4reifen 0 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Ich habe von der Polizei eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches für 9 Monate bekommen. Zugrunde liegt folgendes:1) Meine Frau war mit dem auf mich zugelassenen PKW auf der Autobahn 38 km/h zu schnell, was als schwerwiegender Verstoss gewertet wird2) Hiervon soll ich durch einen Zeugenfragebogen Kenntnis erlangt haben, der mir drei Wochen später zugesandt worden sei, bei mir jedoch nie ankam.3) Eine wiederum vier Wochen später per normaler Briefpost erhaltene Zeugenvorladung für 10 Tage später habe ich (unabsichtlich) verpasst, da ich am Vorladungstag beruflich im Ausland war und es schlichtweg vergessen habe mich vorher abzumelden. Hierfür habe ich mich aber unmittelbar nach Rückkerh (zwei Tage später) per Fax entschuldigt, u.a. mit Beleg des Auslandsaufenthalts4) Daraufhin hat die Polizei laut Schreiben, in dem die Fahrtenbuchauflage angeordnet wird, angeblich mehrmals versucht mich zu Hause anzutreffen, jedoch immer ergebnislos. Die dabei einmal zufällig angetroffene Putzfrau konnte die Fahrerin nicht identifizieren und der Polizist konnte meine Frau auch auf im Eingangsbereich der Wohnung ausgehängten Fotos nicht identifizieren.5) Das Fahrtenbuch muss ich in dem 9-Monatszeitraum fünf mal bei der Polizei zur Kontrolle vorlegen. Unterbleibt dies oder ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wird ein Zwangsgeld von 500€ festgesetzt. Ich kann nun gegen den Bescheid Einspruch einlegen und auch klagen, allerdings ohne aufschiebende Wirkung. Bevor ich hier nun Kosten aufwende, würde mich interessieren ob hier irgendjemand Erfahrung damit hat ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat gegen eine verhängte - und nicht nur angedrohte - Fahrtenbuchauflage vorzugehen. Zweitens würde mich interessieren ob es hier Sinn macht zunächst persönlich Widerspruch einzulegen oder besser direkt mit Anwalt. Drittens, nimmt die Polizei für das Kontrollieren des Fahrtenbuches Gebühren? Ich habe hier im Forum schon gelesen, dass Bussgeldstellen der Kreise und Gemeinden hierfür oft 100-250€ nehmen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 hast du auch einen Gebührenbescheid zur Anordnung Fahrtenbuch bekommen? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 5) Das Fahrtenbuch muss ich in dem 9-Monatszeitraum fünf mal bei der Polizei zur Kontrolle vorlegen. Unterbleibt dies oder ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wird ein Zwangsgeld von 500€ festgesetzt.Super. Anscheinend mal wieder was neues. Warum nicht einfach zusätzlich zur OWi nach Katalog einfach mal ein Zwangsgeld verhängen, und schon wieder kommt von mir : Armer Rechtsstaat. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 [...] von der Polizei eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches für 9 Monate bekommen. [...]9-Monatszeitraum fünf mal bei der Polizei zur Kontrolle vorlegen. Unterbleibt dies oder ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wird ein Zwangsgeld von 500€ festgesetzt. [...]von der Polizei, nicht von einer Bußgeldstellefür 9 Monat, nicht für ein Jahran festgelegten(?) Terminen zur Kontrolle vorlegen, nicht auf Verlangen vorlegenZwangsgeld 500 €, nicht laut Tatbestandskatalog "331980 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß*). (B - 0) 100,00 § 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat"Das sind 4 Merkwürdigkeiten, die ich nur auflösen kann, wenn ich die Geschichte des TE ein wenig uminterpretiere.es war doch eine Bußgeldstelle und nur umgangssprachlich "die Polizei"kreativer Umgang mit Zeiträumen darf auch bei Bußgeldbehörden mal vorkommenwohlwollend schon mal Kontrolltermine angegeben, zu denen das Fahrtenbuch vollständig und korrekt geführt vorgelegt werden muss ;-)Und vorausschauend schon mal berechnet, was laut Tatbestandskatalog an Bußgeld anfällt, wenn man alle(!!!) 5 Termine nicht wahrnimmt@TE: richtig interpretiert? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 @Kasperle : Ein Zwangsgeld ist keine Strafe, sondern dient dazu den Delinquenten zum erwünschten Verhalten anzuleiten.Bedeutet : Das Zwangsgeld wird rein nach Verwaltungsrecht verschuldensunabhängig zusätzlich zur fälligen OWi auferlegt und beträgt im o.g. Fall lediglich das Fünffache der Geldbuße, welche der Gesetzgeber nach Katalog für die Verfehlung vorgesehen hat.Ist eine ähnliche Sauerei wie eine aus irgendwelchen hanebüchenen Gründen angeordnete MPU, also keine Strafe und somit kaum wirksam angreifbar. Hier zeigt der "Rechtsstaat" seinen Untertanen einmal mehr wo der Hammer hängt. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 ...Armer Rechtsstaat. Stimmt. Der SB hat den Weg vom Halter zur Frau nicht gefunden. Der Halter hat mit Erfolg "Spielchen" mit dem Rechtsstaat gemacht. Jetzt wacht der Rechtsstaat auf, hoffentlich diesmal mit Erfolg. Quote Link to post Share on other sites
4reifen 0 Posted March 1, 2015 Author Report Share Posted March 1, 2015 hast du auch einen Gebührenbescheid zur Anordnung Fahrtenbuch bekommen?Nein, nur die Androhung des Zwangsgelds Quote Link to post Share on other sites
4reifen 0 Posted March 1, 2015 Author Report Share Posted March 1, 2015 [...] von der Polizei eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches für 9 Monate bekommen. [...]9-Monatszeitraum fünf mal bei der Polizei zur Kontrolle vorlegen. Unterbleibt dies oder ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wird ein Zwangsgeld von 500€ festgesetzt. [...]von der Polizei, nicht von einer Bußgeldstellefür 9 Monat, nicht für ein Jahran festgelegten(?) Terminen zur Kontrolle vorlegen, nicht auf Verlangen vorlegenZwangsgeld 500 €, nicht laut Tatbestandskatalog "331980 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß*). (B - 0) 100,00 § 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat"Das sind 4 Merkwürdigkeiten, die ich nur auflösen kann, wenn ich die Geschichte des TE ein wenig uminterpretiere.es war doch eine Bußgeldstelle und nur umgangssprachlich "die Polizei"kreativer Umgang mit Zeiträumen darf auch bei Bußgeldbehörden mal vorkommenwohlwollend schon mal Kontrolltermine angegeben, zu denen das Fahrtenbuch vollständig und korrekt geführt vorgelegt werden muss ;-)Und vorausschauend schon mal berechnet, was laut Tatbestandskatalog an Bußgeld anfällt, wenn man alle(!!!) 5 Termine nicht wahrnimmt@TE: richtig interpretiert? Beide Briefe (Zeugenvorladung zur Fahreridentifikation plus Fahrtenbuchauflage) kamen von der Polizei meines Wohnorts. Wer ursprünglich geblitzt hat (Polizei oder Gebietskörperschaft an weit entferntem Tator) kann ich nicht sagen, da ich wie gesagt bis zur Zeugenvorladung keinen Zeugenfragebogen bekommen hatte Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Jetzt wacht der Rechtsstaat auf, hoffentlich diesmal mit Erfolg. Aha, du nennst es "Aufwachen".Ich nenne so etwas maßlose Willkür und bewusstes Unterlaufen einer der wesentlichsten Rechtsregeln überhaupt (nulla poena sine culpa) durch gezielten Einsatz von Verwaltungsrecht . Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 So lange keine genaueren Angaben hinsichtlich des genauen Verfahrens kommen kann ich nur sagen "gepokert und verloren". Erst der traurigerweise verloren gegangene ZFB, dann die plötzlich aufgetretene Amnesie hinsichtlich der Vorladung etc... tja und dann das Geweine hinsichtlich der FB-Auflage... Ist foch eigentlich nur das passiert was hier immer wieder geschrieben und von Teilen des RF immer wieder bestritten wird. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Jetzt wacht der Rechtsstaat auf, hoffentlich diesmal mit Erfolg. Aha, du nennst es "Aufwachen".Ich nenne so etwas maßlose Willkür und bewusstes Unterlaufen einer der wesentlichsten Rechtsregeln überhaupt (nulla poena sine culpa) durch gezielten Einsatz von Verwaltungsrecht . Wenn du die Ironie findest; du darfst sie behalten. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Ist foch eigentlich nur das passiert was hier immer wieder geschrieben und von Teilen des RF immer wieder bestritten wird.Wo wurden die Punkte 5x anlasslos und geplant vorsprechen und Zwangsgeld bei mangelhafter Führung hier jemals erwähnt ? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Jetzt wacht der Rechtsstaat auf, hoffentlich diesmal mit Erfolg. Aha, du nennst es "Aufwachen".Ich nenne so etwas maßlose Willkür und bewusstes Unterlaufen einer der wesentlichsten Rechtsregeln überhaupt (nulla poena sine culpa) durch gezielten Einsatz von Verwaltungsrecht . Willkür durch Einsatz von Recht?Geht's noch?zwar ist der Einsatz von Zwangsgeld ungewöhnlich, aber durchaus im Verwaltungs(vollstreckungs)recht vorgesehen um ein Handeln, dDulden oder Unterlassen zu "erzwingen" - wenn der Betr. sonst nicht reagiert... Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 @Hawethie: Die anlasslose Androhung von Zwangsgeld in dieser Höhe zu diesem Zeitpunkt für ein fehlerhaft geführtes FB könnte Straftatbestände erfüllen. Um das Handeln (-> korrektes Führen des FB) zu "erzwingen" wurde vom Gesetzgeber der entspr. Tatbestand in den Bußgeldkatalog geschrieben, das ist hier die anzuwendende Rechtsnorm.Wenn nun ein Exekutivfürst meint den Untertan anderweitig mit derartigen "Tricks" und 5-fachen Sätzen zusätzlich schikanieren zu dürfen ist das in meinen Augen Willkür, bei einem Richter könnte man Rechtsbeugung prüfen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Sehe ich anders. Der Tatbestand im Bußgeldkatalog greift ja erst, nachdem ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage entdeckt wurde. Der "erzwingt" rein gar nichts. Die Androhung eines entsprechenden Zwangsgeldes ist lediglich ein Hinweis darauf, was geschehen wird/kann, WENN man die Auflage nicht beachtet und es - wie in diesem Fall - nicht wie angeordnet vorzeigt. Solange das vom Recht gedeckt ist, sehe ich keinerlei Willkür. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 @Bluey : Wenn ich so etwas lese : ....ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wird ein Zwangsgeld von 500€ festgesetzt.Dann frage ich mich, warum wir für Taten, welche nicht gerade Verbrechen sind, überhaupt noch Strafnormen brauchen, wenn die Exekutive nach Gutdünken "Nichtstrafen" in massiver Höhe (in der Folge dann wohl auch Ersatz-Zwangshaft) verhängen kann. Mit was muss der Untertan als nächstes rechnen ? Mit der Androhung von 500 Euro Zwangsgeld für wiederholtes Nichtauslegen der Parkscheibe ? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 Wenn sie es nicht dürfte bzw. diese Möglichkeit nicht vorgesehen wäre, gäbe es sie nicht. Oder? Und wenn ich mir die vielen einschlägigen Threads hier so betrachte, ist es offenbar wohl mehr als sinnvoll und erforderlich, daß man solcherlei Maßnahmen nicht nur verhängen darf/kann, sondern es auch mal tatsächlich macht. BTW: ein Parkscheibenverstoß oder ähnliches gehört sicherlich nicht zu denen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen oder erfordern. Erhebliche Geschwindigkeitsverstöße hingegen offenbar schon, auch wenn es für Dich bspw. nur eine Bagatelle zu sein scheint. 1 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 1, 2015 Report Share Posted March 1, 2015 ..ein Parkscheibenverstoß oder ähnliches gehört sicherlich nicht zu denen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen oder erfordern. Erhebliche Geschwindigkeitsverstöße hingegen offenbar schonDas zeigt, dass auch du es mit dem Recht und der Schuld nicht so genau nimmst, sondern der Zweck die Mittel heiligt.Das Zwangsgeld wurde für eine etwaige nicht korrekte Führung des Fahrtenbuches angedroht, nicht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, denn die hatte nunmal ein Anderer begangen. Für dich scheint es auszureichen, wenn es so aussieht, dass das Handlen einer Behörde irgendwie rechtlich im Rahmen sein kann, ich sehe das etwas differenzierter. Gerne würde ich dem TE seine Fragen beantworten, leider kann ich es nicht, da es keine Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit gibt, jeder Provinzfürst unterschiedlich schikanieren kann und der TE ohne Rechtsschutzversicherung nur verlieren wird. So werde ich mich aus diesem Thread verabschieden. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 2, 2015 Report Share Posted March 2, 2015 Die anlasslose Androhung von ZwangsgeldIm Verwaltungsvollstreckungsrecht ist die Androhung von Zwangsgeld direkt mit Erlass des Verwaltungsaktes vorgesehen. Um das Handeln (-> korrektes Führen des FB) zu "erzwingen" wurde vom Gesetzgeber der entspr. Tatbestand in den Bußgeldkatalog geschrieben,Im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird ein Verstoß geahndet. Dort handelt es sich um eine Strafe.Durch ein Bußgeld wird ein bereits begangener Verstoß geahndet.Hier kannst du durch das Rechtsmittelverfahren (Einspruch) die Rechtskräftigkeit durchaus einige Zeit herauszögern, so dass das Führen eines FBs zum "stumpfen Schwert" wird. Das Zwangsgeld hat eine ganz andere Intention - selbst wenn es sich um den selben Sachverhalt handelt.Mit dem Zwangsgeld wird ein Handeln für die Zukunft erzwungen.Hier wird das Zwangsgeld festgesetzt, wenn du dem (vollstreckbaren) Verwaltungsakt nicht nachkommst - und zwar (steht so im Gesetz) "beliebig oft" (im Extremfall kontrolliert die Behörde täglich). Gegen das Zwangsgeld kann man zwar Widerspruch erheben, aber es ist dennoch sofort fällig. (sollte das Gericht entscheiden, dass die Festsetzung rechtswidrig war, kriegst du das Geld zurück)Das Zwangsgeld soll (darum heißt es so) einen Zwang ausüben. das ist hier die anzuwendende Rechtsnorm.Steht wo?Im Gegenteil ist es so (durchaus von der Rechtsprechung so gesehen) dass beide Normen nebeneinander angewendet werden können. Wenn nun ein Exekutivfürst meint den Untertan anderweitig mit derartigen "Tricks" und 5-fachen Sätzen zusätzlich schikanieren zu dürfen ist das in meinen Augen Willkür, bei einem Richter könnte man Rechtsbeugung prüfen.Die "Tricks" stehen so, für jedermann nachlesbar, im Gesetz. Daher kann ich keine Willkür erkennen und auch ein Richter wird keine Rechtsbeugung sehen, wenn eine Behörde Gesetze anwendet. Manche Gerichte fangen im Gegenteil inzwischen an, der Behörde vorzuwerfen, die Möglichkeiten des Verwaltungsvollstreckungsrechts nicht auszunutzen. Mit der Androhung von 500 Euro Zwangsgeld für wiederholtes Nichtauslegen der Parkscheibe ?Die Pflicht mit der Parkscheibe (und alle anderen Regelungen des Straßenverkehrsrechts, auch Geschwindigkeitsregelungen) richten sich an eine unbestimmt Personengruppe. Für ein Zwangsgeld brauche ich einen Verwaltungsakt an eine bestimmte Person oder -gruppe.Merkst du den Unterschied? , da es keine Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit gibtdoch, die gibt es jeder Provinzfürst unterschiedlichnennt sich a) kommunale Selbstverwaltung und b) pflichtgemäßes Ermessen So werde ich mich aus diesem Thread verabschieden.Och schade - ich wurd so langsam warm.... 1 Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 2, 2015 Report Share Posted March 2, 2015 Ich habe eine Frage: Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Fahrzeug auf die Ehegattin angemeldet wird? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 2, 2015 Report Share Posted March 2, 2015 So werde ich mich aus diesem Thread verabschieden.Och schade - ich wurd so langsam warm.... Finde ich auch. Zumal @Diplomats Unbehagen - obwohl er IMO nicht genau auf den Punkt kommt - durchaus nicht unberechtigt ist. Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Fahrzeug auf die Ehegattin angemeldet wird? Es ruht in der Schublade und harrt besserer Zeiten. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 2, 2015 Report Share Posted March 2, 2015 Es ruht in der Schublade und harrt besserer Zeiten. Dann kann ich, ehrlich gesagt, den ganzen Stress deswegen nicht nachvollziehen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted March 2, 2015 Report Share Posted March 2, 2015 Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Fahrzeug auf die Ehegattin angemeldet wird?Es ruht in der Schublade und harrt besserer Zeiten. Ich würde sagen dass kommt darauf an, wie genau die Auflage spezifiziert ist.Handelt es sich um eine Fahrtenbuchauflage die auf das Fahrzeug bezogen ist, dann kann man das durch ummelden / abmelden aushebeln.Handelt es sich um ein personenbezogenen Auflage, dann würde sich die Auflage auch auf ein evtl. Neufahrzeug vom TE beziehen. Das mit dem Ummelden ist dann nicht so einfach, wenn das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird oder steuerlich geltend gemacht werden soll. Ich würde ansonsten den TE mal Fragen, was er schon alles auf dem Kerbholz hat, dass die Bhörde auf derartige Maßnahmen verfällt.Ggf hat er auch einfach nur den lokalen Behörden derart 'ans Bein gepinkelt' dass diese jetzt den rechtlichen Rahmen ausschöpfen.(So einen Nachbarn hatte ich auch mal. Jede Kleinigkeit bei anderen wurde - per se zu recht - angezeigt. Bis er halt mal an den falschen gekommen ist der seinerseits auf Fehler gelauert hat) Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 2, 2015 Report Share Posted March 2, 2015 Das zeigt, dass auch du es mit dem Recht und der Schuld nicht so genau nimmst, sondern der Zweck die Mittel heiligt....Für dich scheint es auszureichen, wenn es so aussieht, dass das Handlen einer Behörde irgendwie rechtlich im Rahmen sein kann, ich sehe das etwas differenzierter.Für einige in diesem Forum genügt es offenbar bei jeder Maßnahme von Behörden, sie mit deren gesetzlicher Grundlage zu rechtfertigen. Danach wären auch die Schüsse an der Berliner Mauer gerechtfertigt, wenn sie nur als Mittel zur Durchsetzung des Gesetzes der DDR gegen Republikflucht "vorgesehen" waren. Andere nehmen sich die Freiheit, auch gesetzlich gedeckte Maßnahmen auf ihre Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit zu hinterfragen und zu kritisieren. Die einen sagen: Alles was legal ist ist legitim.Die anderen: Es gibt einen Unterschied zwischen Legalität und Legitimität. 2 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 3, 2015 Report Share Posted March 3, 2015 Für einige in diesem Forum genügt es offenbar bei jeder Maßnahme von Behörden, sie mit deren gesetzlicher Grundlage zu rechtfertigen. Danach wären auch die Schüsse an der Berliner Mauer gerechtfertigt, wenn sie nur als Mittel zur Durchsetzung des Gesetzes der DDR gegen Republikflucht "vorgesehen" waren. Er nun wieder..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 3, 2015 Report Share Posted March 3, 2015 Für einige in diesem Forum genügt es offenbar bei jeder Maßnahme von Behörden, sie mit deren gesetzlicher Grundlage zu rechtfertigen. Danach wären auch die Schüsse an der Berliner Mauer gerechtfertigt, wenn sie nur als Mittel zur Durchsetzung des Gesetzes der DDR gegen Republikflucht "vorgesehen" waren. Er nun wieder..... Ganz so falsch ist dies im Ergebnis nicht, wenn man sich die Rechtsprechung dazu ansieht. Wenn man strikt nach der gesetzlichen Lage in der DDR und Deutschland gehen würde, dann hätte die Mauerschützen freigesprochen werden müssen.---------------sehr vereinfachte Wiedergabe der Rechtslage/Entscheidung Nach dem Recht der DDR war der Schuß gerechtfertigt.Unter Berücksichtigung der Grundsätze der bundesrechtlichen Gesetzgebung konnte der Täter darauf vertrauen, dass ihm daher nichts passierte. Aufgrund dessen musste das Gericht auf das über dem Gesetz stehende Recht (Naturrecht) zurückgreifen, um die Mauerschützen bestrafen zu können.Dabei kam die sogenannte Radbruchsche Formel zur Anwendung.http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruch%E2%80%99sche_Formel Aufgrund der Anwendung des ungeschriebenen "Überrechts" ist diese Art der Rechtsprechung stark umstritten und kam zuvor nur bei den Naziprozessen zur Anwendung. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 3, 2015 Report Share Posted March 3, 2015 Dabei kam die sogenannte Radbruchsche Formel zur Anwendung.http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruch%E2%80%99sche_Formel In Deinem Link wird weiter auf den Begriff des Rechtspositivismus verwiesen.Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B.Eugen Ehrlich, H. L. A. Hart) zurückführt.Dazu werden jedoch auch, unter Bezug auf das Naturrecht, Gegenpositionen formuliert:Unrecht wird also nicht deshalb zu Recht, weil es durch staatliche Gesetze legalisiert ist[2] Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Ich habe eine Frage: Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Fahrzeug auf die Ehegattin angemeldet wird? genau, so machst Du es ... geht auch steuerlich null-auf null auf, mit dem entsprechenden Steuerberater.Das Einzige was in Dir hängen bleibt sind die Ummeldekosten.Sollten sie Dir androhen, dass die Fahrtenbuchauflage auch auf Dein nächstes Fzg. übergeht, dann hast Du halt einfach keines, sondern deine Frau, deine Geschwister, deine Eltern oder deine Putzfrau.Fahrtenbuchauflage ist ein aufgebauschter Witz, ein zahnloser Tiger.Hier wird immer gerne angemerkt, dass evtl. eine Fahrtenbuch droht, pfft .. heiße Luft.Hab´ selbst als unidentifizierbarer Mopedfahrer öfters das Vergnügen gehabt ... hab´ dann das Moped einmal an meine Tante und einmal an meinen Kumpel "verkauft" ... Ruhe war. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Ich habe eine Frage: Was passiert mit dem Fahrtenbuch, wenn das Fahrzeug auf die Ehegattin angemeldet wird? genau, so machst Du es ... geht auch steuerlich null-auf null auf, mit dem entsprechenden Steuerberater.Das Einzige was in Dir hängen bleibt sind die Ummeldekosten.Sollten sie Dir androhen, dass die Fahrtenbuchauflage auch auf Dein nächstes Fzg. übergeht, dann hast Du halt einfach keines, sondern deine Frau, deine Geschwister, deine Eltern oder deine Putzfrau.Fahrtenbuchauflage ist ein aufgebauschter Witz, ein zahnloser Tiger.Hier wird immer gerne angemerkt, dass evtl. eine Fahrtenbuch droht, pfft .. heiße Luft.Hab´ selbst als unidentifizierbarer Mopedfahrer öfters das Vergnügen gehabt ... hab´ dann das Moped einmal an meine Tante und einmal an meinen Kumpel "verkauft" ... Ruhe war. Der Unterschied beim Verkauf des Fahrzeuges aus 1, 2, oder x ter Hand ist dir bekannt? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 437 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 @rth: Was willst Du damit fragen ? Ob bei x Händen in der Fahrtenbuchzeit das Fahrtenbuch immer mitzukaufen ist ? Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Der Unterschied beim Verkauf des Fahrzeuges aus 1, 2, oder x ter Hand ist dir bekannt? Ich denke Du spielst auf den Wiederverkaufswert an.Dazu folgendes: 1. fahre ich meine Fzg. meist bis sie nur noch Schrottwert haben2. wäre es einem pot. Käufer leicht möglich die Sache mit dem zusätzlichen Besitzer zu erklären.3. finde ich das Artikelmerkmal: aus erster, zweiter usw. Hand eh´ total dämlich. Was nützt mir ein Auto aus erster Hand, wenn diese "erste" Hand ein Grobmotoiriker war und den Wagen richtig rangenommen hat.Dann doch lieber aus 5. Hand, da hat man wenigstens ´ gemischte´ Vorgänger. Ich kenn´ das nämlich aus dem Mopedbereich: es gibt viele die haben die nötige Kohle, das fehlende Technikverständnis und den Drang immer das Neuste zu besitzen. Die kaufen einmal richtig teuer ein Moped, reiten es in der Garantiezeit fast zu Tode, geben es nach knapp 2 Jahren in Zahlung und holen sich das neuere Modell.Denen ihr altes Moped steht dann beim Händler zum Verkauf: nur ein Vorbesitzer, nur 20.000km, keine zwei Jahre alt .... aber abgerockt (das steht natürlich nicht dabei). Aber zum eigentlichen Thema: "Fahrtenbuch" ist eine reine Angstmacherapp die man getrost per Doppelklick in den Mülleimer verschieben kann.Wer sich davon noch kirre machen lässt ist entweder schlecht informiert oder ... Ach ja, eine Fahrtenbuchauflage habe ich bezahlt, weiß aber nicht mehr wieviel .. auf alle Fälle einen Spauz gegenüber der regulären Strafe Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Naja mittlerweile wollen sie ja keine rund 90 Euro mehr, sondern bis zu 300 Euro. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 @rth: Was willst Du damit fragen ? Ob bei x Händen in der Fahrtenbuchzeit das Fahrtenbuch immer mitzukaufen ist ? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Der Unterschied beim Verkauf des Fahrzeuges aus 1, 2, oder x ter Hand ist dir bekannt? Ich denke Du spielst auf den Wiederverkaufswert an.Dazu folgendes: 1. fahre ich meine Fzg. meist bis sie nur noch Schrottwert haben2. wäre es einem pot. Käufer leicht möglich die Sache mit dem zusätzlichen Besitzer zu erklären.3. finde ich das Artikelmerkmal: aus erster, zweiter usw. Hand eh´ total dämlich. Zu 1. Ich nichtzu 2. Vile Spass, beim Pferdehandel wurde bereits gelogen...zu 3. Deine Meinung, die Preise sprechen nach meiner Meinung eine andere Sprache. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 genau, so machst Du es ... geht auch steuerlich null-auf null auf, mit dem entsprechenden Steuerberater.Auch wenn das - nach eigener Erfahrung - weniger mit dem Steuerberater zu tun hat, sondern einzig und alleine damit ob der zuständigeFinanzbeamte das schluckt oder nicht, müsste man immer noch die Kosten des Steuerberaters aufbringen. Fahrtenbuchauflage ist ein aufgebauschter Witz, ein zahnloser Tiger.Alleine durch sein Körpergewicht wird Dich auch der zahnlose Tiger zur Strecke bringen. Aber es ist erstaunlich, wieviel Geld Du bereit bist dem Staat zusätzlich in den Rachen zu schmeissen. Abgesehen davon, wenn Du nun im fremden Fahrzeug ein Bußgeld einfährst, was dann ?Darf der Eigentümer dann auch für Dich gerade stehen ? Die kaufen einmal richtig teuer ein Moped, reiten es in der Garantiezeit fast zu Tode, geben es nach knapp 2 Jahren in Zahlung und holen sich das neuere Modell.Denen ihr altes Moped steht dann beim Händler zum Verkauf: nur ein Vorbesitzer, nur 20.000km, keine zwei Jahre alt .... aber abgerockt (das steht natürlich nicht dabei).Das machen diese Leute aber nur einmal pro Händler. Der Händler muß nämlich erstens Garantie geben und zweitens wird kein geprellter Kunde ein zweites mal bei ihm kaufen oder auch nur weiter empfehlen..Ich denke also das reguliert sich über kurz oder lang selber. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 26, 2015 Report Share Posted March 26, 2015 Naja mittlerweile wollen sie ja keine rund 90 Euro mehr, sondern bis zu 300 Euro. jo, bis zu 300€ .. laut Gesetz, wurde aber in einem Normalfall wohl noch nie verhängt. Also hör auf mit der Panikmache Der Unterschied beim Verkauf des Fahrzeuges aus 1, 2, oder x ter Hand ist dir bekannt? Ich denke Du spielst auf den Wiederverkaufswert an.Dazu folgendes: 1. fahre ich meine Fzg. meist bis sie nur noch Schrottwert haben2. wäre es einem pot. Käufer leicht möglich die Sache mit dem zusätzlichen Besitzer zu erklären.3. finde ich das Artikelmerkmal: aus erster, zweiter usw. Hand eh´ total dämlich. Zu 1. Ich nichtzu 2. Vile Spass, beim Pferdehandel wurde bereits gelogen...zu 3. Deine Meinung, die Preise sprechen nach meiner Meinung eine andere Sprache. zu 1.das ist natürlich schade für Dich:entweder brauchst Du Dein Auto um zur Arbeit zu kommen (und, wenn ich alle zwei Jahre ein Neues brauche muss es sich um enorme Fahrtwege handeln) oder um in den Urlaub zu fahren (ist auch schade dass Du Dir keinen Flug leisten kannst) oder um Dein persönliches Ego aufzupolieren (dazu kann und will ich mich jetzt aber nicht äußern). Auf alle Fälle ist es Wahnsinn jedes Jahr zigtausend Euro an Wertverlust zu verbrennen, nur um immer das Neuste und ´angeblich´ Beste zu haben. Ist aber Dein eigenes Problem ... bist halt ein `Werbeopfer`. zu 3: mit Deiner Meinung liegst Du nicht falsch, ist ja die Durchschnittsmeinung.Trotzdem liege ich mit meiner Meinug nicht daneben. Lieber ein Auto mit 5 Vorbesitzern, alles Rentner oder 50+, als mit einem Vorbesitzer, einem 20jährigen Vollhorst. genau, so machst Du es ... geht auch steuerlich null-auf null auf, mit dem entsprechenden Steuerberater.Auch wenn das - nach eigener Erfahrung - weniger mit dem Steuerberater zu tun hat, sondern einzig und alleine damit ob der zuständigeFinanzbeamte das schluckt oder nicht, müsste man immer noch die Kosten des Steuerberaters aufbringen.Steuerberater muss ich eh´ bezahlen ... bezahl´ eine PauschaleFahrtenbuchauflage ist ein aufgebauschter Witz, ein zahnloser Tiger.Alleine durch sein Körpergewicht wird Dich auch der zahnlose Tiger zur Strecke bringen. Aber es ist erstaunlich, wieviel Geld Du bereit bist dem Staat zusätzlich in den Rachen zu schmeissen. Abgesehen davon, wenn Du nun im fremden Fahrzeug ein Bußgeld einfährst, was dann ?Darf der Eigentümer dann auch für Dich gerade stehen ?Nein, muss er nicht ... was denkst Du was für ein Typ ich bin?? Natürlich würde ich alle Strafen und Punkte auf mich nehmen Die kaufen einmal richtig teuer ein Moped, reiten es in der Garantiezeit fast zu Tode, geben es nach knapp 2 Jahren in Zahlung und holen sich das neuere Modell.Denen ihr altes Moped steht dann beim Händler zum Verkauf: nur ein Vorbesitzer, nur 20.000km, keine zwei Jahre alt .... aber abgerockt (das steht natürlich nicht dabei).Das machen diese Leute aber nur einmal pro Händler. Der Händler muß nämlich erstens Garantie geben und zweitens wird kein geprellter Kunde ein zweites mal bei ihm kaufen oder auch nur weiter empfehlen..Ich denke also das reguliert sich über kurz oder lang selber. Gruß,AnReRa Das denkst Du.Ich fahre seit über 30 Jahren Moped und war auch 10 Jahre in diesem Gschäft tätig.1. gibt es nicht an jeder Ecke eine Vertragswerkstatt, ähnlich wie beim Auto, und 2. haben auch viele Mopedfahrer genauso viel Ahnung von ihrem Gefährt wie ein Fahrschüler. Und glaub´ mir, diese Leute machen das nicht nur einmal: die kaufen ihr neues Moped schon mit der Option:" Rückgabe nach 23 Monaten" mit Verrechnung eines Neumodells. Wenn Du es besser weißt, lass mich bitte wissen woher Du Deine Erfahrungen hast. h Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 26, 2015 Report Share Posted March 26, 2015 Naja mittlerweile wollen sie ja keine rund 90 Euro mehr, sondern bis zu 300 Euro. jo, bis zu 300€ .. laut Gesetz, wurde aber in einem Normalfall wohl noch nie verhängt. Also hör auf mit der PanikmacheWo habe ich hier Panikmache aufgetan. Ich habe ohne jede Wertung geschrieben, dass es bis zu 300 Euro kosten kann.Wenn Du im Forum suchen würdest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich damals schon die 90 Euro kritisiert habe, da dies viel zu hoch ist für wohl maximal eine halbe Stunde Arbeit. Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Naja mittlerweile wollen sie ja keine rund 90 Euro mehr, sondern bis zu 300 Euro. jo, bis zu 300€ .. laut Gesetz, wurde aber in einem Normalfall wohl noch nie verhängt. Also hör auf mit der PanikmacheWo habe ich hier Panikmache aufgetan. Ich habe ohne jede Wertung geschrieben, dass es bis zu 300 Euro kosten kann.Wenn Du im Forum suchen würdest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich damals schon die 90 Euro kritisiert habe, da dies viel zu hoch ist für wohl maximal eine halbe Stunde Arbeit. Jau, das ist ja schön dass Du das kritisiert hast, auch mit Recht.Aber es werden immer gerne Strafen bis x angedroht, wober die meisten wohl das Wörtchen ´bis´ überlesen.Ich denke normale Strafen würde jeder anstandslos bezahlen, wenn jedoch die Geschichte mit einem Fahrtenbuch in´s Gespräch kommt, handelt es sich normalerweise um andere Kaliber und nicht um 20+.Bei richtigen Hämmern ist die Erwägung ein evtl. Fahrtenbuch in Kauf zu nehem auf alle Fälle die bessere Option, zumal, wie erwähnt, das Ding mit zwei Gängen zum Straßenverkehrsamt vom Tisch ist. Und: wenn ich einen Verwandten oder Freund bitte mein Kfz auf ihn anmelden zu dürfen wissen die auch dass ich die Bußgelder die ich einfahre selbst bezahle ... dachte eigentlich dass man über sowas nicht sprechen muss, nur weil man zu schnell war, heißt das ja nicht, dass man seinen Anstand verloren hat. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Und: wenn ich einen Verwandten oder Freund bitte mein Kfz auf ihn anmelden zu dürfen wissen die auch dass ich die Bußgelder die ich einfahre selbst bezahle ... dachte eigentlich dass man über sowas nicht sprechen muss, nur weil man zu schnell war, heißt das ja nicht, dass man seinen Anstand verloren hat.Zahlst Du den Eigentümer eigentlich auch die evtl. höhere Versicherungsprämie bzw. weisst Ihn darauf hin, dass er Versicherungsvertrag entsprechend gefasst sein muß ? Wie sieht es bei einem Unfall aus ? Zahlst Du Ihm den Schaden am Fahrzeug komplett aus eigener Tasche ? Ansonsten verstehe ich jetzt nicht so ganz, warum Du es überhaupt zum Fahrtenbuch kommen lässt ? Warum willst Du die Bussgelder die Du mit dem eigenen Fahrzeug einfährst dann nicht auch ganz einfach selbst bezahlen ? Das klingt irgendwie so, als würdest Du die Behörde bewusst herausfordern wollen und Dich just in dem Moment zu 'benehmen' wissen, wen Du ein fremdes Fahrzeug fährst. So wie Du das konstruierst, hast Du genau 1 Verstoß mehr übrig. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Zahlst Du den Eigentümer eigentlich auch die evtl. höhere Versicherungsprämie bzw. weisst Ihn darauf hin, dass er Versicherungsvertrag entsprechend gefasst sein muß ? Wie sieht es bei einem Unfall aus ? Zahlst Du Ihm den Schaden am Fahrzeug komplett aus eigener Tasche ? Was erzählst Du da? Bei mir z.B. gilt idR: Halter ungleich VN. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Was erzählst Du da? Bei mir z.B. gilt idR: Halter ungleich VN. Ja und ? Das ein Fahrtenbuch nur dann im Raum steht, wenn der geblitzte Fahrer nicht der Halter ist, wissen wir doch. Die Versicherung interessiert es doch nicht wer der Halter ist (außer das die Beiträge dann ggf. etwas höher sind) Es geht doch nur darum, dass der VN die Beiträge zahlt. Und das tut er i.d.R. für das Fahrzeug das er fährt. Anders wäre es doch sinnlos, weil diese (seine) Versicherung bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug zahlt und der VN hoch gestuft wird und eben nicht der Fahrer und auch nicht der Halter. In der Situation die talon12 beschrieben hat, müsste er also gleichzeitig auch VN werden. Das geht aber bei einem bereits versicherten Fahrzeug nicht mal eben so, sondern erfordert auch eine Ummeldevorgang beim 'geliehenen' Fahrzeug. Oder liege ich da falsch ... Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Und: wenn ich einen Verwandten oder Freund bitte mein Kfz auf ihn anmelden zu dürfen wissen die auch dass ich die Bußgelder die ich einfahre selbst bezahle ... dachte eigentlich dass man über sowas nicht sprechen muss, nur weil man zu schnell war, heißt das ja nicht, dass man seinen Anstand verloren hat.Zahlst Du den Eigentümer eigentlich auch die evtl. höhere Versicherungsprämie bzw. weisst Ihn darauf hin, dass er Versicherungsvertrag entsprechend gefasst sein muß ?Wie sieht es bei einem Unfall aus ? Zahlst Du Ihm den Schaden am Fahrzeug komplett aus eigener Tasche ? Ansonsten verstehe ich jetzt nicht so ganz, warum Du es überhaupt zum Fahrtenbuch kommen lässt ?Warum willst Du die Bussgelder die Du mit dem eigenen Fahrzeug einfährst dann nicht auch ganz einfach selbst bezahlen ?Das klingt irgendwie so, als würdest Du die Behörde bewusst herausfordern wollen und Dich just in dem Moment zu 'benehmen' wissen, wen Du ein fremdes Fahrzeug fährst. So wie Du das konstruierst, hast Du genau 1 Verstoß mehr übrig. Ich versteh´ Dein Problem auch nicht ganz.Ich melde mein Fzg. auf meinen Kumpel an, bezahl für bspw. ein Jahr natürlich die Steuer und Versicherung und evtl. Bußgelder.Sollte es in dieser Zeit zu punktebewährten Delikten kommen, nehme ich diese auf mich.Nach einem Jahr melde ich das Fzg. wieder auf meinen Namen an ... fertig ist die Laube. Ich muss mich also nicht sonderlich benehmen, noch fordere ich irgendjemanden heraus ... ich bin nur schlicht und einfach das Fahrtenbuch los, ohne Risiko für mich oder meinen Kumpel. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Oder liege ich da falsch ... Ich verstehe Deine Frage(n) nicht: Zahlst Du den Eigentümer eigentlich auch die evtl. höhere Versicherungsprämie bzw. weisst Ihn darauf hin, dass er Versicherungsvertrag entsprechend gefasst sein muß ? Wie sieht es bei einem Unfall aus ? Zahlst Du Ihm den Schaden am Fahrzeug komplett aus eigener Tasche ? Der VN (in diesem Beispielfall @talon12) kann doch jemand anderes sein als der "Ersatz"-Halter (dem kein FB aufgebrummt wurde). Damit ist das Versicherungsgedöns doch irrelevant. Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 27, 2015 Report Share Posted March 27, 2015 Oder liege ich da falsch ... Ich verstehe Deine Frage(n) nicht: Zahlst Du den Eigentümer eigentlich auch die evtl. höhere Versicherungsprämie bzw. weisst Ihn darauf hin, dass er Versicherungsvertrag entsprechend gefasst sein muß ? Wie sieht es bei einem Unfall aus ? Zahlst Du Ihm den Schaden am Fahrzeug komplett aus eigener Tasche ?Der VN (in diesem Beispielfall @talon12) kann doch jemand anderes sein als der "Ersatz"-Halter (dem kein FB aufgebrummt wurde). Damit ist das Versicherungsgedöns doch irrelevant. Du hast es erkannt, ich wundere mich nur über die "Zwischenrufe" hier.Sind da ein paar gelenkte ´Überbeamte´am Werk, die uns unsere legalen Auswege ausreden wollen?? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 Moin Moin ... nur weil man zu schnell war, heißt das ja nicht, dass man seinen Anstand verloren hat. ...die uns unsere legalen Auswege ausreden wollen?? Anstand ist anders Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 Bei mir z.B. gilt idR: Halter ungleich VN.Bei mir ist Fahrer ungleich Halter, wobei Halter auch VN ist. Fahrer ist bei Versicherung angegeben, soweit wegen Rabatten notwendig ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 Moin Moin ... nur weil man zu schnell war, heißt das ja nicht, dass man seinen Anstand verloren hat. ...die uns unsere legalen Auswege ausreden wollen?? Anstand ist anders Grußwie anders denn?dass man die beschlossenen Gesetze, einer nicht von mit gewählten Regierung, einfach so hinnimmt??...oder etwa dass man total überzogene Gebühren für einen Dreck bezahlt, weil das Stadtsäckel mal wieder leer ist?? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 Moin Moin ...dass man die beschlossenen Gesetze, einer nicht von mit gewählten Regierung, einfach so hinnimmt?? Kleiner Anarchist was?Du akzeptiert nur die Gesetze einer von dir gewählten Regierung?Hast du in der Schule gefehlt, als es um Demokratie ging? Warst du überhaupt in der Schule?Eigentlich ist es egal ob du diese Gesetze hinnimmst oder nicht - sie treffen dich irgendwann sowieso.Aber Leistungen aus dem Stadtsäckel nimmst du gerne ja?Verkriech dich wieder unter dem Stein unter dem du rausgekrochen bist. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 weil das Stadtsäckel mal wieder leer ist? rat mal warum das so ist...oder was los ist wenn mal leistungen der Stadt gestrichen werden soll Quote Link to post Share on other sites
Guest talon12 Posted March 29, 2015 Report Share Posted March 29, 2015 Moin Moin ...dass man die beschlossenen Gesetze, einer nicht von mit gewählten Regierung, einfach so hinnimmt?? Kleiner Anarchist was?Du akzeptiert nur die Gesetze einer von dir gewählten Regierung?Hast du in der Schule gefehlt, als es um Demokratie ging? Warst du überhaupt in der Schule?Eigentlich ist es egal ob du diese Gesetze hinnimmst oder nicht - sie treffen dich irgendwann sowieso.Aber Leistungen aus dem Stadtsäckel nimmst du gerne ja?Verkriech dich wieder unter dem Stein unter dem du rausgekrochen bist. Grußjo, stell´ Dir vor, ich war auf der Schule, ganze 13 Jahre lang, bis zum Abitur. Und danach war ich sogar 7 Jahre an der Uni.Demokratie?, da hast wohl eher Du gefehlt!In einer Demokratie geht die Macht vom Volk aus, grob vereinfacht.Das ist bei uns schon lange nicht mehr der Fall. Wir dürfen zwar alle 4 Jahre unser Kreuzchen machen, und haben die Wahl zwischen Hunde- und Katzenkacke.Warum gibt es bei uns keine Volksentscheide?, warum haben wir keine unabhängige Presse?, warum darf der Staat Gesetze locker brechen (z.B. Maastricht), ich bekomme aber ein Ticket weil ich gegen die Fahrtrichtung geparkt habe.Warum darf Merkel sagen: mit mir wird es keine Maut geben, um dann zu beschließen dass sie nächstes Jahr doch kommt.Ich könnte das jetzt noch ewig fortsetzen, dazu fehlt mir aber die Zeit und die Lust.Du bist entweder ein absolut Angepasster, oder - was ich denke - ein Profiteur des Systems, sprich: ein angestellter oder beamteter Gehilfe des Systems.Leute die nix auf die Beine bringen, nix produzieren, nur dazu da sind den Rest der Gesellschaft zu verwalten, kontollieren und zu gängeln brauch´ ich eigentlich nicht, muss sie aber trotzdem bezahlen ... kotzt mich an 1 Quote Link to post Share on other sites
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