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Wieviel Uhr Ist Es?


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Ist doch ganz einfach, wie schon immer... Angrabschen verboten, Ablesen kein Problem ... mußt das Teil halt vor Abfahrt so ablegen und sichern, dass das Display sichtbar ist.

 

Ganz pragmatisch... so hab ichs über tausende von Kilometern und über hunderte Stunden an Telefonaten gehandhabt... Knöpfe der Kabelfreisprecheinrichtung in die Ohren und das Handy bleibt in Deckung der unterhalb des Lenkrades -wenn man es geschickt anstellt und gerade bei einem Fernverkehrs-LKW hat da kein Cop dieser Welt eine Chance das Ding in der Hand zu entdecken, wenn man mal eben ne Nummer raussucht und die grüne Taste drückt.

Nach dem Wählen hab ich das Ding je nach LKW-Marke irgendwo passend auf dem Armaturenbrett abgelegt... mußte ja gleichzeitig ans Ladegerät, weil bis zu 9 Stunden Sprechdauer / Tag hält kein Akku so einfach durch.

 

Wobei das Problem bei den Handys weniger die Telefoniererei ist, sobald das Gespräch oder die Konferenz mit mehreren Kollegen stand konnte man ja ganz normal wie mit einem Beifahrer quatschen... das Problem ist die SMS-Schreiberei von Leuten die es einfach nicht können... die es nicht schaffen die Prioritäten richtig zu setzen bzw. nicht multitaskingfähig sind. Ein Auge auf die Straße, eins aufs Display und sobald die Straße nach Aufmerksamkeit verlangt liegt es am Fahrer das verdammte Ding auch mal beiseite zu legen.

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Wäre ich ein Außerirdischer, der sich über die Erde informieren wollte, und erführe, dass es auf diesem lustigen Planeten Gegenden gibt, in denen sich (hohe) Gerichte damit befassen, von welchen Geräten die Lenker einer Selbstfahr-Maschine die Zeit ablesen dürfen, dann wäre ich - gelinde gesagt - irritiert.

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Und was ist an dieser ständigen Rechtsprechung neu?

@hawethie: OLGs sind nach Meinung von @sobbel sogar Heiligsprecher, sprich die dort ansässigen Cops zocken duckmäuserisch, liniengerichtet mit Gefälligkeitsurteile unter dem Arm den unter die Räder gekommen VT ab. Die OLG-Richter sind eher "arme Schweine" und müssen durch praxisfremde Gesetzgebung solche weltfremde Urteile wie hier abliefern. Ein Uhren-Verkaufsaußendienst kann auf dem Beifahrersitz zig Uhren liegen haben und immer eine Uhr in die Hand nehmen.

:nolimit:

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Steinigt mich, aber ich finde es gut, dass Telefonieren ohne Freisprechanlage und vor allem SMS tipseln beim Autofahren verboten sind und sanktioniert werden.

 

Wenn ich tagtäglich beobachte, wie sich die Klientel, die das nicht lassen kann, selbst und andere in Gefahr bringt,

stellen sich mir die Nackenhaare.

 

Das mit dem "ich habe nur die Uhrzeit abgelesen", und das hat der Richter sicher erkannt,

ist doch nur der billige Versuch einer (dummen) nicht zu Ende gedachten Ausrede.

 

Selbst in der Grundausstattung hat jedes KFZ irgendwo im Armaturenbrett eine Uhr............

Und wenn die defekt wäre und damit die Ausrede glaubhaft machen würde, dürfte der Defekt belegbar sein.

 

 

 

PS.: Wie hat eigentlich das tägliche Leben funktioniert, als man noch nicht ständig und überall, sogar aufm Klo,

erreichbar war und nicht selbst zu jeder Zeit und in jeder Situation jemanden mit (meist überflüssigen) Anrufen

nerven kann?

 

Und dass sich dabei sogar die Erde gedreht hat und das tägliche Leben nicht zum Stillstand gekommen ist,

grenzt schon fast an ein Wunder.

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Und was ist an dieser ständigen Rechtsprechung neu?

@hawethie: .... :nolimit:

 

Ich schließe nicht aus, dass der Verordnungsgeber da nicht besonders nachgedacht hat (da gibt es durchaus schlimmere Fälle) aber die Rechtslage ist eindeutig und die Rechtsprechung dahingehend auch.

Daher steht im Eröffnungsthread nichts neues.

Und dass sich die vollziehende Gewalt und Richter an Gesetze zu halten haben, steht schon im GG (nicht, dass da einer willkürlich handelt, gell?)

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Und was ist an dieser ständigen Rechtsprechung neu?

@hawethie: ...

 

Dass der Verordnungsgeber da nicht besonders nachgedacht hat, möchte ich nicht ausschließen - mir sind da auch weit schlimmere Dinge bekannt, aber das ändert nichts daran, dass die Rechtslage und die dazugehörige Rechtsprechung eindeutig sind - also nichts neues im Ausgangsthread.

Tja, und die Bindung der vollziehenden Gewalt (also Verwaltung) und der Rechtsprechung an die Gesetze steht schon im GG

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PS.: Wie hat eigentlich das tägliche Leben funktioniert, als man noch nicht ständig und überall, sogar aufm Klo,

erreichbar war und nicht selbst zu jeder Zeit und in jeder Situation jemanden mit (meist überflüssigen) Anrufen

nerven kann?

 

Und dass sich dabei sogar die Erde gedreht hat und das tägliche Leben nicht zum Stillstand gekommen ist,

grenzt schon fast an ein Wunder.

Jep, so sehe ich es auch. "Darf ich Herrn K etwas ausrichten?" funktionierte bestens. Für mich ist so etwas nur ein Paradebeispiel dafür, was der "Verordnungsgeber" in seiner Verzweiflung manchmal für einen Mumpitz raushaut. Wenn ich nicht falsch informiert bin, darf man ja auf die Knöbbsche am Radio oder sogar am Telefon drücken, wenn das Gerät denn in der Halterung steckt. Man unterbindet also nicht das Gequassel und die eventuell resultierende Unkonzentriertheit, sondern - im Extremfall - den einen Knopfdruck auf das Gerät in der Hand, der einen sehen lässt, wie spät es denn nun ist.

 

Das ist in gewisser Weise der selbe Schwachsinn, der beim Verteilen der :70:-Täfelchen über die Republik regiert.

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..............darf man ja auf die Knöbbsche am Radio oder sogar am Telefon drücken, wenn das Gerät denn in der Halterung steckt. Man unterbindet also nicht das Gequassel und die eventuell resultierende Unkonzentriertheit,.....................

 

 

Ich denke, das kurz mal "Knöbbsche" drücken oder das Gequassel sind nicht das Problem.

 

Es ist ja auch nicht verboten, sich während der Fahrt mit dem Beifahrer zu unterhalten.

 

Das Problem sind die, die durch das Telefonieren nur noch eine Hand zum Fahren frei haben.

 

Da wird schnell mal in einer Kurve das Lenkrad mit den Knien "festgehalten",

um mit der einen freien Hand zu schalten, den Blinker zu bedienen oder was auch immer.

 

Oder das Handy wird zwischen Ohr und Schulter festgeklemmt, den Kopf dabei in 90° Schieflage,

und damit und aus dem Sichtwinkel mit dem Verkehrsgeschehen völlig überfordert und alles andere als in der Lage,

schnell und sicher auf eine plötzliche Gefahrensituation sicher und schnell zu reagieren.

 

Der eine kann das perfekt, der andere nicht.

 

Oft geht es gut, kann aber auch völlig schief gehen.

 

Wer mit offenen Augen unterwegs ist, kann solche Spezialisten tagtäglich mehrfach beobachten

 

Und das dürfte der Grund für das Verbot sein.

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Gequassel kann auch das Problem sein, man konzentriert sich evtl auf das Gespräch und nicht mehr 100 Prozent auf das Geschehen auf der Strasse.

Nur kann man den Beifahrer nicht den Mund verbieten, aber in Bussen steht ja nicht ohne Grund, man solle während der Fahrt nicht mit dem Fahrer reden.

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Auch wenn es dort zu sehen ist (oder erlaubt ist), ist das nicht gut. Es ist in DEU zwar nicht verboten während der Fahrt zu essen, trinken und zu rauchen. Ich sah schon welche, die alles drei gleichzeitig taten. LKW Fahrer, die während der Fahrt als Fahrer Zeitung lasen, sich die Fussnägel schnitten. Dass das Telfonieren mit Handys, das Simsen etc verboten ist ist eigentlich richtig. Blöd, dass man andere Funktionen des Smartphones nicht nutzen kann (Navi, Musikplayer). Aber wer mal ehrlich daran zurück denkt, wie unaufmerksam er für den Verkehr war, als er eine SMS schrieb, der muss zugeben, dass der Fahrer sich auf's Fahren konzentrieren sollte. Die jetzige Gesetzeslage wird dem Sinn jedoch nicht ganz gerecht.

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Auch wenn es dort zu sehen ist (oder erlaubt ist), ist das nicht gut.

Ich hatte auch nicht gesagt, das gut zu finden, weshalb also dieser Einwand? Erlaubt ist es uebrigens - soviel ich weiss - auch nicht, ganz abgesehen von dem eigentlichen Wahnsinn dieser Handlung.

 

Blöd, dass man andere Funktionen des Smartphones nicht nutzen kann (Navi, Musikplayer).

Das kann man sehr wohl nutzen, man muss das Smartphone halt nur in einer entsprechenden Halteeinrichtung fixieren.

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Ich kann es eh nicht verstehen, wie einem die weniger als 10€ für einen Halterung fehlen können.

 

 

Bei mir sind es nicht die 10 Euro, sondern ich will mir da in mein Auto keine Halterung kleben / bohren. Sieht kacke unschön aus. Außerdem Telefon aus der Tasche beim Einsteigen und zurück finde ich doof und nervig.

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Hallo, Blaulicht,

Dass das Telfonieren mit Handys, das Simsen etc verboten ist ist eigentlich richtig. Blöd, dass man andere Funktionen des Smartphones nicht nutzen kann (Navi, Musikplayer). Aber wer mal ehrlich daran zurück denkt, wie unaufmerksam er für den Verkehr war, als er eine SMS schrieb, der muss zugeben, dass der Fahrer sich auf's Fahren konzentrieren sollte.

scheinbar hast Du den Sinn des Verbots nicht so recht verstanden.

 

Dem Gesetzgeber geht es nicht darum, das Telefonieren während der Fahrt zu verbieten, sondern das Herumhändeln mit dem Gerät an sich und die Ablenkung, die es mit sich bringt.

 

Ob Du nun eine SMS schreibst oder ob Du irgendwelche Musiktitel in Deinem Handy suchst, ist im Endeffekt das Gleiche und lenkt Dich gleichermaßen beim Fahren ab.

 

Würden alle Verkehrsteilnehmer das Verbot konsequent beachten, hätten wir mit Sicherheit eine erhebliche Anzahl weniger Unfälle (genaue Zahlen wird man logischerweise nie nennen können).

 

Es ist auch nicht unlogisch, dass das "Indiehandnehmen" eines Telefons während der Fahrt verboten ist, während andere Tätigkeiten nicht verboten sind, denn beim Handy konnte man zumindest bestimmte ablenkende Tätigkeiten auf einen konkreten Bereich beschränken und somit untersagen.

 

Bei anderen Tätigkeiten ist dies nicht möglich, denn wie sollte man sie genau festlegen?

 

Ein paar Bundesländer, u. a. auch BW, haben es ja schon vor ein paar Jahren versucht und sind gescheitert, weil es keinen eindeutigen Katalog geben kann, in dem alles aufgeführt ist, was während der Fahrt ablenkend wirkt.

 

Wie will man z. B. das Essen während der Fahrt abschließend verbieten, bzw. beurteilen?

 

Klar, wenn jemand mit dem Döner in der Hand fährt, dürfte er durchaus abgelenkt sein, aber wie ist es mit dem Fahrer, der die Obstbox neben sich auf dem Beifahrersitz liegen hat und ab und ein einen Apfelschnitz herausnimmt?

 

Die unzähligen Möglichkeiten kann man nun mal nicht alle aufzählen und eine Vorschrift, dass man beim Fahren immer beide Hände am Lenkrad haben muss, würde von vornherein aus logischen Gründen unsinnig sein.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dem Gesetzgeber geht es nicht darum, das Telefonieren während der Fahrt zu verbieten, sondern das Herumhändeln mit dem Gerät an sich und die Ablenkung, die es mit sich bringt.

Ich glaube nicht die Ablenkung ist der Grund für das Hantierverbot sondern die Möglichkeit auch sanktioniernen zu können. Das Inderhandhalten ist leicht zu anzuzeigen weil man es sehen kann. Ob aber eine sms geschrieben oder ein Termin im Kalender eingetragen wird kann ein Anzeiger nicht feststellen.

 

Ob Du nun eine SMS schreibst oder ob Du irgendwelche Musiktitel in Deinem Handy suchst, ist im Endeffekt das Gleiche und lenkt Dich gleichermaßen beim Fahren ab.

Aber nicht mehr als das Blättern in den Listen eines mp3-Players. Und das ist erlaubt. Das Navi darf man auch in die Hand nehmen und Ziele eingeben.

 

Würden alle Verkehrsteilnehmer das Verbot konsequent beachten, hätten wir mit Sicherheit eine erhebliche Anzahl weniger Unfälle (genaue Zahlen wird man logischerweise nie nennen können).

 

Wie will man z. B. das Essen während der Fahrt abschließend verbieten, bzw. beurteilen?

Man kann doch verbieten, jedwede nicht fest mit dem Auto verbundenen Dinge in die Hand zu nehmen. Oder gibt es Dinge die man benutzen dürfen muss? Mir ist jetzt spontan nichts eigefallen.
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Hallo, Toxic Waste,

Man kann doch verbieten, jedwede nicht fest mit dem Auto verbundenen Dinge in die Hand zu nehmen. Oder gibt es Dinge die man benutzen dürfen muss? Mir ist jetzt spontan nichts eigefallen.

theoretisch könnte man es so rigoros verbieten, aber in der Praxis wäre es kaum möglich, dieses zu beweisen.

 

Der Polizeibeamte sieht, dass der Fahrer irgendetwas in der Hand hat, aber nicht, um was es sich handelt.

 

Was soll er nun in seiner Anzeige schreiben?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Der Polizeibeamte sieht, dass der Fahrer irgendetwas in der Hand hat, aber nicht, um was es sich handelt.

 

Was soll er nun in seiner Anzeige schreiben?

Wie das so ist bei spontanen Einfällen. Kann auch Blödsinn sein. ;) Ich weiß also nicht, wie das praktisch gehen kann. Aber müsste man in der Anzeige genau angeben können, was für einen Gegenstand der Betroffene in der Hand gehalten hat? Wenn alle Gegenstände verboten wären? Insofern: "Sie hielten während der Fahrt einen Gegenstand in der Hand" Zeuge: POM E. Ranze.
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@blaulicht: Stell Dich nicht so kindisch an, als ob der Mensch nur one-tasking-fähig wäre. Ein Taxi-Profi hatte früher das Funkgerät in der Hand gehalten und betätigt, in der anderen Hand eine Zigarette, hat gleichzeitig noch was auf einen Zettel notiert und trotzdem ist das Fahrzeug von A nach B gekommen.

Wie @pedrok geschrieben hat, Marsmännchen müssen sich kaputt lachen, wenn jemand mit laufendem Motor an der Ampel ein Handy-Knöllchen kriegt und der "gleiche" VT mit "Motor-Aus" durch Start-Stopp kein Knöllchen kriegt. Dieser Fall ebenso die Bestrafung als Uhrfunktion oder das bloße Wegdrücken sind schizophren. Die ganze Handy-Ahndung ist nun so zerfranst und krank, dass es eigentlichen einen Reset geben müsste. Gesetzgeber, Rechtssprechung und die bedauernswerten Cops - die an Ampeln nun die Nichtdeaktivierung von Start-Stop nachweisen müssen :ninja: - sind doch hoffnungslos überfordert.

 

Was ist nun z. B. mit i-"Armbanduhren"?

 

Wieso braucht man noch überhaupt zwei Hände am Lenkrad bei Spurhalte-Assistenten und beim zukünftigen autonomen Fahren?

:nolimit:

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@nachteule: Es geht doch um drei Dinge:

1.) Die rein geistige Ablenkung (Gespräch), selbst mit Freisprecheinrichtung, Knopf-im-Ohr, etc.

2.) Die Blickablenkung auf Tastatur, Screen etc. anstatt auf das Verkehrsgeschehen

3.) Und die vermeintliche Lenkunfähigkeit (bei Gefahrensituation etc.), wenn die Flossen nicht am Lenkrad sind.

:nolimit:

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Dem Gesetzgeber geht es nicht darum, das Telefonieren während der Fahrt zu verbieten, sondern das Herumhändeln mit dem Gerät an sich und die Ablenkung, die es mit sich bringt.

 

Ob Du nun eine SMS schreibst oder ob Du irgendwelche Musiktitel in Deinem Handy suchst, ist im Endeffekt das Gleiche und lenkt Dich gleichermaßen beim Fahren ab.

Die Ablenkung ist auch ohne Handy gegeben, wenn der Fahrer mit einem Fahrzeuginsassen redet. Du hast sicher auch schon mal einen gesehen, der am Steuer gestikulierte. Und, wie ist der gefahren? :sneaky:

Unaufmerksamkeit gibt es mit und ohne Handy, und deshalb sind nach seiner Einführung die Unfallzahlen auch nicht merklich gestiegen.

Die Ausdehnung des Handy-Verbotes auf stehende Autos mit laufendem Motor und auf Griffe, die der - erlaubten - Bedienung des Autoradios entsprechen entspringt wohl eher dem Sozialneid von Beamten in einer Zeit, als das Handy noch eine Neuheit war.

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Dem Gesetzgeber geht es nicht darum, das Telefonieren während der Fahrt zu verbieten, sondern das Herumhändeln mit dem Gerät an sich und die Ablenkung, die es mit sich bringt.

 

 

Da sieht man, dass der Gesetzgeber mal wieder weit weg von der Realität Vorschriften erlässt.

Die Ablenkung ist v.a. durch das Telefonat gegeben (das ist täglich durch die Fahrweisen telefonierender Personen bemerkbar) und das ist in x verschiedenen Versionen erlaubt. Stehe ich hingegen in einer Schlange an der roten Ampel und schreibe eine SMS kann ich dafür bestraft werden, obwohl hier überhaupt keine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer vorhanden ist.

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Die Ablenkung ist v.a. durch das Telefonat gegeben (das ist täglich durch die Fahrweisen telefonierender Personen bemerkbar)

Das sehe ich ähnlich, allerdings eben im Zusammenhang mit dem Halten des oder dem Hantieren mit dem Handy.

 

Stehe ich hingegen in einer Schlange an der roten Ampel und schreibe eine SMS kann ich dafür bestraft werden, obwohl hier überhaupt keine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer vorhanden ist.

Nicht ganz. Etliche Zeitgenossen sind dermaßen intensiv mit dem SMS-Schreiben oder -Lesen beschäftigt, daß sie es nicht bemerken, wenn die Ampel wieder auf Grün springt. Kleinere oder auch größere Huporgien sind die Folge. UND natürlich nicht selten ein paar Fahrzeuge weniger, die es bei Grün schaffen. Auswirkungen für andere VTs? Jap, die gibt es.
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Nicht ganz. Etliche Zeitgenossen sind dermaßen intensiv mit dem SMS-Schreiben oder -Lesen beschäftigt, daß sie es nicht bemerken, wenn die Ampel wieder auf Grün springt. Kleinere oder auch größere Huporgien sind die Folge. UND natürlich nicht selten ein paar Fahrzeuge weniger, die es bei Grün schaffen. Auswirkungen für andere VTs? Jap, die gibt es.

Dieses Problem wird aber doch durch eine alternative, die direkte Eingabe umgehende, Methode nicht gelöst. Im blödesten Fall stöpselt man an das Telefon einen dieser Ohrhörer mit Mikrofon oder inen Lautsprecher und legt es in die Mittelkonsole. Und schon darf man sanktionslos auf dem Gerät herumklimpernn ohne auf den Verkehr achten zu müssen?

 

Das ist nict Sinn der Sache, aber offensichtlich Sinn des Gesetzgebers. Ich bleibe dabei, dass die Regelung hauptsächlich so ist wie sie ist, um eine einfachere Beweisführung zu ermöglichen.

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Ich würde mir eine Abänderung der Gesetzeslage wünschen, dass Verhalten verbietet, welches den Fahrer ablenkt. Bei dem einen kann es Rauchen sein, der andere könnte telefonieren, Zeitung llesen ginge wohl kaum... naja, so ungenau darf ein Gesetz jedoch nicht sein.. also wird es so bleiben, das Telefonat ist 'teuer' und der Trucker der sich die Nägel schneidet darf das wohl...

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