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6 Km/h Zu Schnell Plus Vorwurf Telefonieren Am Steuer, War Aber Funkge


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Hallo zusammen,

mir wird vorgeworfen 6 km/h zu schnell und telefonieren am Steuer. Ich wurde nicht angehalten.

Fakt ist, ich bin lizenzierter Funkamateur mit einer gültigen Amateurfunklizenz welche u.a. zum portablen und mobilen Funkbetrieb in einem Kfz berechtigt. Bei Amateurfunkanlagen gibt es nicht wie bei Handys eine sog. Freisprecheinrichtung.

Was kann ich tun? Kopie meiner Lizenz beilegen und das erklären?

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Das Foto ist mal wieder recht schlecht und dunkel. Habe mich vorhin mal bei den Kollegen (Funkamateuren) erkundigt, die wurden auch schon fälschlicherweise beschuldigt telefoniert zu haben während der Fahrt obwohl sie lediglich gefunkt haben. In den meisten Fällen wurden dann die Verfahren eingestellt. Übrigens auch wenn es ein Handfunkgerät ist. In §23 Stvo geht es ja auch lediglich um "Mobil- oder Autotelefon".

Bin wie immer gespannt..

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Hallo RainerZufall,

 

lies mal hier: http://www.dl7vdx.com/teil-2-funk-im-auto/

 

ich habe auch ein kleines Handfunkgerät im Auto bereit liegen.

Wenn ich mal das Händy nutze dann habe ich gleich das Alibigerät parat.

Von außen kann man nur sehr schlecht ein Mobiltelefon von einem Amateurfunkgerät (kleine Funke die in der Hand verschwindet) unterscheiden.

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Im Zweifelsfall..... ok. Bin ich mir aber sicher, daß ich ein Handy gesehen habe und der Banause zeigt mir anschließend ein Funkgerät, dann drehe ich seine Kiste u.U. auf links und suche nach dem Handy. Mir hat mal ein Lkw-Fahrer versucht weis zu machen, er hätte einen Scanner in der Hand gehalten und kein Handy. Dumm nur, daß dieser (vorgezeigte) Scanner völlig anders ausschaute und größer war als das Handy, das ich sehr gut sehen konnte.

 

Ich hab kein Problem damit, jemanden auch wieder fahren zu lassen, wenn ich mir nicht ganz sicher bin. Hat er halt Glück gehabt. Im umgekehrten Fall aber, nämlich dann, wenn ich mir absolut sicher bin, schreibe ich die Anzeige und schildere auch genau, was ich da gesehen habe und warum es z.B. kein Funkgerät gewesen sein kann. Und wenn später ein Richter die Sache einstellt, ist es mir auch egal. Ich habe keinerlei Nachteile dadurch.

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Das führt aber am Thema vorbei. Das ist was fürs sofort anhalten. Da könnte man das auch gut nachweisen.

 

 

Hier haben wir den Fall, daß man vielleicht ein portables Funkgerät mit in dieses Auto genommen hat und genau dann beim Funken geblitzt worden sein soll und das anhand der Funklizenz nachweisen möchte.

 

Weiß nicht ob da nicht etwas mehr kommen sollte?

Waren da mehrere Funker?

Mit wem wurde gefunkt?

Gibt es Zeugen dafür, daß das Funkgerät ins Auto geladen wurde / im Auto war?

...

 

Rein die Lizenz zu schicken und sagen "ich habe gefunkt" ist wie die Anleitung und Kaufbeleg eines Rasiers zu schicken und zu sagen ich habe mich trocken rasiert.

 

 

Der Amtsrichter bild-et sich dann seine Meinung. Ein "im Zweifel immer für den Angeklagten" gibt es nicht.

 

 

 

Abgesehen davon, daß das ein AG schonmal ebenfalls für Telefonieren am Steuer verurteilt hat.

Leider ging das damals nicht noch zur höheren Instanz.

 

Wäre ähnlich wie das "Mobilteil eines Festnetztelefons" wohl aufzuheben gewesen.

 

Aber 100 % würde ich mich nicht drauf verlassen.

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Hier haben wir den Fall, daß man vielleicht ein portables Funkgerät mit in dieses Auto genommen hat und genau dann beim Funken geblitzt worden sein soll und das anhand der Funklizenz nachweisen möchte.

Ok. Für den Fall müßte man das Handy schon ziemlich gut auf dem Foto erkennen bzw. anhand des Fotos ein Funkgerät ausschließen können.

 

Weiß nicht ob da nicht etwas mehr kommen sollte?

Waren da mehrere Funker?

Mit wem wurde gefunkt?

Gibt es Zeugen dafür, daß das Funkgerät ins Auto geladen wurde / im Auto war?

...

Solch abstruse Fragen bin ich für gewöhnlich eigentlich nur von dem ein oder anderen RA gewohnt. :D

Sicherlich muß man etwas Substanz vorbringen. Nur die Behauptung, es sei ein Funkgerät gewesen, wird den Richter wohl kaum überzeugen (man muß aber nicht für alles einen Zeugen haben!!).

 

Rein die Lizenz zu schicken und sagen "ich habe gefunkt" ist wie die Anleitung und Kaufbeleg eines Rasiers zu schicken und zu sagen ich habe mich trocken rasiert.

Nee, man sollte mindestens das Funkgerät auch vor- und damit aufzeigen können, daß durchaus eine Verwechslung mit eben diesem Gerät vorliegen kann.

 

Der Amtsrichter bild-et sich dann seine Meinung. Ein "im Zweifel immer für den Angeklagten" gibt es nicht.

Meiner Erfahrung nach ist ein AG-Richter durchaus bereit die Sache einzustellen, wenn ihm dafür denn auch entsprechende und vor allem auch nachvollziehbare Argumente vorgetragen werden.

 

Abgesehen davon, daß das ein AG schonmal ebenfalls für Telefonieren am Steuer verurteilt hat.

Leider ging das damals nicht noch zur höheren Instanz.

Auch Richter sind nicht unfehlbar.
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.... Bin ich mir aber sicher, daß ich ein Handy gesehen habe und der Banause zeigt mir anschließend ein Funkgerät, dann drehe ich seine Kiste u.U. auf links und suche nach dem Handy...

Mit welcher gesetzlicher Grundlage? ?

 

Auffinden von Beweismitteln.
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Solch abstruse Fragen bin ich für gewöhnlich eigentlich nur von dem ein oder anderen RA gewohnt. :D

Sicherlich muß man etwas Substanz vorbringen. Nur die Behauptung, es sei ein Funkgerät gewesen, wird den Richter wohl kaum überzeugen (man muß aber nicht für alles einen Zeugen haben!!).

 

Rein die Lizenz zu schicken und sagen "ich habe gefunkt" ist wie die Anleitung und Kaufbeleg eines Rasiers zu schicken und zu sagen ich habe mich trocken rasiert.

Nee, man sollte mindestens das Funkgerät auch vor- und damit aufzeigen können, daß durchaus eine Verwechslung mit eben diesem Gerät vorliegen kann.

 

Ich nehm das erste einfach mal als Kompliment.

 

Also Zeugen braucht man nicht immer, aber mit wem man denn gefunkt hat - finde ich in diesem Einzelfall hilfreich.

 

 

Wenn das Bild deutlich ein Funkgerät zeigt wäre es natürlich noch besser.

 

 

 

Rasierer:

Wenn das mit Funkgerät deiner Meinung nach durchgehen kann, warum nicht mit einem Elektrorasierer?

Zeugen braucht man doch meist nicht... ;)

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Ich nehm das erste einfach mal als Kompliment.

Wenn Du meinst. Ich halte diese Fragen für reichlich einfältig.

 

"Weiß nicht ob da nicht etwas mehr kommen sollte?

Waren da mehrere Funker?

Mit wem wurde gefunkt?

Gibt es Zeugen dafür, daß das Funkgerät ins Auto geladen wurde / im Auto war?

..."

 

1. wenn Du es schon nicht weißt, was soll dann die Frage? Der Fahrer hielt ein Gerät ans Ohr. Auf dem Foto sieht es aus wie ein Handy. Folglich bekommt er eine entsprechende Anzeige. Wenn es ihm gelingt, sich mit irgendwelchen Märchen herauszulügen, ist doch alles gut.

2. müssen nicht. Diese Frage würde IMO auch weder gestellt noch beantwortet werden müssen.

3. auch nicht relevant.

4. dito!!! Soll man demnächst auch noch Zeugen benennen, die bestätigen können, daß man das WC aufgesucht hat? Also ehrlich!!!

5. was denn noch?

 

Also wenn das keine .... merkwürdigen fragen sind.....

 

Also Zeugen braucht man nicht immer, aber mit wem man denn gefunkt hat - finde ich in diesem Einzelfall hilfreich.

Jau. Und der wüßte nach mehreren Wochen auch ganz genau, daß er mit XYZ an diesem Tag zu dieser Uhrzeit gefunkt hat? Wer soll das denn glauben?!

 

Wenn das Bild deutlich ein Funkgerät zeigt wäre es natürlich noch besser.

Ganz genau. Deshalb stehen die Chancen bei einem Bild, wo man im Prinzip eher erahnen kann, daß es sich möglicherweise um ein Handy handelt, recht gut, daß man mit einer guten Argumentation (= Lüge) eine Einstellung des Verfahrens bewirkt.

 

Rasierer:

Wenn das mit Funkgerät deiner Meinung nach durchgehen kann, warum nicht mit einem Elektrorasierer?

Zeugen braucht man doch meist nicht... ;)

Weil das der klassische Fall ist, der einem selbst dann vorgebracht wird, wenn man die Leute unmittelbar nach dem Verstoß anhält. Allerdings äußern die das erst später in ihrer Einspruchsbegründung bzw. vor Gericht, wo dann regelmäßig auch die Frage (vom Richter) gestellt wird, warum man das nicht gleich vor Ort geäußert und den Beamten den Rasierer gezeigt habe. Tja, und dann wird der Kragen idR recht eng. UND: wer bitte schön rasiert sich denn sein Ohr und labert dabei? Welcher Rasierer leuchtet großflächig? Wer rasiert sich eine längere Zeit ein und die selbe Stelle?
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Die Frage ? stellt sich deswegen, da TE eigentlich - aber eben nur eigentlich - keine Bringschuld hat.

Aber in der Situation empfiehlt es sich meiner Ansicht nach doch doch bevor man vom Richter aus Überzeugung verurteilt wird.

 

 

Zeugen:

Da sich die Polizei 2014 nicht zu schade ist noch Zeugen zu suchen die im August 1981 auf einem Flohmarkt vielleicht gesehen haben...

 

Also warum sollte ein Zeuge nicht sagen können am Tag X mit dem TE gefunkt zu haben? Und, daß TE vom Auto aus gefunkt hat?

 

Gibt es denjenigen mit dem man gefunkt hat ist das doch eine gute Basis.

 

Hat man dagegen niemand - was hat man dann?

 

Kleine Hoffnung auf das Foto.

 

 

Rasierer:

- es gibt Rasierer die leuchten.

- eine gewisse Zeit kann man schon darauf verwenden sich in der Schläfengegend zu rasieren wenn man z. B. einen guten Abschluß mit einer Brille haben will oder ein bestimmtes Muster...

 

 

 

Aber das macht alles nix - hier geht es um ein Foto. Labern kann man da schlecht erkennen. Licht wohl auch. Das ist eine reine Momentaufnahme.

 

Also stell dir ein Foto mit einem Rasierer vor.

 

 

 

Es gibt auch "Witzkekse" die wie ein Smartphone aussehen - wenn man diese während dem Fahren essen würde und gerade geblitzt wird - nun so wahrscheinlich wie Funken oder Rasieren?

 

Das könntest du in natura wohl auch erkennen erkennen - ob derjenige ein Smartphone hält oder einen Keks ist.

Aber auf dem Foto?

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Auffinden von Beweismitteln.

Dafür würde ich ja gern eine rechtssichere und anerkannte Herleitung sehen.

 

Wenn der Beschuldigte fotografiert, aber nicht angehalten wird und in der Anhörung mitteilt Isch 'abe gar kein Telefonino - muß er dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Deiner obigen Erklärung nach schon...

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Die Frage ? stellt sich deswegen, da TE eigentlich - aber eben nur eigentlich - keine Bringschuld hat.

Aber in der Situation empfiehlt es sich meiner Ansicht nach doch doch bevor man vom Richter aus Überzeugung verurteilt wird.

Eben eben. Der zweite Satz ist entscheidend. So gesehen hat der TE ab einem gewissen Punkt doch gewissermaßen eine Bringschuld.

 

Also warum sollte ein Zeuge nicht sagen können am Tag X mit dem TE gefunkt zu haben? Und, daß TE vom Auto aus gefunkt hat?

Klar kann er das sagen. Er muß aber auch ggf. begründen können, warum er sich nach etlichen Wochen oder gar Monaten und sicherlich etlichen anderen Funkgesprächen an genau diesen Tag und dieses Funkgespräch so genau erinnern können will.

 

Gibt es denjenigen mit dem man gefunkt hat ist das doch eine gute Basis.

Siehe oben. Und: wenn so ein Funkgespräch tatsächlich stattfand, ja. Wenn es eine Lüge sein sollte, wird's u.U. kritisch. So manch einer bricht bei Gericht denn doch ein.

 

Hat man dagegen niemand - was hat man dann?

So wie es hier weiter oben klang, sollte man sich scheinbar als Ausrede ein Funkgerät ins Auto legen, um das ggf. vorzeigen zu können. Daher ging ich davon aus, daß man wohl im Regelfall niemanden hat, der tatsächlich mit einem gefunkt hat. Man stützt sich also auf eine Lüge und hofft darauf, daß sie geglaubt wird.

 

Kleine Hoffnung auf das Foto.

Das sagte ich ja bereits. IMO eigentlich der wesentliche Aspekt.

 

- es gibt Rasierer die leuchten.

- eine gewisse Zeit kann man schon darauf verwenden sich in der Schläfengegend zu rasieren wenn man z. B. einen guten Abschluß mit einer Brille haben will oder ein bestimmtes Muster...

1. mit einem großen Display? Gib doch mal ein Beispiel.

2. in der Schläfengegend? Najaaaa..... was willst Du da denn rasieren?

 

Aber das macht alles nix - hier geht es um ein Foto. Labern kann man da schlecht erkennen. Licht wohl auch. Das ist eine reine Momentaufnahme.

Das stimmt.

 

Also stell dir ein Foto mit einem Rasierer vor.

Das tue ich gerade. Und einige dabei durchaus wesentliche Dinge mehr, die ggf. dafür bzw. dagegen sprechen, daß es sich um einen Rasierer gehandelt haben könnte.

 

Es gibt auch "Witzkekse" die wie ein Smartphone aussehen - wenn man diese während dem Fahren essen würde und gerade geblitzt wird - nun so wahrscheinlich wie Funken oder Rasieren?

Naja... dann versuche mal einen Richter von Deinem Witzekeks zu überzeugen. Wird bestimmt unterhaltsam. :lol:

 

Das könntest du in natura wohl auch erkennen erkennen - ob derjenige ein Smartphone hält oder einen Keks ist.

Aber auf dem Foto?

Ich sag ja: das Foto muß schon ziemlich eindeutig sein, sonst geht die Sache sehr wahrscheinlich in den Rundordner. Ich habe aber auch schon Fotos gesehen, da war das Handy sehr gut zu erkennen.

 

 

 

Wenn der Beschuldigte fotografiert, aber nicht angehalten wird und in der Anhörung mitteilt Isch 'abe gar kein Telefonino - muß er dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Deiner obigen Erklärung nach schon...

Das habe ich nirgendwo geschrieben. Ich habe von "drehe ich seine Kiste auf links" geschrieben und meinte damit nicht sein Haus, sondern sein Auto. Und logischerweise geschähe das im Anschluß an den Anhaltevorgang. Ich bezog mich also auf einen Hergang, wo ich direkt jemanden telefonieren sehe und er anschließend behauptet, er hätte sich rasiert.
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Also ich habs für dich mal getestet (rasiere eigentlich nur nass) mit dem Rasierer von Opa.

 

Und großes Display? Ist dir klar, daß es auch noch andere Handys als Smartphones gibt? Die mit echten Tasten und nichtbuntemdisplay?

 

 

Das Rasieren sieht durchaus so aus wie ein günstiges Aufklapphandy mit "unbuntem" Display für 20 €. Das mein Opa auch hat. ;)

 

 

Und was man da rasieren kann?

 

Stell dir eine Brille vor.

Jetzt nimm den Innenspiegel und rasiere dort hineinschauend am Bügel der Brille entlang.

Oder ohne Brille ein Zickzackmuster.

 

 

 

Wo ist denn jetzt der Unterschied zwischen Handy, Funkgerät, Rasierer und Witzkeks?

In Bezug auf die Momentaufnahme Foto.

 

Wenn du anhältst ist das leicht nachgewiesen. Aber Foto?

 

 

Und wie schon gesagt, wenn die Polizei glaubt es könnte jetzt noch Zeugen geben die im August 1981 auf einem Flohmarkt... - warum keinen Zeugen der mit jemand am Funkgerät gesprochen hat? Das kann doch kaum länger als 3 Monate her sein.

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Und großes Display? Ist dir klar, daß es auch noch andere Handys als Smartphones gibt? Die mit echten Tasten und nichtbuntemdisplay?

Jap, das ist mir klar. Deshalb schrieb ich ja auch davon "wenn ich mir absolut sicher bin".

 

Das Rasieren sieht durchaus so aus wie ein günstiges Aufklapphandy mit "unbuntem" Display für 20 €. Das mein Opa auch hat. ;)

Bislang konnte ich es noch sehr gut erkennen bzw. unterscheiden.

 

Stell dir eine Brille vor.

Jetzt nimm den Innenspiegel und rasiere dort hineinschauend am Bügel der Brille entlang.

Oder ohne Brille ein Zickzackmuster.

An der Schläfe? Schon klar.....

 

Wo ist denn jetzt der Unterschied zwischen Handy, Funkgerät, Rasierer und Witzkeks?

In Bezug auf die Momentaufnahme Foto.

Liest Du eigentlich wirklich, was ich schreibe? Scheinbar nicht.

 

Wenn du anhältst ist das leicht nachgewiesen. Aber Foto?

Ja, das weiß ich. Ich sage doch gar nichts anderes außer: wenn Foto, dann muß das schon ziemlich eindeutig sein.

 

Und wie schon gesagt, wenn die Polizei glaubt es könnte jetzt noch Zeugen geben die im August 1981 auf einem Flohmarkt... - warum keinen Zeugen der mit jemand am Funkgerät gesprochen hat? Das kann doch kaum länger als 3 Monate her sein.

Es geht nicht unbedingt um die Zeitdauer, sondern vielmehr darum, warum man glaubt, sich genau an diese bestimmte Sache erinnern zu können. Natürlich kannst Du einen Zeugen benennen. Aber ggf. wird der Richter auch die Glaubwürdigkeit hinterfragen.
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Es geht nicht unbedingt um die Zeitdauer, sondern vielmehr darum, warum man glaubt, sich genau an diese bestimmte Sache erinnern zu können. Natürlich kannst Du einen Zeugen benennen. Aber ggf. wird der Richter auch die Glaubwürdigkeit hinterfragen.

Das ist einfach: der Beschuldigte hat gesagt:

Sch***e, jetzt hat es geblitzt.

Daran könnte ich mich ziemlich sicher erinnern.

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Das habe ich nirgendwo geschrieben. Ich habe von "drehe ich seine Kiste auf links" geschrieben und meinte damit nicht sein Haus, sondern sein Auto. Und logischerweise geschähe das im Anschluß an den Anhaltevorgang. Ich bezog mich also auf einen Hergang, wo ich direkt jemanden telefonieren sehe und er anschließend behauptet, er hätte sich rasiert.

Danke für die ausführliche Erläuterung, die aber die Frage nach der Hausdurchsuchung nicht beantwortet. Die ist auch nicht so dringend, aber diese

 

Auffinden von Beweismitteln.

Dafür würde ich ja gern eine rechtssichere und anerkannte Herleitung sehen.

schon. Kommt da noch was?

 

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Danke für die ausführliche Erläuterung, die aber die Frage nach der Hausdurchsuchung nicht beantwortet.

Warum soll ich Dir eine Frage beantworten, die ich nicht aufgeworfen habe? Ich habe auch nicht gesagt, daß ich deshalb eine Hausdurchsuchung durchführen würde.

 

Die ist auch nicht so dringend, aber diese

 

Auffinden von Beweismitteln.

Dafür würde ich ja gern eine rechtssichere und anerkannte Herleitung sehen.

 

schon. Kommt da noch was?

 

1. Auffinden von Beweismitteln... im Auto!

2. ich werde Dir keine klausurtechnische Abhandlung liefern. Paragraphen zur Durchsuchung kannst/darfst Du Dir selbst heraussuchen. Ebenso die Erläuterungen dazu, falls nötig.

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ich werde Dir keine klausurtechnische Abhandlung liefern. Paragraphen zur Durchsuchung kannst/darfst Du Dir selbst heraussuchen. Ebenso die Erläuterungen dazu, falls nötig.

Mit anderen Worten: Du machst das kraft eigener Willkür, weil Du meinstglaubst, das zu dürfen, die Rechtsgrundlagen sind Dir aber unbekannt. Und reichlich egal, vermute ich mal aufgrund entsprechender früherer Äußerungen Deinerseits.

 

Diese Geschichte wurde höchstrichterlich geklärt, auch die Fahrer- und Schlafkabine eines Lkw-Fahrers zählt nicht als Wohnung und ist damit nicht Gegenstand eines Durchsuchungsbeschlusses.

Wenn die Schlafkabine im LKW nicht als Wohnung i.S.d. Art. 13 GG gelten würde, wäre dafür in der Tat kein Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

 

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Du machst das kraft eigener Willkür, weil Du meinstglaubst, das zu dürfen, die Rechtsgrundlagen sind Dir aber unbekannt. Und reichlich egal, vermute ich mal aufgrund entsprechender früherer Äußerungen Deinerseits.

Na endlich hast Du's begriffen. :lol:
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@Biber, wenn bluey dem Sünder, nachdem er ihn gestoppt hat und der behauptet nicht telefoniert sondern sich rasiert zu haben, seine Karre durchsucht macht das Sinn. Findet er in Mittelkonsole ein Handy und keinen Rasierer sagt das schon ne Menge aus. Was aber sagt es aus, wenn man eine Hausdurchsuchung macht, dort das Handy und den Rasierer findet? Rechtlich nennt man das Geeignetheit, das ist Teil der materiellen Rechtmäßigkeit, Teil der Verhältnismäßigkeit. Und was würde es sagen, wenn man die Schlafkabine durchsuche? Na überleg mal? Nix. Er muss ja die Dinge die er nutzt in Reichweite haben. Versuch doch a) nicht schlauer zu sein und b) pauschal falsches / rechtswidriges Verhalten zu unterstellen; Bluey weiß schon welche Durchsuchung 'passt' und wo die Grenze ist.

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@TE es ist schon richtig, dass man sein Unschuld nicht beweisen muss. Hier aber legt die Behörde dir ein Beweis(foto) vor, du musst also nun beweisen / darlegen, dass der Beweis falsch ist und du gefunkt hast. Kannst du das plausibel machen, wird das Verfahren eingestellt.

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Und was würde es sagen, wenn man die Schlafkabine durchsuche? Na überleg mal? Nix.

Hatten wir doch alles schon:

 

Das GG definiert nicht, was unter Wohnung i. S. v. Art. 13 GG zu verstehen ist.

 

Rechtsprechung und h. M. legen nach Sinn und Zweck der Norm den Wohnungsbegriff jedoch weit aus. Demnach gelten als Wohnung alle Räume, die der Einzelne der Öffentlichkeit entzogen und zur Stätte seines Lebens und Wirkens bestimmt hat.

 

Im Einzelnen zählen dazu:

 

- Räume die der Wohnungsinhaber im engeren Sinne ständig zum Wohnen nutzt (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Esszimmer, Flure, Treppenhaus)

- Räume, die der Wohnungsinhaber zeitweise zum Wohnen nutzt (z.B. Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnboote, Zelte, Hotelzimmer)

- Zur Wohnung gehörende Nebenräume (z.B. Keller, Boden, Garage, eingezäunter Garten)

- Betriebs- und Geschäftsräume (z.B. Büros, Ladenlokale, Gaststätten, eingezäuntes Betriebsgelände, Lkw mit Schlafkabine)

- Notunterkünfte, Asylantenwohnheime

 

Art. 13 Abs. 1 GG schützt den Bereich der Privatsphäre, den der Einzelne als Wohnung bestimmt hat und in dem er unbehelligt von anderen leben und im Grundsatz tun und lassen kann, was ihm beliebt.

(Rodorf, Polizeiliches Grundlagenwissen für Studium und Praxis)
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Das könnte ich wenn ich wollte.

Aber ich will nicht.

Solche Sätze kommen immer dann, wenn außer dem, der ihn von sich gibt, kaum jemand glaubt, der Nachweis scheitere am wollen.

 

(...)

Hör doch bitte auf, Dich an der Interpretation (juristischer) Sachverhalte zu versuchen, die weit über Deinen Horizont hinausgehen und von denen selbst Deine Kollegen von der Polizei die Finger lassen. Auch hiermit

Hier aber legt die Behörde dir ein Beweis(foto) vor, du musst also nun beweisen / darlegen, dass der Beweis falsch ist und du gefunkt hast.

beweist Du mal wieder, wie wenig Ahnung (von Wissen ganz zu schweigen) Du selbst von den einfachsten Grundlagen unseres Rechtssystems hast. Dabei scheiterst Du doch schon am Leseverständnis, wie Du hiermit

Die Frage war nicht, ob ein Schutz aus Art 13 GG vorliegt, sondern erstmal, ob es überhaupt geeignet ist in diesem Fall zur Beweissicherung.

eindrucksvoll beweist. Anders ausgedrückt: das ist Unsinn, und zwar nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich.

 

Der Rodorf hört da aber nicht auf. Der geht noch ne ganze Ecke weiter.

Da hast Du Recht. Allerdings hat auch niemand behauptet, daß Polizeiliches Grundlagenwissen für Studium und Praxis nach diesem Zitat endet.

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- Betriebs- und Geschäftsräume (z.B. Büros, Ladenlokale, Gaststätten, eingezäuntes Betriebsgelände, Lkw mit Schlafkabine)

 

Schlafkabine = Wohnung => d'accord.

Führerhaus = Wohnug => nö. Dieser Bereich ist als Arbeitsbereich definiert und den darf ich betreten und ggf. auch durchsuchen.

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Der Rodorf hört da aber nicht auf. Der geht noch ne ganze Ecke weiter.

Da hast Du Recht. Allerdings hat auch niemand behauptet, daß Polizeiliches Grundlagenwissen für Studium und Praxis nach diesem Zitat endet.

 

Da darf sich der geneigte Leser wieder einmal fragen, was genau Du mit diesem Satz aussagen möchtest. Denn im Gesamtzusammenhang - den Du ja hoffentlich gelesen haben wirst - sagt dieser Satz was aus? Eben. GAR NICHTS. Er zeigt aber wieder einmal, wie infantil dösig Du Dich zu beteiligen suchst, wenn Du rein gar nichts Substanzielles beizusteuern hast. Aber hauptsache, Du hast mal wieder mit Äußerungen wie "Hör doch bitte auf, Dich an der Interpretation (juristischer) Sachverhalte zu versuchen, die weit über Deinen Horizont hinausgehen" den kleinen Buschneger gegeben. Warum hältst Du Dich eigentlich nicht an das, was Du von anderen einforderst?
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Du dürftest auch die Schlafkabine oder sein Wohnaus durchsuchen; nur eben müsste das ein Richter anordnen (außer bei GiV). Nur bringt die Durchsuchung in dem hier gewählten Beispiel nix. Es geht ja darum zu gucken, ob in Griffweite ein Handy und / oder Rasierer liegt, da er ja behauptet sich rasiert zu haben. Und da darfst du, wie du sagtest, ihm die Karre auf links drehen (beim LKW den Arbeitsbereich). Alles gut. Nur Biber will es wieder mal nicht verstehen und fängt sogar mit Hausdurchsuchung an, die aber für das Beispiel ungeeignet ist. Dem TE wird mit Bibers Verunsachlichung auch nicht geholfen.

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Die Frage war nicht, ob ein Schutz aus Art 13 GG vorliegt, sondern erstmal, ob es überhaupt geeignet ist in diesem Fall zur Beweissicherung.

Es geht um Rechtsgrundlagen und Sinnhaftigkeit des "Kiste auf links"-Drehens. Bei differenzierter Betrachtung sind/ist oftmals weder die einen noch das andere gegeben.

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Und was hilft dem TE das spätpubertäre Geplapper über "Kiste auf links Drehen"?

Oh, danke für die netten und sachlichen Worte. Ich werde mich beizeiten dran erinnern und hoffe, daß Du dann nicht wieder anfängst spätpubertär zu greinen.
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Oh, danke für die netten und sachlichen Worte.

Gern geschehen.

 

Ich frage mich (und Dich): Würdest Du tatsächlich einem VT - egal ob im LKW mit Schlafkabine etc. blabla oder nicht - wegen eines albernen Disputs über ein u.U. verwendetes Kommunikationsgerät die "Kiste auf links drehen"? "Beanzeige" ihn doch einfach - und gut ist.

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Wieso sollte er, wenn er einen Owi Verdacht hat und der VTn eine 'Ausrede' hat nicht vor Ort den Fall aufklären? Wäre doch quatsch, wenn unsere Polizei nicht mehr ermittelt und die Tat aufklärt (be- und entlastend) sondern stumpf nur Anzeigen schreibt.

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(...)

Es ist ja nicht schlimm, daß Du überfordert bist. Aber das mußt Du doch nicht auch noch rauströten.

 

Es geht um Rechtsgrundlagen und Sinnhaftigkeit des "Kiste auf links"-Drehens. Bei differenzierter Betrachtung sind/ist oftmals weder die einen noch das andere gegeben.

Korrekt. Da wir aber hier in D ein nur rudimentäres Beweisverwertungsverbot haben, braucht sich der Polizist im Zweifel nicht so richtig um die Rechtsgrundlagen zu scheren.

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Wieso sollte er, wenn er einen Owi Verdacht hat und der VTn eine 'Ausrede' hat nicht vor Ort den Fall aufklären?

Ich schicke Dir "Ermittler" bei Bedarf gern das YPS-Heft mit der Lupe und dem Fingerabdruck-Pulver. Ich brauche es nicht mehr.

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Würdest Du tatsächlich einem VT - egal ob im LKW mit Schlafkabine etc. blabla oder nicht - wegen eines albernen Disputs über ein u.U. verwendetes Kommunikationsgerät die "Kiste auf links drehen"? "Beanzeige" ihn doch einfach - und gut ist.

1. aus mittlerweile reichhaltiger Erfahrung mit Handy-Verstößen, entsprechenden Einlassungen, Ausreden uvm. würde ich sagen: ja, im Falle des Falles würde ich es tun.

2. da ich mittlerweile schon so einiges erlebt habe und daher auch weiß, daß eine entsprechende Beweisführung eben besser ist als "Beanzeige" ihn doch einfach - und gut ist, verfahre ich auch entsprechend, wenn es notwendig sein sollte.

 

 

 

Es ist ja nicht schlimm, daß Du überfordert bist. Aber das mußt Du doch nicht auch noch rauströten.

:lol: Kleiner, da muß aber noch so manches passieren, bevor Du mich auch nur ansatzweise überforderst. Bei Dir scheint's mal wieder ein wenig *plonk* zu machen. ;)
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