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Hallo zusammen,

 

ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten und weiß nun nicht ob ich Einspruch einlegen soll oder nicht und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

 

Verlauf:
Ich wurde am 06.06.14 geblitzt, Auto ist aber auf meine Mutter zugelassen die in meiner Heimatstadt wohnt.

Sie erhielt (Datum weiß ich greade nicht mehr genau, aber ca. 2 Wochen nach dem 6.6.) einen Anhörungsbogen, dieser ist "zwischen die Zeitungen geraten" und nach 3 Wochen waren die Helfer in grün bei meiner Mutter vor der Tür. Die erzählte, dass Sie die Person auf dem Foto nicht erkennen könnte, das Auto aber zur Tatzeit an mich übergeben war.

Dann erhielt ich einen Anhörnugsbogen (andere Stadt, Datum 03.09.14), habe Ihn liegen lassen und hatte die 3 Montasfrist im Hinterkopf. War dann im Urlaub und kam erst kürzlich wieder.

Heute habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten datiert auf den 06.10.14 mit dem Satz: " Ihre Verantwortlichkeit wurde im Rahmen örtlicher Ermittlungen festgestellt." und " Sie haben Zeit 2 Wochen Einspruch zu erheben". Habe mit meinen Nachbarn noch nciht sprechen können, ob die Polizei bei Ihnen war, aber so wiedas klingt nehme ich das mal an.

 

Nach reichlichem lesen im Internet habe ich (leider erst jetzt) Euer Forum gefunden und nun einige Fragen.

 

1. Gilt als verjährungsfrist denn jetzt das Datum des 1. oder des 2. Anhörungsbogen? Das wäre wichtig für die Überlegung ob Einspruch einlegen sinnvoll ist. Denn wenn ich Einspruch einlege und das erste Datum zählt, wäre es ggf, schon verjährt bis es zum Staatsanwalt kommt.
2. Zu dem kommt es doch automatisch wenn ich jetzt einspruch einlege oder?

3. Macht es jetzt noch Sinn im EInspruch zu sagen, dass ich es nicht war und einen Freund anzugeben, der sich bereit erklärt hatte das Spiel "Ich wars! ohh ich wars doch nicht" mitzuspielen.

4. Oder würde das nur Sinn machen, wenn ich, da ich ja im Urlaub war und auf den Anhörungsbogen nicht reagieren konnte um Zurücksetzung bitten würde?

 

Wäre für ein paar Tips dankbar. Falls noch Infos fehlen einfach fragen ;)

Beste Grüße und danke schon mal!

 

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Wo ist dein Problem? Geblitzt am 06.06.; Anhörungsbogen vom 03.09. hat die Verjährung unterbrochen.

Wer und wie sie auf dich gekommen sind ist nicht von Belang, entlastet dich nicht. Wenn du einen anderen als Fahrer angibt ist es eine Straftat. Straffrei darf man sich im OWi Bereich nur selbst belasten.

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Wenn du einen anderen als Fahrer angibt ist es eine Straftat.

In diesem Fall nicht zwingend (ab dem 7.9.) ;).

Stimmt Pedro, aber ob das alle Gerichte so sehen?

Und Real: Der SB hat den TE als Fahrer erkannt. Ihn davon abbringen...

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Stimmt Pedro, aber ob das alle Gerichte so sehen? Und Real: Der SB hat den TE als Fahrer erkannt. Ihn davon abbringen...

Ja, damit hast Du natürlich Recht. Der Drops dürfte gelutscht sein.

 

:nick: :nick: :nick:

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alles klar, dachte die frist kann nur einmal unterbrochen werden. dann wäre ja der Anhörungsbogen vom 25.6. relevant gewesen...

also soll ich einfach bezahlen und ncihts mehr versuchen?

 

Ja, 1 x pro Beschuldigtem. Du kannst natürlich einen Freund bitten sich selbst zu beschuligen, aber ob das etwas Nutzt?

Pedro hat Recht: Der Drops dürfte gelutscht sein.

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alles klar, dachte die frist kann nur einmal unterbrochen werden. dann wäre ja der Anhörungsbogen vom 25.6. relevant gewesen...

also soll ich einfach bezahlen und ncihts mehr versuchen?

 

Ja, 1 x pro Beschuldigtem. Du kannst natürlich einen Freund bitten sich selbst zu beschuligen, aber ob das etwas Nutzt?

Pedro hat Recht: Der Drops dürfte gelutscht sein.

 

vielen dank!

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