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Mehrfach Wiederholte 26+-Km/h Überschreitung


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http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/23922-geschwindigkeitsverstoesse/

 

Danke für den Tipp aber meine Frage wird weder in dem einen, noch in dem anderen Thread beantwortet, oder ich sehe es nur nicht.

 

Vielleicht kannst Du den D.e. zutreffenden Teil zitieren?!

 

Danke schonmal

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Wahrschenlich ja, allerdings ist auch eine Erhöhung/Verlängerung des Fahrverbotes nicht 100%ig ausgeschlossen, wenn auch nicht als Regelfall sondern im Rahmen einer (angreifbaren) Einzelfallentscheidu

Holy sh..! Der Zuschlag wird IMO je nach Bußgeldstelle und Bundesland u.U. anders ausfallen. Warte bitte mal, bis die Userin 'QTreiberin' sich meldet. Die hat mit der dunklen Seite der Macht zu tun un

Das wäre die SA. Ich tippe auf "Sachabaita" .

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@ElDiablo, ich weiß hier auch absolut nicht, warum Du hier bereits zum zweiten Mal einen fremden Thread "kaperst" um aufgrund Deiner eigenen Geschichte wieder Unsicherheiten und Unsinn zu verbreiten (für Interessierte, ab hier http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49006-41-kmh-zu-viel-ausserorts-knappe-sache/?p=846920 ist das Thema von ihm im gekaperten Thread von @Livia).

 

Auch wenn Du hier Deinen BGB -nochmals- einstellst, Dir blühte nie ein zweiter Monat Fahrverbot.

Wer von den Usern den verlinkten Thread nicht nochmals lesen will (er driftete auch sehr in Richtung Kindererziehung ab), kurz die Fakten:

 

> Überschreitung von 35 km/h innerorts (auf FV wurde gegen Erhöhung des Bußgeldes verzichtet)

> kein Jahr später Überschreitung von 33 km/h innerorts

> Entscheidung des SB auf Verdoppelung des Bußgeldes wegen Beharrlichkeit plus ein ganz normaler Monat Regel-FV.

> Zwischenzeitlich hatte @ElDiablo den SB wohl zu sehr "genervt", dass dieser ihn wohl aus der Leitung kriegen wollte und ihm (nach Aussage @ElDiablo) gönnerhaft erzählt hat, dass auf den zweiten Monat FV (das nie zur Debatte stand und nach Gesetz auch nicht steht) "verzichtet", ihm dafür (!) aber das Bußgeld verdoppelt.

Damit hatte er @ElDiablo "ruhig gestellt", ihm vermittelt, dass er ganz viel Verständnis für ihn und seine Situation hat und konnte in Ruhe weiterarbeiten.

 

 

 

 

 

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@QTreiberin

 

1. höre auf immer von Unsinn zu schreiben. Unsinn ist es arrogant Sachen zu behaupten, die Du nicht belegen kannst!

 

2. da Du nicht darauf reagiert hast, lieber das Wort "Unsinn" in jedem 2. Satz verwendend, Threads verunklimpfst, anstatt SACHLICH zu bleiben, habe ich auch hier den BGB gepostet, nach (die PN eingerechnet) 3 Versuchen, dann endlich auch erfolgreich. DU wolltest den Wortlaut des BGB haben und dazu eine Meinung abgeben, also stehe dazu! (was ja nun endlich passiert ist)

 

3. Nach dem Anhörungsbogen, kam der 1. BGB auf diesem war sehr wohl von 2 Monaten FV die Rede (Begründung § 4 Abs. 2 BKat), gegen diesen habe ich widersprochen (nach telefonischer Absprache) mit der Bitte um Wandlung, worauf der 2. BGB erging, den ich u.a. hier in Auszügen gepostet habe

 

4. sollte dieser "Unsinn" sein, dann weil vermutlich jemand einen Job tut, von dem er nichts versteht, der ggf. beratend in einem Forum wie diesem unterwegs ist und fragenden Usern lieber "Unsinn" unterstellt, anstatt sachlich und mit dem nötigen fundierten Wissen aufzuwarten.

 

5. im Übrigen hatte mir der FACHANWALT für Verkehrsrecht selbiges offeriert, nämlich das auf Grund des Verstoßes innerhalb der Jahresfrist, ein 2. Monat wahrscheinlich ist, was sich, wie bereits erwähnt, auf 1. BGB wiederfand.

 

Wenn es Dich nervt das hier Leute ggf. auch mal übers Ziel hinaus schiessen, dann solltest Du Dich evt. aus dieser Art Forum verabschieden, wenn es Dir wichtig ist, herablassend gegenüber Leuten die nicht ganz Deinen vermeintlichen Hintergrung, den Job betreffend haben zu reagieren, gilt selbiges.

 

Du hast von Regeln geschrieben, die das Internet, die Foren nun mal inne haben ... junge Frau, das gilt nicht nur für die große Welt da draußen, das gilt dann sehr wohl auch für Dich ... nicht nur propagieren ... vorleben!!!

 

Ich behaupte nicht alles zu wissen, im Gegenteil, nur erwarte ich anständige, erwachsene Konversationen die natürlich auch das von mir vermutete total negieren können, aber wie erwähnt sachlich. Das Du das Wort "Unsinn" schreiben kannst, das must Du nicht in jeder Antwort beweisen, was Du beweisen könntest (so gewillt) das da nicht nur Phrasen sind, sondern der Wille den Hilfesuchenden zu helfen und ggf. auch dem ein oder anderen der vermeintlich fest im Sattel sitzt bzw. der versucht / sich bemüht aus den Paragrphen das richtige zu lessen, die korrekte Richtung zu zeigen, da, wie Du propagierst Du vom Fach bist.

 

Danke für's Lesen

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Oh man, lies doch bloß noch mal den "alten" oben von mir verlinkten Thread. Auch @hawethie hatte da interessantes geschrieben und nicht nur so*n *zensiert* wie Du.

Und wann kapierst Du endlich, dass es sich bei § 4 (2) um das Regel-FV nach der 2 x 26 -Regel handelt. Und warum (auch wenn Du hier gerne was anderes behauptest) hast Du nie den BGB eingescannt? Warum nicht den ersten, auf den Du Einspruch eingelegt hast, der Dir angeblich 2 Monate FV eingebracht hätte.

Was Du mir per PN geschickt hattest (dass da endlich was geschickt wurde habe ich übrigens im Urlaub in der Etosha-Pfanne gelesen, mea culpa dass ich nicht unverzüglich reagiert habe) war nichts anderes als etwas von dem Du behauptest dass Du es bekommen hat.

Danke für's Lesen

 

Rund 85% Deines "Ergusses" hab ich mi erspart, steht doch nur immer der gleiche *zensiert* drin.

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Das abgeschriebene stellt zu 100% das auf dem BGB niedergeschriebene dar! Ich behaupte nicht, ich habe Dir den Auszug 1 zu 1 wiedergegeben. Weder angeblich, noch behauptet, noch irgendetwas anderes ... Dein Phrasengehabe kannst Du Dir sparen ... ausser (jetzt verwende ich das Wort, weil angebracht) Unsinn, kommt bei Dir nur (die würde ich Dir, wie Du mir auch zugestehen) nur 15% verwertbares heraus.

 

Sorry, mit Deiner überheblichen, herablassenden Art kann ich nix anfangen, läßt einmal mehr fehlende Kompetenz vermuten ... bringe Fakten, bleibe sachlich, alles andere ist UNSINN!!!

 

Einen angenehmen Tag!

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Die Konstellation "2 x 26" wurde zur Vereinfachung als "Regelfall" in den Bußgeldkatalog übernommen (§ 4 II BKatV 2002). In der Regel wird also unter den genannten Umständen ein 1-monatiges Fahrverbot verhängt, auch wenn dies der Einzeltatbestand des 2. bzw. letzten Verstoßes noch nicht vorsieht.

-> auf Deutsch: innerhalb geschlossener Ortschaften (in meinem Fall) ist ein FV erst ab einer Überschreitung von 31 km/h gegeben, dieses kann nach 2 x 26 km/h (in der Regel) ab 26 km/h Überschreitung und / aber nicht dadurch ausschliessend ab z.B. 21km/h Überschreitung möglich, Anwendung finden (das, wenn auch nicht ausgeschrieben von hawethie)

Mit dieser Regel wird bei den Verfolgungsbehörden der Begründungsaufwand für die Verhängung eines Fahrverbots vereinfacht, da nunmehr nur noch auf den "Regelfall" des § 4 Abs. 2 BKatV verwiesen werden muss.

Also fehlt, auf den Auszug des BGB bezogen, die Grundlage / Begründung für die Erhöhung des BG und die Verhängung des 2. Monates hat (so schon vom hawethie angesprochen) keine rechtliche Basis?

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Meiomei, hier pflegt ihr aber einen interessanten Diskussionsstiel :abwarten: - wer braucht Handschuhe?

Also gern nochmal:

Weder für die Te noch für ElDiablo stand irgendwann von den Reglen her ein zweimonatiges FV im Raume.

Die Erhöhung der Geldbuße für ElDiablo war einzig und allein den schon vorhandenen Eintragungen in FL geschuldet und auf keinen Fall aufgrund eines Abweichen von einem Monat FV (ich liebe Beamtendeutsch).

Das wäre bei der TE auch möglich gewesen.

Ob und wie eine Behörde von den Regel(bußgeld)sätzen abweicht, ist in ihr Ermessen gestellt - das macht jede Behörde anders.

 

Gleiches gilt auch für eine Anhebung des FV - es gibt Behörden, die bei dreimaliger Überschreitung innerhalb eines Jahres unter 26 km/h dennoch ein FV verhängen. Die Aufzählungen im Bußgeldkatalog sind nicht ab abschließende zu betrachten. (sogar der 200 malige Falschparker läuft da Gefahr, eine zeitlang zu Fuß gehen zu müssen.)

 

Für alle Ermessenseintscheidungen gilt jedoch: sie müssen begründet werden, wobei jedoch ein Satz ausreicht ("Die Geldbuße wurde wg. Voreintragungen im Verkehrszentralregister angemessen erhöht"; "Aufgrund der Einlassung des Betr. (der Umstände des Einzelfalles.....) wurde die Geldbuße unterhalb des Regelsatzes festgesetzt" und und und) - je nach Schwere des Eingriffes der Behörde kann die Beründung auch länger sein.

 

Gruß

HaWeThie

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Die Handschuhe ware des Winters wegen, der hier gerade zurückkehrt angebracht, aber doch nicht der regen Diskussion wegen ;)

 

Danke auch Dir für die ausführliche Erläuterung. Vielleicht reiche ich mal die Tel. Nr. des SB der meinen BGB verfasst hat an Dich weiter und Du nimmst ihn noch einmal in die Lehre ;)

 

Schicke Restwoche Dir!!!

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Danke auch Dir für die ausführliche Erläuterung.

 

Nichts anderes schreiben wir Dir seit September letzten Jahres fast gebetsmühlenartig.... hoffen wir hier alle mal, dass Du es jetzt endlich verstanden hast! Und Du mit Deiner Story nicht noch einen dritten Thread kaperst und wieder mit dem gleichen *zensiert* kommst....

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Danke auch Dir für die ausführliche Erläuterung.

 

Nichts anderes schreiben wir Dir seit September letzten Jahres fast gebetsmühlenartig.... hoffen wir hier alle mal, dass Du es jetzt endlich verstanden hast! Und Du mit Deiner Story nicht noch einen dritten Thread kaperst und wieder mit dem gleichen *zensiert* kommst....

 

 

... DU scheibst lediglich von "Unsinn" ... sachlich bist Du schon zu Beginn abgedriftet, wie man es richtig macht, wurde hier durch hawethie kurz und knackig vorgelebt. Biber verwendet das Wort "Unsinn" und die Abwandlungen auch zu gern, klar, mehr kommt von ihm zumindest zur Lösung HIER beitragend auch nicht. PedroK will ich auch nicht vergessen zu erwähnen, an Objektivität läßt es da auch arg zu wünschen übrig.

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Du ahnst ja gar nicht, wie Recht Du in allem hast, ElDiablo. Gerade QTreiberin und hawethie sind einfach nur ahnungslose Nullchecker, die hier seit Jahren mit dem Ziel unterwegs sind, hilfesuchende VT durch völlig abwegige und von jeglicher Ahnung ungetrübte Beiträge zu verwirren. Über PedroK und Biber brauchen wir gar nicht erst reden, die sind ihre Sockenpuppen für schlechte Tage. Du wirst das aber leiderleider nicht ändern können, das haben schon andere vor Dir vergeblich versucht. Also erspar' Dir die Mühe und geh' bitte woanders spielen.

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Klatschen und tanzen ... Du erinnerst Dich Biber?

 

Hawethie hat mir pragmatisch und ohne jegliche Wertung geholfen, wenn Du ihre Fähigkeiten anders einschätzt (jaaaaaaaaaaaa, Deine Ironie ist mir durchaus aufgefallen, bevor Du wieder "falsch" oder "unsinn" drunter schreibst) Deine Einschätzung.

 

Sockenpuppen? Das höre / lese ich zum ersten Mal ;) ... das Du Humor hast, war mir in den anderen von Dir kommentierten Threads noch gar nicht aufgefallen ... freut mich für Dich ;) ... verstecktes Talent?!

 

Du und zum spielen komme ich eher selten, die Unternehmungen mit meinen Kindern ausgenommen.

 

Gibst Dich schon geschlagen? ... wo bleibt der Kampfgeist? An die Bäume, fertig, los! ;)

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Du ihre Fähigkeiten

eeeehhyyy - noch gehöre ich zur "seine Fähigkeiten"-Fraktion - und hab nicht vor, dass zu ändern (da hätte mein Weib was gegen)

 

 

Sorry, das war keine Absicht!!! Und den Zorn Deiner Frau (Weib klingt so negativ) möchte ich um Gottes willen nicht auf mich ziehen ;) ... der Fettnapf war def. meine!

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