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Führerscheinrechte Wiederbeleben


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Ich hatte einen Führerschein Klasse 3. Damit durfte ich Fahrzeuge bis 7,5 t mit einem Hänger bis 11,25 t fahren. Ab dem 50 Lebensjahr ist alle 5 Jahre eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich um die Fahrberechtigung iin diesem Umfang zu erhalten.

Jetzt habe ich gehört, dass das Recht jederzeit wiederhergestellt werden kann, wenn man die ärztliche Untersuchung nachholt.

Stimmt das?

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Gilt diese Regel nicht ausschließlich für die Klasse 2? Und ja, es müsste möglich sein, dass man mit einem ärztlichen Nachweis wieder LKW der Klasse 2 fahren darf, auch wenn man einige Zeit aussetzte.... Meines Wissens steht nirgends geschrieben, dass man fortlaufend zur Untersuchung muss, bzw. der FS verfällt, wenn man mal nicht hin geht...

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Ja, von Klasse 3 (alt) verfällt der Teil "LKW ab 3,5 bis 7,5 to + Anhänger" (nach neuem System Klasse C1E), wenn man ab dem 50. Lebensjahr nicht alle 5 Jahre entsprechende Untersuchungen vorweist und den Schein verlängern läßt.

Und gewerblicher Güterverkehr dürfte ohne die 5 Module auch in der 7,5 Tonner-Klasse jetzt schon Essig sein...

 

Zu den Untsuchungen... am besten geht man zu einem Arbeitsmediziner, diese können auch die Untersuchungen / Tests bzgl. Sehfeld, 3D-Sehen, usw. durchführen, so spart man sich normalerweise den Gang zum Augenarzt.

Wobei ich allerdings anmerken will, dass ich nicht weiß wie das bei den älteren Herrschaften ist... kann sein, dass da auch so spezielle Sachen, wie Augeninnendruck, usw. untersucht werden... da kann es auch sein, dass der Augenarzt doch wieder zwingend benötigt wird.

 

Aber bitte nicht über den Tisch ziehen lassen, als ich meine CE-Pappe letztes Mal verlängert hab, hab ich für die Untersuchungen ziemlich rumtelefoniert -verschiedene Ärzte, Arbeitsmediziner, TÜV-Medizinischer Dienst, usw.- und dabei Preise bis zu 200,- EUR genannt bekommen. Letztendlich bin ich dann zu einem Allgemeinmediziner (kleine Praxis), der auch Arbeitsmedizin macht, war mit den Untersuchungen binnen einer halben Stunde durch und hab für alles tutti kompletti (beim Doktore) 75,- EUR bezahlt.

 

PS: Kann sein dass ich falsch liegen, aber mit dem Wiederauflebenlassen eines wegen der Untersuchungen verfallenen Führerschein siehts schlecht aus... ich hab zumindest schon gelesen, dass alte Hasen nochmal zur Prüfung geschickt wurden um wieder fahren zu dürfen. Aber am besten auf der Fürherscheinstelle nachfragen - die sollten das wissen.

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Ja, von Klasse 3 (alt) verfällt der Teil "LKW ab 3,5 bis 7,5 to + Anhänger" (nach neuem System Klasse C1E), wenn man ab dem 50. Lebensjahr nicht alle 5 Jahre entsprechende Untersuchungen vorweist und den Schein verlängern läßt.

 

Oho - man lernt eben nie aus......

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Also bei uns verhält es sich folgendermaßen (dürfte auch EU - Recht entsprechen):

 

Für LKW - Führerscheinbesitzer die diesen schon länger besitzen erfolgt die erste wiederkehrende ärztliche Untersuchung mit Vollendung des 47. Lebensjahres, dann alle weitere 5 Jahre, mit Erreichen des 60. Lebensjahres ist die Untersuchung dann alle 2 Jahre vorgeschrieben.

Die Untersuchung darf von Ärzten die die entsprechende Bewilligung dazu haben durchgeführt werden, einzig es darf nicht der Hausarzt trotz Bewilligung sein.

Für alle "Neuen" ist von Anfang an die 5 - jährige Untersuchung vorgeschrieben.

Ganzer Führerschein nützt aber ohne C95 Module wie bereits schon weiter oben angeführt nichts mehr, da im Vorjahr die Übergangsfristen abgelaufen sind.

 

Ich selbst stehe bald vor meiner nächsten 5 - jährigen Untersuchung, bis dato ohne Probleme.

 

Gruss gery41

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...

Ganzer Führerschein nützt aber ohne C95 Module wie bereits schon weiter oben angeführt nichts mehr, da im Vorjahr die Übergangsfristen abgelaufen sind.

...

 

Privat und gem. Handwerkerregelung darfste ohne die Module noch fahren... z.B. mit einem größeren (mehr als z.B. Klasse B erforderlich) Wohnmobil oder wenn ich mir am Samstag z.B. von meinem Arbeitgeber einen Baustellenkipper ausleihe und ne Fuhre Schotter für mich selbst ausm Schotterwerk hole oder den LKW mit ins Wochenende nehme weil ich z.B. den Tieflader brauche um in mein privates Spielgerät umzusetzen.

Handwerkerregelung... innerhalb von 100km um den Standort des Fahrzeugs und der der das Fahrzeug bewegt ist nicht als Fahrer angestellt, fährt nicht am Tag stundenlang rum sondern nimmt halt mitm LKW Material oder Baumaschinen usw. mit zur Baustelle um das dort zu verarbeiten oder damit zu arbeiten.

 

 

 

Ich selbst stehe bald vor meiner nächsten 5 - jährigen Untersuchung, bis dato ohne Probleme.

 

Gruss gery41

 

Was soll es da auch Probleme geben, ist doch nichts anderes als Abzockerei... ich hab schon gehört, dass selbst die Klientel, die alters-/gesundheitsbedingt eigentlich zu Haus die Rente genießen sollte und ständig bei den Ärzten rumhängt keinerlei Probleme hat. Die Zahlen die Untersuchungen nicht einmal selbst, sondern lassen den Zettel bei Ihrem angestammten Arzt ausfüllen, der rechnet das dann als "allgemeinen Gesundheitscheck, was weiß ich" mit der Krankenkasse ab.

So wie Du das geschrieben hast, dass das bei euch nicht der Hausarzt sein darf, das geht in D gar nicht, weil (zumindest) für die Behörden gar nicht feststellbar ist wer da wessen Hausarzt ist.

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...Ganzer Führerschein nützt aber ohne C95 Module wie bereits schon weiter oben angeführt nichts mehr, da im Vorjahr die Übergangsfristen abgelaufen sind.

 

Hallo gery41, ich habe noch nie gewerblich einen Lkw gefahren und werde es auch nicht ändern. Für mich ist es eine rein theoretische Frage.

 

Wobei, als Student habe ich Taxi gefahren und hatte eine "Gelbe Pappe". Dürfte ich nach entsprechender ärztlichen Untersuchung wieder Taxi fahren?

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Ganzer Führerschein nützt aber ohne C95 Module wie bereits schon weiter oben angeführt nichts mehr, da im Vorjahr die Übergangsfristen abgelaufen sind.

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Privat und gem. Handwerkerregelung darfste ohne die Module noch fahren... z.B. mit einem größeren (mehr als z.B. Klasse B erforderlich) Wohnmobil oder wenn ich mir am Samstag z.B. von meinem Arbeitgeber einen Baustellenkipper ausleihe und ne Fuhre Schotter für mich selbst ausm Schotterwerk hole oder den LKW mit ins Wochenende nehme weil ich z.B. den Tieflader brauche um in mein privates Spielgerät umzusetzen.

Handwerkerregelung... innerhalb von 100km um den Standort des Fahrzeugs und der der das Fahrzeug bewegt ist nicht als Fahrer angestellt, fährt nicht am Tag stundenlang rum sondern nimmt halt mitm LKW Material oder Baumaschinen usw. mit zur Baustelle um das dort zu verarbeiten oder damit zu arbeiten.

 

 

 

Ich selbst stehe bald vor meiner nächsten 5 - jährigen Untersuchung, bis dato ohne Probleme.

 

Gruss gery41

 

Was soll es da auch Probleme geben, ist doch nichts anderes als Abzockerei... ich hab schon gehört, dass selbst die Klientel, die alters-/gesundheitsbedingt eigentlich zu Haus die Rente genießen sollte und ständig bei den Ärzten rumhängt keinerlei Probleme hat. Die Zahlen die Untersuchungen nicht einmal selbst, sondern lassen den Zettel bei Ihrem angestammten Arzt ausfüllen, der rechnet das dann als "allgemeinen Gesundheitscheck, was weiß ich" mit der Krankenkasse ab.

So wie Du das geschrieben hast, dass das bei euch nicht der Hausarzt sein darf, das geht in D gar nicht, weil (zumindest) für die Behörden gar nicht feststellbar ist wer da wessen Hausarzt ist.

 

 

 

Prinzipiell hast du wohl mit der Privatfahrt recht.

Da ich aber auch schon seit Jahrzehnten nicht mehr gewerblich fahre habe ich mir folgendes überlegt:

Was ist wenn ich mir privat einen LKW ausborge? Für ein neueres Fahrzeug benötige ich doch eine Fahrerkarte.

Diese Karte bekomme ich aber nur wenn ich wo als Fahrer angemeldet bin (zumindest die Information im Internet vom ÖAMTC).

Kann ich aber nur wenn ich den C95 habe.

Da beisst sich doch die Katze mit Privatfahrt doch in den Schwanz, oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

 

Bezüglich Unterbrechung der Untersuchung, glaube gehört zu haben das dann der Schein erloschen ist.

 

Gruss gery41

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Was ist wenn ich mir privat einen LKW ausborge? Für ein neueres Fahrzeug benötige ich doch eine Fahrerkarte.

Diese Karte bekomme ich aber nur wenn ich wo als Fahrer angemeldet bin (zumindest die Information im Internet vom ÖAMTC).

Kann ich aber nur wenn ich den C95 habe.

Da beisst sich doch die Katze mit Privatfahrt doch in den Schwanz, oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

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Hier in D ist das überhaupt kein Problem, Du kannst den Führerschein auch nur mit dem Zettel vom Arzt ohne die Module Verlängern / Umschreiben lassen... Du bekommst dann einen ganz normalen Kartenführerschein mit dem du dir auch eine Fahrerkarte ausstellen lassen kannst. Einzig ohne Nachweis der Qualifiaktionsmodule wird bei den entsprechenden Klassen die Schlüsselnummer "95" nicht eingetragen, was bedeutet dass du nicht gewerblich fahren darfst.

 

Bei der Fahrerkarte wird überhaupt nicht gefragt, ob Du irgendwo als Fahrer arbeitest, etc. etc. da mußte nur Deinen Kartenführerschein mit den Klassen C1, C1E, C, CE,... etc. etc. vorlegen

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...es fehlt dann die auf diesem Führerschein bis befristet zum 09.09.2014 eingetragene "95" (rot eingekringelt) fürs gewerbliche Fahren.

 

17.08.2017 ist das Ablaufdatum von C bzw. CE.

C1 bzw. C1E wurde bereits mit Klasse 3 (alt) erworben, daher kommt auch die Schlüsselnumer 171... das hat damit zu tun, die neue Klasse C1 nicht genau dem Umfang der alten Klasse 3 entspricht... soll heißen mit der Schlüsselnummer 171 darf ich auch Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste fahren.

Genauso wie die 174... da darf ich auch ein biisi mehr als alle die den Klasse L neu erwerben... wobei mir das egal sein kann durch CE und die eingeschlossene Klasse T hab ich auf dem Gebiet sowieso alles.

 

http://up.picr.de/20962834vx.jpg

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Sehs grad bei der Asfinag (http://www.asfinag.at/unterwegs/lkw-bus/digitaler-tachograph/fahrerkarte)... "Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt?"

 

Huch, die wollen tatsächlich einen Beschäftigungsnachweis... gut da würde ich einfach einmal nachfragen, kann natürlich sein, dass in Österreich Privatfahrten generell ohne Fahrerkarte mit Papier-Ausdruck gemacht werden können. Weiß nicht, einfach einmal bei der Polizei, Straßenverkehrsamt, oder was ihr da so habt nachfragen, wie du das mit einem Miet-LKW machen sollst.

 

Gut Papierausdruck hat den Vorteil, dass du dir die mit 70,- EUR wirklich überteuerte Fahrerkaste -in D um die 40,- EUR- sparen kannst... machste halt am Ende der Fahrt einen Tagesausdruck und schreibst deinen Namen drauf.

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Sehs grad bei der Asfinag (http://www.asfinag.at/unterwegs/lkw-bus/digitaler-tachograph/fahrerkarte)... "Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt?"

 

Huch, die wollen tatsächlich einen Beschäftigungsnachweis... gut da würde ich einfach einmal nachfragen, kann natürlich sein, dass in Österreich Privatfahrten generell ohne Fahrerkarte mit Papier-Ausdruck gemacht werden können. Weiß nicht, einfach einmal bei der Polizei, Straßenverkehrsamt, oder was ihr da so habt nachfragen, wie du das mit einem Miet-LKW machen sollst.

 

Gut Papierausdruck hat den Vorteil, dass du dir die mit 70,- EUR wirklich überteuerte Fahrerkaste -in D um die 40,- EUR- sparen kannst... machste halt am Ende der Fahrt einen Tagesausdruck und schreibst deinen Namen drauf.

Da ich mitte der 80iger Jahre (und da nur mehr aushilfsweise, wirklich gewerblich war ich Ende der 70iger Jahre unterwegs)das letzte mal mit Hänger oder Sattelzug unterwegs war bin ich mit den neuen Sachen nicht mehr wirklich "firm".

Was heisst Papierausdruck? Kann der digitale Tachograph auch drucken oder wie ist das gemeint?

Irgendwie schade, bin fast schon 30 Jahre draussen aus der Branche, wenn einem aber einmal der "Virus" LKW erfasst hat, wird man diesen nie mehr richtig los.

Ab und wann würde ich schon gerne wieder (zumindest aushilfsweise) mit 40 Tonnen unterwegs sein.

Andererseits wenn ich über die jetzigen Kontrollen und Vorschriften gegebüber "früher" lese schreckt es mich schon wieder etwas ab.

Z.b unsägliches Thema Ladungssicherung,den heutigen Vorschriften entsprechend dürften wir von früher gar nicht mehr leben, war ja alles so gefährlich, somit haben wir uns ja selbst umgebracht.

 

Gruss gery41

 

PS

 

Meine Frage dürfte sich nach Einsicht bei der Asfinag erübrigt haben.

"Es ist ja ausreichend Druckpapier mitzuführen", somit kann der digitale Tachograph scheinbar auch drucken, muss mich wirklich einmal bei Kollegen von früher einmal diesbezüglich informieren

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Das ist ein Thermopapierdrucker, den die Fahrtenschreiber haben-so ungefähr wie an den Supermarktkassen. Ich hab hier vor etlicher Zeit schon mal ein paar Ausdrucke gezeigt... da ging es glaub ich irgendwie um LKWs mit überhöhter Geschwindigkeit, weil ich neben dem üblichen Tagesausdruck auch den Geschwindigkeitsaufschrieb und die "High-Score-Liste" gezeigt hab.

 

Das Teil hat einen internen Speicher, da passen die Fahrdaten von ungefähr einem Jahr drauf. Durch die Fahrerkarte erhält der Tachograph die Daten zum dem Fahrer der gerade fährt und speichert aber auch die Fahrdaten auf die Karte...

 

Bei einer Kontrolle werden einfach die auf der Karte befindlichen Daten per Software ausgewertet und zum Nachweis der Kontrolle für den Fahrer wurde immer ein entsprechender Ausdruck abgestempelt - daher genügend Papier mitführen.

 

PS: ... so zwischen durch zur Befriedigung des Fernwehs und als Erinnerung an die alten Zeiten kannste ohne die Module und die "95" im Schein vergessen - da hab ich letztens erst drüben im Bauforum in einem Thread gefragt, wo wir auf das Thema gekommen sind. Aber lt. unserem TÜV, 600,- EUR für die Schulungen sind mir zuviel nur um mal spaßeshalber wieder einmal ne kleine Tour zu fahren. (Baumaschinenbilder, Thread Landschaft + LKW Seite 5)

 

http://up.picr.de/14059594dz.jpg

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...sehr interresant!

 

Jetzt lassen wir mal die Klasse 2 außen vor und beschäftigen und mit der alten 3er!

 

Ich habe noch den rosa Lappen, 1994 ausgestellt. D.h. ich darf einen LKW bis 7,5to bzw. mit Anhänger bis 11,25to bewegen, richtig?

 

Wenn ich den Rosanen FS behalte verfällt diese Möglichkeiten dann auch ohne ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre??

Steht ja kein Verfallsdatum drauf!

 

Gruß

 

only Diesel

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...gewerbliche Fahrten kannste auch mit diesem Führerschein seit dem 09.09.2014 vergessen (bis zum 09.09.2014 lief die allgemeine Übergangsfrist für LKWs, Busführerscheine waren sogar schon ein Jahr früher dran). Ohne die Module bzw. die eingetragene "95" ist das zwar kein Fahren ohne Führerschein, aber es ist bußgeldbewährt bis -wenn ich mich recht erinnere- 2 bis 3000,- EUR.

Wir haben solche Themen drüben im Baumaschinenforum teils in entsprechenden Threads schon ausführlich durchdiskutiert... http://www.baumaschinenbilder.de/forum/index.php?sid=001bb4b612a77e427c15a5504abfcd69

 

Ob Du jetzt auch schon zu den Untersuchungen muß kann ich Dir nicht sicher sagen -bin bei den Fristen nicht so fit- aber bei Erwerb 1994 könntest du noch unter den Altbestand fallen. Demnach mußt Du den Führerschein ebenfalls spätestens mit dem 50. Lebensjahr verlängern und brauchst dazu mindestens die ärztlichen Untersuchungen.

 

Wobei se Dir den rosa Lappen auch so spätestens 2032 abnehmen werden... da wurde irgednwie was beschlossen, dass sämtliche Führerscheine regelmäßig erneuert werden müssen... auch bei den anderen Führerscheinklassen... diese aber angeblich ohne irgendwelche Auflagen, wobei man das noch abwarten muß, was unseren Herrn Politikern & Gutmenschen noch so alles einfällt.

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