splitter 0 Posted February 9, 2015 Report Share Posted February 9, 2015 Hallo, ich habe gerade ein Anschreiben aus Göttingen erhalten, dass ich dort vor einigen Wochen geblitzt wurde. Blitzer: BAB 7, km 290,840 Gemarkung Laubach. Dort wurde ich abends mit meinem PKW auf der rechten Spur geblitzt mit 121km/h (nach Abzug). Nun steht jedoch in dem Anschreiben, dass ich a) Führer eines LKW binundb) bei Tempolimit 60 geblitzt wurde. (welches scheinbar für LKWs dort gilt - eigentlich ist Tempo 100 gestattet.) Ist dieses Bußgeldverfahren dann automatisch schon falsch, da ich dort als LKW erfasst wurde? Weiterhin ist auch kein Foto beigelegt, obwohl als Beweismittel "Foto, Geschwindigkeitsüberwachungsgeärt mit Drucksensoren, Messgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330" angegeben ist. Was wäre für mich nun der einfachste und auch empfehlste Schritt? Würde mich über eine Antwort freuen. Grüße,splitter Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted February 9, 2015 Report Share Posted February 9, 2015 Hallo, Ist dieses Bußgeldverfahren dann automatisch schon falsch, da ich dort als LKW erfasst wurde? Nein. Es wird vermutlich ein neuer Bußgeldbescheid mit den erlaubten 100 km/h erlassen . Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 9, 2015 Report Share Posted February 9, 2015 Ich vermute du hast einen Anhörungsbogen als Halter erhalten, keinen Bussgeldbescheid.Da du schreibst du wurdest geblitzt, dass ist abens kaum zu übersehen, gehe ich davon aus das die Behörde ein Foto hat.Ich würde wie folgt antworten. Ich bin nicht gefahren, bitte senden sie mir ein Foto damit ich bei der Suche nach dem Fahrer mithelfen kann. Der "Guten Ordnung" halber weise ich darauf hin, dass das Fahrzeug xyz als PKW zugelassen ist.Absenden 2 Wochen nach Eingang des Schreibens. PS: Herzlich willkommen! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 10, 2015 Report Share Posted February 10, 2015 Würde ich genauso handhaben wie mein Vorredner.... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 10, 2015 Report Share Posted February 10, 2015 Moin Moin Dort wurde ich abends mit meinem PKW ... Was denn für ein Pkw? Ich frag nur darum, weil das hier...weise ich darauf hin, dass das Fahrzeug xyz als PKW zugelassen ist.zwar so sein mag, aber für die Einteilung Pkw - Lkw unerheblich ist. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Hast du eventuelle eine Rechtschutz? Dann würde ich das direkt dieser übergeben! Ansonsten kann der Anwalt ja eh erst was mit dem Erhalt des Bussgeldbescheids machen ... habe aber auch immer Angst, dass man in der Anhörung was falsches geschrieben hat! Klingt aber soweit logisch! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Was soll man bei dieser Ausgangslage in der Anhörung denn "falsch schreiben"? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Hast du eventuelle eine Rechtschutz? Dann würde ich das direkt dieser übergeben!Und was soll die RV dann machen? Mal abgesehen davon: wenn es sich um eine RV mit Selbstbeteiligung handelt, darf der TE die zahlen. Ist es eine ohne Selbstbeteiligung, könnte die RV diesen 'Fall' als willkommene Gelegenheit für eine Kündigung nutzen. Kann man trotzdem machen, allerdings kann man auch einfach selber reagieren und sich so 'ne Menge Geld sparen. Ansonsten kann der Anwalt ja eh erst was mit dem Erhalt des Bussgeldbescheids machenNaja, so richtig was kann er erst machen, wenn der Bußgeldbescheidempfänger im Knast sitzt. /Ironie aus/ Sag mal, wenn Du keine Ahnung hast, warum verbreitest Du die dann hier? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Sag mal, wenn Du keine Ahnung hast, warum verbreitest Du die dann hier? Um nicht aus der Übung zu kommen.Es sind Ferien. 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Du meinst, er ist Lehrer? Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted March 7, 2015 Report Share Posted March 7, 2015 Was kann den der Anwalt machen, wenn noch kein Bußgeldbescheid erhalten wurde? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted March 10, 2015 Report Share Posted March 10, 2015 Was kann den der Anwalt machen, wenn noch kein Bußgeldbescheid erhalten wurde?Das gleiche was der Halter in der beschriebenen Situation auch machen kann, nämlich einfach die Tatsachen nennen. Ob man das will steht auf einem anderen Blatt. Der Anwalt wird i.d.R. nicht auf solche Spielchen wie 'Er_Sa_Fa' oder 'Al_ber_to' zurückgreifen. Mal rein hypothetisch: Angnommen der TE widerspricht dem AHB nicht, sondern fordert erst mal ein Bild an und wartet auf den BuGeBe. Dem BuGeBe widerspricht er mit 'war ich nicht, ich fahre niemals LKW / habe keinen LKW Führerschein / evtl. Kennzeichenmissbrauch etc.'. Schätzungsweise kommt es jetzt zum Gerichtstermin, wenn der SB nicht nochmal das Kennzichen abgleicht. Im Termin kann der TE - voraussichtlich - beweisen, dass das Kennzeichen zu einem PKW ghört, der Vorwurf also grundsätzlich zu verwerfen sei. Kann der Richter dann so einfach den Vorwurf von +61 km/h auf +21 km/h abändern (Sprich: Heilbarer Mangel) und so tun, als wäre der Vorwurf von vorne herein nur +21 km/h gewesen, oder muß das Verfahren neu aufgrollt werden ? Greift dann ggf. schon eine Verjährungsfrist, weil der TE kann doch wegen derselben Tat regelmäßig nur einmal belangt werden. Und falls ja, wie sieht es dann mit Gerichtskosten aus ? Den +21 km/h Bescheid hätte der TE ja ohne Murren akzeptiert, aber weil da LKW stand fühlte er sich nicht zuständig. Gruß, AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted March 11, 2015 Report Share Posted March 11, 2015 Okay, spannender Punkt. Bleibt nun abzuwarten, ob der TE sich auch noch äußern möchte oder ob es hier einfach nie weiter geht Quote Link to post Share on other sites
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