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Frage Wegen Strafmaß Bei Alkohol Im Verkehr


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Hallo und schönen Sonntag Euch allen,

 

am Freitag ist mir was ganz blödes passiert. War bei ner Abschiedsparty in der Sauna (Bademeister, Ruhestand) und habe zu viel getrunken.

Als ich nach Hause fuhr, stand die Polizei direkt vor meiner Hofeinfahrt. Sie haben mich kontrolliert und 1,5 Promille (0,75 mg) festgestellt.

 

Ich bin davon überzeugt, das mich ein Saunagast angezählt hat, er ist Polizist im Ruhestand. Ich hatte mit Ihm eine politische Diskussion.

 

Was für ein Strafmaß habe ich zu erwarten, ich bin nicht vorbestraft oder sonst wie auffällig.

 

Vielen Dank für die Hilfe - Kevin

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Aus FAQ in diesem Forum:

ab 1,1 Promille (ab 0,55 mg/l) absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer

  • ab dieser Alkoholkonzentration liegt bei Kraftfahrern immer eine Straftat vor

PS: Herzlich willkommen!

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Hallo Kevin.

Es spricht zwar alles für eine Bestrafung nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Strafenverkehr (es dürfte auf eine Geldstrafe hinauslaufen, zur Bemessung wird deine Rente herangezogen) und den führerscheinrechtlichen Konsequenzen (Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist zur Neuerteilung). Wäre auf der Heimfahrt etwas passiert, wäre die Strafe deutlich höher.

Du solltest dich rechtsanwaltlich beraten lassen, im Hinblick auf deinen Führerschein inbesondere hinsichtlich der rechtzeitigen Neuerlangung der Fahrerlaubnis.

Die konkrete Bestrafung ist immer eine Frage des Einzelfalls, das Gericht wird aber verschiedene Aspekte berücksichtigen, etwa deine bisherige weiße Weste.

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Vielen Dank, besonders xander !

 

So in etwa lässt sich das Strafmaß aber nicht einschätzen ? Vielleicht aus eigener Erfahrung (sorry) ?

Und, kann ich dem Polizisten aus der Sauna etwas "reintreten" ? Ich meine, ziemlich sicher hat er mich

angezeigt...

 

VG Kevin

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Warum solltest du dem Polizisten aus der Sauna 'eins reintreten'? Schließlich bist du mit 1,5%o gefahren. Ein Wert, der deutlich das Risiko eines Unfall erhöht und der zeigt, dass eine Menge getrunken und vertragen (Alkoholgewöhnung) wurde. Suche die Schuld bei dir. Gehe von einer Geldstrafe aus, die du spürst und einer Zeit als Fußgänger.

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So in etwa lässt sich das Strafmaß aber nicht einschätzen ? Vielleicht aus eigener Erfahrung (sorry) ?

Und, kann ich dem Polizisten aus der Sauna etwas "reintreten" ?

Das kann man so nicht einschätzen. Du erhälst entweder einen Strafbefehl, oder ein Urteil von einem Richter. Gefängnis ist angedroht, real gibt es meist 30 - 60 Tagessätze. Der Tagessatz grob 1/30 deines Nettomonatseinkommens. Je mach Bundesland ist ab 1,1Promille, andere erst 1.6 Promille eine MPU Pflicht um den FS zu erhalten bzw. neu zu beantragen.

Ob dein "Saunafreund" dich angezeigt hat, oder ob du per Zufall aufgefallen bis ist belanglos. Du kannst den Anzeigeerstatter nichts tun.

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...

Und, kann ich dem Polizisten aus der Sauna etwas...

 

Das ist so ein Fall der zeigt, mit solchen Leuten spricht man nicht ... solche Leute ignoriert, schneidet man und grenzt sie aus.

 

Wobei es nicht so abwegig ist ... wenn Du sowieso Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnimmst, dann würde ich das einmal abklären. Schließlich hat der die Alkoholfahrt wider besseren Wissens ohne irgendeinen Hinweis zugelassen und somit einen Unfall fahrlässig in Kauf genommen. Er hätte bereits beim Verlassen der Veranstaltung einschreiten können / müssen und somit die Alkoholfahrt verhindert.

 

In jedem Fall würde ich das unter der Hand ruhig publik machen, bevor dem werten Herrn noch mehr Leute auf den Leim gehen... zumindest bei uns hier auf dem Dorf kriegen solche Leute das dann schon zu spüren, wenn sie bei entsprechenden Anlässen kalt gestellt werden.

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Hi,

 

mal unabhängig davon, dass das (vermutliche) Verhalten dieses Polizisten i. R. hintervotzig war, steht hier eine Fahrt mit 1,5 Atü auf dem Kessel im Raum!

Ohne das einigermaßen gewöhnt zu sein, funktioniert sowas nicht. Ich für meinen Teil würde in diesem Zustand nicht mal mehr mein Auto finden.

Nun kann man mutmaßen, dass dies nicht die erste Fahrt mit entsprechendem "Druck auf dem Kessel" gewesen ist.

Schlecht gelaufen. Nimm es wie ein Mann und sei froh, dass auf der Fahrt nix passiert ist.

 

Grüße

Wolle

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So unterscheiden sich Wertvorstellungen. Der eine nennt das Verhalten hinter***ig, ich denke, dass der Anruf bei der Polizei, wenn jemand stark trunken mit dem Auto fährt, eine Bürgerpflicht ist.

Fast richtig, @ Blaulicht!

Aber eben nur fast. Denn die Pflicht wäre gewesen, die Fahrt zu verhindern und die Polizei anzurufen. Oder umgekehrt.

Stell Dir vor, der TE hätte ein Fahrzeug mit Blaulicht in den Strassengraben gerammt.

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Bügerpflicht wäre es gewesen beim Verlassen der Veranstaltung sofort einzugreifen und die Alkoholfahrt von vorneherein zu verhindern ... am Fahrziel angekommen ("stand die Polizei direkt vor meiner Hofeinfahrt.") war die Geschichte bereits gelaufen und die Gefährdung bereits wieder vorbei. Bei solchen Polizisten / ehemaligen Polizisten braucht man sich nicht wundern, wenn das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit alles andere als positiv ist.

 

Ist das Gleiche wie damals, als mein Vater 2 Punkte + 80,-EUR Bußgeld kassiert hat, weil der auf ihn zugelassene WoWa ohne gültige HU Plakette (7 oder 8 Monate überzogen) im Garten stand. Selbst gestandene Polizisten im Bekanntenkreis haben sich wegen so einer dämlichen Aktion von einem ihrer Kollegen mit dem Zeigefinger an den Kopf gelangt. ... Ein kurzer Hinweis an der Haustür oder im zugehörigen Ladengeschäft hätte gereicht und es wäre mit Sicherheit schneller zu einer Abhilfe gekommen als dieser hirnlose Zirkus - Ergebnis: ein steuerzahlernder Bürger verärgert, Image versaut und außerdem werden Kfz-Kennzeichen jetzt von uns bei (auf Privatgrund) abgestellten Anhängern generell abgenommen oder für solche Leute unerreichbar abgedeckt... man weiß ja nie wann wieder einmal einer seine neugierige Nase Stasi-like zwischen den Zaunlatten durchsteckt.

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Lächerlich... von handgreiflich, etc. ist im gesamten Thread nichts zu lesen... wahrscheinlich hätte ein einfacher mündlicher Hinweis evtl. mit Androhung die Polizei hinzuzuziehen ausgereicht.

 

Von z.B. einem Gastwirt erwartet man, dass er einem nicht mehr fahrtüchtigen Gast den Fahrzeugschlüssel abnimmt und so eine Alkoholfahrt verhindert - und dann soll ein zugegeben pensionierter Polizeibeamter nicht in der Lage sein einen alkoholisierten Gesprächspartner auf seine Fahruntüchtigkeit hinzuweisen... also bitte.

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Sachverhaltsquetsche.... HÄTTE der Hund nicht in die Ecke gesch***en, würd's net stinken.

Ich fände es nebenbei auch besser, wenn man den Trunkenbold abgehalten hätte, hat man aber nicht. Warum nicht? Weiß ich nicht. Kann ja sein, dass der Trunkenbold 120 KG auf die Waage bringt und ne "Mörderkelle' schwingt und der Rentnercop mit 65 KG, steifem Knie und Rücken auftrat. Kann auch sein, dass das ein Denunziantenrentnercop ist, der keine Eier hat. Weißt du es? Der T schreibt, dass er dem Rentnercop eins 'reintreten' will.... na ich hab da mal ne Vermutung... und 1,5%o stehen der nicht Vermutung nicht entgegen.

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Geht schon, wenn man will. Vor Jahrzehnten habe ich einmal einen Kollegen daran gehindert, mit dem Auto zu fahren, nachdem er zu viel getrunken hatte. Die Retourkutsche (in völlig anderer Angelegenheit) kam wenige Tage später, und ich habe mich fürchterlich geärgert. Trotzdem würde ich auch heute noch jeden daran hindern, sich angetrunken hinter das Lenkrad zu setzen. Wenn man sich vorstellt, dass unbeteiligte Dritte u. U. zu Schaden kommen, dann würden hinterher Selbstvorwürfe die Folge sein.

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Das ist so ein Fall der zeigt, mit solchen Leuten spricht man nicht ... solche Leute ignoriert, schneidet man und grenzt sie aus.

Solche Leute wie Dich wohl (leider) auch, denn voreingenommener kann man ja wohl kaum sein. Bislang (bis zu diesem Post) war es doch nur eine Vermutung/Unterstellung, aber keine gesicherte Erkenntnis. Und selbst wenn, so ist es IMO völlig richtig, daß jemand mit deutlich zu viel Alk für eine geraume Zeit aus dem Verkehr gezogen wird.

 

Wobei es nicht so abwegig ist ... wenn Du sowieso Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnimmst, dann würde ich das einmal abklären. Schließlich hat der die Alkoholfahrt wider besseren Wissens ohne irgendeinen Hinweis zugelassen und somit einen Unfall fahrlässig in Kauf genommen. Er hätte bereits beim Verlassen der Veranstaltung einschreiten können / müssen und somit die Alkoholfahrt verhindert.

Unsinn. Einschreiten bzw. die Fahrt verhindern müssen hätte er (vllt, denn bei Pensionären bin ich mir da nicht ganz sicher) allenfalls dann, wenn gesichert davon auszugehen war, daß der TE mit einem Kfz. die Örtlichkeit verlassen wollte. Z.B., indem er offen kundtat: "So, ich fahre jetzt mit meinem Auto nach Hause". Ich halte es aber für fraglich, ob man einem älteren Menschen (dazu dürfte ein Pensionär auch zählen) zumuten kann, ggf. mit körperlichem Einsatz eine Alkfahrt zu unterbinden. Da ist es wohl sinniger, die 110 anzurufen.

 

In jedem Fall würde ich das unter der Hand ruhig publik machen, bevor dem werten Herrn noch mehr Leute auf den Leim gehen... zumindest bei uns hier auf dem Dorf kriegen solche Leute das dann schon zu spüren, wenn sie bei entsprechenden Anlässen kalt gestellt werden.

1. kannst/könntest Du ruhig. Recht viele Menschen halten es für völlig richtig, alkoholisierte Kfz-Führer aus dem Verkehr zu ziehen, bevor schlimmeres geschieht.

2. ich lebe auch auf dem Dorf, durfte solch merkwürdiges Verhalten allerdings noch nie feststellen. Trotz etlicher Leute, die quasi durch mich gedornt wurden.

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mal unabhängig davon, dass das (vermutliche) Verhalten dieses Polizisten i. R. hintervotzig war...

Warum soll(te) es hinterv...ig sein, wenn ein pensionierter Polizist die Kollegen zu Hilfe ruft? Ich mutmaße mal ähnlich wie der TE: möglicherweise hat der Polizist ihn ja aufgefordert nicht zu fahren, aber er hat es einfach ignoriert.
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Bügerpflicht wäre es gewesen beim Verlassen der Veranstaltung sofort einzugreifen und die Alkoholfahrt von vorneherein zu verhindern ...

Ach ja.... die gute Bürgerpflicht.... komisch ist nur, daß man sie immer nur einseitig aus dem Hut zaubert bzw. angewandt sehen möchte.

 

am Fahrziel angekommen ("stand die Polizei direkt vor meiner Hofeinfahrt.") war die Geschichte bereits gelaufen und die Gefährdung bereits wieder vorbei. Bei solchen Polizisten / ehemaligen Polizisten braucht man sich nicht wundern, wenn das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit alles andere als positiv ist.

Wenn er bereits abgefahren war, nachdem die Streife vor Ort eintraf, ist die logische Konsequenz, daß die Wohnanschrift angefahren wird. Ggf. geschieht das auch parallel. Es ist auch egal, ob die Gefahr quasi schon wieder vorüber war. Die Trunkenheitsfahrt wurde dennoch begangen und gehört auch verfolgt.

 

Ist das Gleiche wie damals, als mein Vater 2 Punkte + 80,-EUR Bußgeld kassiert hat, weil der auf ihn zugelassene WoWa ohne gültige HU Plakette (7 oder 8 Monate überzogen) im Garten stand. Selbst gestandene Polizisten im Bekanntenkreis haben sich wegen so einer dämlichen Aktion von einem ihrer Kollegen mit dem Zeigefinger an den Kopf gelangt. ... Ein kurzer Hinweis an der Haustür oder im zugehörigen Ladengeschäft hätte gereicht und es wäre mit Sicherheit schneller zu einer Abhilfe gekommen als dieser hirnlose Zirkus

Ein netter, aber völlig untauglicher Vergleich. Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts gemein. Ich kann aber auch sagen, daß ich selbst so eine Anzeige auch nicht geschrieben hätte.

 

Ergebnis: ein steuerzahlernder Bürger verärgert, Image versaut und außerdem werden Kfz-Kennzeichen jetzt von uns bei (auf Privatgrund) abgestellten Anhängern generell abgenommen oder für solche Leute unerreichbar abgedeckt... man weiß ja nie wann wieder einmal einer seine neugierige Nase Stasi-like zwischen den Zaunlatten durchsteckt.

Was auch immer ihr da macht, wie ihr reagiert.... es wird - wen auch immer - völlig kalt lassen.
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Lächerlich... von handgreiflich, etc. ist im gesamten Thread nichts zu lesen... wahrscheinlich hätte ein einfacher mündlicher Hinweis evtl. mit Androhung die Polizei hinzuzuziehen ausgereicht.

Es steht auch nirgends, daß

- der TE evtl handgreiflich geworden wäre, wenn man ihn am Fahren zu hindern versucht hätte

- daß ein mündlicher Hinweis nicht erfolgt ist.

 

Von z.B. einem Gastwirt erwartet man, dass er einem nicht mehr fahrtüchtigen Gast den Fahrzeugschlüssel abnimmt und so eine Alkoholfahrt verhindert - und dann soll ein zugegeben pensionierter Polizeibeamter nicht in der Lage sein einen alkoholisierten Gesprächspartner auf seine Fahruntüchtigkeit hinzuweisen... also bitte.

Ganz genau. Denn im Gegensatz zum Wirt, der seine Kundschaft ja bedient und daher auch recht gut weiß, wie voll jemand ist, muß das der anwesende Polizist oder wer auch immer nicht zwingend wissen. Schon mal gar nicht, ob der Betreffende fahruntüchtig ist. Oder hast Du in Deiner Nase einen Alko-Test implantiert?
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So unterscheiden sich Wertvorstellungen. Der eine nennt das Verhalten hinter***ig, ich denke, dass der Anruf bei der Polizei, wenn jemand stark trunken mit dem Auto fährt, eine Bürgerpflicht ist.

Das mag sein, aber erst, wenn die anfangs erforderliche Bürgerpflicht, den Delinquenten von seiner geplanten Trunkenheitsfahrt ab zu halten, gescheitert ist. Die Schilderung des TE lässt nicht den Schluß zu, dass dieses versucht wurde. Insofern kann man also schon von hinterfotzigem Gebarem sprechen.....

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Man kann eben nicht immer eingreifen, dann sollte man zum Telefon greifen und die 110 wählen. Der Bürger muss und sollte sich nicht in Gefahr begeben. Eine trunkene Person von der Fahrt abzuhalten gelingt nicht immer, jedem, in jeder Situation.

Man sollte es aber versuchen, und erst dann, wenn es nicht möglich ist, petzen ohne zu petzen.....

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'Bluey', bei allem Respekt, aber erstens hat hier niemand vom Pensionär gefordert, handgreiflich die Fahrt zu unterbinden und zweitens scheint - so lässt der Eingangsbeitrag vermuten - auch keine verbale Bemühung zur Verhinderung erfolgt zu sein.

Um auch mal zu spekulieren: Die Tatsache, dass die Kollegen vor der Haustür warteten, scheint mehr dafür zu sprechen, dass der nette Pensionär eben genau diese Angaben konkret machte......

 

Ich meine auch, dass jede Trunkenheitsfahrt unterbunden werden sollte, hier jedoch habe ich den Eindruck, dass es auf eine hinterfotzige Art geschah....

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Wer weiß warum der Renter die 110 anrief und nicht verhinderte? Es gibt zig Möglichkeiten dafür. Bei einigen ist der Rentnercop ein Idiot, bei anderen hat er vorbildlichst gehandelt. Ihr unterstellt hier dem Rentnercop von vornherein nur die negativen Eigenschaften. Das sagt viel über euch aus. Halten wir mal fest: der TE fährt mit 1,5 %o Auto und der Rentnercop hat die 110 angerufen. Eigentlich sind die Rollen verteilt! Damit ist der RC der Gute!

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So in etwa lässt sich das Strafmaß aber nicht einschätzen ? Vielleicht aus eigener Erfahrung (sorry) ?

Aus eigener Erfahrung nicht.

 

Rechne mit ca. 30-45 Tagessätzen (sofern Du ansonsten ein unbeschriebenes Blatt bist) und ca. 8-12 Monate Sperrfrist.

 

Je nachdem aus welchem Bundesland Du kommst wird vor Neuerteilung der FE die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens (landläufig "Idiotentest" genannt) gefordert werden. Zumindest in BW und Meck-Pomm ist es mittlerweile "Standard" ab 1,1 Promille eine MPU zu fordern.

 

Sollte Deine BAK 1,6 oder mehr betragen ist die MPU obligatorisch. Offiziell erfahren wirst Du das erst mit der Neubeantragung der FE, dann ist es für eine Vorbereitung aber zu spät (AB-Nachweise, Vorbereitung aufs psychologische Gespräch ggf. mit einem VP, eigene Reflektion, Vermeidungsstrategien entwickeln und einüben etc.)

 

Hier im "Schwesterforum" http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17 kannst Du Dich ggf. auch sehr gut auf die oben genannten Punkte vorbereiten.

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Hi,

 

es herrscht ja (fast) Konsens, dass es nicht unbedingt verkehrt ist, dass der TE erwischt wurde. Nur über die Art und Weise könnte man (eventuell) diskutieren. Das Problem was ich sehe ist, dass ja die Fahrt an sich NICHT verhindert wurde! Er wurde am Ende der Fahrt zu Hause erwartet. Da hatten die Cops Glück, dass er nicht so schnell war und dass er überhaupt nach Hause gefahren ist. So liegt auch die Vermutung nahe, dass er das beim Verlassen der Party kund getan hat, was die Art der "Meldung" wieder in die hintervo.... Richtung schiebt.

 

Grüße

Wolle

PS: Dass es wirklich der C. i. R. war, ist auch nur eine (zwar nicht ganz von der Hand zu weisende) Vermutung des TE, die, sollte er das zu Unrecht öffentlich kundtun, ihm die nächsten Probleme bescheren könnte.......

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Natürlich wäre es besser, wenn die Fahrt verhindert worden wäre. Nur weiß hier niemand um die Umstände warum das nicht so war.

  • RC kommt aus der Dusche. "Wo ist TE?" Irgendjemand antwortet:"TE ist nach Hause gefahren". RC: So besoffen? Oh Gott. Sofort 110 anrufen
  • RC ist ein Denunziant; sieht wie TE trinkt und denkt sich: wenn der fährt scheiß ich den an
  • und zig andere Verläufe sind denkbar.
Jedoch bleibt es dabei RC hat die Cops angerufen und TE ist besoffen gefahren. Und gleiches gilt für die Kontrolle zu Hause
  • 1 Wagen fährt zum TE nach Hause. Andere Wagen fahnden auf möglichen Fahrstrecken (vermutlich die gewählte Variante)
  • Die Polizei schickt nur den Wagen zu ihm nach Hause, um den TE anzuscheißen
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Mit dem ersten Satz hast du Recht, dann fängst du wieder an zu blaulichtern - leider! Mit dem ersten Satz bedeutest du, dass auch du mit deiner Aussage, der RC sei der Gute, schlicht und einfach mutmaßt. Ich rechne das dem dir gegebenen Corpsgeist zu.....

 

Analog zu deiner Aussage, dass das, was wir mutmaßen viel über uns aussagt, kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, dass auch deine Mutmaßungen viel über dich aussagen. Du treibst es noch viel ärger, indem du alle möglichen und unmöglichen Szenarien an den Haaren herbei zerrst, nur um vermeintlich Recht zu behalten.....

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  • Ich rechne mir das einem grundsätzlich positiven Menschenbild / Polizistenbild zu. Genauso wie der Begriff Corpsgeist negativ behaftet ist und deswegen sehe ich in der Polizei auch keinen Corpsgeist, jedoch Teamgeist.
  • An den Haaren herbeigezogen ist doch (genauso) die Unterstellung, dass der RC die Fahrt des TE verhindern hätte können. Fakt ist, dass die Polizei verständigt wurde. Und das ist erstmal grundsätzlich richtig so! Ob die Fahrt verhindert werden könnte wissen wir nicht, und wir wissen auch nichts über die Umstände warum die Fahrt nicht verhindert wurde. Also sind die Vorwürfe gegen der RC an den Haaren herbeigezogen.
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...Jedoch bleibt es dabei RC hat die Cops angerufen und TE ist besoffen gefahren. Und gleiches gilt für die Kontrolle zu Hause....

 

Falsch!

Der TE schreibt in Pos 1: "Ich bin davon überzeugt, das mich ein Saunagast angezählt hat, er ist Polizist im Ruhestand. Ich hatte mit Ihm eine politische Diskussion."

Wer die Polizei gerufen hat, ob der TE per Zufall, durch unsichere Fahrweise aufgefallen ist oder von einem anderen Badegast angezeigt wurde wissen wir nicht.

Der TE hat eine Vermutung, einen Verdacht. Nichts genaues ist uns bekannt.

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So manches Mal in meinem Berufsleben habe ich mich gewundert, aus welchen Ecken die "Denunzianten" kamen, das waren manchmal echte Überraschungen, die man vorher nicht für möglich hielt.

Selbst ein vorheriges politisches Streitgespräch lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass dieser RC es tatsächlich war. Vermuten kann man viel, aber ein Verdacht ist doch schon qualifizierter, oder ?

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Hallo Zöllner, vorab, wer einen Fahrer mit 1,5 Promille aus den Verkehr ziehen lässt ist - für mich - kein Denunziant. Er schützt uns alle, und letztendlich auch den Fahrer wenn er es so rechtzeitig tut bevor ein schreckliches Unglück geschieht. Vielfach machen sich die alk. Fahrer nach einem Unfall selbst schreckliche Vorwürfe.

Der TE hat jetzt - zwangsweise - Gelegenheit sein Verhalten zu überprüfen. In machen Bundesländern per MPU.

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  • Ich finde es schon mal gut und richtig, dass die Polizei verständigt wurde.
  • Wenn die Polizei alles richtig gemacht hat, dann ist ein Wagen zum vermutlichen Zielort gefahren (das war so) und weitere Wagen haben versucht den trunkenen Fahrer während der Fahrt zu stellen.
  • grundsätzlich ist es besser, wenn die Fahrt verhindert werden worden wäre. Ob das versucht wurde, warum, warum nicht wissen wir nicht. Wir können nur vermuten. Und da kann man negativ oder positiv vermuten. Beides denkbar.
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Schon mal daran gedacht, dass auch ein anderer Verkehrsteilnehmer angerufen haben könnte? Eventuell war die zu vermutende Reststrecke zu kurz um die Fahrt zu unterbinden und/oder es standen nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügung.

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Hi,

 

genau das ist ja die von mir bereits angesprochene "Alkidenke". Nicht er, der mit 1,5 auf dem Kessel gefahren ist, ist der "Böse", sondern der P. i. R., der (vermutlich) die Cops informiert hat.

 

Grüße

Wolle

PS: Eigentlich müsste er dem noch dankbar sein....... ;)

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Hallo und guten Abend Euch allen !

Ich war gestern zum Zeitpunkt des TE einfach noch zu fertig und unberechtigt "sauer".

Ich bin mir nach reiflicher Überlegung jetzt auch ziemlich sicher das es ein anderer Saunagast war.

Mehr möchte ich dazu aber nicht schreiben...

Selbstverständlich möchte ich Ihm keines "reintreten", er war absolut im Recht und ich schäme mich sehr !

Ich bin heilfroh das es zu keinem Unfall gekommen ist ! Ich bereue die Straftat sehr.

 

Ich möchte mich noch bei allen bedanken, die hier Ihre Meinung geäußert haben !

Ich bin davon überzeugt, das ich zu 100 % falsch gehandelt habe, dafür gibt es keine Ausreden.

 

Ich bin übrigens eher "schmächtig" gebaut und auch im angetrunkenen Zustand ruhig und nicht aggressiv.

Ich trinke nicht regelmäßig Alkohol, hatte an dem Tag fast nichts gegessen. So erkläre ich mir den hohen Wert.

 

Vielen Dank. Kevin

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'Bluey', bei allem Respekt, aber erstens hat hier niemand vom Pensionär gefordert, handgreiflich die Fahrt zu unterbinden und zweitens scheint - so lässt der Eingangsbeitrag vermuten - auch keine verbale Bemühung zur Verhinderung erfolgt zu sein.

Um auch mal zu spekulieren: Die Tatsache, dass die Kollegen vor der Haustür warteten, scheint mehr dafür zu sprechen, dass der nette Pensionär eben genau diese Angaben konkret machte......

1. wenn man das eine fordert, kann man das andere schwerlich (ohne es explizit zu sagen) ausschließen.

2. ich sagte nicht, daß es eine verbale Bemühung gab. Ich hielt sie aber auch nicht gleich für völlig ausgeschlossen, nur weil es nicht ausdrücklich erwähnt wurde.

3. nunja, ich weiß, wie solche Hinweise anschließend behandelt werden. Und da ist nunmal eine der infrage kommenden Möglichkeiten die, die Halteradresse anzufahren. Und für die benötigt man nur das Kennzeichen. Da muß man die Person noch nicht einmal näher kennen. Insofern ist und bleibt es erst einmal reine Spekulation, daß der Pensionär die 110 anrief. Aber es ist ja sooo schön einfach, gell?!

 

Ich meine auch, dass jede Trunkenheitsfahrt unterbunden werden sollte, hier jedoch habe ich den Eindruck, dass es auf eine hinterfotzige Art geschah....

Würde ich bejahen, hätte der Pensionär sich in irgendeiner Form daran beteiligt, den TE quasi abzufüllen. Und bevor man so rein gar nichts darüber weiß, wie es sich vor Ort abspielte, sollte man sich IMO mit solchen Äußerungen ein wenig zurückhalten. Ich könnte mir nämlich auch vorstellen, daß der gute alkoholisierte TE sich aus dem Staube machte und irgendwem - bspw. dem Pensionär - dieses auffiel, man also gar nicht mehr die Möglichkeit hatte, ihn vom Fahren abzuhalten und folglich die 110 anrief. Aber: nichts genaues weiß man. Und somit befinden wir uns mal wieder - wie so oft - im Lande der wilden Spekulationen, wobei ich immer wieder interessant und bezeichnend finde, wie schnell sich in manchen Köpfen hier ein ganz genau skizziertes Szenario festsetzt, ohne wirklich etwas zu wissen.

 

 

 

Edit: zum Beitrag #41 meinen vollen Respekt!!

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@Eribär, für mich ist das noch nicht abgeschlossen - du musst hier die Gespräche nicht beenden! Ich habe @Kevin noch etwas nachgefragt.

Und welche Antwort erwartest du auf die Frage außer weitere (unnötige) Spekulationen?:

 

@Kevin, hast du denn eine Idee warum dich niemand von dem Fahrtantritt abgehalten hat? Wäre doch für alle das Beste gewesen.

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Und welche Antwort erwartest du auf die Frage außer weitere (unnötige) Spekulationen?

Und welchen Erkenntnisgewinn erwartest Du - die Intellektualität des Befragten ins Kalkül ziehend - durch die (unwahrscheinliche) Beantwortung Deiner Frage? :D

 

Gruß, Pedro.

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