahmen, kann man sicherlich ein Cop abstellen in der Fahndung nach Gaffern.

und der macht dann was?

 

Rennt der über die Fahrbahn, um die Gaffer auf der Gegenfahrbahn vor Ort anzuhalten, Personalien festzustellen und sie zu belehren?

 

Soll er die Gaffer anhalten, die an der Unfallstelle vorbeifahren und glotzen?

 

Wenn ja, wo soll er die denn parken, um die Personalien festzustellen?

 

Das Problem bei dieser Idee des Gewerkschaftsfunktionärs ist das Gleiche, wie bei Dir:

 

Die Theorie sieht immer klasse aus und man kann sich mit solchen Vorschlägen wichtig machen, merkt aber nicht, dass die Umsetzung in der Praxis kaum möglich ist.

 

Erklär doch mal, wie Du so etwas praktisch durchführen würdest und dazu auch noch beweissicher, so dass es vor Gericht durchgeht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

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Interessante Idee. Anscheinend muß man die Klagen über die unzureichende Personaldecke und die ach-so-zahlreichen Aufgaben der Polizei nicht wirklich ernst nehmen.

 

Wenn der Beamte auf der A 57 nicht gefilmt oder fotografiert hat, dürften die Anzeigen schon allein deshalb folgenlos bleiben, weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Und wenn man mal von der Handynutzung absieht: wie will man denn einem Autofahrer das Gaffen nachweisen? Den Tatbestand gibt es bisher nicht, also muß man sich mit irgendwelchen Krücken behelfen. Und die dürften wohl eher selten zum Erfolg führen, selbst wenn man den Fahrer identifzieren kann.

 

Das das Verhalten indiskutabel ist, brauchen wir nicht diskutieren...

 

ist hat Behördensprech

Man sollte vielleicht nicht von einem beamteten Sprachschwurbeler auf alle Behördenmitarbeiter schließen. Wenn ich mich nicht täusche, ist schließlich auch hawethie 'Behörde'.

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zumindest kenne ich nicht einen einzigen Kollegen, der so etwas mal gesagt hat

Hallo Nachteule,

ich kenne sehr viele Menschen, die diesen Begriff verwenden; vom Polizeimeisteranwärter bis Polizeidirektor.

Möglicherweise ist nicht nur die Sprache in Deutschland regional anders?

und der macht dann was?

Ich denke nicht, dass du zu dumm bist das praktisch umzusetzen.

Unterstell mir das dann bitte auch nicht.

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Hallo, Blaulicht,

 

ich bin ganz sicher nicht zu dumm, es praktisch umzusetzen, habe aber im Gegensatz zu Dir die praktische Erfahrung damit, dass es nicht oder nur in den seltensten Fällen umzusetzen ist.

 

Dumm ist nur, dass es Polizeibeamte gibt, die sich über diese praktische Umsetzung nicht mal ansatzweise Gedanken machen.

 

Biber hat schon mal den ersten entscheidenden Punkt genannt: Die Polizeidichte

 

Wir haben bei einem Unfall auf der Autobahn in aller Regel genug damit zu tun, die Unfallstelle abzusichern, die Fahrbahn zu räumen, den Unfall möglichst schnell, aber trotzdem umfassend aufzunehmen, damit die Folgestörungen möglichst gering bleiben usw.

 

Bei der derzeitigen Personalsituation ist man dann schon froh, wenn man eine zweite Streife zur Unterstützung beordern kann.

 

Kommt dann noch, wie so oft, der ein oder andere Folgeunfall dazu, sind die Streifen schnell ausgebucht.

 

Wie bereits geschrieben, ist es auch nicht oder nur selten möglich, Gaffer direkt an Ort und Stelle anzuhalten und zu sanktionieren und ein sogenannter "Nachbrenner" hätte vermutlich den gleichen Effekt wie eine Luftblase.

 

Nun kommt noch das entscheidende:

 

Wie willst Du das Ganze beweisen und vor Allem, was soll man dem Gaffer denn konkret vorwerfen?

 

Wenn ein Gaffer eine Vollbremsung hinlegt und auf dem linken Fahrstreifen hält, um den Unfall gemütlich anzuschauen, hat man jetzt schon so einige Möglichkeiten, ihn zu sanktionieren, sollte man seiner habhaft werden und ihm nachweisen können, dass er der zur Tatzeit verantwortliche Fahrzeuglenker war.

 

Diese Gaffer sind allerdings nicht die Regel, sondern meistens sind es die, die ganz langsam im Stau an der Unfallstelle vorbeischleichen und glotzen.

 

Nun zur Kardinalsfrage:

 

Die Fahrzeuge fahren alle schön hintereinander im Stau mit äußerst langsamer Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbei und 50 % der Mitfahrer in diesen Fahrzeugen filmen oder fotografieren mit hängender Zunge, was das Zeug hält.

 

Abstand zwischen den Fahrzeugen jeweils ein paar Meter.

 

Ist es nun als Beifahrer verboten, zu gaffen und zu filmen?

 

Ist es dem Fahrer bei Strafe verboten, seinerseits den Blick zur Unfallstelle zu wenden, solange er in der Lage ist, keinen Unfall zu verursachen?

 

Was soll der Fahrer machen, wenn sein Vordermann nicht schneller fahren kann, weil wiederum dessen Vordermann so langsam fahren muss, weil dieser wieder durch einen langsam fahrenden aufgehalten wird?

 

So, und nun erklär Du mir doch bitte, wie Du das Problem lösen würdest, wenn Du doch so viel klüger bist als ich.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Möglicherweise ist nicht nur die Sprache in Deutschland regional anders?

Stimmt. Auch die Intellenz, wie man (auch) an diesem Deinem Satzbau erkennen kann.

 

Unterstell mir das dann bitte auch nicht.

Ich glaube nicht, daß Dir hier irgendjemand Dummheit unterstellen würde.

 

So, und nun erklär Du mir doch bitte, wie Du das Problem lösen würdest, wenn Du doch so viel klüger bist als ich.

Ich find' solche Aufforderungen irgendwie doch unfair. Und das nicht nur wegen des wenn.

 

Das Gaffer-Problem wird sich durch Anzeigen nicht lösen lassen. Das Verhalten ist nunmal allzu menschlich und tritt mit Sicherheit nicht erst jetzt auf. Eigentlich kann man nur hoffen, daß es dadurch nicht zu weiteren Unfällen kommt - und selbst dann wäre immer noch zu fragen, ob diese nicht bei z.B. korrektem Abstand vermeidbar gewesen wären.

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Moin Moin

 

 

ist hat Behördensprech

Das ist Blaulichtsprech.

Das habe ich in meinem ganzen (Polizei)leben bisher nur von ihm gehört.

 

Wir haben bei einem Unfall auf der Autobahn in aller Regel genug damit zu tun, die Unfallstelle abzusichern, die Fahrbahn zu räumen, den Unfall möglichst schnell, aber trotzdem umfassend aufzunehmen, damit die Folgestörungen möglichst gering bleiben usw.

Je nach Unfallschwere kommen noch reichlich andere Tätigkeiten dazu z.B. Stauabsicherung, Rückführung vom Verkehr, Ermittlungen im KH usw.

 

 

Bei der derzeitigen Personalsituation ist man dann schon froh, wenn man eine zweite Streife zur Unterstützung beordern kann.

Auch hier wieder, je nach Unfallschwere wird das in NRW als Großschadenslage mit BAO abgearbeitet.

Dann haben wir recht zügig richtig viel Polizei vor Ort, aber auch dann haben Gaffer und Filmer keine Priorität.

 

 

Wie willst Du das Ganze beweisen und vor Allem, was soll man dem Gaffer denn konkret vorwerfen?

Das käme auf die Formulierung der Bestimmung an.

Man müßte das ja nicht mit Gaffen umschreiben.

Das könnte man evtl. an einer deutlich verminderten Geschwindigkeit festmachen.

 

 

Gruß

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1.

Natürlich haben Gaffer keine Priorität. Werden sie auch nicht haben. Aber bei 20 Euro Verwarngeld fühlt man sich in der BdL auch nicht wirklich dazu angeregt für die Verfolgung Ressourcen zu schaffen. Bei einer empfindlichen Geldbuße werden die Gaffer nicht in der Priorität steigen, jedoch wird der taktische Führer im Rahmen seiner BdL jetzt schon eher dort verfolgen und beanzeigen.

Nebenbei sind Gaffer auch nicht ganz proritätslos, denn sie gefährden nachfolgende Autofahrer (Auffahrunfall), verursachen Staus, behindern der Verkehrsfluss und tangieren die polizeiliche Arbeit und das Ziel 'Leichtigkeit des Verkehrs' nicht unwesentlich.

2.

Gurtverstöße, Handyverstöße, Standspurnutzung sind zum Beispiel Verkehrsdelikte, die auch ohne Anhaltekontrolle verfolgt werden (können).

Abstandsmessung, Geschwindigkeitskontrollen werden überwiegend ohne Anhaltung des Fahrers abgeahndet.

Warum sollte das beim Gaffen nicht auch möglich sein?

3.

Laut Zeitung hat sich ein Cop (jetzt schon mal) die Mühe gemacht und Gaffer verfolgt.

Was Nachteule nicht meint schaffen zu können, gelingt anderen schon jetzt und durch Änderung der Gesetze würde da auch eine angemessene Strafe folgen. 20 Euro sind doch dafür ein Witz!

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Laut Zeitung hat sich ein Cop (jetzt schon mal) die Mühe gemacht und Gaffer verfolgt.

Was Nachteule nicht meint schaffen zu können, gelingt anderen schon jetzt

Du bist bisher die Antwort (auch) auf diese Frage

Erklär doch mal, wie Du so etwas praktisch durchführen würdest und dazu auch noch beweissicher, so dass es vor Gericht durchgeht.

schuldig geblieben. Kommt da noch was oder dürfen wir davon ausgehen,

dass du zu dumm bist das praktisch umzusetzen.

?

 

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2.

Gurtverstöße, Handyverstöße, Standspurnutzung sind zum Beispiel Verkehrsdelikte, die auch ohne Anhaltekontrolle verfolgt werden (können).

Abstandsmessung, Geschwindigkeitskontrollen werden überwiegend ohne Anhaltung des Fahrers abgeahndet.

Warum sollte das beim Gaffen nicht auch möglich sein?

 

Erklaere doch mal bitte, wie das in der Praxis umzusetzen ist, einschliesslich Nachweis des Fahrers und des Gaffens. Du darfst gerne all deine Erfahrungen im Verkehrsueberwachungsbereich einfliessen lassen......

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Moin Moin

 

 

ist hat Behördensprech

Das ist Blaulichtsprech.

Das habe ich in meinem ganzen (Polizei)leben bisher nur von ihm gehört.

Also ich habe es schon öfters gehört. Vielleicht eine regionale behördliche Sache.

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Warum sollte das beim Gaffen nicht auch möglich sein?

 

 

Ok, dann fangen wir doch gleich mal damit an: wie ist "Gaffen" genau definiert? Das muß ja ein Polizist erst einmal wissen, um diesen Tatbestand rechtssicher verfolgen zu können.

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Eine Lösung:

'Gaffen' als Tatbestand festlegen, anständige Strafe oben drauf

Besinnen, dass es auch Personenbeweise gibt (muss nicht alles auf Video sein, Cop mit Notizblock an die Seite stellen und Gaffer notieren und Anzeige. Fertich. Oder Kamera an. Anzeige. Fertich)

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Eine Lösung:

'Gaffen' als Tatbestand festlegen, anständige Strafe oben drauf

Besinnen, dass es auch Personenbeweise gibt (muss nicht alles auf Video sein, Cop mit Notizblock an die Seite stellen und Gaffer notieren und Anzeige. Fertich. Oder Kamera an. Anzeige. Fertich)

Da ich in der VÜ tätig bin, möchte ich mal sagen: Blödsinn! So funktioniert das garantiert nicht! Spätestens bei Gericht wird die Sache so, wie Du es Dir vorstellst, zerschreddert.
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Eine Lösung:

'Gaffen' als Tatbestand festlegen, anständige Strafe oben drauf

Besinnen, dass es auch Personenbeweise gibt (muss nicht alles auf Video sein, Cop mit Notizblock an die Seite stellen und Gaffer notieren und Anzeige. Fertich. Oder Kamera an. Anzeige. Fertich)

 

Jeder, der vorbei kommt und nur mal kurz dem Kopf dreht, bekommt also eine Anzeige, oder wie darf man deine "Idee" interpretieren?

 

Zum Tatbestand des Gaffens darfst du dich gerne auch detaillierter äußern, wie sollte der Gesetzgeber den formulieren?

 

Übrigens, BG und BdL steht für was?

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Eine Lösung:

'Gaffen' als Tatbestand festlegen, anständige Strafe oben drauf

 

Dann wiederhole ich mich halt wieder mal, wohl wissend, daß keine Antwort kommen wird: wie definierst Du "Gaffen"? Muß ja nicht eine absolut rechtssichere Definition sein, aber zumindest eine Definition, damit wir schon mal wissen, wer (in Deinen Augen) mit einer Strafe zu rechnen hat.

 

Also, ein Gaffer ist, wer...

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Frage an die Männer und Frauen vom Fach:

 

Könnte BKat Nr. 51a (in abzuwandelnder Form) in den vorbeschriebenen Szenarien Anwendung finden?

 

Oder was ist von dieser Aussage zu halten:

 

" Wer bei Verkehrsunfällen auf öffentlichen Straßen und Wegen Rettungskräfte behindert,macht sich u.U. strafbar. Das Bußgeld beträgt zwischen 40 und 5.000 Euro. Hinzu kommt, dass die Polizei das Recht hat, Schaulustige in Gewahrsam zu nehmen, wenn sie Rettungskräfte behindern. Auch das Blockieren des Seitenstreifens, der als Rettungsgasse dient, wird mit Geldbuße geahndet."

 

Hier gefunden: http://www.kfz-gutachter-bb.de/?p=138

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Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten in 51a bezieht sich auf StVO § 12 Absatz 4 Satz 1, 2
Halbsatz 2 und trifft den Tatbestand, der von Gaffern begangen wird, nur selten..

StVO § 12

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen,
zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das
gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite
rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem
Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit
auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt
werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

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Deswegen schrieb ich auch "in abzuwandelnder Form".

 

Rettungskräfte werden sicherlich nicht selten durch "Gaffer" behindert, wenn z.B. die Rettungsfahrzeuge erst die Unfallstelle auf der BAB auf der anderen Seiten passieren müssen, um zum Einsatzort, der nur durch die Nutzung eines BAB-Kreuzes zu erreichen ist, zu gelangen. Wenn nun die "Gaffer" auf der Gegenfahrbahn den Verkehr nahezu zum Erliegen bringen, erhöht sich der Zeitaufwand der Rettungswagen möglicherweise dramatisch.

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ich vermute, man meint hier Gaffer die Rettungskräfte effektiv behindern, indem sie zB hier handy zücken und Bilder des Unfalls machen. Dabei stehen sie unnütz, bzw behindernd im Weg. Jemand, der im Vorbeifahren den Kopf dreht, wird wohl nicht gemeint sein. Wenn er allerdings extra langsam fährt, damit er auch was sehen kann... dann kann man schon wieder von "Gaffer" reden...

 

und brain.exe ist heute leider nicht startbar. es läuft auf dem server der Regierung als brain.php

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Rumstehen als Person ist aber nicht aus dem verlinkten Artikel im Eröffnungsbeitrag rauszulesen. Hier wird halt wieder alles in einen Topf geschmissen.

Die Problematik hat doch Nachteule schon dargelegt:

 

 

Ist es nun als Beifahrer verboten, zu gaffen und zu filmen?

 

Ist es dem Fahrer bei Strafe verboten, seinerseits den Blick zur Unfallstelle zu wenden, solange er in der Lage ist, keinen Unfall zu verursachen?

 

Was soll der Fahrer machen, wenn sein Vordermann nicht schneller fahren kann, weil wiederum dessen Vordermann so langsam fahren muss, weil dieser wieder durch einen langsam fahrenden aufgehalten wird?

Dann gibt es noch Situationen in denen vom Polizist/Feuerwehrmann Handzeichen gegeben werden. Das winken kann man passiv interpretieren als "du kannst fahren" oder aggressiver als "du sollst schneller fahren". Soll ich nun den Sicherheitsabstand zum vorderen Auto veringern? Nein, ich fahre immer noch so wie ich es verantworten kann. Und so trifft jeder nach seinen Fähigkeiten, seine eigenen Entscheidungen, wie er "richtig" fährt.

 

Die einen sind halt nicht ausgelastet und meinen halt noch nebenbei fotografieren zu müssen. Ist ja auch nicht -für sich alleine betrachtet- verboten. Fotos machen darf jeder, nicht nur Pressefotografen. O tempora, o mores.

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So wie das aussieht wurde die Handybenutzung beanzeigt.

 

Die zuständige Kölner Autobahnpolizei greift durch. Die Beamten zeigten etwa 30 Autofahrer an, Vorwürfe: Handynutzung am Steuer, Verkehrsbehinderung durch extrem langsames Fahren. 60 Euro Bußgeld sind fällig, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Wie die wohl die Personenidentifizierung durchführen? Gleich mal eine Funkstreife beim Halter vorbei schicken und mit Fahrtenbuch drohen, falls der Fahrer nicht mehr in Erinnerung ist.

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Hallo, BamBam,

 

wie es die Kollegen gemacht haben, kann ich nicht sagen.

 

Ich selber habe es ab und an schon so gehandhabt, dass ich, wenn wir mit der Unfallaufnahme fertig waren und auf die Abschlepper oder ähnliches warten mussten, Fahrzeuglenker aus dem Stau heraus angehalten und in die Unfallstelle gelotst habe, wenn sie mit dem Handy in der Hand unterwegs waren.

 

So etwas funktioniert aber nur ganz selten, da man meistens andere Sachen zu tun hat.

 

Hallo, Sobbel,

Auch hier wieder, je nach Unfallschwere wird das in NRW als Großschadenslage mit BAO abgearbeitet.

im Gespräch mit Kollegen aus NRW und auch aus eigener Erfahrung habe ich schon festgestellt, dass es ein paar Dinge gibt, die in NRW anders gehandhabt werden als bei uns; manche davon besser, manche m. E. nicht so gut.

 

Wenn ihr die Möglichkeit habt, so viele Kräfte heran zu ziehen, seid ihr zu beneiden; bei uns wird dagegen immer mehr gestrichen.

 

Abgesehen davon werden Unfälle mit zwei bis fünf Beteiligten bei uns nicht als Großschadenslage eingestuft, sind aber die Hauptursache für gravierende Verkehrsstörungen und haben fast immer weitere Einsätze zur Folge, die dann die restlichen Kräfte binden.

 

Die umliegenden Reviere haben selber genug zu tun und werden nur in tatsächlichen Notfällen auf der BAB zur Unterstützung eingesetzt, zumal materiell gar nicht dafür ausgestattet sind.

 

Hallo, Blaulicht,

Eine Lösung:
'Gaffen' als Tatbestand festlegen, anständige Strafe oben drauf
Besinnen, dass es auch Personenbeweise gibt (muss nicht alles auf Video sein, Cop mit Notizblock an die Seite stellen und Gaffer notieren und Anzeige. Fertich. Oder Kamera an. Anzeige. Fertich)

hier spricht wieder ein Blinder von der Farbe. :abwarten:

 

Hast Du schon mal solche "Nachbrenneranzeigen" wegen eines Handyverstoßes geschrieben und, wenn ja, wie viele führten dann tatsächlich zu einem Bußgeld?

 

Abgesehen davon geht es in diesem Thread nicht um Handybenutzung, sondern um Gaffer und da hast Du noch keinen brauchbaren Vorschlag gemacht, wie Du so etwas im Stau gerichtsfest beweisen und dokumentieren willst.

 

Bei Dir hat man das gleiche Gefühl, wie bei so manchem Gewerkschaftsfunktionär: Im eigenen Bereich magst Du vielleicht Ahnung von Deinem Job haben (kann ich nicht beurteilen), aber vom Dienst eines Streifenpolizisten im Einzeldienst und erst recht vom Autobahndienst hast Du schlicht und ergreifend Null Ahnung, masst Dir aber immer wieder an, Dich als Fachmann aufzuspielen.

 

Kein Wunder, wenn dann meistens nur Senf zu lesen ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Och Nachteule, wenn du es nicht kannst - dein Problem.

Ich bin mir sicher, dass viele Polizisten mit dem Tatbestand 'Gaffen' umgehen können und lageangemessen 'Gaffen' ahnden.

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die das dann verfahrenssicher machen.

BTW findet 'Gaffen' nicht nur auf der Autobahn statt. Und BTW2 es gibt schon jetzt Cops die 'Gaffen' verfolgen - dazu bedienen sie sich dann der Begleitaten, wie Handy in der Hand, unnötig langsam oder what ever. Meinst du wirklich, dass diese Cops nicht mit dem korrekten Tatvorwurf arbeiten könnten, wenn er kommt, nur weil du denkst dass du es nicht könntest?

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Es ist völlig uninteressant, wessen Du Dir sicher bist. Fakt ist: Du bist mal wieder nicht in der Lage, auch nur ansatzweise irgendwas von Deinen Behauptungen zu belegen.

 

Wir können also festhalten,

dass du zu dumm bist das praktisch umzusetzen

was Du hier in die Welt geblasen hast.

 

Und bevor Du wieder losgreinst: das muß man Dir nicht unterstellen, das beweist Du selbst.

 

Ach, und noch eins: hör doch bitte endlich auf, den Menschen, die sich hier zwangsläufig als Deine Kollegen beschimpfen bezeichnen lassen müssen, ihren Job zu erklären. Im Gegensatz zu Dir beherrschen sie den nämlich (zumindest weitestgehend und grundsätzlich). Du bist mit Deinen Ergüssen einfach nur peinlich.

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Hallo, Blaulicht,

 

da waren sie wieder, die drei Probleme: Lesen, denken, verstehen. :abwarten:

 

Wenn Du richtig gelesen, nachgedacht und verstanden hättest, dann hättest Du vielleicht bemerkt, dass ich diese Einzelfälle, in denen ein Einzelfahrzeug extrem langsam an der Unfallstelle vorbei fährt, wobei der Fahrer dann auch noch filmt, bereits beschrieben habe.

 

Das ist aber auf der Autobahn, wo es die meisten Gaffer gibt und wo die Gaffer regelmäßig für lange Staus sorgen, die Ausnahme.

 

Der Normalfall ist, dass die Gaffer in einer langen Schlange mit einem sehr geringen Abstand zueinander mit sehr langsamer Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbei fahren und erst beschleunigen, wenn die Unfallstelle vorbei ist.

 

Solange jeder Gaffer einen Vordermann vor sich hat, der ihn am schnelleren Fahren hindert, wird er sich auf sein Grundrecht berufen, dass er die gottgegebene Gabe, den Kopf zu drehen, nutzen und ihm niemand verbieten darf, dort hin zu schauen, wo er es will.

 

Jetzt erklär mir dann doch bitte, wie die Polizeibeamten, die Du meinst, so etwas sanktionieren wollen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule: Danke für Deine Geduld mit Blaulicht.

Wiewohl Deine österr. Kollegen, die ich heute Nachmittag um eine straßenverkehrsbezogene Unterstützung bitten musste, mich irgendwie an @Blaulicht erinnerten. Langsam im Verstehen und gleichzeitig massiv überfordert mit der (relativ einfachen) Situation......Wobei präpotent waren die beiden PVB nicht, das muss man ihnen zugute halten.

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wie Handy in der Hand...Meinst du wirklich, dass diese Cops nicht mit dem korrekten Tatvorwurf arbeiten könnten...

Typische Merkmale wären: Smartfone, rechte Hand, rechtes Ohr, Lippenbewegungen. Beim unterstellten Filmen mit dem Handy fallen da aber ein 2 wichtige Indizienbeweise weg.

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Hallo, BamBam,

 

Blaulicht hat vorhin versucht, mir per PN zu erklären, wie er es machen würde.

 

Dabei kam allerdings auch wieder nur ein in der Praxis völlig untauglicher und nicht verwertbarer Versuch heraus.

 

Wäre es so einfach, wie Blaulicht und unsere Gewerkschaftsfunktionäre es sich vorstellen, hätten wir es schon längst in die Praxis umgesetzt, denn wir machen uns die Hosen ja auch nicht mit der Kneifzange zu und brauchen dieses Menschen ganz sicher nicht, um uns unsere Arbeit zu erklären.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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:lol:

Nachteule, Nachteule... nur wenn du es dir nicht zu traust...

... andere Cops sind bestimmt dazu in der Lage eine enstrechende Tat zu verfolgen

BTT

Ich bleibe dabei, dass das Gaffen falsch ist, bestraft sein muss und halte die Forderung für angebracht und traue den meisten Cops auch zu Verstöße zu verfolgen.

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Blaulicht, Blaulicht,

 

nur, weil es sich in der Theorie schön anhört, dass man einen BeDo - Trupp, wie Du es in der PN vorgeschlagen hat, einsetzt, ist es in der Praxis noch lange nicht möglich.

 

Abgesehen davon, dass die wenigsten Autobahnpolizeireviere so etwas haben, stellen sich da doch viele Fragen, die Du sicher beantworten kannst:

 

Weißt Du, wann der nächste Unfall stattfindet und wo und kannst Du den BeDo- Trupp somit gleich richtig einsetzen?

 

Wie kommt der BeDo-Trupp möglichst schnell durch den Stau zur Unfallstelle, da er keine dringenden hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen hat und somit keine Wegerechte wahrnehmen darf?

 

Wer sichert den BeDo-Trupp an der Unfallstelle ab, damit er die Gaffer filmen kann?

 

Kennst Du die rechtlichen Voraussetzungen, wann so ein Video gerichtlich verwendet werden darf und wann nicht?

 

Wen sollen die Beamten des BeDo - Trupps den anzeigen, wenn sie während der Unfallaufnahme 500 Fahrzeuge filmen, die mit einem Abstand von zwei Metern zueinander mit langsamer Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifahren und deren Insassen schauen alle zur Unfallstelle, um möglichst viel mitzubekommen?

 

Selbst, wenn Du dabei den ein oder anderen Handyverstoß feststellst, ist dieser nicht gerichtsverwertbar (siehe Video - Urteil) und selbst für den Fall, dass Du doch einen Richter findest, der diesen verfolgt, hast Du nur einen Handy -, aber immer noch keinen Gafferverstoß.

 

Du hast allerdings in zwei Punkten recht: Gaffen ist falsch und die meisten Kollegen sind durchaus in der Lage, eindeutige Verstöße zu verfolgen, wenn diese sich verfolgen lassen.

 

Das, was Du Dir vorstellst, ist aber nur graue Theorie und in der Praxis nicht durchsetzbar.

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