damn08 0 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Hallo, ich bin neu hier, lese aber schon seit geraumer Zeit mit. Nun hats mich aber leider selbst auch mal erwischt^^ Also folgendes ist passiert: Ich wurde am 24.07. mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Das Auto ist aber auf meinen Vater angemeldet und so bekam der nach ca. 2 Monaten einen Anhörungsbogen. Darauf gab er an, dass er nicht wisse wer da gefahren ist.Daraufhin wurde ca. 1,5 Wochen später mein Bruder von der örtlichen Polizei hier angerufen ob er da etwas weiß. Auch der sagte er wisse nichts.Bei mir konnten die wohl nicht anrufen, da ich kein Festnetz habe und meine Handy-Nr. auf anderem Namen läuft^^Nichts desto trotz hatte ich nochmal eine Woche später einen Zettel im Briefkasten von einem Polizist, ich solle mich doch telefonisch bei ihm melden (war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause). Das tat ich aber auch nicht, weil es noch ca. 10 Tage bis zur Verjährungsfrist (23.10.) waren.Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Dass ich da nicht hin muss weiß ich soweit, aber normalerweise ist die Sache doch schon verjährt oder?Oder wurde die Verjährung aufgehoben, als der Polizist versucht hatte mich anzurufen/kontaktieren? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Nichts desto trotz hatte ich nochmal eine Woche später einen Zettel im Briefkasten von einem Polizist, ich solle mich doch telefonisch bei ihm melden (war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause). Das tat ich aber auch nicht, weil es noch ca. 10 Tage bis zur Verjährungsfrist (23.10.) waren. Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Herzlich willkommen im RF. Meine Glaskugel ist leider defekt, aber ich vermute der SB hat "rechtzeitig" deine Anhörung angeordnet und damit die Verjährung unterbrochen. Gewissheit bringt nur eine Akteneinsicht. Ich würde abwarten ob ein BGB kommt. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Meine Glaskugel ist leider defekt, aber ich vermute der SB hat "rechtzeitig" deine Anhörung angeordnet und damit die Verjährung unterbrochen. Gewissheit bringt nur eine Akteneinsicht. Ich würde abwarten ob ein BGB kommt. Meine Glaskugel unkt anders: Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Dass ich da nicht hin muss weiß ich soweit... Vorsicht. Von wem kam das Schreiben? Wenn da von §161a StPO (über §46 OWiG) die Rede ist, könnte die Polizei Verfolgungsbehörde sein und Du müsstest da hin. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Dass ich da nicht hin muss weiß ich soweit... Vorsicht. Von wem kam das Schreiben? Wenn da von §161a StPO (über §46 OWiG) die Rede ist, könnte die Polizei Verfolgungsbehörde sein und Du müsstest da hin. Stimmt! Kann der Empfang nachgewiesen werden? Vermutlich nicht. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Stimmt! Kann der Empfang nachgewiesen werden? Vermutlich nicht. Darauf kommt es IMO nicht an. Da wir nicht mehr wissen:Wenn die Polizei Verfolgungsbehörde wäre und den Fall wichtig genug nähme, könnte/dürfte sie den Zeugen bei Bedarf (zu Hause oder z.B. am Arbeitsplatz) abholen und zwangsweise vorführen. Deshalb sollte man sich IMO informieren, wie die Lage ist. Bei VOWien ist die Polizei halt oft zur Verfolgungsbehörde bestimmt. Quote Link to post Share on other sites
damn08 0 Posted November 5, 2014 Author Report Share Posted November 5, 2014 Ich bin gerade noch in der Arbeit, ich kann später dann mal das Schreiben hochladen wenn ich wieder Zuhause bin. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Ich bin gerade noch in der Arbeit, ich kann später dann mal das Schreiben hochladen wenn ich wieder Zuhause bin. Denk aber bitte daran, es vollständig zu anonymisieren - also nicht nur Name, Adresse etc., sondern auch Ortsangaben, Datum, Aktenzeichen, SB usw. (soweit erwähnt). Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
damn08 0 Posted November 5, 2014 Author Report Share Posted November 5, 2014 So, hier das Schreiben. Hab lediglich das Datum des Schreibens und des Tatzeitpunktes drin lassen. Und wie gesagt das ist das erste offizielle Schreiben was ich dazu bekam, davor lag eben nur ein von Hand geschriebener Zettel im Briefkasten, ich solle mich doch mal melden... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Dazu kann man IMO sagen (wenn der Schrieb tatsächlich von einer Behörde kommt): 1. Verjährungsunterbrechend ist dieser Schrieb nicht. 2. Einen Hinweis darauf, dass Du erscheinen müsstest, sehe ich auch nicht. Du hattest also Recht. 3. Die Bitte, einen "Fahrzeug-Schein" mitzubringen ist ja wohl ein Joke! Welchen denn? Gruß, Pedro. Edit: Ich würde mich telefonisch melden, den Termin verschieben und höflich um einen Dolmetscher für Deutsch oder Logisch bitten . Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Meine Glaskugel ist leider defekt, aber ich vermute der SB hat "rechtzeitig" deine Anhörung angeordnet und damit die Verjährung unterbrochen. Gewissheit bringt nur eine Akteneinsicht. Ich würde abwarten ob ein BGB kommt.Meine Glaskugel unkt anders: Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Hallo Pedro,ich bin deiner Meinung, dieser Zettel gewirkt nichts. Wenn der SB nichts in der Akte hat ist der Fisch geschuppt. Quote Link to post Share on other sites
damn08 0 Posted November 6, 2014 Author Report Share Posted November 6, 2014 Gut, dann hab ich doch richtig gelegen mit meiner Vermutung^^ Und ja, der Brief ist von der örtlichen Polizeiinspektion hier, hab nur den Briefkopf etc. weg gelassen aus Platzgründen usw... Viele Grüße und Danke für eure Hilfe Quote Link to post Share on other sites
damn08 0 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 So, der Polizist hat jetzt nochmal angerufen und will das Foto vergleichen... Und was dann? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Wenn die BG-Stelle rechtzeitig Deine Anhörung angeordnet hat (ist in der Akte vermerkt) und die Polizei mit der Durchführung dieser Anhörung gebeten hat, ist nichts verjährt. Was und wie die örtliche Polizei dann schreibt ist dafür irrelevant. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Dass die Polizei jemanden "als Zeugen" vorlädt, ist irrelevant? Ich glaube, das wird ein bisschen schwierig von wegen Belehrung etc.. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Es geht um das BG- (Owi)-Verfahren, und darum ob die BG-Stelle alles "richtig" gemacht hat. Ob der Polizist seine Visitenkarte einwirft und draufschreibt "ey Alder, komm doch mal vorbei" oder einen Wisch wie oben verschickt interessiert die BG-Stelle nicht. Es interessiert sie ja auch nicht ob ein AHB überhaupt ankommt oder nicht.Wichtig ist nur, dass sie fristgemäß die Anhörung angeordnet hat. Der Polizist wird sich nun das Passbildfoto vom EMA ansehen (falls er den TE nicht doch noch zu Gesicht bekommt) und dann sein Ergebnis der BG-Stelle mitteilen. Dann gibts entweder eine Einstellung oder einen BGB. Dem TE würde ich bei einem BGB trotzdem empfehlen Akteneinsicht bei der BG-Stelle zu nehmen (darum zu bitten) und ggf. einen Anwalt einzuschalten, denn ein wenig dubios erscheint mir das ganze trotz allem.. Quote Link to post Share on other sites
damn08 0 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Naja, ich war jetzt mal dran und warte nun auf den BGB. Dann kann ich ja Einspruch einlegen mit Begründung verjährt oder? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Es geht um das BG- (Owi)-Verfahren, und darum ob die BG-Stelle alles "richtig" gemacht hat. Ob der Polizist seine Visitenkarte einwirft und draufschreibt "ey Alder, komm doch mal vorbei" oder einen Wisch wie oben verschickt interessiert die BG-Stelle nicht. Es interessiert sie ja auch nicht ob ein AHB überhaupt ankommt oder nicht. Wichtig ist nur, dass sie fristgemäß die Anhörung angeordnet hat. Jep. Aber wenn die Polizei quasi auf Namen und Rechnung der BG-Stelle einem Beschuldigten vorgaukelt, er solle als Zeuge befragt werden, könnte ich mir gut vorstellen, dass ein vernünftiger RA sehr hilfreich wäre. Insofern ist Dein Rat wohl richtig. @damn08: Wäre nett, wenn Du Dich meldest, falls es Neues gibt. Die Geschichte hört sich wirklich dubios an. Quote Link to post Share on other sites
damn08 0 Posted January 7, 2015 Author Report Share Posted January 7, 2015 Also, nur zur Info: Seit ich bei der Polizei war (7.11.2014) habe weder ich noch mein Vater was gehört. Scheint sich also im Sand verlaufen zu haben... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 7, 2015 Report Share Posted January 7, 2015 Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 7, 2015 Report Share Posted January 7, 2015 Jup. Vielen Dank und safe speeding in 2015 . Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 8, 2015 Report Share Posted January 8, 2015 Da die Sache ja jetzt erleigt zu sein scheint, mal was zur Unterbrechung: Die Behörde hat zwei Möglichkeiten, die Polizei um Amtshilfe zu bitten - davon unterbricht jedoch nur eine die Verjährung: a) "Stellen Sie fest, ob der X die Untat begangen hat und, wenn ja, hören Sie ihn an" ==> keine Verjährungsunterbrechung durch die BG-Stelle; allerhöchstens, wenn der X angetroffen wird und der Polizist sagt: "ja sie waren es - sag was dazu" - dann ist in dem Moment (erst) die Verjährung unterbrochen.b) "Hören Sie den X zur Untat an" - die Verjährung ist unterbrochen (egal, wie die Polizei die Vorladung/Einladung formuliert) Man müsste schon den genauen Text es Amtshilfeersuchens kennen - ich vermute aber auch, dass hier nichts mehr kommt.Wenn ja: hier wieder melden GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
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