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Bußgeldbescheid Nach Zwei Monaten / Unscharfes Foto


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Hallo,

 

ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand zu folgendem Fall äußern könnte:

 

Tag 1: Angebl. Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem u.g. BGB

 

Tag 88: BGB an Halter ohne Foto (31 km/h zuviel / 148,50 €)

 

Tag 92: Fristgerechter Einspruch: "... mehr als drei Monate her ..." "... kann mich nicht erinnern ..." "... bitte um Zusendung eines Fotos, das den Fahrer zweifelsfrei erkennen lässt ..."

 

Tag 110: Polizei kommt zu Hause vorbei und gleicht das mitgebrachte Bild mit Halter (= angebl. Fahrer) ab. Trotz des grottenschlechten Bildes, waren sich beide einig, in dem Halter den Fahrer erkannt zu haben. Der Verstoß wurde vom Halter aber weiterhin nicht zugegeben, es wurde nichts unterzeichnet.

Doch wie geht's jetzt weiter?

 

Der angebliche Verstoß lag schon bei Zustellung des BGB über zwei Monate zurück.

 

Das Bild ist vollkommen unscharf. Die Konturen sind verwischt. Das Gesicht wird von einer Sonnenbrille verdeckt. Gesichtszüge der freien Mund- und Wangenpartie sind nur schemenhaft erkennbar.

 

Ist es jetzt noch sinnvoll, bei der Bußgeldstelle (telefonisch oder per e-mail) nach einem besseren (Original-)Bild zu fragen? Schließlich will man doch die weitere Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen.

 

Kann die positive Polizeiaussage zur Identifizierung nur noch vor Gericht widerlegt werden?

 

Kann jetzt (oder nach Vorlage eines besseren Fotos) noch die Benennung eines (dem schemenhaften Bild ähnnelnden) Fahrers helfen, der ja nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr belangt werden kann?

 

Gibt es andere Tipps und Hinweise?

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.

 

Gruß

verkehrsdelinquent

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Der BGB wird mir einiger Sicherheit eintrudeln (ich nehme an, du hast erst einen Anhoerungsbogen erhalten), dann musst du Einspruch einlegen, und das Ding geht vor Gericht. Dort wird dich der Richter mit ziemlicher Sicherheit verdonnern, Chancen, das Ding noch weg zu bekommen, sind aeusserst gering.....

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Ich verstehe es so, dass es sich schon um den BGB handelt, da der TE von Zustellung spricht. Wenn ja, kommt jetzt "nur noch" die Ladung zur HV, wenn nein wird der BGB noch eintrudeln.

Bei der HV wird ggf. ein vom TE zu zahlender (wenn er identifiziert wird) Gutachter anwesend sein, Kostenpunkt roundabout 1000 Euro.

Ist es jetzt noch sinnvoll, bei der Bußgeldstelle (telefonisch oder per e-mail) nach einem besseren (Original-)Bild zu fragen?

Wofür? Die Polizisten haben Dich doch nach eigener Aussage längst identifiziert.

Kann die positive Polizeiaussage zur Identifizierung nur noch vor Gericht widerlegt werden?

 

Ja, per Gutachter (s. oben).


Kann jetzt (oder nach Vorlage eines besseren Fotos) noch die Benennung eines (dem schemenhaften Bild ähnnelnden) Fahrers helfen, der ja nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr belangt werden kann?

 

Wenn Du noch eine lupenreine Straftat zu der Owi dazupacken willst...

Gibt es andere Tipps und Hinweise?

 

Zahlen und Frieden haben..


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...

Tag 1: Angebl. Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem u.g. BGB

 

Tag 88: BGB an Halter ohne Foto (31 km/h zuviel / 148,50 €)

 

Tag 92: Fristgerechter Einspruch: "... mehr als drei Monate her ..." "... kann mich nicht erinnern ..." "... bitte um Zusendung eines Fotos, das den Fahrer zweifelsfrei erkennen lässt ..."

Herzlich willkommen im RF.

Die Verjährung setzt nach3 Monaten ein, 88 Tage sind keine 3 Monate. Und es zählt die Anordnung, nicht der Zugang des BGB.

Ich denke die QTreiberin hat Recht. Wenn du nicht zahlst geht der Fall vor Gericht.

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Hallo,

 

danke für die Antworten und das herzliche Willkommen hier. :-)

War wohl nicht alles so klar formuliert. Hier noch einige Klarstellungen und Antworten.

 

Der BGB wird mir einiger Sicherheit eintrudeln (ich nehme an, du hast erst einen Anhoerungsbogen erhalten), dann musst du Einspruch einlegen, und das Ding geht vor Gericht. Dort wird dich der Richter mit ziemlicher Sicherheit verdonnern, Chancen, das Ding noch weg zu bekommen, sind aeusserst gering.....

 

Der BGB ist bereits da (nach 88 Tagen). Der Tatzeitpunkt ist dem BGB entnommen. Ich habe die Tat an den Anfang der Auflistung gestellt, damit man die Chronologie und die Zeitabstände erkennen kann. Ein Anhörungsbogen ist nicht angekommen. Einspruch wurde eingelegt. Deshalb stand die Polzei vor der Tür.

 

Ich verstehe es so, dass es sich schon um den BGB handelt, da der TE von Zustellung spricht. Wenn ja, kommt jetzt "nur noch" die Ladung zur HV, wenn nein wird der BGB noch eintrudeln.

Bei der HV wird ggf. ein vom TE zu zahlender (wenn er identifiziert wird) Gutachter anwesend sein, Kostenpunkt roundabout 1000 Euro.

Ist es jetzt noch sinnvoll, bei der Bußgeldstelle (telefonisch oder per e-mail) nach einem besseren (Original-)Bild zu fragen?

Wofür? Die Polizisten haben Dich doch nach eigener Aussage längst identifiziert.

Kann die positive Polizeiaussage zur Identifizierung nur noch vor Gericht widerlegt werden?

 

Ja, per Gutachter (s. oben).


Kann jetzt (oder nach Vorlage eines besseren Fotos) noch die Benennung eines (dem schemenhaften Bild ähnnelnden) Fahrers helfen, der ja nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr belangt werden kann?

 

Wenn Du noch eine lupenreine Straftat zu der Owi dazupacken willst...

 

Klar, dass man niemanden fälschlicherweise beschuldigen darf, weiß ich auch. Das müsste der schon selbst tun.

 

Wird denn zur HV sofort ein Gutachter bestellt? Ich konnte übrigens nirgendwo finden, wie häufig das überhaupt vorkommt. Wäre mal interessant zu wissen. Ein Richter wird den Kostenaufwand (im Fall der Nichtidentifizierung) auch abwägen. Ich lese oft, dass Richter wegen schlechter Fotoqualität das Verfahren einstellen. Aber natürlich weiß man nie vorher, wie ein Richter entscheiden wird.

 

Mich wundert nur, wie polizeiliche "Identifizierungen" ablaufen. Die Polizisten können ja auf einem verschwommenen Foto auch nicht mehr erkennen, als andere. Ein Richter muss, soweit ich weiß, ausführlich darlegen, woran er im Detail die Übereinstimmung mit dem Foto begründet. Das setzt voraus, dass das Foto zur Identifizierung geeignet sein muss.

 

Herzlich willkommen im RF.

Die Verjährung setzt nach3 Monaten ein, 88 Tage sind keine 3 Monate. Und es zählt die Anordnung, nicht der Zugang des BGB.

Ich denke die QTreiberin hat Recht. Wenn du nicht zahlst geht der Fall vor Gericht.

 

Mit Verjährung meinte ich den Fall, dass ein anderer sich als Fahrer bekennt.

 

Moin Moin

 

 

Kann die positive Polizeiaussage zur Identifizierung nur noch vor Gericht widerlegt werden?

Warst du denn der fragliche Fahrer?

Wie und womit sollte sie dann widerlegt werden?

 

Gruß

 

Der Fahrer war schon mit großer Wahrscheinlichkeit der Halter. Auf dem Bild ist das ja nicht erkennbar :-). Und es ist sooo lange her. Als Fahrer muss man sich ja nicht selbst belasten.

 

Widerlegt werden sollte die Polizeiaussage durch die Bildaussage, wenn klar wird, dass das Bild keine zweifelsfreie Identifizierung zulässt. Das bestimmt ja am Ende nicht die Polizei, sondern der Richter.

 

Zur persönlichen Identifizierung: Wenn die Polizei mit der Erwartung, den Fahrer auf dem verschwommenen Bild, in der Person des Halters wiederzuerkennen, zu diesem fährt, werden vermutlich erst dann Zweifel aufkommen, wenn plötzlich ein Zwilling dazu kommt oder eine Person, die dem Halter ähnlich sieht.

 

Wie dem auch sei - eine Klärung wird tatsächlich wohl nur in der HV erfolgen können. Die Chancen auf Einstellung werden gering sein und sind mit dem Risiko der möglichen Gutachterkosten abzuwägen.

 

Viele Grüße

verkehrsdelinquent

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als Fahrer musst Du dich nicht selbst belasten, aber als Zeuge muss du die Wahrheit sagen. und wenn du sagst ich war nicht der Fahrer, bist du als Zeuge eben dieser Wahrheit verpflichtet. Und zu sagen ich leihe das Auto Leuten, die ich nicht (er)kenne, ist so glaubwürdig wie.. das weisst du selber...

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Hallo,

 

danke für die neuen Antworten. Das geht ja rasend schnell hier. ;):nolimit:

 

Lade doch mal das Bild anonym hier hoch, dann kann man eher beurteilen, wie schlecht es wirklich ist.

 

Oft reden sich die Betroffenen nur ein, dass das Bild zu schlecht ist.

 

Das wollte ich eigentlich vermeiden, selbst wenn es anonymisiert ist. Auch, wenn ich nicht glaube, dass die Sachbearbeiter in den Bußgeldstellen Zeit haben, hier mitzulesen. Aber wer weiß. Geht das auch per PN?

 

als Fahrer musst Du dich nicht selbst belasten, aber als Zeuge muss du die Wahrheit sagen. und wenn du sagst ich war nicht der Fahrer, bist du als Zeuge eben dieser Wahrheit verpflichtet. Und zu sagen ich leihe das Auto Leuten, die ich nicht (er)kenne, ist so glaubwürdig wie.. das weisst du selber...

 

Danke für den Hinweis.

 

VG

verkehrsdelinquent

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Lade doch mal das Bild anonym hier hoch, dann kann man eher beurteilen, wie schlecht es wirklich ist.

 

Oft reden sich die Betroffenen nur ein, dass das Bild zu schlecht ist.

 

Das wollte ich eigentlich vermeiden, selbst wenn es anonymisiert ist. Auch, wenn ich nicht glaube, dass die Sachbearbeiter in den Bußgeldstellen Zeit haben, hier mitzulesen. Aber wer weiß. Geht das auch per PN?

 

Das ist relativ einfach: Entweder du bist gefahren, (der Blitz war bei mir immer so deutlich, daß ich ihn auch nach 3 Monaten nicht vergessen habe), oder ein anderer ist gefahren. Nur dann kannst du recht gefahrlos "Spielchen" mit der Justiz machen. Die Aussage der Polizisten würde ich - sehr - ernst nehmen.

 

PS: Mein Foto würde ich nicht per PN versenden.

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Hallo,

 

danke für die neuen Antworten. Das geht ja rasend schnell hier. ;):nolimit:

 

Lade doch mal das Bild anonym hier hoch, dann kann man eher beurteilen, wie schlecht es wirklich ist.

 

Oft reden sich die Betroffenen nur ein, dass das Bild zu schlecht ist.

 

Das wollte ich eigentlich vermeiden, selbst wenn es anonymisiert ist. Auch, wenn ich nicht glaube, dass die Sachbearbeiter in den Bußgeldstellen Zeit haben, hier mitzulesen. Aber wer weiß. Geht das auch per PN?

 

Selbst wenn gerade "dein" Sachbearbeitrer hier mitlesen würde, meinst du,

der könnte sich ohne Daten an jedes der Hunderte von Bildchen erinnern, die er tagtäglich "sieht"?

 

Und das sogar nach so vielen Wochen?

 

 

Und per PN solltest du mir das Bild auch nicht schicken!

 

Vielleicht bin ICH ja "dein" Sachbearbeiter :nunja:

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und wenn du sagst ich war nicht der Fahrer, bist du als Zeuge eben dieser Wahrheit verpflichtet.

Wie bitte? Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Seit wann wird aus einem Beschuldigten, der grundsätzlich nach Strich und Faden lügen darf, durch die Lüge ein Zeuge, der zur Wahrheit verpflichtet ist?

 

Und zu sagen ich leihe das Auto Leuten, die ich nicht (er)kenne, ist so glaubwürdig wie.. das weisst du selber...

Das hängt ja wohl stark von der Anzahl der Ausleiher und der Qualität des Fotos ab.

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und wenn du sagst ich war nicht der Fahrer, bist du als Zeuge eben dieser Wahrheit verpflichtet.

Wie bitte? Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Seit wann wird aus einem Beschuldigten, der grundsätzlich nach Strich und Faden lügen darf, durch die Lüge ein Zeuge, der zur Wahrheit verpflichtet ist?

 

 

 

Nun, er kann in verschiedenen Rollen vor Gericht stehen. Das wollte ich damit ausdrücken.

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Moin Moin

 

 

Der Fahrer war schon mit großer Wahrscheinlichkeit der Halter. Auf dem Bild ist das ja nicht erkennbar :-) ...

 

... Das bestimmt ja am Ende nicht die Polizei, sondern der Richter.

Die Frage war eigentlich eine Andere. Ich formuliere mal anders.

Wie will denn der Halter, der der Fahrer war und damit auch zurecht den BGB erhalten hat, widerlegen, daß er der Fahrer war?

 

Denkst du wirklich, die Fotos wären so grottenschlecht, daß sich der Fahrer, hielte man ihm das Foto unter die Nase, nicht selber wiedererkennt?

 

Der Richter erhält aber in der Regel in seiner Meinungsbildung Unterstützung durch solche Leute:

http://www.bildidentifikation.de/gutachter.html

Die erstellen noch in der HV das Gutachten.

 

 

 

Gruß

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Nun, er kann in verschiedenen Rollen vor Gericht stehen.

Um ihn als Zeugen vor Gericht erscheinen zu lassen, müßten sie erstmal jemanden haben, den sie anklagen können. Den gibt es aber bisher nicht - und wenn sie jemanden hätten und der Termin käme zustande, könnte der Zeuge völlig problemlos die Wahrheit sagen, da das Verfahen gegen ihn regelmäßig schon lange erledigt sein dürfte.

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