Jump to content

Anhörungsbogen 34Km/h Zu Schnell Innerorts


Recommended Posts

Hallo Radarforum!

Leider ist mein erster Post hier ein betrübter - zumindest für mich :abwarten: .

Ich habe mich bereits etwas ins Thema eingelesen, leider haben aber viele Beitragsersteller nicht abschließend geantwortet, wie das ganze letztendlich für sie ausging. Darum möchte ich euch einfach zu folgender Sache aufgrund eurer Erfahrung befragen:


Person A fährt einen Firmenwagen.
Person A wollte zu einem vorausfahrenden Fahrzeug aufschließen, dachte sie wäre noch außerorts (war jedoch innerorts)
und wurde geblitzt.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 84 km/h.
Sprich 160,- / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot


Die Firma von Person A hat einen Anhörungsbogen erhalten und ausgefüllt, dass Person A das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen wurde. Dieser wurde dann zurückgefaxt.

Person A hat nun einen ähnlichen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.

 

Angenommen der Vater von Person A wäre bereit die Schuld auf sich nehmen, wohl bemerkt die Strafe zu zahlen und die Punkte + Fahrverbot auf sich nehmen und den Anhörungsbogen selbst auszufüllen.

 

  1. - Wie stünden in etwa die Chancen, dass das durch geht?
  2. - Hat Person A oder der Vater etwas zu befürchten, wenn dieser sich irrtümlich selbst beschuldigt?
  3. - Reicht es, dass der Vater von Person A auf dem Anhörungsbogen unter Punkt 4 (Waren Sie der Verantwortliche? / ... der verantwortliche Fahrzeugführer) ein Kreuz bei [x]NEIN (ggf. Fahrer angeben) setzt und seine Anschrift einträgt und unterschreibt?
  4. - Wie rechtfertigt Person A das Ausfüllen des Anhörungsbogens durch den Vater, wenn beide nicht im selben Haus wohnen?
  5. - Angenommen der Vater wird als Fahrer von der Bußgeldstelle ausgeschlossen, werden dann weitere Ermittlungen durchgeführt oder bekommt Person A einfach den Bußgeldbescheid, muss in den sauren Apfel beisen, die Strafe annehmen und die Sache ist ohne weitere Folgen geklärt?

Person A ist Ende 20, der Vater Mitte 50. Auf dem Beweisfoto trägt Person A eine große Sonnenbrille, ist aber trotz Reflektionen GROB zu erkennen.


Für eure Ideen und Meinungen schonmal vorab vielen Dank!! :notworthy:

Link to post
Share on other sites
  • Replies 122
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

@ElDiablo: Ich habe, wie selbst Du unschwer erkennen kannst, bisher Deine Beiträge nicht kommentiert, weil ich zu der Meinung gelangt bin, dass Du ein armes Rechthaber-Würstchen zu sein scheinst. Auch

1. das ist Kaffeesatzlesen 2. wenn der Vater sich selbst beschuldigt, ist das für ihn straffrei, und der Sohn kann nichts dafür was der Vater macht, also auch strafffrei 3. ich denke ja. 4. das muss e

Um den Punkt 5 zu beantworten: Der Sachbearbeiter wird wohl, wenn der Vater sich eingetragen hat, die Bilder beim EMA abgleichen und der Person A einen Bußgeldbescheid zu senden.....

1. das ist Kaffeesatzlesen

2. wenn der Vater sich selbst beschuldigt, ist das für ihn straffrei, und der Sohn kann nichts dafür was der Vater macht, also auch strafffrei

3. ich denke ja.

4. das muss er nicht rechtfertigen. wenn jemand fragt, kann der sohn ja den vater angerufen haben und sagen: du hast mist gebaut, jetzt geb das auch selber zu.

5. ja, da der vater sich SELBST eingetragen hat, ist das straffrei. würde der Sohn den Vater fälschlicherweise eintragen, wäre das strafbewehrt.

 

Die Behörden sind nicht blöd und wenn sich jemand selber einträgt, ahnen die auch dass da geschwindelt wird. es kommt eben aufs bild und aufd bild beim Einwohnermeldeamt an.

passt das oder passt das nicht.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hallo zorro69,

danke für deine schnelle Antwort.

 

Nochmal zu Punkt 5.

Wenn die Behörden aufgrund der EMA Bilder den Vater ausschließen, bekommt dann Person A wenigstens einen Bußgeldbescheid, um die Sache "schnell zu beenden" oder zieht das noch weitere Folgen mit sich?

 

Grüße

Link to post
Share on other sites

Die Firma von Person A hat einen Anhörungsbogen erhalten und ausgefüllt, dass Person A das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen wurde. Dieser wurde dann zurückgefaxt.

 

Person A hat nun einen ähnlichen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.

 

Angenommen der Vater von Person A wäre bereit die Schuld auf sich nehmen, wohl bemerkt die Strafe zu zahlen und die Punkte + Fahrverbot auf sich nehmen und den Anhörungsbogen selbst auszufüllen.

 

  1. - Wie stünden in etwa die Chancen, dass das durch geht

 

So. die Verjährung ist unterbrochen. Wenn dem SB das nicht auffällt....

Andererseits, dein Einsatz sind 0.60 Euro Porto. Es ist den Versuch wert.

Link to post
Share on other sites

Die Firma von Person A hat einen Anhörungsbogen erhalten und ausgefüllt, dass Person A das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen wurde. Dieser wurde dann zurückgefaxt.

 

 

Nur der Richtigkeit halber - die Firma von Person A hat einen Zeugenfragebogen bekommen.

 

 

Person A wird wahrscheinlich den Versuch wagen und bei Misserfolg abwägen, ob ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Rechtsschutz vorhanden.

 

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Link to post
Share on other sites
Ich habe mich bereits etwas ins Thema eingelesen, leider haben aber viele Beitragsersteller nicht abschließend geantwortet, wie das ganze letztendlich für sie ausging.

 

Das sind alle die, bei denen es nicht geklappt hat. Häufig auch die, die eine ganz große Klappe hatten und der Meinung waren "mir kann keiner"...

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Die meine ich nicht unbedingt nur, aber auch hier viele User machen den "pösen Rasern" immer viel Hoffnung, einige hier kennen "den Cousin vom Onkel des Nachbarns Arbeitskollegen bei dem es schon zehnmal problemlos geklappt hat" etc...

 

Tja, und wenn es dann nicht geklappt hat tauchen sie hier nicht wieder auf...

 

Zu Deinem Fall: Darfst Du den Firmenwagen eigentlich anderen überlassen?

Link to post
Share on other sites

Nunja, dass man darauf nicht beharren oder gar andere für seinen Bockmist verantwortlich machen darf sollte eigentlich jedem klar sein...

Wenn es klappt, ok - wenn nicht, pech, selbst schuld.

 

Der Firmenwagen darf stillschweigend Dritten überlassen werden - Versicherung ist ein anderes Thema.

 

Offiziell ist Person A einer Kundin hinterher gefahren zu der sie aufschließen wollte... (zunächst kurvenreiche Strecke, Kundin verloren, dann eine Gerade und kurz nach dem Ortsschild, zack Blitzer). Die Kundin sah Person A erst wieder, nachdem sie bereits hinter der mobilen Blitzerstelle fuhr.

 

Inoffiziell hatte Person A zu dieser Zeit Urlaub und musste mit dem Vater die Strecke mehrmals am Tag befahren.

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Kurzes Statusupdate:

 

 

Der Vater wird doch nicht herangezogen. Person A hat den Anhörungsbogen bis jetzt ignoriert (seit 3 Wochen) und wartet nun auf den Bußgeldbescheid.

Dieser wird dann an einen Rechtsanwalt übergeben.

 

Den Vater hält sich Person A für schlechtere Zeiten warm.. :P

 

LG

Link to post
Share on other sites

Sehr klug agiert,

nun kommen zum Bussgeld, zum Fahrverbot auch noch die Anwaltskosten dazu.

Aber die übernimmt (ich hoffe ohne die Selbstbeteiligung) die RSV. Hoffentlich in "schlechteren Zeiten" erneut.

Link to post
Share on other sites

Dann aber einen Anwalt, der wirklich auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Denn nur auf diesem Weg wäre eventuell etwas möglich.

Auch ein Richter kann das Strafmass anpassen, als letzte Hoffnung...

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

Öhm BREAK ... ich weiß, die Diskussion haben wir schon einmal geführt ... wenn sich jemand selbst einer (Straf)Tat bezichtigt, wohlwissend es nicht getan zu haben ... riecht nach Betrug / Vorsatz ...

 

Umgedreht, wenn ich wohlwissend etwas falsch gemacht zu haben, ausführe ich war es nicht ist es im schlimmsten Falle Meineid §154 StGB ...

 

Klar, man kann sich irren, aber an soetwas erinnert sich jeder, noch dazu ist in diesen Fallen meist ein kleines Erinnerungsfoto dabei, welches entweder die angeschriebene Person zeigt, oder im Idealfall jemand anderen ...

 

Ergo, sehe ich das Bild (auf dem jemand anderes abgebildet ist) und sage "JO, dat bin dann wohl ike", dann ist das Vorsatz ...

 

Zurück zum Thread und der Frage ... wie oft wurdest Du schon in ähnlicher Höhe geblitzt? Ist es das erste Mal, würde ich den Sachbearbeiter anrufen, ihn bitten den Monat in erhöhtes Bußgeld zu wandeln und gut. Wenn man das freundlich vorträgt und keine es tut mir leid Märchen erzählt, sollte das (den Spielraum hat der SA in dem Falle) funktionieren ...

 

Ich drücke Dir die Daumen für den RA und seine Wunder, Variante selbst anrufen und zumindest das FV wandeln lassen ist stressfreier ... wenn das nicht klappt, hast Du immernoch die Chance nen RA zu konsultieren.

 

Bei mir ging das, die leider 2 Mal die ich zu schnell geblitzt wurde ohne RA.

Link to post
Share on other sites

ich weiß, die Diskussion haben wir schon einmal geführt

Schön gesehen. Warum liest Du das dann nicht nach und ersparst uns den Dummfug, den Du hier verzapfst?

 

Umgedreht, wenn ich wohlwissend etwas falsch gemacht zu haben, ausführe ich war es nicht ist es im schlimmsten Falle Meineid §154 StGB

Ich frage Dich lieber gar nicht erst, wie Du das rechtssicher herleiten willst oder wo Du entsprechende (also passende, relevante) Beispiele gefunden hast. Deshalb einfach nur ein simples falsch.

 

Ergo, sehe ich das Bild (auf dem jemand anderes abgebildet ist) und sage "JO, dat bin dann wohl ike", dann ist das Vorsatz ...

Selbst wenn es Vorsatz wäre und der bewiesen würde (!), wäre es nicht strafbar.

Link to post
Share on other sites

Umgedreht, wenn ich wohlwissend etwas falsch gemacht zu haben, ausführe ich war es nicht ist es im schlimmsten Falle Meineid §154 StGB

Wissbegierigerweise frage ich mal: Wie wird aus einem "Ich war's nicht." ein Meineid?

Link to post
Share on other sites

Biber ... Lesen und wirken lassen ;) ... Dummfug, wie Du ihn nennst wird es, wenn man nicht liest, sondern, direkt hohl drauflos schiesst!

 

@ Pedro ... gut gebrüllt ;) ... wenn ich etwas böses getan habe, aber unter Eid sage, "Nö, war ich nicht", die Beweise später etwas anderes sagen -> Meineid ;) ... das schießt hier übers Ziel hinaus, ich habe nur etwas gesucht (wenn auch für einen Biber völliger Dummfug) was man vergleichen kann - drastische Beispiele verdeutlichen (z.B. Bibern) normaler Weise am schnellsten was der eigentliche Hintergrund ist ... dieser Biber hier hat da sicher etwas nachholebedarf ...

 

Wir driften ab ... "Zurück zum Thread und der Frage ... " war die Antwort, die ich dem Threadstarter geben wollte.

 

Das Vorsatz nicht strafbar ist, wäre mir neu, aber unser Biber hat sicher die passenden Paragraphen an der Hand, die das belegen. ;)

Link to post
Share on other sites

... wenn ich etwas böses getan habe, aber unter Eid sage, "Nö, war ich nicht", die Beweise später etwas anderes sagen -> Meineid ;)

Wird ein Tatverdächtiger zunächst zu Unrecht als Zeuge vernommen, so ist er wegen des Belehrungsverstoßes (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hinzuweisen ("qualifizierte" Belehrung).

(BGH 4 StR 455/08)

 

Alles klar und verstanden?

Link to post
Share on other sites

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherché stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

 

Ich wurde in einem Verkehrsrechtstreit als Zeuge vereidigt und darauf hingewiesen, das diese Aussage, so sie UNWAHR ist als Meineid zu werten wäre ... PedroK ;) ich denke wir verstehen uns ...

 

Back to the Thread ... ;)

Link to post
Share on other sites

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherche stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

 

Ich wurde in einem Verkehrsrechtstreit als Zeuge vereidigt und darauf hingewiesen, das diese Aussage, so sie UNWAHR ist als Meineid zu werten wäre ... PedroK ;) ich denke wir verstehen uns ...

Nein, Du verstehst es nicht. Beschuldigte können nicht vereidigt werden. Wurden sie vom Zeugen zum Beschuldigten, dann siehe oben.

Link to post
Share on other sites

Anhörungsbogen = Zeuge gesucht? Nee = der Tat verdächtigt, somit beschuldigt. Das kann er entkräften, indem er beweist das er es nicht gewesen sein kann. Bleibt er dabei, bleibt er beschuldigt und wird mit Annahme des BGB rechtkräftig "verurteilt" ...

 

NIEMAND wird ihn vor Gericht zerren und unter Eid fragen "bist Du Dir sicher das Du das auf dem Bild bist" ... was dann, so die Beweise etwas anderes aussagen Meineid wäre ...

 

Aber wirklich gut jetzt ... gern weiter per PN, dem Threadstarter hilft das hier nicht.

Link to post
Share on other sites

... was dann, so die Beweise etwas anderes aussagen Meineid wäre ...

Nix per PN. Derlei Unsinn wird hier öffentlich behandelt.

 

Nochmals: Der Beschuldigte kann keinen Meineid in Bezug auf die ihn betreffende Beschuldigung leisten. Er darf lügen, dass sich die Balken biegen.

Link to post
Share on other sites

Lesen und wirken lassen

Eine hervorragende Idee. Warum richtest Du Dich nicht danach?

 

Das Vorsatz nicht strafbar ist, wäre mir neu

Du hast offenbar noch weniger Ahnung vom (deutschen) Recht als nach Deinen bisherigen Äußerungen zu befürchten war. Das beweist Du auch mit diesem Unsinn:

Das kann er entkräften, indem er beweist das er es nicht gewesen sein kann.

Ich gebe Dir mal einen Tip: informiere Dich, wer wem was beweisen muß.

 

unser Biber hat sicher die passenden Paragraphen an der Hand, die das belegen.

Du übernimmst Dich. Ich bin wahrscheinlich alles mögliche, aber sicher nicht Dein Biber. Unabhängig davon gilt: Du behauptest, Du belegst. Also: zitiere den oder die Paragraphen, die nach Deiner Meinung festlegen, daß Vorsatz eine Straftat ist.

 

Übrigens: jede Menge Smileys und bedeutungsschwanger rumliegende ... ersetzen keine Argumente.

Link to post
Share on other sites
PedroK, on 05 Jan 2015 - 15:54, said:

 

ElDiablo, on 05 Jan 2015 - 15:37, said:

... was dann, so die Beweise etwas anderes aussagen Meineid wäre ...

Nix per PN. Derlei Unsinn wird hier öffentlich behandelt.

 

Nochmals: Der Beschuldigte kann keinen Meineid in Bezug auf die ihn betreffende Beschuldigung leisten. Er darf lügen, dass sich die Balken biegen.

 

Nicht ganz, er darf dabei keinen falsch einer Tat beschuldigen. In Bezug auf seine Person darf er aber lügen.

Link to post
Share on other sites

@(Mein) Biber ... Vorsatz -> §15 StGB

 

Der Vorsatz ist nach dem Umkehrschluss aus § 16 Abs. 1 StGB die Kenntnis sämtlicher Tatumstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, also der Tatbestandsmerkmale.

 

Vorsätzlich lügen -> Kenntnis vom tatsächlichen "Tathergang". ... da wir hier von Geschwindigkeitsübertretung sprechen, ist es allerdings kein Staftatbestand sondern eine Ordnungswidrigkeit (dem Gutmenschen Biber ging es aber darum, besser zu wissen, das Vorsatz ein Kavaliersdelikt ist ... ) ... aber hauptsache mit klugscheisserischem Halbwissen andere bloßstellen können ... und zum LESEN UND WIRKEN LASSEN ... ich habe im unteren Teil auf die Frage des Threaderstellers geantwortet, darum geht es hier!!!

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

@ PedroK ... verstanden und nachvollzogen ... Meineid kann nur von Zeugen oder Sachverständigen begangen werden ... in Betracht zu ziehen ist bei Falschaussage in einer Vernehmung, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft die Stafbarkeit wegen falscher Verdächtigung oder wegen Strafvereitlung.

 

Strafvereitlung KÖNNTE SEIN!!! dem eigentlich gefahrenen den endgültigen Führerscheinentzug zu ersparen / dem in der Probezeit befindlichen eine Verlängerung letzt genannter / ...

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Back to Biber, was passiert, wenn Du den Anhörungsbogen unbeantwortet lässt? Was tust Du, wenn Du den Anhörungbogen beantwortest und darauf hinweist, das nicht Du auf dem Bild zu sehen bist, ggf. da vorsprichst und damit in gewisser Weise den Beweis antrittst?

 

Homo praesumitur bonus donec probetur Malus. bzw. In dubio pro reo.

 

Unschuldsvermutung ... auf die Du anspielst ... wenn Du nichts gegenteiliges behauptest in oben genannten Anhörungsbogen, ergeht nach verstreichen der Frist der BGB und der wird, wenn Du diesen nicht entkräftest, mit Zahlung, bzw. nach verstreichen einer weiteren Frist rechtskräftig.

 

Höre auf Leuten Unsinn zu unterstellen. Klar, ist einfacher, als sich vielleicht doch mal über den eigenen Tellerrand zu bewegen und zu hinterfragen ... Dir sind Leute lieber, die alles was Du von Dir gibst, ohne Kommentar schlucken.

Link to post
Share on other sites

 

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherche stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

 

Ich wurde in einem Verkehrsrechtstreit als Zeuge vereidigt und darauf hingewiesen, das diese Aussage, so sie UNWAHR ist als Meineid zu werten wäre ... PedroK ;) ich denke wir verstehen uns ...

Nein, Du verstehst es nicht. Beschuldigte können nicht vereidigt werden. Wurden sie vom Zeugen zum Beschuldigten, dann siehe oben.

 

An meiner hier getroffenen Aussage, die Du zitierst ist NICHTS falsch. Zitat falsch ausgewählt, das würde es treffen ;) ... sorry, hier muss ich auch mal klugscheissen.

Link to post
Share on other sites

@ PedroK ... verstanden und nachvollzogen ...

Prima (keine Ironie).

 

 

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherche stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

 

Ich wurde in einem Verkehrsrechtstreit als Zeuge vereidigt und darauf hingewiesen, das diese Aussage, so sie UNWAHR ist als Meineid zu werten wäre ... PedroK ;) ich denke wir verstehen uns ...

An meiner hier getroffenen Aussage, die Du zitierst ist NICHTS falsch. Zitat falsch ausgewählt, das würde es treffen ;) ... sorry, hier muss ich auch mal klugscheissen.

 

Tut mir leid - aber in Deiner Aussage sind mindestens zwei Punkte falsch. Erstens: Wir verstehen uns nicht (es hieße korrekterweise übrigens "einander"). Zweitens: Siehe oben (Zeuge wird zum Beschuldigten).

Link to post
Share on other sites

 

@ PedroK ... verstanden und nachvollzogen ...

Prima (keine Ironie).

 

 

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherche stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

 

Ich wurde in einem Verkehrsrechtstreit als Zeuge vereidigt und darauf hingewiesen, das diese Aussage, so sie UNWAHR ist als Meineid zu werten wäre ... PedroK ;) ich denke wir verstehen uns ...

An meiner hier getroffenen Aussage, die Du zitierst ist NICHTS falsch. Zitat falsch ausgewählt, das würde es treffen ;) ... sorry, hier muss ich auch mal klugscheissen.

 

Tut mir leid - aber in Deiner Aussage sind mindestens zwei Punkte falsch. Erstens: Wir verstehen uns nicht (es hieße korrekterweise übrigens "einander"). Zweitens: Siehe oben (Zeuge wird zum Beschuldigten).

 

 

Sorry Pedro ... noch einmal, wenn Ihr hier schon alles auf die Goldwaage legt, dann bitte auch Euer Handeln / Kommentieren. Das was ich da ge- / beschrieben habe, entspricht zu 100% den Tatsachen und ist absolut korrekt. Da steht ABSOLUT NICHTS davon, das ich vom Zeugen zum Beschuldigten degradiert - befördert wurde. Also ist diese Aussage richtig. Das Du in Deiner Ausführung auf einen anderen Fakt hingewiesen hast, steht da ÜBERHAUPT NICHT zur Debatte!!!

Link to post
Share on other sites

Bringe mal bitte dazu ein Beispiel.

Vielleicht täusche ich mich, aber das hier müsste passen:

 

Eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung scheidet aus, wenn die aufgestellte Behauptung eines Kraftfahrers, ein Dritter habe den Verkehrsverstoß begangen, nicht geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen den Dritten herbeizuführen. Dies ist bei bereits eingetretener Verfolgungsverjährung der Fall.

OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 89/07
Link to post
Share on other sites

 

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherche stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

Sorry Pedro ... noch einmal, wenn Ihr hier schon alles auf die Goldwaage legt, dann bitte auch Euer Handeln / Kommentieren. Das was ich da ge- / beschrieben habe, entspricht zu 100% den Tatsachen und ist absolut korrekt. Da steht ABSOLUT NICHTS davon, das ich vom Zeugen zum Beschuldigten degradiert - befördert wurde. Also ist diese Aussage richtig.

 

Zum Nachdenken:

 

- Du sagst vor Gericht unter Eid aus, es habe zum Zeitpunkt x am Ort y geregnet, hältst das aber nicht für verfahrensrelevant. Zum Zeitpunkt x hat es am Ort y nicht geregnet. Meineid?

 

- Du sagst vor Gericht unter Eid aus, es habe zum Zeitpunkt x am Ort y geregnet und bist fest davon überzeugt, das sei wahr. Zum Zeitpunkt x hat es am Ort y nicht geregnet. Meineid?

Link to post
Share on other sites

 

 

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherche stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

Sorry Pedro ... noch einmal, wenn Ihr hier schon alles auf die Goldwaage legt, dann bitte auch Euer Handeln / Kommentieren. Das was ich da ge- / beschrieben habe, entspricht zu 100% den Tatsachen und ist absolut korrekt. Da steht ABSOLUT NICHTS davon, das ich vom Zeugen zum Beschuldigten degradiert - befördert wurde. Also ist diese Aussage richtig.

 

Zum Nachdenken:

 

- Du sagst vor Gericht unter Eid aus, es habe zum Zeitpunkt x am Ort y geregnet, hältst das aber nicht für verfahrensrelevant. Zum Zeitpunkt x hat es am Ort y nicht geregnet. Meineid?

 

- Du sagst vor Gericht unter Eid aus, es habe zum Zeitpunkt x am Ort y geregnet und bist fest davon überzeugt, das sei wahr. Zum Zeitpunkt x hat es am Ort y nicht geregnet. Meineid?

 

Ist es WISSENTLICH falsch und nimmst WISSENTLICH in Kauf damit eine Straftat zu vereiteln / verschleiern / ... dann ist es Meineid ... allerdings ist dieser dann auch zu beweisen ... womit wir wieder bei der Unschuldsvermutung sind.

 

§ 154 Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Link to post
Share on other sites
Ist es WISSENTLICH falsch und nimmst WISSENTLICH in Kauf damit eine Straftat zu vereiteln / verschleiern / ...

 

Seit wann ist ein Geschwindigkeitsüberschreitung eigentlich eine Straftat....? *grübel*

 

Denn um nichts anderes geht es doch in diesem Thread....

Link to post
Share on other sites
ElDiablo, on 05 Jan 2015 - 22:59, said:

@(Mein) Biber ... Vorsatz -> §15 StGB

 

...

 

Vorsätzlich lügen -> Kenntnis vom tatsächlichen "Tathergang". ... da wir hier von Geschwindigkeitsübertretung sprechen, ist es allerdings kein Staftatbestand sondern eine Ordnungswidrigkeit (dem Gutmenschen Biber ging es aber darum, ...

... aber das nur so nebenbei ;)

 

Justin Biber fühlte sich genötigt, meine Ausführung auseinander nehmen zu müssen und die eigentliche Antwort auszublenden ... wir sind abgedriftet.

Edited by Gast225
Bitte keine Mitgliedsnamen verunglimpfen
Link to post
Share on other sites

Ist es WISSENTLICH falsch und nimmst WISSENTLICH in Kauf damit eine Straftat zu vereiteln / verschleiern / ... dann ist es Meineid ... allerdings ist dieser dann auch zu beweisen ... womit wir wieder bei der Unschuldsvermutung sind.

Du kommst der Sache näher. Wir stellen also fest:

 

Dieses:

... wenn ich etwas böses getan habe, aber unter Eid sage, "Nö, war ich nicht", die Beweise später etwas anderes sagen -> Meineid

... ist vollkommener Quatsch.

 

Und dieses:

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherché stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

... ist viel zu pauschal, weil Du sowohl den notwendigen Vorsatz als auch mögliche Verwertungverbote außer Acht lässt. Vom selten möglichen Ausnahmefall §35 StGB wollen wir gar nicht erst anfangen.
Link to post
Share on other sites

Wer mir unterstellt Unsinn zu verbreiten oder Dummfug oder was er noch so alles aus der Schublade gezogen hat, der sollte auch die **** haben mit so etwas leben zu können.

 

Das sollten die Mod's auch würdigen, denn ohne den Beweis anzutreten hier Leuten solche Sachen zu unterstellen ist grenzwertig / oberflächlich / ...

Link to post
Share on other sites

Das eine ist Deinen Unsinn zu kommentieren, das andere ist User-Namen zu verunglimpfen.

 

Du solltest nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Dann kommt nämlich genauso ein Gequirle raus wie das was Du hier seit zwei Tagen von Dir gibst.

Link to post
Share on other sites

Dieses:

... wenn ich etwas böses getan habe, aber unter Eid sage, "Nö, war ich nicht", die Beweise später etwas anderes sagen -> Meineid

... ist vollkommener Quatsch.

 

 

Wzbw ... hier ging es lediglich darum zu versinnbildlichen (Phantasie des Lesenden vorausgesetzt) -> nicht böse gemeint!

 

 

 

Und dieses:

Wird man vor Gericht vereidigt, ergo die Aussage wird unter Eid getätigt und nach Recherché stellt man fest, das die eidliche Aussage UNWAHR ist, hat der Aussagende Meineid begangen ...

... ist viel zu pauschal, weil Du sowohl den notwendigen Vorsatz als auch mögliche Verwertungverbote außer Acht lässt. Vom selten möglichen Ausnahmefall §35 StGB wollen wir gar nicht erst anfangen.

 

Pauschal ja, im Kern aber genau den Punkt treffend ... Sagt man unter Eid falsch aus (wissentlich / vorsätzlich) begeht man Meineid ...

 

Und wieder der Hinweis (auch wenn ich es hätte ahnen müssen) wir driften ab ... Du must mir nicht beweisen das Dein ****** länger ist ... sinnbildlich gesprochen -> Du kannst Dich ja soooooooooooo viel näher und korekter am Gesetzestext entlanghangelnd ausdrücken als ich (Sarkasmus aus)

Das eine ist Deinen Unsinn zu kommentieren, das andere ist User-Namen zu verunglimpfen.

 

Du solltest nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Dann kommt nämlich genauso ein Gequirle raus wie das was Du hier seit zwei Tagen von Dir gibst.

 

Welchen Unsinn meinst Du und wieso springst Du auf den Zug vom Biber auf und wirst ausfallend? Gehört das für Dich zum guten Ton?

Link to post
Share on other sites
Guest
This topic is now closed to further replies.

×
×
  • Create New...