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Ersafa Möglich In Der Sache?


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Hallo alle zusammen,

 

ich wurde geblitzt Dings und jetzt kam eine Zeugen - Anhörung zum Firmen Chef und er gab ihn mir um zu überlegen was man da am besten machen kann.

 

Wollte gerne die ErSaFA versuchen, Vorgang wäre dann dieser:

 

1. ErSaFA trägt sich selber auf dem Zettel ein und Fristgerecht weg damit.

2. ErSaFA bekommt ein Schreiben als betroffener ( wenn SB das so abkauft)

nicht weiter darauf Reagieren

3. BGB kommt -> darauf wieder am ende der Frist mit einem Wiederbruch Antworten, dann eine Woche Später noch einen Brief mit der Erläuterung das man sich Anwaltlichen Rat holen möchte.

 

Und dann ?

 

Was geschieht in der Zeit bzw. was wird passieren wenn die nichts mehr hören?

 

 

 

Danke und Gruss

Speedy

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Hallo,

 

das obige ist eine der Möglichkeiten.

Es besteht auch die Möglichkeit dass der SB der Sache nicht traut, und die Cop's in die Firma schickt.

Weiterhin besteht die Gefahr der Fahrtenbuchauflage für die gesamte Firmenflotte wenn kein Fahrer ermittelt werden kann.

 

Wie steht der Chef generell zu solchen 'Vermeidungstaktiken' ?

Bei meinem alten AG hat es eine Abmahnung für den Fahrer gegeben, weil der sich nicht direkt geoutet hat, sondern schlußendlich

- durch netten Besuch in (damals) grün - identifiziert wurde. Dummerweise geschah das bei Anwesenheit von Kunden.

Kam gar nicht gut an ...

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo,

 

Wie steht der Chef generell zu solchen 'Vermeidungstaktiken' ?

Bei meinem alten AG hat es eine Abmahnung für den Fahrer gegeben, weil der sich nicht direkt geoutet hat, sondern schlußendlich

- durch netten Besuch in (damals) grün - identifiziert wurde. Dummerweise geschah das bei Anwesenheit von Kunden.

Kam gar nicht gut an ...

 

Gruß,

AnReRa

 

Er möchte am liebsten nichts mehr davon hören.

Zudem wird es die Firma auch nicht mehr lange geben sie wird Stillgelegt bis ende März.

 

 

Die Vorgehensweise sollte dir doch aus dem "Ding" letztes Jahr bekannt sein ---> Klick

 

Zumindest wurde es dir ausführlich erklärt.

 

 

Wie ist die Sache eigentlich ausgegangen?

 

Rausreden ging ja nicht mehr und habe Bezahlen müssen und 1 Monat den Lappen weg gehabt.

 

 

Wie tief bist Du denn diesmal geflogen?

 

Würde das Messergebnis helfen?

 

 

Gruß Speedy

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Das war es dann wohl, ich würde mir gar keine Gedanken mehr machen.

Bei 50% Überschreitung schaut der SB sich die Sache genauer an, um den tatsächlichen Fahrer zu bespaßen. Oder glaubst Du, die ErsaFa wäre noch nicht zu ihm durchgedrungen?

Vielleicht hättest Du -bei Deiner Fahrweise - besser in Technik investieren sollen.

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Moin Moin

 

Ui - das ist ja wieder ein Fahrverbot.

 

Da würde ich jetzt aus meiner Bemerkung aus #5 den Konjunktiv nicht mehr verwenden.

 

Bei diesem Tiefflug könnte der SB eine andere Motivation haben, den Fahrer zu ermitteln.

Er könnte sich z.b. das im EMA hinterlegte Foto deines Ersafa anschauen und dürfte dann -vielleicht- feststellen, daß er es nicht ist.

Die Folge wäre möglicherweise, wie schon erwähnt, ein Besuch in der Firma mit Herumreichung des Fotos.

 

 

... besser in Technik investieren sollen.

Ein Fahrrad böte sich da an.

 

 

Gruß

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Bei der Konstellation

 

 

Firmenfahrzeug --> Firma hat den Fahrer genannt ---> Fahrer hat einen AHB bekommen ---> Ersafa-Versuch

 

 

würde ich nicht mit einer sehr großen Erfolgschanche rechnen.

 

Da dürften 98% der Sachbearbeiter (eigene Schätzung) hellwach werden.

 

Du solltest damit rechnen dass du bald erneut einen Monat Zeit hast, über die zukunftige "Vorgehensweise" nachzudenken :nick:

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Bei der Konstellation

 

 

Firmenfahrzeug --> Firma hat den Fahrer genannt ---> Fahrer hat einen AHB bekommen ---> Ersafa-Versuch

 

 

würde ich nicht mit einer sehr großen Erfolgschanche rechnen.

 

Da dürften 98% der Sachbearbeiter (eigene Schätzung) hellwach werden.

 

Du solltest damit rechnen dass du bald erneut einen Monat Zeit hast, über die zukunftige "Vorgehensweise" nachzudenken :nick:

Die konstellation ist nicht Richtig.

 

Firma hat Zeugen - Anhörung bekommen mehr noch nicht.

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Nur die dass Deine Firma Dich nicht benennt und kein Kollege Deinen Namen bekanntgibt wenn er Dein Foto unter die Nase gehalten bekommt... und der Ermittlungsbeamte wird sowohl die Kollegen, als auch den Fuhrparkleiter/Chef darauf hinweisen dass sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben..

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Nur die dass Deine Firma Dich nicht benennt und kein Kollege Deinen Namen bekanntgibt wenn er Dein Foto unter die Nase gehalten bekommt... und der Ermittlungsbeamte wird sowohl die Kollegen, als auch den Fuhrparkleiter/Chef darauf hinweisen dass sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben..

 

Können daraus weiter Kosten entstehen für die Firma wenn er nicht sagt wer gefahren ist?

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Jo, bis zu 200 Euro für die Fahrtenbuchauflage... und die wird bei diesem Tiefflug so sicher kommen wie das Amen in der Kirche.

 

Wie relevant ist das unter diesem Aspekt?:

 

Zudem wird es die Firma auch nicht mehr lange geben sie wird Stillgelegt bis ende März.

 

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Natürlich besteht die.. aber es gibt ja immer wieder Fuhrparkleiter die den Fahrer angeblich nicht erkennen. Sei es weil der Mitarbeiter darum bettelt oder das Foto mehrere sich ähnlich aussehende Mitarbeiter möglich macht.

 

Dafür gibt es dann ja die FB-Auflage ggf. für die ganze Firmenflotte.

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Wenn die Firma ohnehin aufgelöst wird ist die

Fahrtenbuchauflage nur noch ein zahnloser Tiger.

 

Bei 2. möge der Betroffene reagieren in dem er

"ich gebe den Verstoß zu" ankreuzt. Solange der

SB glaubt jemanden abkassieren zu können macht

er sich nicht mehr Aufwand als unbedingt nötig.

 

Wenn du ansonsten keine Fehler machst hast du

gute Chancen.

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Moin Moin

 

 

Danke für eure Hilfe und Tips, ich werd es mal mit einem ErsaFA probieren und halte euch auf dem Laufenden.

 

Dann führ das Lügenanstiftungsgespräch nicht vor deinen Kindern.

Du hast sonst später, wenn die Kinder mal lügen, keine Argumentationsgrundlage.

 

Gruß

  • Like 1
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.... Solange der

SB glaubt jemanden abkassieren zu können macht

er sich nicht mehr Aufwand als unbedingt nötig ...

Gewagte Aussage bei + 50 km/h. :rolleyes:

Aber SB ziehen sich bekanntlich die Hose mit der Kneifzange an. ;)

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Danke für eure Hilfe und Tips, ich werd es mal mit einem ErsaFA probieren und halte euch auf dem Laufenden.

Dann führ das Lügenanstiftungsgespräch nicht vor deinen Kindern. Du hast sonst später, wenn die Kinder mal lügen, keine Argumentationsgrundlage.

 

Genau. Und denke bitte auch daran, dass solche Dinger beim Jüngsten Gericht garantiert noch mal zur Sprache kommen und gegen Dich verwendet werden können.

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Welches Risiko geht den der ErsaFa ein ?

Könnte man ihm irgend etwas negatives aus der Sache anghängen?

Im Prinzip keins, er darf sich straffrei irren.

Aber, wenn er dir zu ähnlich sieht kann er die Knolle an der Backe haben. Spätestens im Gericht muß der Richter erkennen: Der war es nicht. Ist selten ein Problem.

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Welches Risiko geht den der ErsaFa ein ?

Könnte man ihm irgend etwas negatives aus der Sache anghängen?

Gruß

Naja, damit man selber davonkommt sollte man sich schon jemanden suchen der einem ähnlich sieht.... und mit Pech wird dieser dann vom Richter für Deinen Tiefflug verknackt... solche Fälle hat es schon häufiger gegeben..
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Welches Risiko geht den der ErsaFa ein ?

Könnte man ihm irgend etwas negatives aus der Sache anghängen?

Gruß

Naja, damit man selber davonkommt sollte man sich schon jemanden suchen der einem ähnlich sieht.... und mit Pech wird dieser dann vom Richter für Deinen Tiefflug verknackt... solche Fälle hat es schon häufiger gegeben..

Wenn der SB aufmerksam ist hast du selten eine Chance. Wenn der aufmerksame SB den Schwindel nicht bemerkt sollte es der Richter sehen. Wenn nicht, gegen sein Urteil sind oft keine Rechsmittel möglich. Das ist auch Richtern bekannt. :shutup:

Sie lassen sich ungern veralbern. :dribble:

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