Rueckwaertsfahrer 0 Posted November 19, 2014 Report Share Posted November 19, 2014 Moin moin! Fahre ich doch geschwindigkeitsangepaßt 30 km/h in einer Einbahnstrasse, taucht mir auf der rechten Seite plötzlich das Zeichen 145Dreieckzeichen mit 2 Pfeilen auf. Aus dem Unterbewußtsein erinnerte ich mich noch an meinen Fahrschulunterricht, dass es in der Einbahnstraße keinen Gegenverkehr gibt, daher EINBAHNSTRASSE! Das kuriose dabei ist, dass die Verwaltung nach diesem Warnschild die Situation plötzlich anders sieht, denn sie erlaubt für 50 mam Ende der Einbahnstrasse einen Gegenverkehr, den ich aber nicht so erkennen kann, da ich mich ja in der Einbahnstrasse befinde.Diese Einbahnstrasse endet dann am Ende in eine Querstrasse, in die ich nur links oder rechts abbiegen kann. Somit biege ich dann am Endeder Einbahnstrasse links ab und gehe das Risiko ein, dass dann der von rechts in die aufgehobene Einbahnstrasse einbiegende Verkeht mit mir kollidierenwird, weil ich ja als Ortsfremder von dieser trickigen Lösung nichts weiss. Einheimische wären dann im Vorteil, obwohl wir in der Beschilderung eigentlichimmer recht klare Regelungen und Beschilderungen vorfinden, nur nicht hier. Wie seht Ihr das und was wäre zu unternehmen, diese Zwitterlösungaufzuheben und klare Verhältnisse zu schaffen?Gruß Rueckswaertsfahrer Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted November 19, 2014 Report Share Posted November 19, 2014 Vereinfacht ausgedrückt: Die Einbahnstraße endet mit dem Gefahrenzeichen Gegenverkehr. Ab passieren des Zeichens gelten die zahlreichen Sonderregelungen einer Einbahnstraße nicht mehr, so etwa auch die Vorgabe, sich am Ende der Einbahnstraße beim Linksabbiegen ganz links einzuordnen.Wie lange ist dein Fahrschulunterricht her? (wertungsfrei gefragt) Quote Link to post Share on other sites
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