mucjat 0 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 Hallo, mein Bruder wurde am 25.9.14 geblitzt, 60km/h ausserhalb erlaubt, war 84 km/h schnell, Kosten 70€ und ein Punkt.Da er schon einige Punkte hat, hat er mich als Fahrer angegeben, ich dann meinen Vater der den Verstoss auch zugegeben hat, mit Unterschrift und Schuldanerkenntnis ans Amt. Mein Vater wohnt in Costa Rica. Nun war gerade die Polizei bei mir zu Hause (ich nicht) und ich soll morgen früh mal auf die Wache... TO DO?? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 ....mein Bruder wurde am 25.9.14 geblitzt, 60km/h ausserhalb erlaubt, war 84 km/h schnell, Kosten 70€ und ein Punkt.Da er schon einige Punkte hat, hat er mich als Fahrer angegeben, ich dann meinen Vater der den Verstoss auch zugegeben hat, mit Unterschrift und Schuldanerkenntnis ans Amt. Mein Vater wohnt in Costa Rica Da könnt ihr beide ein Problem bekommen. Sich selbst "irrtümlich" bei einer OWi zu beschuldigen ist nicht strafbar. Einen "Anderen" zu beschuldigen ist eine Straftat. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 ich soll morgen früh mal auf die Wache... TO DO?? Geh halt hin.... so dämlich, wie ihr euch bisher angestellt habt, wird das sicher lustig...... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 14, 2014 Report Share Posted November 14, 2014 Also erstmal grundsätzlich, sowohl Dein Bruder als auch Du haben für knappe 100 Euro und einen Punkt eine ausgewachsene Straftat (Falsche Verdächtigung) begangen. Dieses auf eine sehr dumme Art und Weise dass man Euch sofort draufgekommen ist und das wohl auch ahnden wird. Kein Sachbearbeiter ist so blöd und glaubt eine solche Story, besonders bei "Fahrer wohnt im Ausland" läuten sofort alle Alarmglocken und es wird ein EMA-Abgleich gemacht. Im Moment scheint die Polizei noch der Meinung zu sein, dass Du der verantwortliche Fahrer warst (siehst Du Deinem Bruder sehr ähnlich?), daher waren sie auch bei Dir denn Du hast den ausländischen Fahrer wider besseren Wissens beschuldigt.Das heißt, im Moment bist Du auch der Adressat für die Ermittlung hinsichtlich der Straftat und (noch) nicht Dein Bruder. Der Einladung auf die Wache musst Du keine Folge leisten, aber raus kommt Ihr aus der Sache nicht, auch die Straftat dürfte in diesem Fall ziemlich sicher geahndet werden. Und das dürfte teurer werden als 98,50 Euro und ein Pünktchen. Quote Link to post Share on other sites
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