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Außerorts Zu Schnell, Augenblicksversagen?


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Hallo Freunde des Autofahrens,

 

jetzt hat es auch mich erwischt, mir wird vorgeworfen in einer 100er Zone die Geschwindigkeit um 42 km/h übertreten zu haben.

Dabei handelt es sich um eine vierspurige Bundesstraße, zwei Spuren in jede Fahrtrichtung, baulich in der Mitte getrennt.

Ich ging davon aus, dass 130 km/h galten, da ich quasi eine Auffahrt vorher auf die Bundesstraße drauf bin, es gab (hab nachträglich nachgesehen) auch nur ein Geschwindigkeitsschild, welches ich übersehen habe, vor dem Blitzer, dieser Stand in bzw. kurz hinter einer Kurve.

Fahrzeug war ein Mietwagen, Vermieter hat mich als Fahrer angegeben, habe nun einen Anhörungsbogen bekommen.

 

Bringt es was, Einspruch zu erlegen, um zumindest das drohende 1-monatige Fahrverbot zu umgehen?

Stichwort: Augenblicksversagen....

Habt ihr noch Ideen dazu?

 

Btw: Bin bisher noch Punkte-Jungfrau. FS seit 6 Jahren. Verstoß fand in einem anderen Bundesland als meinem eigenen statt.

 

Gruß und Danke

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An einen Verzicht aufs Fahrverbot sind meist sehr hohe Hürden geknüpft, unter anderem müsste dafür (zumindest bei den meisten BG-Stellen und Richtern) Deine Existenz gefährdet sein.

 

Und da Du als Ersttäter vier Monate (nach Rechtskraft des BGB) Zeit hast das FV anzutreten, dieses mit einen taktischen Einspruch auch noch herausgezögert werden kann, wird Dir zugemutet werden können das Fahrverbot ggf. in den Urlaub zu legen.

 

Also ich persönlich sehe dafür wenig Chancen (im übrigen würde dann das Bußgeld verdoppelt werden), aber Versuch macht kluch und kostet Dich auch nur eine Briefmarke.

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Moin Moin

 

 

im übrigen würde dann das Bußgeld verdoppelt werden

Mal etwas OT.

Anfang der Woche Live und in Farbe bei einem hiesigen AG erlebt.

Betroffener hatte Bußgeldbescheid wegen 31 zuviel agO erhalten.

120 Euro und wegen der 2x 25 Regel ein 1-monatiges Fahrverbot.

 

Vor Gericht wurde glaubhaft die Existenzgefährdung vorgetragen.

Urteil:

Wegfall FV aber 500 Euro Geldbuße.

Wurde sofort rechtskräftig wegen Rechtsmittelverzicht.

 

Soviel zur Verdoppelung.

 

 

Gruß

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Tja hätte man halt handeln sollen oder dem Betroffenen war die Höhe egal.

 

@TE

Auf einer vierspurigen Straße außerorts gilt ohne Schild niemals 130 km/h, sondern ohne Schild gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit.

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Moin Moin

 

 

Tja hätte man halt handeln sollen oder dem Betroffenen war die Höhe egal.

 

Das hätte nicht gefruchtet glaube ich.

Der Richter war ohnehin nur äußerst zögerlich beim Wegfall FV.

Der Betroffene hatte akribisch über wieso weshalb warum Rede und Antwort zu stehen.

Der Richter hat sogar in der HV online nach ÖPNV Verbindungen gesucht.

Der war sehr pingelig.

 

Das FV wegzudiskutieren ist tatsächlich immer schwieriger.

 

Gruß

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