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Linienbus Auf Der Autobahn


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Bei uns wird eine baufällige Brücke abgerissen und anschließend an gleicher Stelle neu gebaut. Bauzeit mehrere Jahre.

Der Linienbus muß daher auf eine BAB umgeleitet werden. Der Bus ist oft überfüllt, viele Fahrgäste müssen stehen. Ist der geplante, regelmäßige Transport von stehenden Fahrgästen auf der BAB erlaubt?

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Ich meine, §3 StVO gebe die Antwort:

 

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

[...]

für

[...]

cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h

Sollte also kein Problem sein, obwohl die Regelung ziemlich ulkig ist.

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Danke für die Auskunft. Dann haben wir kein Problem!

Wer ist "wir"? Und was sollte das Problem sein?

"Wir" ist die Bevölkerung eines Stadtteils; Problem war die Frage dürfen Linienbusse mit stehenden Fahrgästen auf einer Autobahn fahren. Antwort: "Ja", aber max. 60 km/h. Das ist kein Problem, die Strecke ist kurz.

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Danke für die Auskunft. Dann haben wir kein Problem!

Wer ist "wir"? Und was sollte das Problem sein?

 

"Wir" ist die Bevölkerung eines Stadtteils; Problem war die Frage dürfen Linienbusse mit stehenden Fahrgästen auf einer Autobahn fahren. Antwort: "Ja", aber max. 60 km/h. Das ist kein Problem, die Strecke ist kurz.

 

Probleme haben manche Leute, muss im heutigen Zeittrend liegen, ist wohl vielen einfach fad.

Ich käme allein aus Zeitgründen nie auf die Idee mich mit solchen Lappalien zu befassen.

 

Gruss gery41

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Im Prinzip hat ein Bus mit stehenden Fahrgästen, eine Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h.

Aber auf der AB dürfen nur Fahrzeuge fahren deren Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit über 60km/h ist.

 

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

 

Würde nach den Buchstaben des Gesetzes bedeuten, mehr Busse, oder Umweg.

 

MfG.

 

hartmut

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Was sie technisch fahren könnten, interessiert nicht.

 

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors
(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, dass technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30a.html

 

MfG.

 

hartmut

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Durch stehende Fahrgäste werden keine technischen Veränderungen vorgenommen. Auf eben diese technischen Veränderungen bezieht sich der 30a StVZO.

Jep. Mal abgesehen davon, dass ein Linienbus mit sitzenden Passagieren sich auch bei 80 km/h durchaus noch im Bereich der bestimmungsgemäßen Benutzung befindet. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt also über 60 km/h.

 

Was ich seltsam finde, ist, dass so ein Bus mit stehenden Passagieren 60 km/h fahren darf, während man ansonsten idR auch bei <30 km/h bereits eine OWI begeht, wenn nicht alle Insassen z.B. eines PKW bis runter zur mitfahrenden Stubenfliege ordentlich angeleint sind.

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Im Prinzip hat ein Bus mit stehenden Fahrgästen, eine Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h.

 

Aber auf der AB dürfen nur Fahrzeuge fahren deren Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit über 60km/h ist.

 

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

 

Würde nach den Buchstaben des Gesetzes bedeuten, mehr Busse, oder Umweg.

 

MfG.

 

hartmut

Nö.

 

und genau dafür gibt es in §18

für a)
Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,
b)
Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie
c)
Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,

 

 

 

Vielleicht zur besseren "Logik"

 

Ein Motorrad mit Anhänger darf ebenfalls nur 60. Bauartbedingt könnte es aber mehr (gehen wir mal aus von so einem Motorrad).

 

Nimmst du jetzt eine Schwalbe, die hat bauartbedingt 60 - darf also nicht auf die AB.

 

Hängst du jetzt einen Anhänger ran - gelten dann per §18 die 60 ? ;)

 

Nein, sie darf trotzdem nicht auf die AB obwohl das doch im Prinzip das gleiche wäre wie ein Motorrad das mehr schafft aber nicht darf....

 

:D

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Weswegen die ganzen Schwerlastkrane etc. eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 62km/h haben, schön zu erkennen am :62:-Schild (uups, das ist ja gar kein vordefiniertes Icon ;-) Die dürfen also auf die Autobahn.

 

Grund der niedrigeren Geschwindigkeit ist WIMRE das hydraulische Lenksystem statt eines direkten mechanischen.

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Weswegen die ganzen Schwerlastkrane etc. eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 62km/h haben, schön zu erkennen am :62:-Schild (uups, das ist ja gar kein vordefiniertes Icon ;-) Die dürfen also auf die Autobahn.

Panzer (also die auf Ketten) ebenfalls.

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Die meisten schaffen das ja auch locker in Echt. Die einzige Ausnahme ist m.W. der kampfwertgesteigerte ALBA-Container aka MTW M113, der darf/soll nicht schneller als 30km/h und ist technisch auch entsprechend gedrosselt.

Allerdings weiß ich nicht, was da im Schein als Höchstgeschwindigkeit stand. Bei "meinem" Marder stand da 65km/h, aber geschafft hat er knapp 75.

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Gekonnt hätten sie das sicher auch Ende der 90er noch. Rein vom Antrieb her. Gedurft haben sie halt nicht mehr und dem hat man technisch Nachdruck verliehen.

Die Kisten gingen halt nicht mehr schneller als 30km/h. (+-) Das lag wohl daran, dass die Bremsanlage in Kombination mit den Lenk/Bremshebeln nicht mehr sicher genug war.

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