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Geblitzt In Frankreich - Was Kann Ich Machen?


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Hallo zusammen,

 

ich habe vor ca. 3-4 Wochen einen Freund besucht, in Paris, Frankreich. Um hohe Mautgebühren zu sparen habe ich extra die Landstraße benutzt, weil diese für einen Studenten gar nicht so unerheblich sind.

(Für 300-400 km ca, 35 €, da heißt bei doppelter Strecke immerhin 70€)

Dort wurde ich leider geblitzt. Es war innerorts und ich war nur unerheblich zu schnell, sodass ich mir keine Gedanken gemacht habe.

Vor ca. 2 Wochen kam dann der Brief, sie wollen für 6 km/h, die ich zu schnell war, 90,- €!!!.

Danach habe ich das Bild angefordert, was leider relativ deutlich mich zeigt.

Ich kann gerne das Bild auch mal einscannen und vielleicht ein Bild von mir, wenn ihr das selbst beurteilen wollt?

 

Gibt es denn jetzt noch eine andere Möglichkeit als zu zahlen? Ich hoffe insgeheim darauf, dass ich als Ausländer bessere Karten habe und die Strafverfolgung tatsächlich lascher ausfällt, wenn ich jetzt richtig agiere, weil die 90€ treffen mich um ehrlich zu sein richtig hart.

 

Vor allem weil es nich einmal ein Dorf war... Es ging von der Landstraße den Berg runder. Recht und links standen ein paar Baracken und ein Blitzer..

 

Hat da vielleicht irgendjemand schon Erfahrungen gesammelt?

 

Danke für eure Hilfe!!

 

LG :)

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Vor ca. 2 Wochen kam dann der Brief, sie wollen für 6 km/h, die ich zu schnell war, 90,- €!!!.

Nehme an, daß der Brief (noch) nicht von einer deutschen Polizei- oder Justizstelle kam.

Französische Behörden können dich zwar auffordern, ihre Expreßgebühren zu bezahlen, aber sie haben keine Zwangsmittel, um ihre Forderungen im Ausland einzutreiben. Du brauchst also nicht zu zahlen, wenn Du französischen Boden nicht mehr betrittst.

Willst Du aber mit deinem jetzigen Kennzeichen nochmals nach Frankreich fahren ist es besser, die 90,00€ zu überweisen. Du könntest sonst Schwierigkeiten bekommen wenn französische Cops dich anhalten. Und das tun sie auch einfach nur, um Führerschein und Zulassung von beliebigen Verkehrsteilnehmern zu überprüfen.

 

 

Recht und links standen ein paar Baracken

So sieht es in Frankreich öfters aus, wenn eine Fernstraße durch ein Dorf führt. Es ist doch entgegenkommend von den Franzosen, wenn sie die Straße gerade durch den Ort laufen lassen und den Verkehr nicht mit 2 Ampeln, 3 Zebrastreifen und 5 Hausecken aufhalten.

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Der nervige Teil der N4 in Coole wahrscheinlich? http://goo.gl/maps/FupYs

 

 

 

Da ich häufig drüben bin habe ich heuer schon 3x2 Briefchen bekommen, alle von einer Fahrt denn die Jahre vorher kam auch bei insgesamt 200 Fotos immer gar nichts

 

0-49km kosten immer 135 und sind nur 76 Tage nach Ausstellung auf 90€ vermindert, auch wenn du ein Foto anforderst gibts keine Unterbrechung.

 

Bezahlt hab ich übrigens nicht, Fotos im Januar -> Briefe mit 45 bzw. 90€ im April -> Erhöhung der Forderung auf 180 bzw 375€ im August. Seither ist Ruhe.

 

http://www.radars-auto.com/contravention/amendes-exces-de-vitesse.php

 

Die Schreiben sind Standard, das erste sauber auf deutsch, das zweite nur französisch.

 

Beispiel für Nr 1 : http://www.radars-auto.com/contravention/modele-pv.php

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Sorry für die späte Antwort...

Wow, du bist gut.. :D Ich wohne ziemlich nah am Bodensee und ich kann entweder Richtung Stuttgart fahren und dann die französische Autobahn nach Paris, was 100km weiter ist und 70€ Mautgebühren für beide Strecken kostet, oder ich nehme eben den direkten Weg ohne Maut, also Freiburg, dann Nancy und dann eben besagte Nationalstraße nach Paris.. :)

In meinem Fall war es gerade auf dem Rückweg.. :)

 

Dass ich, wenn ich mit meinem jetzigen Kennzeichen wieder nach F will, das Ticket bezahlen sollte, ist klar. Sonst habe ich früher oder später ein Problem;

Das Problem ist nur, dass ich Angst habe, dass, falls ich nicht zahle, der Betrag eingefordert wird; Weil dann werden ja von der deutschen Justiz vermutlich nicht 90 sondern 375€ eingefordert, was ich persönlich fast gar nicht mehr bezahlen kann;

 

Das Foto war auch relativ gut, drum wäre es wirklich interessant, inwieweit das dann tatsächlich passiert; Die Dokumente lade ich gerne alle mal hoch, gib mir eine Stunde okay? :)

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http://img4web.com/g/B34P8

 

Ich habe das Bild jetzt extra nicht zensiert, dann könnt ihr selbst beurteilen, wie gut/schlecht das Bild ist; Wobei die das sicher noch in schärferer Auflösung haben, oder? :)

 

EDIT: Bild 1 bis 4 wurden zu Beginn gesendet; 3 und 4 ist die Zahlungsaufforderung, 1 und 2 der Anhörungsbogen; 5 und 6 ist das Dokument, das ich erhalten habe, als ich das Bild anforderte...

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Dann war das aber wohl ne neue Anlage ein Kaff weiter westlich, denn in Coole hätts nur ein Heckfoto gegeben: http://goo.gl/maps/Sb7SM

 

Ob Front oder Heckfoto mach ich mir aber keine Gedankung bzgl. einer Vollstreckung durch Bonn, das gabs ja bisher nur sehr selten und auch nur durch die Holländer.

Eine Kontrolle mit Datenabfrage hatte ich in vielen Jahren auch noch nie, mein Kennzeichen war auch seither wieder oft genug in F.

 

Ansonsten ist die N4 für jeden fitten Vielfahrer zu empfehlen :nick: Die Maut wäre mir nicht zu teuer aber nach Paris macht die A4 keinen Sinn, keinen großen Zeitvorteil und weniger Spannend als die Nationale.

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Bist du auch mal von vorne geblitzt worden? Und kann das vielleicht noch jemand so bestätigen?

Es wäre nur etwas beruhigend das von jemand anders zu hören.. Vielleicht hilft es auch noch, wenn ich einfach Einspruch einlege und sage, ich war nicht der Fahrer?

Weil wenn ich einfach nicht antworte und dann wird die Strafe von Dtl. vollstreckt muss ich zahlen; Wenn ich Einspruch eingelegt habe, kann ich zumindest immer noch behaupten, ich sei nicht gefahren.

 

Oder ist das Bild zu gut dafür?

 

Und wenn ich Einspruch einlege und sage, ich sei nicht gefahren, ein Richter/Polizist in F mich aber trotzdem als Fahrer sieht. Schicken sie mir dann die Rechnung für 375€ oder die für 135€?

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Geht natürlich, der Einspruchszettel verlangt aber dann auch einen Ersatzfahrer, ansonsten Halterhaftung.

https://www.antai.gouv.fr/de/rubriquepage/139/avisdecontravention/commentcontester

 

Ich würde, weil du ja sicher gehen willst, dieses Feld einfach durchstreichen und "unbekannt" drüber malen - das sollte dann nach deutschem Recht als typisches "Fahrer unbekannt" zählen. In F selbst würde es aber nix bringen.

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Macht natürlich auch Sinn.

 

Ein Vollstreckungsauftrag nach D lohnt übrigens deshalb nicht, weil die Kohle komplett in D bliebe und die Forderung auch abgetreten wäre, also auch beim möglichen Anhalten nicht mehr kassiert werden könnte und das sogar wenn hierzulande nichts kassiert worden wäre.

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Okay, gut zu wissen... Noch ne abschließende Frage: Wie lang geht denn theoretisch die Strafverfolgung in diesem Fall, also nach wie viel Jahren können Franzosen, die mich in F anhalten nicht mehr zur Rechenschaft ziehen?

 

Und kann mir vielleicht noch jemand aus munix bestätigen, dass da sicher nichts kommt? Ich freue mich sehr, dass du mir so tatkräftig hilfst und dir die Zeit nimmst, das ist wirklich klasse!!

Vielen Dank!! :)

Aber bei dem hohen Betrag, der auf dem Spiel steht, wäre es mir lieber, dass mir das noch jemand absichern kann.. Nur so zur Sicherheit.. :)

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wenn ich einfach nicht antworte und dann wird die Strafe von Dtl. vollstreckt

So etwas ist bisher noch nicht berichtet worden. Etwas Lesestoff dazu: Dieses

 

Enfin, le problème principal restera le recouvrement du montant de l'amende. En effet, en cas de non paiement de l'amende, les Etats étrangers auront du mal à forcer le contrevenant a payer. Pour l'instant, le seul risque pour celui qui ne paye pas est d'être contrôlé dans le pays de l'infraction et voir son véhicule immobilisé tant que les amendes ne sont pas réglées.

und jenes

 

Désormais, les autorités françaises disposent d'un dispositif bilatéral avec tous les voisins majeurs de l'Hexagone à l'exception de l'Italie et de l'Allemagne puisque outre l'Espagne et les Pays-Bas, des accords existent avec la Belgique, la Suisse et le Luxembourg.

aus einem Blog von radars-auto.com. Demnach kann die französische Polizei ihre Strafzettel in Deutschland und Italien weder selbst einziehen noch einziehen lassen, weil ein dafür nötiger bilateraler Vertrag (noch) nicht abgeschlossen wurde.

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