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Zu Unrecht Geblitzt (?)


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Hallo,

 

heute hat mein Vater Post bekommen. Er ist mit dem LKW auf einer 4 Spurigen Kraftfahrstraße (also Autobahnähnlich ausgebaut) mit 76 kmh - 3 kmh Toleranz geblitzt worden.

 

Nun ist es doch aber so, dass auf Kraftfahrstraßen, welche mit dem Kraftfahrstraßenschild ausgeschildert sind 80 für LKW gilt, nicht 60?!

 

MfG

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Nach meiner Kenntnis ist allein das Kraftfahrtstraßenschild nicht maßgebend, das bedeutet lediglich, dass hier keine Fahrräder, Traktoren etc. fahren dürfen. Ob Autobahnmäßig ausgebaut ist, kann ich vom Foto allein nicht erkennen.


Es wird sicherlich bald ein örtlich bewanderter Polizeibeamter entsprechend Auskunft erteilen können.

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@zoellner: "Kraftfahrstrassen-Schild" bedeutet frei für Fahrzeuge, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen, sprich eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Schein. Damit fallen die Mofas, Kleinfahrzeuge, Traktoren etc. raus.

 

@pscl: Ist ein leidiges Thema:

 

http://www.verkehrslexikon.de/Module/GeschwindigkeitLkw.php

 

Sprich :60: wenn kein echter Mittelstreifen. Was natürlich wieder klassischer Schwachsinn ist.

:nolimit:

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Habe gerade unter Lkw-Recht gelesen, dass schon Einstellungen bei zwei Fahrspuren in eine Fahrtrichtung erreicht wurden (B7 Würzburg), da bei zu langsam ein Hindernis.

:nolimit:

 

Nachtrag:

@pcsl: Dann liegt klassischer Messmurks vor.

:nolimit:

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@m3

Bei Betrachtung des letzten Fotos würde ich sagen, hier liegt eine klassische Überreaktion des Messtrupps vor. In ca. 80 Prozent der Fälle fahren Lkw auf normalen Bundes- und Landstraßen schneller als die zulässigen 60 km/h. Kein Wunder, wenn die Disponenten, wie ich früher selber erfahren durfte, Strecken minutiös ausrechnen und Ankunftzeiten festlegen.

Da bei dem letzten Foto der sogenannte Pannenstreifen fehlt, möchte ich gerne wissen, was ist - "Autobahnähnlich" - (Gummiparagraf)

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Also hier gibt es auch Autobahnen ohne Pannenstreifen. Deshalb würde ich mal behaupten, dass dies kein zwingender Faktor ist, um sich Autobahn nennen zu dürfen.

Für mich ist Autobahnähnlich eine mindestens 4 Spurige Bahn, die in der Mitte baulich vom Gegenverkehr abgetrennt ist.

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@zöllner&pscl: Ob mit Standstreifen oder ohne, spielt hier keine Rolle. Ebenso ob mit :100: oder :120: wegen fehlendem Standstreifen oder sonstigen Pseudogrund. "Autobahn" ist 2+2 mit baulicher Trennung (Mittelstreifen/Leitplanke etc.). Eine Kraftfahrstrasse wie auf dem obigen Bild, also 2+2 mit baulicher Trennung wird auch "gelbe Autobahn" genannt, weil die Wegweiserschilder gelb sind.

 

@pscl: Nur 25 Euro? Da passt irgendetwas nicht, wenn :60: die vermeintliche Grundlage sein sollte!

:nolimit:

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Okay, danke.

 

Dann die entscheidende Frage: Für 25€ Geldbuße einspruch einlegen? Eher nicht, oder? Rechtsschutz hat nämlich 150€ Selbstbeteiligung, sollte diese eingesetzt werden.

natürlich - die Vw. (bzw. der BG) ist falsch (shit happens).

Da soll die Behörde notfalls, falls sie nicht einstellt, den genauen Grund nennen.

Anwalt braucht man nicht.

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@ m3: 25 Mark Verwarngeld dürfte schon für vorwerfbare 13 km/h Überschreitung durch LKW agO passen.

 

 

Ansonsten ist der Fall wohl relativ eindeutig: bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen + Kraftfahrstraße = LKW-Limit von 80 km/h.

Vielleicht ist der Messmensch neu dabei, vielleicht sind die Kraftfahrstraßen-Schilder neu aufgestellt worden (ohne diese darf man trotz baulicher Trennung von einem Tempolimit 60 km/h ausgehen), vielleicht Augenblicksversagen seitens des Aufstellers, vielleicht fehlerhaftes Massen-Abkassieren mit System, ... oder eine Mischung von alledem.

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Man benötigt hier aber eine solch ausgebaute Strecke UND das Kraftfahrstraßenschild.

 

Dann darf man 80.

 

Jedes einzeln hilft nicht weiter.

 

Wenn das z. B. "nur" ein (Verbot für Fahrräder), (Verbot für Fußgänger) statt eines [Kraftfahrstraßenschildes] hat um Traktorverkehr zuzulassen - dann ist 60.

 

 

Aber wenn beides da ist - schnell nen Dreizeiler dazu geschrieben, wenn man will mit Verweis auf §18 StVO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

 

Anwalt braucht es dafür wirklich nicht.

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Kein Wunder, wenn die Disponenten, wie ich früher selber erfahren durfte, Strecken minutiös ausrechnen und Ankunftzeiten festlegen.

Nur eben am Rande: die Behauptung, man könne sich als Fahrer einfach nicht an die Verkehrsregeln halten, ist eine dämliche Ausrede. Spätestens und ganz besonders heute bzw. schon seit längerer Zeit, da (vernünftige) CE-Fahrer vielfach händeringend gesucht und im Zweifel auch weniger vernünftige eingestellt werden.

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Habe ich behauptet, dass ich mich nicht an die Verkehrsregeln gehalten habe ?

Es handelte sich lediglich um eine sachliche Feststellung, ob das heute mit den ausgerechneten "Zeitfenstern'" noch genau so ist, weiß ich nicht.

Nein, mit einem Biber streite ich mich nicht, da verlasse ich (wie viele vor mir schon) lieber das Forum

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Bei Just-in-Time-Anlieferungen, Avis-Fenster, die nur wenige Minuten groß sind und Pönalen, die schon so manchen Zulieferer hart getroffen haben, stehen die LKW-Fahrer als "ausführendes Organ" extrem unter (Zeit-)Druck, so dass jede Verzögerung existenzbedrohend werden könnte.

 

Bei Kunden, für die die oben erwähnten Rahmenbedingungen nicht vorherrschen, mag die Welt anders aussehen.

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Wurde der Lkw in >400m Entfernung gelasert? Da fängt die bauliche Trennung erst an.

 

Nein, es war eine Radarmessung. Mit Bild des Fahrers und des Kennzeichens.

Er meinte, dass er extra noch vom Gas gegangen ist weil er den Radar schon vorher gesehen hat. Tja, dumm gelaufen.

 

Es ist ein Verwarnungsgeld von 25€.

 

Zum Thema druck durch Disponenten: Gibts bei uns gar nicht. ;)

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Habe ich behauptet, dass ich mich nicht an die Verkehrsregeln gehalten habe ?

Aus welchem Teil meiner Antwort glaubst Du, herauslesen zu können, ich hätte behauptet, Du würdest Dich nicht an die Verkehrsregeln halten oder gehalten haben?

 

Bei Just-in-Time-Anlieferungen, Avis-Fenster, die nur wenige Minuten groß sind und Pönalen, die schon so manchen Zulieferer hart getroffen haben, stehen die LKW-Fahrer als "ausführendes Organ" extrem unter (Zeit-)Druck, so dass jede Verzögerung existenzbedrohend werden könnte.

Auch diese 'Begründungen' sind regelmäßig Ausreden für keine oder mangelhafte Planung seitens der Disposition (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel). Und wenn sich ein Unternehmer auf Konventionalstrafen einlässt, die regelmäßig nur dann zu vermeiden sind, wenn sich seine MItarbeiter verkehrswidrig verhalten, dann sollte dieser Unternehmer vom Markt verschwinden - je eher, desto besser.

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Und wenn sich ein Unternehmer auf Konventionalstrafen einlässt, die regelmäßig nur dann zu vermeiden sind, wenn sich seine MItarbeiter verkehrswidrig verhalten, dann sollte dieser Unternehmer vom Markt verschwinden - je eher, desto besser.

 

Den Vorschlag kannst du ja mal den Zuliefern der Automobilisten in München, Stuttgart, Wolfsburg, etc. unterbreiten. Ich bin sicher, du rennst damit keine offene Türen ein. Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass ein Zulieferer, der für den OEM in Stuttgart tätig ist, eine Klausel in seinem Zulieferervertrag hat, welche besagt, dass die Pönale 75 Prozent des jeweiligen Auftragswertes der Anlieferung beträgt. Bei einer Marge von ca. fünf Prozent kann sich jeder selbst ausrechnen, was jeder Verstoss gegen die Zuliefererabsprache bedeutet.

 

Bevor gleich der Hinweis kommt, dass sich kein Zulieferer auf solche Absprachen einlassen muss, gebe ich zu bedenken, dass hinter jedem gesetzten Zulieferer zehn weitere in der Schlange stehen und auf ihre Chance warten.

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Den Vorschlag kannst du ja mal den Zuliefern der Automobilisten in München, Stuttgart, Wolfsburg, etc. unterbreiten.

Mache ich gern. Sag' mir einfach, welcher Zulieferer seine eigene Speidtion betreibt.

 

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Das soll natürlich Spedition heißen, sorry. Und bei der Gelegenheit noch hinterher: wer sich auf solche Strafen wie die von Dir genannte einlässt, ist selber schuld.

 

Und es mag zwar sein, daß in der Automobilindustrie hinter jedem Zulieferer zehn andere stehen, die auf ihre Chance warten. Allerdings gibt es bei vielen Artikeln eben nicht zehn Zulieferer, die in der Lage wären, die vom Hersteller geforderte Qualität und Menge zu liefern. Konkretes Beispiel: als vor einigen Jahren eine Lackiererei abgebrannt ist, hat VW jahrelang bestimmte Plastikteile für ein bestimmtes Sondermodell der Oberklasse durch halb Europa karren lassen, um sie lackiert zu bekommen (übrigens mit einer vertraglich vereinbarten Ausschussquote von 25 %). Dabei war man heilfroh, überhaupt jemanden zu finden, der den Auftrag übernehmen wollte und entsprechende Qualität liefern konnte.

 

Ganz unabhängig davon haben die Automobilhersteller von Aldi und deren Schokoladenproblematik gelernt: es nützt überhaupt nichts, einen Lieferanten bis auf letzte auszuquetschen, wenn der dann irgendwann pleite geht und man keinen Ersatz hat.

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Hallo, pSCL,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

Nun ist es doch aber so, dass auf Kraftfahrstraßen, welche mit dem Kraftfahrstraßenschild ausgeschildert sind 80 für LKW gilt, nicht 60?!

Die Gretchenfrage ist, ob hier möglicherweise eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung besteht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Sag' mir einfach, welcher Zulieferer seine eigene Speidtion betreibt.

Hier ein exemplarisches Beispiel:

Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG

Speditionen und Logistik

Heßlinger Straße 12, 38440 Wolfsburg

 

 

 

wer sich auf solche Strafen wie die von Dir genannte einlässt, ist selber schuld.

 

In der freien Marktwirtschaft gilt nach wie vor das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Wenn von z.B. 30 Lieferungen eine zu einer Pönale führt, waren immerhin noch 29 Lieferungen erfolgreich. Eine Risikokalkulation seitens der Zulieferer wird diesen Umstand berücksichtigen, zumal der Zulieferer in diesem Fall den von ihm beauftragten Spediteur in Regress nehmen wird.

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Hier ein exemplarisches Beispiel: (...)

Du hast schon verstanden, was die machen, gell? Und für wen wäre denn VW der Zulieferer, der sich irgednwelche irren Bedingungen diktieren liesse?

 

In der freien Marktwirtschaft gilt nach wie vor das Prinzip von Angebot und Nachfrage.

Eben. Und genau deshalb lässt man sich auf solche Klauseln nciht ein.

 

Wenn von z.B. 30 Lieferungen eine zu einer Pönale führt, waren immerhin noch 29 Lieferungen erfolgreich. Eine Risikokalkulation seitens der Zulieferer wird diesen Umstand berücksichtigen

Hoffentlich. Ich bin trotzdem davon überzeugt, daß nur Spieler eine Koventionalstrafe in der von Dir genannten Art und Höhe unterschreiben.

 

zumal der Zulieferer in diesem Fall den von ihm beauftragten Spediteur in Regress nehmen wird.

Ah jetzt ja. Du redest also von einer durch den Spediteur verschuldeten verspäteten Lieferung - das ist nun doch eine ganz andere Geschichte. Mal abgesehen davon, daß oft genug eben nicht der Lieferant den Spediteur beauftragt: für den Spediteur, der sich auf entsprechende Klausel einlässt und kein ausreichendes Sicherheitspolster eingebaut hat und daher seine Fahrer regelmäßig zu verkehrswidrigem Verhalten anhalten muß, gilt das oben bereits gesagte: bitte weg vom Markt, aber ganz schnell.

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@Biber: Kann es sein, dass du gerne etwas vorsätzlich nicht verstehen willst oder zumindest vorgibst, es nicht zu verstehen, damit du einen Grund hast, dich zu streiten oder eine inhaltslose Diskussion zu beginnen?

 

In wessen Auftrag handelt denn der Spediteur? Und ist dir bekannt, in wessen Auftrag die VW-Spedition zum Beispiel so alles arbeitet?

 

 

 

... für den Spediteur, der sich auf entsprechende Klausel einlässt und kein ausreichendes Sicherheitspolster eingebaut hat und daher seine Fahrer regelmäßig zu verkehrswidrigem Verhalten anhalten muß, gilt das oben bereits gesagte: bitte weg vom Markt, aber ganz schnell.

 

Diese Aussage erinnert mich an eine Werbung aus Speditionskreisen: Auf der Rückseite eines LKW ist zu lesen: "Ohne mich wäre die Autobahn leer. Genau wie Ihr Kühlschrank."

 

Meinst du, dass die Automobilindustrie die Hoheit über Knebelverträge hat? Das von dir kritisierte Verhalten kannst du in jeder Branche beobachten, in der es Zeitfenster zu beachten gibt. Oder anders ausgedrückt: Wann ist die Lieferung zu spät? Richtig! Wenn das Schiff bereits abgelegt hat.

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Kann es sein, dass du gerne etwas vorsätzlich nicht verstehen willst oder zumindest vorgibst, es nicht zu verstehen

Im Gegenteil, Shelby. Ich bin mir eigentlich sehr sicher, verstanden zu haben, daß Du nicht mal ansatzweise verstanden hast, was die von Dir genannte Firma eigentlich tut. Aber möglicherweise ist mein Kenntinsstand über das Unternehmen auch falsch. Wenn ich allerdings sehe, daß Du auf konkrete Fragen sicherheitshalber gar nicht eingehst, hast Du wohl tatsächlich keine Ahnung.

 

In wessen Auftrag handelt denn der Spediteur?

Da gibt es einige Möglichkeiten: Warenempfänger, Warenversender, Logistikdienstleister, andere Speditionen sind die, die mir ad hoc einfallen.

 

Und ist dir bekannt, in wessen Auftrag die VW-Spedition zum Beispiel so alles arbeitet?

Nein. Ich wußte nicht mal, daß es eine VW-Spedition gibt. Wie heißt die denn und für wen arbeitet die so alles? Oder habe ich Dich falsch verstanden und Du redest von irgendwelchen Speditionen, die (direkt oder indirekt) für VW fahren?

 

Meinst du, dass die Automobilindustrie die Hoheit über Knebelverträge hat?

Natürlich nicht. Das versuchen andere Branchen auch. Ich kann mich nicht entsinnen, anderes behauptet zu haben.

 

Das von dir kritisierte Verhalten kannst du in jeder Branche beobachten, in der es Zeitfenster zu beachten gibt.

Ja und? Wo ist Dein Argument? Nur, weil alle möglichen Branchen mit Zeitfenstern arbeiten, ist es okay, daß Kraftfahrer sich (freiwillig oder gezwungen) nicht an z.B. Verkehrsregeln oder Sozialvorschriften halten?

 

Vor Einführung der Fahrerkarte gab es auch schon Zeitfenster. Also wurde gern mal ganz massiv mit und an den Tachoscheiben manipuliert. Das geht heute praktisch nicht mehr. Hast Du irgendwas davon gehört, daß deswegen die deutsche Industrie zugrunde gegangen ist?

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@Biber:

 

Das Mutterunternehmen der Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG im Sinne der §§ 264b Nr. 3b, 325 HGB ist die VOLKSWAGEN AG, Wolfsburg.

 

Eine Übersicht über das Leistungsspektrum der Gesellschaft findet du hier: http://www.volkswagen-logistics.de/

 

Von der Homepage der Gesellschaft: "Die Volkswagen Logistics ist der Dienstleister für integrierte Logistik bei Volkswagen sowie für externe Kunden."

 

Im Rahmen der Inter-Company-Verrechnung wird die Gesellschaft z.B. von der AG beauftragt und - wie jeder anderer Zulieferer auch - für den Fall der vertraglichen Nichterfüllung mit Pönalen bedacht. Zwar fließt das Geld nur von der "linken in die rechte Tasche", aber die Gesellschaft ist eben ein Profit-Center innerhalb des Konzerns.

 

 

 

Ja und? Wo ist Dein Argument? Nur, weil alle möglichen Branchen mit Zeitfenstern arbeiten, ist es okay, daß Kraftfahrer sich (freiwillig oder gezwungen) nicht an z.B. Verkehrsregeln oder Sozialvorschriften halten?

 

Ich habe nicht behauptet, dass das von dir beschriebene Verhalten in Ordnung ginge. Fakt ist jedoch, dass es gerade im Transportgewerbe inzwischen wohl zum Wohle des Profits im Allgemeinen akzeptiert wird, wenn Kosten jeglicher Art (Pönalen, Winterreifen, etc.) vermieden werden. Meiner Meinung nach tragen hier beide Vertragspartner die Verantwortung.

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Das Mutterunternehmen der Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG im Sinne der §§ 264b Nr. 3b, 325 HGB ist die VOLKSWAGEN AG, Wolfsburg.

Und?

 

Von der Homepage der Gesellschaft: "Die Volkswagen Logistics ist der Dienstleister für integrierte Logistik bei Volkswagen sowie für externe Kunden."

Schön gesehen. Und? Steht da irgendwas von Volkswagen Spedition? Nein? Kein Wunder. Die gibt es auch nicht. Volkswagen Logistics ist eine reiner Bürobetrieb, die haben nicht einen einzigen eigenen LKW auf der Straße. Du hast übrigens vergessen, zu erklären, wer denn die externen Kunden sind, die von VW eine Konventionalstrafe bei verspäteter Lieferung fordern könnten.

 

Im Rahmen der Inter-Company-Verrechnung wird die Gesellschaft z.B. von der AG beauftragt und - wie jeder anderer Zulieferer auch - für den Fall der vertraglichen Nichterfüllung mit Pönalen bedacht.

Das mag ja durchaus so sein (woher auch immer Du das zu wissen glaubst), allerdings ändert das nichts daran, daß Du keinen geschäftsfähigen, denken und rechnen können, nüchternen und nicht völlig verzweifelten, weil kurz vor der Pleite stehenden Spediteur finden wirst, der sich auf eine (noch dazu bedingungslose) Konventionalstrafe i.H.v. von 75 % des Warenwertes für eine Lieferungsverspätung einlassen wird.

 

Fakt ist jedoch, dass es gerade im Transportgewerbe inzwischen wohl zum Wohle des Profits im Allgemeinen akzeptiert wird, wenn Kosten jeglicher Art (Pönalen, Winterreifen, etc.) vermieden werden.

Das ist mal wieder so eine halbgare Aussage, die weder richtig falsch noch richtig richtig ist. Ich bezweifle, daß es irgendeine Branche gibt, in der unnötige Kosten nicht vermieden werden bzw. vermieden werden sollen (also z.B. Vertragsstrafen). Das trifft selbstverständlich auch auf die Transportbranche zu. Die Behauptung, daß die Vermeidung betriebsnotwendiger und / oder sicherheitsrelevanter Ausgaben allgemein akzeptiert wird, ist allerdings kompletter Blödsinn. Vielleicht solltest Du Dich einfach mal bei einer wenigstens halbwegs großen Spedition umschauen, wie es da läuft. Alternativ dazu kannst Du ja mal versuchen, mit einem erkennbar verkehrsunsicheren LKW z.B. bei VW zu laden.

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