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Polizei Bereits Bei Mir Gewesen! Ersafa Noch Sinnvoll?


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Zu folgendem Sachverhalt würde ich gerne eure geschätzte Meinung hören:

 

Anfang September bin ich außerorts im Fahrverbotsbereich belichtet worden. Das Fahrzeug läuft aus versichtungstechnischen Gründen auf einen nähren Verwandten, weshalb auch er zunächst den Anhöhrungbogen zugestellt bekam. Dieser bestritt die Fahreingenschaft im Anhöhrungsbogen und wurde deshalb auch von der Polizei besucht. Dort machte er natürlich von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, jedoch kam die Polizei nun doch über Umwege auf mich und hat mich auch persönlich mit dem Fahrzeug vor der Tür angetroffen. Auch ich habe dann die Fahrereigenschaft bestritten, zumal das Foto als Beweis lediglich Kinn und Mund ohne Haaransatz oder gar die Nase zeigt.

 

Der Polizist meinte, dass er zwar glaube, dass ich gefahren bin, jedoch aufgrund des Fotos er dafür seine Hand nicht ins Feuer halten könne.

 

Trotzdem habe ich jetzt einen Anhöhrungsbogen (natürlich ohne Bild) in dieser Sache bekommen, was mich vor folgende Probleme stellt, bzw. mir imho folgenden Handlungsspielraum ermöglicht, obwohl mich die Polizei bereits erfolgreich besucht hat:

 

1. Ich lasse es drauf ankommen, lege Widerspruch gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid ein und lasse mich anwaltlich vertreten. Wegen dem fragwürdigen Beweis rechne ich mir da einige Chancen aus, habe aber etwas Bammel vor den Kosten. Kann mir hier jemand Zahlen aus ähnlich gelagerten Fällen nennen?

 

2. Da ich eine nicht unerhebliche Anzahl von Brüdern habe, denke ich laut über die ErSaFa-Methode nach. Das würde dann, wenn ich das richtig verstanden habe so ablaufen:

- Bruder trägt sich beim Besuch selbst in den Anhöhrungsbogen ein und gibt die Fahrereigenschaft zu (hohe Ähnlichkeit mit mir, vor allem in der betreffenden Partie)

- Mglw. ergeht dann ein Anhöhrungsbogen oder gleich ein BuGeBe gegen meinen Bruder

- diesem wird fristgerecht mit der Begründung widersprochen man würde sich gerne mit einem Anwalt beraten

- ich werde in die Verjährung gerett (3 Monate + 2 Wochen ab Zugang der Anhöhrung gegen mich)

- Mein Bruder bestreitet die Fahrt und beruft sich auf ein jetzt entdecktes Alibi (Geld an einem anderen Ort zur fast gleichen Zeit abgehoben) Mglw. gebe ich eine entsprechende Eidesstaatliche Versicherung ab.

 

3. Wir schreiben beide an die betreffende Behörde, dass wir beide die Fahrereigenschaft nicht ausschließen können und nicht wissen wer gefahren ist. Das ganze wäre dann mit dem Ziel die Behörde mit meinem Bruder und dem schlechten Bild zu konfrontieren.

 

Welches Verfahren würdet ihr wählen? Habe ich irgendwo offensichtliche Fehler oder Probleme übersehen? Welche Stolpersteine gibt es bei ErSaFa oder begehen wir sogar unter Umständen irgendwann eine strafbare Handlung?

 

Vielen Dank für eure geschätzte Meinung,

 

Emulbesup

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...Dieser bestritt die Fahreingenschaft im Anhöhrungsbogen

erster Fehler

und wurde deshalb auch von der Polizei besucht. Dort machte er natürlich von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch,

zweiter Fehler

zumal das Foto als Beweis lediglich Kinn und Mund ohne Haaransatz oder gar die Nase zeigt.

das reicht völlig aus

 

Der Polizist meinte, dass er zwar glaube, dass ich gefahren bin, jedoch aufgrund des Fotos er dafür seine Hand nicht ins Feuer halten könne.

muss er nicht, warum sollte er sich verbrennen wollen?

 

Trotzdem habe ich jetzt einen Anhöhrungsbogen

 

was hast Du denn erwartet? einen Blumenstrauss?

 

1. Ich lasse es drauf ankommen, lege Widerspruch gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid ein und lasse mich anwaltlich vertreten. Wegen dem fragwürdigen Beweis rechne ich mir da einige Chancen aus, habe aber etwas Bammel vor den Kosten. Kann mir hier jemand Zahlen aus ähnlich gelagerten Fällen nennen?

zusätzlich zum Bussgeld, den Anwalts- und Gerichtskosten lediglich ca. 1000 Euro für den Gutachter, falls Du nicht vorher einen Rückzieher machst

 

2. Da ich eine nicht unerhebliche Anzahl von Brüdern habe, denke ich laut über die ErSaFa-Methode nach. Das würde dann, wenn ich das richtig verstanden habe so ablaufen:

- Bruder trägt sich beim Besuch selbst in den Anhöhrungsbogen ein und gibt die Fahrereigenschaft zu (hohe Ähnlichkeit mit mir, vor allem in der betreffenden Partie)

- Mglw. ergeht dann ein Anhöhrungsbogen oder gleich ein BuGeBe gegen meinen Bruder

- diesem wird fristgerecht mit der Begründung widersprochen man würde sich gerne mit einem Anwalt beraten

- ich werde in die Verjährung gerett (3 Monate + 2 Wochen ab Zugang Anordnung der Anhöhrung gegen mich)

- Mein Bruder bestreitet die Fahrt und beruft sich auf ein jetzt entdecktes Alibi (Geld an einem anderen Ort zur fast gleichen Zeit abgehoben) Mglw. gebe ich eine entsprechende Eidesstaatliche Versicherung ab.

Klingt in der Theorie gut, in der Praxis erzeugt es sicher ein kurzes Lächeln beim SB

 

 

3. Wir schreiben beide an die betreffende Behörde, dass wir beide die Fahrereigenschaft nicht ausschließen können und nicht wissen wer gefahren ist. Das ganze wäre dann mit dem Ziel die Behörde mit meinem Bruder und dem schlechten Bild zu konfrontieren.

nicht die Behörde, den vom Gericht auf Deine Kosten bestellten Gutachter

 

Welches Verfahren würdet ihr wählen?

Den Bussgeldbescheid abwarten und zahlen

Habe ich irgendwo offensichtliche Fehler oder Probleme übersehen?

nein, nicht übersehen - sondern alle gemacht

Welche Stolpersteine gibt es bei ErSaFa

Steine? Granitblöcke, unbehauen...

oder begehen wir sogar unter Umständen irgendwann eine strafbare Handlung?

das liegt an Dir

 

 

Vielen Dank für eure geschätzte Meinung,

 

Emulbesup

gern
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zu 1.

Der Anwalt wird sicherlich teurer als das Bußgeld für den Verstoß und selbst wenn da Verfahren eingestellt wird, bleibt man meist auf den Kosten sitzen.

 

zu 2.

Je nach dem wie gut das Alibi ist, kann auch dein Bruder der Dumme sein.

 

zu 3.

Auch eine Möglichkeit mit der Gefahr eines Gutachtens ab 800 bis 1.000 Euro.

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Mhh, ich sehe das bis jetzt so: Die Polizei hat EINEN potentiellen Täter der NICHT der offizielle Halter ist gesehen. Weitere Personen die in Frage kommen wurden nicht in die Ermittlungen miteinbezogen. Das das Fahrzeug bei ihm angetroffen wurde kann nicht mehr als ein Indiz sein. Der eigentliche Beweis - ein äußerst dünnes Foto - taugt sicherlich nicht um uns zwei auseinander zu halten. Oder anders herum: Wäre tatsächlich er gefahren, wäre die Situation jetzt identisch und ohne Alibi müsste ich um eine Verurteilung bangen. Das darf in einem Rechtsstaat einfach nicht sein. Eigentlich sollte so ein Verfahren, nachdem nach Beweislage zwei Täter in Frage kommen, imho ohnehin sofort eingestellt werden.

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..........Der eigentliche Beweis - ein äußerst dünnes Foto - taugt sicherlich nicht um uns zwei auseinander zu halten...........

Das ist lediglich deine Meinung.

 

Ein Richter oder ein von diesem beauftragter Gutachter kann da anderer Meinung sein.

Und der Gutachter kostet dich, wenn er dich identifiziert und wie bereits erwähnt,

locker noch ca. 1000,- extra.

 

Außerdem ist das originale Foto in der Regel wesentlich besser als die Kopie die dir vorliegt.

 

Ich befürchte, so wie das bis jetzt gelaufen ist, dürfte der Drops gelutscht sein.

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Das entgültige Alibi meines Bruders würde neben der Aussage seines Arbeitgebers, eine Abhebung an einem unmöglich weit entfernten Geldautomaten und meine eidesstattliche Versicherung beinhalten. Das sollte doch ausreichen, oder?

Das kommt darauf an. Wenn das Foto so "schlecht" ist liegt trotzdem das "Geständnis" deines Bruders vor. Was der Richter dann für sein Urteil zugrunde legt ist - ausschließlich - seine Entscheidung.

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Das entgültige Alibi meines Bruders würde [...], eine Abhebung an einem unmöglich weit entfernten Geldautomaten und meine eidesstattliche Versicherung beinhalten. Das sollte doch ausreichen, oder?

Naja, es wurde eine Abhebung vom Konto deines Bruders vorgenommen. Wer dies war, weiss im Zweifel nur die Bank und die Videoaufnahmen dürften mittlerweile überspielt sein.

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Moin Moin

 

 

Mhh, ich sehe das bis jetzt so: Die Polizei hat EINEN potentiellen Täter der NICHT der offizielle Halter ist gesehen. Weitere Personen die in Frage kommen wurden nicht in die Ermittlungen miteinbezogen. Das das Fahrzeug bei ihm angetroffen wurde kann nicht mehr als ein Indiz sein. Der eigentliche Beweis - ein äußerst dünnes Foto - taugt sicherlich nicht um uns zwei auseinander zu halten. Oder anders herum: Wäre tatsächlich er gefahren, wäre die Situation jetzt identisch und ohne Alibi müsste ich um eine Verurteilung bangen. Das darf in einem Rechtsstaat einfach nicht sein. Eigentlich sollte so ein Verfahren, nachdem nach Beweislage zwei Täter in Frage kommen, imho ohnehin sofort eingestellt werden.

Ich denke, daß du das falsch siehst.

Die Polizei hat nicht den potenziellen Täter gesehen - die hat den Täter gesehen.

Und darum kam auch der AHB zu dir.

Mit dem Bild ist auch sichergestellt, daß du am Tatort warst. Du kannst also kein ehrliches Alibi haben.

Du willst jetzt der Behörde eine Person präsentieren, die per Geständnis die Tat zugeben soll und nach geraumer Zeit das Geständnis zurückziehen soll.

Damit diese Person aber nicht "verknackt" wird, muß sie freiwillig und von sich aus ein Alibi angeben.

Das hat mir unserem Rechtsstaat nichts zu tun, sondern vielmehr mit eurer Krückerei.

Wenn zwei Täter infrage kommen, muß die Behörde bzw. der Richter tiefer porkeln und versuchen Beweise für eine Täterschaft zu erlangen. Das wird dann wohl über ein Gutachten passieren. Aber auch das ist eurer Krückerei geschuldet.

Nichts aufregendes also - alles ganz normal.

 

Gruß

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Ich befürchte, so wie das bis jetzt gelaufen ist, dürfte der Drops gelutscht sein.

Das steht doch völlig ausser Frage! Natürlich ist das Ding durch. Oder gibt es einen User in diesem Forum, welcher der Meinung ist, die geplante Vorgehensweise des TE könnte erfolgreich enden?
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jedoch kam die Polizei nun doch über Umwege auf mich

Nicht auf Umwegen, sondern weil der Halter ganz klar gesagt hat: Schaut euch meine nahen Verwandten an. Dort findet Ihr den Fahrer.

Der SB hat dann einfach beim EMA nachgefragt.

 

zumal das Foto als Beweis lediglich Kinn und Mund ohne Haaransatz oder gar die Nase zeigt.

Du kannst davon ausgehen, dass das nicht(!) das komplette Blitzfoto ist. Alleine schon deshlab nicht, weil der SB ja irgendwoher das Kennzeichen haben muß. Logisch, oder ?

 

Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

a) Das Orginalbild ist gut genug, dass der SB dich anhand des beim EMA hinterlegten Bildes identifzieren konnte. Ob im Verfahren ein SV zu einem anderen Schluß kommen kann ist dann fraglich.

b) Der SB hat einfach geraten und hat deshalb mal die Cop's los geschickt.

 

Tendenziell würde ich auf a) tippen. Für Dich würde das bedeuten, schon mal 1000 EUR bereit zu halten.

 

Gruß,

AnReRa

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Also, danke für eure zahlreichen und ausführlichen Antworten. ErSaFa ist für uns damit vom Tisch. Den Luxus des Widerspruchs und der Akteneinsicht werde ich mir allerdings auf jeden Fall gönnen.

 

Um´s Geld geht's mir dabei nicht, selbst das Fahrverbot könnte ich relativ bequem handeln. Was mir deutlich mehr Kopfschmerzen macht ist eine Änderung im Zusammenhang mit dem neuen Bußgeldkatalog. Nach dieser kann die Führerscheinstelle beim zweiten gleichartigen Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraumes, wobei einer besonders schwer sein muss (also dieser), ohne weitere Begründung die MPU anordnen. Wie die für über 90% aller Leute beim ersten Mal ausgeht ist ja bekannt. Im Klartext: Das nächste Mal über 20 km/h zuviel und ich bin vom Ermessen der Führerscheinstelle abhängig. Leider finde ich den entsprechenden Artikel auf Focus online nicht mehr.

 

Was mich hier etwas wundert: Warum glaubt hier keiner an die Möglichkeit, dass das Foto tatsächlich zu schlecht sein könnte, bzw. die Ähnlichkeit der betreffenden Gesichtspartie groß genug sein könnte? Kommt das tatsächlich so selten vor?

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Nach dieser kann die Führerscheinstelle beim zweiten gleichartigen Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraumes, wobei einer besonders schwer sein muss (also dieser), ohne weitere Begründung die MPU anordnen.

Wo hast du denn das her?

 

Bei Alkohol trifft dies zwar zu aber nicht bei anderen Verstößen. Da muss du schon mehr anstellen.

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ErSaFa ist für uns damit vom Tisch. Den Luxus des Widerspruchs und der Akteneinsicht werde ich mir allerdings auf jeden Fall gönnen.

Eventuell erhält nur ein RA Akteneinsicht. Du hast kein Recht darauf.

Was mich hier etwas wundert: Warum glaubt hier keiner an die Möglichkeit, dass das Foto tatsächlich zu schlecht sein könnte

Weil nahezu flächendeckend auf digitale Fotografie umgestellt wurde.

bzw. die Ähnlichkeit der betreffenden Gesichtspartie groß genug sein könnte?

weil ein Gutachter ausser bei eineiigen Zwillingen diese widerlegt

Kommt das tatsächlich so selten vor?

Ja. Die Fehler wurde direkt nach Erhalt des AHB gemacht.

Sieh es positiv: Du hast 1000 Euro für einen Gutachter gespart. Die kannst Du z.B. in funktionsfähige Technik investieren...

  • Like 1
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Nach dieser kann die Führerscheinstelle beim zweiten gleichartigen Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraumes, wobei einer besonders schwer sein muss (also dieser), ohne weitere Begründung die MPU anordnen. Wie die für über 90% aller Leute beim ersten Mal ausgeht ist ja bekannt

Die Aussage zur MPU-Anordnung ist absoluter Quatsch.

 

Die Aussage zur Durchfallquote ist absoluter Quatsch.

 

Das einzige was hinkommt ist, dass 90 % aller Leute die ohne jegliche Vorbereitung zur MPU gehen und meinen ein netter Augenaufschlag und ein "Herr Gutachter ich mach das bestimmt nicht wieder..." würde reichen, durchfallen. Aber die sind dann auch selber schuld.

 

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Was ist hier eigentlich die rechtl Grundlage, warum hat nur ein RA Recht auf Akteneinsicht?

§ 49 OWiG

Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

 

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

 

 

Hier ist das "kann" der Knackpunkt. Leider...

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Was mich hier etwas wundert: Warum glaubt hier keiner an die Möglichkeit, dass das Foto tatsächlich zu schlecht sein könnte,

Ich glaube dir das. Selbst beim AG erlebt: Einspruch, Richter ruft den Beschuldigten zu sich, man sieht sich gemeinsam das Bild an, Verfahren eingestellt. Dauer der Verhandlung: 2 Minuten. Und ein Gutachter war weit und breit nicht zu sehen (der müsste zur Verhandlung geladen werden und das sollte sich in Erfahrung bringen lassen).

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Was mich hier etwas wundert: Warum glaubt hier keiner an die Möglichkeit, dass das Foto tatsächlich zu schlecht sein könnte,

Ich glaube dir das. Selbst beim AG erlebt: Einspruch, Richter ruft den Beschuldigten zu sich, man sieht sich gemeinsam das Bild an, Verfahren eingestellt. Dauer der Verhandlung: 2 Minuten. Und ein Gutachter war weit und breit nicht zu sehen (der müsste zur Verhandlung geladen werden und das sollte sich in Erfahrung bringen lassen).

 

Ich kenne auch jemanden, der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen.

Wenn der TE zocken will, sein Geld.

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Ich kenne auch jemanden, der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen.

Wenn der TE zocken will, sein Geld.

 

 

Ok, Besserwisser, dann schreib doch mal, wie oft du schon bei Gerichtsverhandlungen warst und dort überraschenderweise ein Gutachter geladen war, ohne dass es der Beschuldigte wusste. Ich bin gespannt......

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Ich kenne auch jemanden, der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen.

Wenn der TE zocken will, sein Geld.

Ok, Besserwisser, dann schreib doch mal, wie oft du schon bei Gerichtsverhandlungen warst und dort überraschenderweise ein Gutachter geladen war, ohne dass es der Beschuldigte wusste. Ich bin gespannt......

 

Ich werde den Teufel tun und auf deine Frage antworten.

Nur so viel. Der Richter kann dich vorwarnen, er kann auch vor Urteilsverkündung andeuten wohin der Hase läuft. Er muss es aber nicht.

Du kannst deinen Einspruch natürlich zurückziehen. Je nach Zeitpunkt kostet es nichts extra; - je später immer mehr.

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Ich werde den Teufel tun und auf deine Frage antworten.

 

Warum habe ich das wohl geahnt?

 

Auf den Rest deines Geblubbers gehe ich wiederum nicht ein, jeder halbwegs intelligente Mensch kann den Unsinn selbst unschwer erkennen.

 

Ich empfehle dringend die Lektüre von §222 StPO

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Auf den Rest deines Geblubbers gehe ich wiederum nicht ein, jeder halbwegs intelligente Mensch kann den Unsinn selbst unschwer erkennen.

 

Danke dafür! Als intelligenter Mensch gelingt mir das sogar noch viel besser, ich erkenne aus den Sätzen von rth nämlich, dass "ein" Richter das Verfahren eingestellt hat. Das ist (im genannten Vergleich) der Gewinner des Golf GTI.

Und die vielen Anderen, die keinen GTI gewonnen haben, sind die anderen Richter, die nicht einstellen, sondern das Hinzuziehen eines Sachverständigen erwägen. Spätestens dann solte man als Betroffenen über einen Strategiewechsel nachdenken.

Selbstverständlich wird bei Bestallung der 222 Beachtung finden, sonst wäre es ein förmlicher Fehler. Aber dass ist Dir aus Deinen vielen besuchten Verhandlungen sicher bekannt.

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Spätestens dann solte man als Betroffenen über einen Strategiewechsel nachdenken.

Selbstverständlich wird bei Bestallung der 222 Beachtung finden, sonst wäre es ein förmlicher Fehler. Aber dass ist Dir aus Deinen vielen besuchten Verhandlungen sicher bekannt.

 

Dir wiederum empfehle ich eine kurze Recherche, bevor du mit Fachbegriffen um dich wirfst:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestallung

 

Aber du hast zumindest sinngemäß etwas sehr richtiges geschrieben, ob bewusst oder nicht:

 

der Richter kann mich nicht im Termin mit einem Gutachter überraschen!

 

Und das ist der Grund, warum die ewigen "Drohungen" hier (sinngemäß: wenn du das Bußgeld nicht akzeptierst, weil du meinst, das Bild sei schlecht, dann zahlst du zusätzlich noch Tausende von Euro für den Gutachter) nichts aus dummes Geschwätz sind. Wenn ich erfahre (und das muss ich vor dem Termin), dass ein Gutachter geladen ist, ziehe ich meinen Einspruch zurück. Kosten: keine zusätzlichen. Wenn der Richter im Termin meint, einen Gutachter zu benötigen, dann muss er vertagen. Wieder kann ich ohne zusätzliche Kosten meinen Einspruch zurücknehmen. Um wirklich die Gutachterkosten bezahlen zu müssen, muss ich schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

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...

Schätzchen, ich hab Dich auch lieb!

 

Auf Deine Empfehlungen verzichte ich jedoch, aus gutem Grund. Im Gegensatz zu Dir bin ich nicht auf Wikipedia angewiesen.

Und ja, ich darf mich als Sachverständiger bestellen lassen und besitze auch eine Bestallungsurkunde. Jedoch nicht im kraftfahrtechnischen Bereich. Obwohl ich bereits mit 21 Jahren Fahrlehrer war.

Und geh' bitte davon aus, dass ich nichts unbewusst schreibe. Deswegen lasse ich das, was ich über Dich denke, komplett weg.

Aber Du kannst Eribaer ja mal um seine Einschätzung fragen, vielleicht hilft Dir das bei der Selbstreflektion.

Im Übrigen gibt es keinen Grund für Dich, auf irgendeine Art arrogant herüber kommen zu wollen.

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Hui, doch noch Bewegung hier drinnen - dankeschön ^_^

 

Nachdem jetzt ErSaFa vom Tisch ist, ging jetzt am Mittwoch der Anhöhrungsbogen mit einem kleinen Schreiben meinerseits raus, indem ich nochmals meinen Standpunkt dargestellt habe. Habe zwar kaum Hoffnung, dass das den erwünschten Erfolg bringen wird, aber wenn sie schon Geld sehen wollen, dann sollen Sie auch was für tun. Für den Staat insgesamt ist das bereits jetzt ein Minusgeschäft...

 

Zu den digitalen Bildchen:

Sicherlich sind die digitalen Bilder besser als die alten Analogen. Unserer eigenen Erfahrung nach kommt es jedoch deutlich öfter vor als man denkt (oder wir hatten bis jetzt unverschämtes Glück), dass das Bild trotzdem nichts ist oder es nicht mit letzter Konsequenz verwertet wird. Innerhalb der engeren (zugegebenermaßen nicht kleinen Familie) kamen von vier Ordnungswidrigkeiten im Punktebereich lediglich zwei durch und auch die jetzige Konstellation wäre wohl mit dem richtigen Vorgehen meinerseits eine Steilvorlage gewesen.

 

Wie gesagt werde ich auf jeden Fall Akteneinsicht nehmen und eine anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen. Ob ich´s bis zur Verhandlung kommen lasse werde ich dann sehen.

 

Nochmal kurz gefragt:

Wie hätte(n) ich/wir uns optimal verhalten? ErSaFa bereits mit dem ersten Anhörungsbogen an den näheren Verwandten? Dann Widerspruch gegen den BuGeBe und ab damit in die Verjährung?

 

Was wäre die unmittelbare unabwendbare Konsequenz gewesen, wenn sich mein Bruder als ErSaFa zum JETZIGEN Zeitpunkt eingetragen hätte? Wäre das nur ohne zusätzliche Konsequenzen nicht geglaubt worden oder hätte das weitreichendere Konsequenzen gehabt?

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Optimaler Verlauf wäre gewesen, wenn der Halter den AHB beantwortet hätte, indem er den Vorwurf nicht abstreitet und dann gegen den folgenden BuGeBe Einspruch einlegt.... Steht aber alles bereits tausendfach beschrieben in diesem schönen Forum...

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Und geh' bitte davon aus, dass ich nichts unbewusst schreibe.

 

Ah, du schreibst also bewusst Unsinn! Gut, dann wissen wir das jetzt auch.
Schätzchen, Du hast die Botschaft nicht verstanden! Aber ehrlich gesagt, ich hatte auch nicht wirklich damit gerechnet. Es fehlt eben doch zu viel. Aber glücklicherweise brauchst Du meine Beiträge nicht zu lesen. Fühlst Du Dich eigentlich besser, wenn man Dir antwortet?
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Moin Moin

 

 

Wie hätte(n) ich/wir uns optimal verhalten?

Limit einhalten.

 

und ab damit in die Verjährung?

Mit irgendwelchen Tricksereien die Verjährung zu erreichen ist weder ein Automatismus noch zwangsläufige Folge.

Da gehört heutzutage viel Glück oder oberflächliche SB dazu.

 

 

Gruß

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Nun ja, hätte der Halter den Vorwurf gleich auf sich genommen, wäre die Wahrscheinlichkeit

 

Das wäre leider deswegen nicht gegangen, da der Halter physisch nicht mehr in der Lage ist ein Auto zu bedienen. Das sich mein Bruderherz sofort in den ersten AHB einträgt wäre keine Möglichkeit?

 

Mich treibt immer noch diese Frage rum:

Was wäre die unmittelbare unabwendbare Konsequenz gewesen, wenn sich mein Bruder als ErSaFa zum JETZIGEN Zeitpunkt eingetragen hätte? Wäre das nur ohne zusätzliche Konsequenzen nicht geglaubt worden oder hätte das weitreichendere Konsequenzen gehabt?

 

Danke schonmal!

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Die Bussgeldstelle weiss nichts von irgendwelchen physichen Mängeln, anderenfalls hätte sie keinen AHB geschickt.

 

Der Eintrag deines Bruders in den AHB wäre die zweite, suboptimale, Option gewesen, allerdings hätte das sofort erfolgen müssen.

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Wenn Dein Bruder sich eingetragen hätte, bestünde zudem die Möglichkeit, dass dieser den BGB an der Backe "behält". Denn eine Ähnlichkeit besteht, hattest Du geschrieben. Wenn der Richter der Meinung ist, den Bruder zu erkennen, verurteilt er ihn.

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