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Strafbefehl Nach Einsatzfahrt


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Und das was er beschreibt ist eine Handlung, die im StGB als Tatbestand steht... in der Folge zu einem Strafbefehl führt und keinenfals durch 35/38 STVO gedeckt ist.

 

<>

Er hätte eben fahren sollen. Mit Blaulicht und Horn, bremsen, gucken und wenn die anderen Platz machen vorbei fahren. Einfach auf die Gegenspur und den Weg 'frei kämpfen' ist nicht Sinn der 35/38 er.

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Aber genau das ist doch das Ziel, der unsäglichen (Verkehrs)Politik. Den nicht denkenden, obrigkeitshörigen und gesetzestreuen Blockwart, der bei minimalstem Anlass die Gerichte belästigt. Dazu die vö

@Biber : Ja, super. Weißt du, ich kenne noch den Grundsatz "wo gehobelt wird...." Aber gut, selbst wenn die Anklageschrift der Wahrheit entsprechen sollte, so bleibt zu konstatieren, dass der Beklagt

Allein die Tatsache, dass keinerlei Schaden bis auf das angekratzte Ego von so ein paar Oberlehrern entstanden sind gibt meiner meiner Meinung nach dem Notarzt Recht und beweißt, dass das Fahrmanöver

@Blaulicht: Im Gegenverkehr waren PKW, keine Möbelwagen. Obwohl auch die Fahrer dieser verpflichtet sind, unverzüglich die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen und gegebenenfalls nach rechts zu fahren und anzuhalten.

 

Wenn der Notarzt, welcher seit Jahrzehnten derartige Einsätze fährt, erkennt, dass ein Überholen/Vorbeifahren möglich ist, soll er es auch tun. Allgemeine Lebenserfahrung - kam das nicht von Dir?

 

Es wäre müssig, zu spekulieren, welcher Profession der Anzeigenerstatter nachgeht. Leer - Lehrer - Oberlehrer?

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Ein Rettungsfahrzeug rückt aus um Menschen zu helfen. Ein Streifenwagen rückt aus um Menschen zu verfolgen.

In dieser Pauschalität: völliger Blödsinn!
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Zum Verkehrsunfall müssen die Rettungskräfte möglichst schnell gelangen. Wann der Streifenwagen ankommt spielt keine große Rolle. Das Verwarngeld ist 10 Min. später nicht weniger wert.

1. *plonk* Mehr kann man zu solch einem ignoranten Unsinn nicht sagen.

3. längst nicht jeder Verkehrsunfall wird mit einem Verwarngelt (oder einer Anzeige) geahndet. Viele werden dagegen auch mündlich verwarnt.

 

Zu einer Messerstecherei kommen die ohnehin zu spät, auch da ist der RTW sehr viel wichtiger.

1. *plonk*

2. ja, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

 

Und zu einem Banküberfall kommen die Herren auch nur Rechtzeitig wenn die Täter Geiseln genommen haben und in der Bank verweilen. Dann sind ein paar Minuten nicht relevant.

1. s.o.

2. Du hast echt keine Ahnung, aber davon jede Menge!

 

Und wenn es wirklich eilig ist können Sie ja die Musik anmachen.

Ich hoffe sehr, daß Du nie in die Verlegenheit gerätst, polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Doch wenn mal bspw. jemand danach trachtet, Dir das Zifferblatt zu verschönern, so warten die Kollegen hoffentlich so lange, bis der Freizeit-Schönheitschirurg sein Werk vollendet hat. Es reicht ja, wenn später die Sanis kommen und versuchen, den Rest halbwegs zu richten.
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Allein die Tatsache, dass keinerlei Schaden bis auf das angekratzte Ego von so ein paar Oberlehrern entstanden sind gibt meiner meiner Meinung nach dem Notarzt Recht und beweißt, dass das Fahrmanöver vollkommen richtig war.

 

Und selbst wenn ein paar Fahrzeuge im Graben gelandet wären, wäre mir das aber sowas von egal... was ist schon ein bissi kaltverformtes Blech gegen ein Menschenleben... es wird Zeit, dass diese Gesellschaft ohne Moral, Anstand & Charakter endlich wieder auf den Boden runter kommt.

 

Das Problem ist, dass heutzutage keinerlei Differenzierungen mehr vorgenommen werden sondern überall nach der 0815-Formel gesucht und gehandelt wird. Genau daher rührt das ganze Vorschriftenchaos, das inzwischen an allen Ecken und Enden nicht nur das Leben erschwert sondern praktisch unmöglich macht - hier ein tolles Beispiel dafür... drüben im Bauforum haben wir uns heute nachmittag schon drüber schief gelacht - Schützenpanzer Puma: Schwangerenschutz beim Panzerfahren

 

Es gibt Sachen die kann und soll man nicht regeln, dafür muß es so etwas wie Anstand, Charakter und Moral geben und ein Notarzt auf dem Weg zu einem Kind in Lebensgefahr ist oberste Priorität und wichtiger als z.B. ein Streifenwagen auf dem Weg zu einem Unfall oder ein schnödes Feuerwehrfahrzeug auf dem Weg zu einem Sachschaden, außer wiederum es ist eine benötigte Drehleiter oder der Rüstwagen mit dem Rettungsspreizer auf dem Weg zu einer Menschenrettung.

Bei uns in Bereichen mit vielen Verkehrsunfällen haben z.B. sogar viele Feuerwehren inzwischen reagiert und einen Rettungsspreizer im Einsatzleitwagen (i.d.Regel ein PKW) der noch ein paar Sekunden/Minuten scheller am Einsatzort sein kann als der Rüstwagen (LKW).

 

Wenn das jetzt ein schnöder unwichtiger Sanka ohne Notarzt an Bord gewesen wäre... aber einem Notarzt gestehe ich soviel Eigenverantwortung zu, dass der genau erkannt hatte, wie brenzlig die Situation bei dem Kind ist und hat demnach angemessen, verantwortungsvoll reagiert, wie man am Ergebnis sehen kann.

 

Die Anzeigenerstatter sind meiner Meinung nach der allerletzte Dreck und sollten sich was schämen... ich hoffe, dass diese im Gerichtssaal und unter den Augen der Eltern des Kindes die Verachtung bekommen die ihnen gebührt. Wenn Staatsanwälte und Richter in diesem Land schon auf ein derartiges Niveau ohne Anstand und Werte abgesunken sind, das diese so einen Saustall nicht nur nicht verhindern sondern selbst anzetteln und damit ein Gesetz, das in so einer Situation maximal dummes Pamplete ist über das Leben eines Kindes stellen, dann ist es wichtig, dass man als anständiger Bürger auf Konfrontation geht und Zivilcourage zeigt.

 

Da geht es um Moral und Werte, die weit und unverrückbar über Recht und Gesetz stehen müssen, um keine Grenzen zu überschreiten die in den Abgrund der Unmenschlichkeit führen.

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Ich bin erstaunt, mit welcher Sicherheit hier viele den Anzeigerstatter verurteilen und den Notarzt entschuldigen, ohne Einzelheiten zu kennen.

Im lawblog wird aus dem Strafbefehl wie folgt zitiert:

Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.

Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden. ... [be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können.


Da klingt der Strafbefehl für mich zumindest nachvollziehbar. Vor allem, wenn man das hier berücksichtigt:

Auch bei Anwendung des Sonderrechts nach § 35 StVO und der Anwendung von Blaulicht und Horn nach § 38 StVO gilt ein grundsätzliches Gefährdungs- und Schädigungsverbot.
Der BGH hat es in einem älteren Urteil (aus 1951) sehr treffend ausgedrückt: "Es ist auch bei der Polizei und der Feuerwehr nicht Sinn eines hoheitlichen Einsatzes, gefährdete Menschen auf Kosten der Gesundheit oder des Lebens anderer zu retten."

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@Biber : Ja, super. Weißt du, ich kenne noch den Grundsatz "wo gehobelt wird...." Aber gut, selbst wenn die Anklageschrift der Wahrheit entsprechen sollte, so bleibt zu konstatieren, dass der Beklagte seit Jahrzehnten NA Einsätze fährt und bisher keine Ausfälle zu beklagen waren. Mein (in meinen Augen gesunder) Menschenverstand sagt mir, dass ich durch mein Verhalten, (entweder idealerweise eigenmotiviert durch vorausschauende Fahrweise oder mehr oder weniger zwangsweise weil mir "unvorhersehbar" ein NEF entgegen kam) dazu beigetragen habe Anderen zu helfen.

Sollte mir dadurch ein Schaden zugefügt werden, obwohl ich mir keines Fehlverhaltens bewusst wäre, sähe ich die Lage vielleicht auch differenzierter, ohne Schaden bleibt das Ganze aber eine Schande für Kläger, Staatsanwalt, und auch für den Richter, welcher diesen Strafbefehl erlassen hat.

Armes Deutschland.

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. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden. ... [be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können.

 

 

Wird da nicht die grundsätzliche Pflicht des Verkehrsteilnehmers beschrieben?

In diesem Fall wurde wohl die Pflicht zur Not. Aber warum? Doch nur aufgrund eines Fehlverhaltens der "in Not geratenen Autofahrer". Dass man die elektronischen Sirenen von Polizei und Notarzt teilweise erst recht spät hört und dadurch an unübersichtlichen Stellen erst spät registriert kann durchaus passieren. Da braucht der Radio nicht einmal laut sein.

Hier reden wir aber über ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug auf gerader Strecke. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer hätten den NAW zwingend bemerken und auf die o.g. Art und Weise Platz machen müssen. Ganz ohne Not.

Man könnte den Spieß auch herumdrehen: Durch die eigene Unaufmerksamkeit haben diese den Notarzt in Gefahr gebracht und es wäre nur gerecht, wenn die Anzeigenersteller hier sich selbst ans Messer geliefert hätten. Das hätte dann vllt. auch mal eine Signalwirkung für die Oberlehrer im Straßenverkehr. (*)

 

Aber daran krankt unser System ganz gewaltig. Vergangenes Jahr hat hier ein Autofahrer vor Gericht teilweise Recht erhalten als er die Stadt verklagt hatte, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit in ein großes Schlagloch gefahren ist und sein Fahrzeug Schäden davongetragen hat. Die betroffene Stelle liegt innerorts und es sind :50: erlaubt - im Rahmen des Sichtfahrgebots hätte er das Schlagloch rechtzeitig erkennen können. Aber auch dank solcher Vollpfosten und Richtern, die derart realitätsfern entscheiden, werden wir mit unsinnigen Regeln zugepflastert.

 

Hier wären die Gerichte gefordert, im Sinne der Verkehrssicherheit zu entscheiden. Mit anderen Worten: Dem Verkehrsteilnehmer die Pflicht zur Aufmerksamkeit auferlegen.

 

 

 

 

(*) Ich hatte in letzter Zeit auch mehrmals das Erlebnis, dass ich im Rückspiegel frühzeitig ein Blaulicht erkannte und mir somit eine ideale Stelle zum Anhalten/Platz machen suchen konnte. Man glaubt nicht, was die hinter mir alles noch veranstalteten, bis sie merkten, was da von hinten kommt. Es kann durchaus passieren, dass man ein Einsatzfahrzeug mal erst spät erkennt - wird mir sicher auch mal so ergehen. Aber es gibt viele Situationen, in denen mit ein wenig Aufmerksamkeit viel erreicht werden könnte. Die Bilder des "Tatorts" sprechen hierzu eine eindeutige Sprache.

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Naja, liest man den Tatvorwurf und beschäftigt man sich mit Einsatzfahrten kommt man schnell darauf, wie der NA sich hätte verhalten können: Geschwindigkeit runter (bremsen) und dann, wenn der Gegenverkehr Platz gemacht hat, vorbei fahren.

Ab und an seh ich Einsatzfahrzeuge, die mit 'Speed' über rote Ampeln fahren. Die Rechtsprechung hat es doch mehr als deutlich gesagt, wie der Fahrer sich zuu verhalten hat. Das kann man gedanklich auf die Fahrt hier übertragen. Durch das 'Abdrängen' des Gegenverkehr hat er sich strafbar gemacht.

Ich möchte das ein NA ankommt. So schnell wie möglich, aber er soll nicht unmöglich fahren.

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Wir wissen doch alle, dass sich Tatvorwürfe recht schnell relativieren, wenn man beide Seiten hört. Warum nur bist du dir hier so schnell sicher in deinem (Vor)Urteil, während du, wenn es um Polizisten geht, doch immer erst die andere Seite hören möchtest?

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Die Strecke ist dort nicht gerade, es hat dort eine langgezogene Kurve, in der beide Fahrspuren durch Z 295 getrennt sind. Wie der Bewuchs des Straßenrandes zum Tatzeitpunkt war vermittelt das Bild im Internet nicht.

 

Im Strafbefehl wird nur Blaulicht angeführt. Daher durfte nur § 35 in Anspruch genommen werden.

 

Welchen Geistes Kind der Notarzt ist, läßt erahnen, in dem er der Presse Aufnahmen vom Strafbefehl machen ließ, in dem die Klarnahmen und Kennzeichen der Zeugen stehen.

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Das wird jetzt Wellen auf höherer Ebene geben... wenn die Sache nicht noch eine plötzliche Wende nimmt werden die Herrn Juristen, die das angezettelt haben, wohl keine große Karriere mehr bei der bayerischen Justiz machen. Gegen die hohe Politik und die Seilschaften kommt in BY einer mit so einem Mackel an der Weste nicht an und das ist in machen Fällen gut so.

 

Über 86.000 Unterschriften innerhalb von 3 Tagen sprechen da eine mehr als deutliche Sprache, was das Volk denkt in dessen Namen diese Herrn ihre Urteile angeblich fällen.

 

Und auch die Generalstaatsanwaltschaft ist schon tätig... http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-strafbefehl-generalstaatsanwalt-interessiert-sich-fuer-neuburger-notarzt-1.2339444

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Im Strafbefehl wird nur Blaulicht angeführt. Daher durfte nur § 35 in Anspruch genommen werden.

 

Welchen Geistes Kind der Notarzt ist, läßt erahnen, in dem er der Presse Aufnahmen vom Strafbefehl machen ließ, in dem die Klarnahmen und Kennzeichen der Zeugen stehen.

 

Egal, wie die Strecke aussieht, ich meine, es muss zu erkennen sein, wenn im Gegenverkehr ein Fahrzeug unter Inanspruchnahme von Sonderrechten fährt - Ausnahme Anhöhen, etc. Was alles eingeschaltet war - s. dazu die Äußerungen des NA - sollte wohl der Fahrtenschreiber eindeutig belegen können.

 

Und dass der NA sich so verhält, wie er sich jetzt verhält, ist für mich durchaus nachvollziehbar.....

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Ja, super. Weißt du, ich kenne noch den Grundsatz "wo gehobelt wird...."

Der soll Deiner Meinung nach bei welchen Verkehrsvergehen und Straftaten gelten? Wie arbeiten wir den denn in die Gesetze ein? Und gilt der auch, wenn Du davon betroffen bist? Wenn also z.B. ein Polizist auf einen eher vagen Verdacht hin ("betrunken, zugedröhnt, eindeutig!") Deinen FS einzieht und Du mal locker vier Wochen nicht hinters Steuer darfst? Oder wenn der in dem Brunnen von einem Polizisten erschossene Mann Dein Sohn wäre - würdest Du dann auch von Hobeln und Spänen reden?

 

Aber gut, selbst wenn die Anklageschrift der Wahrheit entsprechen sollte, so bleibt zu konstatieren, dass der Beklagte seit Jahrzehnten NA Einsätze fährt und bisher keine Ausfälle zu beklagen waren.

Du meinst also, er habe das Anrecht auf so eine Art Freischuss? So wie beim Rabattretter in der Haftpflicht? Das ist in den meisten Gesetzen bereits eingearbeitet, allerdings eher in umgekehrter Form: nennt sich Strafrahmen.

Übrigens: wenn hier im RF jemand behauptet, er sei sein ganzes Autofahrerleben lang immer korrekt gefahren, nur eben dieses eine Mal nicht und genau da hätten sie ihn erwischt, kommt - zu Recht - regelmäßig der Hinweis darauf, daß er sich da wohl vertue und eher nicht erwischt worden als immer korrekt gefahren sei.

 

ohne Schaden bleibt das Ganze aber eine Schande für Kläger, Staatsanwalt, und auch für den Richter, welcher diesen Strafbefehl erlassen hat.

Auch hier der Hinweis, daß das in den Gesetzen bereits berücksichtigt wird. Mal abgesehen davon, daß es hier um eine Gefährdung und nicht um einen Schaden ging.

 

Armes Deutschland.

Nö. Rechtsstaat. Den Auszug aus dem BGH-Urteil hast Du gelesen?

 

Was glaubst Du denn, wie die Diskussion verlaufen wäre, wenn der entgegenkommende Autofahrer eine Frau mit zwei Kindern hintendrin gewesen wäre, die mit ihrem Auto einen Abflug in die Landschaft gemacht und der Bericht mit den lapidaren Worten geendet hätte: "Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen"?

 

Wird da nicht die grundsätzliche Pflicht des Verkehrsteilnehmers beschrieben?

Richtig. Und genau wegen dieser Pflichtverletzung hat es den Strafbefehl gegeben.

 

Doch nur aufgrund eines Fehlverhaltens der "in Not geratenen Autofahrer".

Das weißt Du woher?

 

Hier reden wir aber über ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug auf gerader Strecke. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer hätten den NAW zwingend bemerken und auf die o.g. Art und Weise Platz machen müssen. Ganz ohne Not.

Das weißt Du bitte woher? Aus dem bekanntgewordenen Teil des Strafbefehles geht nicht mal hervor, daß die Sirene eingeschaltet war.

 

Übrigens: zu dem gar fürchterlichen Land und seinem entsetzlichen Rechtssystem gehört es, daß man gegen einen Strafbefehl angehen kann. Das hat der Betroffene ja auch bereits getan. Es wird also eine Hauptverhandlung geben, im Zweifel auch über mehrere Instanzen. Vielleicht hören wir ja dann auch die Sicht des Anzeigenden.

 

Unabhängig davon bin ich irritiert darüber, daß der Notarzt selber gefahren ist. Ich kenne solche Fahrzeug nur mit zwei Leuten, und der Arzt sitzt da definitiv nicht hinterm Steuer.

 

Das wird jetzt Wellen auf höherer Ebene geben... wenn die Sache nicht noch eine plötzliche Wende nimmt werden die Herrn Juristen, die das angezettelt haben, wohl keine große Karriere mehr bei der bayerischen Justiz machen.

Ach. Und das schließt Du daraus, daß der Generalstaatsanwalt die Akten angefordert hat? Erstaunlich.

 

Gegen die hohe Politik und die Seilschaften kommt in BY einer mit so einem Mackel an der Weste nicht an und das ist in machen Fällen gut so.

Genau. So ein bisschen Flexibilität mit Hang zur Rechtsbeugung und so ist völlig okay, wenn es um die gute Sache geht. Und was gut ist, entscheidet der Mob.

 

Über 86.000 Unterschriften innerhalb von 3 Tagen sprechen[/url] da eine mehr als deutliche Sprache, was das Volk denkt in dessen Namen diese Herrn ihre Urteile angeblich fällen.

Ach bitte. Beschäftige Dich ein bißchen mit diesen Petitionsaufrufen, Du wirst dann ohne Probleme feststellen, wie sowas funktioniert. Erregung ohne Kenntnis der Einzelheiten ist am einfachsten: Ich habe mir meine Meinung gebildet, komm' Du mir jetzt bloß nicht mit Tatsachen und Rechtsstaat und so! Und nächste Woche treiben wir dann eine andere Sau durchs virtuelle Dorf. Lies' Dir mal die Kommentare in den verschiedenen Netzwerken und Presseveröffentlichungen durch. Wenn man da die Fackeln-und-Mistgabeln-Fraktion sieht, kann einem Angst und Bange werden.

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Hi,

 

also ich komme aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus! Wenn mir ein Fahrzeug mit vollem Lalü, Blaulicht und Co. entgegen kommt, vor dem auch noch ein anderes Fahrzeug fährt, dann bremse ich doch und fahre zur Seite!!!

Da muss ich doch damit rechnen, dass er überholt!

Ich vermute mal, hier hat der Herr Oberlehrer gepennt, den Notarzt zu spät bemerkt, ist dann mit einer Vollbremsung ausgewichen und der Hintermann hatte deshalb ebenfalls Probleme. Bevor man seinen Fehler nun zugibt, tritt man die "Flucht nach vorne" an und zeigt den "Rowdy" von Notarztfahrer an.

Das (für mich) besonders Verwerfliche an der Sache ist, dass sich wirklich ein Staatsanwalt gefunden hat, der das Verfahren aufnimmt.

Ich hoffe für den Notarzt, dass nichts für ihn bei rumkommt.

 

Bei uns in der Nähe (Wolmirstedt) gab es vor ein paar Jahren mal einen Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug, bei dem 4 tote Feuerwehrmänner zu beklagen waren.

Da hat eine Trulla an einer mehrere hundert Meter weit einsehbaren Kreuzung das Feuerwehrfahrzeug "übersehen".

Es befanden sich 3 Fahrzeuge auf dem Weg zum Einsatz (Brand in einem Kindergarten; dass es nur eine Übung war, wussten sie nicht!); das erste Fahrzeug ist über die Kreuzung drüber und die Trulla hat das 2. Fahrzeug (an der Hinterachse!) erwischt. Sie ist ungebremst drauf!

Die Tante war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und hatte laute Musik an.

Es wurde aber die Hauptschuld der Maschinistin zugesprochen. Genauso völlig unverständlich!

 

kopfschüttelnde Grüße

Wolle

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@Wolle63: Nicht ganz korrekt. Die Maschinistin wurde zu 180 Tagessätzen, die Fahrerin des PKW zu 200 Tagessätzen verurteilt.

Allerdings, so ist es mir in Erinnerung, waren widersprüchliche Zeugenaussagen und ein Gutachten wohl entscheidend.

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Wird da nicht die grundsätzliche Pflicht des Verkehrsteilnehmers beschrieben?

Richtig. Und genau wegen dieser Pflichtverletzung hat es den Strafbefehl gegeben.

 

Nur gegen den Falschen.

 

 

Doch nur aufgrund eines Fehlverhaltens der "in Not geratenen Autofahrer".

Das weißt Du woher?

 

Das weiß ich nicht, ich habe jedoch Bilder und Videos der besagten Stelle gesehen. Anhand dieser Indizien ist meine Mutmaßung alles andere als abwegig.

 

Übrigens: zu dem gar fürchterlichen Land und seinem entsetzlichen Rechtssystem gehört es, daß man gegen einen Strafbefehl angehen kann. Das hat der Betroffene ja auch bereits getan. Es wird also eine Hauptverhandlung geben, im Zweifel auch über mehrere Instanzen. Vielleicht hören wir ja dann auch die Sicht des Anzeigenden.

Wer in Deutschland schon mal mit den Behörden und/oder Gerichten zu tun hatte, weiß, dass dies nur eine Pro-Forma-Möglichkeit ist, die dem Bürger einen Rechtsstaat vorgaukeln soll (ist jetzt sicher etwas übertrieben formuliert, aber in die Richtung geht es schon).

 

Die einzige Möglichkeit für den Notarzt war, öffentlichen Druck aufzubauen. Und das hat er glücklicherweise auch getan (ob es ihm hilft, wird sich zeigen).

 

 

Unabhängig davon bin ich irritiert darüber, daß der Notarzt selber gefahren ist. Ich kenne solche Fahrzeug nur mit zwei Leuten, und der Arzt sitzt da definitiv nicht hinterm Steuer.

Ich kenne das nicht anders, also dass der Notarzt alleine fährt. Scheint sich regional zu unterscheiden. Mancherorts fährt der Notarzt ja auch im Rettungswagen mit.

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Bei uns hier haben manche Ärzte sogar ein eigenes privates Notarztfahrzeug, das in deren privater Garage steht... haben die Dienst rücken die von zu Hause aus aus - da bleibt dem Notarzt nix anders übrig als selbst zu fahren.

 

Bzw. bei uns hier in der Nachbarschft wohnt auch ein Arzt... wenn der z.B. am Wochenende Dienst hat, dann steht das Notarztfahrzeug vom BRK vor dessen Haustür. Der verbringt die Bereitschaftszeit halt nicht in der Wache / Rettungsleitstelle sondern ist zu Hause oder ist während der Woche auch in seiner Praxis.

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mit vollem Lalü

Das weißt Du woher?

 

Ich vermute mal

Genau das ist das Problem: heir wird vermutet. Und auf dieser Basis ge- und verurteilt.

 

Genauso völlig unverständlich!

Warum? Wobei: wenn u14325 Recht hat, bist Du entweder schlecht informiert oder blendest wesentliche Informationen aus - dann wäre Dein Unverständnis möglicherweise wenigstens halbwegs verständlich.

 

Nur gegen den Falschen.

Deine Meinung, die Dir unbenommen ist. Der (aktuell) Zuständige sieht das offensichtlich anders.

 

Das weiß ich nicht

Genau das ist das Problem.

 

ich habe jedoch Bilder und Videos der besagten Stelle gesehen. Anhand dieser Indizien ist meine Mutmaßung alles andere als abwegig.

Die Bilder und Videos kenne ich nicht. Deine Aussage in #58 (gerade Strecke) deckt sich nicht mit der von BamBam in #61 (langgezogene Kurve). Da passt also schon mal was nicht mit den Indizien und Mutmaßungen.

 

Wer in Deutschland schon mal mit den Behörden und/oder Gerichten zu tun hatte, weiß, dass dies nur eine Pro-Forma-Möglichkeit ist, die dem Bürger einen Rechtsstaat vorgaukeln soll (ist jetzt sicher etwas übertrieben formuliert, aber in die Richtung geht es schon).

Nein, das ist nicht etwas übertrieben, sondern völliger Quatsch, den man mit dem Vorwurf Stammmtischgerede noch adeln würde. Eine Diskussion darüber führt sicher zu nichts, aber vielleicht könntest Du ja mal erklären, was Dir als Alternative vorschwebt oder in welchem Land Du eine bessere Lösung gefunden hast.

 

Auch an euch die Frage:

Was glaubst Du denn, wie die Diskussion verlaufen wäre, wenn der entgegenkommende Autofahrer eine Frau mit zwei Kindern hintendrin gewesen wäre, die mit ihrem Auto einen Abflug in die Landschaft gemacht und der Bericht mit den lapidaren Worten geendet hätte: "Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen"?

 

 

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Ich bin erstaunt, mit welcher Sicherheit hier viele den Anzeigerstatter verurteilen und den Notarzt entschuldigen, ohne Einzelheiten zu kennen.

 

Im lawblog wird aus dem Strafbefehl wie folgt zitiert:

Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.

 

Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden. ... [be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können.

 

 

 

Wow, klingt "cool" der Text. Vielleicht sollte ich mal ein paar "Zivilisten" anzeigen, wenn ich wieder mal stark abbremsen und ausweichen muß. Aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust, da jeden Monat aufs Neue Zeit zu investieren.

 

Irgendwie vermisse ich da allerdings Entfernungsangaben, die das Ganze plausibel machen würden. Denn ich glaube nach wie vor nicht, daß ein erfahrener Notarzt dem Gegenverkehr direkt vor der Haube ballern würde.

 

Also "nur durch die sofortige Ausweichreaktion" konnte der Unfall verhindert werden? Wie jetzt, die sind mit 100 bzw. eher mit 80km/h ins Bankett ausgewichen? Dabei nicht ins Schleudern gekommen oder einen Begrenzungspfosten umgemäht? Aber halt, die haben ja erst gebremst und sind dann ausgewichen. Ja was stimmt denn nun? Sorry, aber irgendwie kommt mit der Text nicht schlüssig vor, sondern geschönt, um etwas Dramatik in die Sache reinzubringen.

 

Ok, der jetzige Kommentar erfolgt nur auf Basis meiner Vorurteile: Ein VW und ein Saab-Fahrer, warum verwundert mich das nicht...

 

Und ich bin nach wie vor der Meinung, daß genau aus diesen Gründen Dashcams in Einsatzfahrzeuge gehören.

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Streifenwagen verunfallt bei Einsatzfahrt (bk-media)
drei Personen leicht verletzt

 

Hmm, Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn über eine rote Ampel und dabei einen Toyota aus dem Querverkehr abgeschossen... gibts da jetzt auch einen Strafbefehl?

Der müßte ja eigentlich sogar mehr als 4.500,-€ + 6 Wochen Fahrverbot betragen... immerhin ist eine Ampelkreuzung schon um einiges eindeutiger, außerdem ist da mind. eine zweifache Körperverletzung dabei und es sind -nach dem Bericht- 40.000,-EUR Schaden entstanden.

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Und das was er beschreibt ist eine Handlung, die im StGB als Tatbestand steht... in der Folge zu einem Strafbefehl führt und keinenfals durch 35/38 STVO gedeckt ist.

 

<>

Er hätte eben fahren sollen. Mit Blaulicht und Horn, bremsen, gucken und wenn die anderen Platz machen vorbei fahren. Einfach auf die Gegenspur und den Weg 'frei kämpfen' ist nicht Sinn der 35/38 er.

 

Genau. Und wer den 35 (8) nicht acht', wird ganz schnell ein 315er...

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Wenn die Musik im Auto voll auf Lautstärke war, kann ich mir das Überhören schon vorstellen.

Wenn Du ein neueres Auto hast braucht es nicht mehr Viel damit man die Musik nicht mehr hört. Ist eine vermaledeite Kombi zwischen immer besser gedämmten Autus und Krawalltüten die weder Laut sind noch von der Frequenz her gut hörbar.Man hört das Horn auch ohne Lala im eigenen Auto erst sehr spät.

 

Wenn Ich im Rückspiegel oder vor mir einen RTW sehen braucht es keine Krawalltüte oder Diskobeleuchtung damit Ich auf die Kiste reagiere, wenn die Disko aktiviert ist wird eine Ausweichmöglichkeit gesucht.

Dazu braucht es keine Tröte. In der Regel fahren Die ja nicht zum Spaß durch die Lande.

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Vor Jahren habe ich mal unmittelbar vom Bürgersteig aus erlebt, als ein sogenanntes Wumm Wumm Auto - sogenannte fahrende Disco - von einem Rettungsfahrzeug überholt wurde - er hatte das Fahrzeug erst bemerkt, als dieses direkt neben ihm war und fuhr dabei auf einen stehenden Autotransporter auf. Dann kam natürlich die Polizei, da hatte er natürlich seine unfallverursachende Musi ausgemacht. Ich habe mich nicht eingemischt, denn mit seinem Schaden hatte er genug Lehrgeld zu zahlen, wie ich fand.

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Hallo, Aka,

Und selbst wenn ein paar Fahrzeuge im Graben gelandet wären, wäre mir das aber sowas von egal... was ist schon ein bissi kaltverformtes Blech gegen ein Menschenleben... es wird Zeit, dass diese Gesellschaft ohne Moral, Anstand & Charakter endlich wieder auf den Boden runter kommt.

dass Du ein etwas eigenartiges Rechtsverständnis hast, hast Du ja schon des Öfteren bewiesen, u. a. im Thread mit den Gaffern beim Erste - Hilfe - Einsatz.

 

Kannst Du von vornherein sagen, dass tatsächlich nur Blechschaden entsteht, wenn Du jemanden bei einer Einsatzfahrt in den Graben drängst?

 

Würdest Du als Einsatzfahrer einfach weiterfahren, wenn Du nachweislich andere in den Graben gedrängt hättest und wenn Du davon ausgehen müsstest, dass sich dabei möglicherweise jemand schwer verletzt hat?

 

Du setzt also das Leben eines Menschen über das anderer?

 

Unbestritten: Es gibt Verkehrsteilnehmer, die komplett auf stur schalten oder einfach zu dumm sind, ordentlich Platz zu machen und wenn diese falsch reagieren und ihr Fahrzeug ein wenig beschädigen, ohne Personenschaden, würde sich mein Mitleid ziemlich in Grenzen halten.

 

Wenn man sich jedoch bei einer Einsatzfahrt hinter einem anderen PKW befindet und dann, wenn dieser Platz macht oder abbiegt, plötzlich nach links ausschert, muss man immer damit rechnen, dass entgegenkommende Fahrzeuglenker gar nicht bemerkt haben, dass hinter dem Fahrzeug, das ihnen zunächst entgegengekommen ist, noch ein Einsatzfahrzeug fährt.

 

Dazu kommt, dass man das Horn auch nicht zwingend schon von Weitem hört, denn viele Fahrzeuge sind mittlerweile so gut gedämmt, dass solche Außengeräusche sehr stark gefiltert werden.

 

Das sind alles Dinge, die man als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges mit berücksichtigen muss und je mehr man für andere mitdenkt, umso sicherer kommt man an.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Streifenwagen verunfallt bei Einsatzfahrt (bk-media)

drei Personen leicht verletzt

 

Hmm, Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn über eine rote Ampel und dabei einen Toyota aus dem Querverkehr abgeschossen... gibts da jetzt auch einen Strafbefehl?

Der müßte ja eigentlich sogar mehr als 4.500,-€ + 6 Wochen Fahrverbot betragen... immerhin ist eine Ampelkreuzung schon um einiges eindeutiger, außerdem ist da mind. eine zweifache Körperverletzung dabei und es sind -nach dem Bericht- 40.000,-EUR Schaden entstanden.

 

Der Fahrer des Polizeiwagens wird sehr wahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen, denn, ob Sonderrechte oder nicht, eine rote Ampel ist eine rote Ampel - und die hat er zu beachten! Er darf sich hoechstens in den Kreuzungsbereich herein tasten, wenn einer ueber die gruene Ampel kommt hat er notfalls anzuhalten.

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mit vollem Lalü

Das weißt Du woher?

 

Das ergibt sich aus der Aussage des beanzeigten Notarztes.......

 

Die aber nicht mit der ersten Seite vom Strafbefehl übereinstimmt wo nur das Blaulicht erwähnt wurde. Es wäre der Meinungsbildung zuträglich die anderen Seiten auch zu veröffentlichen.

 

Ich halte es für am wahrscheinlichsten das der Notarzt übersehen hat, dass das Fahrzeug vor ihm zum abbiegen abbremst und als er es bemerkte, ist er dann zum überholen ausgeschert.

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Hallo, BamBam,

 

wie die Tatsachen in der Presse verdreht werden können, wenn nicht sauber recherchiert wird, konnte man gerade im Radio zu diesem Thema hören.

 

In einer kurzen Mitteilung zu diesem Thema hieß es, dass der Notarzt mit einem kleinen Mädchen unterwegs war, das zu ersticken drohte und nicht, dass er zu diesem Mädchen fuhr.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was aber für den Fall an sich nicht relevant sein dürfte.

 

Auf die Erklärung am Nachmittag bin ich jedenfalls mal gespannt.


 

 

Edit:

 

Da ist sie ja schon:

 

 

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat inzwischen auch eine Erklärung zu dem Fall abgegeben. Demnach habe eine "nochmalige Überprüfung des Vorganges" ergeben, dass Hatz wohl nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden wäre. "In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."

...
Darum wird der "rasende" Notarzt jetzt doch nicht bestraft - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Darum-wird-der-rasende-Notarzt-jetzt-doch-nicht-bestraft-id32953487.html
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:think: Stellt sich die Frage ob wirklich die Überprüfung der Akten der Grund war, oder der öffentliche Druck oder ob Gar Druck von weiter Oben ausgeübt wurde?

 

Einfachste Möglichkeit wäre das die Generalstaatsanwaltschaft festgestellt hat das der zuständige Staatsanwalt und der Richter weit übers Ziel hinausgeschossen sind und deswegen quasi zurückgepfiffen wurden.

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...Einfachste Möglichkeit wäre das die Generalstaatsanwaltschaft festgestellt hat das der zuständige Staatsanwalt und der Richter weit übers Ziel hinausgeschossen sind und deswegen quasi zurückgepfiffen wurden.

Auch ein Generalstaatsanwalt kann einen Richter nicht "zurückpfeifen", nur einen Staatsanwalt.

 

Warum auch, wo kein Kläger ist kein Richter! :rolleyes:

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Hi,

 

das "Sahnehäubchen" wäre eine OWi gegen die beiden Herren, die ihm nicht gleich Platz gemacht haben........ ;)

 

Grüße

Wolle

Hallo,

ALLGEMEINE Zustimmung, meiner Beobachtung nach wird von den Nichtblaulichtverkehrsteilnehmern heute zu wenig und zu selten scharf rechts angehalten, sowohl seitens des mitlaufenden als auch entgegenkommenden Verkehres.

 

PS.:

Nicht rechtzeitig auf das Bankett, könnte man das nich auch als noch längst nicht verjährte Straßenverkehrsgefährdung werten, den Blaulichtwagen gefärhdet?

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Sehr schöne Wortkreation: Nichtblaulichtverkehrsteilnehmer! Scharf rechts anhalten - klingt auch gut. Mitlaufender Verkehr - Fussgänger?

 

Danke für Dein Lebenszeichen, @Kolbenfeder. Mehr wolltest Du nicht, oder?

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Hallo, Kolbenfeder,

Nicht rechtzeitig auf das Bankett, könnte man das nich auch als noch längst nicht verjährte Straßenverkehrsgefährdung werten, den Blaulichtwagen gefärhdet?

erklär doch bitte mal, wie ein Fahrzeuglenker ein Wegerechtsfahrzeug im Sinne des § 315c StGB gefährdet, wenn er schlicht und ergreifend auf seinem Fahrstreifen bleibt, während das Wegerechtsfahrzeug auf seinen Fahrstreifen wechselt?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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das "Sahnehäubchen" wäre eine OWi gegen die beiden Herren, die ihm nicht gleich Platz gemacht haben........ ;)

Oder eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung?

Der StA hat ja festgestellt daß daß sich ein strafbarer

Vorwurf nicht aufrechterhalten lässt.

 

An sich mag ich solche Dinger nicht, aber in dem Fall

wäre es evtl. sogar angemessen.

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...Einfachste Möglichkeit wäre das die Generalstaatsanwaltschaft festgestellt hat das der zuständige Staatsanwalt und der Richter weit übers Ziel hinausgeschossen sind und deswegen quasi zurückgepfiffen wurden.

Auch ein Generalstaatsanwalt kann einen Richter nicht "zurückpfeifen", nur einen Staatsanwalt.

 

Warum auch, wo kein Kläger ist kein Richter! :rolleyes:

 

Aber Er kann mal unter 4 Augen mit Ihm reden. :nawarte::rofl:

 

Wobei die Frage ja ist Wer letztlich den Anstoß zur Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft gegeben hat.

 

In den letzten Jahren hat man doch öfters den Eindruck das man den Richtern und Staatsanwälten öfter mal auf die Finger schauen sollte. Staatsanwälte gehen mit Kinkerlitzchen vor den Richter und Richter spielen sich als Gesetzgeber auf.

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Hallo, Daniel,

 

hast Du Dir mal durchgelesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar zu machen?

 

Egal, wie es gewesen ist, aber eine falsche Verdächtigung liegt hier definitiv nicht vor.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Na, jetzt ist doch alles prima. Unser angeblich so fürchterliches Rechtssystem hat sich anscheinend bewährt, der Untergang des fahrenden Notarztwesens konnte abgesagt werden, die Teeren-und-Federn-Fraktion kann sich wieder beruhigen. Ich hätte allerdings ein Gerichtsverfahren begrüßt, denn so hat die ganze Geschichte doch einen etwas eigenartigen Geruch.

 

 

Oder eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung?
Der StA hat ja festgestellt daß daß sich ein strafbarer
Vorwurf nicht aufrechterhalten lässt.

Ergänzend zu nachteule: Dir ist aber schon aufgefallen, daß ein Strafbefehl erlassen wurde, ja? Wenn man Deinem Gedanken folgen wollte, müßte man also auch den Staatsanwalt und den Richter mit beanzeigen...

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