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Nachteile Durch Verjährung?


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Hallo,

 

ich wurde im Oktober mit dem Auto meines Vaters geblitzt und heute kam die Verwarnung an meinen Vater. Da die Tat in wenigen Tagen verjährt, könnte ich ja einfach meinen Namen eintragen, mich als Schuldigen bekennen und einen Tag nach Verjährung absenden.

 

Auf dem Anhörungsbogen steht allerdings der Satz: "Ihre Daten werden bei der umseitig genannten Behörde in einer automatisierten Datei gespeichert."

Nun stellt sich mir die Frage, ob dies Nachteile für eventuelle zukünftige Vergehen haben könnte? Wird eine Art Eintrag angefertigt, dass Herr Junior xx auch mit dem Wagen von Herrn Senior xx unterwegs ist und damit direkt vor Versendung einer Verwarnung bzw. eines Bußgeldbescheids das Blitzerfoto mit den Fotos vom EMA verglichen? Oder was hat es mit diesem Eintrag auf sich?

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Dann soll er auf die Löschungsverpflichtung hinweisen und nach einem Monat eine Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten anfordern.

Dann sieht man ob und was gespeichert ist.

 

Weißt du, wo ich diese Löschungsverpflichtung nachlesen kann? Konnte leider nichts finden, was speziell auf das Thema zutrifft, das Verkhrszentralregister bei Punkteeinträgen betrifft das ja nicht.

 

Was diese Behörde speichert ist mir nicht bekannt, aber warum antwortet dein Vater nicht fristgerecht: Ich habe den Wagen xy am Tattag nicht gefahren.

 

Wird dann nicht einfach ein Bußgeldbescheid erlassen und das Gericht kümmert sich in letzter Instanz darum?

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Was diese Behörde speichert ist mir nicht bekannt, aber warum antwortet dein Vater nicht fristgerecht: Ich habe den Wagen xy am Tattag nicht gefahren.

 

Wird dann nicht einfach ein Bußgeldbescheid erlassen und das Gericht kümmert sich in letzter Instanz darum?

 

 

Entweder das "Blitzerfoto" ist in Ordnung, dann wird schon der SB durch einen Vergleich mit dem im Einwohneramt gespeicherten Foto aus dem Perso feststellen, dies ist nicht der Fahrer. Oder das Foto ist schlecht, dann ist es ein Problem der Behörde.

Auch Richter sind nicht blind. Der Unterschied Vater - Sohn ist deutlich.

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Oder was hat es mit diesem Eintrag auf sich?

M.E. besagt diese Information lediglich, daß der eigentliche Vorgang incl. der Adressdaten für den Zweck und die Bearbeitung des Verfahrens in der behördeneigenen EDV gespeichert werden. Alles andere, was Du annimmst und / oder befürchtest, trifft nicht zu.

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Dann soll er auf die Löschungsverpflichtung hinweisen und nach einem Monat eine Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten anfordern.

Dann sieht man ob und was gespeichert ist.

 

Weißt du, wo ich diese Löschungsverpflichtung nachlesen kann? Konnte leider nichts finden, was speziell auf das Thema zutrifft, das Verkhrszentralregister bei Punkteeinträgen betrifft das ja nicht.

 

Was diese Behörde speichert ist mir nicht bekannt, aber warum antwortet dein Vater nicht fristgerecht: Ich habe den Wagen xy am Tattag nicht gefahren.

 

Wird dann nicht einfach ein Bußgeldbescheid erlassen und das Gericht kümmert sich in letzter Instanz darum?

 

Informationsfreiheitsgesetz

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Dann soll er auf die Löschungsverpflichtung hinweisen und nach einem Monat eine Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten anfordern.

Dann sieht man ob und was gespeichert ist.

 

Weißt du, wo ich diese Löschungsverpflichtung nachlesen kann? Konnte leider nichts finden, was speziell auf das Thema zutrifft, das Verkhrszentralregister bei Punkteeinträgen betrifft das ja nicht.

 

 

Informationsfreiheitsgesetz

 

 

Hätte dazu schreiben sollen, dass das Foto in Sachsen gemacht wurde...

Aus Wikipedia:

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz

 

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Hallo, Gast225,

 

auch Verwarnungen dürften über längere Zeit bei den Bußgeldstellen gespeichert werden, denn wie hätte man sonst einem ganz bestimmten Fußballspieler schon lange zurückliegende Fahrten ohne Fahrerlaubnis nachweisen können?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dann gibt es ja auch einen Grund für die zeitliche Speicherung.

 

Hier ist aber ein "Unschuldiger" betroffen.

 

@TE

Es gibt ja auch eine bundesrechtliche Regelung.

Im übrigen kann man ja die Sache auch umdrehen und fordert die Rechtsgrundlage für die Speicherung der Daten. Meist kommen sie dann auch ins schwitzen.

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auch Verwarnungen dürften über längere Zeit bei den Bußgeldstellen gespeichert werden, denn wie hätte man sonst einem ganz bestimmten Fußballspieler schon lange zurückliegende Fahrten ohne Fahrerlaubnis nachweisen können?

Die Speicherung müßte dem Betroffenen explizit mitgeteilt werden, außerdem müßte es dafür eine Rechtsgrundlage geben. Ersteres habe ich noch nicht erlebt, letzteres ist m.W. nicht vorhanden. Bei dem Fußballer dürfte es jeweils um Verstöße im Punktebereich gegangen sein.

 

Das Informationsfreiheitsgesetz wäre bei einer Nachfrage sicherlich die falsche Grundlage. Wenn man zur Speciehrung seiner Daten näheres wissen möchte, fragt man den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Ist der unbekannt, schreibt man den zuständigen Sachbearbeiter an und bittet um Weiterleitung.

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Hallo, Gast225,

Dann gibt es ja auch einen Grund für die zeitliche Speicherung.

welchen Grund sollte es bei dem Fußballer gegeben haben?

 

So weit ich informiert bin, ist er immer nur im Verwarnungsbereich zu schnell gefahren und hat diese umgehend bezahlt.

 

Er ist ja erst relativ spät zur Anzeige gebracht worden, nachdem er schon mehrere Jahre ohne FE gefahren ist und man hat diese lange zurückliegenden Verwarnungen als Beweismittel aufgeführt.

 

Wäre er gleich nach der ersten Verwarnung aufgeflogen oder hätte er Verstöße im Bußgeldbereich begangen, wäre ja schon gleich zu Beginn seiner Autofahrerkarriere die Anzeige nach § 21 StVG gekommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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