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Probezeit; Bußgeld & 1 Mtl. Fahrverbot


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Hallo zusammen,

 

Ich war mir nicht so sicher, wo ich posten soll, deshalb bin ich mal so dreist und frage hier.

 

Folgendes;

Vor Weihnachten bin ich mit dem Auto einer Frau auf dem Fahrrad hinterher gefahren, als ich diese sah. Da diese Frau kurze Zeit zuvor meinen jetzt Exfreund beglückt hatte, war ich sehr angepisst.

Ich bin mit dem Auto neben ihr gefahren, hatte die Beifahrerscheibe unten und habe sie wüsst beschimpft und ihr gedroht, sollte sie meinen Freund nochmal zu nahe kommen.

Sie zeigte mich an.

Ich sollte mich schriftlich äußern, was ich machte. Ich gab die Beleidigung und die Bedrohung zu, habe ihnen aber geschrieben, dass eine Nötigung oder Gewaltat nicht der Tatsache entspricht.

Heute das Schreiben; 1.800 (90 Tagessätze a 20) & einen Monat Fahrverbot.

Nun bin ich noch in der Probezeit.

Wie geht es also danach weiter? Aufbauseminar? Ich habe gelesen die Kosten können bis zu 400 betragen?! Wie lange hat man da idR Zeit hinzugehen?

Ich arbeite derzeit nicht, bin froh dass ich mich das Auto gerade so leisten kann alleine.

Wie sieht es aus, könnte ein Rechtsanwalt vielleicht helfen?

Und dann noch, ich hätte letzten Monat schon zum TÜV müssen, fahre gerade also ohne, wenn ich nun aber einen Monat nicht fahren DARF, die Polizei aber mal mein Auto begutachtet beim Vorbeifahren oder so, was könnte da noch passieren? Nur 25 Bußgeld oder noch mehr ärger?

 

Vielen Dank für eventuelle Antworten. 😊

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Willkommen im RF!

 

Na ja, wenn man meint sich schriftlich, ohne Anwalt, äußern zu müssen, dann geschieht einem das schon irgendwie ganz recht, oder?

Ich behaupte mal ganz dreist, wenn du nicht so "blöd" gewesen wärst Dich selbst schriftlich zu äußern, dann hättest du Dir 1800,-- EUR,

das Fahrverbot, die daraus resultierende Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar erspart.

 

Aber gut, dass Du Dich schriftlich geäußert hast.... :nixda::wand:

 

Zu der Sache mit dem TÜV: Der Führerscheinstelle ist anscheinend ein Fehler unterlaufen, nämlich Dir

einen Führerschein auszuhändigen. Wenn Du nicht in der Lage bist zu erkennen, was zu tun ist,

wenn der TÜV abgelaufen ist, dann bist Du auch nicht in der Lage am Straßenverkehr teilzunehmen.

 

Und zum Schluss, wieder meine Frage: Für was gibt es auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte?

Na ja, ok - bei diesem Ding hätte Dich auch ein "Haus- und Hof-Anwalt" ohne Probleme rausgeholt.

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Zum Thema TÜV (das ist das Einfachste an dieser ganzen Geschichte):

Während deines Entzugs darf natürlich ein andere Person, die sich im Besitz einer FE befindet, dein Auto zum TÜV fahren. Vielleicht schaffst Du das ja sogar selber noch vorher!

Oder Du verkaufst das Auto, weil du es dir ja sowieso kaum leisten kannst.

 

Und zum Hauptthema dieser Geschichte: Man sollte seine Emotionen beim Autofahren im Griff haben! Aber nach deiner schriftlichen Äußerung ist der Strafbefehl (ich nehme an, dass es sich um einen solchen handelt) die logische Konsequenz gewesen.

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...

Die Bitte um eine Predigt habe ich aus dem Post der TE ehrlich gesagt nicht herauslesen können. Was soll das?

 

@Betsy: Willkommen im RadarForum. Wie genau die Lage bezüglich Aufbauseminar etc. aussieht, werden Dir hier hoffentlich in Kürze die Experten sagen können.

 

So wie Du Deine Lage schilderst, könnte der Gang zu einer Rechtsberatungsstelle sinnvoll sein, um Dir zunächst mal Rat zu holen. Viele Anwaltsvereine haben IMO solche Stellen eingerichtet.

 

Was den TÜV angeht: Das Fahrverbot ist idR nicht sofort wirksam. Falls doch: Fahr doch einfach mit einem/einer Bekannten (mit FE ;)) zum TÜV, damit Du diese Sorge von der Backe hast.

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Wie sieht es aus, könnte ein Rechtsanwalt vielleicht helfen?

Möglich. Es kommt darauf an, wie Du Dich in Deiner schriftlichen Stellungnahem geäußert hast.

 

Und dann noch, ich hätte letzten Monat schon zum TÜV müssen, fahre gerade also ohne, wenn ich nun aber einen Monat nicht fahren DARF, die Polizei aber mal mein Auto begutachtet beim Vorbeifahren oder so, was könnte da noch passieren? Nur 25 Bußgeld oder noch mehr ärger?

Um die Frage zu beantworten: klick mich, ich bin ein Link.

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@Biber : Der Katalog in deinem Link ist fehlerhaft. Die Sätze für PKW/Motorräder sind : 2-4Monate 15.-/ 0P 4-8 Monate 25.-/ 0P mehr als 8 Monate : 60.-/1P.

Wenn Du das sagst - okay + danke :) .

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Biber, ich kann über Tablet leider kein Bild einfügen.

Die Kurzform ist aber; ich schrieb dass ich mit normalen Sicherheitsabstand neben ihr fuhr, die Straße zu der Zeit leer war, ich das Fenster unten hatte und sie beleidigte und ihr drohte, solle sie noch mal mit ihren Fingern an meinen Freund dran gehen. Dann stieg sie vom Fahrrad, ich hielt an und sie ging vor mir mit dem Fahrrad über die Straße.

Danach schrieb ich noch, dass ich mich künftig von der Frau und den gesamten Umständen fernhalten werde.

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Mir fehlt erfreulicherweise :) die Erfahrung, ob da ein Anwalt noch was retten kann. Wenn Du es Dir leisten kannst bzw. eine kostengünstige Möglichkeit findest, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Du kannst auch versuchen, vorab Akteneinsicht zu bekommen, um zu lesen, was die Dame eigentlich ausgesagt hat. Allerdings klappt das offenbar regelmäßig nicht ohne Anwalt.

 

Ganz wichtig ist aber zunächst, daß Du gegen den Strafbefehl innerhalb der dort genannten Frist Einspruch einlegst. Tust Du das nicht bzw. nicht rechtzeitig, wird das Ding rechtskräftig. Für den Einspruch reicht ein Schreiben, in dem Du fristwahrend Einspruch einlegst, begründen mußt Du nichts.

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... Wenn Du es Dir leisten kannst bzw. eine kostengünstige Möglichkeit findest, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt fragen...

Du mußt auf jeden Fall schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen! 90 Tagessätze ist - sehr - hoch, ab 91 Tagessätze bist du "Vorbestraft".

So wie du es beschreibst hast du die Beleidigung und Bedrohung - leider - zugegeben, der Vorwurf der Nötigung durch parallel fahren Auto - Fahrrad ist glaubhalt.

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Hallo, Betsy,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Die HU dürfte Deine kleinste Sorge sein. Selbst, wenn Du es nicht schaffst, diese vor Ablauf Deines Fahrverbotes zu absolvieren, wäre zunächst nur eine gebührenpflichtige Verwarnung zu befürchten.

 

Bis Du in den Bußgeldbereich kommst, dauert es noch einige Zeit.

 

Interessanter und wichtiger ist der Strafbefehl.

 

90 Tagessätze sind bei diesem Tatvorwurf schon ein Hammer.

 

Entweder ist da noch einiges mehr vorgefallen oder Du hast schon eine Vorgeschichte bei der Staatsanwaltschaft.

 

Wie sieht es damit aus?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ja, ich habe schon eine Ratenzahlung am laufen, von insgesamt 860€. Ich habe im betrunkenen Zustand ein Foto von meinem Ex aufgehangen, wo er halb nackt war. Der Text dazu lautete "Großer Penis, kleines Hirn".

Ich hab Borderline, um es vielleicht mal zum "Verständnis" zu sagen. Ich bin der impulsive typus, heißt ich habe meine Gefühle in Stress Situationen nicht unter kontrolle.

Was natürlich keine Ausrede sein soll. Ich stehe zu dem, was ich anstelle, auch mit Strafe. Nur finde ich diese extrem hoch und finde das Fahrverbot doch recht übertrieben. Hätte ich angehalten und sie verhauen, dann könnte ich es verstehen - aber nur für Beleidigung und Drohung?

Ich fahre jedenfalls heute zum Amtsgericht, in der Hoffnung ich bekomme einen Beratungsschein für einen Anwalt. Wenn nicht, lege ich eben so Wiederspruch ein, dann mal sehen.

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OK, einschlägig "Vorbestraft" bzw. "Vorbelastet"!

 

Zitat: Ich bin der impulsive typus, heißt ich habe meine Gefühle in Stress Situationen nicht unter kontrolle.

 

Wenn dir einer "Böses" will hast du bald die Aufforderung zu einer MPU.

Mein dringender Rat: Stellungnahme nur über einen Anwalt. Du belastest dich unnötig selber!

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Mein dringender Rat: Stellungnahme nur über einen Anwalt. Du belastest dich unnötig selber!

Jo. Das erste "Ding" hätte man vielleicht als "Meinungsfreiheit" abbügeln können :D. Im Ernst: Hoffnung könnte vielleicht bei der Nötigung bestehen, die möglicherweise der Grund für das FV ist. Der Gang zur Rechtsberatung ist auf jeden Fall richtig und wichtig.

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Wenn dir einer "Böses" will hast du bald die Aufforderung zu einer MPU.

Nicht nur dann, sondern auch, wenn noch ein oder zwei ähnliche Fälle im Straßenverkehr dazukommen. Dann braucht der Gutachter bei der MPU nur noch ein bisschen zu sticheln, @Betsy hat ihre

 

Gefühle in Stress Situationen nicht unter kontrolle
und die MPU liefert das (von mir erwartete) negative Ergebnis.

 

Insgesamt sieht es auf längere Frist schlecht für den Führerschein aus, so meine Prognose.

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Bei der ersten Sache weiß ich es nicht mehr aber im Text der Anzeige stand damals "Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie ein freizügiges Bild mit beleidigendem Text von ihrem Exfreund aufgehängt haben".

 

Einen Beratungsschein für einen Anwalt habe ich nicht bekommen, da die Sache bereits bei Gericht liegt. Ich könnte aber einen Antrag auf einen Pflichtverdeidiger stellen, meinte die Dame bei der Stelle. Und ich solle Einspruch einlegen, sofort.

Nur habe ich kein Plan, was ich schreiben soll.

Doofe Sache das!

 

Und nein, künftig werde ich mir nichts mehr zur Schulden kommen lassen. Denn ich möchte weder meinen Führerschein verlieren, noch in den Knast müssen.

Und mein Opa dreht sich vermutlich gerade im Grabe um, wenn er wüsste dass ich so einen Mist gebaut habe und er mir den Führerschein auch noch mit teuren 2.500€ bezahlt hat.

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Nochmals der Tipp: Wende Dich an eine Beratungsstelle des Anwaltvereins. Die arbeiten IMO "ehrenamtlich". Auch der Einspruch hat Folgen, die Dir ein Anwalt besser erläutern kann als jemand hier im Forum. So weit ich weiß, beträgt die Frist für den Einspruch zwei Wochen. Du hast also noch ein paar Tage, um Dich zu informieren. Und je besser Du informiert bist, desto besser wird Deine Entscheidung sein.

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Nur habe ich kein Plan, was ich schreiben soll.

Deine Anschrift

 

Gerichtsanschrift

 

Strafbefehl (Angaben abschreiben), hier: Einspruch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen den o.g. Strafbefehl lege ich fristgerecht Einspruch ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Unterschrift)

 

 

Wenn Du dann nichts weiter unternimmst, kommt früher oder später eine Ladung zur Gerichtsverhandlung. Wenn Du den Gerichtstermin rechtzeitig (also einige Tage vorher) absagst, passiert nichts weiter, außer das der Strafbefehl rechtskräftig wird. In dem Fall solltest Du m.E. auch gleich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

 

Der Einspruch ist aber eigentlich nur dann sinnvoll, wenn Du mit der Geschichte zu einem Anwalt gehst oder den Gerichtstermin wahrnehmen und Dich selber verteidigen willst. Ohne Anwalt wirst Du wahrscheinlich keine Akteneinsicht bekommen (wenn ich mich nicht irre, müßte das eigentlich anders sein, aber da scheint es regelmäßig Probleme zu geben). Du kannst allerdings im Internet problemlos einen Anwalt finden, der die Akteneinsicht beantragt und Dir dann eine Kopie zuschickt. Kostet irgendwas bei 100,- €.

 

Legst Du keinen oder nicht fristgerecht Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Auch in dem Fall solltest Du m.E. Ratenzahlung beantragen.

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Wenn Du den Gerichtstermin rechtzeitig (also einige Tage vorher) absagst, passiert nichts weiter, außer das der Strafbefehl rechtskräftig wird.

 

Ein Gerichtstermin kann auch rechtzeitig abgesagt werden, ohne dass ein Strafbefehl rechtskräftig wird. Stichwort: Verhinderung durch z.B. Krankheit (Attest).

 

Je nachdem wann sich die TE der Situation stellen möchte, kann die Rechtskraft hinausgezögert werden. Meine letzte Erfahrung zu diesem Thema sah wie folgt aus: Vom Einspruch gegen einen BGB bis zur mündlichen Verhandlung vergingen gut acht Monate (ohne Verzögerungstaktik).

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Moin Moin

 

 

 

der Vorwurf der Nötigung durch parallel fahren Auto - Fahrrad ist glaubhalt.

 

Die Nötigung sehe ich eher in der verbalen Attacke

 

Hoffnung könnte vielleicht bei der Nötigung bestehen, die möglicherweise der Grund für das FV ist.

Das FV dürfte sich aus dem Führen eines Kfz bei der Ausführung der Nötigung ergeben.

Hätte sie dieselben Worte als Fußgängerin benutzt, wäre ihr vermutl. das FV erspart geblieben.

 

Ich hab Borderline, um es vielleicht mal zum "Verständnis" zu sagen. Ich bin der impulsive typus, heißt ich habe meine Gefühle in Stress Situationen nicht unter kontrolle.

Mit so einer Aussage müßte man deine FE endgültig entziehen.

Ich mag mir gar nicht vorstellen wie impulsiv sich deine Gefühle auf der Autobahn unter Stress äußern können.

 

Die Erwähnung und der Beweis von Borderline läßt möglicherweise für die Letzte Straftat Schuldausschließungsgründe zu, dürfte aber auch das Ende für die FE bedeuten.

 

 

Gruß

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VG München v. 04.04.2007:
Das Borderline-Syndrom ist in der Anlage 4 nicht genannt. Unter Krankheiten des Nervensystems nach Nr. 6 lässt es sich nicht subsumieren. Die Erkrankung stellt auch keine psychische (geistige) Störung nach Nr. 7 dar. Das Vorliegen des Borderline-Syndroms alleine führt damit noch nicht zum automatischen Verlust der Fahreignung, die einen Führerscheinentzug zur Folge hätte. Da das Borderline-Syndrom auch in Verbindung mit Alkohol- und anderem Drogenmissbrauch auftreten kann, bestehen grundsätzlich gegen die Überprüfung der Fahreignung des an Borderline leidenden Fahrerlaubnisinhabers unter diesem Gesichtspunkt keine Bedenken. Dafür muss jedoch mindestens eine mittelbare Beziehung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen.

 

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/FEKrankheit.php#60

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Damit kann man sich durchaus zumindest ein ärztliches Gutachten einhandeln.

 

Die Straftat wird der FEB sowieso gemeldet werden, insofern steht theoretisch sogar potentiell eine MPU im Raum.

Wobei es da gewisse Unklarheiten gibt was denn eine erhebliche Straftat ist.

Sowas kann man dann verwaltungsgerichtlich klären lassen wenn Bedarf besteht.

 

Aber unzweifelhaft Zusammenhang mit Straßenverkehr und Aggression und auch Nutzung eines Kraftfahrzeugs.

Wenn man zusätzlich noch vom Kandidaten angegebene Borderline Störung hat wird es meiner Ansicht nach aber weniger theoretisch.

 

 

Freiwillig würde ich der FEB niemals Material geben.

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