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Falsche Beschuldigung Im Bußgeldbescheid


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Hallo allerseits!

 

Folgender Fall:

Meine Kollegen Paul und Fritz sind im Mietwagen unterwegs. Paul ist bei der Vermietung als Fahrer angegeben. Allerdings fährt Fritz und das auch noch +28 vorwerfbare km/h zu schnell. Passiert ist ihm dieses Malheur Mitte Oktober 2014.

 

Die Mietwagenfirma gibt Paul als verantwortlichen Fahrer an und Paul erhält Ende Dezember einen Anhörungsbogen. In seiner Antowrt gibt er an, nicht gefahren zu sein und nicht mehr zu wissen, wer am Steuer saß. Das Foto zeigt recht eindeutig den Kollegen Fritz.

 

Einige Tage später erscheint ein Polizist in der Firma und wünscht Paul zu sprechen, In diesem Gespräch äußert der Polizist, dass Paul wohl nicht der Mensch auf dem Foto ist.

 

Jetzt erhält Paul allerdings einen Bußgeldbescheid, in dem ihm die Tat wiederum vorgeworfen wird und seine Tätereigenschaft mit Hinweis auf einen Abgleich mit dem Passbild beim Einwohnermeldeamt wieder festgestellt wird.

 

Paul wird jetzt rechtzeitig Einspruch einlegen.

 

Aber wie wahrscheinlich ist es in dieser Konstellation, dass der Sachbearbeiter sich vergackeimert vorkommt, wenn Paul plötzlich Fritz als verantwortlichen Fahrer benennt? Immerhin ist die Sache für Fritz verjährt. Und Paul möchte kein Fahrtenbuch kassieren/führen müssen, weil ein Sachbearbeiter "nur Lust" verspürt, ihn ein solches führen zu lassen.

 

Vielen Dank für Eure Meinungen!

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der einspruch nach dem BGB wird mE vom SB nochmal geprüft, und da sollte ein gewissenhafter SB feststellen, dass nicht Paul auf dem Foto zu sehen ist. Natürlich kann eine gewisse Ähnlichkeit der Kollegen zu einer Verwechslung führen.

 

Du, nein Paul, hat den SB vergackeiert, wie Du so schön sagst, und das weisst Du und auch der SB. Aber eine Fahrtenbuchauflage richtet sich nicht nach persönlichen Animositäten der Handelnden sondern nach klaren Regeln. (die ich aber nicht kenne :-)

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Ich meine, Paul sollte Fritz zunächst nicht erwähnen, sondern dabei bleiben, dass er sich nicht sicher ist, wer gefahren ist und befürchtet, den Falschen zu beschuldigen. Dazu sollte er vielleicht eine sehr freundliche Begründung zum Einspruch formulieren, so in der Richtung: Lieber SB, der Polizist Hein hat bereits festgestellt, dass ich, Paul, es nicht war. Im Anhang finden Sie eine Kopie meines PA. Ich bin mir nach der verstrichenen Zeit nicht mehr sicher, wer gefahren ist, könnte aber einen in Frage kommenden Personenkreis benennen. Darf ich das eigentlich und könnte ich Ihnen so helfen?

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Hallo Pedro,

 

der Abgleich mit dem Passbild hat laut BuGeBe schon stattgefunden, da wäre ein nochmaliges Verschicken eigentlich überflüssig. Aber Du hast recht, auf die Diskrepanz zur Feststellung des Polizisten sollte man natürlich hinweisen.

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Alles klar. Mal sehen, was QTreiberin dazu sagt. Leider wird dieses FB-Gedöns ja ein wenig willkürlich gehandhabt. Ich würde aber auf jeden Fall auch auf die Sorge, den Falschen zu benennen, hinweisen und die Angabe eines Personenkreises anbieten.

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Du, nein Paul, hat den SB vergackeiert, wie Du so schön sagst, und das weisst Du und auch der SB. Aber eine Fahrtenbuchauflage richtet sich nicht nach persönlichen Animositäten der Handelnden sondern nach klaren Regeln. (die ich aber nicht kenne :-)

Soweit mir bekannt reicht es dann aber aus, wenn man zuvor (in seiner Einlassung bzw. dem Widerspruchsschreiben) geäußert hat (Zitat) "nicht gefahren zu sein und nicht mehr zu wissen, wer am Steuer saß. Das Foto zeigt recht eindeutig den Kollegen Fritz." und später das Gegenteil behauptet. Denn es ist doch komisch, daß man sich trotz des guten Fotos nicht erinnern können möchte, jetzt aber, nach noch längerer Zeit, da plötzlich fällt es einem wie durch Geisterhand herbeigezaubert wieder ein... WER bitte schön soll so einen Blödsinn glauben?!

 

 

BTW: interessant wäre hier zu wissen, ob auf dem Foto lediglich Fritz zu erkennen ist. Denn wenn man Paul als Beifahrer erkennen kann, dürfte es schwer sein zu vermitteln, daß man sich an den Fahrer nicht erinnern könne, statt dessen einen infrage kommenden Personenkreis benennen möchte.

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Auf dem Foto ist nur Fritz zu erkennen. Wahrscheinlich saß Paul daneben.

 

Aber wenn man den Blitz nicht wahrgenommen hat, hat man auch keine Veranlassung, mehr als 3 Monate später noch zu wissen, wer gefahren ist. Schließlich gibt es kein singuläres/merkenswertes Ereignis (= Blitz).

 

Interessanter Aspekt für mich ist halt:

Warum erkennt der Polizist, dass nicht Paul auf dem Foto ist, aber der SB glaubt nach EMA-Abgleich das Gegenteil?

 

Daraus lässt sich mindestens ableiten, dass das Foto keine eindeutige Zuordnung ermöglicht und Paul aus dem Nichterkennen des Fahrers kein Strick(*) gedreht werden dürfte.

 

Und dass der SB sich vergackeimert vorkommt, wenn Fritz plötzlich aus dem Hut gezaubert wird, kann ich mir auch gut vorstellen. Meine Strategie wäre weiterhin, die eigene Fahrereigenschaft zu bestreiten. Aber das trägt eben das RIsiko einer eventuellen Gerichtsverhandlung mit Hinzuziehung eines Gutachters.

 

 

(*) Strick = Fahrtenbuchauflage

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Das Fahrtenbuch könnte gegen den Mieter des Mietwagens "erhoben" werden, wenn sich dieser Mieter nicht kooperativ verhält und es könnte dann für ein auf den Mieter zugelassenes Fahrzeug geführt werden müssen. Allerdings habe ich von diesem Fall noch nicht gehört/gelesen.

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@gerre, was ist @Kaimann passiert? Ich lese da nicht, dass er ein FB angeordnet bekommen hat.

 

@Kasperle, mir persönlich ist jetzt kein Fall bekannt, wo ein Mieter eines Mietwagens in einen solchen Fall eine FB-Auflage für sein privates Fahrzeug bekommen hat. Das soll aber nicht unbedingt heißen dass es das nicht gibt, die Republik ist groß und Du weißt ja "vor Gericht und auf hoher See".

 

Ich persönlich würde in diesem Fall wohl aber weiter "nur" die Fahrereigenschaft bestreiten... ich sehe auch (spitzfindig gesehen) keine mangelnde Mitwirkung von Dir, denn Du hast ja gar keinen ZFB bekommen, das heißt Du bist ja gar nicht gefragt worden wer der Fahrer war.

 

Du hast (wahrheitsgemäß) angegeben, dass Du nicht der Fahrer warst, der Polizist hat bestätigt, dass Du nicht aussiehst wie der Fahrer, und nun erhältst Du einen ungerechtfertigten BGB.

 

 

Ich rechne aufgrund des Einspruches mit einer Einstellung ohne FB-Auflage. Aber prügel mich nicht wenn das ein SB vielleicht anders sieht. Eine RSV dürftest Du haben, oder?

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Vielen Dank @QTreiberin!

 

Ganz herzlichen Dank (auch für die PN).

 

Dann scheint die Situation "FB bei Übertretung mit Mietwagen" wohl absolut kein Standard zu sein.

 

Wieso geht Ihr eigentlich alle davon aus, dass ich das war? Das waren meine Kollegen Paul und Fritz, die beide viel unterwegs sind und deswegen die "2-mal +26"-Regel möglichst vermeiden wollen.

Ich habe allerdings auch keine Ahnung, ob Paul eine RSV hat.

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  • 1 month later...

Ein kleines Update:

Es ist jetzt einen Monat her, dass Paul Einspruch gegen den BuGeBe eingelegt hat. Bisher hat sich die Bußgeldstelle noch nicht wieder geäußert.

Text des Einspruchs war: Ich war es nicht und das hat sogar der Polizist, der extra deswegen hier war, auch festgestellt.

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Moin Moin

 

 

Bisher hat sich die Bußgeldstelle noch nicht wieder geäußert.

Möglicherweise wird sie das auch nicht.

Kann sein, daß du demnächst (nahe bis mittlere Zukunft) vom AG hörst, das dir den Termin für die HV nennt.

 

Wenn die Bußgeldstelle eingestellt hätte, würde man dir dies sicher mitteilen.

 

 

 

 

Gruß

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Naja,

 

wenn sich der Beschuldigte eindeutig äußert und auch der Polizist vor Ort eine Übereinstimmung verneint, frage ich mich, was den TE nach Erlass des BGB daran hindert dem SB mit einen §344 StGB den Tag zu versüßen, hier ist auch der Versuch strafbar :whistling:

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Moin Moin

 

 

... und seine Tätereigenschaft mit Hinweis auf einen Abgleich mit dem Passbild beim Einwohnermeldeamt wieder festgestellt wird.

Wenn alles so einfach mit dem 344er wegzubügeln wäre, könnten wir die Verfolgungsbehörden gleich ganz abschaffen, denn wir sind ja alle immer unschuldig.

 

 

Im übrigen, was sollte den SB dann davon abhalten, dem TE mit einem gepflegten 164er den Tag zu versauern?

 

Hier treffen zwei Meinungen aufeinander.

Die des Polizisten, der da sagt nein.

Und die des SB, der da sagt doch.

Wir wissen nicht, ob der TE "unschuldig" ist.

Wir wissen nur was Kasperle sagt. Das kann stimmen, muß es aber nicht.

 

Für den SB ist die Täterschaft des TE nicht ausgeräumt. Der SB handelt weder wissentlich noch absichtlich, das ist so eine Art "Übervorsatz".

Und damit ist es Essig mit dem 344 (im Abs. 1 immerhin als Verbrechen eingestuft).

 

Dem TE aber ist ja erklärt worden, warum er weiter verdächtigt und verfolgt wird. Damit weiß der TE aber auch, daß der SB nicht wissentlich oder absichtlich handelt. In dem Moment aber wo der TE das weiß und er trotzdem den 344 vom Stapel läßt, handelt er im Hinblick auf den 164 wider besseres Wissen.

 

Der 164 gegen den TE dürfte m.M.n. eher durchgehen als der 344 gegen den SB.

 

 

Gruß

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@Sobbel : Durchgehen wird in diesem Fall weder das Eine noch das Andere. Der Unterschied zwischen den Parteien liegt aber darin, dass sich der SB auch gegenüber seinem/seinen Vorgesetzten rechtfertigen müsste und schon wäre der Tag versüßt. In Kuhzunft wird er dann sicher etwas genauer auf das Bild schauen, bevor er bei einer solchen Sachlage einen BGB gegen eínen Unschuldigen rauslässt.

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Der Unterschied zwischen den Parteien liegt aber darin, dass sich der SB auch gegenüber seinem/seinen Vorgesetzten rechtfertigen müsste und schon wäre der Tag versüßt. In Kuhzunft wird er dann sicher etwas genauer auf das Bild schauen, bevor er bei einer solchen Sachlage einen BGB gegen eínen Unschuldigen rauslässt.

Ach ja, die Vorgesetzten. Schon mal darüber nachgedacht, daß der Vorgesetzte (so er denn überhaupt mit der Sache befasst würde) auch zum gleichen Schluß wie sein MA kommen könnte? Du gehst nach wie vor davon aus, daß der Beschuldigte nicht der Fahrer ist - ob das stimmt, wissen wir aber nicht.

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Zu den handelnden Personen:

  • Das arme Kasperle => war gar nicht in dem Auto, weder vorher, währenddessen, noch nachher
  • Paul => hat das Auto gemietet und saß zur Tatzeit (sehr wahrscheinlich) auf dem Beifahrersitz im Auto
  • Fritz => ist ein Kollege von Paul und mir und zur Tatzeit das geblitzte Auto gefahren
  • Frau Schöpfkelle => Sachbearbeiterin in der Bußgeldstelle, schrieb einen Zeugenfragebogen an die Mietwagenfirma, einen Anhörungsbogen und anschließenden Bußgeldbescheid an Paul
  • Herr Koslowski => Polizist, der sich Paul und das Foto angeschaut hat und gesagt hat: "Das sind Sie nicht."
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Moin Moin

 

 

  • Fritz => ist ein Kollege von Paul und mir und zur Tatzeit das geblitzte Auto gefahren

 

Und das weiß das arme Kasperle, obwohl er gar nicht in dem Auto war, weder vorher, währenddessen noch nachher?

 

 

 

  • Frau Schöpfkelle => Sachbearbeiterin in der Bußgeldstelle, schrieb einen Zeugenfragebogen an die Mietwagenfirma, einen Anhörungsbogen und anschließenden Bußgeldbescheid an Paul

Du hast den Passbildabgleich vergessen, durch den Frau Schöpfkelle zu dem Schluß kam: "Das sind Sie doch."

 

 

Der Unterschied zwischen den Parteien liegt aber darin, dass sich der SB ...

... mit seinem Vorgesetzten zum gemeinsamen Schmunzeln trifft.

Der TE aber möglicherweise einen Termin beim RA vereinbart.

 

Deine Meinung, daß weder das Eine noch das Andere durchgehen wird, teile ich nicht.

 

 

Wir haben hier eine Geschichte gehört, die auf Hörensagen beruht.

Nichtmal das arme Kasperle weiß ja, ob das alles richtig ist, was ihm erzählt wurde.

Er hat ja tapfer und heldenhaft mit dem bösen Räuber gekämpft und ordentlich vermöbelt und dann die Prinzessin befreit.

Was er halt so macht jeden Tag.

 

Gruß

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Und das weiß das arme Kasperle, obwohl er gar nicht in dem Auto war, weder vorher, währenddessen noch nachher?

Schließlich habe ich das Bild auf dem Anhörungsbogen gesehen und

Das Foto zeigt recht eindeutig den Kollegen Fritz.

 

 

Ich melde mich heute abend mal wieder, muss jetzt erst los, den wunderschönen Drachen aus den Fängen der blutrünstigen Prinzessin befreien.

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Ich melde mich heute abend mal wieder, muss jetzt erst los, den wunderschönen Drachen aus den Fängen der blutrünstigen Prinzessin befreien.

 

Was macht meine Frau in den Faengen irgendeiner Prinzessin???

  • Like 1
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@HarryB: So, der Drache ist befreit! Hat aber nichts gesagt, von wieder nach Fernost bringen! Ist also evtl. doch nicht Deine Frau.

 

Vervollständigung der Liste handelnder Personen:

  • Das arme Kasperle => war gar nicht in dem Auto, weder vorher, währenddessen, noch nachher, ist beim Kollegen Paukl aber bekannt dafür, im Radarforum unterwegs zu sein und wird deswegen in relevanten Fällen um Rat gefragt
  • Paul => hat das Auto gemietet und saß zur Tatzeit (sehr wahrscheinlich) auf dem Beifahrersitz im Auto, zumindest hat er mir das gesagt
  • Fritz => ist ein Kollege von Paul und mir und zur Tatzeit das geblitzte Auto gefahren, wie man dem Foto auf dem Anhörungsbogen entnehmen kann.
  • Frau Schöpfkelle => Sachbearbeiterin in der Bußgeldstelle, schrieb einen Zeugenfragebogen an die Mietwagenfirma, einen Anhörungsbogen und anschließenden Bußgeldbescheid an Paul, nachdem sie (so schreibt sie selber) Pauls Foto vom EMA mit dem Foto auf dem Anhörungsbogen verglichen hat
  • Herr Koslowski => Polizist, der sich Paul und das Foto angeschaut hat und gesagt hat: "Das sind Sie nicht." Das war zeitlich zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid
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Hallo,

 

mal eine Frage am Rande.

Beim letzten Mal als ich einen Mietwagen fuhr (ich war aber nicht(!) der Mieter), stand im Kleingedruckten sinngemäß, dass ausschließlich der eingetragene Fahrer das Fahrzeug bewegen darf.

Laut Vermieter - der sich aber auch nicht sicher war, weil 'nur' Angestellter - kann es für den Mieter strafrechtliche Folgen haben, wenn rauskommt, das er ohne Not eine andere Person hat fahren lassen.

Eine 'Preisliste' hatte er nicht zur Hand. Kennt sich da jemand aus ?

Ansonsten wäre diese Konstellation ja ein Freibrief, weil die Mietwagenfirma ja keine Chance hätte den wahren Fahrer zu benennen.

 

Gruß,

AnReRa

 

P.S.:

Habe in einem Leihvertrag gerade das entdeckt:

...

Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden.

...

2. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

...

Ob das wohl auch für OWI's gilt ?

Weil Fritz/Paul sind wohl nicht der Familie von Kasperle zuzuordnen, oder ?

  • Like 1
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Laut Vermieter - der sich aber auch nicht sicher war, weil 'nur' Angestellter - kann es für den Mieter strafrechtliche Folgen haben, wenn rauskommt, das er ohne Not eine andere Person hat fahren lassen.

 

Strafrechtlich nein. Zivilrechtlich schon möglich, ähnlich Kfz-Versicherungen die Rabatte bei einem Mindestalter bezüglich des Fahrers gewähren.

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Laut Vermieter - der sich aber auch nicht sicher war, weil 'nur' Angestellter - kann es für den Mieter strafrechtliche Folgen haben, wenn rauskommt, das er ohne Not eine andere Person hat fahren lassen.

 

Strafrechtlich nein. Zivilrechtlich schon möglich, ähnlich Kfz-Versicherungen die Rabatte bei einem Mindestalter bezüglich des Fahrers gewähren.

 

Ich habe vor einer Woche 5,99 € pro Tag extra für einen 2. Fahrer bezahlt. Der Name des 2. Fahrers mußte angegeben werden, der FS wurde überprüft.

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Zivilrechtlich gibt es da viele Möglichkeiten, sich die Arbeit zu erleichtern indem man diese Klausel aufnimmt, um vereinfacht Schadenersatz zu fordern. Man könnte das Auto auch Gewinnbringend weitervermieten. Oder der Mieter wird für Schäden am Fahrzeug in Regress genommen, die der nicht benannte Fahrer verursacht hat.

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2. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
Das gilt für das Vertragsverhältnis zwischen Mietwagenfirma und Mieter. Bedeutet in Pauls Fall also wohl nur, dass Fritz geblitzt wurde, die Mietwagenfirma Aufwand hat, den Mieter zu benennen und diesen Aufwand vergütet haben möchte. Also muss Paul diesen Betrag zahlen, obwohl Fritz gefahren ist.

Für die staatliche Verfolgung der OWi hat dieser Passus keine Bedeutung, mindestens heißt er nicht, dass Paul jetzt die Geldbuße bezahlen muss, die durch Fritz' zu schnelles Fahren entstanden ist.


Weil Fritz/Paul sind wohl nicht der Familie von Kasperle zuzuordnen, oder ?

Nein, weder Paul noch Fritz gehören zur Familie, nur zur Firma, in der ich auch angestellt bin.

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Moin Moin

 

 

 

Wenig. Berechtigter ist der Mieter und nicht der Eigentümer. Der Eigentümer besitzt kein Gebrauchsrecht an der Sache in der Mietzeit. Seite 100 Rn 269 und 270

 

 

Nicht so schnell.

Berechtigter ist der Mieter. Die Mietsache steht ihm vom Eigentümer aber nur eingeschränkt zur Verfügung.

Der Mieter kommt als mittelbarer Täter gem. § 25 StGB infrage.

 

Gruß

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  • 4 weeks later...

Gestern erst gepostet und heute kommen Paul und Fritz zu Besuch in mein Büro.

 

In Stichworten:

- Die Richterin des zuständigen Amtsgerichtes schreibt wegen des Einspruchs.

- Es hängen neue, zusätzliche und geringfügig bessere Bilder mit am Brief.

- Paul darf seinen Einspruch zurückziehen.

- Wenn Paul den Einspruch nicht zurückzieht und den Fahrer nicht benennt, kommt es zur Hauptverhandlung.

- Bei der Hauptverhandlung wird ggf. ein anthropologischer Gutachter hinzugezogen, der ca. 1.000 € für den Betroffenen kosten kann.

- Wenn Paul den Einspruch nicht zurückzieht und den Fahrer (mit Name und Anschrift) benennt, hat das für den Fahrer wegen eingetretener Verjährung keine Konsequenzen.

- Die EMA-Bilder des benannten Fahrers werden geprüft.

 

- Die Bilder auf dem Farbausdruck sind nicht wirklich besser als das Fahrerbild auf dem Anhörungsbogen, obwohl sich das Papier schon nach fotogeeignetem Druckerpapier anfühlt. Dieses DIN A4-Blatt enthält 4 Bilder (Gesamtbild, 2 Fahrerfotos, Kennzeichen) und Zusatzinformationen (Ort etc.)

- Die Auslöseschwelle lag bei 125km/h bei erlaubten 100km/h, gemessen wurden 132km/h, abzgl. 3% sind das die vorgeworfenen 128km/h

 

- Die Geschichte mit dem Polizisten, der bereits erkannt hat, dass das nicht Paul auf dem Foto ist, taucht überhaupt nicht auf.

 

Paul wird jetzt schreiben, dass er anhand der jetzt vorliegenden deutlich besseren Bilder erkennt, dass entweder Fritz oder ein anderer Kollege (den Part übernehme ich) gefahren sind.

 

Damit sollte das Thema durch sein.

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Der "oder-Part" ist zur Vermeidung des Fahrtenbuches. Wenn Paul sich jetzt sicher ist, dass es Fritz war, dann hätte er das früher auch schon sein können und hat demzufolge nicht ausreichend mitgearbeitet. Wenn Paul sich jetzt trotz optimaler Fotos immer noch nicht sicher ist, dann konnte er früher auch nicht besser mitarbeiten.

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Der "oder-Part" ist zur Vermeidung des Fahrtenbuches. Wenn Paul sich jetzt sicher ist, dass es Fritz war, dann hätte er das früher auch schon sein können und hat demzufolge nicht ausreichend mitgearbeitet. Wenn Paul sich jetzt trotz optimaler Fotos immer noch nicht sicher ist, dann konnte er früher auch nicht besser mitarbeiten.

 

Das duerfte relativ egal sein, denn wenn die Behoerde der Meinung ist, eine FB-Auflage verhaengen zu muessen, dann wird sie das so oder so tun. Nun mag der Halter ja dagegen klagen und mit dem "oder-Part" argumentieren, aber bis die Klage durch ist, muss erst einmal ein FB gefuehrt werden. Bis zum Ende der Klage ist dann die Auflage ohnehin beendet, maximal koennte der Halter dann die Kosten (=Gebuehren) ersetzt bekommen.....

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Es war auch nur als kleiner Anker gedacht, den man im Fall der Fälle nutzen kann.

 

Was mich aber sehr verblüfft hat, war der geringe Unterschied in der Fotoqualität. Hier wird ja immer/häufig behauptet, dass die Originalfotos der Behörde gwaltig viel besser sind als der Ausdruck auf normalem Papier, der mit AHB/ZFB/BuGeBe ankommt.

 

Beim Schreiben der Amtsrichterin war ein DIN A4-Ausdruck dabei, der entweder auf Fotopapier mit glänzender Oberfläche gemacht wurde oder der ein Thermotransferverfahren nutzt, bei dem eine solche glänzende Oberfläche entsteht. In beiden Fällen entstehen nach landläufiger Meinung qualitativ hochwertige Fotos. Die Qualität des Fahrerfotos war aber auf AHB/BuGeBe und jetzigem Schreiben eigentlich gleich schlecht, was die Erkennbarkeit angeht.

 

Das ist für mich der Hinweis: die Karte "schlechtes Bild" kann man häufiger ziehen, als hier empfohlen wird.

Aber ich fahre ja eh so brav, dass mich das nicht trifft :nick:

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Das ist für mich der Hinweis: die Karte "schlechtes Bild" kann man häufiger ziehen, als hier empfohlen wird.

Ich glaube, den Schluss kann man so nicht ziehen. Das Original kann durchaus in hoher Auflösung vorliegen. Damit es in dieser Auflösung zu Papier kommt, muss die Schreibstube der Richterin a) einen Drucker haben, der das leisten kann und b) bereit, willens und in der Lage sein, die hohe Auflösung beim Druck einzustellen.

 

Mit anderen Worten: Man kann - völlig unabhängig vom Papier - sehr gute Fotos ganz mies ausdrucken ;).

 

Gruß, Pedro.

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...Das ist für mich der Hinweis: die Karte "schlechtes Bild" kann man häufiger ziehen, als hier empfohlen wird.

 

 

Die Chance, dass ihr die Richterin persönlich kennen lernen dürft ist ja gegeben. Achte dann auf die Qualität der Fotos.

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Hallo Zorro69, ich bin kein Fachmann, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist dann ja doch eine Strafe.

Hallo,

ein Frage ist ob die Fahrtenbuchauflage angemessen wäre um das zukünftige Erinnern zu fördern.

Eine andere aber daß weder Tachoscheibe, Fahrerkarte, EU-Kkontrollgerät noch Fahrtenbücher für Dienstfahrzeuge eine Strafe sind.

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Das Original kann durchaus in hoher Auflösung vorliegen. Damit es in dieser Auflösung zu Papier kommt, muss die Schreibstube der Richterin a) einen Drucker haben, der das leisten kann und b) bereit, willens und in der Lage sein, die hohe Auflösung beim Druck einzustellen.
Die Chance, dass ihr die Richterin persönlich kennen lernen dürft ist ja gegeben. Achte dann auf die Qualität der Fotos.

Das gesamte A4-Blatt war hochwertig bedruckt. Ich vermute, dass es so aus der Auswertesoftware ausgedruckt wurde, weil Angaben zu Ort, Zeit Auslöseschwelle etc. ebenfalls als Graphik (wie eine Hardcopy vom Bildschirm) zu sehen waren. Das Gesamtfoto war qualitativ auch akzeptabel, die Ausschnittvergrößerungen für die beiden Fahrerfotos waren dann aber entsprechend schlecht, körnig und unscharf.

 

I'll keep you informed.

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  • 4 weeks later...

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