Bjoern0815 0 Posted November 12, 2014 Report Share Posted November 12, 2014 Hallo liebe Leute, ich wurde am 14.08.14 auf einer Bundesstraßenzuwegung (erlaubt 40, nach Abzug 61....) geblitzt. Demnach bekomme ich also einen Punkt plus 98,50€. Den ersten Fragebogen (Anhörung zum Bußgeldverfahren) mit Datum vom 1.10.14 habe ich,um mich nicht selber zu belasten, ignoriert.Jetzt bekam ich Ende letzter Woche erneut Post, ich möge mich doch bitte schnell bis zum 14.11.14 melden, gerne auch per eMail! Frage: Wie soll ich mich verhalten, um eine Verjährung zu erwirken? Reicht es, am 13.11.14 eine mail zu schreiben, ich dem ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache? Oder einfach aussitzen und abwarten? Oder beginnt die Frist der Verjährung erst am 1.10.14 mit der Anordnung der Anhörung zu laufen? Für eure Hilfe erstmal vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 12, 2014 Report Share Posted November 12, 2014 Hallo, wenn Du Fahrer und Halter bist, dann kommst Du da nicht mehr raus. Mit der Anhörung ist die Verjährung unterbrochen. Das Datum 14.11.14 für die Beantwortung des AHB ist reiner Zufall. Als nächstes kommt der BuGeBe. Egal, ob Du Dich totstellst oder nicht. Gruß, AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Bjoern0815 0 Posted November 12, 2014 Author Report Share Posted November 12, 2014 Wenn ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache, wie geht es dann weiter? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 12, 2014 Report Share Posted November 12, 2014 Wenn ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache, wie geht es dann weiter?Wie AnReRa schrieb: "wenn Du Fahrer und Halter bist, dann kommst Du da nicht mehr raus."Was immer du noch tust oder läßt: "Als nächstes kommt der BuGeBe." Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted November 16, 2014 Report Share Posted November 16, 2014 Moin Moin Demnach bekomme ich ... 98,50€.Wohl eher nicht. Nette Stilblüte. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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