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Mehrfach Wiederholte 26+-Km/h Überschreitung


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Wahrschenlich ja, allerdings ist auch eine Erhöhung/Verlängerung des Fahrverbotes nicht 100%ig ausgeschlossen, wenn auch nicht als Regelfall sondern im Rahmen einer (angreifbaren) Einzelfallentscheidu

Holy sh..! Der Zuschlag wird IMO je nach Bußgeldstelle und Bundesland u.U. anders ausfallen. Warte bitte mal, bis die Userin 'QTreiberin' sich meldet. Die hat mit der dunklen Seite der Macht zu tun un

Das wäre die SA. Ich tippe auf "Sachabaita" .

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Hallo, ich nochmal :doofwinkt:

Sorry für die vielleicht doofe Frage, aber mir ist das mit den Terminen nicht ganz klar, zumal die Weihnachtsfeiertage eine Rolle spielen könnten:

Mein Bußgeldbescheid (Land Brandenburg) wurde am 12.12. zugestellt. An welchem Tag muss mein Einspruch bei der Behörde eingegangen sein?

Danke Ihr Lieben!

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Am 24. wird bei der Behörde keiner mehr Dienst verrichten und einen Eingangsstempel drauf machen. Also dürfte IMHO die EU-Verordnung gelten, wonach dann als rechtzeitig noch der erste folgende Werktag ist.

Hier ist es alles richtig fein aufgeschlüsselt: http://aklimex.de/fristberech.pdf

 

Da der Heiligabend gemeinhin noch als Werktag gilt, zählt er mit. Zwei Wochen sind demnach 14 Tage. Das wäre dann der 26. Dez. Da ist aber zweiter Weihnachtstag und somit Feiertag. Danach folgen mit dem 27. und 28. Samstag und Sonntag, also ist Fristende dann der 29.12.2014

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Zugang am 12. Dezember 2014

Fristbeginn am 13. Dezember 2014 24:00 Uhr

Fristende 24: Dezember 2014 24:00 Uhr

 

Der 24. Dezember 2014 ist kein Sonnabend, kein Sonntag und kein Feiertag, so dass sich die Frist nicht auf den nächsten Werktag verschiebt.

 

Dieser wäre hier im übrigen der 29. Dezember, da der 27. Dezember und 28. Dezember Wochenende sind.

 

Edit:

Da ich mich auf die Angabe 24.12.2014 verlassen hatte.

korrekt ist

 

Zustellung 12.12.2014

Fristbeginn 13.12.2014

Fristende 14 Tage später am 27.12.2014 = Sonnabend

daraus folgt am nächsten Werktag = 29.12.2014 Fristende um 24:00 Uhr.

Edited by Gast225
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Hallo Gast225, ist das so richtig ?

Wenn Fristbeginn der 13.12. ist, dann laufen doch noch vierzehn Tage ... das wäre doch der 27.12. oder liege ich da falsch ?

Ja ich hatte mich von Eurem 24.12 verwirren lassen und keine 14 Tage gezählt.

 

also noch einmal

 

Zustellung 12.12.2014

Fristbeginn 13.12.2014

Fristende 14 Tage später am 27.12.2014 = Sonnabend

daraus folgt am nächsten Werktag = 29.12.2014 Fristende um 24:00 Uhr.

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In genau dem Bereich bin ich auch diese Woche viel unterwegs gewesen, in der Beethovenstraße sitzt meine TÄ...

 

Was wolltest Du denn vom PK 31?

Leider ist mir in der Lohkoppelstraße mein Handy aus dem DHL-Fzg. geklaut worden. Hauptgrund ist aber, daß im Moment großflächig Pakete, besonders Handys, an gefakte Adressen bestellt werden, und wir vorher "abgegriffen" werden, weil die Täter da dort ja nicht wohnen. Oder Klingel/Briefkasten werden mit dem falschen Namen überklebt, in der Hoffnung, daß wir die Sachen beim Nachbarn abgeben, und man sich die Karte zum abholen angeln kann.

Sorry für OT ;)

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  • 3 weeks later...

In § 4 Abs. 2 BKat heißt es ja:

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

Aber hier würde ja ein Fahrverbot zum zweiten Mal angeordnet. Ist also womöglich mit einem längeren Fahrverbot zu rechnen? (Frau S. hat leider auch schon 5 Punkte in Flensburg.)

 

 

 

Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärtet haben und die Gewissheit einen (extra) Monat laufen zu dürfen ist da. Den Einspruch hast Du eingelegt, wie man lesen konnte?! Um den Monat ggf. "wegzubekommen" kannst Du darum bitten, hier Ersatzweise ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen und EINEN Monat "erlassen" zu bekommen, mehr geht m.W. nicht. (an alle die es besser wissen, ich lasse mich gern belehren) Erhöhtes Bußgeld hieß im meinem Falle doppelte Strafe.

 

Viel Glück!!!

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Ausserhalb geschlossener Ortschaften der letzte Verstoß?!

 

WENN, dann wäre der Monat FV "Nachschlag", denn im Normalfall sind hier "nur" 80€ und 1 Punkt fällig.

 

Wie gesagt, 1. Monat kann man in erhöhtes Bußgeld wandeln lassen, liegt allerdings im Ermessen des SB.

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Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden.

 

Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt.

 

Also möglich!

Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen...

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Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden.

 

Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt.

 

Also möglich!

Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen...

 

Sinnfreier Kommentar!!!

 

Da ich innerhalb eines Jahres 2 Mal mit Ü 26 km/h festgestellt wurde, griff der § 4 Abs. 2 BKat, ein Monat wurde in erhöhtes BG gewandelt, den 2. musste ich allerdings antreten und den FS abgeben.

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Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

Verstoß Strafe Punkte FahrverbotFVerbot …bis 10 km/h 10 € …11 - 15 km/h 20 € …16 - 20 km/h 30 € …21 - 25 km/h 70 € 1 …26 - 30 km/h 80 € 1

 

Wärst Du NICHT innerhalt eines Jahres mit 26 km/h (oder mehr) geblitzt worden, würde der § 4 Abs. 2 BKat für Dich nicht gelten ... bist Du aber, somit gilt er, ergo der "Extramonat" ... und auch wenn ich mich wiederhole, so Du auf das Fahrzeug angewiesen bist, ein Anruf beim SA mit der Bitte auf Wandlung steht Dir frei. Wie erwähnt, ich habe es genauso gemacht nur konnte ich eben nicht beide Monate Wandeln, sondern nur 1. da bei mir als Regelsatz ohnehin schon:

 

 

...31 - 40 km/h 160 € 2 1 Monat

 

zur Debatte stand + den Monat aus § 4 Abs. 2 BKat.

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Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht.

Mal wieder absoluter Dummfug.

 

 

 

ElDiablo, keine Ahnung, was du meinst.

 

Ignorier seine Aussagen einfach, er hat seit ein paar Tagen scheinbar wieder mal Langeweile und verunsichert hier mal wieder ein paar Fragesteller/User mit Unsinn..

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Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht.

Mal wieder absoluter Dummfug.

 

 

 

ElDiablo, keine Ahnung, was du meinst.

 

Ignorier seine Aussagen einfach, er hat seit ein paar Tagen scheinbar wieder mal Langeweile und verunsichert hier mal wieder ein paar Fragesteller/User mit Unsinn..

 

Wenn man den Zusammenhang nicht versteht, sollte man auch nicht gewagt Ausschnitte zitieren und mit hohlen Phrasen kommentieren ...

 

Ich hoffe wir haben NIEMALS geschäftlich miteinander zu tun ...

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@ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot.

Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal.

Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden.

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Nur woher soll der arme Mann das wissen? :shutup: Würde doch voraussetzen, dass er den Thread nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hätte.... :closedeyes:

Hab' eine Verständnisfrage: Wat is eigentlich ein "SA"

Eine verbotene Organisation aus dem 3. Reich.

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@ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot.

Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal.

Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden.

vermisse den Biber noch, dann wäre es komplett ;)

 

Ich hoffe Dein Kumpel fährt den gewonnenen GTI noch?! (Sarkasmus aus) ...

 

Welche Rechtsfolge hinsichtlich Fahrverbot ist zu erwarten? ... war die Frage. (hab ich da rauskopiert, also nix Unsinn - hoffe da bekomme ich Zustimmung?!)

 

Folgendes habe ich geantwortet:

 

Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärtet haben und die Gewissheit einen (extra) Monat laufen zu dürfen ist da. Den Einspruch hast Du eingelegt, wie man lesen konnte?! Um den Monat ggf. "wegzubekommen" kannst Du darum bitten, hier Ersatzweise ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen und EINEN Monat "erlassen" zu bekommen, mehr geht m.W. nicht. (an alle die es besser wissen, ich lasse mich gern belehren) Erhöhtes Bußgeld hieß im meinem Falle doppelte Strafe.

 

Viel Glück!!!

 

 

Wo sie geblitzt wurde konnte ich nicht hellsehen (mein Fehler) ... Achtung PedroK -> SB wäre hier richtig gewesen (da ist der Pedro Fuchs!) ... weiter ausgeführt -> der Monat "dank" § 4 Abs. 2 BKat (oder Unsinn?! - Sarkasmus aus) und bevor mir wieder ein Jet-Flug im Kinderzimmer vorgehalten wird (in welcher Traglufthalle wohnst Du QTreiberin, dass Dir solche Möglichkeiten überhaupt in den Sinn kommen??? - Ernst gemeinte Frage) Abhängig vom SB, den er hätte die Möglichkeit, diesen auch durch Erhöhung des BG zu wandeln ... (mein Fehler das für die Spezialisten nicht zu Blatt gebracht zu haben)

 

Und rth für Dich und Deine GTI Kumpel, der Auszug aus meinem BGB:

 

Sie überschritten die zulässige ... 33 km/h (nach Toleranzabzug).

 

§3 Abs. 3, §49 StVO, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, §4 Abs. 1 BKatV

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben ... :

 

1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 320,-€

 

2. die Kosten des Verfahrens ... 28,50€

 

3. Vorgesehene Bewertung nach Punktesystem mit 2 Punkt(en)

 

4. Als Nebenfolge der VOW verhängen wir aufgrund §25 StVG ein Fahrverbot von 1 Monat(en)

 

(2. Mal innerhalb eines Jahres um mind. 26 km/h überschritten)

 

 

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Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden.

 

Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt.

 

Also möglich!

Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen...

 

PedroK ... nicht meine Aussage!

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@ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot.

Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal.

Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden.

vermisse den Biber noch, dann wäre es komplett ;)

 

Ich hoffe Dein Kumpel fährt den gewonnenen GTI noch?! (Sarkasmus aus) ...

 

Welche Rechtsfolge hinsichtlich Fahrverbot ist zu erwarten? ... war die Frage. (hab ich da rauskopiert, also nix Unsinn - hoffe da bekomme ich Zustimmung?!)

 

Folgendes habe ich geantwortet:

 

Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärtet haben und die Gewissheit einen (extra) Monat laufen zu dürfen ist da. Den Einspruch hast Du eingelegt, wie man lesen konnte?! Um den Monat ggf. "wegzubekommen" kannst Du darum bitten, hier Ersatzweise ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen und EINEN Monat "erlassen" zu bekommen, mehr geht m.W. nicht. (an alle die es besser wissen, ich lasse mich gern belehren) Erhöhtes Bußgeld hieß im meinem Falle doppelte Strafe.

 

Viel Glück!!!

 

 

Wo sie geblitzt wurde konnte ich nicht hellsehen (mein Fehler) ... Achtung PedroK -> SB wäre hier richtig gewesen (da ist der Pedro Fuchs!) ... weiter ausgeführt -> der Monat "dank" § 4 Abs. 2 BKat (oder Unsinn?! - Sarkasmus aus) und bevor mir wieder ein Jet-Flug im Kinderzimmer vorgehalten wird (in welcher Traglufthalle wohnst Du QTreiberin, dass Dir solche Möglichkeiten überhaupt in den Sinn kommen??? - Ernst gemeinte Frage) Abhängig vom SB, den er hätte die Möglichkeit, diesen auch durch Erhöhung des BG zu wandeln ... (mein Fehler das für die Spezialisten nicht zu Blatt gebracht zu haben)

 

Und rth für Dich und Deine GTI Kumpel, der Auszug aus meinem BGB:

 

Sie überschritten die zulässige ... 33 km/h (nach Toleranzabzug).

 

§3 Abs. 3, §49 StVO, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, §4 Abs. 1 BKatV

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben ... :

 

1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 320,-€

 

2. die Kosten des Verfahrens ... 28,50€

 

3. Vorgesehene Bewertung nach Punktesystem mit 2 Punkt(en)

 

4. Als Nebenfolge der VOW verhängen wir aufgrund §25 StVG ein Fahrverbot von 1 Monat(en)

 

(2. Mal innerhalb eines Jahres um mind. 26 km/h überschritten)

 

 

 

Ja, und wenn du jetzt binnen 1 Jahr zum 3 x geblitzt wirst hast du ein Problem wie die TE.

Lesen ...

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@rth ... Zitat: "Ja, und wenn du jetzt binnen 1 Jahr zum 3 x geblitzt wirst hast du ein Problem wie die TE.

Lesen ..."

 

Ich habe nicht vor, die Stadt bzw. den Landkreis weiter zu unterstützen und das war auch nicht mein innigster Wunsch den beiden Male die es leider vorgekommen ist.

 

Nichtsdestotrotz - mag sein das ich da ein Problem hätte, interessieren würde mich (das meine ich ernst) woran Du festmachst, das man nicht auch beim 3. Mal zumindest 1. Monat wandeln kann?

 

Gibt es hierfür einen Paragraphen der dies ausschliesst?

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