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Blitz - Pechsträhne....


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Hallo zusammen :-)

Ich glaub da rollt ein großes Problem auf mich zu...

Also:
Ich bin in den letzten 4 Wochen 2- 3 mal geblitzt worden... Glaube ich habe keine Punkte bisher.
Das erste mal war an einer AutobahnAbfahrt, kurzer 50 Bereich ... Ich weiß nicht wie schnell ich war da ich erst bremse und dann auf den Tacho schaute... Ca 80?!?

Das zweite Foto war spät abends auf einer Autobahn, aus einem fahrenden Auto auf einer Spur rechts neben mir?!? Geht das überhaupt?? War ein rötlicher sehr greller Blitz. :-( ca 20km zu schnell.

Das dritte war vor genau 2 Wochen.
Sonntags abends, Nieselregen und ich musste zum Notdienst in die TierKlinik nach Y-Stadt da sich meine Hündin verletzt hat. ich dachte ernsthaft da wäre 70... Leider war Noch InnerOrts also 50. Fester blitzer. Dieser Foto habe ich als einziges schon bekommen.
Ein schriftlicher Anhörungsbogen ohne das eine Strafe drauf stand. Sowap hatte ich noch nie... Nach Abzug der Toleranz wohl 27km zu schnell InnerOrts.

Okay, nachgeschaut, 1 Punkt und 120Euro Strafe. Ich dachte zum Glück...

Und jetzt habe ich gesehen das 2 mal über 25km zu schnell in einem Jahr auch ein Fahrverbot zur Folge hat. :'(

Ich habe seit 1 jahr ein junges Unternehmen in X-Stadt. Wo mein HauptWohnsitz ist. Ich bin aber noch in einer vollzeit Beschäftigung als Angestelle im öffentlichen Dienst 85km von X-Stadt entfernt. Fahre also täglich. Fast 200km! Bin mega auf das Auto angewiesen...

Wie gehe ich am besten vor?
Das dumme ist ja, das nur ein Foto bislang da ist. Was trage ich in dem Bogen ein? Sollte ich erst bis ende der Frist warten und hoffen das das andere schwere Foto noch kommt? Sollte ich gleich versuchen dagegen anzugehen? Wo habe ich die besseren Chancen?

Edited by Gast225
Daten anonymisiert
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Zählt erst ab Rechtskraft des ersten BGB. Also (vorerst) keine Panik.

Warte einfach ab und bezahle die 120€. Danach beginnt die genannte Jahresfrist. Aber Achtung: Manche Bussgeldstellen reagieren auch freiwillig bei 3x über 20 km/h mit einem Fahrverbot. Das war, glaube ich, innerhalb von 2 Jahren.

@HarryB: Du Flitzer, Du ...

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Manche Bussgeldstellen reagieren auch freiwillig bei 3x über 20 km/h mit einem Fahrverbot.

Aber nicht bei dieser zeitlichen Abfolge..

 

 

Was ist eigentlich aus dieser Sache 2010 geworden?

 

Denn wenn ich das aus 2010 so lese

Ich habe schon zwei Fotos auf meine Mutter schreiben lassen, nur nochmal macht sie das nicht mit.

 

handelt es sich jetzt ja wohl nicht um eine einzige "Pechsträhne" sondern Du hast Deinen Fuß wohl mehr oder weniger ständig nicht unter Kontrolle... mit einem Unterschied, jetzt wurdest Du damit auch mal geblitzt...

Damals schon drei Blitzer, jetzt drei... :whistling:

 

War in der Zwischenzeit auch mal was weswegen Du nicht hier aufgeschlagen bist? Könnte sich auf Bußgeld und auch ggf. auf ein fakultatives Fahrverbot auswirken..

Edited by QTreiberin
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Was ist eigentlich aus dieser Sache 2010 geworden?

 

@QTreibern: Du machst mir Angst! Was, wenn alle Mitarbeiter der Bussgeldstellen ein solches Gedächtnis hätten?

 

Oder machst Du jetzt auf Informatik und pflegst persönliche Datenbanken?😂😂😂

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Immer mit der Ruhe, aus den Blitzen kann kein FV entstehen, solange du nicht ueber den entsprechenden Limits (+31 igO, +41 agO) warst. Für die 2 x >25 km/h Regel muss das erste Mal Rechtskragt erreicht haben.....

 

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es ist doch so, dass 2 x mehr als 25km/h in einem Jahr ein Fahrverbot gibt, oder??

 

 

 

Manche Bussgeldstellen reagieren auch freiwillig bei 3x über 20 km/h mit einem Fahrverbot.

Aber nicht bei dieser zeitlichen Abfolge..

 

 

Was ist eigentlich aus dieser Sache 2010 geworden?

 

Denn wenn ich das aus 2010 so lese

Ich habe schon zwei Fotos auf meine Mutter schreiben lassen, nur nochmal macht sie das nicht mit.

 

handelt es sich jetzt ja wohl nicht um eine einzige "Pechsträhne" sondern Du hast Deinen Fuß wohl mehr oder weniger ständig nicht unter Kontrolle... mit einem Unterschied, jetzt wurdest Du damit auch mal geblitzt...

Damals schon drei Blitzer, jetzt drei... :whistling:

 

War in der Zwischenzeit auch mal was weswegen Du nicht hier aufgeschlagen bist? Könnte sich auf Bußgeld und auch ggf. auf ein fakultatives Fahrverbot auswirken..

 

 

Ich kassiere jährlich 1-2 Fotos. Meist ein du du mit 8-15km/h zu schnell. Keine Punkte.

Und ich glaube das passiert den meisten mal...

 

Damals hat meine Mutter mal punkte übernommen, weil ich in der Probezeit war. Die sollten selbst bei ihr schon lange verjährt sein....

 

Ich bin ein rugiger Fahrer der oft zu spät in den Ort rein bremst. Daher kommen die. Ansonsten ist mit einem Fiesta kein Rennen zu gewinnen.

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Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es ist doch so, dass 2 x mehr als 25km/h in einem Jahr ein Fahrverbot gibt, oder??

 

 

Dann lass es Dir von jemandem erklären, der es versteht. Gib ihm als Ansatzpunkt einfach meinen ersten Satz aus Posting drei.

Da Du eine Vorgeschichte hast, ist es nicht der erste BGB, sondern der letzte. In Deinem Fall also der, den Du momentan freudig erwarten darfst.

Ab Rechtskraft dessen stehst Du unter Beobachtung. Da die weitere Übertretung vor Rechtskraft des zu erwartenden BGB erfolgte, zählt sie nicht für das Fahrverbot.

Wohl aber für die Fristverlängerung - genau wieder ein Jahr nach Rechtskraft.

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Alter.... wie funktioniert diese Mehrfachzitat :P

Irgendwie hauts nicht hin.....

 

Indem man in den gewünschten Beiträgen unten rechts auf "Mehrfachzitat" klickt. Dann erscheint am unteren rechten Bildrand ein kleines Popup, dort auf "Auf x zitierte Beiträge antworten".

 

Ich bin ein rugiger Fahrer der oft zu spät in den Ort rein bremst. Daher kommen die. Ansonsten ist mit einem Fiesta kein Rennen zu gewinnen.

 

 

Nee, Rennen nicht, aber für Fotos reicht es auf jeden Fall.

Wenn Du weisst, dass Du immer zu spät am OE bremst, dann brems doch einfach mal eher!?! :rolleyes:

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@u14325

@QTreibern: Du machst mir Angst!

 

Möchst auffn Arm...? :D

 

@Mira

Ich kassiere jährlich 1-2 Fotos. Meist ein du du mit 8-15km/h zu schnell. Keine Punkte.
Und ich glaube das passiert den meisten mal...

 

Ich glaube nicht... seit 1985 erst ein Knöllchen bekommen..

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Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es ist doch so, dass 2 x mehr als 25km/h in einem Jahr ein Fahrverbot gibt, oder??

 

Dann lass es Dir von jemandem erklären, der es versteht. Gib ihm als Ansatzpunkt einfach meinen ersten Satz aus Posting drei.

Da Du eine Vorgeschichte hast, ist es nicht der erste BGB, sondern der letzte. In Deinem Fall also der, den Du momentan freudig erwarten darfst.

Ab Rechtskraft dessen stehst Du unter Beobachtung. Da die weitere Übertretung vor Rechtskraft des zu erwartenden BGB erfolgte, zählt sie nicht für das Fahrverbot.

Wohl aber für die Fristverlängerung - genau wieder ein Jahr nach Rechtskraft.

 

 

Folglich wäre es murks egal wie Hoch das andere Knöllchen ist, oder? Also hauptsache Unterhalb eines Fahrverbotes. Und zählen würde es nicht weil die Briefe nicht in der Reihenfolge des Blitzers angekommen ist?

 

Dem zufolge müsste ich doch so schnell wie möglich den Bogen ausfüllen, damit es Rechtskräftig wird oder? Oder zählt da der Tag der Zustellung?

 

Ist es denen nicht egal in welcher Reihenfolge?

 

Also klar, das letzte Foto ist als erstes bei mir angelangt. Würde ich den Bogen ausfüllen wäre es mit Sicherheit Rechtskräftig.

Folgt dann eines der beiden anderen wären diese aber doch auch erst Rechtskräftig mit der Anerkennung meinerseits, und dann würde die Reihenfolge der Rechtskraft ja entscheiden, oder die des Blitzdatums?

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Folglich wäre es murks egal wie Hoch das andere Knöllchen ist, oder? Also hauptsache Unterhalb eines Fahrverbotes.

Richtig.

Und zählen würde es nicht weil die Briefe nicht in der Reihenfolge des Blitzers angekommen ist?

Die Briefe sind völlig egal, es zählt das Datum der Rechtskraft des Bussgeldbescheides.

 

Dem zufolge müsste ich doch so schnell wie möglich den Bogen ausfüllen, damit es Rechtskräftig wird oder? Oder zählt da der Tag der Zustellung?

Deine Entscheidung. Du kannst die Rechtskraft hinauszögern. Bis jetzt hast Du einen Anhörungsbogen. 14 Tage nach Zustellung des zugehörigen Bussgeldbescheides beginnt - wenn Du nicht Einspruch einlegst - das Jahr. Innerhalb dieses Jahres solltest Du vermeiden, mit mehr als 25 km/h gemessen zu werden.

 

Somit befindest Du Dich noch nicht in diesem Jahr!

 

Dein anderer Verstoss führt möglicherweise zu einem weiteren BGB. Infolge mangelnder Rechtskraft des ersten greift die 2x25 km/h Regel nicht. Jedoch beginnt ein "neues" Jahr. Somit scheint es sinnvoll, beide BGB zeitnah zueinander rechtskräftig werden zu lassen.

Möglicherweise eben durch eine taktische Verzögerung.

 

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