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Gerichtsurteil Trotz Abwesenheit


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Hallo Zusammen,

 

im Juni ist ein Familienangehöriger mit einem auf mich zugelassenem Auto geblitzt worden.

Genaue Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr, war jedenfalls ein Punkt dabei.

Ich hab den Anhörungsbogen zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass ich nicht gefahren bin.

Daraufhin bekam ich eine Einladung zum Landratsamt, der ich (wenn auch mit 2 Tagen Verspätung) gefolgt bin.

Meine Aussage habe ich dort wiederholt: "ich bin nicht gefahren"

 

Auf dem Bildschirm des SB sah ich auch das Foto, welches ich einwandfrei als "nicht ich" identifizieren konnte.

Dazu habe ich mich aber nicht geäußert.

 

Der SB hat mir dann gesagt, dass die ganze Sache jetzt zum Gericht geht, woraufhin ich mit den Schultern gezuckt habe.

Das Gericht hat mir später dann eine Einladung geschickt, der ich nicht folgen konnte, da ich mich im Ausland aufhielt. Dies habe ich dem Gericht per E-Mail rechtzeitig mitgeteilt.

Dies kann ich durch entsprechende Stempel im Pass auch nachweisen.

Nun hat das Gericht geurteilt: Der Einspruch wird verworfen.Grund: ich bin nicht zu Gericht erschienen, meine Mail reiche nicht aus.

Da ich, wie erwähnt, nicht in DE war, habe ich das Urteil erst 4 Wochen später lesen können und die Einspruchsfrist von einer Woche ist somit auch abgelaufen.

 

Und jetzt? Ich mein, die können mich ja nicht verurteilen für etwas was ich nicht getan habe.

Was kommt als nächstes?

 

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Hallo,

bei verpasster Frist kann "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gestellt werden - dieser so schnell, wie irgend möglich, da die Frist sehr kurz ist (eine Woche nach Wegfall des Hindernisses).

Den Antrag bitte an die Stelle richten, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwerfungsbeschlusses genannt wird.

 

Du bist übrigens nicht verurteilt worden, sondern der Einspruch wurde verworfen, d.h. es gilt wiederum der Bußgeldbescheid, der mit dem Verwerfungsbeschluss rechtskräftig geworden ist.

Wenn du nichts machst, wird die Behörde den Bescheid vollstrecken (notfalls auch Pfänden) und die Punkte gehen auf dich.

Der Behörde würde ich mitteilen, dass der Wiedereinsetzungsantrag gestellt wurde (Kopie) und bitten (beantragen), die Vollstreckung bis zum Entscheid auszusetzen.

 

Wie lange warst du eigentlich im Ausland? Es gibt so eine Regelung (nicht gesetzlich sondern Rechtsprechung) dass man ab einer gewissen Zeitdauer der Abwesenheit dafür sorgen muss, dass man vom Inhalt behördlicher Schreiben Kenntnis erhält, so dass man noch rechtzeitig reagieren kann. Das wird aber unterschiedlich gehandhabt.

 

Gruß

HaWeThie

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Hallo,

1) bei verpasster Frist kann "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gestellt werden - dieser so schnell, wie irgend möglich, da die Frist sehr kurz ist (eine Woche nach Wegfall des Hindernisses).

Den Antrag bitte an die Stelle richten, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwerfungsbeschlusses genannt wird.

 

2) Du bist übrigens nicht verurteilt worden, sondern der Einspruch wurde verworfen, d.h. es gilt wiederum der Bußgeldbescheid, der mit dem Verwerfungsbeschluss rechtskräftig geworden ist.

Wenn du nichts machst, wird die Behörde den Bescheid vollstrecken (notfalls auch Pfänden) und die Punkte gehen auf dich.

Der Behörde würde ich mitteilen, dass der Wiedereinsetzungsantrag gestellt wurde (Kopie) und bitten (beantragen), die Vollstreckung bis zum Entscheid auszusetzen.

 

3)Wie lange warst du eigentlich im Ausland? Es gibt so eine Regelung (nicht gesetzlich sondern Rechtsprechung) dass man ab einer gewissen Zeitdauer der Abwesenheit dafür sorgen muss, dass man vom Inhalt behördlicher Schreiben Kenntnis erhält, so dass man noch rechtzeitig reagieren kann. Das wird aber unterschiedlich gehandhabt.

 

Gruß

HaWeThie

 

Hi, danke für die schnellen Antworten! :)

 

zu 1) die Woche dürfte jetzt rum sein, hab ich wegen Weihnachten etwas vertrödelt :-/

 

zu 2) naja, wenn der Bußgeldbescheid jetzt rechtskräftig ist (hab ihn ja noch nicht, hatte nur die Anhörung), dann drücken die mir nen Punkt rein, für etwas dass ich nicht getan hab. Ob das jetzt "verurteilt" oder "vervorurteilt" heißt ist auch wurst ;-)

 

zu 3) ich war über 3 Monate im Ausland und die Post wurde an die Adresse meiner Eltern zugestellt, die mich darüber auch informiert haben. Daraufhin hab ich ja die E-Mail geschrieben, dass ich im Ausland bin (vor der Verhandlung).

Es kam zwar keine Reaktion, aber im Urteil steht, dass die E-Mail als Entschuldigung nicht ausreicht, also haben sie die bekommen.

 

Was mir an der ganze Sache sauer aufstößt ist, dass die in der Anhörung groß rumprotzen, dass sie das Melderegister abfragen und die Polizei ermitteln lassen usw. Aber das wurde anscheinend nicht gemacht, sonst wüssten sie wer gefahren ist. Das nächste ist, ich wohne inzwischen 700km weiter weg und tue mich schwer damit "zu springen" bloß weil die mal eben "gucken" wollen. Ich meine wer bezahlt mir die Kosten für Anreise usw.? Kann ich denen ne Rechnung dafür schicken?

 

Und: ich hab mir die Papiere jetzt mal rausgesucht ... das Ganze war ja schon im März ... das ist ja sowas von verjährt....

 

Hm, sieht nach Anwalt aus, oder gibt es da noch nen sinnvollen Weg, den ich alleine gehen kann?

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Die Frage stelle ich mir auch gerade.... nur auf eine Anhörung kann

 

a) kein Einspruch eingelegt werden und

b) wird keine HV terminiert.

 

Und da erst nach fristgemäßem, nicht abgeholfenem Einspruch das Gericht eingeschaltet wird, fehlt hier etwas in der Beschreibung des Sachverhalts.

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Hallo,

 

zu 1: Das ist dein Verschulden - du hast genug Zeig gehabt.

zu 2: wogegen hast du denn Einspruch eingelegt, wenn nicht gegen den Bußgeldbescheid? Warum warst du bei Gericht????
zu 3: Das wäre in meinen Augen so ein Zeitraum, bei dem du dafür hättest Sorge tragen müssen, dass du vom Inhalt des Gerichtsbeschlusses erfährst und dann, fristwahrend das Rechtsmittel einlegen können. Ist aber (s.1) jetzt auch egal

Was mir an der ganze Sache sauer aufstößt ist, dass die in der Anhörung groß rumprotzen, dass sie das Melderegister abfragen und die Polizei ermitteln lassen

Du warst doch bei der Behörde - anscheinend war der SB der Ansicht, dass die Person, die vor ihm steht, mit der Person auf dem Blitzfoto übereinstimmt.

 

Das nächste ist, ich wohne inzwischen 700km weiter weg und tue mich schwer damit "zu springen" bloß weil die mal eben "gucken" wollen.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten (für die ich sicher gleich wieder Schimpfe bekomme :abwarten: ):

a) halte dich an die Regeln und verlange von allen, die dein Auto benutzen das gleiche

b) wenn du nicht gefahren bist: niemand hindert dich, der Behörde den Unholden mitzuteilen; vor allem, wenn du dir das Bild anguckst und spätestens dann erkennst, wer das war.

 

Ich meine wer bezahlt mir die Kosten für Anreise usw.? Kann ich denen ne Rechnung dafür schicken?

sonst geht es dir gut, ja? Du hast, wenn ich das richtig gelesen habe, einen rechtskräftigen Bescheid vorliegen - da bist du für deine Kosten selbst verantwortlich. Du hättest die Kosten sogar vermeiden können (s.o.) oder noch besser: einer Einladung zum Landratsamt muss man nicht nachkommen. Wenn du dahin fährst, ist das die Privat"vergnügen".

 

Und: ich hab mir die Papiere jetzt mal rausgesucht ... das Ganze war ja schon im März ... das ist ja sowas von verjährt....

Da ist nichts verjährt - da der Bescheid mit der Verwerfung rechtskräftig ist.

 

Ein Anwalt kann, außer Geld kassieren, da auch nichts mehr machen - oder du hast uns hier Unsinn erzählt, was den Verfahrensstand angeht.

Dann hätte ich aber gerne eine vollständige Auflistung, wer was wann wie womit und warum gemacht hat, damit ich dir das mal "unter uns Pastorentöchtern" erklären kann.

 

Gruß

HaWeThie

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Also ich habe hier:

-eine Anhörung zum Bußgeldverfahren von Anfang April

-eine Ladung als Betroffener vom Landratsamt zur Vernehmung von Ende Mai (übrigens mit dem Hinweis, dass ich zum Erscheinen verpflichtet bin), diese hab ich Freitags erhalten mit Termin Montag oder Dienstag jew. 8-12 Uhr, ich war aber erst am Mittwoch dort

-keinen Bussgeldbescheid, sondern:

-eine Einladung zum Gerichtstermin von Ende Oktober (hier war ich schon 5 Wochen außer Landes)

-ein Urteil von Ende November (ab da war ich noch weitere 4 Wochen nicht da)

 

Ich hab grad mal nen Anwalt für Verkehrsrecht angerufen, der meinte meine Mail sei nicht ausreichend gewesen, ich hätte dem Gericht noch hinterher telefonieren müssen, ob der Termin jetzt verschoben wird.

Und ich hätte nachweisen müssen, dass ich meinen Auslandsaufenthalt nicht unterbrechen kann.

Also auf gut deutsch, es wäre vertretbar gewesen, mal eben nach DE zu fliegen um an der Verhandlung teilzunehmen.

 

Und das is im Namen des Volkes? Tolle Kollegen! :P

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-eine Anhörung zum Bußgeldverfahren von Anfang April

[...]

-eine Einladung zum Gerichtstermin von Ende Oktober (hier war ich schon 5 Wochen außer Landes)

Dann muss der Bußgeldbescheid spätestens Anfang Juli bei Dir eingetroffen sein. Und zu dem Zeitpunkt warst Du noch nicht im Ausland.

Irgend etwas stinkt in dieser Geschichte. Und ich würde gerne wissen, was da meine Nase so beleidigt.

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Nochmal, ein Einspruch kann nur vom Gericht verworfen werden wenn es einen gegeben hat. Da gegen eine Anhörung kein Einspruch möglich ist, musst Du einen BGB erhalten und auf diesen (mit Einspruch) reagiert haben.

 

Selbst wenn der SB in der BG-Stelle gepennt haben sollte und die Akte ohne BGB und den Einspruch ans Gericht abgegeben hätte, hätte das Gericht keine HV anberaumt.

 

Somit kann Deine Story nicht stimmen..

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mh, und wenn die das Kreuzchen auf dem Anhörungsbogen bei "nein, der Verstoss wird nicht zugegeben" als Einspruch gewertet haben?

Weil nach der Anhörung kam ja "gleich" die Einladung und auf dem Landratsamt sagten die mir ja schon, dass das jetzt direkt ans Gericht geht.

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Hallo,

 

könnte es sein, dass einer Deiner Angehörigen in Deiner Abwesenheit die Annahme des Bussgeldbescheides (per PZU) verweigert hat ?

Dann gilt der Bußgeldbescheid nämlich trotzdem als zugestellt. Nur mal so als Info.

Also mal die Angehörigen fragen, ob in Deiner Abwesenheit die Annahme eines Schreibens verweigert wurde ...

 

PZU:

(1) persönliche Zustellung, (2) Zustellung an Familienangehörigen und (3) in Briefkasten legen

Was genau mit dem BuGeBe passiert ist, sollte Dir die Bußgeldstelle mitteilen können.

 

 

Weil nach der Anhörung kam ja "gleich" die Einladung und auf dem Landratsamt sagten die mir ja schon, dass das jetzt direkt ans Gericht geht.

 

Dann könnte man meinen, dass die 'Anhörung' tatsächlich schon der Bußgeldbescheid war.

Stell dass Schreiben doch mal - anonymisiert - hier ein.

 

Gruß,

AnReRa

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mh, und wenn die das Kreuzchen auf dem Anhörungsbogen bei "nein, der Verstoss wird nicht zugegeben" als Einspruch gewertet haben?

 

Nein, das ist nicht möglich.

 

 

@anrera, dann wäre er aber "so" rechtskräftig geworden und nicht ans Gericht abgegeben worden.

 

 

 

Dass es tatsächlich schon der BGB gewesen sein könnte habe ich auch schon überlegt, dort gibt es aber kein Kreuzchen (mehr) zum "zugeben".

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@anrera, dann wäre er aber "so" rechtskräftig geworden und nicht ans Gericht abgegeben worden.

Ich hatte jetzt eher gedacht, dass der SB - nachdem sich der TE nicht zeitnah auf den AHB gemeldet hat -

Daraufhin bekam ich eine Einladung zum Landratsamt, der ich (wenn auch mit 2 Tagen Verspätung) gefolgt bin.

eben schon den BuGeBe erlassen hatte, der dem TE aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Kenntnis gelangt war. Nur wie soll der SB das wissen ?

Der SB wertet die Einlassung des TE also als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und gibt die Sache ab ...

Deshalb sollte der TE vielleicht mal nachfragen, was mit dem BuGeBe/PZU passiert ist.

 

Ich denke der SB muß mit der Abgabe an das Gericht nicht zwangsläufig warten, bis er die Rückmeldung von der Post bekommt, und der Einspruch gegen eine BuGeBe muß nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen, oder ?

 

Gruß,

AnReRa

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Was für eine Rückmeldung von der Post? *auf dem Schlauch stehe* Wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt wird ist das Ding rechtskräftig und wird ggf. auch vollstreckt.

 

Der TE sagt ja, er habe gegen die "Anhörung" Einspruch eingelegt und nie einen BGB bekommen... *grübel*.. und ein Einspruch zur Niederschrift wird unterschrieben und der TE sagt, er habe sich beim Landratsamt nicht zur Sache geäußert.

 

Alles seeeeehr merkwürdig.

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@anrera, dann wäre er aber "so" rechtskräftig geworden und nicht ans Gericht abgegeben worden.

Ich hatte jetzt eher gedacht, dass der SB - nachdem sich der TE nicht zeitnah auf den AHB gemeldet hat -

Daraufhin bekam ich eine Einladung zum Landratsamt, der ich (wenn auch mit 2 Tagen Verspätung) gefolgt bin.

eben schon den BuGeBe erlassen hatte, der den TE aber zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erreicht hatte, was aber wiederum der SB nicht wissen konnte.

Der SB wertet das als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und gibt die Sache ab ...

Deshalb sollte der TE vielleicht mal nachfragen, was mit dem BuGeBe/PZU passiert ist.

 

Gruß,

AnReRa

 

Den AHB hab ich rechtzeitig zurückgeschickt, den Termin beim Landratsamt hab ich "nur" einen Tag verspätet wahr genommen (hab nochmal nachgeschaut).

"Mein" Sachbearbeiter war nicht da, und die Vertretung war reichlich angepisst, dass sie sich darum kümmern musste.

 

Ich versuchs jetzt einfach mal mit nem Schuss ins Blaue und biitte das Gericht um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Mehr als "nein" können sie nicht sagen und die hatten ja auch Weihnachtsferien...

 

Was mit dem BGB passiert ist, weiß ich jetzt auch nicht, vom Timing (wenn ihr jetzt sagt dass das Juni/Juli gekommen sein müsste) her, passt es genau in meinen Umzug ... incl. verspätetem Nachsendeauftrag und verspäteter Ummeldung.

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Der TE sagt ja, er habe gegen die "Anhörung" Einspruch eingelegt und nie einen BGB bekommen... *grübel*.. und ein Einspruch zur Niederschrift wird unterschrieben und der TE sagt, er habe sich beim Landratsamt nicht zur Sache geäußert.

 

Alles seeeeehr merkwürdig.

 

Ich hab nie irgendwo "Einspruch" eingelegt.

Ich hab auf dem Anhörungssbogen angegeben, dass ich den Verstoss nicht zugebe, weil ich nicht gefahren bin.

Dasselbe hab ich auf dem LRA wiederholt ... wo ich mir jetzt aber nicht sicher bin, ob ich da was unterschrieben habe und was da drauf stand..... Vielleicht war das ja der Einspruch :think:

 

Umzug ... incl. verspätetem Nachsendeauftrag und verspäteter Ummeldung.

 

Wäre schön gewesen wenn Du das ein wenig eher geschrieben hättest...

 

sorry :-/

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Was für eine Rückmeldung von der Post?

Also ich war der Meinung, dass die Post der Behörde nachweispflichtig ist, das die Zustellung erfolgt ist.

(Also vergleichbar mit Einschreiben eigenhändig mit Rückschein)

Wozu dient den sonst die PZU. Oder meldte sich die Post nur, wenn verweigert wurde bzw. nicht zugestellt werden konnte ?

 

Sei es drum. In der beschriebenen Konstallation halte ich es für möglich, das der zuständige SB als Reaktion auf den nicht wahrgenommenen Termin direkt den BuGeBe erlassen hat (so als letzte Aktion vor seinem Urlaub zur Fristwahrung) . Der Kollege sieht in den Akten, dass ein BuGeBe erlassen wurde und wertet das Auftreten des TE als Widerspruch gegen den BuGeBe.

 

Ansonsten ist mir das alles jetzt zu wage.

Der TE versäumt mehrfach Fristen, antwortet auf Gerichtspost per Mail (was im gerichtlichen Schrifverkehr per Se nur allerhöchst selten möglich ist und wenn, dann nur mit persönlichem Schlüssel) und unterschreibt zuletzt offenbar ungelesen Schriftstücke. :nixda:

 

Sowas muß ja schiefgehen.

 

Gruß,

AnReRa

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Ansonsten ist mir das alles jetzt zu wage.

Der TE versäumt mehrfach Fristen, antwortet auf Gerichtspost per Mail (was im gerichtlichen Schrifverkehr per Se nur allerhöchst selten möglich ist und wenn, dann nur mit persönlichem Schlüssel) und unterschreibt zuletzt offenbar ungelesen Schriftstücke. :nixda:

 

Sowas muß ja schiefgehen.

 

 

 

Versuch mal meine Grundhaltung zu verstehen....ich hab nix gemacht, im ersten Schreiben erzählen "die" was von Abgleich der Meldedaten usw.

Da denk ich mir, zum Tatzeitpunkt war auch der Fahrer an der gleichen Adresse gemeldet wie ich, solln se mal abgleichen und ihm dann schreiben.

Um "denen" auf die Sprünge zu helfen hab ich den Anhörungsbogen ja auch umgehend zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass ich nicht der Fahrer war.

 

Ein paar Wochen später kommt Freitags ne Einladung, dass ich Montag oder Dienstag zwischen 8 und 12 Uhr da aufzutauchen habe. Ähm, gehts noch? Abgesehen, dass Otto-Normal-Bürger da arbeiten muss, kann man doch etwas mehr als einen Arbeitstag Vorlauf verlangen, oder seh ich das falsch? Nur zur Erinnerung: ICH hab nix gemacht!

 

In meinem Fall war es so, dass der Chef Montags nicht greifbar war und ich eben erst Dienstag für Mittwoch fragen konnte, ob ich mal etwas später kommen kann.

 

Auch hab ich dort auch nix ungelesen unterschrieben, ich erinnere mich nur nach einem halben Jahr mit einer 15000km-Tour mit dem Auto, einem Umzug und ner Scheidung nicht mehr genau daran was das war.

Ich wollt HIER jetzt einfach nicht irgendwas behaupten. Ich weiß es einfach nicht mehr, ob es ein Protokoll oder ein Einspruch war. Ich hab unterschrieben, dass ich nicht der Fahrer des Fahrzeuges... am... in ... war.

 

Ja, die 15000km-Tour ... ich war in einem Land, dass von EU und USA vollgepumpt wird mit "Entwicklungshilfe", weil die ja so hinterher sind .... dort geht alles per E-Mail und SMS, weil es da gar keine funktionierende Post gibt. Wenn du von einer festen Kamera gemessen wirst, hast du 15min später ne SMS mit der Bankverbindung. Dummerweise ging ich dann davon aus, dass im hochentwickeltem Deutschland eine Info per Mail reicht. Die hätten ja auch antworten können, dass es eben nicht reicht, oder dass ich nen Pass einscannen soll oder sowas, hat man aber nicht für nötig gehalten.

 

Anyway ... ich probiere es jetzt einfach mal mit der Wiederherstellung und guck was passiert.

 

Danke für eure Anteilnahme. :)

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ich hab nix gemacht,

Das sagen alle. ;)

Außerdem - als möglicher Fahrer - mußt Du Dich ja niemals selbst ans Messer liefern.

Deshalb ist diese Aussage zunächst ohne Bedeutung. Du hättest nicht mal den AHB zurückschicken müssen.

 

Es ist aber nun mal so, dass Du mit der Zulassung eines Fahrzeuges eine Verpflichtung eingehst.

Und als solcher bist Du nunmal der erste Ansprechpartner der Behörde.

Die Behörde erwartet sogar von Dir, dass Du Dich innerhalb von 14 (?) Tagen erinnern kannst, wem das Auto zur

Tatzeit überlassen war. Ansonsten kann zur zukünftigen 'Hilfestellung' ein Fahrtenbuch verhängt werden.

 

Da denk ich mir, zum Tatzeitpunkt war auch der Fahrer an der gleichen Adresse gemeldet wie ich, solln se mal abgleichen und ihm dann schreiben.

Um "denen" auf die Sprünge zu helfen hab ich den Anhörungsbogen ja auch umgehend zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass ich nicht der Fahrer war.

Sofern der SB keinen Grund zur Annahme hat, dass der Fahrer nicht der Halter ist, braucht er nicht zu ermitteln.

 

Ein paar Wochen später kommt Freitags ne Einladung,

Ein Anruf hätte hier Klärung gebracht. Und nochmal, der SB muß nur ermitteln, wenn er echte Zweifel hat. Die hatte der SB wohl nicht, hat Dit aber trotzdem ein Klärung angeboten. Die hast Du eben kommentarlos ausgeschlagen. Was hätte der SB machen sollen ?

 

 

nicht mehr genau daran was das war.

Nun, dass ist aber zur Klärung hier aber wenig hilfreich.

Die Behörde kann und darf es nicht interessieren, wie die persönliche Situation des Einzelnen ist.

(Gut, von einem M. Reus etc. mal abgesehen... :koch: )

Es gibt Abläufe, Regeln und Fristen. Diese können eben nicht nach Gutdünken überschritten/missachtet werden.

Weder von der Behörde noch vom Betroffenen.

 

 

Dummerweise ging ich dann davon aus, dass im hochentwickeltem Deutschland eine Info per Mail reicht

 

Als 'Info' mag es ja reichen. Aber eine Mail ist nun mal weder rechtssicher noch zuordenbar. Und das gilt sicher auch in dem von Dir bereisten Land.

Was soll z.B. das Gericht machen, wenn jemand in Deinem Namen den Verstoß einfach so zugibt ?

Würdest Du das akzeptieren ? Das glaube ich beim besten Willen nicht.

In beiden Fällen kann das Gericht nicht prüfen, ob die Mail nun wirklich von Dir persönlich kommt oder nicht.

Deshalb steht ja auf der Vorladung ganz klar was zu tun ist, wenn man verhindert ist.

 

 

Ich wollt HIER jetzt einfach nicht irgendwas behaupten. Ich weiß es einfach nicht mehr, ob es ein Protokoll oder ein Einspruch war. Ich hab unterschrieben, dass ich nicht der Fahrer des Fahrzeuges... am... in ... war.

Das sei Dir ja zugestanden, aber wie sollen wir hier konkret etwas sagen, wenn wesentliche Informationen fehlen ?

 

Wenn du von einer festen Kamera gemessen wirst, hast du 15min später ne SMS mit der Bankverbindung.

So, so. D.h. die Kamera hat also entweder Gesichtserkennung eingebaut oder in diesem 'moderne' Land zahlt immer der Halter.

Da ich ersteres nicht glaube, frage ich mich im Umkehrschluß, warum Du dann dem AHB aus Dland überhaupt widersprochen hast?

Hättest Du einfach bezahlt und gut ... :sneaky:

 

Gruß,

AnReRa

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Hi

die Sache gewinnt für mich Gestalt anzunehmen.

Vorab: der Einladung zum Landratsamt muss man nicht folgen - es sei denn (extremst unwahrscheinlich) sie ist im Auftrag der StA erfolgt.

 

Also:

Anhörung April: Verjährung wurde unterbrochen

Besuch beim Landrat: egal - keine Unterbrechung

Dann vermute ich (da wär Akteneinsicht nicht schlecht) - dass die Behörde ein Gericht um Amtshilfe gebeten hat - (verjährung wird unterbrochen..)

Das "Urteil" vom November war kein Urteil (geht ohne HV nicht) sondern ein Beschluss.

Zu befürchten steht, dass das Gericht "den falschen Vordruck" erwischt hat.

Jetzt vermute ich, dass die Sache wirklich verjährt ist

Also: Anwalt

 

Gruß

HaWeThie

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