Jump to content

61Km/h Zu Schnell, Doch Nur Für Rechte Spur/lkw?


Recommended Posts

Hallo,

 

ich habe gerade ein Anschreiben aus Göttingen erhalten, dass ich dort vor einigen Wochen geblitzt wurde.

 

Blitzer: BAB 7, km 290,840 Gemarkung Laubach.

 

Dort wurde ich abends mit meinem PKW auf der rechten Spur geblitzt mit 121km/h (nach Abzug).

 

Nun steht jedoch in dem Anschreiben, dass ich

a) Führer eines LKW bin

und

b) bei Tempolimit 60 geblitzt wurde. (welches scheinbar für LKWs dort gilt - eigentlich ist Tempo 100 gestattet.)

 

Ist dieses Bußgeldverfahren dann automatisch schon falsch, da ich dort als LKW erfasst wurde?

 

Weiterhin ist auch kein Foto beigelegt, obwohl als Beweismittel "Foto, Geschwindigkeitsüberwachungsgeärt mit Drucksensoren, Messgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330" angegeben ist.

 

Was wäre für mich nun der einfachste und auch empfehlste Schritt?

 

Würde mich über eine Antwort freuen.

 

Grüße,

splitter

Link to post
Share on other sites

Ich vermute du hast einen Anhörungsbogen als Halter erhalten, keinen Bussgeldbescheid.

Da du schreibst du wurdest geblitzt, dass ist abens kaum zu übersehen, gehe ich davon aus das die Behörde ein Foto hat.

Ich würde wie folgt antworten. Ich bin nicht gefahren, bitte senden sie mir ein Foto damit ich bei der Suche nach dem Fahrer mithelfen kann. Der "Guten Ordnung" halber weise ich darauf hin, dass das Fahrzeug xyz als PKW zugelassen ist.

Absenden 2 Wochen nach Eingang des Schreibens.

 

PS: Herzlich willkommen!

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Dort wurde ich abends mit meinem PKW ...

Was denn für ein Pkw?

 

Ich frag nur darum, weil das hier

...weise ich darauf hin, dass das Fahrzeug xyz als PKW zugelassen ist.

zwar so sein mag, aber für die Einteilung Pkw - Lkw unerheblich ist.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hast du eventuelle eine Rechtschutz? Dann würde ich das direkt dieser übergeben!

 

Ansonsten kann der Anwalt ja eh erst was mit dem Erhalt des Bussgeldbescheids machen ... habe aber auch immer Angst, dass man in der Anhörung was falsches geschrieben hat! Klingt aber soweit logisch!

Link to post
Share on other sites

Hast du eventuelle eine Rechtschutz? Dann würde ich das direkt dieser übergeben!

Und was soll die RV dann machen? Mal abgesehen davon: wenn es sich um eine RV mit Selbstbeteiligung handelt, darf der TE die zahlen. Ist es eine ohne Selbstbeteiligung, könnte die RV diesen 'Fall' als willkommene Gelegenheit für eine Kündigung nutzen. Kann man trotzdem machen, allerdings kann man auch einfach selber reagieren und sich so 'ne Menge Geld sparen.

 

Ansonsten kann der Anwalt ja eh erst was mit dem Erhalt des Bussgeldbescheids machen

Naja, so richtig was kann er erst machen, wenn der Bußgeldbescheidempfänger im Knast sitzt. /Ironie aus/ Sag mal, wenn Du keine Ahnung hast, warum verbreitest Du die dann hier?

 

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Was kann den der Anwalt machen, wenn noch kein Bußgeldbescheid erhalten wurde?

Das gleiche was der Halter in der beschriebenen Situation auch machen kann, nämlich

einfach die Tatsachen nennen. Ob man das will steht auf einem anderen Blatt.

Der Anwalt wird i.d.R. nicht auf solche Spielchen wie 'Er_Sa_Fa' oder 'Al_ber_to' zurückgreifen.

 

 

Mal rein hypothetisch:

Angnommen der TE widerspricht dem AHB nicht, sondern fordert erst mal ein Bild an und wartet auf den BuGeBe.

Dem BuGeBe widerspricht er mit 'war ich nicht, ich fahre niemals LKW / habe keinen LKW Führerschein / evtl. Kennzeichenmissbrauch etc.'.

Schätzungsweise kommt es jetzt zum Gerichtstermin, wenn der SB nicht nochmal das Kennzichen abgleicht.

Im Termin kann der TE - voraussichtlich - beweisen, dass das Kennzeichen zu einem PKW ghört, der Vorwurf also grundsätzlich zu verwerfen sei.

Kann der Richter dann so einfach den Vorwurf von +61 km/h auf +21 km/h abändern (Sprich: Heilbarer Mangel) und so tun, als wäre der Vorwurf von vorne herein nur +21 km/h gewesen,

oder muß das Verfahren neu aufgrollt werden ? Greift dann ggf. schon eine Verjährungsfrist, weil der TE kann doch wegen derselben Tat regelmäßig nur einmal belangt werden.

 

Und falls ja, wie sieht es dann mit Gerichtskosten aus ?

Den +21 km/h Bescheid hätte der TE ja ohne Murren akzeptiert, aber weil da LKW stand fühlte er sich nicht zuständig.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...