Ghostwalker 0 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Hallo zusammen! nun hat es mich auch erwischt.Ich war mit dem Auto meiner Freundin unterwegs und wurde auf der Autobahn geblitzt mit 161 kmh erlaubt waren dort 120kmh.(Da es sich hier um einen Notfall handelte und ich dringend nach Hause mußte wird vermutlich bei der Bußgeldstellen kein Grund sein auf das Fahrverbot zu verzichten. ) Nun hat meine Freundin einen Anhörungsbogen bekommen in dem Sie den Fahrer benennen soll, da Anhand des Fotos ersichtlich ist, das Sie nicht gefahren ist.Mich kann man auch nicht wirklich erkennen, da der Rückspiegel meine Augen verdecken und das Navi mein Kinn verdeckt.Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung um dies vor Gericht auszutragen. Ich habe seit 19 Jahren meinen Führerschein und dies wären meine ersten Punkte.Da hier auch ein Fahrverbot droht, ist das natürlich doppelt bitter. Ich bin auf den Führerschein angewiesen da ich ein krankes Kind zu Hause habe das ich immer wieder bei Notfällen ins Krankenhaus fahren muss. Wie gehe ich nun am geschicktesten vor? Bild ist im Anhang - Poliscan Speed Film ... Freue mich über Tips Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Bei dem Foto kann deine Freundin ansagen, dass sie niemanden erkennen kann. Bleibt die Frage, ob man im Zuge von Ermittlungen auf dich kommen könnte ... Quote Link to post Share on other sites
Ghostwalker 0 Posted March 10, 2015 Author Report Share Posted March 10, 2015 Vermutlich schon da wir in dem gleichen Haushalt wohnen. Ist es denn möglich als Ersttäter das Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe zu um gehen?Verhandelt das die Bußgeldstelle oder ein Gericht? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 ............Mich kann man auch nicht wirklich erkennen, da der Rückspiegel meine Augen verdecken und das Navi mein Kinn verdeckt.......... Das ist Wunschdenken der meisten Betroffenen. Einem Gutachter reicht das Bild allemal für eine zweifelsfreie Identifikation. Quote Link to post Share on other sites
Ghostwalker 0 Posted March 10, 2015 Author Report Share Posted March 10, 2015 Ich will mich ja gar nicht da raus winden, ich steh dazu. Mir wäre nur wichtig das Fahrverbot zu umgehen! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 das wurde hier schon oft diskutiert: geben einfach das Wort "Fahrverbot" oben rechts in das Suchfeld ein. Da findest Du die Grundlagen, wann man dagegen vorgehen kann. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Allerdings "reicht" dafür ein krankes Kind nicht, da (zu Recht) gesagt werden wird, dass man bei solchen Notfällen einen RTW rufen soll. Damit wird man das FV also nicht umgehen können, zumal der TE ja mit dieser Überschreitung schon "bewiesen" hat, dass er in solchen Fällen bereit ist sämtliche Vorschriften außer acht zu lassen und sich und andere zu gefährden.Gerade bei notfallmäßig kranken Kindern ist man meist auch noch in einer Stresssituation und nicht vollständig auf den Verkehr konzentriert.Zum Foto selbst, damit identifiziert Dich jeder BG-Sachbearbeiter, jeder Ermittlungsbeamte und jeder Richter, dafür braucht es keinen Gutachter.Und mit der gleichen Meldeadresse hat man Dich auch schnell am Haken.http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ Quote Link to post Share on other sites
Ghostwalker 0 Posted March 10, 2015 Author Report Share Posted March 10, 2015 Qtreiberin du bist also der Meinung das ich das Fahrverbot nicht umgehen kann? Auch nicht durch ein höheres Bußgeld? Darf ich mir denn aussuchen wann das Fahrverbot in Kraft tritt ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Wenn die im Link genannten Voraussetzungen nicht zutreffen sehe ich wenig Chancen.Mit viel Glück triffst Du auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter, aber das sehe ich eher pessimistisch. Wenn der BGB kommt, würde ich dort mal anrufen und nach den Chancen fragen, ein freundliches Auftreten hilft da manchmal ein bisschen. Wenn Du es schaffst das FV zu umgehen musst Du auf jeden Fall mit der Verdoppelung des Bußgeldes rechnen. Das Fahrverbot musst Du spätestens vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides (=14 Tage nach Zustellung) antreten. Mit einem taktischen Einspruch gegen den BGB kannst Du dieses noch um Wochen, manchmal Monate hinauszögern, das kostet auch nicht mehr (außer die Briefmarke für den Einspruch). Kurz vor der Hauptverhandlung ziehst Du ihn zurück, damit ist der BGB dann rechtskräftig und die vier Monate beginnen. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Ich habe es schon in diversen Threads geschrieben: War der Tatort in MV, regelt sich das Verständnis des Sachbearbeiters oft über die $$-Zeichen in dessen Augen, also im Interesse der Kasse der Behörde/Kommune/des Landkreises. Die Punkte bleiben natürlich, aber das FV ist verhandelbar. In Bayern wiederum hast du nach herrschender Meinung des Forums ganz schlechte Karten. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Qtreiberin du bist also der Meinung das ich das Fahrverbot nicht umgehen kann? Auch nicht durch ein höheres Bußgeld? Darf ich mir denn aussuchen wann das Fahrverbot in Kraft tritt ?zur ersten Frage: fragen kann man ja mal - kostet nix.zur zweiten Frage: innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheides muss das FB angetreten werden. - das sollte schon einige Tage reichen... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 Also ich wuerde es mit dem Nichterkennen versuchen - kostet nix. Eine eventuelle Fahrtenbuchauflage ware drin, aber die wuerde ich in diesem Fall kommentarlos schlucken.Ausreden mit krankem Kind, Durchfall, etc. pp., erzielen keinen Erfolg, einzige Moeglichkeit waere, bei entsprechenden Voraussetzungen, das Fahrverbot gegen ein hohes Bussgeld abzuwenden oder aber erst nach vier Monaten Rechtskraft anzutreten. Hier gilt es, abzuwaegen... Wie gesagt: Versuch macht kluch.... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 Hier gilt es, abzuwaegen... Abwägen aber auch, dass man eher auf weniger Verständnis beim Sachbearbeiter hoffen darf vom FV abzusehen wenn man vorher "Spielchen" gespielt hat... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 Hier gilt es, abzuwaegen... Abwägen aber auch, dass man eher auf weniger Verständnis beim Sachbearbeiter hoffen darf vom FV abzusehen wenn man vorher "Spielchen" gespielt hat... Der wird allerhoechstens erstmal 'nen BuGeBe gegen den tatsaechlichen Fahrer ausstellen - wenn er ihn denn erkennt - und dann wird, nach Einspruch gegen denselben das Ding zum Gericht gegeben. Der Sachbearbeiter ist dann aus der Entscheidung heraus...... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 Der Sachbearbeiter ist dann aus der Entscheidung heraus...... Wenn es schon bei Gericht ist, entscheidet jemand anderes, das ist richtig. Der Sachbearbeiter hat aber vorher die Möglichkeit vom FV abzusehen, das wird er aber bestimmt nicht (mehr) machen wenn der TE ihn erstmal versucht zu veräppeln. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 Ist mir schon klar, 'QTreiberin', nur warum sollte er sich veräppelt fühlen, wenn die Halterin meint, niemanden zu erkennen? Noch weiss er gar nicht, dass es um ihren Lebensabschnittsgefährten geht. Die Frage ist, inwieweit er diesen ermitteln kann. Gleiche Meldeadresse in einem Mehrfamilienhaus ist da wenig hilfreich.... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 @QTreiberin Aus Interesse gefragt: Fragt der zuständige Sachbearbeiter in einem wie dem vorliegenden Fall standardmäßig ab, welche anderen Personen unter der Adresse des Halters, der als Betroffener ausscheidet, gemeldet sind? Quote Link to post Share on other sites
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