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Änderung Kurzzeit Kennzeichen Ab 2015


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Eine Gesetzesnovelle wird dem bei Freunden klassischer Automobile so beliebten Kurzzeitkennzeichen im nächsten Jahr ein Ende bereiten. Das ist zwar noch zu bekommen, aber kaum zu gebrauchen. Weiter: http://www.tagesspiegel.de/mobil/kommentar-von-auto-papst-andreas-kessler-noch-ein-unbrauchbares-kennzeichen/11014620.html

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  • 2 weeks later...

Für diejenigen die sich gern selbst eine eigene Meinung bilden und die Gründe nachlesen möchten bevor sie ne Petition unterzeichnen.

 

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0301-0400/0335-14.html

 

Auch bekommt man dann immer noch Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne HU (mit einer gewissen Einschränkung).

 

 

Und es gibt außerdem immer noch die Möglichkeit einer Vorwegzuteilung im Rahmen der normalen Zulassung.

 

Wer jedoch noch nie was davon gehört hat - und auch nichts lesen will - der ist bei der Petition gut aufgehoben.

Zusammen mit denen die sagen es ist dann viel schwieriger/unmöglich viele Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen probezufahren. :D

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Dankeschön.

 

Übrigens gibt es schon ein Gesetz dazu.

 

Dieses wird nur geändert bzw. präzisiert.

 

Es gibt sogar eine Erleichterung/Rücknahme da diese nicht zielführend war.

(bzw. sehr leichte Umgehung durch ausländischen Wohnsitz)

 

 

Auch ohne HU gibt es eingeschränkt immer noch Kurzzeitkennzeichen.

Und es gibt außerdem Alternativen wie die Vorabzuteilung.

 

 

Wer das alles nicht weiß, der ist leicht zu instrumentalisieren für so eine Petition.

 

Aber dafür biete ich den Direktlink zum Entwurf an.

Da steht auch was zu den Gründen.

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Für diejenigen die sich gern selbst eine eigene Meinung bilden und die Gründe nachlesen möchten bevor sie ne Petition unterzeichnen.

 

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0301-0400/0335-14.html

Das liefert eher eine Meinung über die Qualität von andicorsas Beiträgen. :mad:

Die einen richten sich nach der Wirklichkeit, die anderen nach

 

336/14 Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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Übrigens gibt es schon ein Gesetz dazu.

 

Dieses wird nur geändert bzw. präzisiert.

Versicherungen nennen es "Anpassung" wenn die Beiträge erhöht werden, du nennst es Gesetzesänderungen, ich nenne es beim Namen, es sind Verschärfungen, welche wie so oft ohne Not verzapft werden.

 

 

Es gibt sogar eine Erleichterung/Rücknahme da diese nicht zielführend war.

(bzw. sehr leichte Umgehung durch ausländischen Wohnsitz)

Gegen die Rücknahme der unntötigen Verschärfung aus der Vergangenheit (Zuteilung nur über Zulassungsstelle am Wohnsitz) hätte ich nichts, gegen die Verschärfungen jedoch schon.

 

Auch ohne HU gibt es eingeschränkt immer noch Kurzzeitkennzeichen.

Und es gibt außerdem Alternativen wie die Vorabzuteilung.

 

Ja genau, beides mit folgender, klitzekleinen Nutzungseinschränkung (§ 10 Absatz 4 FZV) :

 

 

Mit ungestempelten Kennzeichen sind folgende Fahrten – in Zusammenhang mit

einem Zulassungsverfahren – im Landkreis der heimischen Zulassungsstelle und einem unmittelbar

angrenzenden Zulassungsbezirk zulässig sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder zu einer

Reparaturwerkstatt.

 

Blöd halt, wenn der neue Gebrauchte nicht genau um die Ecke steht, aber lass uns für jede Beschränkung dankbar sein, die unsere Sicherheit erhöht.

 

Jeder ein wenig weiter Denkende wird sich die Frage stellen, ob in Kuhzunft alle Untertanen die neuen Gängeleien unterwürfigst befolgen werden, oder nicht die Gefahr besteht, dass einige deshalb Straftaten begehen werden (z.B. Schilder anderer, zugelassener Fahrzeuge nutzen) und dadurch bei Schadensfällen die eigene und die Existenz Anderer gefährden.

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Hm Wirklichkeit?

Also in meiner Wirklichkeit ist es bald soweit. In deiner nicht?

 

 

Die Verschärfung ist notwendig.

Aufgrund gewissen Mißbrauchs der jetzigen Regelung.

 

 

Ja, die vorab zugeteilten Kennzeichen und die Kurzzeitkennzeichen ohne HU ähneln sich dann ziemlich.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen kann man dann aber im Kauflandkreis zur HU fahren.

 

Wenn das Fahrzeug keine HU besteht - warum sollte man jemand damit quer durch Deutschland fahren lassen?

Kannst du mir das erklären?

 

Genauso der Mißbrauch an mehreren Fahrzeugen für Probefahrten.

 

Die Auslandszulassungen von Fahrzeugen die nie deutschen Boden sehen werden.

 

Die lieben Oldtimer/Yountimerfahrer die mehrmals im Jahr Ausfahrten machen wollen.

 

Dazu gibt es noch die, die sich nicht zu schade sind zu sagen, daß sie auf Treffen fahren damit weil ihr Golf II niemals HU bekommen wird. :D

 

 

Nein, um keinen von denen tut es mir leid.

 

 

Aber nur unterschreiben die Petition. Los, nicht mehr viel Zeit.

 

 

 

Straftaten:

Also wie wäre es wenn wir Diebstahl ab sofort nicht bestrafen. Da könnte sich ein Mord daraus entwickeln wenn Diebstahl strafbar wäre.

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Die Verschärfung ist notwendig.

Aufgrund gewissen Mißbrauchs der jetzigen Regelung.

Ahhhja, kannst du die Notwendigkeit anhand von konkreten negativen Auswirkungen des "Missbrauchs" belegen ?

 

Oder ist es nicht vielmehr so, dass

 

 

Die lieben Oldtimer/Yountimerfahrer die mehrmals im Jahr Ausfahrten machen wollen.

 

Dazu gibt es noch die, die sich nicht zu schade sind zu sagen, daß sie auf Treffen fahren damit weil ihr Golf II niemals HU bekommen wird. :D

 

Nein, um keinen von denen tut es mir leid.

 

dein Neid an der Freude Anderer so groß ist, dass dir keine Keule groß genug ist um Freiheiten weiter einzuschränken ?

 

Warum wird nicht der Missbrauch bekämpft ?

 

 

Straftaten:

Also wie wäre es wenn wir Diebstahl ab sofort nicht bestrafen. Da könnte sich ein Mord daraus entwickeln wenn Diebstahl strafbar wäre.

 

Wie sagt man so schön : Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich :D

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Vorab: Ich besitze keinen Old-/Youngtimer und werde wohl auch nie ein Kurzzeit-Kennzeichen benoetigen, trotzdem:

 


dein Neid an der Freude Anderer so groß ist, dass dir keine Keule groß genug ist um Freiheiten weiter einzuschränken ?

 

Die Freiheit, ein solches Fahrzeug zu nutzen, wird ja nicht eingeschraenkt, man muss halt nur ein wenig mehr dafuer tun.

 

 

Warum wird nicht der Missbrauch bekämpft ?

 

Ich mag mich irren, aber ist nicht genau dieses das Ziel der neuen Gesetzesvorlage?

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Mit dem Kurzzeitkennzeichen kann man dann aber im Kauflandkreis zur HU fahren.

 

 

Ja echt? Haben denn die Prüfstellen samstags und sonntags geöffnet? Das wäre mir aber neu.

 

 

Warum wird nicht der Missbrauch bekämpft ?

 

Ich mag mich irren, aber ist nicht genau dieses das Ziel der neuen Gesetzesvorlage?

 

Nein. Mißbrauch zu bekämpfen hieße, die derzeit geltenden Regelungen einfach mal zu prüfen. Auch jetzt schon muß ein Fahrzeug verkehrssicher sein. Nur, es prüft niemand...

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Die Verschärfung ist notwendig.

Aufgrund gewissen Mißbrauchs der jetzigen Regelung.

Ahhhja, kannst du die Notwendigkeit anhand von konkreten negativen Auswirkungen des "Missbrauchs" belegen ?

 

Oder ist es nicht vielmehr so, dass

 

 

Die lieben Oldtimer/Yountimerfahrer die mehrmals im Jahr Ausfahrten machen wollen.

 

Dazu gibt es noch die, die sich nicht zu schade sind zu sagen, daß sie auf Treffen fahren damit weil ihr Golf II niemals HU bekommen wird. :D

 

Nein, um keinen von denen tut es mir leid.

 

dein Neid an der Freude Anderer so groß ist, dass dir keine Keule groß genug ist um Freiheiten weiter einzuschränken ?

 

Warum wird nicht der Missbrauch bekämpft ?

 

 

Nur kein Neid...

Das ist bereits Mißbrauch.

 

Einzureihen bei den Fahrzeugen im Ausland mit deutschen Kurzzeitkennzeichen die deutschen Boden nie betreten werden.

Einzureihen bei den Probefahrten verschiedener Fahrzeuge mit dem gleichen Kurzzeitkennzeichen.

 

Nicht verstanden?

 

Vielleicht doch mal den Gesetztesentwurf und die Begründung durchlesen?

 

 

HU:

Es gibt durchaus HU Stellen die Samstags offen haben. Üblicherweise in jedem Kreis mindestens eine.

 

Nützt aber doch nix wenn das Fahrzeug gar keine HU kriegt.

 

Und dann darf man damit folgerichtig ohne eine HU nicht durch ganz Deutschland gondeln.

 

 

 

 

Und bitte nicht sagen die HU wäre kein gutes Kriterium da doch 24 Monate und nur Momentaufnahme...

Sonst gibt es die nächste Runde, daß es eine HU sein muß, die nur maximal 12 Monate oder x km her sein darf. ;):D

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Die Verschärfung ist notwendig.

Aufgrund gewissen Mißbrauchs der jetzigen Regelung.

Ahhhja, kannst du die Notwendigkeit anhand von konkreten negativen Auswirkungen des "Missbrauchs" belegen ?

 

 

Hat es einen Grund, warum du auf diese Frage nicht eingegangen bist ?

 

 

Einzureihen bei den Fahrzeugen im Ausland mit deutschen Kurzzeitkennzeichen die deutschen Boden nie betreten werden.

 

Was wird besser, wenn diese Fahrzeuge Deutschen Boden befahren ? Was stört dich konkret daran ?

 

 

Einzureihen bei den Probefahrten verschiedener Fahrzeuge mit dem gleichen Kurzzeitkennzeichen.

 

Ist bereits nicht zulässig, nur, was spricht eigentlich dagegen am Wochenende auf Fahrzeugsuche zu gehen und meherere Fahrzeuge probezufahren, was stört dich konkret daran, solange es die Versicherungen decken ?

 

 

Es gibt durchaus HU Stellen die Samstags offen haben. Üblicherweise in jedem Kreis mindestens eine.

 

Ja nee, ist klar. I.d.R. bis 12h, Annahmeschluss 11h, sehr praktikabel.

 

 

Nützt aber doch nix wenn das Fahrzeug gar keine HU kriegt.

 

Und dann darf man damit folgerichtig ohne eine HU nicht durch ganz Deutschland gondeln.

 

Aha. Und warum nicht ? Warum darf der versierte Privatschrauber kein verkehrssicheres, aber ungetüvtes, Fahrzeug probefahren oder überführen, der Gebrauchtwagenhändler mit roter Nummer jedoch schon ? (Ich komme nochmal auf meine erste Frage in diesem Post zurück......)

 

@HarryB :

 

Die Freiheit, ein solches Fahrzeug zu nutzen, wird ja nicht eingeschraenkt, man muss halt nur ein wenig mehr dafuer tun.

Genau das stellt die Einschränkung dar, und ist (siehe Frage eins) offensichtlich unnötig, die Notwendigkeit der Nutzungseinschränkung von Kurzzeitkennzeichen ist schlicht herbeifabuliert und gleicht der Argumentation "Weil sich einige nicht an :50: halten, machen wir jetzt :30: " :wand:

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HU:

Es gibt durchaus HU Stellen die Samstags offen haben. Üblicherweise in jedem Kreis mindestens eine.

 

 

Und dann darf man damit folgerichtig ohne eine HU nicht durch ganz Deutschland gondeln.

 

 

Lächerlich. Du fährst also samstags ein paar hundert Kilometer, schaust das erste Auto an, dann vielleicht das nächste, machst bei dem Probefahrt am Hof, Kaufvertrag etc. dann zur Zulassung und danach zum Kennzeichenbastelstand. Dann zum TÜV, beim TÜV gehts natürlich am Samstag auch besonders schnell. Ohne Termin erst recht. Und dann noch ein paar Kilometer zurück. Wieviel Stunden hat denn bei dir ein Samstag?

 

Und wenns richtig gut läuft fällt das Auto wegen einer nicht bestandenen ASU durch den TÜV und du stehst am Hof vom TÜV mit einem Auto dass du nicht heimfahren darfst. Genial :fool:

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Hat es einen Grund, warum du auf diese Frage nicht eingegangen bist ?

 

 

Was wird besser, wenn diese Fahrzeuge Deutschen Boden befahren ? Was stört dich konkret daran ?

 

 

Ist bereits nicht zulässig, nur, was spricht eigentlich dagegen am Wochenende auf Fahrzeugsuche zu gehen und meherere Fahrzeuge probezufahren, was stört dich konkret daran, solange es die Versicherungen decken ?

 

 

1) Einfach die Begründung der Änderung lesen - da steht alles drin was du zu der Frage willst, da brauch ich nicht mehr drauf eingehen als den Bundesrat zu verlinken.

 

2) 3) Den Gesetzgeber stört es - andere europäische Länder stört es - einfach mal die Begründung der Änderung lesen.

 

 

Und durchaus, mich stört das ebenfalls wenn Ramschbuden die in dem gefahrenen Zustand keine HU kriegen deutschlandweit über unsere umbegrenzten AB rumfahren. Oder Fahrzeuge die in dem Zustand keine HU bekommen mehrmals im Jahr deutschlandweit auf Treffen fahren.

 

 

Die gültige HU ist zumindest ein Anhaltspunkt.

Ich persönlich kann mir da für abgemeldete Fahrzeuge durchaus auch ne 12 Monatsfrist HU für Kurzzeitkennzeichen vorstellen. ;)

Wenn denn jemand Bedenken hat wegen der HU die doch nur ein Anhaltspunkt wäre.

 

 

 

 

 

 

 

Nützt aber doch nix wenn das Fahrzeug gar keine HU kriegt.

 

Und dann darf man damit folgerichtig ohne eine HU nicht durch ganz Deutschland gondeln.

 

Aha. Und warum nicht ? Warum darf der versierte Privatschrauber kein verkehrssicheres, aber ungetüvtes, Fahrzeug probefahren oder überführen, der Gebrauchtwagenhändler mit roter Nummer jedoch schon ? (Ich komme nochmal auf meine erste Frage in diesem Post zurück......)

 

Probefahren darf er. Aber eben nur ein einziges mit diesem Kurzzeitkennzeichen. Und überführen darf er - mit gültiger HU.

 

Für rote Nummern braucht es ein Gewerbe, eine Zuverlässigkeitsprüfung, man muß Hefte führen und es ist nicht unbedingt billig.

 

 

 

Lächerlich. Du fährst also samstags ein paar hundert Kilometer, schaust das erste Auto an, dann vielleicht das nächste, machst bei dem Probefahrt am Hof, Kaufvertrag etc. dann zur Zulassung und danach zum Kennzeichenbastelstand. Dann zum TÜV, beim TÜV gehts natürlich am Samstag auch besonders schnell. Ohne Termin erst recht. Und dann noch ein paar Kilometer zurück. Wieviel Stunden hat denn bei dir ein Samstag?

 

 

Richtig. Also sofern die Zulassungsstelle ebenfalls offen hat. Stunden hat ein Samstag 12 bis die Zulassungstelle vermutlich zu ist.

 

 

Und wenns richtig gut läuft fällt das Auto wegen einer nicht bestandenen ASU durch den TÜV und du stehst am Hof vom TÜV mit einem Auto dass du nicht heimfahren darfst. Genial :fool:

 

Und womit? Mit Recht.

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1) Einfach die Begründung der Änderung lesen - da steht alles drin was du zu der Frage willst, da brauch ich nicht mehr drauf eingehen als den Bundesrat zu verlinken.

 

2) 3) Den Gesetzgeber stört es - andere europäische Länder stört es - einfach mal die Begründung der Änderung lesen.

 

 

Und durchaus, mich stört das ebenfalls

 

Das ist natürlich ein Nachweis der Erforderlichkeit. Ich denke mehr muss man dazu nicht mehr sagen.

 

Amen. :notworthy:

 

 

Probefahren darf er.

Streng genommen nein, das wird ihm auch verboten. Nur direkt zur nächsten Prüfstelle fahren.

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