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Ist Die Aufstellung Des Pkw Auf Diesem Parkplatz Zwingend Vorgeschrieb


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Verteidigungshandlung

gegen rechtswidrigen Angriff

Der Hygiene halber: Angriff ist eine Gefahr für ein notwehrfähiges Rechtsgut, die von einem Menschen ausgeht. Du könntest nur über §34 StGB argumentieren, es sei denn der Hund würde als Werkzeug eingesetzt, was beim Räderbepinkeln wohl kaum belegbar sein dürfte.

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Das ist ein sehr gut durchdachtes "Argument". Bist Du etwa BuPo ?

Eigentlich geht es eher um QTreiberins Prognose und Deine Antwort darauf:   Dass "Notwehr" (§32 StGB) nicht greift, sondern nur "Rechtfertigender Notstand" (§34 StGB) in Betracht kommt, haben wir g

Wenn ich jemanden sehe der einen Hund tritt, hat der schneller eine Anzeige am Hals als er gucken kann... und im Falle des Users Blaulicht dazu auch noch ein Dissi...

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@Blaulicht: Ja, ich weiß, es trägt wenig bis gar nichts zum Sachthema bei, was ich Dir jetzt mitteilen möchte:

 

Ich habe (schon sehr lange) den Eindruck, dass Du hier im RF (auch und gerade als PVB) wahr- und angenommen werden möchtest. Um dieses Ziel zu erreichen, bedienst Dich (unglücklicherweise) fallweise der Kommunikation Deiner Macht- und Gewaltphantasien, wobei das m. E. eine für einen PVB ziemlich ungeeignete Strategie darstellt.

 

Wenn Du tust (schreibst), was Du meistens tust, bekommst Du das, was Du meistens bekommst. Wenn Du etwas anderes möchtest (z. B. Respekt und Anerkennung), dann tue (schreibe) etwas anderes.

 

Ein ganz persönliches P.S.: im Grunde genommen mag ich Dich, sonst hätte ich Dir das Obige nicht mitgeteilt.

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Ein Diszi wird ganz automatisch und immer gegen den Beamten eingeleitet, das weiss ich nun aus ureigener Erfahrung. Selbst die Einstellung des Strafverfahrens, z. Bsp. weil die Anzeige zurück gezogen wurde, kann eine Fortführung des Diszi mit anschließender Disziplinarstrafe führen. Auch das weiss ich aus eigener Erfahrung. Ich wurde übrigens von dem für Disziplinarverfahren besten Rechtsanwalt vertreten, den es damals in diesem Bundesland gab. Also komm uns doch bitte nicht mit deinem Halbwissen, 'Blaulicht'.....

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  • Verteidigungshandlung
  • gegen rechtswidrigen Angriff

 

Genau aus diesem Grunde würde mein Rüde freigesprochen werden, wenn er dir das Bein zerbeisst.

Aber das ist ja doch alles hypothetisch, weil du vor lauter Schiss eher Hasenpanier geben würdest... Schön aber, wie du einmal mehr blaulichterst.

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Och, ich kenn mich 'ein bisschen' in der Thematik aus.... HarryB, ein D-Verfahren muss nicht zwangsläufig bei einer Anzeige eingeleitet werden. Wird oft, muss aber nicht. Eine Anzeige führt aber zumindest zu einer Betrachtung, ob hinreichende Verdachtsmomente einer Dienstpflichtsverletzung vorliegen; das Ergebnis dieser Prüfung ist dann relevant dafür, wie es weitergeht.

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Och, ich kenn mich 'ein bisschen' in der Thematik aus.............

Das hast du ja schon reichlich oft behauptet, zu allen möglichen Thematiken sogar.

 

Endlich gibt's du mal zu, dass es halt nur jeweils "ein bisschen" ist.

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Och, es gibt auch Themen zu denen schweige ich komplett (kochen, bügeln, Wäsche waschen, Flugzeug fliegen, Hubschrauber reparieren, Tiermedizin) weil ich mich da gar nicht auskenne. Das bisschen Dienstrecht reicht aber noch, um um einiges richtiger zu sein, als HarryB's Behauptung.

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... Wenn heute jemand nach meinem Boxermischling treten würde und ihn träfe, würde ich wieder wohlüberlegt spontan handeln, weil sich meine Fellnase nicht wehren würde. Als Hundehalter trage ich Verantwortung und muss daher im Einzelfall etwas tun, wozu mein Wuffl aufgrund seiner Verhaltensausprägungen (glücklicherweise) nicht in der Lage ist.

.

 

Respekt. Ich bin nicht sicher, wie mein Hund reagieren würde. Vermutlich angreifen!

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Och, es gibt auch Themen zu denen schweige ich komplett (kochen, bügeln, Wäsche waschen, Flugzeug fliegen, Hubschrauber reparieren, Tiermedizin) weil ich mich da gar nicht auskenne. Das bisschen Dienstrecht reicht aber noch, um um einiges richtiger zu sein, als HarryB's Behauptung.

Och..............

 

 

Wenn man sich nur "ein bisschen" auskennt ist es (zumindest meiner Meinung nach) besser, sich aus Diskussionen komplett raus zu halten.

 

Insbesondere aus Themen, in denen es nicht um Lappalien, sondern um Verkehrsrecht, Strafrecht usw. geht.

 

 

Aber, och.........

 

Es fällt ja nicht leicht, mal die Füße still zu halten und nicht zu allem..............

 

 

@all: sorry for OT

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Das bisschen Dienstrecht reicht aber noch, um um einiges richtiger zu sein, als HarryB's Behauptung.

Eigentlich geht es eher um QTreiberins Prognose und Deine Antwort darauf:

 

@Q-treiberin, anzeigen kannst du ob ein D-Verfahren eingeleitet wird, kannst du nicht beeinflussen, das entscheidet der Dienstvorgesetze oder der höhere Dienstvorgesetze. Da hier (so wie das Beispiel klingt) kein Dienstbezug vorliegt würde vermutlich keine Disziplinarverfahren, trotz Anzeige, eingeleitet werden. Die Strafanzeige würde, so wie der Sachverhalt sich darstellt (Hundehalte lässt Hund mit Absicht gegen den Reifen pinkeln) wohl eingestellt, da der Tritt wohl Notwehr sein dürfte.

Dass "Notwehr" (§32 StGB) nicht greift, sondern nur "Rechtfertigender Notstand" (§34 StGB) in Betracht kommt, haben wir geklärt. §34 ist aber die allgemeinere Norm, die in diesem Fall von einer spezielleren (§228 BGB) "übersteuert" oder verdrängt wird:

 

Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

(Hervorhebung von mir).

 

Über §17 TierSchG und u.U. §303 StGB dürfte Deine Tat also strafbar sein, weil Du Dich auf §228 BGB nicht berufen kannst. Und dann greift ...

 

Der Dienstvorgesetzte hat die Dienstpflicht zur unverzüglichen Einleitung eines Disziplinarverfahrens, wenn er Kenntnis von Tatsachen erhält, aufgrund derer die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein bestimmter Beamter schuldhaft seine Dienstpflichten in disziplinarrechtlich relevanter Weise verletzt hat.

... weil Du - nicht nur aber auch wegen der Strafbarkeit Deines Verhaltens - dem Ansehen Deiner Behörde schadest.

 

P.S.: Genau genommen müsste man wegen Deines Geschreibsels hier im RF also ein D-Verfahren gegen Dich einleiten :D.

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rth, on 17 Nov 2014 - 10:22, said:

 

Gast225, on 17 Nov 2014 - 05:40, said:

...Ja, so ist es. Wenn Platz ist wird die 10 cm hohe Bordsteinkante hochgefahren und über den Fußweg in die Lücke eingeschwenkt.

Ist die Kante zu hoch, muss die Lücke mindestens doppelt so gro sein wie das Fahrzeug, sonst bekommt man es nicht hin.

 

Es geht hier um "Quer" Parkplätze. Aber auch bei "Längs" Parkplätzen muß ich rückwärts fahren. Laut @janr faktisch verboten.

Das manche :drive: nicht einparken können ist unstrittig.

 

Die Aussage ging ja auch an Zöllner wi man aus dem Beitrag sehen kann, was du aber nicht mitzitiert hast.

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Och, ich kenn mich 'ein bisschen' in der Thematik aus.... HarryB, ein D-Verfahren muss nicht zwangsläufig bei einer Anzeige eingeleitet werden. [....]

Tja, eben nur ein bisschen...... Ich zitiere mal aus den weiten des Internets bzgl. Disziplinarrecht:

 

Disziplinarrecht: Die Disziplinarmaßnahme dient dazu, Beamte an die Einhaltung ihrer Beamtenpflichten zu ermahnen und sie im Extremfall aus dem Dienst dauerhaft zu entfernen.

Das bedeutet, dass straffällige Beamte neben einem Strafverfahren in der Regel auch mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen haben.

In der Regel, werter bisschen Auskennender, heißt soviel wie, dass es eher die Ausnahme ist, wenn kein Diszi eingeleitet wird.

Ich darf dich auch noch einmal darauf verweisen, dass ich aus eigener Erfahrung berichte. Ich wurde wegen Sachbeschädigung beanzeigt und hatte daraufhin auch gleich ein Diszi am Hals. Die Anzeige hatte rein garnichts mit meinem Dienstauftrag zu tun, die Begründung des Diszis war, dass ich das geforderte Wohlverhaltens eines Beamten auch ausserhalb der Dienstzeit missachtet hätte.

Also erzähl du mir bitte nichts vom Pferd....

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In der Regel bedeutet jedoch nicht immer, sondern nach der Prüfung, ob eine Dienstvergehen vorliegt.... Ich darf dich auch einmal darauf verweisen, dass ich aus eigener Erfahrung berichte. Ich wurde angezeigt und hatte daraufhin kein Disziplinarverfahren am Hals. Die Anzeige hatte was mit einer konkreten Diensthandlung zu tun, war aber ungerechtfertigt.

 

Wie ist dein Verfahren ausgegangen? Das Wohlverhalten außerhalb des Dienstes muss einen Bezug zum Dienst haben, denn das Beamtentum muss auch dem Beamten Freiheit und Freiraum gönnen - deswegen kann sich das Beamtenrecht und dessen Pflichten nicht über das gesamte Privatleben ausbreiten, sondern nur über den Teil, der im Sachzusammenhang mit seinem Dienst steht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(total toll wäre auch, wenn du Auszüge zitierst wenn du da einen Link bei packst, dass man auch gucken kann, was du nicht zitiert hast.... so ein bisschen Quellenangabe halt.... wie man das beim Zitieren externer Quellen halt macht)

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Lesen und (!) verstehen ist nicht so deine Stärke, oder? Weiter oben hatte ich schon geschrieben, das Diszi bleibt bestehen, auch wenn die Strafanzeige zurück genommen wird. So war es bei mir, keine Strafanzeige mehr, aber eine Disziplinarstrafe von DM 1,000.00. Ganz abgesehen von dem ganzen Blues der darauf folgte und mich schließlich veranlasste, den Status Beamter auf Lebenszeit aufzugeben.

Der Staat als AG verlangt durchgängig ein Wohlverhalten seiner Beamten, da bedarf es keines Dienstbezuges.....

Was du da aus eigener Erfahrung berichtest, ist der typische Apfel-Birnen-Vergleich. Wenn sich eine Anzeige als unberechtigt erweist, dann liegt es auf der Hand, dass auch das Diszi folgenfrei eingestellt wird.

Aber nun erzähle doch mal bitte endlich, wie du meinen Rüden treten möchtest. Und wenn du schon dabei bist, kannst du auch gleich heraus lassen, wie sich denn eine Anzeige gegen den Halter eines Rüden, der gegen ein Autorad pinkelt, artikulieren sollte.....

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Lesen und (!) verstehen ist nicht so deine Stärke, oder?

 

 

 

Der Staat als AG verlangt durchgängig ein Wohlverhalten seiner Beamten, da bedarf es keines Dienstbezuges

falsch

 

lies doch mal diese Begründung (da du mir ja nicht glaubst, hab ich dir mal ein Richterspruch gesucht)

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=211210B2B29.10.0

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Nein @HarryB, der erste Leitsatz sagt, dass ein Dienstbezug vorliegen muss.

Diese Interpretation hast du nun aber ganz allein für dich, würde ich mal meinen:

 

Ein Dienstbezug ist nicht allein in den Fällen gegeben, in denen der Beamte auf seinem Dienstposten mit gerade denjenigen Aufgaben befasst war, die Gegenstand des ihm zur Last gelegten außerdienstlichen Fehlverhaltens sind. Es genügt, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt [....]

Wie ich schon vorher sagte, der Staat als AG verlangt von seinen Beamten auch außerdienstliches Wohlverhalten - nichts anderes sagt der Leitsatz aus.

Es ist aber immer wieder beeindruckend, wie du dich hier selbst bloss stellst.....

 

@rth: Ich räume meinem Hund auf jeden Fall das Notwehrrecht ein, mir würde gar die Leine aus der Hand fallen.....

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Nein @HarryB, der erste Leitsatz sagt, dass ein Dienstbezug vorliegen muss.

Der Senat hat bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 5.10 - Rn. 23) ...

Und nu?

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Pedro, das ist doch nur ein Urteil vom BVerwG, da steht Blaulicht doch wohl mit seinem Wissen drüber.... ts ts ts.

Es ist ein Zitat aus seinem Link in #116 ;). Ich würde ihm einfach raten, seine Aggressionen unter Kontrolle zu halten und den Hund nicht zu treten. Das ist für alle Beteiligten besser.

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Ich würde empfehlen, nur weil man mit dem Einparken anderer Menschen nicht einverstanden ist, davon abzusehen seinen Hund an dessen Reifen pinkeln zu lassen. Das ist nämlich der Schritt in die Selbstjustiz. Der Tritt gegen den Hund ist angebrachte Verteidigung!

(bezüglich den Hund als Ersatz / Stellvertreter für die eigene Handlung zu nutzen kann Eribär bestimmt etwas sagen)

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Aber das heißt doch nicht, dass er den Inhalt seines Links auch verstanden hat...

Natürlich nicht.

 

Der Tritt gegen den Hund ist angebrachte Verteidigung!

Würdest Du bitte #110 nochmals lesen und dann argumentieren, warum die Sauberkeit Deines Reifens ein Gut ist, das man dadurch verteidigen darf, dass man einem Wirbeltier Schmerzen bereitet?

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Der Tritt gegen den Hund ist angebrachte Verteidigung!

 

:kotz: Wegen ein bisschen Urins willst Du ein Lebewesen mit Schmerzempfinden verletzen? :kotz:

So viel kann ich gar nicht essen wie ich kotzen könnte....

 

 

 

Aber eins ist sicher, sollte ich irgendwann herauskriegen wer Du genau bist, bekommt Dein Dienstvorgesetzter alle Deine bis jetzt 6.672 Beiträge zu lesen...

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Also es gibt mehr Zusatzzeichen als man sich vorstellen kann.

 

Denn auch die Bundesländer können Zusatzzeichen genehmigen.

(Und ganze Kataloge anlegen).

Oder sogar den Zustimmungsvorbehalt abschaffen - dann kann fast jeder wie er will.

 

Es gibt also vermutlich die Möglichkeit "Vorwärtsparken" wirksam anzuordnen.

 

 

Herleitung:

 

Es gibt das bayerische Zusatzzeichen

[nur vorwärts einparken]

im Katalog für Zusatzzeichen Anwendungshinweise StVO.

 

Dieses würde ich als verbindlich ansehen.

 

Das BayObLG hat wegen des Wortes "nur" z. B. das

[nur in markierten Parkständen] oder so ähnlich

als verbindlich angesehen.

 

 

Von daher logischer Schluß - Art der Aufstellung kann vorgeschrieben werden.

Wenn man nur will.

 

 

 

Dazu kommt noch, daß man mal darüber nachdenken könnte warum man so etwas anordnet (und bitte nicht ichbezogen überlegen) und was mit den Parkplätzen passieren könnte wenn dem Schild nicht gefolgt wird...

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Auch bei vorliegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts kann das einfache Verwaltungsgericht in seinem Urteil zu anderen Ergebnissen kommen. Habe ich selber erfahren müssen, wobei ich meinen Fall gleichgelagert sah. Das sah die Verwaltungsrichterin anders und nahm als Beispiel für die Ablehnung meines Begehrens ein Urteil eines (zeitlich danach) gefällten Urteils eines Landesverwaltungsgerichts. Es gibt in unserem Rechtssystem nicht den sogenannten "Präzedenzfall"

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@Blaulicht: Was ist es, das Dich dazu nötigt, immer Recht haben zu wollen, obwohl Fakten Deine Aussagen(n) widerlegen?

@Blaulicht: Magst Du bitte auf die o.g. Frage antworten, zumal Du selbst ja (zu Recht) darauf bestehst, dass auf Deine Fragen eingegangen wird.

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@Zöllner:

gut, aber:

1. Es gibt den bayerischen Anwendungshinweise Zusatzschilder Katalog (den es vielleicht nichtmal bräuchte) und da ist das [nur vorwärts parken] drin.

2. Es gibt das "nur" Urteil für ein anderes "nur" Parkschild aus dem Katalog

3. Es ist Bayern ;)

 

 

Ich würde sagen in Bayern kann man vorwärts einparken (natürlich nur mit "nur") verbindlich anordnen.

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Ich würde empfehlen, nur weil man mit dem Einparken anderer Menschen nicht einverstanden ist, davon abzusehen seinen Hund an dessen Reifen pinkeln zu lassen. Das ist nämlich der Schritt in die Selbstjustiz. Der Tritt gegen den Hund ist angebrachte Verteidigung!

(bezüglich den Hund als Ersatz / Stellvertreter für die eigene Handlung zu nutzen kann Eribär bestimmt etwas sagen)

Du kannst es einfach nicht lassen, Blödsinn zu verfassen, oder? Abgesehen davon, dass noch bevor dein Fuss den Hund trifft, dieser beinahe ab ist, hat deine Handlung auch keinerlei Rechtsgrundlage

Du riskierst also nicht nur erhebliche Schmerzen, sondern auch noch ein Disziplinarverfahren. Ganz zu schweigen von der dicken Lippe, wo du doch ohnehin Schiss vor Hunden hast.....

 

Edit: Vielleicht aber bist du der Auffassung, es handele sich bei deinem Tritt um eine polizeiliche Maßnahme, die der Bürger erst einmal hin zu nehmen hat und ggf. nachher rechtlich klären kann. Dazu aber lass dir gesagt sein, dass mein Rüde solche Erklärung erstens nicht versteht und zweitens einer der ungeduldigen Sorte ist und auf sofortige Klärung besteht.....

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Mensch, Junx und Mädels, der Fred wäre fast wieder zum eigentlichen Thema abgeglitten.....

 

kopfschüttelnde Grüße

Wolle

PS: Kann man nicht bitte entweder den Fredtitel ändern oder die 90% OT-Beiträge in einen anderen Fred entsorgen? Wer hier Antworten zum eigentlichen Thema sucht, der muss ja verzweifeln.!

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@Wolle63: Mensch, Junge, das macht ja den Reiz des RF aus, dass sich die Beiträge häufig (oder auch immer) um den ursprünglichen Thread herummäandern. Und das könnte ja eine gute Gelegenheit für Dich sein, Deine mentale Geschmeidigkeit zu trainieren. Nicht wahr, Mensch, Junge?

 

kopfnickende Grüße

Eribär

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Abgesehen davon, dass noch bevor dein Fuss den Hund trifft, dieser beinahe ab ist, hat deine Handlung auch keinerlei Rechtsgrundlage

Du riskierst also nicht nur erhebliche Schmerzen, sondern auch noch ein Disziplinarverfahren. Ganz zu schweigen von der dicken Lippe, wo du doch ohnehin Schiss vor Hunden hast...

Wenn man es mal ganz emotionslos betrachtet, ist IMO beides ziemlich unverhältnismäßig. Der Tritt wegen des gehobenen Beins ist falsch und wohl strafbar. "Fuß ab" wegen des Tritts erinnert mich aber auch irgendwie an die Scharia. Die nächste Eskalationsstufe ist dann wohl der SWG.

 

Und das alles wegen eines "falsch herum" geparkten Autos und eines Hundes, der seine Notdurft verrichtet. Die Welt ist seltsam :D.

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Ja, und scheinbar (eher tatsächlich) steigt bei tendenziell immer mehr Menschen die Aggressionsausprägung bei gleichzeitiger Absenkung der Hemmschwelle.

 

Und nein, ich habe (vorläufig) keine (belastbaren) Daten zu dieser Feststellung; ist eher eine Interpretation meiner Wahrnehmungen im Alltagsgeschehen.

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Hi,

 

es ist nicht die (meine) fehlende "emotionale Geschmeidigkeit", sondern es nervt einfach nur noch, wenn sich immer wieder die gleichen Leute die gleichen Sinnlosigkeiten, völlig am Thema vorbei, an den Kopf hauen und sogar so weit gehen, sich persönlich zu beleidigen. Weil, in der (vermeintlichen) Anonymität des INet kann man das ja weitgehend ungestraft machen.

Wer hier (halbwegs) sachliche Antworten auf seine Frage(n) erwartet, steht deshalb auf verlorenem Posten.....

 

Grüße

Wolle

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...Wer hier (halbwegs) sachliche Antworten auf seine Frage(n) erwartet, steht deshalb auf verlorenem Posten.....

 

Hallo wollw63, nur ganz allgemein, nicht nur hier: Nach meiner Beobachtung findest du wichtige, sachliche Hinweise unter den ersten ca. 10 Antworten.

Danach wird es oft OT.

Einige Antworten nehme ich nicht all zu Ernst, ärgerlich sind für mich Hinweise, die ich als bewust irreführend einordne.

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@wolle63: Danke für Deine Antwort, wobei ich zwei Dinge richtig stellen möchte:

 

Ersten sprach ich von mentaler (nicht emotionaler) Geschmeidigkeit, zweitens von "trainieren", was ja impliziert, dass da etwas da ist und eben nicht gänzlich fehlt, wie von Dir (fälschlicherweise) angenommen.

 

Ja, war ziemlich OT. Mensch, Junge, verzeihst Du mir?

 

Fragende Grüße

 

Eribär

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