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Strafbefehl Nach Einsatzfahrt


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Aber Er kann mal unter 4 Augen mit Ihm reden. :nawarte::rofl:

 

Du kennst keinen Richter! :nixda:

Die richterliche Unabhänigkeit ist eine "Heilige Kuh"! :angry2:

 

 

Ach von wegen, hier in BY läuft das nicht so förmlich, da sind die Leut freundlich und reden miteinand... das kann doch ein Vorgesetzter gar nicht zulassen, dass sich so ein kleines Staatsanwältlein schon am Anfang der Karriere sich diese verbaut... da wird dem armen Kerl bei so einem Irrtum ein freundlicher Rat, ein Tipp, ein kleiner Wink gegeben http://up.picr.de/20958057zq.gif notfalls auch mit etwas :mecker: oder :nawarte: und wenn der dann immer noch etwas schwer von Begriff ist, auch etwas deutlicher :smack: bis entweder :giveup:oder :boxed:.

Wäre doch auch schade wenn sich so ein junger <ironie>intelligenter & auch vernünftiger</ironie> Mensch die Aufstiegschancen verbaut und sich deshalb bis zum St. Nimmerleinstag seine Pension mit der Bearbeitung von "Ordnungswidrigkeitsanzeigen von Falschparkerlein, Alkoholsünderlein, kleinen Raserlein,....usw." verdienen darf.

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Aber genau das ist doch das Ziel, der unsäglichen (Verkehrs)Politik. Den nicht denkenden, obrigkeitshörigen und gesetzestreuen Blockwart, der bei minimalstem Anlass die Gerichte belästigt. Dazu die vö

@Biber : Ja, super. Weißt du, ich kenne noch den Grundsatz "wo gehobelt wird...." Aber gut, selbst wenn die Anklageschrift der Wahrheit entsprechen sollte, so bleibt zu konstatieren, dass der Beklagt

Allein die Tatsache, dass keinerlei Schaden bis auf das angekratzte Ego von so ein paar Oberlehrern entstanden sind gibt meiner meiner Meinung nach dem Notarzt Recht und beweißt, dass das Fahrmanöver

Ich finde pers. das hier mit doppelter Moral gemessen wird. Grundsätzlich zum Standpunkt, dass der Fahrer das Kind gerettet hat = super ABER! auch er darf sich nicht über alles Hinwegsetzen. Wenn er bei seiner Fahrt andere gefährdet, dann muss das ein Nachspiel haben.

 

Gehen wir doch mal von einem anderen Ausgang aus.

 

Kind wird nicht gerettet, da xyz passiert ist. "Zeuge" kann keine Anklage erheben, da er im Krankenhaus liegt, weil er ausweichen musste und sich dabei verletzt hat. Wir würde in dem Fall die Medien entscheiden?

 

Medien sind oft auf der Seite der vermeintlich "Armen", haben aber auch nur ein wirtschaftliches Interesse ...

 

just my 2 cents

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Ich finde pers. das hier mit doppelter Moral gemessen wird. Grundsätzlich zum Standpunkt, dass der Fahrer das Kind gerettet hat = super ABER! auch er darf sich nicht über alles Hinwegsetzen. Wenn er bei seiner Fahrt andere gefährdet, dann muss das ein Nachspiel haben.

 

Hat es ja auch. Aber hier hat er niemanden gefährdet, also kein Nachspiel.

 

Was es bringen soll, nur x andere Varianten durchzuspielen, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Aber nun gut:

 

Kind wird nicht gerettet, da xyz passiert ist. "Zeuge" kann keine Anklage erheben, da er im Krankenhaus liegt, weil er ausweichen musste und sich dabei verletzt hat. Wir würde in dem Fall die Medien entscheiden?

 

 

Ok, Kind wurde nicht gerettet, weil es zum Unfall kam, da der entgegenkommende Autofahrer komplett gepennt hat. Im Krankenhaus stellt man nun bei ihm zufällig einen tödlichen Tumor im Anfangsstadium fest. Der Autofahrer kann erfolgreich operiert werden und hat nach der Erholung die Kraft, Anzeige zu erstatten, da er sich nach wie vor im Recht fühlt.

Und nun? Wollen wir weiter Geschichten erfinden?

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Hallo, Wayko,

 

hat er tatsächlich niemanden gefährdet?

 

Wenn nein: Warum hat der Staatsanwalt dann zuvor so einen gravierenden Strafbefehl erlassen?

 

Man sollte doch davon ausgehen, dass dieser Staatsanwalt sich der Brisanz der Geschichte bewusst war und dass er schon dafür gesorgt hat, dass der Fall sauber ausermittelt wird.

 

Persönlich habe ich eher das Gefühl, dass da "von oben" jemand aufgrund des öffentlichen Drucks gekniffen hat.

 

Was mich an dieser Sache jedoch sehr verwundert und amüsiert:

 

Hier sind viele der Ansicht, dass es ganz richtig ist, wie sich der Notarztfahrer verhalten hat und dass diese Einstellung des Verfahrens so in Ordnung ist.

 

Was wäre aber gewesen, wenn es sich nicht um einen Notarzt, sondern um einen Polizeibeamten im Einsatz zu einem schweren Unfall oder zu einem bewaffneten Überfall oder was auch immer gehandelt hätte?

 

Wären diese Befürworter dann immer noch überzeugt, dass alles seine Richtigkeit hat mit der Einstellung oder wäre dann nicht eher der Aufschrei gekommen, dass hier gekungelt wird?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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...

hat er tatsächlich niemanden gefährdet?

...

 

Was ist eine Gefährdung, wo fängt eine Gefährdung an? Das was irgendwelche Laien-Fahrer mit wenn überhaupt äußerst geringen Kenntnissen von Physik, Fahrphysik dafür halten oder ist es eine Situation die wirklich lebensgefährlich ist?

Selbst bei einem abgefahrenen Außenspiegel, einem Kratzer oder Streifschaden sehe ich in der Regel noch keine Gefährdung, da muß schon mehr sein um eine Situation tatsächlich als gefährlich einzustufen.

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Hallo, Wayko,

 

hat er tatsächlich niemanden gefährdet?

 

Wenn nein: Warum hat der Staatsanwalt dann zuvor so einen gravierenden Strafbefehl erlassen?

 

 

Nun, weil er nur die Geschichte aus Sicht der Anzeigenerstatter kannte. Und nichts für ungut, daß da gerne dramatisiert wird, sollte bekannt sein.

Die Rücknahme erfolgte, nachdem der Fahrer die Sicht seiner Dinge dargestellt hat, da war aber wohl der Strafbefehl schon raus.

 

Hat er denn tatsächlich jemanden gefährdet? Stellt nicht der Straßenverkehr per se eine Gefährdung für alle Beteiligten dar?

 

Derselbe Fall mit einer Polizei, bzw. ein Fall mit einer vergleichbaren Dringlichkeit? Vermutlich wären da tatsächlich etwas mehr kritische Stimmen, aber die Mehrheit wäre wohl derselben Meinung, sofern keine Gefährdung vorgelegen hat. Das "mehr" an kritischen Stimmen wäre wohl darauf zurückzuführen, daß der Berufsstand der Notärzte einfach einen besseren Ruf hat. Sofern aber auch bei der Polizei die Fakten ergeben, daß eine strafbare Gefährdung nicht vorlag, kann und muß natürlich auch hier ein Strafbefehl zurückgenommen werden. Unabhängig von der Meinung der Öffentlichkeit.

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Wenn nein: Warum hat der Staatsanwalt dann zuvor so einen gravierenden Strafbefehl erlassen?

Nun, weil er nur die Geschichte aus Sicht der Anzeigenerstatter kannte.

 

Das will ich nicht hoffen. Die StA als angeblich "objektivste Behörde der Welt" vergisst, Entlastendes zu "ermitteln"?

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In einer Stellungnahme von Generalstaatsanwalt Christoph Strötz hieß es: „Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.“ Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Neuburg eingegangen sei. „In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten.“

 

Quelle: http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Muenchen-Der-rasende-Notarzt-ist-erleichtert;art155371,3016361

 

Wir sind in Bayern, da wird erst geschossen, und dann gefragt... :nunja:

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hat er tatsächlich niemanden gefährdet?

Das wissen wir nicht. Es war ja keiner von uns dabei. Der Staatsanwalt weis es aber auch nicht. Da er die Tat nachweisen muss ist das eine schwache Ausgangs-Position. Es gibt zwar Zeugen, aber die sind einem guten Verteidiger selten gewachsen, das weis der StA auch.

 

Warum hat der Staatsanwalt dann zuvor so einen gravierenden Strafbefehl erlassen?

Weil er nur die Geschichte des Anzeigers gehört(gelesen) hat.

 

 

Man sollte doch davon ausgehen, dass dieser Staatsanwalt sich der Brisanz der Geschichte bewusst war und dass er schon dafür gesorgt hat, dass der Fall sauber ausermittelt wird.

Ganz offensichtlich nicht. Das ist auch ausgesprochen selten.

 

Persönlich habe ich eher das Gefühl, dass da "von oben" jemand aufgrund des öffentlichen Drucks gekniffen hat.

Der Verdacht drängt sich tatsächlich auf.

 

Was wäre aber gewesen, wenn es sich nicht um einen Notarzt, sondern um einen Polizeibeamten im Einsatz zu einem schweren Unfall oder zu einem bewaffneten Überfall oder was auch immer gehandelt hätte?

Der StA hätte gar keinen Strafbefehl ausgestellt weil Polizisten ja berufsbedingt nicht lügen.

 

 

Das will ich nicht hoffen. Die StA als angeblich "objektivste Behörde der Welt" vergisst, Entlastendes zu "ermitteln"?

Das ist doch der Normalfall. Da sind StA genau wie Polizisten.
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Das will ich nicht hoffen. Die StA als angeblich "objektivste Behörde der Welt" vergisst, Entlastendes zu "ermitteln"?

Das ist doch der Normalfall. Da sind StA genau wie Polizisten.

 

User im Zitat verbuchselt ;). Ansonsten stimmt's: Da gibt es ein Problem der institutionellen Nähe.

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Hallo, Daniel,

 

mir scheint, dass Du ein paar gravierende Vorurteile hast. :abwarten:

 

Hast Du das hier

 

Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Neuburg eingegangen sei.

 

nicht nur gelesen, sondern auch verstanden?

 

Der Beschuldigte, der Notarzt, hat offensichtlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, was ihm grundsätzlich nicht vorzuwerfen ist.

 

Man darf sich allerdings dann auch nicht wundern, wenn der Staatsanwalt seinen Strafbefehl nur aufgrund der ihm vorliegenden Fakten erlässt und die dürften hier, ohne die Stellungnahme des Beschuldigten, durchaus gegen ihn gesprochen haben.

 

Was hätte der Staatsanwalt denn Entlastendes für den Notarzt aus dem Hut zaubern sollen, wenn dieser abblockt und den Mund nicht aufkriegt?

 

Richtig mies finde ich nach jetziger Lage der Dinge, dass der Notarzt über die Mitleidswelle in der Öffentlichkeit und die Presse nun Druck auf den Staatsanwalt ausgeübt hat anstatt gleich, ggf. mit seinem Anwalt, vernünftig mit dem Staatsanwalt zu reden.

 

Dieser steht nun in der Öffentlichkeit als Buhmann dar, obwohl er nichts anderes als seinen Job getan hat, so, wie es wohl die allermeisten Staatsanwälte genauso gemacht hätten.

 

Es gibt Gegenden, in denen man so etwas als Hinterfotzigkeit bezeichnet. :devil:

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wenn man eines nicht aus diesem Fall schließen kann, dann das.

Ah ja. Warum nicht?

 

Übrigens: das hier

 

Wer in Deutschland schon mal mit den Behörden und/oder Gerichten zu tun hatte, weiß, dass dies nur eine Pro-Forma-Möglichkeit ist, die dem Bürger einen Rechtsstaat vorgaukeln soll (ist jetzt sicher etwas übertrieben formuliert, aber in die Richtung geht es schon).

(...) vielleicht könntest Du ja mal erklären, was Dir als Alternative vorschwebt oder in welchem Land Du eine bessere Lösung gefunden hast.

 

Auch an euch die Frage:

Was glaubst Du denn, wie die Diskussion verlaufen wäre, wenn der entgegenkommende Autofahrer eine Frau mit zwei Kindern hintendrin gewesen wäre, die mit ihrem Auto einen Abflug in die Landschaft gemacht und der Bericht mit den lapidaren Worten geendet hätte: "Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen"?

 

hast Du sicher übersehen. Möchtest Du wenigstens zur ersten Frage noch was schreiben?

 

die erst nach Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Neuburg eingegangen sei.

Für mich liest sich das, als ob der Notarzt erst mit einiger Verzögerung auf die Aufforderung zur Stellungnahme reagiert hat.

 

Da er die Tat nachweisen muss

Nein, muß er nicht.

 

Es gibt zwar Zeugen, aber die sind einem guten Verteidiger selten gewachsen, das weis der StA auch.

Du solltest weniger Gerichtssendungen im TV gucken, insbesondere keine amerikanischen.

 

Ganz offensichtlich nicht. Das ist auch ausgesprochen selten.

Beides trifft so nicht zu und passt hiermit

Der Verdacht drängt sich tatsächlich auf.

schon mal gleich gar nicht zusammen.

 

Das ist doch der Normalfall. Da sind StA genau wie Polizisten.

Ach Du liebe Zeit...

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Was hätte der Staatsanwalt denn Entlastendes für den Notarzt aus dem Hut zaubern sollen, wenn dieser abblockt und den Mund nicht aufkriegt?

Wenn der Angezeigte sich nicht äussert, ist doch nicht automatisch alles richtig was der Anzeiger sagt.

 

 

Richtig mies finde ich nach jetziger Lage der Dinge, dass der Notarzt über die Mitleidswelle in der Öffentlichkeit und die Presse nun Druck auf den Staatsanwalt ausgeübt hat anstatt gleich, ggf. mit seinem Anwalt, vernünftig mit dem Staatsanwalt zu reden.

Die Polizei wendet sich doch auch ständig an die Öffentlichkeit mit dem was sie alles braucht und sich wünscht. Es gibt doch keinen grösseren Fall, wo nicht einer von der GdP oder irgendein Verwaltungspolizist hinstellt und die gleiche Masche fährt. Wem die Öffentlichkeit zu helfen verspricht, dem steht es frei, sie auch zu nutzen.

Ob der Notarzt auch nach einem Gespräch so aus der Sache rausgekommen wäre wissen wir nicht, konnte er vorher nicht wissen.

 

 

Dieser steht nun in der Öffentlichkeit als Buhmann dar, obwohl er nichts anderes als seinen Job getan hat, so, wie es wohl die allermeisten Staatsanwälte genauso gemacht hätten.

Weiß man nicht. Wie man jetzt weiß, können die Aussagen der Anzeiger ja nicht so ganz gestimmt haben und die ggf., in die erste Entscheidung eingeflossenen, Spuren auch nicht - anders ließe sich ja die neuerliche Entscheidung nicht erklären. ;) Der Staatsanwalt kann durchaus leichtgläubig oder ermittlungsfaul gewesen sein.

Ich will aber nicht ausschließen, dass die Entscheidung wegen des öffentlichen Rummels auch eine z.T. politische ist.

 

Es gibt Gegenden, in denen man so etwas als Hinterfotzigkeit bezeichnet. :devil:

"Taktisch clevere Befragungen" von ungeübten Beschuldigten sind das auch, da stört sich dann keiner aus der Uniformriege dran.
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Hallo, Toxic Waste,

 

hätte der Notarzt zuvor gegenüber dem Staatsanwalt seine Version des Vorfalls geschildert, wäre diese Version glaubhaft und logisch und hätte der Staatsanwalt oder ein zuständiger Richter dann trotzdem einen Strafbefehl erlassen bzw. ein Urteil gegen ihn ausgesprochen, würde ich nichts sagen.

 

Ich habe es leider selber schon erleben müssen, dass die Justiz manchmal recht eigenartig urteilt und hätte vollstes Verständnis, wenn er die Öffentlichkeit einschaltet, nachdem er die rechtlichen Schritte ausgeschöpft hat.

 

Im vorliegenden Fall hat er dem Staatsanwalt aber gar nicht erst die Chance gegeben, den Vorfall aus seiner Sicht zu erfahren, sondern er hat sich gleich als Opfer der bösen Justiz dargestellt, die doch sooo ungerecht ist und ihm einfach seiner Existenzgrundlage beraubt.

 

Hallo, Biber,

 

Du hast mir da in Deinem Beitrag ein fremdes Zitat untergeschoben :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Neulich stand bei uns ein Polizei BMW am Parkplatz und hat sich im Schnee festgefahren. Rate mal ob die Leute gelacht oder geholfen haben :lol:

 

 

Aus aktuellem Anlass, nachdem bei uns in den letzten Tagen ein zorniger Schneesturm herrschte: ich hätte selbstverständlich geholfen. Selbst dann, wenn die :cop01: mir vorher ein Ticket wegen irgendeinem Schaas verpasst hätten. Weil das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

Und, das Allerwichtigste: Schadenfreude macht krank, weil es die Seele vergiftet. Helfen tut gut, weil .... nein, ich werde jetzt keine (begründete) Begründung leisten, weshalb dem so ist, weil erstens ist es schon spät und zweitens würde es etwas ausführlicher werden und drittens wahrscheinlich auf Unverständnis stoßen und überhaupt findet ein (wichtiger) Teil meines Wertekanons eine Freude am Schaden anderer zum :spit:.

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Helau Nachteule,

hätte der Notarzt zuvor gegenüber dem Staatsanwalt seine Version des Vorfalls geschildert, wäre diese Version glaubhaft und logisch und hätte der Staatsanwalt oder ein zuständiger Richter dann trotzdem einen Strafbefehl erlassen bzw. ein Urteil gegen ihn ausgesprochen, würde ich nichts sagen.

Ich verstehe schon, was Du sagen willst und ich kann das auch gut nachvollziehen. Nur weiß man ja vorher nicht, ob man nicht irgendetwas aussagt, das einem zum Nachteil gereicht. Wenn man nichts sagt muss einem die Schuld immer noch nachgewiesen werden. Wie wir jetzt wissen, hätte der Strafbefehl so nicht ausgestellt werden sollen. Und ja, da kann man sich durchaus fragen, auf welcher Grundlage der Staatsanwalt zu dem Schluss kam, klagen zu müssen und der Richter seine Entscheidung so traf, wie er es tat - vulgo wie er zu der Überzeugung kam, der Notarzt wäre zweifelsfrei schuldig.

Ich habe es leider selber schon erleben müssen, dass die Justiz manchmal recht eigenartig urteilt und hätte vollstes Verständnis, wenn er die Öffentlichkeit einschaltet, nachdem er die rechtlichen Schritte ausgeschöpft hat.

Spätestens dann ist es aber doch zu spät. Dann hat er zwar Recht aber nur noch das rechtskräftige Urteil zum Indiepressehalten. Welcher Zeitpunkt ist der richtige umd sich an die Öffentlichkeit zu wenden und warum sollte das moralisch an eine aktive Mitwirkung im Verfahren gebunden sein?

Im vorliegenden Fall hat er dem Staatsanwalt aber gar nicht erst die Chance gegeben, den Vorfall aus seiner Sicht zu erfahren...

Ich glaube jeder Staatsanwalt hat schon zig Fälle auf dem Tisch gehabt, wo sich der Beschuldigte nicht geäussert hat. Das muss er drauf haben.

...sondern er hat sich gleich als Opfer der bösen Justiz dargestellt, die doch sooo ungerecht ist und ihm einfach seiner Existenzgrundlage beraubt.

Neeneenee, der Staatasanwalt hatte jederzeit die Hohheit über seinen Fall und die Summe der Ermittlungsergebnisse. Für ihn hat es auch ohne Zeugnis der Notarztes gereicht, um zu der Überzeugung zu kommen, einen Richter aufzufordern, den Notarzt zu betrafen. Erst den Strafbefehl hat er öffentlich moniert und der ist Ausdruck eines abgeschlossenen Verfahrens, in dem trotz seiner fehlenden eigenen Einlassung keinerei Zweifel an seiner Schuld bestanden haben können.

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Aus aktuellem Anlass, nachdem bei uns in den letzten Tagen ein zorniger Schneesturm herrschte: ich hätte selbstverständlich geholfen. Selbst dann, wenn die :cop01: mir vorher ein Ticket wegen irgendeinem Schaas verpasst hätten. Weil das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

Und, das Allerwichtigste: Schadenfreude macht krank, weil es die Seele vergiftet. Helfen tut gut, weil .... nein, ich werde jetzt keine (begründete) Begründung leisten, weshalb dem so ist, weil erstens ist es schon spät und zweitens würde es etwas ausführlicher werden und drittens wahrscheinlich auf Unverständnis stoßen und überhaupt findet ein (wichtiger) Teil meines Wertekanons eine Freude am Schaden anderer zum :spit:.

 

 

 

Wenn du meinst. Ich weiß dass ich oft genug anderen helfe. Von daher bin ich nicht drauf angewiesen ausnahmslos überall zu helfen um mich gut zu fühlen. Und die Herren in Grün oder schwarz oder wie auch immer, gehören dank aktuellen Presseberichten und persönlichen Erfahrungen zu dieser Gruppe. Schadenfreude macht krank? Ja ok, kann sein. Alkohol, "gutes" Essen, Tabak usw machen auch krank. Gelegentlich konsumiert kann ich mit dem Risiko leben.

 

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Also ich hätte den Polizisten wohl auch geholfen, wiewohl ich währenddessen ein wenig wohlgemeinten Spott über ihr "Schicksal" ausgegossen hätte. Sowas lockert die Atmosphäre....

 

Allerdings kann ich auch Verständnis für die andere Sichtweise aufbringen.

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Merkwürdig ist aber, daß die Verfechter der "anderen Sichtweise" sehr wohl Hilfe von der Polizei erwarten, wenn sie meinen, Hilfe zu benötigen. Wie würden sie sich wohl fühlen, wenn die Polizei grinsend vorbei fahren würde, wenn sie erst einmal Spott ausschütten würde, bevor man Hilfe bekäme? Die Medaille hat immer zwei Seiten und man sollte auch immer daran denken, daß man in ebenso verfahrene Situationen kommen kann.

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Das ist die Frage, ob man von der Polizei Hilfe erwartet, wenn man in 'ner Schneewehe steckt, aus der man sich auch alleine befreien könnte. Anders, wenn ein Notfall vorliegt - aber dafür ist die Polizei ja auch da....

 

Übrigens: Mein Spottausschütten findet während der Hilfeleistung statt, aber das hast du ja sicherlich erkannt, 'Bluey', oder?

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Merkwürdig ist aber, daß die Verfechter der "anderen Sichtweise" sehr wohl Hilfe von der Polizei erwarten, wenn sie meinen, Hilfe zu benötigen. Wie würden sie sich wohl fühlen, wenn die Polizei grinsend vorbei fahren würde, wenn sie erst einmal Spott ausschütten würde, bevor man Hilfe bekäme? Die Medaille hat immer zwei Seiten und man sollte auch immer daran denken, daß man in ebenso verfahrene Situationen kommen kann.

 

Ich erwarte von der Polizei keine besondere Hilfe mal von absoluten Notfällen abgesehen. Also ausser es geht darum mein Konto zu erleichtern. Und schon gar nicht wenn ich im Schnee feststecke!! In den ganz wenigen Fällen wo ich die Polizei gebraucht hätte war sie entweder nicht da, kam viel zu spät oder konnte nichts machen.

 

Wenn das Polizeiauto auf dem Dach gelegen hätte in einer verlassenen Gegend ists was anderes. Aber auf einem Parkplatz innerorts und vermutlich direkt nach dem Mittagsessen - pfff. Selber schuld wenn Cops, die auch Verfolgsfahren machen müssen, nicht wissen wo der BMW stecken bleibt und wo nicht.

 

Ich werde auch ganz nebenbei erwähnt nicht dafür bezahlt das Volk zu schützen bzw. Autos aus dem Schnee zu helfen. Da haben Cops gegenüber der Allgemeinheit eine ganz andere Verpflichtung wie meine Wenigkeit.

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Das ist die Frage, ob man von der Polizei Hilfe erwartet, wenn man in 'ner Schneewehe steckt, aus der man sich auch alleine befreien könnte. Anders, wenn ein Notfall vorliegt - aber dafür ist die Polizei ja auch da....

 

Übrigens: Mein Spottausschütten findet während der Hilfeleistung statt, aber das hast du ja sicherlich erkannt, 'Bluey', oder?

Ich habe schon so manchen aus was für blöden Situationen auch immer geholfen. Und das habe ich gerne getan, ohne auf das Äußere, den Beruf oder sonstwas zu achten! Auch war es egal, ob derjenige die Situation irgendwann auch hätte alleine bereinigen können. So ging es schneller und er/sie war dankbar.

 

Übrigens: hab ich, aber darum ging es gar nicht. Eine lustige Bemerkung heitert die Situation sicherlich auf. Spott hingegen..... nunja.

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Selten dumme, arrogante Aussage!

 

Es ist schlicht die Wahrheit und mir steht es zum Glück frei zu entscheidem wem ich meine Hilfe zukommen lasse und wem nicht. Von unterlassener Hilfeleistung kann in dem Fall kaum die Rede sein.

 

@Eribaer, schon interessant dass du andere Autofahrer gerne rechts überholst, diese damit absichtlich erschreckst bzw ärgerst und auf der anderen Seite jedem sofort deine Hilfe anbietest. Das gibt dann Einblick in deine Denkmechanik :wacko:

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Ich werde auch ganz nebenbei erwähnt nicht dafür bezahlt das Volk zu schützen bzw. Autos aus dem Schnee zu helfen.

Selten dumme, arrogante Aussage!

 

Danke. Du sprichst mir aus der Seele.

 

Schade, daß man solches Gedankengut, solche Einstellungen nicht im Vorfeld schon erkennen kann (mit wenigen Ausnahmen), sonst könnte es tatsächlich mal sein, daß ich mich bei so einem Zeitgenossen wirklich nicht beeile, wenn er denn doch mal polizeilicher Hilfe bedarf.

 

Im übrigen (an die Adresse von @Persi): meine Hilfsbereitschaft endet micht mit dem Feierabend bzw. dem Ablegen der Uniform. Ich würde jedem Menschen helfen, auch wenn er/sie offenkundig ein Ar..l...h ist.

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Hast Du das hier

 

 

Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Neuburg eingegangen sei.

 

nicht nur gelesen, sondern auch verstanden?

 

Der Beschuldigte, der Notarzt, hat offensichtlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, was ihm grundsätzlich nicht vorzuwerfen ist.

 

Woraus entnimmst du die Erkenntnis daß der Notarzt von

seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat?

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Da er die Tat nachweisen muss

Nein, muß er nicht.

 

Wenn er eine Verurteilung erreichen will muss er das.

 

 

Es gibt zwar Zeugen, aber die sind einem guten Verteidiger selten gewachsen, das weis der StA auch.

Du solltest weniger Gerichtssendungen im TV gucken, insbesondere keine amerikanischen.

 

Ich sehe nicht viel fern, bin aber öfter mal als Zuschauer im Gericht.
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Hä? Die kriegen das doch in der Regel gar nicht mit ...

 

Wo lebst du denn?! Ich hab schon oft genug rechts überholt und weiß dass Mittelspurschleicher das ganz genau mitkriegen. Oder machen die danach zwecks der Gaudi Lichthupe, oft mit Scheibenwischer und manchmal Spurwechsel nach rechts?

Fragt sich wer hier merkbefreit ist wenn er das im Spiegel nicht sieht.

 

Was deinen Post angeht, Eribaer, möchte ich eigentlich nur auf mein Profilbild verweisen. Das denke ich trifft es am besten - scnr

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Hallo, Daniel,

Woraus entnimmst du die Erkenntnis daß der Notarzt von

seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat?

diese Frage zeigt doch schon, dass Du das Ganze tatsächlich nicht verstanden hast.

 

Was ist an der Aussage missverständlich, dass der Notarzt seine Schilderung erst nach Erlass des Strafbefehls gemacht hat?

 

Hallo, Toxic Waste,

Nur weiß man ja vorher nicht, ob man nicht irgendetwas aussagt, das einem zum Nachteil gereicht. Wenn man nichts sagt muss einem die Schuld immer noch nachgewiesen werden. Wie wir jetzt wissen, hätte der Strafbefehl so nicht ausgestellt werden sollen. Und ja, da kann man sich durchaus fragen, auf welcher Grundlage der Staatsanwalt zu dem Schluss kam, klagen zu müssen und der Richter seine Entscheidung so traf, wie er es tat - vulgo wie er zu der Überzeugung kam, der Notarzt wäre zweifelsfrei schuldig.

es richtig, dass man vorher nie weiß, wie es ausgeht, wenn man sich zur Sache äußert.

 

Zumindest sein Anwalt hat aber vermutlich Akteneinsicht bekommen und dieser hätte dann erkennen können, ob die Schilderung des bzw. der Geschädigten ausreichend ist, um einen Strafbefehl zu begründen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass viele Staatsanwälte eher dazu neigen, Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdungen einzustellen, wenn die Aussagen der Geschädigten nicht wirklich plausibel und nachvollziehbar sind.

 

Wenn es sich dann auch noch um einen Notarzt im Einsatz handelt, der zur Anzeige gebracht wurde, kann man ruhigen Gewissens unterstellen, dass der Staatsanwalt hier ganz besonders darauf geachtet hat, was in der Aussage steht.

 

Nicht vergessen sollte man, dass der Staatsanwalt hier sogar noch eine Entziehung der Fahrerlaubnis als strafverschärfende Maßnahme gefordert hat.

 

Es muss also schon einiges an dem Vorwurf gegen den Notarzt dran gewesen sein.

 

Wäre die Sachlage wirklich so eindeutig, wie vom Generalstaatsanwalt publik gemacht wurde, hätte jeder kompetente Anwalt nach Akteneinsicht wohl seinem Mandanten geraten, mit ihm zusammen eine Aussage aufzusetzen und an den Staatsanwalt zu schicken und diesem wäre dann wohl nichts anderes übrig geblieben, als das Verfahren einzustellen, zumal dies bei sehr vielen Fällen so oder so passiert, wenn lediglich Aussage gegen Aussage steht.

Ich glaube jeder Staatsanwalt hat schon zig Fälle auf dem Tisch gehabt, wo sich der Beschuldigte nicht geäussert hat. Das muss er drauf haben.

Na ja, Hellseher sind die Staatsanwälte genauso wenig wie andere Menschen.

 

Ein erfahrener Staatsanwalt kann sicher in vielen Fällen erkennen, ob eine Anzeige Hand und Fuß hat und ob die Aussage des Geschädigten plausibel ist oder ob dieser schlicht und ergreifend einen kleinen Fahrfehler eines anderen aufbauscht und das Ganze in glühenden Farben schildert, weil er noch direkt unter dem Einfluss des Geschehens seine Anzeige schreibt und er wird solche Fehler vermutlich recht schnell aussieben.

 

Tja, und hier schließt sich wieder der Kreis: Wollte der Staatsanwalt nur ein Exempel statuieren oder hat er diesen Strafbefehl nach reiflicher Überlegung verfasst?

 

Ich tippe auf Letzteres, denn er hätte sich mit einem Exempel gegen einen Notarzt sicher keine Freunde geschaffen, wie es der vorliegende Fall ja zeigt.

Viele Grüße,
Nachteule
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Woraus entnimmst du die Erkenntnis daß der Notarzt von

seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat?

diese Frage zeigt doch schon, dass Du das Ganze tatsächlich nicht verstanden hast.

 

Was ist an der Aussage missverständlich, dass der Notarzt seine Schilderung erst nach Erlass des Strafbefehls gemacht hat?

 

Und daraus schließt du daß er die Aussage verweigert hat? Das ist mal Mutig! Ich sehe nichts woraus dieser Schluss zulässig wäre. Wurde er überhaupt zu einer Äußerung aufgefordert? Das passiert nämlich im Strafbefehlsverfahren sehr oft nicht. Hat man lange genug auf den Eingang der Äusserung gewartet? Welche Frist war gesetzt? Ohne diese Information ist dein Schluss nicht tragbar.

 

es richtig, dass man vorher nie weiß, wie es ausgeht, wenn man sich zur Sache äußert.

 

Zumindest sein Anwalt hat aber vermutlich Akteneinsicht bekommen und dieser hätte dann erkennen können, ob die Schilderung des bzw. der Geschädigten ausreichend ist, um einen Strafbefehl zu

begründen.

Auch hier: Kenntnis, Frist?

 

 

Die Erfahrung zeigt, dass viele Staatsanwälte eher dazu neigen, Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdungen einzustellen, wenn die Aussagen der Geschädigten nicht wirklich plausibel und nachvollziehbar sind.

Es gibt auch diejenigen die dazu neigen alles und jedes auf Teufel komm raus zu verfolgen. Hilft nur im aktuellen Fall nicht weiter.

 

Wenn es sich dann auch noch um einen Notarzt im Einsatz handelt, der zur Anzeige gebracht wurde, kann man ruhigen Gewissens unterstellen, dass der Staatsanwalt hier ganz besonders darauf geachtet hat, was in der Aussage steht.

Das wäre erfreulich, mindestens in diesem Fall ist das aber ganz schön schief gegangen.

 

Es muss also schon einiges an dem Vorwurf gegen den Notarzt dran gewesen sein.

Auch hier würde mich interessieren wie du zu dieser Schlussfolgerung kommst.
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Hallo, Daniel,

Wurde er überhaupt zu einer Äußerung aufgefordert? Das passiert nämlich im Strafbefehlsverfahren sehr oft nicht. Hat man lange genug auf den Eingang der Äusserung gewartet? Welche Frist war gesetzt? Ohne diese Information ist dein Schluss nicht tragbar.

hast Du überhaupt ein klein wenig Ahnung von einem Bußgeld - oder Strafverfahren?

 

Scheinbar nicht, denn sonst wüsstest Du, dass dem Betroffenen bzw. Beschuldigten immer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sich zu äußern.

 

Sei es durch eine schriftliche Anhörung, sei es durch Vorladung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was deinen Post angeht, Eribaer, möchte ich eigentlich nur auf mein Profilbild verweisen. Das denke ich trifft es am besten - scnr

 

 

Ja, fürwahr, da hast Du recht, absolut.

 

Du erlebst Deine Mitmenschen als Dir tendenziell feindlich gesinnt, nicht wahr? Und Du hast das Gefühl, nicht das zu bekommen, was Dir aus Deiner Sicht zustünde? Und Du bist immer wieder übergangen worden, schon damals, als Du noch ein Kind warst, ist es das?

 

Ja, fürwahr, Dein Profilbild trifft es am besten, in diesem Fall denkst Du richtig.

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Du erlebst Deine Mitmenschen als Dir tendenziell feindlich gesinnt, nicht wahr? Und Du hast das Gefühl, nicht das zu bekommen, was Dir aus Deiner Sicht zustünde? Und Du bist immer wieder übergangen worden, schon damals, als Du noch ein Kind warst, ist es das?

Ohje, jetz ists soweit und es kommt mal wieder der Hobbypsychologe durch. Hätte gehofft du verschonst uns in diesem Thread damit. Als nächstes frägst du nach Größe und Funktionstüchtigkeit von Willi oder? :D

 

 

Aber wo wir schon dabei sind...

...so ist es, fürwahr. Völlig merkbefreit...

 

Ja, fürwahr, da hast...

....

Ja, fürwahr, Dein Profilbild...

 

Hast du öfter das Bedürfnis Wörter ständig zu wiederholen..?

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Ohje, jetz ists soweit und es kommt mal wieder der Hobbypsychologe durch.

Ja, jetzt ist es soweit..., denn es ist interessant zu erfahren, warum manche Menschen so reagieren, wie sie reagieren. Und Eribaer, den ich seit Jahren sehr schätze, liefert oft passende Denkansätze.

 

 

Hätte gehofft du verschonst uns in diesem Thread damit.

Ach, Du hättest gehofft - hast aber nicht. Somit wurde Deine (Nicht)Hoffnung ja erfüllt.

 

Als nächstes frägst du nach Größe und Funktionstüchtigkeit von Willi oder? :D

Nein, wohl eher nicht. Warum? Es ist nicht nötig, danach zu fragen.

 

Was mich interessiert: Welche Automarke fährst Du?

 

Hast du öfter das Bedürfnis Wörter ständig zu wiederholen..?

Wenn ich antworten darf: Nein, aber leider muss ich es dennoch tun. Sogar ganze Sätze. Liegt an der Auffassungsgabe des Gegenübers.
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Hallo, Daniel,

In Strafbefehlsverfahren kann das rechtliche Gehör durch die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt werden. Der BGH hat das mehrfach als ausreichend angesehen.

sind Dir auch die Hintergründe bekannt, warum die Beschuldigten nicht gleich gehört wurden?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Biber,

 

Du hast mir da in Deinem Beitrag ein fremdes Zitat untergeschoben

Tut mir leid, war nicht persönlich gemeint.

 

Wenn er eine Verurteilung erreichen will muss er das.

Bei Dir von juristischem Halbwissen zu reden, wäre schon heftig geschmeichelt. Aber vielleicht habe ich ja was verpasst, also bitte: wo steht das, was Du behauptest?

 

Ich sehe nicht viel fern, bin aber öfter mal als Zuschauer im Gericht.

Das scheint nicht viel zu bringen (siehe oben).

 

In Strafbefehlsverfahren kann das rechtliche Gehör durch die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt werden. Der BGH hat das mehrfach als ausreichend angesehen.

Hättest Du mal so zwei bis fünf entsprechende Urteile?

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Wo lebst du denn?! Ich hab schon oft genug rechts überholt und weiß dass Mittelspurschleicher das ganz genau mitkriegen. Oder machen die danach zwecks der Gaudi Lichthupe, oft mit Scheibenwischer und manchmal Spurwechsel nach rechts?

Wenn es Dir so ergangen ist, hast Du was falsch gemacht. Könnte es sein, dass Du eventuell zu langsam warst oder viel zu früh wieder nach links gewechselt bist? Angesichts Deines verhaltensoriginellen Auftritts hier im Forum könnte ich mir so was vorstellen. Man sollte "rücksichtsvoll", zügig und unauffällig rechts überholen; der Vorgang sollte nicht aggressiv wirken. Im Allgemeinen sehe ich aber auch keinen Grund, MSB rechts zu überholen - es sei denn sie haben sich einem LSB hinzugesellt.

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Was mich interessiert: Welche Automarke fährst Du?

Als ob das eine Rolle spielen würde. Da lasse ich dir lieber die Vorstellung dass ich eine Marke fahre mit der du viele Vorurteile verbindest.

Korrekt müsste die Frage übrigens "Welche Automarken fährst Du?" lauten - scnr

 

 

Wenn ich antworten darf: Nein, aber leider muss ich es dennoch tun. Sogar ganze Sätze. Liegt an der Auffassungsgabe des Gegenübers.

Verständlich. Du hast ja schon erwähnt dass du Eribaer bereits länger kennst...

 

 

 

 

Wenn es Dir so ergangen ist, hast Du was falsch gemacht. Könnte es sein, dass Du eventuell zu langsam warst oder viel zu früh wieder nach links gewechselt bist? Angesichts Deines verhaltensoriginellen Auftritts hier im Forum könnte ich mir so was vorstellen. Man sollte "rücksichtsvoll", zügig und unauffällig rechts überholen; der Vorgang sollte nicht aggressiv wirken. Im Allgemeinen sehe ich aber auch keinen Grund, MSB rechts zu überholen - es sei denn sie haben sich einem LSB hinzugesellt.

Ich mache dabei gar keinen Spurwechsel. Macht auch wenig Sinn wenn die rechte Spur frei ist und man bereits auf der ist :geheim: Zu langsam oder schnell, ja da das könnte sein. Hast du einen Tipp bei welcher Differenzgeschwindigkeit der Stealth Modus wirkt und mich niemand bemerkt? Schau einfach öfter mal in den Spiegel. Dann merkst du wie die MSB reagieren!

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In Strafbefehlsverfahren kann das rechtliche Gehör durch die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt werden. Der BGH hat das mehrfach als ausreichend angesehen.

sind Dir auch die Hintergründe bekannt, warum die Beschuldigten nicht gleich gehört wurden?

 

Da ich an diesen Verfahren nicht beteiligt war kann ich das natürlich nicht wissen.

 

 

Wenn er eine Verurteilung erreichen will muss er das.

Bei Dir von juristischem Halbwissen zu reden, wäre schon heftig geschmeichelt. Aber vielleicht habe ich ja was verpasst, also bitte: wo steht das, was Du behauptest?

 

Willst du jetzt allen Ernstes darüber diskutieren ob man einem Beschuldigten im ordentlichen Strafverfahren seine Schuld nachweisen muss? Wenn ja, bitte nicht mit mir. :nixda:
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