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Geschwindigkeitsüberschreitung Nach Erfolgreicher Mpu


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Hallo Ihr Lieben, ich bräuchte dringen euren Rat! Bevor ich anfange bitte ich euch darum nicht mit Vorwürfen zu kommen. Ich ärgere mich schon selbst genug darüber und würde gerne einfach nur wissen was auf uns zukommt. Danke im Vorraus!

Also mein Freund hat in seiner Jugend vor ca 10 Jahren seinen Führerschein durch Alkohol am Steuer (während der Probezeit) verloren. Er hat dann erstmal ein paar Jahre ohne Führerschein gelebt und irgendwann entschieden die mpu zu machen. Seinen Führerschein hat er nun seit 1 1/2 Jahren, ist dementsprechend wieder in der Probezeit.

Er hat eine neue Arbeit als Scouter angefangen und ist somit den ganzen Tag im Auto unterwegs. Letzten Monat wurde er mit dem Dienstwagen dann geblitzt als er grade von der Autobahn abfuhr und jetzt kam der Bußgeldbescheid: Innerhalb geschlossener Ortschaften 43 km/h zuviel und das er mit einem Fahrverbot rechnen muss. Er hat direkt angerufen und gefragt ob evtl die Möglichkeit besteht gegen eine höhere Geldstrafe das Fahrvebot nicht zu erteilen und Ihm wurde gesagt das die Möglichkeit evtl. besteht, er eine Bescheinigung von seinem Chef bräuchte das er den Führerschein braucht und das er ansonsten seine Arbeitsstelle verlieren würde. Aber sie haben gesagt das er sich erstmal noch gedulden müsste bis das ganze in Flensburg bearbeitet wurde.

Nun meine Frage: Da das ganze ja in der Probezeit passiert ist, muss er da nicht auch mit einer Anordnung am Aufbauseminar rechnen oder evtl. sogar komplett seinen Führerschein zu verlieren, da er ja schonmal MPU machen musste...?? Ich habe durch Internetrecherchen die Vorahnung das er die MPU nochmal neu machen muss:/ Ich habe gelesen das man unter Umständen von dem Fahrverbot absehen kann... gilt das auch im Fall er müsste MPU machen? Drücken die da auch mal ein Auge zu oder können wir irgendetwas anderes machen um das zu umgehen??? Anwalt?? Oder lieber den Bogen ausfüllen und alles zugeben und hoffen??

Bin ein wenig verzweifelt... Ich weiss wie schlimm ein solcher Verkehrsdelikt ist aber wir haben im letzten Jahr schon so extrem viel durchgemacht und die neue Arbeit ist das beste was ihm passieren konnte:(

 

Vielen herzlichen Dank im Vorraus!!

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Ich bin immer wieder erstaunt was hier für Fälle auftauchen.

 

Jetzt sei mal ehrlich, für welche Fälle gibts denn auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, wenn nicht für diesen Fall.

Es geht um den Führerschein, möglicherweise um die berufliche Existenz und der erste Fehler, nämlich bei der Behörde anzurufen

und sich somit zu identifizieren wurde schon gemacht.

 

Eigentlich müsste man dem Freund schon den Führerschein dafür abnehmen, dass er bisher offenkundig noch nicht beim Anwalt war......

 

Ach so: Herzlich willkommen im RF!

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Danke schon mal. Die Fahrerlaubniss wurde noch nicht entzogen sondern er hat erstmal eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Da wird gefragt ob er selbst dafür verantwortlich ist und wenn ja das er 1 Woche Zeit at dazu Stellung zu nehmen.

Bringt es denn jetzt noch was sich einen Anwalt zu nehmen? Bitte seid so lieb und gebt mir einen Rat, auch wenn ihr das ganze doof findet bzw. ist, ich würde sehr gerne wissen was wir jetzt am besten machen sollen??? Den Anhörungsbogen zurückschicken? Abwarten? Anwalt nehmen? Abstreiten? Ich glaube viele von Euch kennen sich sehr gut mit sowas aus und können mir vllt einen Rat geben, bzw sagen ob er überhaupt noch aus der Sache rauskommt oder es garkein Sinn macht, versuchen da raus zukommen... Ja war schön blöd da anzurufen aber wird sowas sofort vermerkt?

Sein Chef hat ihn so eine Bestätigung fertig gemacht das er den Führerschein zum Erhalt der Arbeit braucht. Kann er den schon in die Tonne treten oder würdet ihr das noch einsetzen? Danke euch.

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Da die FE bereits entzogen wurde, steht hier erneut eine MPU an.

Ist er noch in der Probezeit? Sollte erst geklärt werden. Nach Neuerteilung die Restprobezeit, wie lange war die?

 

MfG.

 

hartmut

 

Edit. Er ist noch in der Probezeit, Probezeitverlängerung vergessen.

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Ich würde mit dem Ding auf jeden Fall zu einem guten, auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt gehen. Das Ding erscheint mir zu dick und wichtig, um es lapidar im Internet zu diskutieren, auch wenn hier im Forum eine ganze Menge Erfahrung versammelt ist.....

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Ja, danke, wir werden morgen gleich einen guten Anwalt suchen. Wenn jemand aber doch noch mehr dazu sagen kann wäre das total lieb. Im Fall des Anwalts bleibt ihn ja dann auch mehr Zeit sich dagegen zu wehren oder? Die eine Woche die einem zur Verfügung steht ist ja wenn man Stellung dazu nehmen möchte bzw die Tat zugibt..richtig?!

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Die eine Woche ist die Frist, um den AHB zu beantworten, wenn die verstreicht, wird die Behoerde den BuGeBe ausstellen. Das tut sie also in jedem Falle. Der Anwalt wird dann die Manadatsuebernahme anmelden, ggf. Einspruch einlegen und eine - hoffentlich gute - Begruendung nachreichen.

 

PS: Du hast dich - wohl versehentlich - ueber Facebook mit einem zweiten Account, Nick PortugalBaby, angemeldet. Ich habe diesen geloescht.

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Lieber Hartmut, ja als er damals den Führerschein das erste maI abgeben musste , hatte er noch ca.1 Jahr Probezeit. ch denke nach der MPU ist man auch wieder 2 Jahre in der Probezeit... er hat den Führerschein erst seit ca.1 1/2 Jahren wieder, also ist er auf jeden Fall in der Probezeit.

Nach Neuerteilung wurde die Restprobezeit angehängt, also 1 Jahr. Allerdings vergaß ich das die Probezeit bei einem A-Verstoß um 2 Jahre verlängert wird. Er hat also nach Neuerteilung insgesamt 3 Jahre Probezeit. Außer natürlich, er war schon in der verlängerten Probezeit als der Verstoß der zum Entzug führte begangen wurde. Probezeit gibt es nur einmal. Regel 2 Jahre und bei einem A-Verstoß plus 2 Jahre.

 

MfG.

 

hartmut

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Um es kurz zu fassen... wenn der Verstoß geahndet wird (was zu vermuten ist), folgt auf jeden Fall die Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. Für die Vorlage dieser MPU wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt. So lange behält er auch seine Fahrerlaubnis. Diese wird erst entzogen wenn er innerhalb der Frist keine positive MPU vorlegt.

 

Diese Frist "beginnt" aber erst wenn die Punkte eingetragen sind, die Führerscheinstelle also davon erfährt. Mit einem taktischen Einspruch gegen den Bescheid kann man die Eintragung verzögern, somit die Frist verlängern.

Mit dem Fahrverbot hat dieses im übrigen nichts zu tun, das muss er (bei Ahndung) absitzen, ich glaube dass er mit seiner "Vorgeschichte" auch keine Chance hat darum herumzukommen. Auch dürfte eine Anordnung zum Aufbauseminar ins Haus trudeln, da er nach seiner Alk-Fahrt ja ein besonderes Aufbauseminar ableisten musste.

 

Nachweise (wie bei einer Alk- oder Drogen-MPU) braucht er für die MPU nicht zu sammeln, allerdings sollte er sich gut auf die MPU vorbereiten, ein einfaches "ich tue es nie wieder" dürfte zum durchfallen führen. Da empfehle ich den Besuch eines Verkehrspsychologen.

 

Den Rest werden Dir die "Kollegen" im Verkehrsportal verklickern, wo Du ja den gleichen Thread eröffnet hast, mein Tipp wäre allerdings, dass er sich dort selber anmeldet und sich bei der Vorbereitung auf die MPU helfen lässt.

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Danke Ihr Lieben für die zahlreichen Antworten!! Er hat mit seinem Verkehrspsychologen (Mpu Vorbereiter) telefoniert. Dieser meinte er soll lieber den Anhörungsbogen mit der Bescheinigung von seinem Chef abschicken da Anwalt nur Nerven und noch mehr Geld kosten würde...hm was meint ihr? Soll er es wagen oder trotzdem schnell zum Anwalt?

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Soll er es wagen oder trotzdem schnell zum Anwalt?

Herzlich willkommen im RF. Ich rate zum Anwalt. Weniger weil er eventuell an der Messung herummäkeln könnte, sondern eher weil er dabei helfen könnte, den Schrieb des Arbeitgebers möglichst zielführend zu gestalten.

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@PedroK ich danke dir!!! Der Anwalt von seinem Chef hat sich grad mit ihm in Verbindung gesetzt und riet ihm den Anhörungsbogen erstmal abzuschicken. Beiliegend das Schreiben vom Chef. Er sagte das er eigentlich nach der Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis auch ein Vermerk zu seinen Punkten hätte bekommen müssen. Ist dem nicht so hätte er nur noch die Restprobezeit abzusetzen, dementsprechend ist er evtl. garnicht mehr in der Probezeit gewesen, wenn er Glück hat. Anwalt sagt man könne nach dem eintreffen des Bußgeldbescheides immer noch dagegen vorgehen. Hmm.. langsam habe ich wieder etwas Hoffnung, konnte heute Nacht grnicht schlafen weil mich das ganze so beschäftigt.

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Ich meine, Ihr solltet darauf achten, ob der Anwalt, dessen Rat Ihr befolgt, auf Verkehrsrecht spezialisiert ist - und im Idealfall die zuständigen Bußgeldstellen und Richter kennt. So wie Du schreibst, steht ja einiges auf dem Spiel. Wenn Ihr die Zeit habt, denkt bitte noch mal ganz ruhig und gelassen darüber nach und holt Euch evtl. Rat von einem Anwalt, der nachweislich im Thema ist.

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Das ganze "Anwalt ja oder nein" kann aber nur was bringen, wenn der Anwalt so ein Fuchs ist dass die ganze Messung ungültig ist. Ansonsten "steht" die MPU. Lediglich um das FV könnte (!) er, auch ein gewiefter Anwalt (und kein Firmenanwalt) vorausgesetzt, herumkommen. Aber auch das wird sich nicht auf die Anordnung der MPU auswirken.

 

Da er als Fahrer feststeht, bekommt er auf jeden Fall den BGB und (nach Rechtskraft) auch die MPU-Anordnung.

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Naja, auch ein FV sorgt nicht gleich für eine Kündigung (auch wenn es gerne behauptet wird), denn jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf rund sechs Wochen Erholungsurlaub. Plus hier die 4monatige Frist zum antreten des FV, da kann mir kaum einer erzählen dass das die Kündigung bedeutet.

 

An seiner Stelle würde ich mir um die drohende MPU viel mehr Gedanken machen, den wenn er die vergeigt ist die Fahrerlaubnis futsch und zwar länger als einen Monat... und damit dann auch der Job.

 

Und ne Verkehrs-MPU empfinden viele als die schwerste Art der MPU weil Du dort keine "Nachweise" vorlegen kannst.

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Naja, auch ein FV sorgt nicht gleich für eine Kündigung (auch wenn es gerne behauptet wird), denn jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf rund sechs Wochen Erholungsurlaub. Plus hier die 4monatige Frist zum antreten des FV, da kann mir kaum einer erzählen dass das die Kündigung bedeutet.

Und genau wegen solcher Argumentationen halte ich es für wichtig, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der z.B. gleich in der Begründung der Bitte um Umwandlung des FV (bzw. bei der Abfassung des Schriebs des AG) auf den Arbeitsvertrag, das Urlaubskonto des Delinquenten und Betriebsabläufe eingeht, um schlüssig zu belegen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes eine Folge des FV sein werde. Wenn er seine "Pappenheimer" bei der BG-Stelle und bei Gericht kennt - umso besser. Wie Du oben schriebst: Der Steuer- oder Wirtschaftsanwalt ist vermutlich nicht der beste Ratgeber.

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Guck Dir den Thread von @V6TDI an, da hat der AG scheinbar wirklich gut geschrieben und trotzdem reichte es dem Richter (zumindest bis jetzt) nicht.

 

Und es gibt auch Richter die den AG mit vorladen und dann muss er dezidiert erzählen warum ein AN auf keinen Fall einen Monat Urlaub bekommen kann, die Firma aber komischerweise nicht pleite geht wenn der AN wegen eines Beinbruches 8-10 Wochen ausfällt... und spätestens dann "fallen" die meisten AG um...

 

 

Und nochmal, das Hauptaugenmerk des Freundes der TE sollte auf der MPU liegen, die kann ihn viel eher den Job kosten...

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QTreiberin, on 28 Jan 2015 - 13:19, said:

Das ganze "Anwalt ja oder nein" kann aber nur was bringen, wenn der Anwalt so ein Fuchs ist dass die ganze Messung ungültig ist. Ansonsten "steht" die MPU. Lediglich um das FV könnte (!) er, auch ein gewiefter Anwalt (und kein Firmenanwalt) vorausgesetzt, herumkommen. Aber auch das wird sich nicht auf die Anordnung der MPU auswirken.

 

Da er als Fahrer feststeht, bekommt er auf jeden Fall den BGB und (nach Rechtskraft) auch die MPU-Anordnung.

Dem schließe ich mich an.

Das Geld für den RA (mindestens 500 Euro) sollte lieber in die MPU investiert werden.

 

Allenfalls sollte man den RA erst ab dem BGB einschalten, denn dann fallen zumindest für das Verwaltungsfahren keine Kosten an. Teuer ist es aber dennoch.

 

Und wie QTreiberin sagte, kommt man um die MPU nur herum, wenn man die Messung technisch angreifen kann. Für den Ersatzfahrer ist es bereits zu spät.

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Und es gibt auch Richter die den AG mit vorladen und dann muss er dezidiert erzählen warum ein AN auf keinen Fall einen Monat Urlaub bekommen kann, die Firma aber komischerweise nicht pleite geht wenn der AN wegen eines Beinbruches 8-10 Wochen ausfällt... und spätestens dann "fallen" die meisten AG um...

Es geht IMO nicht darum, ob die Firma pleitegeht, sondern darum, ob der AG die rechtliche/vertragliche Möglichkeit und die Absicht hat, den AN im Falle eines FV zu entlassen.

 

Und nochmal, das Hauptaugenmerk des Freundes der TE sollte auf der MPU liegen, die kann ihn viel eher den Job kosten...

Das kommt sehr auf die Situation an. Wenn das FV kritisch für das Arbeitsverhältnis ist, sollte man zunächst das Augenmerk auf das FV richten. Und in dem Fall - da sind wir uns offenbar einig - ist ein Anwalt mit Expertise die richtige Wahl.

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Es geht IMO nicht darum, ob die Firma pleitegeht, sondern darum, ob der AG die rechtliche/vertragliche Möglichkeit und die Absicht hat, den AN im Falle eines FV zu entlassen.

 

Doch, darum geht es, denn kein Arbeitsrichter würde dieses akzeptieren... ein FE-Entzug ja, ein FV nein

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Wenn der AG dem TE kündigt, würde dieser vor das Arbeitsgericht ziehen.

 

Der dortige Richter würde die Kündigung durchnicken, wenn ein Entzug der FE vorläge. Denn die FE ist laut Arbeitsvertrag erforderlich.

Bei lediglich einem Fahrverbot wäre der Fahrerlaubnis nicht entzogen, somit die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag erfüllt. Somit wäre die Kündigung als unwirksam einzustufen.

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Doch, darum geht es, denn kein Arbeitsrichter würde dieses akzeptieren... ein FE-Entzug ja, ein FV nein

Ich bin zu blöd. Das musst Du mir erklären.

 

Verkürzt: Fahrverbot Zeit abwarten, alten FS zurück erhalten, Führerschein Entzug - Sperrfrist abwarten, Fahrschule besuchen, neue Prüfung.

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Wenn der AG dem TE kündigt, würde dieser vor das Arbeitsgericht ziehen. Der dortige Richter würde die Kündigung durchnicken, wenn ein Entzug der FE vorläge. Denn die FE ist laut Arbeitsvertrag erforderlich. Bei lediglich einem Fahrverbot wäre der Fahrerlaubnis nicht entzogen, somit die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag erfüllt. Somit wäre die Kündigung als unwirksam einzustufen.

Danke @u14325, Du hast mich verstanden...

Ich meine, Euer Argument verstanden zu haben: Ihr geht davon aus, dass die Durchsetzbarkeit einer Kündigung aufgrund eines FV (vor dem Arbeitsgericht) obligatorisch für die mit dem drohenden Arbeitsplatzverlust begründete Umwandlung eines FV in eine Geldbuße ist. Korrekt?

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Ihr Lieben vielen Dank für eure Antworten. Folgendes hat sich getan: Mein Freund hat nach vielem hin und her überlegen die Entscheidung getroffen es erstmal ohne Anwalt zu machen. Er hat den Anhörungsbogen zurückgeschickt und geschrieben das er gerne ein Verzicht auf Fahrverbot beantragen würde weil er noch in der Probezeit ist und als Kraftfahrer den Führerschein braucht. Beiliegend noch das Schreiben seiner Firma zur Bestätigung.

Heute kam dann von der Bußgeldstelle nochmal Post mit der Bitte den beliegenden "Antrag für das Verzicht eines FV" auszufüllen.

Nun eine Frage: Abgesehen davon ob er nun ein Fahrverbot absitzen muss oder nicht.. aber bedeutet das nicht dass er wohl doch nicht zur MPU muss?? Denn sonst wäre doch dazu etwas gekommen oder sehe ich das falsch und die Bußgeldstelle wird einfach nicht so schnell informiert???

Ach ja und zu dem Antrag: er muss da seine Miete eintragen mit einem Beleg dafür!

Wir wohnen aber zusammen und die Miete geht von meinem Konto ab, da ich schon länger hier wohne und die Wohnung auf meinen Namen läuft.

Er überweist mir meistens das Geld oder gibt es mir so.

Was wollen die als Beleg dafür sehen? Muss ich ihm so ein Untermietvertrag ausstellen oder meint ihr da reicht ein Kontoauszug vom letzten Monat?

Vielen Dank nochmal!!

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Ach ja und zu dem Antrag: er muss da seine Miete eintragen mit einem Beleg dafür!

Wir wohnen aber zusammen und die Miete geht von meinem Konto ab, da ich schon länger hier wohne und die Wohnung auf meinen Namen läuft.

Er überweist mir meistens das Geld oder gibt es mir so.

Was wollen die als Beleg dafür sehen? Muss ich ihm so ein Untermietvertrag ausstellen oder meint ihr da reicht ein Kontoauszug vom letzten Monat?

Stell ihm eine kurze Bestätigung aus, daß und in welcher Höhe er Dir die Miete zahlt, mach' eine Kopie vom Mietvertrag und das soll er einreichen. Wenn das nicht reicht, melden die sich, sicherheitshalber kann man da auch anrufen und nachfragen.

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Wenn Du hier gelesen hättest, wüsstest Du, dass er auf jeden Fall zur MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung muss. Dazu empfehle ich noch einmal das Studium von Post #12.

 

 

Ja davon bin ich auch ausgegangen, aber da das Schreiben jetzt kam war ich verunsichert! Zumal der Verkehrspsychologe von ihm zu ihm meinte dass dadurch dass seit dem ersten FS Verlust schon ca.10 Jahre vergangen sind, es schon so viele Änderungen gab das er vllt aus der Probezeit gefallen ist. Was ich aber kaum glauben kann..

Danke Biber so werd ich das mal machen:)

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