DeLiNu 0 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Hallo, das übliche, 120 erlaubt, 144 gemessen (schon abzüglich Toleranz), Foto auf dem ZB kaum zu erkennen, echtes Foto angefordert. Kann mir einer sagen, ob das wirklich die Qualität ist, die die Kollegen haben? ich kann darauf wirklich keinen Fahrer erkennen.(es ist das Originalbild, was ich auf anfrage bekommen habe) ist damit eine Identifizierung möglich? DeLiNu Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Ja, da im Zweifel das Foto aus dem Melderegister daneben gelegt wird. Quote Link to post Share on other sites
DeLiNu 0 Posted January 8, 2015 Author Report Share Posted January 8, 2015 Ach tschuldigung, Ergänzung: Firmenfahrzeug, als Fahrer kommen mehrere in Frage... Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Mit diesem "schlechten" Foto wird man dich zu 100% identifizieren.Spielereien mit Firmenfahrzeugen können darüber hinaus auch ganz böse ins Auge gehen.Ich würde sagen der Drops ist gelutscht. Quote Link to post Share on other sites
DeLiNu 0 Posted January 8, 2015 Author Report Share Posted January 8, 2015 OK, danke, ihr habt die Erfahrungen. Ich dachte wirklich, die Bilder sind in besserer Qualität. subjektiv kann ich den Fahrer darauf nicht erkennen... DeLiNu Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Ich wäre bei Firmenfahrzeug auch vorsichtig. Die Firma fände es bestimmt nicht lustig wenn sie für ihre gesamte Fahrzeugflotte die Führung von Fahrtenbüchern angeordnet bekommen würde (kostet bis zu 200 Euro). Und bei dem Foto kann mir wirklich keiner erzählen dass der Fahrer nicht identifizierbar ist.... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Ausserdem gibts bei "frei zugänglichen" Firmenfahrzeugen auch "interne" Fahrtenbücher, wo vermerkt ist, wer wann.... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Wie bist du an das Foto gekommen? Direkt vom AG mit der Aufforderung: "Bringen Sie das in Ordnung" oder von der Behörde? Dann hat der AG deinen Namen bereits genannt.Und was @ QTreiberin schrieb würde ich sehr enst nehmen. Quote Link to post Share on other sites
DeLiNu 0 Posted January 8, 2015 Author Report Share Posted January 8, 2015 Das Foto habe ich als Fahrzeugverantwortlicher bei der Bußgeldstelle angefordert, ich bin als Vertriebsleiter für die Fahrzeuge meiner Mitarbeiter (und meines eigenen) verantwortlich.Ich dachte ursprünglich, dass die Fotos von einer besseren Qualität sind. Auf dem Bogen ist nicht wirklich was zu erkennen, daher habe ich das Foto in "besserer" Qualität angefordert, das Ergebnis seht ihr oben.Mein AG hat mir den ZB auf den Schreibtisch gelegt, unsere Fahrzeuge sind personengebunden, aber zur Freien privaten NUtzung, also klönnen auch Verwandte, Freunde, Kinder fahren (das deckt unsere Policy ab) long story short: ich werde das Ding wohl zahlen. ich hatte nur die Hoffnung, ich komme einfach irgendwie drum herum. Ich bin weder im Bereich dass mir der eine Punkt Schwierigkeiten bereitet (ist dann mein dritter), noch habe ich lust auf lange Spielchen. DeLiNu Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Du willst mir also wirklich weismachen, dass Du (denn es scheint sich ja um das Dir zugewiesene Fzg. zu handeln) auf dem Foto nicht erkennst welcher Deiner Verwandten/Freunde/Kinder, dem Du das Fzg. überlassen hast, am Steuer sitzt? Denn für einen anderen Mitarbeiter würdest Du ja wohl kaum das Bußgeld übernehmen.... Sollte dem tatsächlich so sein, bitte bitte suche schnellstmöglich einen Augenarzt Deines Vertrauens auf bevor Schlimmeres passiert... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 9, 2015 Report Share Posted January 9, 2015 Du willst mir also wirklich weismachen, dass Du (denn es scheint sich ja um das Dir zugewiesene Fzg. zu handeln) auf dem Foto nicht erkennst welcher Deiner Verwandten/Freunde/Kinder, dem Du das Fzg. überlassen hast, am Steuer sitzt? Damit meinte er wohl das auf dem AHB abgedruckte Foto - und das ist auch recht nachvollziehbar, denn deren Qualitaet ist ja bekanntermassen von minderer Guete. Bezueglich des Originalfotos, das er hier eingestellt hat, klammert sich der TE wohl eher an einen Strohhalm (Spiegel vorm Gesicht) und will niemanden etwas weis machen. So jedenfalls mein persoenlicher Eindruck...... Quote Link to post Share on other sites
DeLiNu 0 Posted January 9, 2015 Author Report Share Posted January 9, 2015 exakt. (fast exakt, richtig muss es heißen: KlammertE) Mehrere Bekannte können den Fahrer auch auf dem Foto nicht erkennen, aber das ist ein anderes Thema. Aber wie oben schon gesagt, das Thema ist durch. Quote Link to post Share on other sites
DeLiNu 0 Posted April 21, 2015 Author Report Share Posted April 21, 2015 Mahlzeit, ich melde mich hier noch mal zu Wort, der zweite Zeugenbogen wurde vom Unternehmen (der GF) dann beantwortet mit dem satz "der verantwortliche in diesem Zeitraum war Herr Schmitz", also ich. ich habe dann wenig später einen Anhörungsbogen bekommen, dessen Datum der 19.01 war. auf diesen habe ich, da ich nichts zur Sache sagen wollte, nicht reagiert. bis heute ist ruhe im Karton. kann ich nun davon ausgehen, das wenn mich in den nächsten Tagen kein Bußgeldbescheid überrascht (mit Erlassdatum vor dem 18.4) die Sache verjährt ist? DeLiNu Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 21, 2015 Report Share Posted April 21, 2015 Ja, aber denke daran 14 Tage "Postlaufzeit" sind möglich. Quote Link to post Share on other sites
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