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0,39 Promille Ohne Ausfall Aber Schein Weg


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..nur geht es diesmal nicht um die Fahrerlaubnis.

Ich mutmaße, dass der Super- :cop01: mit dem Ergebnis des Evidential (0,39%o) nicht zufrieden war, aber dem Deliquenten trotzdem "etwas Gutes" tun wollte, somit triggerte er den Verwaltungsweg an, und die Richter zogen konsequent mit.

 

http://www.nordbayern.de/ressorts/schlagzeilen/mann-erlegt-mit-0-39-promille-reh-waffenschein-weg-1.3965609

 

 

Nach dem Konsum von Alkohol dürfen Jäger ihre Waffen nicht mehr benutzen. Auch nach nur einem einzigen Schuss müssen sie sonst ihren Waffenschein abgeben, wie am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. (Az: 6 C 30.13)

Auf der Heimfahrt kam der Mann in eine Polizeikontrolle. Ein freiwilliger Atem-Test ergab einen Alkoholwert von 0,47 Promille, ein späterer Test auf der Wache zeigte 0,39 Promille. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium die waffenrechtliche Erlaubnis des Mannes.

Dies geschah zu Recht, befand nun das Bundesverwaltungsgericht. Waffenschein-Inhaber müssten vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umgehen. Ob es im konkreten Fall tatsächlich “Ausfallerscheinungen“ gab, ist laut Gericht unerheblich.

 

Wussten die Richter woher der Begriff "Zielwasser" kommt ?

Wie sehen eigentlich die nicht schießenden Forenmitglieder diesen Vorgang ?

Fahren ohne Einschränkungen ok aber Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnisse mit weitreichenden Folgen ( u.a. tausende Euro Vermögensschaden) in Ordnung ?

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@diplomat: Ich habe heute von jemanden gehört, der hatte gemeint, die in Leipzig hätten heute bei den Urteilen eine Ausfallerscheinung gehabt :schreck: .

 

Ich gehöre zu nicht-schießenden Fraktion, also Laie. Ich weiß nicht, ob es für Jäger eine Promille-Grenze gibt. Offensichtlich bisher nicht, wohl nur ein Verbot bei Ausfallerscheinungen und wenn tatsächlich ein Schuss abgegeben wird. Nehmen wir an, dieser Jäger hätte kein geschossenen Rehbock dabei gehabt, also nichts vor die Flinte bekommen, dann hätten das fiese Polizei-Präsidium den Link zum Verwaltungsweg nicht machen können.

:nolimit:

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Wenn der Herr Jäger auf der Heimfahrt von der Jagd war, dann empfinde ich das Urteil als durchaus berechtigt, denn er hatte dann die Waffe dabei und Alkohol im Blut wirkt nun mal recht enthemmend. Wer weiss, wie er dann reagiert, wenn ihm die Fahrweise eines anderen VT nicht gefällt?

 

Die angeblichen weitreichenden Folgen halte ich für an den Haaren herbei gezogen, denn heutzutage verdient sich wohl kein Jäger mehr seinen Lebensunterhalt mit der Jagd - zumindest nicht in deutschen Landen. Da wird sich der Herr wohl ein neues Hobby zulegen müssen.... Ich plädiere für Bowling, dazu bedarf es keiner behördlichen Genehmigung und der Schnaps auf den Sieg ist auch gestattet.....

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Die angeblichen weitreichenden Folgen halte ich für an den Haaren herbei gezogen, denn heutzutage verdient sich wohl kein Jäger mehr seinen Lebensunterhalt mit der Jagd...

 

Ich glaube damit ist eher gemeint dass nun Waffen und Munition schnellstmöglich verkauft werden müssen. Dabei wird bestimmt einer hoher Verlust gemacht da es schnell gehen muss. Waffen und Munition können extrem teuer sein...

 

Und ist der Jäger z.B. nebenbei Standaufsicht fehlt auch noch ein kleiner Nebenverdienst

 

 

Verständnis für den Jäger habe ich aber nicht... Selbst schuld wenn er viel trinkt und die meisten Jäger sind eh gut betucht

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Tjo, wie hat man denn belegt, das er *beim* Schießen schon Druck aufn Kessel hatte?

Meine Geschichte wäre gewesen:

 

- Natürlich war ich beim Schießen nüchtern

- *Nach* dem Schuß habe ich ein Schlückchen zu mir genommen

 

Wenn er sich natürlich bei der Polizeikontrolle ausgiebig unterhält, evtl. sogar die Wahrheit sagt, tja dann...

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Wenn der Herr Jäger auf der Heimfahrt von der Jagd war, dann empfinde ich das Urteil als durchaus berechtigt, denn er hatte dann die Waffe dabei und Alkohol im Blut wirkt nun mal recht enthemmend. Wer weiss, wie er dann reagiert, wenn ihm die Fahrweise eines anderen VT nicht gefällt?

Ich glaube, da liegst Du falsch. Deiner Argumentation folgend müsste man Jägern jeglichen Alk verbieten, denn wer weiß, wie der Jäger daheim (in der Nähe des Waffenschranks) reagiert, wenn ihm nach Genuss eines Glases Rotwein die Kochweise seiner Gemahlin nicht gefällt ;).

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Ich glaube, da liegst Du falsch. Deiner Argumentation folgend müsste man Jägern jeglichen Alk verbieten, denn wer weiß, wie der Jäger daheim (in der Nähe des Waffenschranks) reagiert, wenn ihm nach Genuss eines Glases Rotwein die Kochweise seiner Gemahlin nicht gefällt ;).

 

Sehr gute Idee!

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Ich mutmaße, dass der Super- :cop01: mit dem Ergebnis des Evidential (0,39%o) nicht zufrieden war, aber dem Deliquenten trotzdem "etwas Gutes" tun wollte, somit triggerte er den Verwaltungsweg an, und die Richter zogen konsequent mit.

Ich mutmaße, daß der "Super- :cop01: " einfach nur das tat, wofür er bezahlt wird: seine Arbeit.

 

Waffenschein-Inhaber müssten vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umgehen. Ob es im konkreten Fall tatsächlich “Ausfallerscheinungen“ gab, ist laut Gericht unerheblich.

Was ist daran nicht zu verstehen? Ich mutmaße, daß zum "vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umgehen" auch der Transport zählt.

 

BTW: daß Jäger sehr gern und auch gern recht tief ins Glas schauen, ist ja bekannt.

 

Wussten die Richter woher der Begriff "Zielwasser" kommt ?

Wie sehen eigentlich die nicht schießenden Forenmitglieder diesen Vorgang ?

Fahren ohne Einschränkungen ok aber Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnisse mit weitreichenden Folgen ( u.a. tausende Euro Vermögensschaden) in Ordnung ?

1. willst Du wirklich behaupten, daß man mit Alk besser schießt?

2. ich - als nicht schießendes Forenmitglied - halte das Urteil für richtig.

3. dazu wurde ja bereits was von HarryB geschrieben. Die mir bekannten Jäger üben die Jagd in ihrer Freizeit aus, stehen also (haupt-)beruflich auf anderen Beinen. Wo soll da ein - gar tausende Euro betragender - Vermögensschaden sein?

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1. willst Du wirklich behaupten, daß man mit Alk besser schießt?

2. ich - als nicht schießendes Forenmitglied - halte das Urteil für richtig.

Hallo Bluey, bei einem Bericht über olympische Schießwettkämpfe wurde über regelmäßige Alkoholtests vor dem Wettkampf berichtet. Scheint also üblich, aber verboten, zu sein.

Ich halte das Urteil auch für richtig.

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Ich halte das Urteil auch für richtig.

Ich im Grunde auch. Erst saufen - dann schießen geht nicht. Dass der Knabe das zugegeben hat, war aber saudämlich. Daher ist das Urteil wohl doppelt angebracht. Dummköpfe mit Meuchelpuffern sind gar nicht gut.

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Hallo Bluey, bei einem Bericht über olympische Schießwettkämpfe wurde über regelmäßige Alkoholtests vor dem Wettkampf berichtet. Scheint also üblich, aber verboten, zu sein.

Ich halte das Urteil auch für richtig.

Hm.... ich hab in den letzten 20 Jahren regelmäßig an einem Schießevent (für Jedermann) des örtlichen Schützenvereins teilgenommen. Ich kann mich an ein oder zwei Male erinnern, wo ich zuvor 2 oder 3 Bier getrunken habe. Meine Ergebnisse waren anschließend deutlich schlechter als sonst. Wer nur mit Alk ein ruhiges Händchen hat, sollte vllt mal überprüfen (lassen), ob da nicht ein klitzekleines Alk-Problem vorliegen könnte.
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daß Jäger sehr gern und auch gern recht tief ins Glas schauen, ist ja bekannt.

Das ist auch von Fliesenlegern bekannt. Und Puffbetreibern. Und Putzfrauen. Und Buchhaltern. Genauso wie von Polizisten.

 

Anders ausgedrückt: geht es auch ohne Stammtischgebrabbel?

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Das ist auch von Fliesenlegern bekannt. Und Puffbetreibern. Und Putzfrauen. Und Buchhaltern. Genauso wie von Polizisten.

Jup. Trinken ist von vielen bekannt. Aus direkter Quelle weiß ich allerdings, daß Jäger gern regelrechte Saufgelage praktizieren. Das hat mir einfachem Trinken, also normalem Alk-Genuß nichts mehr zu tun. Trinken gehört bei Jägern quasi schon zur "Aufnahmeprüfung", wobei ich es nicht unbedingt verallgemeinern will. Also sag ich mal: bei manchen Jägern. Solches ist mir nicht von Fliesenlegern, Puffbetreibern, Buchhaltern und erst recht nicht von der Polizei bekannt.

 

Anders ausgedrückt: geht es auch ohne Stammtischgebrabbel?

Es hat Dich niemand um Deinen Kommentar gebeten. Noch viel weniger muß Du meine Beiträge lesen.
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In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts scheint zur Zeit a weng der Wurm drin zu sein:

die oben genannte Entscheidung passt gut zum Vorgehen der Rechtsprechung (erst heute wieder bestätigt: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=64 ), Cannabiskonsum durch die Hintertür im Wege des Führerscheinentzugs zu bestrafen, was durch den gleichnamigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus den 90er Jahren zumindest sehr fragwürdig erscheint. Den Alkoholkonsum kann man im vorliegenden Fall nicht mit den Mitteln des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts ahnden - wohl aber über den Umweg des Waffenrechts. Die Vorgaben des Waffenrechts scheinen hierbei umgangen worden zu sein: weder Anhaltspunkte, die eine allgemeine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG, noch solche, die eine persönliche Zuverlässigkeit nach § 6 WaffG ausschließen, dürfte vorliegen - wäre doch für letztere eine Alkoholabhängigkeit erforderlich, die bei dem geschilderten Alkoholeinfluss nicht anzunehmen ist.

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..in etwa so hatte ich das erwartet, wobei ich @PedroK eher eine andere Sicht der Dinge zutraute.

(Wir reden hier nicht von "Saufen", sondern von 0,39%o)

 

@Xander trifft den Nagel auf den Kopf : Selbst wenn sich der Bürger innerhalb aller ihm bekannten Regeln bewegt, kann er zu keinem Zeitpunkt mehr sicher sein, nicht auf dem Verwaltungsweg richtig eins übergebraten zu bekommen (vgl. MPU im Straßenverkehr). Armer Rechtsstaat.

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..in etwa so hatte ich das erwartet, wobei ich @PedroK eher eine andere Sicht der Dinge zutraute.

(Wir reden hier nicht von "Saufen", sondern von 0,39%o)

Ich denke halt, dass 0,0 besser zum Rumballern passt. Wenn dann noch dazu kommt, dass der Knabe so dämlich war, mit den Cops zu reden ...

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Ich denke halt, dass 0,0 besser zum Rumballern passt. Wenn dann noch dazu kommt, dass der Knabe so dämlich war, mit den Cops zu reden ...

 

... zeigt das nur, dass er nicht das Gefühl hatte, etwas verbergen zu müssen, weil er sich in seinen Augen vollkommen korrekt verhalten hat.

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... zeigt das nur, dass er nicht das Gefühl hatte, etwas verbergen zu müssen, weil er sich in seinen Augen vollkommen korrekt verhalten hat.

Das ist schon richtig (ebenso wie Dein Beitrag #15). Es sollte sich aber doch langsam herumgesprochen haben, dass man den Cops besser nicht mehr erzählt als das Notwendigste. Hier zumindest ist das seit Jahren bekannt.

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@PedroK : Prinzipiell finde ich deine Beiträge im Forum ja gut, hier vermisse ich halt ein wenig das Augenmaß und Toleranz für Sachbereiche, welche dich nicht tangieren.

 

@HarryB und Bluey : Auch wenn ich es für weitgehend sinnfrei erachte euch den Vermögensschaden zu erläutern werde ich es im Interesse der Anderen ansatzweise versuchen :

 

- Anschaffung für Waffen, Munition, entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten, persönliche Bekleidung/Ausstattung, Lehrgänge, waffenrechtliche Erlaubnisse : locker 10000.- Euro

zu erlösen : durch Waffenverkauf maximal die Hälfte der Gesamtaufwendungen

- Jagdpacht pro Jahr für ein anständiges Revier : etwa 5000.- Euro -> nach Entzug der Erlaubnisse : wertlos.

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- Jagdpacht pro Jahr für ein anständiges Revier : etwa 5000.- Euro -> nach Entzug der Erlaubnisse : wertlos.

Ähm wie refinanziert man das denn? So viel Tiere kann man doch nicht "zum Schutz des Waldes" schießen und verspeisen. Scheint ein wirklich teures Hobby zu sein.

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Ähm wie refinanziert man das denn?

 

 

Gar nicht. Da bringt jeder Geld mit.

 

Ein Revier teilen sich normal immer mehrere Jäger. Also die volle Pacht zahlt niemand allein.

Hier in der Gegend gibt es auch viele die eine eigene "Jagd", bzw. ihr eigenes Revier haben.

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Hier gibt's schon auch nochmal Unterschiede.

Es kann sein, dass das eigene Grundstück groß genug ist, so dass es der Eigentümer selbst bejagen kann. Dann braucht er keine Pacht zu zahlen und ein Teil der Ausgaben für Waffen, Lehrgänge und weitere Ausrüstung fällt ohnehin schon an, wenn er Mitglied im Schützenverein sein möchte. Klassischerweise wird die Jagdpacht dann fällig, wenn der Jäger mehrere kleinere Grundstücke einer Jagdgenossenschaft nutzen möchte; wegen der Grundstücksgröße sind die Eigentümer in dieser Körperschaft organisiert und können dann ihr Recht auf die Jagd nicht individuell ausüben. Manche Jäger haben in dem Fall dann im Hauptberuf eine Metzgerei und können ihr Jagdgut direkt ohne weitere Zwischenhändler verkaufen.

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Ich kann mich an ein oder zwei Male erinnern, wo ich zuvor 2 oder 3 Bier getrunken habe. Meine Ergebnisse waren anschließend deutlich schlechter als sonst.

Kein Wunder:

 

Mir dudelt der Schädel bereits leicht nach nur einer Flasche Bier (0,33 l). Nach drei Flaschen à 0,5 l würde ich schon lallen und schwanken.

Wer ließ Dich in dem Zustand schießen? :D

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ein Teil der Ausgaben für Waffen, Lehrgänge und weitere Ausrüstung fällt ohnehin schon an, wenn er Mitglied im Schützenverein sein möchte.

 

Hier komme ich nicht ganz mit.... dir ist schon bewusst, dass der Verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sich nicht auf den Jagdschein beschränkt, sondern bedeutet, dass alle erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen/abzugeben sind ?

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Hier komme ich nicht ganz mit.... dir ist schon bewusst, dass der Verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sich nicht auf den Jagdschein beschränkt, sondern bedeutet, dass alle erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen/abzugeben sind ?

 

Der Jäger tätigt ja nicht von 0 auf 100 sämtliche Aufwendungen, wenn er tatsächlich auf die Jagd geht, sondern ist ja zumeist schon im Vorfeld im Waffenbesitz. Dementsprechend sind die "locker 10000.- Euro" (#20) entsprechend zu reduzieren.

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Wer ließ Dich in dem Zustand schießen? :D

Die Standaufsicht, wer sonst. :D

 

 

So schnell, wie Du bisweilen schon deutlich ältere Beiträge oder Äußerungen von mir zitierst, könnte ich geneigt sein anzunehmen, Du würdest eine entsprechende Liste führen.

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Die Standaufsicht, wer sonst. :D

Schlampiges Pack ;)!

 

So schnell, wie Du bisweilen schon deutlich ältere Beiträge oder Äußerungen von mir zitierst, könnte ich geneigt sein anzunehmen, Du würdest eine entsprechende Liste führen.

Ganz ehrlich: Nein. Ich leide einfach nur an einem guten Gedächtnis.

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1. willst Du wirklich behaupten, daß man mit Alk besser schießt?

Für Sportschützen steht Alkohol auf der Dopingliste. Da wird es also wohl einen Effekt geben. Man muss da aber bestimmt gut aufpassen, dass die ruhige Hand nicht in Schielen übergeht, wenn man fehldosiert. :)
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Fahren ohne Einschränkungen ok aber Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnisse mit weitreichenden Folgen ( u.a. tausende Euro Vermögensschaden) in Ordnung ?

Hallo,

weshalb Vermögensschaden? Die Waffen kann er bei Hinterlegung bei einem anderen Waffenbesitzberechtigten in aller Ruhe ohne Eile verkaufen, die werden dann verlustfrei ihren realen Marktwert erzielen.

 

Pachtverträge für ein Jagdgebiet sind begehrt, und Hege darf der auch weiterhin bis sich ein Nachfolger findet betreiben, ggf. andere Jäger einladen in seinem Revier die Jagd auszuüben.

 

Keinen jagdlichen Waffenschein zu haben ist ja nicht ein Betretungsverbot des Revieres.

 

Also wo und wie Vermögensschaden?

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sondern bedeutet, dass alle erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen/abzugeben sind ?

 

 

Hallo,

nur die Kontrolle darüber nicht mehr ausüben! Eiliger Notverkauf ist nicht nötig, ein Jägerfreund mit Waffenbesitzerlaubnis oder ein Büchsenmacher kann die in Verwahrung nehmen und damit gibt es viel Zeit für einen Verkauf zu realen Marktpreisen ohne Termindruck.

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- Anschaffung für Waffen, Munition, entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten, persönliche Bekleidung/Ausstattung, Lehrgänge, waffenrechtliche Erlaubnisse : locker 10000.- Euro

zu erlösen : durch Waffenverkauf maximal die Hälfte der Gesamtaufwendungen

- Jagdpacht pro Jahr für ein anständiges Revier : etwa 5000.- Euro -> nach Entzug der Erlaubnisse : wertlos.

 

 

Hallo,

das sind aber alles keineVermögensschäden. Ein besuchter Lehrgang ist kein materieller Vermögenswert. Die Textilien verändern sich nicht und sind für den Spaziergang mit Waldi weiterhin nutzbar, auch kein Schaden. Waffen und Munition erzielen auf dem Sekundärmarkt genau ihren realen Zeitwert, also auch kein Vermögensschaden.

 

Vermögensschaden wäre nur wenn das Gericht eine entschädigungslose Einziehung angeordnet hätte.

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Hallo,

nur die Kontrolle darüber nicht mehr ausüben! Eiliger Notverkauf ist nicht nötig, ein Jägerfreund mit Waffenbesitzerlaubnis oder ein Büchsenmacher kann die in Verwahrung nehmen und damit gibt es viel Zeit für einen Verkauf zu realen Marktpreisen ohne Termindruck.

 

Das ist falsch. Es können von Privat an Privat nur Waffen "verliehen" werden wenn der Verleiher berechtigt ist diese zu besitzen. Hat für die Waffe niemand eine Berechtigung wird einem vom Ordnungs/Landratsamt eine sehr kurze Frist (hier bei uns waren es letztes Jahr knapp 2 Monate!!) eingeräumt in der die Waffen wegmüssen. Eine Überlassung beim Waffenhändler ist möglich aber nur wenn der mitspielt und warum sollte er das? Der kauft die Waffe lieber weit unter Wert und verkauft sie in aller Ruhe weiter.

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Dann eben der Form nach an den Freund verkaufen zu welchem preis auch immer mit Vertragskopie an die Behörde. Eine private Vereinbarung als Vorbesitzer sich um den Verkauf zu bemühen und den Erlös wie auch immer aufzuteilen ist kein Verstoß gegen das Waffenrecht.

 

Ausserdem nicht verliehen sondern verwahrt. Es gibt den Unterschied von Besitz und Eigentum. Gilt auch beim Waffenkauf beim Händler, der berechtigte Käufer ist Besitzer ab Übergabe, Eigentum kann je nach Kaufvertrag erst auch mit vollständiger Bezahlung sich ändern. ( Eigentumsvorbehalt, in vielen Geschäftsbedingungen enthalten )

 

Und interessiert sich die Behörde für Eigentumsfragen oder Besitz und Verfügungsgewalt?

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....

Na dann, Eintragen pro Waffe in den Schein: 22,50€ bzw. 30€ wenn in den letzten 6Monaten keine Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgte.

Macht bei z.B fünf Waffen 120€. Aber das ist ja kein Schaden oder? Voraussetzung ist natürlich dass der Freund einen Schrank hat der groß genug ist und die Berechtigung hat mal eben alles zu übernehmen. Für einen Sportschützen z.B. unmöglich da nicht unendlich viele Waffen gekauft werden dürfen. Für Jäger auch nicht möglich da z.B. die Anzahl der Kurzwaffen begrenzt ist. Übrigens kommt es auch oft vor dass die Waffen bei einem Verstoß gegen das Waffengesetzt erstmal beschlagnahmt werden. Dann ist gar nix mit verkaufen.

 

Vertragskopie interessiert keinen Menschen auf der Behörte. Da gibts Formulare von der Behörde die ausgefüllt werden und fertig.

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Der Jäger tätigt ja nicht von 0 auf 100 sämtliche Aufwendungen, wenn er tatsächlich auf die Jagd geht, sondern ist ja zumeist schon im Vorfeld im Waffenbesitz. Dementsprechend sind die "locker 10000.- Euro" (#20) entsprechend zu reduzieren.

 

Ich verstehe deine Argumentation noch immer nicht, es ist doch unrelevant in welchem Zeitraum man die Aufwendungen getätigt hat (z.B. Einbau eines Waffenraumes beim Hausbau vor 10 Jahren o.ä.). Tatsache ist einfach, dass man aus diesen nach Entzug der Waffenrechtliche Erlaubnisse dauerhaft keinen Nutzen mehr ziehen kann, somit ein maximaler Schaden entsteht.

 

Auch sieht hier kaum jemand die über einen reinen Vermögensschaden hinausgehenden gesellschaftlichen und privaten Folgen für den Jäger.

 

@Kolbenfeder : Ich gehe auf deine Fantastereien besser erst gar nicht ein, möchte dir aber mitteilen, dass du im Kreise der Legalwaffenbesitzer nur sehr schwer jemanden finden wirst, der auch nur darüber nachdenkt derartige Mauscheleien mitzumachen. Stichwort: Zuverlässigkeit.

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Hallo,

wieso Mauschelei? Der Besitz und die Verfügungsgewalt geht auf den waffenberechtigtren neuen Besitzer über. Das ist was das Waffenrecht und damit die Behörde will, der Ex-Jäger ohne Trage- und Besitzeerlaubniss kann nicht über die Waffe dinglich verfügen.

 

Die Eigentumsfrage nach BGB, Abschluß eines zivilrechtlichen Kaufvertrages, damit auch Haftung für verschwiegende Mängel, Freistellung von Rechten Dritter, Akzeptanz des gebotenden Kaufpreises, diese Fragen als NICHT dinglich verfügungsberechtigter Eigentümer zu klären verbietet das Waffenrecht nicht.

 

Es dürfte etliche Firmen geben deren Geschäftsführer, Eigentümer als Familie, die nicht über Waffenbesitz- oder Trageerlaubniss verfügen, aber deren ANGESTELLTE Sicherheitskräfte berechtigte Besitzer und Träger von firmeneigenen Waffen sind. Besitz und Eigentum....

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...
Du kapierst es nicht oder? Jäger/Sportschützen dürfen nicht einfach Waffen kaufen (und damit besitzen) wie sie wollen!

Lies dich doch mal zu dem Thema ein wenn du keine Ahnung hast oder Ruf im Amt an. Die erklären dir das gerne.

 

Und die Freunde und Kollegen haben immer die maximale vom Gesetzgeber zugelassende Anzahl in ihren Schränken?

 

Auszug: Rein schuldrechtliche Rechtsgeschäfte (z.B. Kaufvertrag, Schenkung) ohne Änderung der tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse führen daher nicht zu einem Erwerben im waffenrechtlichen Sinn. Es kommt für die Beurteilung dieser Vorgänge ferner nicht darauf an, ob das Eigentum an der betreffenden Waffe übergeht oder ob dem Erwerben ein zweiseitiges Rechtsgeschäft zu Grunde liegt.

 

Besitzübergang ohne Eigentumsübergang zur Verwahrung durch einen Berechtigten bis zum Verkauf ist also zulässig. Der Kumpel kann Besitzer im Rahmen der zulässigen Anzahl werden, hat bei einem Verkauf aber keinen Rechtsanspruch auf die Geldsumme aus dem Erlös.

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Ich verstehe deine Argumentation noch immer nicht, es ist doch unrelevant in welchem Zeitraum man die Aufwendungen getätigt hat (z.B. Einbau eines Waffenraumes beim Hausbau vor 10 Jahren o.ä.). Tatsache ist einfach, dass man aus diesen nach Entzug der Waffenrechtliche Erlaubnisse dauerhaft keinen Nutzen mehr ziehen kann, somit ein maximaler Schaden entsteht.

 

Ein "maximaler Schaden" wäre wohl, wenn man einen Waffenraum bei sich einbauen lässt und man, bevor das Gebäude bezugsfertig ist, die Erlaubnis verliert. Anderenfalls konnte man den Waffenraum noch 10 Jahre lang nutzen, womit sich die Kosten (die später als Schaden angesehen werden könnten) entsprechend ähnlich den steuerlichen Abschreibungsvorgaben relativieren.

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Ein besuchter Lehrgang ist kein materieller Vermögenswert.

Die Kosten für die Lehrgänge bzw. den Lizenzerwerb sind in diesem Fall (umgangssprachlich) eine Art frustrierte Aufwendung, die durchaus einen Vermögensschaden bedeutet.

 

Eine Ausbildung ist kein monetärer Wert. Das zeigt sich auch in familienrechtlichen Streits bei Scheidungen. Die von "ihm" durch Taschengeld, Kost, Studiengebühr und Logis bezahlte Ausbildung der Dame wird bei einem Zugewinnausgleich NICHT berücksichtigt. Der Wert der von seinem Einkommen getiltgten Wohnung aber geteilt....

 

Und der Waffenraum wird real nicht beschädigt, verliert nur idellen persönlichen Wert, aber ob der Hauseigentümer mit oder ohne Jgadschein die Hütte verkauft, daß ist für den Häusermarkt und erzeilte Preise völlig gleich. Also KEIN Vermögensschaden. Anders ist es wenn auf dem Grundstück gegenüber eine Kläranlage gebaut wird....

 

 

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Eine Ausbildung ist kein monetärer Wert. Das zeigt sich auch in familienrechtlichen Streits bei Scheidungen. Die von "ihm" durch Taschengeld, Kost, Studiengebühr und Logis bezahlte Ausbildung der Dame wird bei einem Zugewinnausgleich NICHT berücksichtigt. Der Wert der von seinem Einkommen getiltgten Wohnung aber geteilt...

:D Selber schuld! Der Vergleich ist natürlich unsinnig.

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Die Eigentumsfrage nach BGB, Abschluß eines zivilrechtlichen Kaufvertrages, damit auch Haftung für verschwiegende Mängel, Freistellung von Rechten Dritter, Akzeptanz des gebotenden Kaufpreises, diese Fragen als NICHT dinglich verfügungsberechtigter Eigentümer zu klären verbietet das Waffenrecht nicht.

 

 

Mit dem Kaufvertrag allein wirst du in D kein Eigentum erwerben können, da nach dem Abstraktionsprinzip Verfügungsgeschäft und Verpflichtungsgeschäft zu trennen sind.

 

Der Eigentumsübergang erfolgt durch Übergabe und Einigung über dessen Übergang.

§ 929 BGB

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html

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hallo,

richtig und falsch, der Besitzer, also der Jägerkollege der die Waffen ggf. in seinem Waffenschrank ordungsgemäß gemeldet verwahrt will und soll ja nicht das Eigentum an diesen erwerben.

Das Eigentum bekommt ja der legitime Gebrauchtwaffenkäufer dadurch daß ihm vom Aufbewahrer vom alten Eigentümer beauftragt die Waffen übergeben werden, wie auch immer die sich über die Geldtransaktionen einigen.

 

Der Eigentümer darf zwar die Waffe nicht handhaben, nicht darüber verfügen, aber ob, an wen, zu welchem Preis er die verkauft, das darf der entscheiden.

 

PS..

 

Zusatzfrage, wie ist das mit der Waffenhandhabung auf Schießständen, kann der Aufsichtsführende in eigener Verantwortung entscheiden welchen Erwachsenen er dort unter seiner Aufsicht mit Waffen in legalen Besitz von wem auch immer schiessen lässt, ob vom Verband aus Haftungsgründen eine Vereinsmitgliedschaft bestehen muß wäre wohl kein waffenrechtliche Frage. Oder müssen z.B. Jagdanwärter vor dem ersten Ausbildungschuß schon der Behörde gemeldet werden?

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