M204B 0 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 Hallo liebes Forum, ich bin am 24.11.2014 um 22:14 auf der A2 Fahrtrichtung Dortmund in Höhe Km 155 (Wolfsburg/Königslutter) von einer dieser stationären Radarfallen geblitzt worden. Zu dieser Zeit war dort eine Nachtbaustelle. Die Schilderbrücke zeigte 60 Km/h an. Vor der Radarfalle stand jedoch ein mobiles Baustellenschild, welches eine Fahrbahnverengung von 3 Spuren auf 2 Spuren anzeigte. Auf diesem Schild war eine Höchstgeschwindigkeit von 80Km/h angegeben. Diese 80 hatte ich auch eingehalten (na ja, 81 ), Jetzt lautet der Vorwurf 21 zu schnell.War jemand zu dieser Zeit auch dort unterwegs und ist das Gleiche passiert? Zusammen könnte man der zuständigen Behörde den Sachverhalt einfacher erklären. Viele GrüßeM204B Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 Elektronische Anzeigen gehen Blechschildern vor, so dass ich nur geringe Chancen sehen. Versuchen könnte man es damit, dass aufgrund der Nachtbaustelle eine gesonderte Beschilderung angebracht wurde und daher eine unklare Beschilderung vorlag, welche zu Lasten der Behörde geht.Ich sehe da aber wenig Erfolgsaussichten. Quote Link to post Share on other sites
M204B 0 Posted December 9, 2014 Author Report Share Posted December 9, 2014 Hallo, es waren beides elektronische Schilder, einmal die variable Schilderbrücke und ein elektronisches Baustellenschild, bei dem oben die Geschwindigkeit steht und unten die Spuren angezeigt werden. Viele GrüßeM204B Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 Ich gehe davon aus, daß die Beschilderung dokumentiert ist. Da du sowieso 28,50 Euro Gebühren für den BGB zahlen muß, Widerspruch mit deiner Begründung einlegen. Kostet nur 0,60 € extra. Quote Link to post Share on other sites
Jupiter 0 Posted December 11, 2014 Report Share Posted December 11, 2014 Hallo M204B,ja mir ist das gleiche passiert.Am 24.11. gegen 21:30.Ich habe den Anhörungsbogen so ausgefüllt wie du es auch beschrieben hast.Das hat mir auch ein Anwalt empfohlen, mal sehen was draus wird. Quote Link to post Share on other sites
M204B 0 Posted December 12, 2014 Author Report Share Posted December 12, 2014 Hallo Jupiter, na das ist ja ein Ding. Wenn wir uns in beiden Fällen jeweils als Zeugen benennen, dürften unsere Chancen deutlich steigen, daß die Verfahren eingestellt werden. Was meinst du?Viele GrüßeM204B Quote Link to post Share on other sites
Jupiter 0 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 Hallo M204B,ja das können wir machen, hast du schon Antwort bekommen?GrußJupiter Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 ... na das ist ja ein Ding. Wenn wir uns in beiden Fällen jeweils als Zeugen benennen, dürften unsere Chancen deutlich steigen, daß die Verfahren eingestellt werden. Was meinst du? Kann klappen! Wenn die Beschilderung ordnungsgemäß dokumentiert ist droht dann nur ein Verfahren wegen "Falschaussagen". Als Beschuldigter darfst du dich irren, als Zeuge nicht. Quote Link to post Share on other sites
M204B 0 Posted December 17, 2014 Author Report Share Posted December 17, 2014 Hallo Jupiter, habe noch keine Antwort. Bin mal gespannt.Viele GrüßeM204B Quote Link to post Share on other sites
M204B 0 Posted January 7, 2015 Author Report Share Posted January 7, 2015 Hallo Jupiter, gibt´s was Neues bei dir? Bei mir ruht noch still der SeeViele GrüßeM204B Quote Link to post Share on other sites
Jupiter 0 Posted January 13, 2015 Report Share Posted January 13, 2015 Hallo M204B,Nein bei mir gibt es auch nichts neues. Quote Link to post Share on other sites
Jupiter 0 Posted January 20, 2015 Report Share Posted January 20, 2015 Hallo M204B,Ich habe ein Einstellungsbescheid bekommen. GrußJupiter Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted January 20, 2015 Report Share Posted January 20, 2015 Glückwunsch! Und Danke für die Rückmeldung. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted January 22, 2015 Report Share Posted January 22, 2015 ..ein Einstellungsbescheid...@jupiter: . @ & : Murksmessung, bestätigt. Quote Link to post Share on other sites
M204B 0 Posted January 26, 2015 Author Report Share Posted January 26, 2015 Hallo Jupiter, da gratuliere ich recht herzlich. Ich warte noch und hoffe auf das gleiche Ergebnis.Viele GrüßeM204B Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted January 26, 2015 Report Share Posted January 26, 2015 Das war schlicht und einfach schlecht koordiniert zwischen automatischer Verkehrsregelung und Blechbeschilderung. So etwas darf eigentlich nicht passieren, die Behörde, die dort einfach nur blitzt ohne Rücksicht auf Verluste, gehört eigentlich verklagt. Quote Link to post Share on other sites
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