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Bußgeld Ablehnen - Strategie Und Folgen?


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Hallo miteinander,

 

mir wurde heute ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren per Post zugestellt. Ich soll am 07.09.14 mit 26km/h zuviel außerorts gemessen worden sein. Auf dem Foto bin ich auch klar zu erkennen und Fahrzeug ist mein Dienstwagen (schätze mein Arbeitgeber hat das schon weitergegeben denn ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs). Fahrtenbuch wird natürlich geführt. Wie gesagt das ich das Fahrzeug an dem Tag gefahren bin steht außer Frage nur stelle ich stark in Frage das ich 26 km/h zu schnell gewesen sein soll.

Ich erinner mich noch recht gut an den Tag als ich geblitzt wurde denn ich war das erste Mal dort, sprich ortsunkundig, es war Nachts, regnete und zudem ein unübersichtlicher Baustellenbereich. Ein Schild habe ich zudem auch nicht gesehen aber aufgrund der Umstände dort recht sicher keine 76 gefahren.

Die Frage ist halt wie ich mich nun verhalte. Ich hab schon einiges im Netz gelesen aber was meint ihr wäre der beste Weg?

1. Verfahren rauszögern sodass die 3 Monatsfrist des Bußgelds überschritten wird?

2. Den Anhörungsbogen ausfüllen und Verstoß nicht zugeben und erklären wieso?

3. Den Anhörungsbogen ignorieren und erst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen? Geht es dann automatisch vor Gericht und ich muss im Falle das der Richter gegen mich entscheidet mit deutlich mehr als die aktuelle Strafe rechnen?

 

Würde mich freuen wenn ihr mit paar Tipps geben würdet...

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Moin Moin

 

 

1. Verfahren rauszögern sodass die 3 Monatsfrist des Bußgelds überschritten wird?
2. Den Anhörungsbogen ausfüllen und Verstoß nicht zugeben und erklären wieso?
3. Den Anhörungsbogen ignorieren und erst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen? Geht es dann automatisch vor Gericht und ich muss im Falle das der Richter gegen mich entscheidet mit deutlich mehr als die aktuelle Strafe rechnen?

Würde mich freuen wenn ihr mit paar Tipps geben würdet...

zu 1.

Du hast doch schon den Anhörungsbogen erhalten - der unterbricht diese 3 monatige Verjährungsfrist. Du bist jetzt der Betroffene im Bußgeldverfahren.

Du musst schon sehr viel länger hinauszögern und das wird dir wohl eher nicht gelingen.

 

zu 2.

Den Anhörungsbogen ausfüllen ist bei diesem Stand unschädlich. Dein Name ist eh schon im Spiel.

Nur was willst du erklären?

Nur weil du kein Schild gesehen hast, heißt das ja nicht, daß keins da war.

 

zu 3.

Vor dem Bußgeldbescheid kannst du eh keinen Einspruch einlegen. Den mußt du also abwarten.

Wenn die Bußgeldstelle nicht aufgrund deines Einspruches einstellt, geht das vor Gericht.

Du kannst jederzeit vor der Verhandlung und auch in der Verhandlung aber vor dem Urteil den Einspruch relativ kostenneutral zurückziehen.

Üblicherweise läßt der Richter durchblicken, wohin die Reise geht.

Wenn der Richter nicht irgendwo Vorsatz erkennt, sollte sich an der aktuellen Geldbuße nichts ändern. Aber der Richter ist halt frei in seiner Entscheidung.

 

Wenn du diese 76 nicht gefahren bist, liegt es an dir dies zu beweisen.

Du müßtest also mit einem Gutachten die Richtigkeit der Messung anzweifeln.

 

Ich geh mit Gast225 kondom - der Drops ist gelutscht.

 

 

Gruß

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Wenn du diese 76 nicht gefahren bist, liegt es an dir dies zu beweisen.

Du müßtest also mit einem Gutachten die Richtigkeit der Messung anzweifeln.

 

Wenn du eine RSV hast kannst du den Vorgang durch einen RA in Verbindung mit einem Gutachter prüfen lassen. Wenn du selber zahlen mußt wird es - vermutlich - sehr viel teurer. RA und Gutachter zahlt der Verlierer, mit großer Sicherheit also du.

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