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Strafbefehl Nach Einsatzfahrt


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ich vermute, dass @Biber auf die unterschiedlichen Beweismittel im Allgemeinen anspielt.

Nein, er spielt darauf an daß ein Richter auch ohne einen objektiven Beweis ein Urteil fällen kann.

Der Richter der das Urteil schreibt kann aber durchaus der Auffassung sein daß der Vortrag ausreichende Beweiskraft innehat.

Das ist jetzt auf dem Niveau: Du darfst nicht zu schnell fahren - doch, du darfst dich nur nicht erwischen lassen ...

 

Der Zwang zum objektiven Beweis ist im deutschen Strafrecht tatsächlich nicht explizit niedergeschrieben. Er ergibt sich aus der Unschuldsvermutung die (selbst auch nicht explizit niedergeschrieben) aus Art.20 GG abgeleitet wird.

Übergeordnet findet sich im Art. 6 der EMRK die Formulierung:

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Damit ist es dann auch für die deutsche Justiz verbindlich.

 

Und da es ursprünglich um die Aufgaben von Staatsanwälten ging:

Einstellung nach § 170 II StPO

 

Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dieser kann aus tatsächlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen fehlen:

Tatsächliche Gründe:

Mangel an Beweisen

Täter nicht ermittelt

 

Rechtliche Gründe:

Kein Straftatbestand wurde erfüllt

Straftatbestand ist gerechtfertigt oder entschuldigt

Verfahrenshindernisse (Fehlen des erforderlichen Strafantrags, Verjährung, Fehlen des besonderen öffentlichen Interesses)

Das sich in der Realität nicht alle daran halten ist eine andere (traurige) Geschichte.

Stefan König (Strafverteidiger ) bezeichnete das als Pappenheimer-Syndrom. Hierunter versteht er die Gefahren, die vom Weichbild des Informellen: von Vermutungen, Erfahrungen, Ahnungen, vom Hörensagen, Besserwissen und Immerschongewussthaben für die Unschuldsvermutung ausgehen. Dieses Gemisch könne sich in "eine Überzeugung, die zu Haftbefehl, Anklage und schließlich zu einem Urteil führt" entladen: "Wir kennen eben unsere Pappenheimer."

Eine freundliche Umschreibung von Willkürjustiz.

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Aber genau das ist doch das Ziel, der unsäglichen (Verkehrs)Politik. Den nicht denkenden, obrigkeitshörigen und gesetzestreuen Blockwart, der bei minimalstem Anlass die Gerichte belästigt. Dazu die vö

@Biber : Ja, super. Weißt du, ich kenne noch den Grundsatz "wo gehobelt wird...." Aber gut, selbst wenn die Anklageschrift der Wahrheit entsprechen sollte, so bleibt zu konstatieren, dass der Beklagt

Allein die Tatsache, dass keinerlei Schaden bis auf das angekratzte Ego von so ein paar Oberlehrern entstanden sind gibt meiner meiner Meinung nach dem Notarzt Recht und beweißt, dass das Fahrmanöver

 

 

Nein, er spielt darauf an daß ein Richter auch ohne einen objektiven Beweis ein Urteil fällen kann.

 

Vielleicht sollte @Biber die Möglichkeit bekommen, uns mitzuteilen, was er gemeint hat oder worauf er anspielt, bevor wir uns in seinem Namen verrennen.

 

Zu dem von dir, @Daniel, angeführtem Punkt, möchte ich nur der Vollständigkeit hinzufügen, dass ein Richter ein Urteil begründen muss und dieses i.d.R. bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung von anderen Instanzen überrpüft und korrigiert werden kann. Ohne diesen Zusatz könnte schnell der Eindruck entstehen, dass Gerichte willkürlich handeln.

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Nachtrag:

 

Im Rahmen einer ordentlichen Gerichtsverhandlung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet dem Gericht nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Beweismittel vorzulegen. Das "Pappenheimer-Syndrom" mag vielleicht in Einzelfällen Anwendung finden, nur sollte es nicht verallgemeinernt, sondern stets fallbezogen herangezogen werden.

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ich vermute, dass @Biber auf die unterschiedlichen Beweismittel im Allgemeinen anspielt.

Das trifft es ganz gut.

 

Nein, er spielt darauf an daß ein Richter auch ohne einen objektiven Beweis ein Urteil fällen kann.

Interessant, daß Du weißt, worauf ich anspiele. Bedauerlich nur, daß ich das nicht getan habe, auch wenn die Tatsache als solche völlig korrekt ist. Es ist sehr erfreulich, daß Du das nun endlich anerkennst.

 

Der Richter der das Urteil schreibt kann aber durchaus der Auffassung sein daß der Vortrag ausreichende Beweiskraft innehat.

Was meinst Du bitte mit Vortrag?

 

Damit ist es dann auch für die deutsche Justiz verbindlich.

Schön gesehen. So geschieht es denn ja auch.

 

Deine Aussage, um die es hier ursprünglich ging, bleibt trotzdem falsch.

 

Eine freundliche Umschreibung von Willkürjustiz.

Ich nehme an, das ist Deine Interpretation. Oder hat RA König das so gesagt?

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Nun ja, während der Beweisaufnahme kommen ja noch andere Dinge zur Sprache, die nur indirekt mit der verhandelten Straftat zu tun haben, sei es die Umstände, wie der/die Angeklagte aufgewachsen ist, die Lebensumstände insgesamt, etc. pp. Das sind nun mal keine Beweise im klassischen Sinne.

 

Von daher ist mir 'Blaulicht's' Klassifizierung des angeblichen Spiels von 'Biber' recht unverständlich, aber wahrscheinlich kann er - 'Blaulicht' - sein Oberlehrergehabe nicht ablegen...

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Wahrscheinlich geht ihm nur dieser Kindergarten auf die 'Eier'. Soll Biber doch sagen, was er zu sagen hat, dieses 'Ne ne.. da is noch mehr' ist total bekloppt und nervig. So kann er mit seinen kleinen Kindern reden und diese zu Deppen formen. Hier - mit erwachsenen Menschen - soll er doch sagen: 'Ne, neben dem kommt noch A, B, C, D dazu'

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Von daher ist mir 'Blaulicht's' Klassifizierung des angeblichen Spiels von 'Biber' recht unverständlich, aber wahrscheinlich kann er - 'Blaulicht' - sein Oberlehrergehabe nicht ablegen...

Wahrscheinlich geht ihm nur dieser Kindergarten auf die 'Eier'.

Denkbar wäre aber auch, dass er sich so langsam einer realistischen Einschätzung seiner eigenen Satisfaktionsfähigkeit nähert. Das wäre doch zu begrüßen.

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Ich kann erneut nur spekulieren, aber ich vermute, dass @Biber auf die unterschiedlichen Beweismittel im Allgemeinen anspielt.

Ist der Thread jetzt in die Biberkunde abgeglitten? :lol:

Dabei wurde das ursprüngliche Thema schon mit #84 und #87 beantwortet.

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Denkbar wäre aber auch, dass er sich so langsam einer realistischen Einschätzung seiner eigenen Satisfaktionsfähigkeit nähert.

Wahrscheinlich wollte er genau das ausdrücken, im Rahmen seiner Möglichkeiten.

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Toll. Und warum werden die klassischen Behinderer von den Blaulichtfahrern nicht beanzeigt? Stattdessen lässt man es auf enen Prozess ankommen, um diese Misere in die Öffentlichkeit zu tragen.

 

Wie manipulativ Medien wirken, zeigt sich an den Filmaufnahmen in denen die gerade Strecke gezeigt wird. Bei den anderen Aufnahmen ist der Kurvenverlauf und die Durchgezogene Linie zu erkennen.

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Ganz einfach, weil der Zweck der Blaulichtfahrt zählt, da bleibt die Anzeige gegen die Blockierer auf der Strecke.

BTW, was kostet das? 20 Euro? Sinniger wäre eine anständige Ansage, aber keine Zeit... Schließlich ist ja irgendwo ein Einsatzort.

....und dann sind da noch die Autofahrer, die, wenn eine Kolonne sich nähert (erstes und letzte Fahrzeug Blaulicht), voll in die Eisen gehen, Platz machen und damit gefährliche Situationen schaffen.

 

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Da helfen nur Gesetzesänderungen bzw. neue Gesetze und ein rigoroses und der Dringlichkeit & Priorität von Blaulichfahrten angemessenes Durchgreifen... z.B. auf jedes Einsatzfahrzeug eine Kamera, deren Aufnahmen systematisch von Bußgeldstellen oder Polizei ausgewertet werden... dazu die Strafen auf ein angemessenes Maß erhöhen - Rettungsfahrzeug behindert -> 6 Monate Fahrverbot und mindestens 2-3000,-EUR Bußgeld. Ich würde sogar soweit gehen und jemandem, der ein Rettungsfahrzeug behindert, welches anschließend aufgrund verspäteter Ankunft am Einsatzort z.B. bei einer lebensbedrohlichen Situation nicht mehr helfen konnte... - Patient verstirbt - einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung verpassen.

Bei Anzeichen einer Überforderung, sofort vorläufiger Führerscheinentzug und den Kandidaten zur MPU, damit geprüft wird, ob derjenige überhaupt in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen.

 

Aber wie schon geschrieben, da müßten Gesetze (wahrscheinlich) massiv geändert werden... was nur mit drastischen Maßnahmen zu erreichen wäre z.B. indem man das Thema durch einen Streik der Rettungsdienstfahrer und den Verzicht auf Blaulichtfahrten insgesamt zum Problem der Gesellschaft macht - spätestens nach den ersten toten Patienten, wird man reagieren.

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Ihr könnt euch noch so sehr darüber aufregen, hilft alles nichts.

Auch der Aka-Overkill-Vorschlag kann die Problematik nicht wirksam bekämpfen.

Die Wurzel des Übels liegt einfach darin, dass den Verkehrsteilnehmern jegliches Abweichen von der Norm, alle Eigenverantwortung und damit auch Mitdenken, konsequent aberzogen wurde und weiter wird.

So kommt es dazu, dass das vermeintlich alleinige Nutzungsrecht "meiner Fahrbahn" oder das, was Schilder und Fahrbahnmarkierungen vorschreiben inzwischen in den Köpfen vieler so zementiert ist, dass diese konfrontiert mit derartigen "Ausnahmesituationen" nur noch genauso reagieren können wie es für sie inzwischen schon Übung ist. Sie zeigen alles an, was ihre verkehrsideale Welt in irgendeiner Weise störend tangiert und potentiell gefährlich sein könnte um wieder maximale Sicherheit herzustellen.

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Die Norm wie man mit dem Leben am besten zurecht kommt, entspricht nicht immer der Norm die der Gesetzgeber vorsieht. Wenn kein Lob/Tadel Strafe/Belohnung erfolgt, wenn man sich im Leben normal verhält, erzieht man sich selber zum richtigen Verhalten. --> Evolution, natürliche Selektion.

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Die Wurzel des Übels liegt einfach darin, dass den Verkehrsteilnehmern jegliches Abweichen von der Norm, alle Eigenverantwortung und damit auch Mitdenken, konsequent aberzogen wurde und weiter wird.

Für den Bereich Straßenverkehr sagte ich ja schon, dass es beginnen muss mmit dem Abbau des Schilderwaldes.

Mein (wiederholtes) Plädoyer ist: Mehr :R70: statt :70: (beispielsweise). Das dient sowohl denen, die obrigkeitlicher Anleitung bedürfen, als auch denen, die wissen, dass sie die Kurve locker mit >100 nehmen können. Hier in Catalunya klappt das auf den Landstraßen ganz gut. Außerdem passt sich das Blau an einer landschaftlich schönen Strecke der Umgebung viel harmonischer an als das hässliche Schwarz-Weiß-Rot.

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Wie manipulativ Medien wirken, zeigt sich an den Filmaufnahmen in denen die gerade Strecke gezeigt wird. Bei den anderen Aufnahmen ist der Kurvenverlauf und die Durchgezogene Linie zu erkennen.

 

Äh, wo siehst Du da eine durchgezogene Linie? Auf dem Foto sehe ich keine...

 

Ich bin die Strecke nach längerer Zeit vor ein paar Tagen wieder mal gefahren. Erst Nachts um 3 und seeehr zügig, von xxx durch Karlshuld durch in die Kinderklinik (unser Kleiner hat dann auch gleich Sauerstoff bekommen). Dann nochmals 2x am Tag, wobei ich explizit auf die Stelle geachtet habe. Und ich bin nach wie vor der Meinung, wer da den Notarzt übersehen hat (durch die leichte Kurve kann er auch nicht durch das vorausfahrende Fahrzeug verdeckt worden sein) und dann mit dem Abbremsen überfordert ist, dem ist eh nicht zu helfen.

 

Und wie gesagt, eine durchgezogene Linie sehe ich auf dem Foto nicht und ist mir auch in echt nicht aufgefallen. Werde aber beim nächsten Mal drauf achten.

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....und ich glaube nach wie vor, dass die Musik im Auto zu laut war. Dann kann man nichts mehr hören.

Mein Auto ist auch gut schallisoliert, da ich selten Radio an habe, höre ich die Lalülala schon lange vorher. Meist schalte ich das Radio auf stumm, dann kommt nur der Verkehrsfunk durch.

Hinzu kommt, dass viele Menschen schon stark gehörgeschädigt sind - das wird dann meist erst festgestellt, wenn nichts mehr zu reparieren ist. Dann werden locker mal 3-5 Tausend Euro für die Hörgeräte fällig, wenn es nicht nur das AOK Modell sein soll.

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Und ich bin nach wie vor der Meinung, wer da den Notarzt übersehen hat (durch die leichte Kurve kann er auch nicht durch das vorausfahrende Fahrzeug verdeckt worden sein) und dann mit dem Abbremsen überfordert ist, dem ist eh nicht zu helfen.

 

@wayko: Danke für die Infos.

 

@diplomat schrieb:

 

Die Wurzel des Übels liegt einfach darin, dass den Verkehrsteilnehmern jegliches Abweichen von der Norm, alle Eigenverantwortung und damit auch Mitdenken, konsequent aberzogen wurde und weiter wird.

 

Wahre Worte. Der Super-GAU ist dann noch, zum nächsten Polizei-Posten zu marschieren und eine Anzeige aufzugeben. Selbst wenn es tatsächlich sogar eine kritische Situation (ist relativ) gewesen wäre, dann schlappt man doch deswegen nicht zur Polizei. Es ist mir auch ein Rätsel, warum die Polizei so ein Anzeigenfuzzi nicht gleich abbügelt.

:nolimit:

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@m3

Weil die Polizei (leider) nicht irgendwelche Fuzzis 'rauswerfen' darf, wenn die Anzeigen aufgeben.

Manch Schutzmann behandelt manchen Spinner wie er es verdient, ist rein rechtlich jedoch dann voll in dem Problembereich

Zum topic, entweder ist der Notarzt deppert gefahren oder der Anzeigenerstatter hat 'nen Pfosten im Schädel. Was nun wirklich war vermag ich nicht zu sagen.

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@blaulicht: Die Polizei kann aber beraten, sprich abraten und die Sinnlosigkeit erklären bzw. die Bumeranggefahr erläutern. Gerade auch bei einem Anzuzeigenden aus der eigenen Blaulicht-Gilde könnte man hier besonderes Engagement von den Cops erwarten. Soll doch der erregte Anzeiger mal eine Nacht drüber schlafen, dann sieht die Welt schon anders aus.

:nolimit:

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Die Polizei kann aber beraten, sprich abraten und die Sinnlosigkeit erklären bzw. die Bumeranggefahr erläutern.

Solches und ähnliches macht man idR auch. Aber wenn der Anzeigenerstatter darauf besteht (was bei manchen Leuten auch vorkommt), dann muß der Beamte die Anzeige auch aufnehmen.

 

Gerade auch bei einem Anzuzeigenden aus der eigenen Blaulicht-Gilde könnte man hier besonderes Engagement von den Cops erwarten.

Nö. Denn wenn man genau das täte, würde einem wieder von gewissen Leuten vorgehalten werden, man würde sich nicht gesetzes- bzw. grundgesetzkonform verhalten.

 

Soll doch der erregte Anzeiger mal eine Nacht drüber schlafen, dann sieht die Welt schon anders aus.

Wenn er das möchte, darf er das gern. Wenn er es aber nicht möchte, hat die Polizei die Anzeige aufzunehmen.
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Solches und ähnliches macht man idR auch. Aber wenn der Anzeigenerstatter darauf besteht (was bei manchen Leuten auch vorkommt), dann muß der Beamte die Anzeige auch aufnehmen.

Grundsätzlich ist das auch gut so.

 

Nö. Denn wenn man genau das täte, würde einem wieder von gewissen Leuten vorgehalten werden, man würde sich nicht gesetzes- bzw. grundgesetzkonform verhalten.

Ich denke, es gibt neben formalen auch inhaltliche Kriterien. Um es mal überspitzt darzustellen: "Herr Müller, Sie können Herrn Meier nicht anzeigen, weil er blaue Augen hat. Das ist weder eine Straftat noch eine OWi.", sollte völlig ok sein.

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Ich denke, es gibt neben formalen auch inhaltliche Kriterien. Um es mal überspitzt darzustellen: "Herr Müller, Sie können Herrn Meier nicht anzeigen, weil er blaue Augen hat. Das ist weder eine Straftat noch eine OWi.", sollte völlig ok sein.

Ach..... sonst wird uns das Recht nebst Kompetenz immer wieder abgesprochen zu entscheiden und zu beurteilen, ob und wann eine Straftat vorliegt. Und jetzt erwartest Du tatsächlich, daß genau das geschehen soll? Ist ja interessant.... wie das Fähnlein im Winde....
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Es geht ja nicht um die Augenfarbe, sondern darum dass der Verdacht geäußert wurde, dass ein Sonderrechtsfahrer riskant und verkehrsgefährdend überholt hat und den Gegenverkehr dabei abgedrängt - in den Grünsteifen gedrängt - hat.

...und hier soll der Polizist die Anzeige nicht aufnehmen... ist schon etwas widersprüchlich zu euren sonstigen Statements

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Ich denke, es gibt neben formalen auch inhaltliche Kriterien. Um es mal überspitzt darzustellen: "Herr Müller, Sie können Herrn Meier nicht anzeigen, weil er blaue Augen hat. Das ist weder eine Straftat noch eine OWi.", sollte völlig ok sein.

Ach..... sonst wird uns das Recht nebst Kompetenz immer wieder abgesprochen zu entscheiden und zu beurteilen, ob und wann eine Straftat vorliegt. Und jetzt erwartest Du tatsächlich, daß genau das geschehen soll? Ist ja interessant.... wie das Fähnlein im Winde....

 

Ich versuche nochmals, es Dir zu verklickern:

 

Zeigt Herr Müller eine Nötigung an - unabhängig davon, ob sie verübt wurde oder nicht - so beschuldigt/bezichtigt er jemanden einer Straftat.

 

Zeigt Herr Müller an, dass Herr Meier blaue Augen habe (oder "Guten Tag" gesagt habe oder wse), so beschuldigt/bezichtigt er jemanden einer "Tat", die per se nicht strafbar ist.

 

Verstehst Du den Unterschied?

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Ach..... sonst wird uns das Recht nebst Kompetenz immer wieder abgesprochen zu entscheiden und zu beurteilen, ob und wann eine Straftat vorliegt.

Selbstverständlich habt auch ihr das Recht, zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Die Frage eurer Kompetenz spielt dabei keine Rolle. Das Recht haben übrigens alle Menschen - und deren Kompetenz spielt dabei auch keine Rolle. Die Entscheidung über Straftat oder nicht habt aber weder ihr noch die meisten anderen Menschen. Aber das weißt Du ja eigentlich auch, gell?

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Ich versuche nochmals, es Dir zu verklickern:

 

Zeigt Herr Müller eine Nötigung an - unabhängig davon, ob sie verübt wurde oder nicht - so beschuldigt/bezichtigt er jemanden einer Straftat.

 

Zeigt Herr Müller an, dass Herr Meier blaue Augen habe (oder "Guten Tag" gesagt habe oder wse), so beschuldigt/bezichtigt er jemanden einer "Tat", die per se nicht strafbar ist.

 

Verstehst Du den Unterschied?

Dann sei Dir auch noch einmal verklickert, daß es in den Fällen - wie übrigens auch dem hier diskutierten -, wo es nicht um banale hübsche blaue Augen geht, eben genau so zu laufen hat, wie ich es beschrieb. Alles andere ist schlicht und ergreifend spinnerter Kram, über den man nicht diskutieren muß.
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Ich denke, es gibt neben formalen auch inhaltliche Kriterien. Um es mal überspitzt darzustellen: "Herr Müller, Sie können Herrn Meier nicht anzeigen, weil er blaue Augen hat. Das ist weder eine Straftat noch eine OWi.", sollte völlig ok sein.

 

 

So weit die Theorie...... Ich stand schon vor dem Richter, weil mein Nachbar mich verklagt hat, ich solle das Gruessen unterlassen - so weit die Praxis....

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Die Entscheidung über Straftat oder nicht habt aber weder ihr noch die meisten anderen Menschen. Aber das weißt Du ja eigentlich auch, gell?

In dem Moment - vor Ort - entscheide ich, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Und danach treffe ich meine weiteren Maßnahmen, oder auch nicht. Ich entscheide nicht über irgendein Strafmaß. Und ob meine Entscheidung richtig war oder nicht, bewerten später andere und entscheiden ggf. über ein Strafmaß.
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Ich versuche nochmals, es Dir zu verklickern:

 

Zeigt Herr Müller eine Nötigung an - unabhängig davon, ob sie verübt wurde oder nicht - so beschuldigt/bezichtigt er jemanden einer Straftat.

 

Zeigt Herr Müller an, dass Herr Meier blaue Augen habe (oder "Guten Tag" gesagt habe oder wse), so beschuldigt/bezichtigt er jemanden einer "Tat", die per se nicht strafbar ist.

 

Verstehst Du den Unterschied?

 

Joh - der zweite Teil wurde von irgendjemandem voellig unnoetig an den Haaren herbei gezogen.

 

Bleiben wir doch dabei, dass jemand einen anderen wegen Noetigung anzeigen moechte, wie soll der bearbeitende Polizist den denn davon abhalten? Er kann ihm, nach Fallschilderung, erklaeren, dass seiner Meinung (!!!) nach eine Anzeige unnoetig waere, aber wenn der Anzeiger drauf besteht, dann wird er diese wohl schreiben muessen.

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Die Entscheidung über Straftat oder nicht habt aber weder ihr noch die meisten anderen Menschen. Aber das weißt Du ja eigentlich auch, gell?

 

Das ist doch nun Schnee von gestern und auch allgemein bekannt. Sie haben aber sehr wohl die Entscheidung, ob die "Straftat" sofort verfolgt wird oder nicht, das eben ist die Anzeigenerstellung. Nehmen sie sie nicht an, dann eben erst mal keine Verfolgung, wiewohl diese Entscheidung dann spaeter von anderer Stelle revidiert werden kann.

 

Was du da ansprichst, ist reine Wortklauberei, und auch relativ unproduktiv. Ich meine, wir sollten uns wirklich mal darauf einigen, dass ein gewisses Grundmass an Verstaendigung vorhanden ist......

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Die Entscheidung über Straftat oder nicht habt aber weder ihr noch die meisten anderen Menschen. Aber das weißt Du ja eigentlich auch, gell?

In dem Moment - vor Ort - entscheide ich, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Und danach treffe ich meine weiteren Maßnahmen, oder auch nicht. Ich entscheide nicht über irgendein Strafmaß. Und ob meine Entscheidung richtig war oder nicht, bewerten später andere und entscheiden ggf. über ein Strafmaß.

 

 

Er (Biber) will wieder "rumstänkern". Er meint, dass die einzige "Entscheidung" einer Straftat der Richter trifft. Ich sagte ihm da schon mal, dass "Entscheidung" der falsche Begriff ist - er als Oberwortklauber müsste das eigentlich begreifen, will er aber nicht.

 

Der Richter urteilt.

Der Staatsanwalt erhebt öffentliche Klage, ist Herr des Verfahrens, hat die Möglichkeit einzustellen.

Die Polizei ermittelt, verfolgt - erkennt dabei eine Straftat.... und ja: entscheidet ob sie eine Straftat sieht... wie der Staatsanwalt, der Richter.

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So weit die Theorie...... Ich stand schon vor dem Richter, weil mein Nachbar mich verklagt hat, ich solle das Gruessen unterlassen - so weit die Praxis....

Nun komm, her mit dem Ende der Story! Oder bist Du gar aus diesem Grund dort, wo Du bist? 😂😂😂😂😂
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Er kann ihm, nach Fallschilderung, erklaeren, dass seiner Meinung (!!!) nach eine Anzeige unnoetig waere, aber wenn der Anzeiger drauf besteht, dann wird er diese wohl schreiben muessen.

Das ist ja auch gut und richtig so. Ich meine jedoch, dass ein Polizist wohl kaum eine Anzeige wird schreiben müssen, wenn jemand eine "Tat" anzeigt, die eindeutig erlaubt ist.

 

Ich stand schon vor dem Richter, weil mein Nachbar mich verklagt hat, ich solle das Gruessen unterlassen - so weit die Praxis....

Manch einer versteht den nett gemeinten "Gruß" mit dem Mittelfinger halt falsch ...

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Es gibt einen Unterschied zwischen Frankfurter Würstchen und Frankfurter (Wiener, Saiten).

 

Quelle: http://www.wurstakademie.com/eine-wurst-viele-namen-frankfurter-wiener-saiten-wurstel-sacherwuerstel/

 

Zuerst zum Unterschied von Frankfurter Würstchen und Frankfurter. Obwohl die beiden Würste fast gleiche Namen haben, sind es doch zwei grundverschiedene Würstel. Das Frankfurter Würstchen ist in der Gegend um Frankfurt am Main schon seit dem 13. Jahrhundert bekannt und seit ca. 1860 als geografische Herkunftsbezeichnung geschützt. Es besteht ausschließlich aus Schweinefleisch im Gegensatz zur Frankfurter. Diese besteht zusätzlich aus Rindfleisch und wurde 1805 in Wien von einem in Frankfurt ausgebildeten Metzger1 erfunden. Er nannte sie ganz einfach Frankfurter.
Also wie gesagt, Frankfurter Würstchen und Frankfurter sind 2 verschiedene Würste, die eine ist die Frankfurter Variante und die andere, die wohl weltweit bekanntere, ist die Wiener Variante.

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@BamBam: Danke für den Hinweis. Tatsächlich waren es Wiener in der Teewürstchenausführung (sind kleiner und feiner), den Senf hatte ja @Blaulicht beigesteuert, daher auch ein herzliches Danke an ihn.

 

Kann es sein, dass ich bereits einen (noch leisen) BTT-Aufruf durch einen Mod vernommen habe?

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BTT-Aufruf

Gehört habe ich nix. Aber es wäre tatsächlich interessant, mal Begründungen (oder gar Rechtsgrundlagen) zu dem Durcheinander an Behauptungen der Schutzmänner zu lesen:

 

Aber wenn der Anzeigenerstatter darauf besteht (was bei manchen Leuten auch vorkommt), dann muß der Beamte die Anzeige auch aufnehmen.

In dem Moment - vor Ort - entscheide ich, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.

Er meint, dass die einzige "Entscheidung" einer Straftat der Richter trifft.

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Wenn es so einfach wäre würd ich dir 163 StPO als Quelle anbieten, jedoch ist Polizeiarbeit dann doch etwas komplexer.

Da Du §163 StPO richtigerweise nicht anbietest: Was biete(s)t Du/Ihr an, das über reine Behauptungen hinausginge?

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