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Polizeikontrolle Bei Fahrverbot


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Man sollte den Trött hier schließen!

 

Der TE beabsichtigt zweifelsfrei eine ausgewachsene Straftat zu begehen.

 

 

Hierbei sollten ihm weder Erfahrungswerte, Tipps, noch Empfehlungen gegeben werden.

 

Zumal er sich (meiner Meinung nach) offensichtlich auch nicht von der Idee abbringen lassen will.

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Wenn die beiden Experten dem Richter von den 50 kg Koks im Kofferraum erzählen, könnte es sogar richtig übel enden. Gute Güte!

Moin Moin   Die Beihilfe besteht meiner Meinung nach darin, daß der Kumpel mit dem Vorzeigen seines FS das Fahren ohne FE des "Haupttäter" billigt und ihn in seiner Bereitschaft auch weiterhin ohne FE

Warum eigentlich ist die Beihilfe aus dem Spiel? Die vorgeworfene - oder vermutete - Straftat wäre Fahren ohne FE, dieser Vorwurf ist erst durch Vorlage der FE ausgeräumt. Nun kommt der Kumpel und zei

Hallo, BlitzBlitz,

Fassen wir zusammen: Wer mit dem Nervenkitzel klar kommt, lernt die Legende auswendig und hat am besten ne EC-Karte, o.ä. dabei und verkauft sich ggü. dem Beamten so gut es geht. Schließlich sind sie auch nur Menschen :)

es kann tatsächlich vorkommen, dass man jemanden weiter fahren lässt, wenn er nichts anderes vorweisen kann als (s)eine Scheckkarte.

 

Da Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist, hat sich zumindest bei uns auf der Dienststelle eingebürgert, dass diese Fahrer grundsätzlich einen Zettel mitbekommen, den sie zusammen mit ihrem Führerschein zeitnah (in aller Regel bis zum nächsten Spätdienst des Beamten) bei einer Polizeidienststelle vorzuzeigen hat.

 

Dazu wird noch ein Foto vom Fahrer mit seinem Fahrzeug gemacht und dieses wird dann mit dem Führerschein, der von den Kollegen gemailt oder gefaxt wird, abgeglichen.

 

Stellt sich dann heraus, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis oder ein aktuelles Fahrverbot hat, gibt es nicht nur eine, sondern gleich zwei Anzeigen wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

So mancher Polizeibeamte nutzt mittlerweile auch das Internet vor Ort, um bei fehlenden Personaldokumenten festzustellen, ob die Person und die angegebenen Personalien übereinstimmen.

 

Stellt sich heraus, dass falsche Personalien angegeben wurden, hat die Person recht schnell ein paar große Probleme.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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  • 6 months later...

 

Ob das Abstellen des Motors das Führen beendet? Ich denke nicht.

Wenn Du aus anderen als verkehrsbedingten Gründen anhältst: Ja.

 

Nun hat der BGH die Frage beantwortet und geht sogar noch weiter:

 

Eine Hin- und die Rückfahrt sind im Regelfall keine selbständigen Taten

des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit

Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt

und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten1

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72111&pos=0&anz=1

 

QED

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Kann ein Polizist bei Kenntnis des Namen und der Adresse bei einer Kontrolle online ein Bild der Person einsehen??

Über 1,2 oder 3 Umwege wäre das durchaus möglich.

 

Ich kann es nicht belegen, aber bei den seltenen Kontrollen ist es ein sehr merkwürdiger "Zufall" wenn man gerade ohne FS in ein Kontrolle gerät.

Die Polizei kennt die Fahrverbote, - und manche Nachbarn, Arbeitskollegen usw. auch. Und ein Telefon ist nicht weit.

Kurzum, es wird "gezielt" kontrolliert. Und dann sind "Spielchen" sehr gefährlich.

 

 

 

 

Kann ein Polizist bei Kenntnis des Namen und der Adresse bei einer Kontrolle online ein Bild der Person einsehen??

Über 1,2 oder 3 Umwege wäre das durchaus möglich.

 

Ich kann es nicht belegen, aber bei den seltenen Kontrollen ist es ein sehr merkwürdiger "Zufall" wenn man gerade ohne FS in ein Kontrolle gerät.

Die Polizei kennt die Fahrverbote, - und manche Nachbarn, Arbeitskollegen usw. auch. Und ein Telefon ist nicht weit.

Kurzum, es wird "gezielt" kontrolliert. Und dann sind "Spielchen" sehr gefährlich.

 

Wie vor fast 30 Jahren ein damaliger Bekannter. Da haben ihn die Grünen fast eine Viertelstunde nach dem Führerschein suchen lassen bis SIe meinten das Er vergeblich suche, Er wisse doch genausogut wie Sie das der Schein bei der Führerscheinbehörde liege. Die hatten schon länger versucht Ihn dranzukriegen aber das Glück ist halt ein Rindvieh und so kam Er immer davon, bis zu diesem Tag.

Aber mir schon passiert das man einfach kontrolliert wird weil man zufällig der Einzige ist den Sie kontrollieren können.

Und was Facebook angeht, wie viele Polizisten haben kein Smartphone?

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Hallo, Zöllner,

Man stellt sich ob solcher Urteile die Frage, ob so ein Bundesrichter auch mal gelegentlich ohne FE durch die Gegend fährt ....?

wo siehst Du da ein Problem oder einen Fehler des Gerichts? :think:

 

Es ging in diesem Verfahren nicht darum, ob ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden kann, sondern darum, ob die kurze Unterbrechung dazu führt, dass aus einer Fahrt noch eine zweite wird.

 

Wenn Du von A nach B fährst und dabei einen Tankstopp einlegst: Wie viele Fahrten hast Du dann gemacht?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@fritz the cat

.

es kommt immer druf an.... aber Polizisten sind Menschen und Polizisten machen Polizeiarbeit. Polizeiarbeit ist mal intensiver, mal nicht; es kommt halt druf an.... fährt die Streife durch die Stadt und hält mal hier, mal da einen an, macht ne einfache Verkehrskontrolle kann das sein, je nach Cops und Art und Weise und Fahndungsplan, dass dort kurzer Blick in Papiere oder ins Fahrzeug genügt und fertich..... Das machen die so lange und so oft, bis sie haben was sie suchen oder bis ein dringender Einsatz oder Feierabend kommt oder der Schluss gezogen werden kann: alles roger.

Es kann aber auch sein, dass der Grund der Kontrolle eine Verstoß, ein Fehler, eine Auffälligkeit war. Dann wird die Kontrolle anders ausfallen.

.

Es kommt mal gezielt zur Kontrolle, mal durch Zufall. Auch das ist Polizeiarbeit.

Cop 1 zu 2: " Den fünften Wagen kontrollieren wir mal"

.

Zack.

.

So kann es kommen dass trotz Papiere die Kontrolle mal tiefer ausfällt oder ohne Papiere mal fix vorbei ist.

.

Der Straftäter kann also Glück haben - oder halt nicht.

.

Im Regelfall ist es jedoch so, dass die Cops ein Gespür haben und der Täter nicht so gut ist, so dass der Cop einen Verdacht gewinnt... und wenn der Verdacht erts mal da ist, dann gibt es zig Ansätze.

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Übertragen wir das Bundesurteil mal auf einen Vergewaltiger oder einen Kinderpornoverbreiter....klar, anderer Sachverhalt - meine Frau meinte, als ich ihr die o. a. Zeilen vorlegte: "Vollkommen konfus, Selbstverständliches wird noch einmal aufgedröselt"

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Hallo, Zöllner,

 

übertragen wir es mal tatsächlich auf einen Vergewaltiger.

 

Er vergewaltigt eine Frau, raucht eine Zigarette, und macht dann weiter.

 

Wird er nun wegen einer oder wegen zwei Vergewaltigungen verurteilt?

 

Du als Zöllner solltest doch in der Lage sein, so ein Urteil zu verstehen, die Hintergründe zu erkennen und Deiner Frau zu erklären, oder hast Du es vielleicht selber nicht verstanden?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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