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Interpretiere Ich Das Richtig?


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Hallo, ich hab mich etwas querbeet durchgelesen und möchte gerne wissen, ob meine Interpretationsweise so richtig ist:

 

1. Knöllchen über 35 € unter dem Scheibenwischer wegen 2 Minuten Parken auf Behindertenparkplatz

 

Jetzt gibt es 2 Varianten - oder?

a) ich zahle das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche

b) - ich zahle nicht - dann müsste doch innerhalb von 2 Wochen ein Anhörungsbogen kommen - wenn ich darauf nicht reagiere, Halterhaftung -

Nach dem, was ich hier so gelesen habe, zahlt man da weniger wie 35 €

 

Ist das wirklich so oder sehe ich das zu einfach?

 

Ich habe dazu folgendes noch gefunden:

 

 

http://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse

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Fahrtenbuch bei Parkverstöße kenn ich nciht.

 

Und auch deshalb gibt es ja einen Kostentragungsbescheid, denn es ja nur bei Parkverstößen gibt.

 

Wenn ein BGB kommt, man aber nicht ermittelt wurde wäre das eine falsche Verdächtigung, daher darf ein BGB nur dann verschickt werden, wenn der tatsächliche Fahrer bekannt ist.

 

Morlakeule lass ich stecken, 23,50 gegen 35 oder 63,50, da wüßt ich schon was ich nehmen würde.

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Knöllchen über 35 € unter dem Scheibenwischer wegen 2 Minuten Parken auf Behindertenparkplatz

Das Strafmandat gibt es wegen widerrechtlichen Parkens, die Zeit spielt dabei keine Rolle. Und die zwei Minuten glaube ich Dir nicht - es sei denn, Du hast die Politesse noch 'im Einsatz' erlebt.

 

Und da ich weiß, wie es ist, wenn rücksichtslose (hier kannst Du einen beliebigen Kraftausdruck einsetzen) einen Behindertparkplatz zuparken: wirklich schade, daß Du keinen Abschlepper bezahlen mußt. Die Politessen sind einfach zu lasch...

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Fahrtenbuch bei Parkverstöße kenn ich nciht.

ist durchaus möglich (beim ersten Verstoß aber unwahrscheinlich) - es sind sogar schon Fahrerlaubnisse entzogen worden (bei Dauerfalschparker).

 

Das ist doch eine Urbane Legende.

 

FS-Entzug wegen Punkten OK, aber nicht wegen OWis die keine Punkte bringen.

 

Wir haben immerhin hier eine Rechtsgrundlage.

 

Es mag sein, daß man so manchen FE-Entzug das Falschparken mit zeigte, daß man nicht befähigt ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, aber dann braucht es auch eine Überprüfung.

 

Fahrtenbuch halte ich für ausgeschloßen.

 

Und wenn eine Anfrage nach dem tatsächlichen Fahrer kommt, kann man ja mithelfen, wenn es denn eine Beschreibung oder ein Foto des Fahrers gibt.

 

Wenn man aber nicht mithelfen kann, weil die Behörde keine Beweise hat, dann gibt es auch kein Fahrtenbuch.

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Fahrtenbuch bei Parkverstöße kenn ich nciht.

ist durchaus möglich (beim ersten Verstoß aber unwahrscheinlich) - es sind sogar schon Fahrerlaubnisse entzogen worden (bei Dauerfalschparker).

 

FS-Entzug wegen Punkten OK, aber nicht wegen OWis die keine Punkte bringen.

 

Wir haben immerhin hier eine Rechtsgrundlage.

 

Es mag sein, daß man so manchen FE-Entzug das Falschparken mit zeigte, daß man nicht befähigt ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, aber dann braucht es auch eine Überprüfung.

 

Du hast ja so Recht. Wenn du tatsächlich wegen ständigen falsch parken auffällst, kann deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr von der Behörde in Frage gestellt werden. Und du darfst deine Eignung durch eine MPU nachweisen. Wenn du das nicht fristgerecht erledigst ist der Führerschein weg.

Gegen die Anordnung der MPU kannst du klagen.

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.. ich hatte kann extra fett und kursiv gesetzt, weil es natürlich nicht sein muss, aber bei widrigen Umständen, die wir alle nicht kennen doch passieren kann.

Hallo zorro69, ich kenne so einen Fall. Der arrogante Kerl hat der Politesse gesagt, ihre Knöllchen sind billiger als das Parkhaus. Da hat sie begonnen mit zu schreiben. Ist aber schon lange her.

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...

Gegen die Anordnung der MPU kannst du klagen.

 

Seit wann?

 

Gegen die Gebühren kann man klagen, dann kann die MPU auch kippen, aber gegen eine MPU-Anordnung kann man so einfach nicht klagen.

 

Und auch einer MPU-Anordnung sind Hürden gesetzt, die nicht unbedingt nur vom Falschparken erfüllt werden.

 

Die Geschichten die ich mal las, da war das Falschparken alleine nicht ausschlaggebend.

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...

Gegen die Anordnung der MPU kannst du klagen.

 

Seit wann?

 

Gegen die Gebühren kann man klagen, dann kann die MPU auch kippen, aber gegen eine MPU-Anordnung kann man so einfach nicht klagen.

 

Und auch einer MPU-Anordnung sind Hürden gesetzt, die nicht unbedingt nur vom Falschparken erfüllt werden.

 

Die Geschichten die ich mal las, da war das Falschparken alleine nicht ausschlaggebend.

 

 

Ich freue mich, dass du die Goldwaage gefundn hast.

In dem mir bekannten Fall hat der "Falschparker" die Politesse noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Knolle preiswerter als das Parkhaus sein.

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Das ist doch eine Urbane Legende.

 

FS-Entzug wegen Punkten OK, aber nicht wegen OWis die keine Punkte bringen.

Der Fall der D'dorfer Frisöse, die innerhalb eines Jahres mehr als 300 Knöllchen vor ihrem Frisiersalon gesammelt hatte, ist an dir vorbei gegangen?

 

Auch ist es durchaus möglich, bei Dauerfalschparkern die Geldbuße anzuheben. Auch wenn die Verwarnungen nicht elektronisch gespeichert werden dürfen - gegen ein Erinnerungsvermögen der Sachbearbeiter, dénen ein "oh nee - nicht der schon wieder"-Fall zum x-ten mal über den Tisch läuft gibt es halt keine Gesetze - und die Rechtsprechung hab da bisher noch jeden BG gehalten.

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... Der Fall der D'dorfer Frisöse, die innerhalb eines Jahres mehr als 300 Knöllchen vor ihrem Frisiersalon gesammelt hatte, ist an dir vorbei gegangen? ...

Da war mal was in der Zeitung, aber im Netz ist davon nix zu finden.

 

Aber ein anderes Beispiel, wo die FS-Stelle unterhalb von 18 Punkten (er hatte nur 4) eine MPU anordnen wollte.

 

Das Verwaltungsgericht sah das ähnlich, aber nicht alleine wegen des Falschparkens, denn da ist eine MPU nicht vorgesehen (Zitat!) nur weil er noch anderes falsch machte, konnte man sagen, daß er notorisch Verkehrsregeln zu seinen Gunsten missachtet. (meine Qualle)

 

Zur Frisöse find ich keine zuverlässige Quelle.

 

Und daher meine Meinung, daß bei diesem Fall hier, keine Gefahr ausgeht.

Weder Fahrtenbuch noch FE-Entzug.

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Aber ein anderes Beispiel, wo die FS-Stelle unterhalb von 18 Punkten (er hatte nur 4) eine MPU anordnen wollte.

 

Das Verwaltungsgericht sah das ähnlich, aber nicht alleine wegen des Falschparkens, denn da ist eine MPU nicht vorgesehen (Zitat!) nur weil er noch anderes falsch machte, konnte man sagen, daß er notorisch Verkehrsregeln zu seinen Gunsten missachtet. (meine Qualle)

 

In dem mir bekannten Fall war wohl die Aussage "Parkhaus ist teurer als Knöllchen" ausreichend.

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In dem mir bekannten Fall war wohl die Aussage "Parkhaus ist teurer als Knöllchen" ausreichend.

Nicht nur angesichts der hier diskutierten Fälle hielte ich es für sinnvoll, dass unser aller Bedienstete (seien es Polizisten, Behörden-Angestellte jeglicher Provenienz, OA-Heinis oder auch Richter) sich regelmäßig - z.B. alle zwei Jahre - einer MPU im Sinne einer "Begutachtung der Diensteignung" stellen müssen.

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In dem mir bekannten Fall war wohl die Aussage "Parkhaus ist teurer als Knöllchen" ausreichend.

Nicht nur angesichts der hier diskutierten Fälle hielte ich es für sinnvoll, dass unser aller Bedienstete (seien es Polizisten, Behörden-Angestellte jeglicher Provenienz, OA-Heinis oder auch Richter) sich regelmäßig - z.B. alle zwei Jahre - einer MPU im Sinne einer "Begutachtung der Diensteignung" stellen müssen.

 

Pedro, sehr gute Idee. Wer durchfällt ist dienstunfähig und bleibt bei Ruhestandsbezügen zu Hause.

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Wer durchfällt ist dienstunfähig und bleibt bei Ruhestandsbezügen zu Hause.

Nö, Pension entfällt dann bzw. wird "angepasst".

Beamte! Richter! sind nicht kündbar.

Angestellte im öffentlichen Dienst sind nach 15 Dienstjahren nahezu "Unkündbar."

Es müssen schon "goldene Löffel" sein.

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den rest mal ausgeblendet,

 

b) ist richtig.

 

Sofern man nicht identifiziert wurde ist es "unklug" ein Verwarngeldangebot höher als 20 € zu zahlen.

 

Vor allem noch der Zinsvorteil da die Halterhaftung erst nach 3 Monaten kommt. ;)

 

 

Und auch mir ist ein Fahrtenbuch unbekannt im Parkbereich.

Die Möglichkeit der geistigen Überprüfung sehe ich als gegeben - wenn man sich entsprechend unklug äußert und viel zusammenkommt.

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@PedroK, toller Vorschlag. Müsste dann aber für alle Berufe gelten. Und warum nur für Berufe? Lass doch auch Berechtigungsinhaber regelmäßig prüfen (Waffenschein, Jagdschein, Angelpass, Führerschein, etc). Kann ja auch sein, dass nicht nur Polizisten nicht mehr dienstfähig sind, sondern auch du zum Beispiel nicht mehr arbeits- und fahrfähig bist? Was meinst du? (Nebenbei unterliegen Beamte ständig einer weiteren Prüfung - dem Dienstrecht - einer Überprüfung, die für normale Arbeitnehmer nicht existiert; aber schön gestammtischt hast du mal wieder. )

 

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Wer sagt, dass die MPU-dienst-und-arbeitsfähigkeit für alle Berufsgruppen gleich gestaltet sein sollte?

Du hast mich falsch verstanden. Die genannten Berufsgruppen können z.B. daran beteiligt sein, dass es zur Anordnung von MPUen kommt (z.B. wegen Falschparkerei s.o.). Es wäre doch nicht schlecht, wenn die aus eigener Erfahrung genau wüssten, wie so eine MPU abläuft. Interessant wären u.U. auch die Haarproben :D.

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Wer entscheidet denn, ob es zu einer MPU kommt? Warum sollten Haarproben von Busfahrer, Lockfahrern, Taxifahrern, Piloten weniger interessant sein? Warum sollte ein finanzieller backgroundcheck der Kassiererin nicht uninteressanter sein? Gibt es nicht für alle Berufsgruppen ein Interesse bestimmte Dinge regelmäßig zu prüfen?

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Warum sollten Haarproben von Busfahrer, Lockfahrern, Taxifahrern, Piloten weniger interessant sein? Warum sollte ein finanzieller backgroundcheck der Kassiererin nicht uninteressanter sein?

Du verstehst immer noch nicht: Wer die Anordnung von MPUen zumindest initiieren kann, sollte sich einer MPU doch gern und freudig unterziehen. Warum nicht?

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Wer Bus oder Taxi fährt, Flugzeuge fliegt sollte sich einer regelmäßigen körperlichen und geistigen Untersuchung unterziehen. Naja, eigentlich auch wer Auto oder Motorrad fährt. Wer Geld verwaltet, ein- oder annimmt sollte sich einer regelmäßigen finanziellen Überprüfung unterziehen. Und so weiter.

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Du verstehst immer noch nicht: Wer die Anordnung von MPUen zumindest initiieren kann, sollte sich einer MPU doch gern und freudig unterziehen. Warum nicht?

 

 

Ich habe zur Erlangung des Personenbeförderungsscheins eine MPU beibringen müssen. Fragestellung war, ob ich meine Farbsehschwäche ausgleichen kann. Das war eine unterhaltsamer, streßarmer Vormittag für mich.

Bei der Fragestellung nach alk. Problemen, Suchtproblemen oder charakterlicher Eignung ist so ein Vormittag um den Faktor x "stressiger."

MPU ist nicht gleich MPU. Es kommt auf die Fragestellung an.

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Wer Geld verwaltet, ein- oder annimmt sollte sich einer regelmäßigen finanziellen Überprüfung unterziehen.

 

Gute Idee. Fangen wir bei Polizisten an. Obwohl die Cops ja sofort reflexartig rumheulen:

 

Bielefeld. Zahlreiche Polizeibehörden, darunter auch einige in der Region Ostwestfalen-Lippe, haben die finanziellen Verhältnisse ihrer Mitarbeiter regelmäßig überprüft. Ziel der Aktion sollte es sein, herauszufinden, welche Polizisten in finanziellen Nöten stecken und daher beispielsweise für Korruptionsdelikte anfällig sein könnten.

 

...

 

"Wir hatten Kenntnisse aus dem Rheinland und dem Ruhrgebiet erhalten, wonach bis zu zehn Prozent aller Polizisten finanzielle Probleme haben", erläutert Stoll. Man habe "verhindern wollen", dass solche Beamte "im Alltag erpressbar" werden.

 

...

 

Die Polizeigewerkschaften sind empört. Eine solche allgemeine und anlassunabhängige Überprüfung aller Polizisten ohne deren Wissen stelle "einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen" dar, sagt Arnold Plickert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW.

 

Bei der Fragestellung nach alk. Problemen, Suchtproblemen oder charakterlicher Eignung ist so ein Vormittag um den Faktor x "stressiger."

Für den deutschen Schutzmann bestimmt nicht.

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Bei der Fragestellung nach alk. Problemen, Suchtproblemen oder charakterlicher Eignung ist so ein Vormittag um den Faktor x "stressiger."

Für den deutschen Schutzmann bestimmt nicht.

 

Verstehe ich nicht: Beamter mit Suchtproblem in der MPU hat sicher min. den gleiche Stress wie "Otto Normalverbraucher".

Suchtberatung, Selbsthilfe oder Ähnliches gibt es in den meisten großen Firmen auch.

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Verstehe ich nicht: Beamter mit Suchtproblem in der MPU hat sicher min. den gleiche Stress wie "Otto Normalverbraucher".

Suchtberatung, Selbsthilfe oder Ähnliches gibt es in den meisten großen Firmen auch.

Sorry. Der [ironie]-Tag fehlte.

 

@PedroK, ich habe vergessen welchen Beruf du ausübst; magst du es nochmal mitteilen?

IT.

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Verstehe ich nicht: Beamter mit Suchtproblem in der MPU hat sicher min. den gleiche Stress wie "Otto Normalverbraucher".

Suchtberatung, Selbsthilfe oder Ähnliches gibt es in den meisten großen Firmen auch.

Sorry. Der [ironie]-Tag fehlte.

OK!

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@PedroK, meinst du nicht auch, dass sich zig Beispiele im Bereich IT fänden wo eine MPU der Beschäftigten regelmäßig Sinn macht?

Nein, ELIZA. Ich meine, wir sollten Polizisten mit Alkoholproblemen (ca. 5%) und Polizisten mit finanziellen Problemen (ca. 10%) überprüfen - und ihnen helfen.

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Du meinst also man solle Polizten, die Alkoholprobleme haben mehr/ besser/ intensiver helfen, als anderen Menschen? Ich denke, dass man allen Menschen, die Alkoholprobleme haben gleich helfen sollte. Ich bin kein Freund von einer Mehrklassengesellschaft.

Ich denke, dass die Alkoholprobleme/finanziellen Malaisen von Polizisten besonderes Augenmerk verdienen.

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