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Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts


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Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum und mir ist folgendes passiert. am 22.August bin ich auf einer Landstraße bei strömenden Regen geblitzt worden, außerhalb der Ortschaft und nach Abzug mit 101km/h.

 

Nun der Verlauf bis heute:

 

Nachdem ich geblizt worden bin, war ich nicht mehr in meiner Wohnung, da ich mich zur Zeit im Ausland befinde (Spanien), jedoch nicht abgemeldet bin bei meiner Adresse.
Meine Freundin hat, sobald Sie wieder in unserer Wohnung war den Brief (Bogen zur Stellungnahme) geöffnet und zurückgeschrieben, dass ich mich zur Zeit im Ausland in Spanien befinde.

2 Tage später kam dann die Aufforderung, dass ich als Halter den Beitrag zu zahlen hätte. Da der andere Brief zu dieser Zeit gerade auf dem Weg war, haben wir nicht weiter reagiert.
Jetzt ist am 1. Dezember eine Mahung gekommen, dass ich bezahlen sollte. Daraufhin hat meine Freundin dort angerufen, dass das Schreiben nicht an die Person übermittelt wurden konnte, an welche es versendet worden ist und dass diese Info dort auch schon schriftlich vorliegen müsste.
Daraufhin entgegnete die Frau, dass es jetzt zu spät sei Einspruch einzulegen und das dort ein Ergebnis über eine erfolgreiche Zustellung der Briefe zu mir vorliegen würde (ohne Einschreiben möglich?)

Habt ihr Tipps für mich, wie ich das Problem lösen könnte. Eigentlich gibt es doch die 3 monatige Verjährungsfrist, die ich durch den Auslandsaufenthalt nutzen wollte. Außerdem befindet sich auch der Scheibenwischer halb in meinem Gesicht.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

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Hallo shortyboy, herzlich willkommen im RF.

Ich denke Zitat: "2 Tage später kam dann die Aufforderung, dass ich als Halter den Beitrag zu zahlen hätte."

 

Ich vermute, das war der Bußgeldbescheid. Der wird nach 14 Tagen rechtskräftig. Wenn die Behörde den Zugang in deinem Briefkasten nachweisen kann ist der Fall in der Regel erledigt.

Man kann beantragen "Einsetzen in den alten Stand" da du im Ausland warst.

Wenn das Foto nicht grottenschlecht ist würde ich es lassen. Verjährung ist sowieso unterbrochen für dich.

Was verlangen "die" den. Lohnt sich der Aufwand?

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Ja das ist richtig, dabei handelte es sich um den Bußgeldbescheid. Wie kann denn die Behörde den Zugang in meinem Briefkasten nachweisen, ohne dass es sich um ein Einschreiben handelt. Wir haben sowieso einen sehr unzuverlässigen Postboten, der sehr oft Pakete vor die Tür einfach legt und es schon etliche Beschwerden gab.
Könntest du mir die Tatsache "Einsetzen in den alten Stand" erklären. Außerdem befinde ich mich noch bis Ende Januar im Ausland. Dadurch dass es genau 31 km/h zu schnell waren (genau auf der Grenze) sind es durch die Gebühr jetzt 150€ und ein Punkt, die ich mir gerne sparen würde. Und die Post hier in Spanien ist grottenschlecht, da kann sicher niemand nachweisen, dass es in meinem Briefkasten gelandet ist.

 

Weitere Tipps zum weiteren Vorgehen.

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Selbst wenn das Verfahren in den alten Stand zurückgesetzt werden sollte, weil dich der BGB nicht erreicht hat,

und du Widerspruch einlegst, geht das Ding vor Gericht.

 

Der Sachbearbeiter hat dich anhand des Bildes identifiziert und hat dir den BGB geschickt.

 

Gehe davon aus, dass das originale Bild besser ist als die Kopie, die auf dem BGB aufgedruckt ist.

 

Und wenn dich der Richter auch erkennt, zahlst du eh.

 

Wenn Zweifel bestehen, kann der Richter auch einen Gutachter hinzuziehen,

der kostet dich dann zusätzlich ca. 1000,- extra, wenn der dich identifiziert.

 

Und ein bisschen Scheibenwischer im Gesicht stellt da in der Regel kein Problem dar.

 

Lade doch mal das Bild anonym hier hoch, dann kann man mehr dazu sagen.

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Ja das ist richtig, dabei handelte es sich um den Bußgeldbescheid. Wie kann denn die Behörde den Zugang in meinem Briefkasten nachweisen, ohne dass es sich um ein Einschreiben handelt.

Meist ist der BGB in einem gelben Umschlag. da notiert der Bote aussen Tag und Uhrzeit der Zustellung. Das gleiche schreibt er in ein Beiblatt und sendet es an die Bußgeldstelle zurück. Du mußt nichts unterschreiben.

Einsetzen in den alten Stand ist deine Erklärung, ich war von - bis in Spanien und habe erst jetzt Kenntnis erhalten. Meine Freundin, die ja zurück geschrieben hat, hat mich nicht unterrichtet. Ich bitte um Einsetzung in den alten Stand. (Sehr glaubwürdig!)

Da für alle Anderen Verjährung eingetreten ist kann der SB die Sache nur Einstellen oder sich das Foto noch einmal ansehnen und mit dem Bild in der Meldedatei vergleichen.

 

Und dann ans Gericht weiter leiten.

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Ich sehe hier keine Gründe fü die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

 

Du hast einen Postbeauftragten bestellt. Dieser hat den Brief entgegengenommen und dennoch nichts unternommen. Damit ist die Sache bestandskräftig geworden.

Versuchen würde ich es dennoch.

 

Wenn der zweite Brief tatsächlich nicht per PZA (gelben Umschlag) zugestellt wurde, würde ich die Sache abwandeln und die Behörde auffordern den Zugang nachzuweisen.

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Also ich habe die oben genannte Fragen in Erfahrung bringen können. Ledigleich der Anhörungsbogen kam in einem gelben Umschlag, die anderen beiden Briefe nicht.

Ist es dann auch sinnvoll bei dem Schreiben mitzuteilen, dass ich mich zur Zeit noch in Spanien befinde?

Das Foto habe ich dem Beitrag angehängt.
Gibt es noch weitere Vorschläge?

Dankeschön

 

post-38807-0-41186300-1417762311.jpg

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Das heißt aus eurer Sicht lohnt es sich nicht, das Schreiben zu verschicken um den vorherigen Stand wieder herzustellen? Aber nochmal zu der Post. Belegen können Sie eigentlich nur, dass der 1. Brief bei mir angekommen ist, die anderen beiden Briefe kamen in normalen Umschlägen.

Nur wie kann ich das jetzt machen, ohne dass ich quasi erwähne dass ich schon Post von denen bekommen habe? Damit würde man sich ja quasi selber verraten.

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...Belegen können Sie eigentlich nur, dass der 1. Brief bei mir angekommen ist, die anderen beiden Briefe kamen in normalen Umschlägen...

Normal ist: Anhörung normaler Brief, Bußgeldbescheid mit Zugangsnachweis, (gelber Umschlag), Mahnung normaler Brief.

Du kannst nur noch zahlen. Selbst wenn die Behörde eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zustimmt, ist damit auch die Verjährung für dich auch unterbrochen. Und das Foto reicht sicher!

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Das sehe ich alles ein mit dem Foto, aber wenn ich beantrage, dass es in den alten Stand gesetzt wird habe ich die Chance durch meinen aktuellen Auslandsaufenfhalt noch Zeit gutzumachen oder nicht?
Zu den Briefen: Das kann gut sein, jedoch war es bei mir so, das heißt doch dass ich theoretisch gar nichts davon weiß, dass ich weitere Post erhalten habe. Kann ich da nicht noch irgendwie rauskommen. So wie es oben geschrieben worden ist, ersteinmal zu aufzufordern, mir den Erhalt der Briefe nachzuweisen?

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Das sehe ich alles ein mit dem Foto, aber wenn ich beantrage, dass es in den alten Stand gesetzt wird habe ich die Chance durch meinen aktuellen Auslandsaufenfhalt noch Zeit gutzumachen oder nicht?

Zu den Briefen: Das kann gut sein, jedoch war es bei mir so, das heißt doch dass ich theoretisch gar nichts davon weiß, dass ich weitere Post erhalten habe. Kann ich da nicht noch irgendwie rauskommen. So wie es oben geschrieben worden ist, ersteinmal zu aufzufordern, mir den Erhalt der Briefe nachzuweisen?

Wo ist das Preoblem: Solange du im Ausland bist ist die Verjährung unterbrochen. Wenn du wieder da bist läuft sie wieder.

Wenn die Knolle nicht sowieso bereits endgültig Rechtskraft erlangt hat.

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und als letzte Frage die Problematik mit den Briefen, nur der erste kam im gelben Umschlag.

Ich mag mich täuschen, aber Du dürftest wohl der einzige Verkehrssünder sein, der einen Anhörungsbogen per Postzustellungsurkunde bekommt und den Bußgeldbescheid mit normalem Brief. Mit anderen Worten: irgendwas passt da nicht.

 

Und selbst wenn es so wäre, wie Du schreibst: was willst Du erreichen?

 

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und als letzte Frage die Problematik mit den Briefen, nur der erste kam im gelben Umschlag. Wäre es sinnvoll noch etwas zu unternehmen oder bin ich dabei quasi chancenlos?

Ja, Du bist völlig chancenlos! Und nun akzeptiere das und überweise das Bussgeld. Der BGB ist rechtskräftig geworden und alle anderen Versuche wären lediglich kostentreibend.

Für zukünftige Fälle lies Dich hier im Forum ein und/oder investiere in Abwehrtechnik. Eine spanische Adresse wäre zudem hilfreich gewesen.

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Macht es ebenfalls keinen Sinn, das Messprotokoll anzufordern weil ich ja genau 1km/h zu schnell war, sodass ich eine Klasse hochgerutscht bin.

Nein. Sinnlos. Ist rechtkräftig.

Und selbst wenn, entweber ist die Messung gültig oder ungültig. Rabatt über die 3 km/h / bzw. 3% hinaus, die automatisch zu deinen Gunsten abgezogen werden, gibt es nicht

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Solange du im Ausland bist ist die Verjährung unterbrochen. Wenn du wieder da bist läuft sie wieder.

Ich habe selten so einen Unsinn gelesen - oder hat sich das OWiG da geändert?

 

Hier könnte es allerdings sein, dass die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist - das kannst du durch "Einwendungen gegen die Vollstreckung des Bußgeldbescheides" klären lassen. Aber: wer längere Zeit im Ausland ist, muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass für ihn bestimmte Post ihn auch erreicht.

 

Der Versuch kostet nur Zeit und Gerichtsgebühren - aberr wenn dir der Punkt sooo weh tut: schaden tut's nicht

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Solange du im Ausland bist ist die Verjährung unterbrochen. Wenn du wieder da bist läuft sie wieder.

Ich habe selten so einen Unsinn gelesen - oder hat sich das OWiG da geändert?

 

Wenn du glaubst das ist verständlicher, bitte.

 

§ 33 OWiG

Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

 

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

...

5. die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter sowie jede Anordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen oder zur Sicherung von Beweisen ergeht,

...

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in vorliegenden Falle gibt es ja ein Adresse des Betroffenen. Und die wurde von der Behörde genutzt. Damit ist für die Behörde der Aufenthalt des Betroffenen bekannt und der §33 greift hier nicht.

Er hat ja noch eine Wohnung in Deutschland, die er aber selten nutzt.

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Wenn du glaubst das ist verständlicher, bitte.

Nein, das ist nicht verständlicher, sondern für diesen Fall unter Berücksichtigung der bisher bekannten Informationen schlicht unzutreffend. Oder hast Du irgendwo was von einer vorläufigen Einstellung gelesen?

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