orishas45cubano 0 Posted February 18, 2015 Report Share Posted February 18, 2015 Hallo Zusammen! Ich hatte drei Verstöße inkl. Punkte wegen Geschwindigkeit. Alle drei wurden am 5.2.15 getilgt, entsprechend habe ich beim aktuellen Auszug aus dem KBA unverbindlich auch 0 Punkte da stehen. Nun wurde ich am 12.02.15 geblitzt, was auch einen Punkt wohl geben wird. Das hat aber doch keinen Einfluß mehr auf die 0 Punkte oder? Ich habe das mit der Überliegefrist so verstanden, dass es nur Einfluss gehabt hätte, wenn ich am 4.2.15 geblitzt worden wäre? Liege ich da richtig? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted February 18, 2015 Report Share Posted February 18, 2015 Was macht dich sicher, dass deine Punkte am 5.2.2015 getilgt wurden? Gehst du dabei vom Datum des Tattages oder vom Datum der Rechtskraft des Bußgeldbescheids deines letzten Verstoßes aus? Wenn der 5.2.2013 das Datum der Rechtskraft deines letzten BGBs ist, hast du Glück. Dann hat der aktuelle Verstoß keinen Einfluss auf deine alten, getilgten Punkte. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 18, 2015 Report Share Posted February 18, 2015 Ist ehe egal, da Punkte nach altem Recht keine Rolle für die derzeitige gesetzliche Regelung haben. Wenn deren Tilgung abgelaufen ist, dann sind diese weg. Quote Link to post Share on other sites
orishas45cubano 0 Posted February 24, 2015 Author Report Share Posted February 24, 2015 Das Tilgungsdatum meiner 10 Punkte (bzw 4 Punkte nach neuem Recht) war am 5.2.15, die Überliegefrist läuft noch ein Jahr. Am 12.02.15 wurde ich mit ca. 30km/h zu viel geblitzt. Da der Tag der Straftat aber nicht vor dem 5.2.15 liegt, haben die vorherigen Punkte doch keinen Einfluß mehr darauf und verlängern sich nicht, oder? So wie ich die Regelung verstehe, gibt es die Überliegefrist wegen möglicher Vergehen und Verfahren, die in die Länge gezogen werden, aber der Strafbestandstag in der Zeit vor der Tilgung lag. Oder? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 24, 2015 Report Share Posted February 24, 2015 Richtig, wobei es bei Dir wegen der Umstellung von alten auf neues Punkterecht irrelewandt ist, da die neuen Punkte auch keine Rolle spielen würden, wenn diese vor den zwei Jahren erfahren wurden wären. Quote Link to post Share on other sites
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