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Hallo liebe Community,

 

jetzt musste ich mich doch tatsächlich auch mal anmelden...

 

Kurz zum Hintergrund:

Bin Anfang Okt ausserorts mit 22 km/h zu schnell geblitzt worden. Fahreughalter ist Vater, Zeugenfragebogen ging an ihn.

Diesen hat mein Kumpel (Ersatzfahrer) ausgefüllt und sich selbst eingetragen.

So.

Bis letzte Woche, einige Tage nach der 3 Monatsfrist hat keiner was bekommen. Dann war wohl die Polizei bei meinem Ersatzfahrer (hat ihn nicht angetroffen, um Rückruf gebeten - macht natürlich keiner).

Ich gehe also davon aus, dass er für die Behörden nicht als Fahrer in Frage kommt.

Mir geht es um folgendes: Wie schaffe ich das ganze nun möglichst folgenfrei (insb. für meinen Kumpel) aus der Welt?

Falls es vermeidbar ist, möchte ich nicht unbedingt, dass er zu einer Anhöhrung muss (insb. da er sich z.Z. nicht an diesem Erstwohnsitz aufhält) oder der Fahrzeughalter erstmal angezeigt wird (falls vermutet wird, dass er den Ersatzfahrer benannt hat), usw.

 

Meine Idee: Ich könnte einfach bei der Polizei anrufen und ihnen schildern, dass ich der Fahrer bin und er sich selbst belastet hat (entspricht ja der Wahrheit). Für mich ist die Verjährungsfrist ja eh schon vorbei. Also entweder stehe ich intern schon fest, dann wäre die Verjährung sowieso unterbrochen oder ich habe in der Hinsicht eben Glück.

 

Was meint ihr? Vielleicht hat ja jemand mehr Ahnung aus der Praxis ;-)

 

Viele Grüße,
Ryan

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Hi hawethie,

 

danke für die Antwort!

Ja, ich denke auch, dass die OWI für mich verjährt ist.

Meine Frage zielt aber eher darauf ab, wie ich das nun mit möglichst wenig Aufwand aus der Welt schaffe - die Polizei will ja immerhin immernoch ein Gespräch mit dem angegebenen Fahrer.

 

Grüße,

Ryan

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Meine Frage zielt aber eher darauf ab, wie ich das nun mit möglichst wenig Aufwand aus der Welt schaffe - die Polizei will ja immerhin immernoch ein Gespräch mit dem angegebenen Fahrer.

Dann kann sie ihn ja einladen, diese Einladung kann er ignorieren. Aktiv werden muß erst jemand, wenn er eine Zahlungsaufforderung oder eine Vorladung bekommt (deshalb sollte der Posteingang unter der von ihm im Zeugenfragebogen angegebenen Adresse entsprechend überwacht werden). Im übrigen scheint der Wunsch der Polizei nach einem Gespräch darauf hinzudeuten, daß der zuständige Sachbearbeiter Zweifel an der Fahrereigenschaft Deines Kumpels hat.

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Hey Biber,

 

eben genau das meine ich. Deswegen frage ich mich ja, ob ich nicht einfach bei der Bußgeldstelle anrufen kann und denen mitteile, dass ich gefahren bin. Ändert im Falle einer Verjährung ja eh nichts - und damit könnte ich einer für meinen Kumpel (durch Auslandsaufenthalt, etc) u.U. zeit sehr ungünstigen Vorladung entgehen. Oder?

 

VG

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Wenn die Angelegenheit für Dich tatsächlich verjährt ist, geht das sicherlich. Aber ich würde das nicht machen, solange nicht klar ist, was sie von Deinem Kumpel wollen.

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Mir geht es um folgendes: Wie schaffe ich das ganze nun möglichst folgenfrei (insb. für meinen Kumpel) aus der Welt?

 

Das dein Vater möglicherweise ein - kostenpflichtiges - Fahrtenbuch führen muß ist dir bekannt?

 

Dein Kumpel kann selbst anrufen, ich habe mich geirrt, war ich nicht sondern "xy", wenn die 3 Monate sicher um sind.

Du kannst anrufen, habe mit meinem Kumpel gesprochen, war doch nicht er sondern ich, Foto schicken.

Und wenn dein Kumpel nicht gefahren ist, warum geht er nicht zur Polizei, schaut erstaunt auf das dort vorliegende Originalfoto in 1a Qualität und sagt, Moment, da hab ich mich getäuscht, das bin ich ja gar nicht. Warum haben eure Fotos auf den Bogen auch so eine schlechte Qualität?

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Hallo liebe Community,

 

jetzt musste ich mich doch tatsächlich auch mal anmelden...

 

[mod]

Und das gleich zweimal? Ich habe den anderen Account - 'chickenwings' - still gelegt, in der Annahme (und Hoffnung), dass das nur ein Fehler war.....

[/mod]

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Guten morgen,

 

danke für eure Antworten!

 

rth,

das ist bekannt und sicherlich unangenehm, ist aber letztendlich das kleinere Übel. Da es bisher keinen derartigen Verstoß gab hoffe ich natürlich stark, dass es nicht dazu kommt...

 

Na gut, ich sehe mal was sich ergibt!

 

HarryB,

eventuell sogar 2. Habe es zunächst über die facebook-integration (Server antwortet nicht...) und danach mit meinem normalen Nickname versucht. Beides mal war die Seite dann nicht mehr erreichbar und ich habe auch nie einen Aktivierungslink bekommen.

 

Viele Grüße

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das ist bekannt und sicherlich unangenehm, ist aber letztendlich das kleinere Übel.

 

Echt?

 

70,- € Bußgeld (plus Gebühren und Auslagen = 98,50 €) gegen eine FB-Auflage die mindestens das gleiche kostet, in vielen Bundesländern aber schon die Höchstsumme von 200,- €...

Zu zahlen von Papa plus die Arbeit dieses FB für jede Fahrt zu führen und bei Missachtung der Auflage nochmal Bußgeld zu zahlen...

 

Ich weiß ja nicht so recht... :whistling:

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Klar, wenn schon sieben davon auf dem Konto stehen würde es tatsächlich noch teurer werden.

 

Ansonsten kann man Punkte ganz locker vermeiden >>>> man hält sich einfach an die Verkehrsregeln.. ;) und schwups sind innerhalb kürzester Zeit auch die alten weg.

 

Und bitte, jetzt nicht die "Argumentation"...... "aber als Vielfahrer kann man das doch gar nicht vermeiden"

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Gibt aber noch das andere Ende der Skala, nämlich wenn man bisher gar keine Punkte hat und in der Probezeit ist. :drive:

Nebenbei, es gibt auch andere Gründe Punkte vermeiden zu wollen. Flensburgauszug ist auch ganz schnell mal in bestimmten Berufen oder Arbeitgebern nötig.

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